Beschaffenheitsgarantien des Verkäufers
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Beschaffenheitsgarantien des Verkäufers
Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 193
(2006)
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Abstract
Mit einer Beschaffenheitsgarantie übernimmt der Verkäufer eine vom Verschulden unabhängige und uneingeschränkte Einstandspflicht für die Mangelfreiheit des Kaufgegenstands.Michael Stöber geht zunächst der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen von der Übernahme einer solchen Einstandspflicht ausgegangen werden kann, wobei er die Parallelen und Unterschiede zur früheren Eigenschaftszusicherung aufzeigt. Sodann wird für den Sachkauf, den Rechtskauf und den Unternehmenskauf untersucht, welche Umstände zur Beschaffenheit des jeweiligen Kaufgegenstands gehören und damit zum Inhalt einer Beschaffenheitsgarantie gemacht werden können. Dabei erörtert Stöber, ob und inwieweit die für das frühere Sachmängelrecht zentralen Begriffe der fehlerbegründenden Beschaffenheit und der zusicherungsfähigen Eigenschaft auch für den neuen Beschaffenheitsbegriff maßgeblich sind. Beim Unternehmenskauf geht Stöber auf die umstrittene Frage ein, ob Unternehmenskennzahlen wie Umsatz- oder Ertragsangaben als Beschaffenheitsmerkmale eingeordnet werden können. Im Rahmen der Darstellung der Rechtsfolgen einer Beschaffenheitsgarantie werden insbesondere die Regelung des § 444 BGB und deren Bedeutung für die Vertragspraxis beim Unternehmenskauf behandelt. Abschließend befaßt sich der Verfasser mit Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
§ 1 Einleitung: Die Haftung des Verkäufers nach altem und nach neuem Schuldrecht | 19 | ||
A. Die frühere Rechtslage | 19 | ||
I. Die Verkäuferhaftung nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Schuldrecht | 19 | ||
1. Haftung bei Verletzung der Hauptleistungspflichten nach § 433 Abs. 1 BGB a. F. | 19 | ||
2. Haftung bei Rechtsmängeln im eigentlichen Sinne und bei Sachmängeln | 23 | ||
a) Die Rechtsmängelhaftung nach altem Kaufrecht | 23 | ||
b) Die Sachmängelhaftung nach altem Kaufrecht | 25 | ||
aa) Allgemeines | 25 | ||
bb) Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Ersatzlieferung | 25 | ||
cc) Ansprüche auf Ersatz von Mangel- und Mangelfolgeschäden | 26 | ||
3. Haftung bei Verletzung von Nebenpflichten | 28 | ||
a) Verletzung vorvertraglicher Nebenpflichten | 28 | ||
b) Verletzung vertraglicher Nebenpflichten | 30 | ||
II. Das Verschuldensprinzip und seine Ausnahmen | 31 | ||
1. Grundsatz: Vertretenmüssen nur bei Verschulden | 31 | ||
2. Vertretenmüssen ohne Verschulden | 32 | ||
a) Gesetzliche Ausnahmen vom Verschuldensprinzip | 32 | ||
b) Vereinbarte Ausnahmen vom Verschuldensprinzip – insbesondere unselbständige und selbständige Garantien | 33 | ||
B. Die Rechtslage nach neuem Schuldrecht | 35 | ||
I. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz | 35 | ||
II. Die Verkäuferhaftung nach dem seit dem 01.01.2002 geltenden Schuldrecht | 37 | ||
1. Haftung bei Verletzung der Hauptleistungspflichten nach §§ 433 Abs. 1 Satz 1, 453 Abs. 1 und 3 BGB | 37 | ||
a) Die einzelnen Rechte des Käufers | 37 | ||
b) Die Verjährung der Käuferrechte | 40 | ||
aa) Verjährungsfristen für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche | 40 | ||
