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Der rechtliche Status von Beutekunst

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Schoen, S. (2004). Der rechtliche Status von Beutekunst. Eine Untersuchung am Beispiel der aufgrund des Zweiten Weltkrieges nach Russland verbrachten deutschen Kulturgüter. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51353-6
Schoen, Susanne. Der rechtliche Status von Beutekunst: Eine Untersuchung am Beispiel der aufgrund des Zweiten Weltkrieges nach Russland verbrachten deutschen Kulturgüter. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51353-6
Schoen, S (2004): Der rechtliche Status von Beutekunst: Eine Untersuchung am Beispiel der aufgrund des Zweiten Weltkrieges nach Russland verbrachten deutschen Kulturgüter, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51353-6

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Der rechtliche Status von Beutekunst

Eine Untersuchung am Beispiel der aufgrund des Zweiten Weltkrieges nach Russland verbrachten deutschen Kulturgüter

Schoen, Susanne

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 151

(2004)

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Abstract

Museen, Bibliotheken und Archive sowie private Sammler vermissen bis heute wertvolle und einzigartige Kulturgüter, die infolge des Zweiten Weltkrieges aus dem besetzten Deutschland nach Russland verbracht worden sind. Die Bundesregierung vermutet, dass sich noch über eine Million Kunstgegenstände, einschließlich 200.000 Museumsgüter, zwei Millionen Bücher sowie Archivgut von drei Regalkilometern in Russland befinden. Seit 1989/90 nimmt der - illegale - Handel mit diesen Kulturgütern weltweit zu. Unterdessen verhandelt der deutsche Staat mit Russland über die Rückgabe des kriegsbedingt verbrachten deutschen Kulturgutes und beruft sich dabei auf die Haager Landkriegsordnung und vertraglich eingegangene wechselseitige Rückgabeverpflichtungen. Die Sach- und Rechtslage hat daher erheblich an Bedeutung gewonnen.

