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Son, J. (2006). Heimliche polizeiliche Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51971-2
Son, Jae-Young. Heimliche polizeiliche Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51971-2
Son, J (2006): Heimliche polizeiliche Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51971-2

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Heimliche polizeiliche Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht

Son, Jae-Young

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1013

(2006)

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Abstract

Jae-Young Son befasst sich in der vorliegenden Veröffentlichung mit den besonderen Problemen, die sich in Verbindung mit heimlichen Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ergeben.

Zum Zwecke einer wirksameren Bekämpfung der Kriminalität sehen die gesetzlichen Regelungen in immer weiterem Umfang heimliche Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht vor. Gegen entsprechende Rechtsvorschriften werden jedoch sowohl grundrechtliche wie auch kompetenzrechtliche Bedenken geltend gemacht. Unter grundrechtlichen Gesichtspunkten stellen sich hier vor allem im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, aber auch in besonderen Freiheitsgrundrechten gesetzlich verankert wird, verfassungsrechtliche Probleme. Unter kompetenzrechtlichen Gesichtspunkten werfen entsprechende Regelungen, soweit sie der Strafverfolgungsvorsorge dienen, die Frage auf, wer der hierfür zuständige Gesetzgeber ist. Sehr umstritten ist darüber hinaus, in wessen Gesetzgebungskompetenz die Umwidmung strafprozessual erhobener Daten zu Zwecken der Gefahrenabwehr wie auch eine Umwidmung auf polizeigesetzlicher Grundlage gewonnener Daten für Zwecke der Strafverfolgung gilt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung und Problemstellung 23
1. Teil: Das Volkszählungsurteil des BVerfG 32
1. Kapitel: Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung 32
A. Hat das BVerfG ein neues Grundrecht erfunden? 32
I. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausgangspunkt für die Anerkennung eines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 33
II. Anerkennung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den BGH 34
III. Die Entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch das BVerfG 36
1. Ausgangspunkt: Das Elfes-Urteil vom 16.1.1957 36
2. Anerkennung eines Selbstbestimmungsrechts über die Erhebung und Verarbeitung von Informationen aus der geschützten Intim- und Privatsphäre 37
a) Selbstbestimmungsrecht im innersten Intimbereich 39
b) Selbstbestimmungsrecht in der nur relativ geschützten Privatsphäre 42
aa) Der Schutz gegen die zwangsweise Erhebung privater Informationen 43
(1) Der Mikrozensus-Beschluss 43
(2) Der Arztkartei-Beschluss 43
bb) Der Schutz gegen die heimliche Verarbeitung privater Informationen 44
(1) Der Ehescheidungsaktenbeschluss 44
(2) Der Tonband-Beschluss 45
3. Der Schutz der Selbstbestimmung ohne Beschränkung auf die Schutzsphären 46
a) Das Recht auf Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit 46
aa) Das Lebach-Urteil 48
bb) Der Eppler-Beschluss 49
cc) Der Böll/Walden-Beschluss und der Gegendarstellungsbeschluss 50
dd) Das Recht auf Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit als Vorläufer des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 51
b) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 51
aa) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 51
bb) Anerkennung eines Selbstbestimmungsrechts über die Erhebung und Verarbeitung „personenbezogener“ Daten 53
