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Schlösser, J. (2004). Soziale Tatherrschaft. Ein Beitrag zur Frage der Täterschaft in organisatorischen Machtapparaten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51168-6
Schlösser, Jan. Soziale Tatherrschaft: Ein Beitrag zur Frage der Täterschaft in organisatorischen Machtapparaten. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51168-6
Schlösser, J (2004): Soziale Tatherrschaft: Ein Beitrag zur Frage der Täterschaft in organisatorischen Machtapparaten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51168-6

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Soziale Tatherrschaft

Ein Beitrag zur Frage der Täterschaft in organisatorischen Machtapparaten

Schlösser, Jan

Schriften zum Strafrecht, Vol. 145

(2004)

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Abstract

Die Begriffe Täterschaft und Teilnahme werden nach ganz herrschender Meinung anhand des Kriteriums "Tatherrschaft" voneinander abgegrenzt. Da eine Person nicht zugleich "frei" und "beherrscht" sein kann, rückt über den Begriff der (Tat-)Herrschaft der Begriff der Freiheit ins Zentrum der Fragestellung. Der klassischen Täterlehre liegt eine individualistische Freiheitskonzeption zugrunde, wie sie sich aus der Verantwortungskonzeption des Strafgesetzbuches ableiten lässt (§§ 17, 19-21, 35 StGB). Erteilt ein an der Spitze einer hierarchischen Organisation stehendes Leitungsorgan die Anweisung, eine Straftat zu begehen, und wird diese durch ein schuldhaft handelndes Organ ausgeführt, dann ist der die Straftat anordnende Hintermann Teilnehmer an der vom Ausführungsorgan täterschaftlich begangenen Tat. Entgegen diesem Zurechnungsergebnis wird aber von der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Lehre versucht, die Täterschaft des sogenannten Schreibtischtäters zu begründen.

Zielsetzung der Arbeit ist es, das darin zum Ausdruck gebrachte Vorverständnis der ganz herrschenden Meinung in der Strafrechtsdogmatik zu hinterfragen und es begrifflich zu klären. Im Ergebnis führt dies zur Aufgabe des individualistischen Freiheitsverständnisses und zur Einführung eines neuen Subjektverständnisses in die Strafrechtsdogmatik durch Begründung einer sozialen Tatherrschaftslehre.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 21
Teil A: Die Fragestellung der Arbeit und ihre Verdeutlichung anhand eines Falles 26
I. Darstellung der in dieser Arbeit untersuchten Sachverhaltskonstellation anhand eines Falles 26
II. Fragestellung 27
Teil B: Beantwortung der Fragestellung anhand der dazu in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Lösungsmöglichkeiten 28
I. Rechtsprechung 28
1. Staatliche Machtapparate 28
a) BGH NJW 51, 323 (NS-Unrecht) 28
b) BGHSt 8, 393 ff. (NS-Unrecht) 29
c) BGHSt 18, 83 ff. (Staschinskij-Fall) 29
d) BGH DRiZ 66, 59 (NS-Unrecht) 32
e) Entscheidungen des BGH zum DDR-Unrecht 33
aa) BGHSt 40, 218 ff. (Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrates der DDR) 33
(1) Sachverhalt 33
(2) Urteilsbegründung 34
(3) Analyse 36
bb) BGHSt 40, 307 ff. (Strafrechtliche Verantwortlichkeit von SED-Bezirksfunktionären für Wahlfälschungen) 38
cc) BGHSt 42, 65 ff. (Strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Kommandeurs der Grenztruppen der DDR) 39
dd) BGH NStZ-RR 96, 323 („Vergatterung“) 40
ee) BGHSt 45, 270 ff. (Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Politbüros des Zentralkomitees der SED) 41