bb) Beginn und Ende der Verjährung | 41 | ||
cc) Unwirksamkeit des Rücktritts | 42 | ||
2. Haftung bei Sach- und Rechtsmängeln | 42 | ||
a) Anwendungsbereich der neuen Gewährleistungsvorschriften | 43 | ||
b) Die einzelnen Gewährleistungsrechte des Käufers | 44 | ||
aa) Anspruch auf Nacherfüllung | 44 | ||
bb) Recht zum Rücktritt oder zur Minderung | 45 | ||
cc) Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz | 46 | ||
(1) Schadensersatz statt der Leistung, Schadensersatz neben der Leistung und Aufwendungsersatz | 47 | ||
(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung, insbesondere: Ersatz von Nutzungsausfallschäden | 49 | ||
c) Die Verjährung der Gewährleistungsrechte | 52 | ||
d) Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf | 54 | ||
3. Haftung bei Verletzung von Nebenpflichten | 55 | ||
a) Verletzung vorvertraglicher Nebenpflichten | 55 | ||
b) Verletzung vertraglicher Nebenpflichten | 59 | ||
III. Vertretenmüssen des Verkäufers nach dem neuen § 276 BGB | 60 | ||
1. Beibehaltung des Verschuldensprinzips | 61 | ||
2. Ausnahmen vom Verschuldensprinzip nach neuem Schuldrecht | 62 | ||
a) Anderweitige Bestimmung | 63 | ||
b) Verschuldensunabhängige Haftung nach dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses | 63 | ||
aa) Übernahme eines Beschaffungsrisikos | 64 | ||
bb) Insbesondere: Übernahme einer Garantie | 65 | ||
§ 2 Bedeutung, Begriff und Voraussetzungen der Beschaffenheitsgarantie | 69 | ||
A. Die Mangelfreiheit des Kaufgegenstands als Gegenstand einer Garantie | 69 | ||
B. Die Garantiehaftung für Mängel des Kaufgegenstands als Ausnahme vom Verschuldensprinzip | 70 | ||
I. Grundsatz: Schadens- und Aufwendungsersatzhaftung nur bei Verschulden | 70 | ||
II. Ausnahme vom Verschuldenserfordernis beim Gattungskauf? | 72 | ||
III. Ausnahme vom Verschuldenserfordernis bei anfänglichen Rechtsmängeln? | 74 | ||
IV. Entbehrlichkeit des Verschuldens bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie | 75 | ||
C. Die Beschaffenheitsgarantie nach neuem und die Eigenschaftszusicherung nach altem Kaufrecht | 78 | ||
I. Gewandelte Bedeutung | 78 | ||
II. Maßgeblichkeit des früheren Zusicherungsbegriffs für den neuen Garantiebegriff | 79 | ||
1. Die §§ 442, 444 BGB in der Fassung des Regierungsentwurfs | 79 | ||
2. Die Gegenäußerung der Bundesregierung | 81 | ||
3. Die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses | 81 | ||
4. Fazit | 83 | ||
III. Begriffsbestimmung | 83 | ||
D. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Beschaffenheitsgarantie | 85 | ||
I. Voraussetzungen im allgemeinen | 85 | ||
II. Besondere Voraussetzungen für die konkludente Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie | 87 | ||
III. Konkludente Beschaffenheitsgarantien auch ohne Vorliegen besonderer Umstände? | 90 | ||
1. Konkludente Beschaffenheitsgarantien im gewerblichen Gebrauchtwagenhandel | 91 | ||
2. Konkludente Beschaffenheitsgarantie bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos? | 93 | ||
3. Konkludente Beschaffenheitsgarantien beim Rechtskauf? | 95 | ||
E. Erfordernis der Abgrenzung zwischen Garantien für mangelbegründende und Garantien für nicht mangelbegründende Umstände | 96 | ||
§ 3 Beschaffenheitsgarantien beim Sachkauf | 99 | ||