B. Widerspruch des Volkszählungsurteils mit der früheren Rechtsprechung des BVerfG zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht? 54
I. Das Privatsphärenschutzkonzept des BVerfG 54
1. Anerkennung verschiedener Schutzsphären 55
2. Der Schwachpunkt der Sphärentheorie: Relativität der Privatheit 56
II. Der Ansatz des informationellen Selbstbestimmungsrechts 57
1. Verselbständigung gegenüber dem Privatsphärenschutz 57
2. Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes personenbezogener Daten 58
III. Die Abkehr von der Sphärentheorie? 58
C. Die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG als verfassungsrechtliche Grundlage des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung? 61
I. Ableitung eines informationellen Selbstbestimmungsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG im Schrifttum 61
II. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 63
1. Verhältnis von allgemeiner Handlungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht 63
2. Der Persönlichkeitsschutz gegenüber der neuartigen Gefährdung für den Schutz der menschlichen Persönlichkeit durch die elektronische Datenverarbeitung (EDV) 65
3. Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit auch bei Datenerhebung ohne Kenntnis des Betroffenen oder bei Dritten? 66
2. Kapitel: Die Forderung des BVerfG nach bereichsspezifischen und präzisen Datenschutzregelungen 66
A. Erfordernis eines umfassenden Gesetzesvorbehalts für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 66
I. Informationseingriff und Gesetzesvorbehalt 67
1. Gesetzesvorbehalt für Eingriffsakte 67
2. Ausweitung des Gesetzesvorbehalts durch Weiterungen der Freiheitsbereiche 68
II. Weitergehende Forderung des BVerfG nach bereichsspezifischen und präzisen Datenschutzregelungen 69
1. Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zur Klarheit und Bestimmtheit von Normen 69
a) Die Forderung des BVerfG nach vorhersehbaren und berechenbaren Gesetzen 70
b) Grundsätzliche Zulässigkeit von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen 71
c) Es handelt sich um eine relative Bestimmtheit, die von der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und der Intensität eines Grundrechtseingriffs geprägt ist 72
2. Vom Bestimmtheitsgebot zum Gebot bereichsspezifischer und präziser Regelung des Datenschutzes 73
a) Erfordernis einer der Transparenz der Datenverarbeitung dienenden gesetzlichen Grundlage 73
b) Gewährleistung der Transparenz der Datenverarbeitung durch bereichsspezifische und präzise Datenschutzregelungen 74
aa) Das Gebot der bereichsspezifischen und präzisen Zweckbestimmung für die Datenverarbeitung 75
bb) Das Gebot bereichsspezifischer und präziser Regelung des Datenschutzes 77
3. Keine Einschränkung ohne eine präzise, bereichsspezifische gesetzliche Regelung? 78
a) Gewährleistung der gebotenen Transparenz der Datenverarbeitung und der ihr dienenden Normenklarheit durch spezialgesetzliche Datenschutzregelungen? 78
b) Es geht auch bei dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht um eine absolute, sondern nur um eine relative Bestimmtheit 79
B. Die Novelle der Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder 81
I. Geltung des Volkszählungsurteils des BVerfG für das Polizeirecht 81
II. Notwendigkeit und Umfang bereichsspezifischer Datenschutzregelungen im Polizeirecht 83
1. Notwendigkeit spezieller Regelungen bei den Informationseingriffen unter erleichterten Voraussetzungen als die der polizeilichen Generalklausel und des polizeilichen Notstands 84
2. Notwendigkeit besonderer Ermächtigungsgrundlagen bei den besonders gravierenden Informationseingriffen 86
III. Überblick über die Neuregelungen des Datenschutzes im Polizeirecht 88
1. Allgemeine Grundsätze der Datenerhebung und Datenverarbeitung 89