f) Zusammenfassung 42
2. Wirtschaftliche Machtapparate 46
a) BGHSt 37, 106 ff. (Lederspray-Entscheidung) 46
b) BGH NJW 95, 2933 ff. (Weinverschnitt-Entscheidung) 47
c) BGHSt 43, 219 ff. (Abfallbeseitigungs-Entscheidung) 47
d) BGH StV 98, 416 f. (Zahlungsunfähigkeits-Entscheidung) 49
e) Zusammenfassung 50
3. Ergebnis 51
II. Literatur 52
1. Staatliche Machtapparate 52
a) Begründungsansätze über die mittelbare Täterschaft 52
aa) Organisationsherrschaft 52
(1) Roxin 52
(2) Bloy 57
(3) Ambos 58
bb) Benutzung eines Tatentschlossenen (F.-C. Schroeder) 60
cc) Faktische Steuerungsmacht 63
(1) Eb. Schmidt 63
(2) Niese 63
(3) Korn 64
(4) Gropp 66
dd) Fehlende spezifische Hemmungsgründe beim Vordermann (M.-K. Meyer) 68
ee) Relevant überlegene Gestaltungsherrschaft (Bottke) 69
ff) Nötigungsherrschaft (Schulz) 71
gg) Personale Tatherrschaft (Murmann) 72
hh) Befehlsherrschaft als geteilte Tatherrschaft (Hoyer) 74
ii) Zusammenfassung 75
b) Begründungsansätze über die Mittäterschaft (insbesondere Jakobs) 80
c) Begründungsansätze über die unmittelbare Täterschaft (Schild) 82
d) Begründungsansätze über die Nebentäterschaft und die Anstiftung 83
e) Zusammenfassung 83
2. Wirtschaftliche Machtapparate 84
a) Klassische Begründungsansätze über die (mittelbare) Täterschaft 84
aa) Täterschaft kraft Herrschaft über partiell Unmündige im Rahmen einer Organisation (Schünemann) 84
bb) Täterschaft kraft Weisung (N. Schmid) 89
cc) Täterschaft kraft Entscheidungszuständigkeit (Ransiek) 90
dd) Weitere Stellungnahmen 92
b) Begründungsansätze über die Teilnahme 94
aa) Rudolphi 94
bb) Schall 95
c) Normativ-soziale Begründungsansätze der Täterschaft 96
aa) Rudolphi 97
bb) Schünemann 98
cc) Tiedemann 99
dd) Kuhlen 100
ee) Jakobs 101
ff) Mir Puig 102
gg) Schild 104
hh) Ransiek 105
d) Zusammenfassung 106
3. Zusammenfassung der Literaturmeinungen zu den Bereichen Staat und Wirtschaft 108
III. Resümee: Die Meinungen in Rechtsprechung und Literatur zu den Bereichen Staat und Wirtschaft und die sich daraus ergebenden Fragestellungen für die weitere Untersuchung 110
Teil C: Kritische Würdigung der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Lösungsmöglichkeiten und Festlegung des methodischen Ausgangspunktes für die Beantwortung der Frage nach der Täterschaft des eine Straftat anweisenden Hintermannes in organisatorischen Machtapparaten 112
I. Subjektive Theorie 113
II. Normativ-soziale Begründungsansätze der Täterschaft 120
1. Allgemeine Erwägungen 120
a) Auslegung einzelner Deliktstatbestände 120
b) Modifizierung des allgemeinen Zurechnungsansatzes 122
c) Insbesondere: Die normativ-soziale Begründung der Täterschaft als Auflösung der Täterlehre zugunsten der Lehre von der objektiven Zurechnung 125
aa) Die auf soziale Rollen gestützte Differenzierung rechtlicher Verhaltenspflichten 126
bb) Die auf soziale Rollen gestützte Begründung rechtlicher Verhaltensnormen als Täterkriterium 129
2. Lederspray-Entscheidung 130
a) Einleitende Erwägungen zur Methode der Unrechtszurechnung 130
b) Kritik der vom BGH vertretenen „unternehmensbezogenen Betrachtungsweise“ 132
aa) Täterstellung des Unternehmens 132
bb) Übertragung der Täterstellung auf die Unternehmensorgane 134
cc) Rechtsfähigkeit einer Person als Zurechnungsvoraussetzung 135
dd) Normativ-soziale Begründung der Täterschaft 136
(1) Zivilrechtliches Produkthaftungsrecht 137
(2) Strafrechtliches Produkthaftungsrecht 138
