Vorverständnis als Methode
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Vorverständnis als Methode
Eine Methodik der Verfassungsinterpretation unter besonderer Berücksichtigung U.S.-amerikanischen Rechtsdenkens
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 972
(2004)
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Abstract
Jeder Jurist hat Vorverständnisse über das richtige Recht und wird von ihnen bei der Anwendung des Rechts beeinflusst. Eine juristische Methodik, die diese Vorverständnisse ausschließen will, kann sie nicht bewältigen; eine juristische Methodik, die Vorverständnisse nicht bewältigt, wird von ihnen beherrscht. So müssen sie in die juristische Methodik integriert werden. Da sich Vorverständnisse im Recht selten auf die Art und Weise der Rechtsfindung, sondern durchweg auf das Ergebnis der Rechtsanwendung richten, sind sie im juristischen Diskurs sehr schwer zu vermitteln. Zielsetzung der vorliegenden Publikation ist es, Vorverständnisse zu einem festen Bestandteil der Methodik zu machen, sie eben als "Methode" zu begreifen. In diesem Sinne ist die Abhandlung als eine thematische Variation der Frage nach der Möglichkeit und den Grenzen rationaler Rechtsanwendung zu lesen.Alexander Schmitt Glaeser entwickelt methodische Ansätze, die die Konflikte zwischen den unterschiedlichen Vorstellungen über das richtige Recht in die Rechtsarbeit integrieren. Auf der Grundlage einer Analyse von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des U.S.-amerikanischen Supreme Court wird dargestellt, welche Fragen sich an die Praxis der Verfassungsinterpretation richten und an welchen Standards sie sich orientieren. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor einen Einstieg in das Verstehen der Verfassung, der es ermöglichen soll, Rechtsanwender mit unterschiedlichen Vorverständnissen auch in politischer, religiöser und weltanschaulicher Hinsicht miteinander ins Gespräch zu bringen. Eine zentrale Rolle wird dabei der dogmatischen Arbeit am Recht zugewiesen. Mit der richtigen Orientierung kann sie die Wahrnehmung der Interpreten und die Machtstrukturen der Rechtsordnung in ein anerkanntes Verstehens- und Anwendungsgefüge ("Intrastruktur") des Rechts einbinden, die der Verfassung zu effektiver Normativität verhilft. Aus methodischer Sicht ist es dementsprechend erforderlich, jede aktuelle Rechtsanwendung auf die bisher gewonnenen Erfahrungen mit dem auszulegenden Recht zu beziehen. Im Ergebnis erarbeitet der Autor eine entwicklungsgeschichtliche Methode, die es dem einzelnen Rechtsanwender ermöglichen soll, seine Vorstellung über das richtige Verständnis des Rechts mit den gemeinsamen Erfahrungen der Juristen in Bezug zu setzen und so zu vermitteln.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhalt | 9 | ||
Einleitung | 13 | ||
A. Grundthese der Arbeit | 13 | ||
B. Thematische Einstimmung | 15 | ||
1. Kapitel: Theorie und Verstehen der Verfassung | 30 | ||
A. Die Frage nach der Verfassung als Ausgangspunkt des Verstehens | 31 | ||
B. Verfassung als Ordnung und Prozess | 33 | ||
I. Verfassung als Ordnungsrahmen | 34 | ||
II. Verfassung als Prozessrahmen | 36 | ||
C. Resümee und Folgerung | 38 | ||
2. Kapitel: Praxis und Verstehen der Verfassung | 42 | ||
1. Abschnitt: Die Methodik der Praxis: Die Common Law-Methodologie | 43 | ||