a) Allgemeine Regeln der Datenerhebung 89
b) Allgemeine Regeln der Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten 90
2. Datenerhebung und Datenverarbeitung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten 91
3. Der Adressat der Datenerhebung 93
IV. Besondere Mittel der Datenerhebung 94
1. Die Rechtsnatur heimlicher Datenerhebungen 95
2. Voraussetzungen für einen Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung 99
3. Betroffene einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln 100
2. Teil: Verfassungsrechtliche Probleme der heimlichen Datenerhebung und der Umwidmung der dadurch gewonnenen personenbezogenen Daten 102
1. Kapitel: Gesetzgebungskompetenz 103
A. Die Gesetzgebungskompetenz für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten 103
I. Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten 103
1. Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung? 103
2. Die Verhütung künftiger Straftaten als Unterfall der Aufgabe Gefahrenabwehr 104
3. Einordnung der Strafverfolgungsvorsorge 105
II. Rechtsprechung 106
1. Die Entscheidung des BayVerfGH bezüglich der Art. 30 bis 49 PAG 107
2. Das Urteil des BVerfG bezüglich § 2 DNA-IFG i.V. m. § 81g StPO 107
III. Stellungnahme 108
1. Die Strafverfolgungsvorsorge als Unterfall der Strafverfolgung 108
2. Gesetzgebungskompetenz der Länder gem. Art. 72 Abs. 1 GG 109
3. Raum für landespolizeigesetzliche Regelungen der Strafverfolgungsvorsorge 110
a) Kein Raum mehr für die Anwendung landespolizeirechtlicher Regelungen der Strafverfolgungsvorsorge hinsichtlich der bundesrechtlichen Regelungen des § 81b 2. Alt. StPO 111
b) Kein Raum mehr für die Schaffung landespolizeigesetzlicher Vorschriften über den sog. genetischen Fingerabdruck für Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren 114
c) Kein Raum mehr für die landespolizeigesetzlichen Regelungen einer Verwendung der bei der Strafverfolgung gewonnenen personenbezogenen Daten zum Zwecke künftiger Strafverfahren im Anwendungsbereich des § 484 I StPO 115
B. Die Gesetzgebungskompetenz für die Umwidmung personenbezogener Daten 117
I. Umwidmung präventivpolizeilich erhobener Daten zu strafprozessualen Zwecken 117
1. Die Verwendung der im Rahmen der Gefahrenabwehr erhobenen Daten zum Zwecke der Strafverfolgung und der Strafverfolgungsvorsorge 118
a) Die Ermächtigung zur Verwendung der auf polizeigesetzlicher Grundlage erhobenen Daten für Zwecke der Strafverfolgung kann sich nur aus dem Strafverfahrensrecht ergeben 118
b) Die Verwendung der für Zwecke der Gefahrenabwehr bzw. der Gefahrenvorsorge gewonnenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Strafverfolgungsvorsorge 120
2. Die Gesetzgebungskompetenz für die Beschränkung der Verwendung der auf polizeigesetzlicher Grundlage erhobenen Daten zum Zwecke der Strafverfolgung 122
a) Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für die Verwendungsbeschränkungen 122
b) Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Statuierung der Verwendungsbeschränkung 125
II. Umwidmung strafprozessual erhobener Daten zu präventivpolizeilichen Zwecken 126
1. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für eine Regelung der Verwendung der auf der Basis der StPO erhobenen personenbezogenen Daten für präventivpolizeiliche Zwecke 127
2. Die Gesetzgebungskompetenz für die Beschränkung der Verwendung der bei der Strafverfolgung gewonnenen personenbezogenen Daten für präventivpolizeiliche Zwecke 128
a) Das Modell der doppelten Tür 128
b) Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Verwendungsbeschränkung 129
c) Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für die Statuierung der Verwendungsbeschränkung 131
