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Taube, M. (2006). Das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot für »relativ marktstarke« Unternehmen. Wettbewerbs- oder individualschützende Funktion des § 20 Abs. 2 GWB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51990-3
Taube, Monika. Das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot für »relativ marktstarke« Unternehmen: Wettbewerbs- oder individualschützende Funktion des § 20 Abs. 2 GWB. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51990-3
Taube, M (2006): Das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot für »relativ marktstarke« Unternehmen: Wettbewerbs- oder individualschützende Funktion des § 20 Abs. 2 GWB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51990-3

Format

Das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot für »relativ marktstarke« Unternehmen

Wettbewerbs- oder individualschützende Funktion des § 20 Abs. 2 GWB

Taube, Monika

Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, Vol. 36

(2006)

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Abstract

Die Arbeit hat das Diskriminierungsverbot für "relativ" marktstarke Unternehmen zum Gegenstand. Monika Taube vergleicht die nach § 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB verbotenen Verhaltensweisen mit dem EG-Kartellrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass zumeist das gleiche Verhalten als wettbewerbsschädigend eingestuft wird. Das Verhalten "relativ" marktstarker Unternehmen kann - sofern es innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen erfolgt - am Maßstab des Art. 81 EG kontrolliert werden. Im Rahmen einer rechtssystematischen Einordnung des § 20 Abs. 2 GWB arbeitet die Verfasserin heraus, dass nicht die Kontrolle individueller Abhängigkeit im Vordergrund steht und es sich daher funktional um Kartellrecht handelt. Zudem untersucht sie die Auswirkungen der 7. GWB-Novelle und der VO (EG) Nr. 1/2003. Ihrer Ansicht nach verliert § 20 GWB durch die Übernahme des europäischen Modells zur Kontrolle vertikaler Vereinbarungen erheblich an Bedeutung. Im Ergebnis sollte § 20 GWB abgeschafft werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 20
Einleitung 23
Erster Teil: Entwicklung des Diskriminierungs- und Behinderungsverbotes für „relativ marktstarke“ Unternehmen 28
A. Entwicklung bis 1957 28
B. Entwicklung von 1957 bis 2004 30
Zweiter Teil: Diskriminierungs- und Behinderungsverbot für „relativ marktstarke“ Unternehmen nach § 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB 33
A. Normadressaten im Sinne des § 20 Abs. 2 GWB 33
I. Unternehmensbegriff 33
II. Begriff des kleinen und mittleren Unternehmens 34
III. Abhängigkeit eines anderen Unternehmens 36
1. Marktabgrenzung 36
2. Ausreichende und zumutbare Ausweichmöglichkeiten 36
IV. Fallgruppen der Abhängigkeit 37
1. Abhängigkeit der Nachfrager 39
a) Unternehmensbedingte Abhängigkeit 39
b) Sortimentsbedingte Abhängigkeit 40
aa) Spitzenstellungsabhängigkeit 41
bb) Spitzengruppenabhängigkeit 42
c) Mangelbedingte Abhängigkeit 43
2. Abhängigkeit der Anbieter (nachfragebedingte Abhängigkeit) 44
V. Ergebnis zu A. 46
B. Verbotenes Verhalten im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB 47
I. Geschützter Personenkreis 48
II. Gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglicher Geschäftsverkehr 49
1. Geschäftsverkehr 50
2. Gleichartige Unternehmen 50
3. Übliche Zugänglichkeit 51
III. Unbillige Behinderung und Ungleichbehandlung ohne sachlich gerechtfertigten Grund 51
1. Behinderung oder Ungleichbehandlung 52
2. Unbilligkeit oder Fehlen eines sachlich gerechtfertigten Grundes 53
3. Fallgruppen verbotener Tathandlungen 54
IV. Ergebnis zu B. 55
C. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB 56
D. Mögliche Reduktion des Geltungsbereichs des § 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB durch das EG-Kartellrecht 58
E. Ergebnis des Zweiten Teils 59
Dritter Teil: Diskriminierungs- und Behinderungsverbot für „relativ marktstarke“ Unternehmen im EG-Kartellrecht 60
A. Modell der Art. 81 EG und Art. 82 EG und deren Verhältnis zueinander 60
B. Diskriminierung durch „relativ marktstarke“ Unternehmen als verbotene wettbewerbsschädigende Verhaltenskoordination im Sinne des Art. 81 EG 62