c) Weitere offene Fragen 140
aa) Reichweite der Identität zwischen juristischer und natürlicher Person? 140
bb) Kollektivschuld? 141
3. Resümee 144
III. Tatherrschaftslehren 145
1. Organisationsherrschaft 147
a) Fungibilität von Ausführungsorganen 148
b) Rechtsgelöstheit organisatorischer Machtapparate 150
aa) Loslösung des gesamten organisatorischen Machtapparates vom Recht als Voraussetzung für die Willensherrschaft des Hintermannes? 153
bb) Dauerhafte Loslösung des organisatorischen Machtapparates vom Recht als Voraussetzung für die Willensherrschaft des Hintermannes? 153
cc) Verhältnis von Rechtsgelöstheit und Fungibilitätskriterium vor dem Hintergrund der Beherrschung des tatbestandsmäßigen Geschehensablaufes 154
dd) Rechtsgelöstheit und staatliche Souveränität 156
2. Benutzung eines Tatentschlossenen 159
3. Personale Tatherrschaft 162
a) Täterschaftsbegründende Pflichtenstellung und Art. 103 II GG 163
b) Naturrechtliche Pflichtbegründung 165
4. Befehlsherrschaft als geteilte Tatherrschaft 168
5. Ergebnis: Die Beherrschung des konkreten Tatmittlers als methodischer Ausgangspunkt der weiteren Untersuchung 169
IV. Offene Fragen 170
Teil D: Begründung und Präzisierung des methodischen Ausgangspunktes der weiteren Untersuchung – die klassische Dogmatik der mittelbaren Täterschaft und das dieser zugrunde liegende individualistische Herrschafts- respektive Freiheitsverständnis 172
I. Identität von Handlung und Verantwortung: Freiheit und Eigenverantwortlichkeit des Subjektes als „Normalzustand“ 173
II. Handlungsverantwortung und Täterschaft: Die Bedeutung der Ausführungshandlung 178
III. Handlungsverantwortung und die Abweichung vom „Normalzustand“ 182
1. Freiheitseinschränkung und Übergang der Entscheidungsgewalt auf den Hintermann 182
2. Individualistische Defektdogmatik der mittelbaren Täterschaft 185
3. Kritik an der Nichtberücksichtigung sozialer Beziehungen durch eine individualistische Defektdogmatik 187
Teil E: Beschreibung und Erklärung der Diskrepanz zwischen Dogmatik und Vorverständnis bei Anwendung der klassischen Dogmatik der mittelbaren Täterschaft auf die untersuchte Sachverhaltskonstellation – Aufgabe des rein individualistischen Herrschafts- respektive Freiheitsverständnisses zugunsten eines sozialbezogenen Freiheitsverständnisses 189
I. Beschreibung der Diskrepanz zwischen klassischer Dogmatik mittelbarer Täterschaft und Vorverständnis 190
1. Die Anwendung der klassischen Dogmatik der (mittelbaren) Täterschaft auf die untersuchte Sachverhaltskonstellation: Der „Schreibtischtäter“ als Anstifter 190
a) Verantwortlichkeit des Vordermannes 190
b) Tatortentfernung 191
2. Das Vorverständnis bei der Beurteilung der untersuchten Sachverhaltskonstellation: Der „Schreibtischtäter“ als Täter 193
a) Staat 194
b) Wirtschaft 196
3. Diskrepanz 199
II. Erklärung der Diskrepanz zwischen klassischer Dogmatik mittelbarer Täterschaft und Vorverständnis 200
1. Inhaltliche Erklärung der Diskrepanz 200
a) Aufgabe des individualistischen Freiheitsverständnisses zugunsten eines sozialbezogenen Freiheitsverständnisses 201
aa) Ablehnung des von der h. L. beschrittenen Lösungsweges 201
bb) Überwindung der Diskrepanz durch ein sozialbezogenes Freiheitsverständnis 202
cc) Gründe für die Ablösung eines individualistischen zugunsten eines sozialbezogenen Freiheitsverständnisses 203
b) Soziale Herrschaftsausübung in hierarchischen Organisationen als entscheidendes Phänomen 205