2. Kapitel: Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 131
A. Schutzbereiche des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 132
I. Die Gewährleistung des Datenschutzes durch spezielle Freiheitsgrundrechte 133
1. Die speziellen Grundrechtsbestimmungen des Datenschutzes 133
2. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG 135
3. Der grundrechtliche Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 GG 140
II. Der allgemeine Datenschutz durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht 143
1. Grundsätzliche Subsidiarität gegenüber Spezialgrundrechten 143
2. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Freiheit um der Menschenwürde willen 144
3. Der Schutz aller personenbezogener Daten vor ihrer Erhebung und Verarbeitung 145
a) Personenbezogene Daten als Schutzobjekt des informationellen Selbstbestimmungsrechts 145
b) Der Schutz in jeder Phase und jeder Form der Datenverarbeitung 146
4. Die Gewährleistung der individuellen Entscheidungsfreiheit 147
5. Die Ergänzung des datenschutzrechtlichen Schutzes durch andere, bereichsspezifische Grundrechtsgarantien 147
B. Die heimliche Erhebung personenbezogener Daten und deren weitere Verwendung durch die Polizei als Informationseingriffe 148
I. Merkmale des Informationseingriffs 148
1. Personenbezogenheit der betroffenen Daten 148
2. Erhebung und Verarbeitung der Daten gegen den Willen oder ohne Wissen des Betroffenen 149
II. Eingriffsqualität heimlicher polizeilicher Datenerhebungen 151
III. Die Umwidmung personenbezogener Daten 153
3. Kapitel: Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung 154
A. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG als Grenze heimlicher Informationseingriffe 155
I. Das Verbot einer umfassenden Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen des Einzelnen 155
1. Es widerspricht der Würde des Menschen, ihn zum bloßen Objekt der Staatsgewalt zu machen 155
2. Grenzen der sog. „Objektformel“ 157
II. Absoluter Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung? 158
1. Die sog. Kernbereichs-Dogmatik des BVerfG 158
2. Das Große Lauschangriff-Urteil vom 3.3.2004 159
a) Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung 161
b) Zur inhaltlichen Bestimmung des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung 163
3. Grenzen der Kernbereichs-Dogmatik des BVerfG 166
a) Hängt die absolute Schutzwürdigkeit von Räumlichkeiten von ihrer konkreten Nutzung ab? 166
b) Die Relativierung des Kernbereichschutzes 168
c) Das Gebot der unverzüglichen Löschung höchstpersönlicher Daten ergibt sich ohne die Anerkennung eines Kernbereichs bereits aus dem Folgenbeseitigungsanspruch 170
4. Der Schwachpunkt der Argumentation des Minderheitsvotums: Absoluter Schutz von Privatwohnungen? 171
III. Der Schutz durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 174
B. Absoluter Schutz von besonderen Vertrauensverhältnissen? 175
I. Verfassungsrechtliche Fundierung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen 176
1. Zur Ratio der Zeugnisverweigerungsrechte gem. §§ 52–53a StPO 176
a) Der Schutzzweck der Vorschriften über die Befugnis zur Zeugnisverweigerung 177
aa) Der Schutz von Vertrauensverhältnissen 178
bb) Der Schutz des Zeugen 179
b) Zeugnisverweigerungsrechte als Ausgestaltung von Vertrauensverhältnissen 180
2. Die grundrechtliche Absicherung von Vertrauensverhältnissen 181
a) Der grundrechtliche Schutz von besonderen Vertrauensverhältnissen 182
aa) Der Schutz von mittels Amts- und Berufsgeheimnis geschützten Vertrauensverhältnissen (Art. 4, 5, 12 und 47 GG) 182
(1) Die Bedeutung des Schutzes von Amts- und Berufsgeheimnissen 182
(2) Der Schutz von Amts- und Berufsgeheimnissen in der Rechtsprechung des BVerfG 184