A. Garantien für die Freiheit der Kaufsache von Sachmängeln | 99 | ||
I. Die Sachmangeltatbestände des neuen § 434 Abs. 1 BGB | 100 | ||
II. Die Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) | 101 | ||
1. Beschaffenheit als zentraler Begriff des neuen Sachmängelrechts | 101 | ||
2. Der Sachmangelbegriff des alten Kaufrechts | 102 | ||
a) Die fehlerbegründende Beschaffenheit (§ 459 Abs. 1 BGB a. F.) | 103 | ||
b) Die zusicherungsfähige Eigenschaft (§ 459 Abs. 2 BGB a. F.) | 106 | ||
c) Zukünftige Umstände | 108 | ||
d) Die Haftung für Angaben zu nicht mangelbegründenden Umständen nach altem Recht | 109 | ||
3. Der Beschaffenheitsbegriff des neuen Kaufrechts | 110 | ||
a) Identität von neuem und altem Beschaffenheitsbegriff? | 111 | ||
b) Hinausgehen des neuen Beschaffenheitsbegriffs über den Beschaffenheitsbegriff des alten Kaufrechts | 113 | ||
aa) Der Wortlaut des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB | 113 | ||
bb) Der Wortlaut der §§ 442, 444 BGB-RE | 113 | ||
cc) Kein Erfordernis der nicht bloß unerheblichen Beeinflussung von Wert oder Brauchbarkeit der Sache | 114 | ||
dd) Kein Erfordernis des unmittelbaren Innewohnens | 117 | ||
c) Hinausgehen des neuen Beschaffenheitsbegriffs über den Eigenschaftsbegriff des alten Kaufrechts? | 121 | ||
aa) Die von einem umfassenden Beschaffenheitsbegriff ausgehende Ansicht | 122 | ||
bb) Grundsätzliche Einwände gegen einen umfassenden Beschaffenheitsbegriff | 123 | ||
cc) Keine Aufgabe des Erfordernisses einer gewissen Dauer | 124 | ||
dd) Keine Einbeziehung außerhalb der Sache liegender Umstände | 126 | ||
d) Fazit | 131 | ||
e) Sonderfall: Mieterträge eines Hausgrundstücks | 133 | ||
III. Die Garantie für die Eignung der Kaufsache für eine bestimmte Verwendung (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) | 135 | ||
IV. Die Garantie für die Freiheit der Kaufsache von Sachmängeln im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB | 138 | ||
V. Die Sachmangeltatbestände des § 434 Abs. 2 und 3 BGB als Bezugspunkte einer Garantie | 139 | ||
B. Garantien für die Freiheit der Kaufsache von Rechtsmängeln | 140 | ||
I. Die Freiheit von Rechtsmängeln als Inhalt einer Garantie | 140 | ||
II. Der Rechtsmangeltatbestand des § 435 BGB | 141 | ||
1. Rechte eines Dritten | 141 | ||
2. Das Eigentum als Recht eines Dritten | 144 | ||
III. Die Abgrenzung zwischen Sach- und Rechtsmängeln | 145 | ||
1. Rechte Dritter als Beschaffenheitsmerkmale der Sache | 146 | ||
2. Abgrenzungskriterien und Einzelfälle | 146 | ||
IV. Fazit | 149 | ||
§ 4 Beschaffenheitsgarantien beim Rechtskauf | 151 | ||
A. Entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften über den Sachkauf auf den Kauf von Rechten | 151 | ||
B. Garantiehaftung für den „rechtlichen Bestand des Rechts“ nach altem Kaufrecht (§ 437 Abs. 1 BGB a. F.) | 152 | ||
C. Garantien für die Mangelfreiheit des Rechts nach neuem Kaufrecht | 154 | ||
I. Garantien für die Freiheit des Rechts von Rechtsmängeln | 154 | ||
1. Allgemeines | 154 | ||
2. Rechtsinhaberschaft eines Dritten | 155 | ||
3. Fortbestehende Rechtsinhaberschaft des Verkäufers infolge mangelnder Übertragbarkeit des Rechts | 157 | ||
II. Garantien für die Freiheit des Rechts von „Sachmängeln“ | 158 | ||