c) Soziale Herrschaft und soziale Macht 206
d) Soziale Herrschaft und die „Freiheit“ des Hintermannes 209
e) Ergebnis 212
2. Methodische Erklärung der Diskrepanz 213
a) Täterschaft als teleologischer Begriff 215
b) Die Offenheit einer teleologischen Begriffsbildung: Zur Möglichkeit der Einführung eines sozialbezogenen Freiheitsverständnisses in die Dogmatik der Täterschaft 218
c) Begriffskonkretisierung und Systembildung anhand einer induktiv-deduktiven Methode: Die fehlende Übersetzung der „Idee“ der Täterschaft anhand der Sachverhaltskonstellation „organisatorischer Machtapparat“ als Grund für die Diskrepanz zwischen Vorverständnis und Dogmatik 226
Teil F: Rekonstruktion eines sozialbezogenen Herrschafts- respektive Freiheitsverständnisses 230
I. Rekonstruktion anhand vergleichbarer Entwicklungen im Strafrecht 231
1. Die Wahrnehmung „des anderen“ im Strafrecht 232
a) „Der andere“ in der Dogmatik der Mittäterschaft 232
b) „Der andere“ und der Begriff der Makrokriminalität 236
c) Zusammenfassung 239
2. Die Berücksichtigung „des anderen“ im strafrechtlichen Zurechnungsurteil 240
a) Begehungstäterschaft 240
aa) Differenzierung sozialer Rollen in der Rechtsprechung 241
(1) BGHSt 32, 165 ff. 241
(2) BGHSt 33, 50 ff. 242
(3) BGHR § 25 II/2 243
(4) BGHR § 25 II/22 243
(5) BGH NStZ 96, 485 ff. 244
(6) BGH NJW 68, 1339 f. 245
(7) BGHSt 40, 257 ff. 246
(8) Zusammenfassung 248
bb) Differenzierung sozialer Rollen in der Literatur: Der sog. Bandenchef-Fall 249
cc) Differenzierung sozialer Rollen in der Strafgesetzgebung 253
(1) §§ 129 IV, 129 a II StGB („Rädelsführer“ und „Hintermänner“) 253
(2) Weitere gesetzliche Regelungen 254
dd) Zusammenfassende Würdigung 255
(1) Soziale Machtunterworfenheit als Defekt im Rahmen der Mittäterschaft 255
(2) Handlungsverantwortung und Systemverantwortung im Rahmen der Mittäterschaft 258
(3) Rädelsführereigenschaft als Zurechnungskriterium? 260
ee) Ergebnis 262
b) Unterlassungstäterschaft 263
aa) Differenzierung sozialer Rollen in der Strafrechtsdogmatik: Die sog. Geschäftsherrenhaftung 263
bb) Differenzierung sozialer Rollen in der Strafgesetzgebung 266
cc) Ergebnis 267
c) Zusammenfassung 268
3. „Der andere“ und die normativ-soziale Sicht der Täterschaft 269
4. Ergebnis 271
II. Rekonstruktion anhand vergleichbarer Entwicklungen im Zivilrecht und im öffentlichen Recht 272
III. Rekonstruktion anhand empirischer Untersuchungen und philosophischer Annahmen – soziale Herrschaft als Defekt im Sinne der mittelbaren Täterschaft 274
1. Soziale Herrschaft und Freiheit 274
a) Empirische Analyse sozialer Herrschaftsausübung – Handlungsmotivationen sozial unterlegener Personen in organisatorischen Machtapparaten 277
aa) Staat 281
bb) Wirtschaft 284
cc) Schlußfolgerungen 286
b) Philosophische Analyse sozialer Herrschaftsausübung – Freiheit als Freiheit in zwischenmenschlichen Beziehungen 289
c) Soziale Herrschaft und das „Weltbild“ der klassischen Defektdogmatik: Bruch in der strafrechtlichen Freiheitskonzeption 292
aa) Das „Weltbild“ der klassischen Defektdogmatik 292
bb) Bruch mit der strafrechtlichen Freiheitskonzeption 295
(1) Soziale Herrschaft 295
(2) Hintergrund solcher Entwicklungstendenzen 296
d) Übersetzung der empirischen Analyse in eine neue Defektdogmatik: Versuch einer Zuordnung des Begriffes „soziale Herrschaft“ zu den Exkulpationsregeln des Strafgesetzbuches 296
aa) § 35 StGB 297
bb) § 17 StGB 299
