Demonstrationsfreiheit für Neonazis?
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Demonstrationsfreiheit für Neonazis?
Analyse des Streits zwischen BVerfG und OVG NRW und Versuch einer Aktivierung des § 15 VersG als ehrenschützende Norm
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 938
(2004)
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Abstract
Die Frage, ob und mit welcher Begründung rechtsradikale Demonstrationen versammlungsrechtlich untersagt werden können, hat in den letzten Jahren zu einem einzigartigen Streit zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht NRW geführt. Ralf Röger, Hochschullehrer an der Universität Köln, stellt zuerst die strittigen Sachverhalte vor und erläutert, wieso sich das OVG NRW in zulässiger Weise immer wieder über die abweichenden Entscheidungen des BVerfG hinwegsetzen konnte. Danach analysiert er umfassend die von beiden Gerichten vorgetragenen Argumente pro und contra Versammlungsverbot und zeigt deren Schwachstellen und Widersprüche auf.Abschließend wird ein eigener Lösungsansatz entwickelt: Die Aktivierung von § 15 Versammlungsgesetz nicht als allgemeines Gesetz, sondern als spezifisch ehrenschützende Norm, die auch unterhalb der Grenze des Meinungsstrafrechts ein Verbot neonazistischer Versammlungen erlaubt, wenn diese an besonders sensiblen Tagen oder Orten stattfinden.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Einleitung | 9 | ||
1. Kapitel: Vorgelagerte Entscheidungen und Ereignisse: Brokdorf, Brandenburger Tor und Holocaust-Gedenktag | 11 | ||
I. Brokdorf | 11 | ||
II. Brandenburger Tor | 12 | ||
III. Holocaust-Gedenktag | 13 | ||
2. Kapitel: Gemeinsamer prozessualer Hintergrund der zwischen OVG NRW und BVerfG strittigen Fälle | 16 | ||
I. Der verfahrensmäßige Ablauf | 16 | ||
II. Die Besonderheit der fehlenden Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Kammerentscheidungen | 18 | ||
3. Kapitel: Die zwischen OVG NRW und BVerfG strittigen Fälle und die ergangenen Entscheidungen | 21 | ||
I. Fackelzug der NPD in Lüdenscheid am 26.1.2001 | 21 | ||
II. Deutsch-niederländischer Protestmarsch Herzogenrath-Kerkrade am 24.3.2001 | 23 | ||
III. Karsamstags-Demonstration in Ennepetal am 14.4.2001 | 25 | ||
IV. „Nationaler Ostermarsch“ in Hagen am 16.4.2001 | 27 | ||
V. NPD-Demonstration in Essen am 1.5.2001 | 28 | ||
VI. Rechtsextremistische Demonstration in Arnsberg am 30.6.2001 | 31 | ||
VII. Rechtsextremistische Demonstration in Arnsberg am 13.4.2002 | 32 | ||
4. Kapitel: Analyse der materiellen Argumente beider Gerichte | 33 | ||
I. Das Argument von der verfassungsimmanenten Beschränkung der Demonstrationsfreiheit | 33 | ||
II. Das Argument von der Gefährdung der öffentlichen Ordnung | 37 | ||
1. Die Ausfüllung des Begriffs der „öffentlichen Ordnung“ mit Wertvorstellungen der geschriebenen Verfassungsrechtsordnung | 38 | ||
2. Die Ansicht von der Sperrwirkung des Meinungsstrafrechts | 43 | ||
3. Die Überlegung zum Gesamtbild der Wertvorstellungen des Grundgesetzes | 47 | ||
III. Das Argument von der Sperrwirkung des Parteienprivilegs | 50 | ||
IV. Das Argument von der Sperrwirkung des Landesfeiertagsgesetzes | 54 | ||
V. Das Argument von der spezifischen Provokationswirkung | 59 | ||
1. Die Zuweisung eines anderen Versammlungstages als „Auflage“ | 59 | ||
2. Innerer Widerspruch zur „Soldaten-sind-Mörder“-Rechtsprechung | 60 | ||
3. Innerer Widerspruch zur These von der Sperrwirkung des Meinungsstrafrechts | 61 | ||
4. Die Zuordnung der „Provokationswirkung“ zu Art. 8 GG | 61 | ||
5. Kapitel: Eigener Lösungsvorschlag – Die Aktivierung von § 15 VersG als ehrenschützende Norm | 63 | ||
I. Die „Provokationswirkung“ als faktisch primär vom Versammlungsinhalt abhängiger Effekt | 63 | ||
II. Die Provokationswirkung als rechtlich Art. 5 GG zuzuordnende Wirkung | 64 | ||
III. Der um die „Provokationsformel“ angereicherte § 15 VersG in der Schrankentrias des Art. 5 Abs. 2 GG | 65 | ||
1. Der Verlust des Charakters als allgemeines Gesetz | 65 | ||
2. Die Aktivierung als „provokationsabwehrendes“ ehrenschützendes Gesetz | 67 | ||
a) § 15 VersG als „Recht der Ehre“ | 69 | ||
b) § 15 VersG als „Recht der persönlichen Ehre“ | 69 | ||
Zusammenfassung | 74 | ||
I. Zu den Argumenten von BVerfG und OVG NRW | 74 | ||
II. Eigener Lösungsvorschlag | 76 | ||
Literaturverzeichnis | 78 |