A. Grundgedanken des Common Law in den USA | 45 | ||
B. Stare Decisis | 49 | ||
C. Gesetze und Verfassung im Common Law der USA | 53 | ||
2. Abschnitt: Verfassung zwischen Präzedenz und Idee – die Verantwortung des Interpreten | 56 | ||
A. Der Verfassungstext als Auftrag zur Sinnsuche | 59 | ||
B. Die Geschichte als Hilfsmittel des Verstehens und als Präzedenz | 62 | ||
C. Verfassungsgeschichtliche Präzedenzen | 65 | ||
D. Die Praxis zwischen Verantwortung und Delegation: die Berufung auf Tradition | 73 | ||
E. Die Problematik der Sinnsuche | 80 | ||
F. Zwischenergebnis | 83 | ||
3. Abschnitt: Theorie der Praxis | 86 | ||
A. Problemstellung | 86 | ||
B. Die Chronologie der Bewältigung einer „missverstandenen“ Verfassung | 91 | ||
C. Die Countermajoritarian Difficulty als Bindeglied zwischen Theorie und Praxis der Verfassung | 108 | ||
D. Die Filterfunktion der Verfassung | 113 | ||
3. Kapitel: Die Eignung methodischen Vorgehens für die Rechtsanwendung | 128 | ||
1. Abschnitt: Aufgabe einer juristischen Methodik | 131 | ||
2. Abschnitt: Der Begriff der Methodik | 139 | ||
3. Abschnitt: Die Freiheit des Interpreten und die Methodik des Rechts | 143 | ||
A. Die Verantwortlichkeit | 144 | ||
B. Die Fähigkeit, sich über Beobachtungen zu verständigen | 146 | ||
C. Die Fähigkeit, einen Rechtssatz zu einem Beobachtungssatz in Beziehung zu setzen – die Versuchung der Dudeninterpretation | 148 | ||
4. Abschnitt: Schwierigkeit der Zielsetzung einer juristischen Methodik | 155 | ||
A. Kausalität und Recht | 160 | ||
B. Zwischen zwei Polen: Alles, was Recht ist und alles, was richtig ist | 165 | ||
4. Kapitel: Der Einstieg in das Verstehen der Verfassung | 169 | ||
1. Abschnitt: Die Individualpositivierung des Rechts | 171 | ||
2. Abschnitt: Die Vermachtung des Rechts | 176 | ||
A. Die Intrastruktur des Rechts und das Ideal des Rechts | 183 | ||
I. Die Intrastruktur und die Herausforderung an die Dogmatik | 183 | ||
II. Die Abdankung des rationalen Rechts | 190 | ||
B. Die Wertoffenheit des Gesetzes und das Problem der Autorität | 192 | ||
I. Immanente Qualität des Verfassungsgesetzes ohne überempirische Würde? | 192 | ||
II. Dogmatische Orientierungen: System und Grundsatz | 199 | ||
1. Architektonische Systembildung | 207 | ||
2. Kompositorische Systembildungen | 208 | ||
III. Werte und Prinzipien oder: Die Invisibilisierung des Verfassungstextes | 215 | ||
1. Drittwirkungsproblematik als Verfassungsproblematik | 215 | ||
2. Grundsätze als Argumente | 220 | ||
3. Die Geltung des Textes | 224 | ||
4. Grundsätze als Einbruchstellen der Ideologie der Anderen | 233 | ||
C. Die Aufgabe der Dogmatik | 236 | ||
I. Die Geltung des gesatzten Rechts – eine Weichenstellung | 237 | ||
II. Effektive Normativität als Ziel der Dogmatik | 240 | ||
III. Maßstabsbildung in der Intrastruktur | 254 | ||
5. Kapitel: Juristische Methoden im freiheitlichen Verfassungsstaat | 259 | ||
A. Intersubjektivität statt Objektivität | 261 | ||
B. Die entwicklungsgeschichtliche Auslegung – der Einstieg in die methodische Rechtsanwendung | 264 | ||
C. Die Suche nach der Bedeutung des Textes in der Wirklichkeit | 273 | ||
D. Entwicklungsgeschichte und Text | 281 | ||
Zusammenfassung in Thesen | 288 | ||
Literatur | 298 | ||
Sachwortverzeichnis | 317 |