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»Richtiges Recht« zwischen Entwicklungs- und Kulturgedanken

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Stier, A. (2006). »Richtiges Recht« zwischen Entwicklungs- und Kulturgedanken. Prinzipien der Rechtsgestaltung in der Rechtstheorie um 1900. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51700-8
Stier, Anna Babette. »Richtiges Recht« zwischen Entwicklungs- und Kulturgedanken: Prinzipien der Rechtsgestaltung in der Rechtstheorie um 1900. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51700-8
Stier, A (2006): »Richtiges Recht« zwischen Entwicklungs- und Kulturgedanken: Prinzipien der Rechtsgestaltung in der Rechtstheorie um 1900, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51700-8

Format

»Richtiges Recht« zwischen Entwicklungs- und Kulturgedanken

Prinzipien der Rechtsgestaltung in der Rechtstheorie um 1900

Stier, Anna Babette

Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 227

(2006)

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Abstract

Das von Rudolf Stammler formulierte "richtige Recht" war der Versuch, die nach Hegels Tod unter dem Druck des naturwissenschaftlichen Paradigmas in Mißkredit geratene Rechtsphilosophie neu zu konstruieren, ohne sich dem Vorwurf der metaphysischen Spekulation auszusetzen. Die Kontroverse um Stammlers erkenntniskritische Auflösung der Richtigkeitsfrage führte zu materialen Ansätzen, mit denen gegenüber Stammlers formaler Rechtsidee bedingte und inhaltsvolle Maßstäbe als richtiges Recht formuliert wurden.