bb) Der Schutz von familiären Vertrauensverhältnissen gem. Art. 6 GG 185
b) Der grundrechtliche Schutz von allgemeinen Vertrauensverhältnissen (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) 188
c) Die Rechtsfolgen des grundrechtlichen Schutzes von Vertrauensverhältnissen 189
3. Verfassungsrechtliche Fundamente der Zeugnisverweigerungsrechte 189
II. Die Abwägung von Vertrauensverhältnissen mit den staatlichen Schutzpflichten 190
1. Ein uneingeschränkter Schutz von Vertrauensverhältnissen vor Datenerhebungen und Datenverarbeitung kann nicht aus der Verfassung abgeleitet werden 190
2. Der Schutz von Vertrauensverhältnissen im Großen Lauschangriff-Urteil des BVerfG 193
a) Der absolute Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umfasst auch die Kommunikation mit Personen des besonderen Vertrauens 194
aa) Der Schutz von Vertrauensverhältnissen zwischen engsten Familienangehörigen 194
(1) § 52 StPO ist nicht zum Schutz des Vertrauensverhältnisses, sondern zur Vermeidung von Rollenkonflikten geschaffen worden 195
(2) Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umfasst das höchstpersönliche Gespräch mit dem Ehepartner oder mit anderen engsten Familienangehörigen 196
bb) Der Schutz von Vertrauensverhältnissen zu Trägern von Amts- und Berufsgeheimnissen 197
(1) Der absolute Schutz des Beichtgeheimnisses vor heimlichen Informationseingriffen 197
(2) Die Berufsgeheimnisse von Strafverteidigern und Ärzten 198
b) Die Kritik am Großen Lauschangriff-Urteil des BVerfG 199
aa) Dogmatische Bedenken gegen die Rechtsprechung des BVerfG 199
bb) Ist § 52 StPO nicht zum Schutz des Vertrauensverhältnisses geschaffen worden? 200
cc) Absoluter Schutz von Vertrauensverhältnissen vor Maßnahmen nach § 100c I Nr. 3 StPO? 204
dd) Die Optimierung divergierender Verfassungswerte obliegt zunächst dem Gesetzgeber 205
3. Die Belange des Schutzes von Vertrauensverhältnissen als ein wesentlicher Abwägungsfaktor 207
4. Das Polizeirecht weist als Recht der Gefahrenabwehr einen weit stärkeren Bezug zu den grundrechtlichen Schutzpflichten auf, als er der Strafverfolgung eigen ist 209
C. Anforderungen des Volkszählungsurteils hinsichtlich Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 211
I. Gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen 212
1. Polizeiliche Maßnahmen der heimlichen Datenerhebung 213
a) Die Observation 213
b) Der verdeckte Einsatz technischer Mittel 214
c) Der Einsatz Verdeckter Ermittler 215
d) Der Einsatz von V-Leuten (Vertrauenspersonen) 217
e) Die polizeiliche Beobachtung (Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung) 218
f) Die Rasterfahndung 219
2. Die Zweckänderungen der erhobenen Daten 221
a) Die Umwidmung der auf polizeigesetzlicher Grundlage erhobenen Daten zu anderen polizeilichen Zwecken 221
b) Die Umwidmung der auf der Basis der StPO erhobenen Daten zu präventivpolizeilichen Zwecken 222
c) Die Umwidmung der durch eine strafprozessuale Überwachung der Telekommunikation gewonnenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Gefahrenabwehr 224
aa) Die Zulässigkeit der Verwendung der Erkenntnisse aus einer Telefonüberwachung gem. § 100a StPO zu Zwecken der Gefahrenabwehr 225
(1) Art. 10 GG nicht als einschränkbares Grundrecht zitiert 225
(a) Die Nichtzitierung des Art. 10 GG als ein zum Zwecke der Gefahrenabwehr einschränkbares Grundrecht in den meisten Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder 225
(b) Rechtfertigung der Umwidmung durch verfassungskonforme Auslegung der Polizei- und Ordnungsgesetze? 227
(c) Rechtfertigung der Umwidmung unter unmittelbarem Rückgriff auf grundrechtliche Schutzpflichten? 231