1. Haftung für Sachmängel der Sache, zu deren Besitz das verkaufte Recht berechtigt (§ 453 Abs. 3 BGB) | 158 | ||
2. Anwendbarkeit der neuen Sachmängelvorschriften auf den Rechtskauf | 159 | ||
3. Die Sachmangeltatbestände des § 434 BGB beim Rechtskauf | 163 | ||
4. Beschaffenheit von Rechten | 165 | ||
5. Unübertragbarkeit und Nichtbestehen des verkauften Rechts | 168 | ||
§ 5 Beschaffenheitsgarantien beim Unternehmenskauf | 170 | ||
A. Einführung | 170 | ||
I. Begriff und Arten des Unternehmenskaufs | 170 | ||
II. Entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften über den Sachkauf auf den Unternehmenskauf | 171 | ||
III. Garantien für die Mangelfreiheit und selbständige Garantien beim Unternehmenskauf | 172 | ||
B. Die Sach- und Rechtsmängelhaftung beim Unternehmenskauf nach altem Kaufrecht | 173 | ||
I. Der Unternehmenskauf im engeren Sinne („asset deal“) | 173 | ||
1. Die Haftung für Sachmängel | 173 | ||
a) Die analoge Anwendbarkeit der §§ 459 ff. BGB a. F. auf den Unternehmenskauf | 173 | ||
b) Mängel einzelner zum Unternehmen gehörender Gegenstände als Sachmängel des Unternehmens? | 175 | ||
c) Unternehmenskennzahlen als Beschaffenheitsmerkmale oder zusicherungsfähige Eigenschaften des Unternehmens? | 178 | ||
aa) Punktuelle Angaben | 178 | ||
bb) Ertragsfähigkeit und längerfristig erzielter Ertrag sowie Schuldenstand des Unternehmens als zusicherungsfähige Eigenschaften | 179 | ||
2. Die Haftung für Rechtsmängel | 183 | ||
II. Der Anteilskauf („share deal“) | 184 | ||
1. Die Haftung für Rechtsmängel | 184 | ||
2. Die Haftung nach Sachmängelrecht | 185 | ||
III. Die Haftung des Unternehmensverkäufers aus culpa in contrahendo und ihr Verhältnis zur Sachmängelhaftung nach altem Recht | 188 | ||
IV. Von der Rechtsprechung abweichende Lösungsansätze der Literatur | 190 | ||
1. Erweiterte Anwendung der §§ 459 ff. BGB a. F. | 190 | ||
2. Erweiterte Anwendung der Regeln der culpa in contrahendo | 192 | ||
3. Anwendung der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage | 193 | ||
C. Beschaffenheitsgarantien beim Unternehmenskauf nach neuem Kaufrecht | 194 | ||
I. Der Unternehmenskauf im engeren Sinne („asset deal“) | 194 | ||
1. Garantien für die Freiheit des Unternehmens von Sachmängeln | 195 | ||
a) Die Sachmangeltatbestände des § 434 BGB als Bezugspunkte einer Garantie beim Unternehmenskauf | 195 | ||
b) Die Beschaffenheit des Unternehmens als ganzen | 198 | ||
c) Die Beschaffenheit einzelner zum Unternehmen gehörender Gegenstände | 200 | ||
aa) Das Unternehmen als Kaufgegenstand und Bezugsobjekt von Beschaffenheitsvereinbarungen und -garantien | 200 | ||
bb) Erfordernis des „Durchschlagens“? | 201 | ||
cc) Einzelfälle | 205 | ||
d) Unternehmenskennzahlen als Beschaffenheitsmerkmale des Unternehmens? | 207 | ||
aa) Die vom Eigenschaftsbegriff des alten Kaufrechts ausgehende Ansicht | 207 | ||
bb) Die von einem umfassenden Beschaffenheitsbegriff ausgehende Ansicht | 208 | ||
cc) Eigene Stellungnahme | 210 | ||
(1) Der Eigenschaftsbegriff des alten Kaufrechts und die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie als Ausgangspunkte | 210 | ||
(2) Die Ertragsfähigkeit und längerfristige Ertragsangaben sowie der Schuldenstand als zusicherungsfähige Eigenschaften im Sinne des alten Kaufrechts? | 211 | ||