Aus dem Spektrum der um 1900 vorliegenden Konzepte werden jene untersucht, die auf den Entwicklungsgedanken und den Kulturbegriff rekurrieren. Neben naturwissenschaftlich geprägten Ansätzen Merkels und Liszts findet insbesondere das idealistisch-neuhegelianische Denken Kohlers und Berolzheimers Berücksichtigung. Die Orientierung am entwicklungsgeschichtlichen und kulturellen Kontext führt zu einer Öffnung des Rechts gegenüber vermeintlich voraussetzungslos der Wirklichkeit entnehmbaren Strukturen und Inhalten, ohne daß die Gefahr einer ideologischen Vereinnahmung reflektiert wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 11
Kapitel I: Recht, Wirtschaft und Rechtsidee – Das „richtige Recht“ bei Stammler 19
I. Die zunehmende Bedeutung der Wirtschaft und das Problem der sozialen Frage 19
II. Rechts- und Wirtschaftsphilosophie – Die Bedeutung von Sozialethik und Humanitätsidee (Berolzheimer) 23
1. Sozialer Wandel und politische Ordnung – Die Forderung nach einem „neuständischen Klassenstaat“ 23
2. Wechselwirkungsverhältnis zwischen Wirtschaft und Recht – Die juristisch-ökonomische Methode 27
3. Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Wandel 28
III. Der Einfluß der wirtschaftlichen Veränderungen auf die juristische Methode und das Selbstverständnis der Rechtswissenschaften (Exkurs) 30
IV. Die logische Priorität des Rechts – Das Verhältnis von Recht und Wirtschaft als Form und Materie (Stammler) 37
1. Eine „allgemeine Gesetzmäßigkeit des sozialen Lebens“ im Gegensatz zur Gesetzmäßigkeit der Natur 37
2. Der einheitliche Gegenstand des sozialen Lebens und die Unterscheidung von Form und Materie 40
3. Die zentrale Position der Rechtswissenschaft 42
4. Rezeption und Kritik 44
a) Form und Materie als sinnbildliche Umschreibung – Recht und Wirtschaft als Wechselwirkungsverhältnis (Berolzheimer) 44
b) Das Recht als Rahmen (Diehl und die „sozialrechtliche Richtung“) 46
c) Das Recht als Bedingung rationalen Wirtschaftens (Max Weber) 47
V. Der „Kreislauf des sozialen Lebens“ – Stammlers Modell gesellschaftlicher Entwicklung 50
VI. Die Idee des Rechts – Erkenntniskritischer Ansatz vs. Entwicklungsdenken 53
1. Die Möglichkeit einer „Politik als Wissenschaft“ 53
2. Die teleologische Betrachtungsweise und der Gedanke der Wahl 54
3. Das „soziale Ideal“ als regulative Idee 57
4. „Richtiges Recht“ 60
Kapitel II: Der Entwicklungsgedanke 63
I. Der Stellenwert der Rechtsvergleichung, Universalrechtsgeschichte und ethnologischen Jurisprudenz 63
1. Vergleichende ethnologische Jurisprudenz 64
2. Vergleichende Rechtsgeschichte der Kulturvölker 69
II. Zum Begriff der Entwicklung 71
III. Der Entwicklungsbegriff in der Rechtswissenschaft im 19. Jahrhundert 72
1. Kontinuität und organisches Wachstum (Historische Schule) 73
2. Die Entwicklung als Bewährungsprobe (Jhering) 74
3. Der Einfluß der Biologie auf das Entwicklungsdenken – Entwicklung als voraussetzungsloses Veränderungsprinzip 78
IV. Der Entwicklungsgedanke in der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie um die Jahrhundertwende 80
1. Naturalistische Theorien 80
a) Die Entwicklungsgesetze des Rechts (Merkel) 81
aa) Elemente, Grundmotive und Charakteristika der sozialen Entwicklung 83
bb) Der neutrale Maßstab der gesellschaftlichen Entwicklung 87
cc) Die Bildung „idealer Formen“ 90
b) Der Entwicklungsbegriff als Synthese kausaler und wertender Betrachtung (Liszt) 94
2. Idealistische Theorien – Sinndeutung auf empirischer Grundlage 99
a) Die „Modernisierung der Hegelschen Philosophie“ 101
b) „Realidealismus“ (Berolzheimer) 106
aa) Die erkenntniskritische Betrachtung des Rechts 106
(1) Das Wesen des Rechts 108
(2) Die Idee des Rechts 109
bb) Die idealistische Weltanschauung 110
cc) Das „Entwicklungsgesetz der Rechtsidee“ – „Relatives Kulturrecht“ anstelle „absoluten Naturrechts“ 113
dd) Die Idee der Freiheit als Ergebnis der Kulturentwicklung 114
ee) Die Bedeutung der Rechtsidee 115
c) Die Entwicklung als das „geschichtlich Übergeschichtliche“ und der „Pantheismus der Geschichte“ (Kohler) 121
aa) Die Bedeutung der Kultur für den Weltprozeß 121
bb) Entwicklung – „Das Ewige in seiner Bewegung“ 123
cc) Das Recht als Instrument der Kulturbeförderung und die Bedeutung von Individualrechten 126
V. Zeitgenössische Kritik an der Entwicklungsbetrachtung 130
1. Soziale und historische Gesetze entsprechend den Gesetzen der Natur? 131
2. Alternative Entwicklungsvorstellungen – Zeitgenössische Kritik an einem tatsächlichen Entwicklungsbegriff aus erkenntnistheoretischer Perspektive 132
a) Geschichtswissenschaft: Entwicklung und „teleologisches Prinzip“ (Rickert) 133
b) Sozialwissenschaften: Entwicklung als „Wertbegriff“ (Jellinek) 135
c) Rechtsphilosophie: Entwicklung als „heuristische Maxime“ (Stammler) 137
VI. Entwicklung und richtiges Recht – Zusammenfassung zur Bedeutung des Entwicklungsbegriffs 139
1. Entwicklung und Normativität 139
2. Die besondere Interpretation der Wirklichkeit 141
a) Übertragung naturalistischer Vorstellungen 141
b) Idealistischer Bezugsrahmen – Rechtsidee und Zweckursache 142
3. Veränderung des Richtigkeitsverständnisses 143
Kapitel III: Die Bedeutung des Rechtsbewußtseins und der allgemeinen Kulturanschauungen für das Recht 146
I. Der Volksgeist der Historischen Schule und die hervortretende Bedeutung des Rechtsgefühls 147
II. Kulturstufe und allgemeines Rechtsbewußtsein (Berolzheimer und Kohler) 152
1. „Kulturrecht“ statt Naturrecht 152
2. Die Dynamisierung des positiven Rechts im Sinne der herrschenden Kulturanschauung 158
a) Kulturanschauung und objektive Auslegungsmethode (Kohler) 158
b) Das Rechtsgefühl als „begrenzte Rechtsquelle“ – „Relatives Kulturrecht“ (Berolzheimer) 160
3. Kulturanschauung und Bestimmungskompetenz 161
III. Die Forderungen der Kultur – M. E. Mayers Kulturnormentheorie 167
1. Die Anerkennung von Kulturnormen und ihre Bedeutung für das Recht 168
2. Kultur als Wertbegriff 172
3. Kulturnorm und richtiges Recht 174
IV. Die Bedeutung der allgemeinen Rechts- und Gerechtigkeitsanschauungen für eine soziale Betrachtungsweise (Merkel und Jellinek) 177
1. Die moralische Natur des Menschen (Merkel) 180
a) Die „herrschenden Vorstellungen des Gerechten“ – Ethische Verbindlichkeit des Rechts durch Anerkennung 180
b) Die ethischen Ideale – Individuelles Wertempfinden 182
c) Die Annäherung der allgemeinen Grundgedanken des Gerechten 183
2. Die „normative Kraft des Faktischen“ und die Vorstellung eines überpositiven richtigen Rechts als Bestandteile der psychischen Ausstattung des Menschen (Jellinek) 185
a) Recht als Bewußtseinsphänomen 185
b) Die Rechtsüberzeugung – Psychologische Wirksamkeit des Rechts 188
c) Psychologische Quellen des Rechts – Die „normative Kraft des Faktischen“ und das menschliche Bedürfnis nach Gerechtigkeit (Naturrecht) 190
d) Die Maßgeblichkeit der durchschnittlichen Rechtsüberzeugung 194
e) Die Rechtsüberzeugung der Kulturvölker 195
V. Allgemeine Kulturanschauungen und die Entwicklung historischer Standards 197
Schlußbetrachtung 199
Literaturverzeichnis 203
Personenverzeichnis 227
Sachverzeichnis 229