(d) Rechtfertigung der Umwidmung unter Stützung auf allgemeine Rechtfertigungsgründe und ein ungeschriebenes staatliches Notrecht? 232
(2) Art. 10 GG als einschränkbares Grundrecht zitiert 232
bb) Notwendigkeit einer landespolizeigesetzlichen Regelung der Verwendung von Erkenntnissen aus einer strafprozessualen Überwachung der Telekommunikation 235
II. Das Bestimmtheitsgebot 237
1. Ein Einsatz von V-Leuten auf der Grundlage der allgemeinen Datenerhebungsermächtigung? 237
2. Eine nähere Definition der technischen Mittel? 239
3. Unbestimmtheit der Eingriffsvoraussetzungen für heimliche Informationseingriffe? 239
4. Rechtsstaatswidrige Gefahr der Stigmatisierung des sog. gefährlichen Intensivtäters i. S. des § 25 I Nr. 1 BWPolG? 244
5. Notwendigkeit der Schaffung spezialgesetzlicher Regelungen zum Schutz von Vertrauensverhältnissen bei heimlichen Datenerhebungen im Polizeirecht? 247
a) Der Schutz von Vertrauensverhältnissen und der Vorbehalt des Gesetzes 247
b) Die Forderung des SächsVerfGH nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung des polizeilichen Eingriffs in Vertrauensverhältnisse 249
c) Kritik des BbgVerfG am Urteil des SächsVerfGH vom 14.5.1996 250
d) Entbehrlichkeit einer spezialgesetzlichen Regelung des Schutzes der Vertrauensverhältnisse 250
aa) Verfassungswidrigkeit des § 22 BWPolG in Bezug auf in Vertrauensverhältnisse eingreifende Datenerhebungen als Konsequenz der Rechtsprechung des SächsVerfGH? 250
bb) Ein weiter gesetzgeberischer Spielraum des Gesetzgebers 251
cc) Der Schutz von Vertrauensverhältnissen ist auch mittels einer durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gesteuerten restriktiven Interpretation der im Polizeirecht bereits bestehenden Eingriffsnorm erreichbar 252
dd) Die Ausdehnung des Gesetzesvorbehalts liefe nur auf eine Wiederholung dessen hinaus, was sich bereits aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergibt 256
ee) Einer weiteren tatbestandlichen Ausdifferenzierung stünde die Vielgestaltigkeit der einzelnen Vertrauensverhältnisse entgegen 257
ff) Die Effizienz der polizeilichen Gefahrenabwehr als Grenze einer Übernormierung 258
III. Verfahrensrechtliche Vorkehrungen 259
1. Grundrechtsschutz durch Verfahrensgestaltung 259
2. Richter- und Behördenleitervorbehalte 261
a) Sog. Behördenleitervorbehalte 261
b) Grundsätzlicher Richtervorbehalt beim sog. „Großen Lauschangriff“ 263
c) Bedarf es auch für heimliche Informationseingriffe nach den §§ 22, 25, 40 BWPolG einer Anordnung des Richters? 265
3. Nachträgliche Benachrichtigungspflicht bei heimlichen Grundrechtseingriffen 267
a) Das Recht auf Auskunft (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 19 Abs. 4 GG) 267
b) Benachrichtigungspflicht nach Abschluss heimlich getroffener Maßnahmen nach den §§ 22 ff. BWPolG 270
c) Die Einschränkungen der Unterrichtungspflicht nach § 22 VIII BWPolG 271
d) Verfassungswidrigkeit der dritten Variante des § 22 VIII 2 BWPolG 273
4. Löschungspflichten bei heimlichen Eingriffen nach den §§ 22 ff. BWPolG 275
a) Eine Löschungspflicht besteht bei Unzulässigkeit der Erhebung und bei Zweckerreichung 275
b) Vernichtungspflicht und Rechtsschutzgarantie 277
IV. Das Übermaßverbot 278
1. Gesetzeszweck 279
a) Gefahrenabwehr und Strafverfolgung 279
b) Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten 280
c) Stellungnahme 281
2. Geeignetheit 281
a) Die Ungeeignetheit heimlicher Datenerhebungen zur Abwehr einer „gegenwärtigen“ bzw. „konkreten“ Gefahr? 281
b) Die Geeignetheit polizeilicher Informationseingriffe zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten 288
3. Erforderlichkeit 290
4. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn 291
a) Kriterien für die angemessene Güterabwägung 291