(3) Die bisherige Rechtsprechung zur Ertragsfähigkeit und zu längerfristigen Ertragsangaben | 214 | ||
(4) Unpassende Rechtsfolgen im Falle der Ausdehnung des Beschaffenheitsbegriffs auf Unternehmenskennzahlen | 217 | ||
(5) Die Regelung des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB | 220 | ||
(6) Die Regelung des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB | 220 | ||
(7) Auswertung der Gesetzgebungsmaterialien | 222 | ||
(8) Wegfall der kurzen Verjährungsfrist des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. als Argument für eine Ausdehnung des Beschaffenheitsbegriffs beim Unternehmenskauf? | 225 | ||
(9) Inhalt und Vorzüge der Haftung aus culpa in contrahendo | 227 | ||
(10) Fazit | 229 | ||
2. Garantien für die Freiheit des Unternehmens von Rechtsmängeln | 229 | ||
II. Der Anteilskauf („share deal“) | 231 | ||
1. Garantien für die Freiheit des Anteils von Rechtsmängeln | 232 | ||
2. Garantien für die Freiheit von Sachmängeln | 234 | ||
a) Garantien für die Beschaffenheit des Anteils | 234 | ||
b) Garantien für die Beschaffenheit des Unternehmens oder der zum Unternehmen gehörenden Gegenstände | 235 | ||
c) Garantien für die Beschaffenheit des Unternehmens beim Kauf aller oder nahezu aller Anteile | 241 | ||
III. Besonderheiten der Gewährleistungshaftung beim Unternehmenskauf nach neuem Kaufrecht | 245 | ||
1. Eingeschränkter Anspruch auf Nacherfüllung | 245 | ||
2. Problematik beim Rücktrittsrecht und beim Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung | 246 | ||
§ 6 Rechtsfolgen bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie | 250 | ||
A. Rechtsfolgen in bezug auf die Haftungsvoraussetzungen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts | 250 | ||
I. Entbehrlichkeit des Verschuldens | 250 | ||
II. Erheblichkeit des Mangels | 251 | ||
III. Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung? | 252 | ||
B. Die kaufrechtlichen Sondervorschriften der §§ 442, 444, 445 BGB | 253 | ||
I. Der Regelungsgehalt der §§ 442, 444, 445 BGB | 253 | ||
II. Anwendungsbereich und Garantiebegriff der §§ 442, 444, 445 BGB | 254 | ||
1. Garantien für die Freiheit von Sachmängeln beim Sachkauf | 254 | ||
2. Garantien für die Freiheit von Rechtsmängeln | 256 | ||
3. Garantien für die Mangelfreiheit beim Rechtskauf und beim Kauf sonstiger Gegenstände | 257 | ||
C. Insbesondere: Die Regelung des § 444 Alt. 2 BGB | 258 | ||
I. Entstehungsgeschichte und Regelungsgehalt des § 444 BGB | 258 | ||
II. § 444 Alt. 2 BGB und seine Bedeutung für die Vertragspraxis beim Unternehmenskauf | 261 | ||
1. Die Problematik im Überblick | 261 | ||
2. Die bisherige Vertragspraxis beim Unternehmenskauf | 263 | ||
a) Für den Unternehmenskauf unpassende Rechtsfolgen des alten Kaufrechts | 263 | ||
b) Die Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes | 264 | ||
3. Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Vertragspraxis auch unter Geltung des neuen Kaufrechts | 268 | ||
4. Unzulässigkeit der bisherigen Vertragspraxis wegen § 444 Alt. 2 BGB? | 273 | ||
a) Beschränkung des § 444 Alt. 2 BGB auf Beschaffenheitsgarantien | 273 | ||
b) Meinungsstand bis zur Änderung des § 444 BGB | 274 | ||
c) Klarstellung durch Änderung des § 444 BGB | 276 | ||
d) Stellungnahme zur Problematik | 278 | ||