(1) Der Irrtum des Befehlstäters über die strafrechtliche Relevanz der eigenen Entscheidung 299
(2) Umstände, die einen Irrtum über die strafrechtliche Relevanz der eigenen Entscheidung begünstigen 303
(a) Einstellungswandel durch kollektive Neutralisierung 303
(b) Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Recht und Unrecht in staatlichen und wirtschaftlichen Machtapparaten 304
(aa) Staat 304
(bb) Wirtschaft 306
cc) § 20 StGB 307
dd) Zusammenfassung 308
e) Soziale Herrschaft und Anordnungsketten 310
2. Soziale Herrschaft und strafrechtliche Verantwortlichkeit 314
a) Besteht eine absolute oder relative Übereinstimmung zwischen dem strafrechtlichen Freiheitsbegriff und dem strafrechtlichen Verantwortungsbegriff? 316
aa) Wortlautauslegung 318
bb) Historische Auslegung 318
cc) Systematische Auslegung 318
dd) Teleologische Auslegung 319
(1) Verantwortungsprinzip als Zuteilungsprinzip 319
(2) Verantwortungsprinzip als Beschreibung rechtlicher Freiheit und als Maßprinzip 320
(a) Verantwortungsprinzip als Beschreibung rechtlicher Freiheit 320
(b) Verantwortungsprinzip als Maßprinzip 321
(3) Stellungnahme 321
b) Ist der strafrechtliche Freiheitsbegriff am Maßstab des individualistischen strafrechtlichen Verantwortungsbegriffes zu orientieren? 326
aa) Inhaltliche Erwägungen 326
bb) Methodische Erwägungen 329
c) Ergebnis 330
IV. Kriterien sozialer Herrschaft 331
1. Methodische Vorüberlegungen 331
2. Die Kriterien 332
Teil G: Schließt die Bejahung der mittelbaren Täterschaft die Annahme der Mittäterschaft aus? – Zum Verhältnis von mittelbarer Täterschaft und Mittäterschaft 334
I. Die Tatbilder der Beteiligungsformen „Mittäterschaft“ und „mittelbare Täterschaft“ 335
1. Einschätzungen zu den Tatbildern in Rechtsprechung und Literatur 335
a) Mittelbare Täterschaft 335
b) Mittäterschaft 336
c) Würdigung der Stellungnahmen: Das kooperative Moment der Mittäterschaft 337
2.Wortlaut und Systematik des § 25 StGB 339
a) Das kooperative Moment der Mittäterschaft 339
b) Das Exklusionsverhältnis zwischen mittelbarer Täterschaft und Mittäterschaft 340
II. Übersetzung des kooperativen Tatbildes der Mittäterschaft in die Dogmatik der Mittäterschaft 341
1. Bedeutung des gemeinsamen Tatentschlusses für die mittäterschaftliche Zurechnung 342
2. Begründung des gemeinsamen Tatentschlusses 345
a) Die einzelnen Kriterien 345
b) Die gleichgeordnete Teilhabe an der Entstehung des gemeinsamen Tatentschlusses 347
aa) Das Erfordernis einer gleichgeordneten Teilhabe als das Ergebnis einer Wortlautanalyse 347
bb) Das Erfordernis einer gleichgeordneten Teilhabe als das Ergebnis einer teleologischen Analyse 349
c) Ergebnis: „Defekt“ und „gemeinsamer Tatentschluß“ als sich einander gegenseitig ausschließende Begriffe 350
3. Exkurs: Der gemeinsame Tatentschluß als ein Legitimationsgrund wechselseitiger Handlungszurechnung im Rahmen der Mittäterschaft 352
a) Die Mittäterschaft als wechselseitige mittelbare Täterschaft 353
b) Versuchsbeginn bei der Mittäterschaft: Gesamtlösung 354
III. Exkurs: Die wechselseitige Kommunikation zwischen Befehlsgeber und Befehlsempfänger als notwendiges Kriterium eines gemeinsamen Tatentschlusses? 355
IV. Ergebnis: Der sog. „Schreibtischtäter“ als „mittelbarer Täter kraft sozialer (Tat-)Herrschaft“ 357
Teil H: Zentrale Thesen der Arbeit und Ausblick 359
I. Zentrale Thesen der Arbeit 359
II. Ausblick 364
Zusammenfassung 366
Abstract 367
Literaturverzeichnis 368
Personenverzeichnis 400
Sachverzeichnis 406