b) Einschreitschwelle 292
c) Adressatenbezogenheit 293
d) Verfassungskonforme Eingrenzung der Eingriffsermächtigungen 294
3. Teil: Voraussetzungen für heimliche polizeiliche Informationseingriffe und die Umwidmung der dadurch gewonnenen Daten 295
1. Kapitel: Eingriffsvoraussetzungen für heimliche Informationseingriffe zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten 295
A. Intensität des Eingriffs durch eine heimliche Datenerhebung 295
B. Polizeiliche Maßnahmen der heimlichen Datenerhebung im Vorfeld konkreter Gefahren zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten? 300
I. Heimliche polizeiliche Datenerhebungen im Vorfeld konkreter Gefahren? 300
1. Die sogenannten polizeilichen Vorfeldaktivitäten 301
2. Polizeiliches Effektivitätsdenken contra Rechtsstaat und Notwendigkeit von polizeilichen Vorfeldstrategien 302
a) Kritik von Hund an den polizeilichen Vorfeldstrategien 302
b) Entgegnung von Kniesel auf Hund 302
c) Auffassung des SächsVerfGH zu den Vorfeldermittlungen 303
3. Stellungnahme 304
a) Grundsätzliche Zulässigkeit von polizeilichen Tätigkeiten im Vorfeld der Strafverfolgung 304
b) Verbot der sog. „Blankoermächtigung“ 305
c) Das Vorliegen qualifizierter Gefahrenlagen für die öffentliche Sicherheit als Eingriffsvoraussetzung für heimliche Informationseingriffe 307
d) Heimliche Informationseingriffe im Vorfeld konkreter Gefahren zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten? 307
II. Das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für die zukünftige Begehung einer Straftat mit erheblicher Bedeutung als Einschreitschwelle 310
1. Die Grenze der Zumutbarkeit 310
2. Verdachtsgrad einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten 311
a) Verdachtsgrad einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten in Anlehnung an den Begriff des Anfangsverdachts i. S. des § 152 II StPO 311
b) Anfangsverdachtsgrad 312
c) Maßgeblicher Verdachtsgrad eines Straftateintrittes 313
3. Können tatsächliche Anhaltspunkte als Einschreitschwelle die Notwendigkeit einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln begründen? 314
a) Das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für die zukünftige Begehung einer Straftat als eine vergleichsweise niedrigere Gefahrenschwelle 314
b) „Straftaten mit erheblicher Bedeutung“ als Anknüpfungspunkt für heimliche polizeiliche Informationseingriffe 316
c) Dort, wo es um den Schutz besonders bedeutender Rechtsgüter geht, dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Bejahung einer Gefahr gestellt werden 317
d) Der Abschied von der konkreten Gefahr? 318
III. Bei heimlichen Informationseingriffen ist es nicht vertretbar, auf das rechtsstaatlich bedeutsame eingrenzende Merkmal des Vorliegens einer konkreten Gefahr zu verzichten 320
C. Besondere Vertrauensverhältnisse als Grenze heimlicher Informationseingriffe 321
2. Kapitel: Grenzen der Umwidmung der durch heimliche Informationseingriffe gewonnenen personenbezogenen Daten 326
A. Anforderungen des BVerfG an die weitere Verwendung der durch einen heimlichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht erhobenen Daten 326
B. Das Prinzip des sog. hypothetischen Ersatzeingriffs 327
C. Die Verwendung präventivpolizeilich erhobener Daten für strafprozessuale Zwecke 329
D. Die Verwendung strafprozessual erhobener Daten für präventivpolizeiliche Zwecke 332
E. Die Verwendung der aus einer strafprozessualen Überwachung der Telekommunikation gewonnenen personenbezogenen Daten zu präventivpolizeilichen Zwecken 334
4. Teil: Adressaten heimlicher Informationseingriffe 336
1. Kapitel: Adressatenbezogenheit 336
A. Grundsatz des Zurechnungszusammenhanges 336
B. Die Adressaten heimlicher Informationseingriffe 337