5. Hinweise zur Vertragsgestaltung | 283 | ||
III. Bedeutung des § 444 Alt. 2 BGB bei Kaufverträgen über andere Gegenstände als Unternehmen | 284 | ||
IV. Praktischer Anwendungsbereich des § 444 Alt. 2 BGB | 285 | ||
D. Bedeutung und Rechtsfolgen von Beschaffenheitsgarantien beim Verbrauchsgüterkauf | 286 | ||
§ 7 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien des Verkäufers im Sinne des § 443 BGB | 290 | ||
A. Regelungsgehalt und Entstehungsgeschichte der §§ 443, 477 BGB im Überblick | 290 | ||
B. Garantiebegriff und Anwendungsbereich des § 443 Abs. 1 BGB | 291 | ||
I. Abgrenzung zum Garantiebegriff der §§ 442, 444, 445 BGB | 291 | ||
II. Der Garantiebegriff der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie | 293 | ||
1. Angaben über Eigenschaften | 294 | ||
2. Garantieerklärung | 295 | ||
3. Eingehen der Verpflichtung ohne Aufpreis | 299 | ||
4. Haltbarkeitsgarantien | 301 | ||
III. Folgerungen für § 443 Abs. 1 BGB | 301 | ||
1. Angaben zur Beschaffenheit | 302 | ||
2. Rechtsmangelbegründende Umstände | 302 | ||
3. Der Garantiebegriff des § 443 Abs. 1 BGB | 304 | ||
4. Erfordernis einer Verpflichtung ohne Aufpreis? | 308 | ||
5. Zeitlicher Bezugspunkt von Garantien im Sinne des § 443 Abs. 1 BGB | 309 | ||
a) Auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs bezogene Verpflichtungserklärungen | 309 | ||
b) Verpflichtungserklärungen in bezug auf künftige Beschaffenheitsmerkmale | 311 | ||
IV. Fazit | 313 | ||
C. Der Regelungsgehalt des § 443 Abs. 1 BGB im einzelnen | 314 | ||
I. Haftung aus der Garantie im Garantiefall | 314 | ||
II. Haftung „unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche“ | 317 | ||
III. Haftung zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen | 318 | ||
D. Haltbarkeitsgarantien im Sinne des § 443 Abs. 1 Alt. 2 BGB und die Regelung des § 443 Abs. 2 BGB | 320 | ||
I. Allgemeines | 320 | ||
II. Die Beweislastregel des § 443 Abs. 2 BGB | 322 | ||
III. Verjährung | 323 | ||
IV. Haltbarkeitsgarantien beim Verbrauchsgüterkauf – Verhältnis zu § 476 BGB | 324 | ||
§ 8 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 327 | ||
A. Die Haftung des Verkäufers nach neuem Schuldrecht | 327 | ||
I. Haftung bei Verletzung der Hauptleistungspflichten aus § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB sowie bei Verletzung von Nebenpflichten | 327 | ||
II. Haftung bei Sach- und Rechtsmängeln | 328 | ||
III. Das Erfordernis eines Verschuldens und seine Entbehrlichkeit bei Übernahme einer Garantie | 329 | ||
B. Die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie | 330 | ||
C. Beschaffenheitsgarantien beim Sachkauf | 331 | ||
D. Beschaffenheitsgarantien beim Rechtskauf | 332 | ||
E. Beschaffenheitsgarantien beim Unternehmenskauf | 333 | ||
I. Der Unternehmenskauf im engeren Sinne („asset deal“) | 334 | ||
II. Der Anteilskauf („share deal“) | 335 | ||
F. Rechtsfolgen bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie | 336 | ||
G. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien des Verkäufers im Sinne des § 443 BGB | 337 | ||
Literaturverzeichnis | 340 | ||
A. Kommentare | 340 | ||
B. Lehrbücher und Monographien | 341 | ||
C. Aufsätze sowie Beiträge in Festschriften und Sammelbänden | 344 | ||
Sachverzeichnis | 356 |