Susanne Schoen untersucht, wem die kriegsbedingt verbrachten Kulturgüter zustehen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche Staat gegenüber Russland völkerrechtliche Ansprüche auf Rückgabe des Kulturgutes hat. In zivilrechtlicher Hinsicht haben die Eigentümer der Kulturgüter in Deutschland in der Regel ihr Eigentum weder durch Ersitzung noch durch sonstigen gutgläubigen Erwerb eines Dritten verloren. Es gibt ferner gute Argumente dafür, dass auch die Einrede der Verjährung den Eigentümern nicht mit Erfolg entgegengehalten werden kann. Die Frage, ob Museen, Bibliotheken und Archive sowie die privaten Sammler ihr Kulturgut zurückverlangen können, stellt sich nicht nur solange, wie sich das Kulturgut in Russland befindet, sondern beispielsweise auch dann, wenn dieses Kulturgut wieder in Deutschland auftaucht und durch Dritte zum Kauf angeboten wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
A. Kulturgüter als Kriegsbeute in der geschichtlichen Entwicklung 23
I. Allgemein 23
II. Antike-Römische Epoche 23
III. Der 30jährige Krieg: Das Beispiel der Bibliotheca Palatina 25
IV. Kunstraub in den Koalitionskriegen und im Zeitalter Napoleons 27
V. Der Erste Weltkrieg 30
B. Der tatsächliche Hintergrund der Beutekunstproblematik 35
I. Das Verhalten Deutschlands während des Russlandfeldzuges 35
II. Die Verbringung des deutschen Kulturgutes in die Sowjetunion 37
C. Der völkerrechtliche Kulturgüterschutz zur Zeit des Zweiten Weltkrieges 40
I. Sinn und Zweck der Haager Landkriegsordnung 40
II. Geltung für den Zweiten Weltkrieg 41
1. Allbeteiligungsklausel 41
2. Kulturgüterschutz als Völkergewohnheitsrecht 43
3. Kriegsverbrecherprozesse vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg 46
III. Geltung der Haager Landkriegsordnung nach der Kapitulation Deutschlands 46
IV. Das Beschlagnahmeverbot von Kulturgut auf besetztem Gebiet 48
V. Unzulässigkeit der Beschlagnahme von Kulturgut im Vorgriff auf Reparationen 51
VI. Unzulässige Rechtsausübung: Das estoppel-Prinzip 53
VII. Verjährung der völkerrechtlichen Rückgabeansprüche 55
D. Die Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum Untergang der Sowjetunion 56
I. Rückgabe von Kulturgut an die DDR 56
II. Umfang der noch in Russland lagernden deutschen Kulturgüter 60
III. Zwei-plus-Vier-Vertrag 60
IV. Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Sowjetunion 62
E. Die Rückführungsklausel im deutsch-russischen Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit 65
I. Entstehung und Inhalt 65
II. Der Anwendungsbereich der Rückführungsklausel 66
III. Der Regelungsgehalt der Rückführungsklausel in Bezug auf Beutekunst 67
1. Kulturgutbegriff 67
2. Verschollene oder unrechtmäßig verbrachte Kulturgüter 71
a) Verschollene Kulturgüter 72
b) Unrechtmäßig verbrachte Kulturgüter 73
3. Beiderseitigkeit der Rückgabeverpflichtung 77
4. Adressaten der Rückführungsklausel 80
5. Rückgabe an den Eigentümer oder seinen Rechtsnachfolger 81
a) Maßgeblicher Zeitpunkt der Eigentumslage 81
b) Statutenwechsel 83
c) Zivilgesetzbuch der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik von 1923 85
d) Verfassung der UdSSR von 1936 88
aa) Gutgläubiger Erwerb durch Ersitzung auf der Grundlage des Rechts von 1945–1964 91
bb) Sonstiger gutgläubiger Erwerb auf der Grundlage des Rechts von 1945–1964 92
e) Zivilgesetzbuch der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik von 1964 93
aa) Gutgläubiger Erwerb durch Ersitzung auf der Grundlage des Rechts von 1964–1994 94
bb) Sonstiger gutgläubiger Erwerb auf der Grundlage des Rechts von 1964–1994 95
f) Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation ab 1995 95
aa) Gutgläubiger Erwerb durch Ersitzung auf der Grundlage des Rechts ab 1995 96
bb) Sonstiger gutgläubiger Erwerb auf der Grundlage des Rechts ab 1995 99
F. Inanspruchnahme des deutschen Kulturgutes durch das Beutekunstgesetz der Russischen Föderation 104
I. Intention des Gesetzes 104
II. Ausnahmen von der Inanspruchnahme deutschen Kulturgutes 106
III. Die Entscheidung des russischen Verfassungsgerichtes über das Beutekunstgesetz 108
1. Allgemein 108
2. Abmachungen der Alliierten in Bezug auf Deutschland 109
a) Abkommen über den Kontrollmechanismus in Deutschland vom 14. November 1944 109
b) Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands vom 5. Juni 1945 110
c) Die Beschlüsse der Konferenz von Jalta und das Potsdamer Abkommen 111
d) Akte des Alliierten Kontrollrates 115
3. Artikel 107 VN-Charta 117
4. Friedensverträge mit Italien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Finnland 119
5. Kompensatorische Restitution als Völkergewohnheitsrecht? 123
a) Begriff der kompensatorischen Restitution 123
b) Zulässigkeit der kompensatorischen Restitution 125
c) Überkompensation 127
6. Die gemeinsame Erklärung der Regierungen der BRD und der DDR vom 15. Juni 1990 131
7. Die Eigentumsgarantie in der russischen Verfassung 133
8. Vorrang des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Verträge nach der Russischen Verfassung 135
IV. Änderungen des Beutekunstgesetzes 138
V. Erfolgsaussichten von Klagen hinsichtlich der von Russland nicht beanspruchten deutschen Kulturgüter 139
G. Rückführungsverhandlungen zwischen Deutschland und Russland 141
I. Zuständigkeit des Bundes für die Rückführungsverhandlungen 141
II. Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung 146
III. Beteiligung der Länder an den Rückführungsverhandlungen des Bundes 146
IV. Ein Sonderfall: Der Vertrag des Landes Bremen über die Rückführung von Kulturgut 148
V. Dokumentationsstelle für die Rückführung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter 150
VI. Ergebnisse der Rückführungsbemühungen mit Russland 152
VII. Praktische Illustration: Das Bernsteinzimmer 159
H. Die Eigentumslage bei – illegaler – Rückkehr von Kulturgut aus Russland nach Deutschland 167
I. Allgemein 167
II. Der Überleitungsvertrag 168
III. Verstoß der russischen Enteignungen gegen den ordre public 172
IV. Kein gutgläubiger Erwerb an abhanden gekommenen Sachen 174
V. Gutgläubiger Erwerb bei Veräußerung im Wege der öffentlichen Versteigerung 175
VI. Verjährung der zivilrechtlichen Herausgabeansprüche 176
1. Allgemein 176
2. Hemmung der Verjährung 178
a) Zivilgesetzbuch der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik von 1923 und Verfassung der UdSSR von 1936 179
b) Zivilgesetzbuch der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik von 1964 180
c) Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation ab 1995 180
d) Voraussetzung der Hemmung der Verjährungsfrist nach deutschem Bürgerlichem Recht 186
3. Neubeginn der Verjährung 190
VII. Gutgläubiger Erwerb durch Ersitzung 191
I. Präzedenzfall: „Heilige Familie mit dem heiligen Johannes und der heiligen Elisabeth“ vor dem High Court of Justice in London 194
I. Allgemein 194
II. Völkerrechtlicher Aspekt 196
III. Zivilrechtlicher Aspekt 197
J. Leihverkehr mit Beutekunst 201
I. Allgemein 201
II. Die rechtsverbindliche Rückgabezusage nach § 20 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung 202
1. Regelungsgehalt der Norm 202
2. Der Begriff „ausländisches Kulturgut“ 203
a) Herausgabeansprüche der Eigentümer gegen Besitzer von Beutekunst 203
b) Grammatische Auslegung 204
c) Systematische Auslegung 206
d) Historische Auslegung 208
3. Unentgeltliche vorübergehende Überlassung 209
III. Einwand der unzulässigen Rechtsausübung 210
IV. Vorrang des Völkerrechts vor einfachem Bundesrecht 211
K. Folgerungen 216
L. Ausblick 219
Literaturverzeichnis 223
Sachregister 234