I. Die Ausdehnung der von der heimlichen Datenerhebung betroffenen Personenkreise 337
II. Das Hauptproblem: Die Adressaten der Rasterfahndung 339
C. Der Charakter des Terrorismus und der organisierten Kriminalität 342
2. Kapitel: Eingrenzung des Adressatenkreises 346
A. Eingrenzung des von einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln betroffenen Personenkreises 346
I. Das Übermaßverbot als Maßstab für die zulässige Datenerhebung mit besonderen Mitteln 346
II. „Andere Personen“ i. S. d. § 20 II BWPolG als Betroffene der heimlichen Datenerhebung gem. § 22 BWPolG 347
III. Der unbescholtene Bürger als Objekt einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten? 350
1. Darf sich der Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung nach § 22 BWPolG gegen jeden beliebigen Dritten richten? 350
2. Der Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung gegen „potentielle Straftäter“ zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung 351
3. „Sog. Kontakt- und Begleitpersonen“ 354
a) Der Begriff der sog. Kontakt- oder Begleitpersonen i. S. des § 20 III Nr. 2 BWPolG 354
b) Kontakt- und Begleitpersonen als Betroffene heimlicher Informationseingriffe zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten 356
IV. Amts- oder Berufsgeheimnisträger als Adressat der heimlichen Datenerhebung 358
V. Die heimliche Erhebung personenbezogener Daten über „unbeteiligte Dritte“ 362
VI. Benachrichtigungspflichten des „Betroffenen“ bei der Datenerhebung mit besonderen Mitteln 363
1. Benachrichtigungspflicht der Zielpersonen 363
2. Unterrichtungspflicht des Trägers von Amts- und Berufsgeheimnissen 364
3. Unterrichtung der zufällig mit erfassten unbeteiligten Dritten 364
B. Eingrenzung der von der Rasterfahndung betroffenen Personenkreise 365
I. Verbot der sog. Zufallsfunde 366
1. Verbot der vollständigen Erfassung des Personenkreises 366
a) Die Zahl der Betroffenen 367
b) Die Merkmale der Adressaten 367
2. Einschränkung der Verwertungsbefugnis der Zufallsfunde 368
II. Zeugnisverweigerungsrechte 369
III. Benachrichtigungspflichten 369
Zusammenfassung 371
1. Teil: Das Volkszählungsurteil des BVerfG 371
1. Kapitel: Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung 371
2. Kapitel: Die Forderung des BVerfG nach bereichsspezifischen Datenschutzregelungen 372
2. Teil: Verfassungsrechtliche Probleme der heimlichen Datenerhebung und der Umwidmung der dadurch gewonnenen personenbezogenen Daten 373
1. Kapitel: Gesetzgebungskompetenz 373
2. Kapitel: Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 374
3. Kapitel: Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung 375
I. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG als Grenze heimlicher Informationseingriffe 375
II. Absoluter Schutz von besonderen Vertrauensverhältnissen? 376
III. Anforderungen des Volkszählungsurteils hinsichtlich Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 377
3. Teil: Voraussetzungen für heimliche polizeiliche Informationseingriffe und die Umwidmung der dadurch gewonnenen Daten 380
1. Kapitel: Eingriffsvoraussetzungen für heimliche Informationseingriffe zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten 380
2. Kapitel: Grenzen der Umwidmung der durch heimliche Informationseingriffe gewonnenen personenbezogenen Daten 381
4. Teil: Adressaten heimlicher Informationseingriffe 382
1. Kapitel: Adressatenbezogenheit 382
2. Kapitel: Eingrenzung des Adressatenkreises 382
I. Eingrenzung des von einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln betroffenen Personenkreises 382
II. Eingrenzung der von der Rasterfahndung betroffenen Personenkreise 384
Literaturverzeichnis 386
Sachwortregister 403