I. „Relativ marktstarke“ Unternehmen als Normadressaten des Art. 81 EG 63
II. Diskriminierung als wettbewerbsschädigende Verhaltenskoordination im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG 63
1. Vorüberlegung: Behandlung „einseitiger Handlungen“ und Auslegung des Begriffs der „Vereinbarung“ 64
a) Rechtsprechung und Verwaltungspraxis 65
b) Ansichten im Schrifttum 69
c) Stellungnahme 71
d) Sonderfall: einseitige Handlungen in selektiven Vertriebssystemen 75
e) Ergebnis zu 1. 80
2. Diskriminierung bei Abhängigkeit der Nachfrager 81
a) Unternehmensbedingte Abhängigkeit 81
b) Sortimentsbedingte Abhängigkeit 83
c) Mangelbedingte Abhängigkeit 84
3. Diskriminierung bei Abhängigkeit der Anbieter (nachfragebedingter Abhängigkeit) 85
4. Ergebnis zu II. 86
III. Freistellung vom Kartellverbot nach Art. 81 Abs. 3 EG 87
1. Vorüberlegung: Freistellung im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB 87
2. Freistellung bei Abhängigkeit der Nachfrager 88
a) Unternehmensbedingte Abhängigkeit 88
b) Sortimentsbedingte Abhängigkeit 92
c) Mangelbedingte Abhängigkeit 93
3. Freistellung bei Abhängigkeit der Anbieter (nachfragebedingte Abhängigkeit) 93
4. Ergebnis zu III. 94
IV. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 81 EG 95
1. Verwaltungsrechtliche und bußgeldrechtliche Rechtsfolgen 95
2. Zivilrechtliche Rechtsfolgen 95
a) Erste Ansicht: kein Kontrahierungszwang als Rechtsfolge 97
b) Zweite Ansicht: Kontrahierungszwang als Rechtsfolge 98
c) Stellungnahme 99
d) Ergebnis zu 2. 103
V. Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen zu I. bis IV. 104
VI. Ergebnis zu B. 107
C. Diskriminierung durch „relativ marktstarke“ Unternehmen als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 82 EG 108
I. „Relativ marktstarke“ Unternehmen als Normadressaten des Art. 82 EG 109
1. Vorüberlegung: Methode zur Ermittlung der beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt 110
a) Erste Ansicht: Lehre vom „partenaire obligatoire“ 111
b) Zweite Ansicht: Ermittlung des Beherrschungsgrads auf einem zuvor abgegrenzten Markt 113
c) Stellungnahme 114
d) Ergebnis zu 1. 117
2. Beherrschende Stellung auf Grund „relativer Marktmacht“ 117
a) Marktabgrenzung 117
b) Beherrschende Stellung 120
aa) Definition der beherrschenden Stellung 120
bb) Abhängigkeit eines Handelspartners 123
(1) Rechtsprechung und Verwaltungspraxis 123
(2) Ansichten im Schrifttum 126
(3) Stellungnahme 128
cc) Abhängigkeit der Nachfrager 129
(1) Unternehmensbedingte Abhängigkeit 129
(2) Sortimentsbedingte Abhängigkeit 133
(a) Spitzenstellungsabhängigkeit 133
(b) Spitzengruppenabhängigkeit 135
(aa) Einzelmarktbeherrschung der Hersteller der Spitzengruppenprodukte 135
(bb) Kollektive Marktbeherrschung der Hersteller der Spitzengruppenprodukte 136
(cc) Ergebnis zu (b) 141
(3) Mangelbedingte Abhängigkeit 141
dd) Abhängigkeit der Anbieter (nachfragebedingte Abhängigkeit) 142
3. Ergebnis zu I. 143
II. Missbrauch im Sinne des Art. 82 EG 143
III. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 82 EG 145
IV. Ergebnis zu C. 147
D. Ergebnis des Dritten Teils 148
Vierter Teil: Verhältnis von § 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB zu Art. 81 und 82 EG 150
A. Verhältnis zwischen innerstaatlichem Kartellrecht und EG-Kartellrecht gemäß der VO (EWG) Nr. 17 / 62 150
B. Verhältnis zwischen innerstaatlichem Kartellrecht und EG-Kartellrecht gemäß der VO (EG) Nr. 1 / 2003 152
C. Nationales und EG-rechtliches Verbot 153
I. Lösung nach der VO (EWG) Nr. 17/62 153
II. Lösung nach der VO (EG) Nr. 1/2003 154
D. Nationales Verbot und EG-rechtliche Erlaubnis mangels tatbestandlicher Erfassung 155
I. Lösung nach der VO (EWG) Nr. 17/62 155
II. Lösung nach der VO (EG) Nr. 1/2003 156
E. Nationales Verbot und EG-rechtliche Erlaubnis nach Art. 81 Abs. 3 EG auf Grund einer Gruppenfreistellungsverordnung 157
I. Lösung nach der VO (EWG) Nr. 17/62 157
II. Lösung nach der VO (EG) Nr. 1/2003 161
F. Ergebnis des Vierten Teils 166
Fünfter Teil: Diskriminierungs- und Behinderungsverbot für „relativ marktstarke“ Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten 167
A. Frankreich 167
B. Österreich 171
C. Italien 174
D. Griechenland 176
E. Ergebnis des Fünften Teils 177
Sechster Teil: Rechtssystematische Einordnung des § 20 Abs. 2 GWB 178
A. Bedeutung der Frage nach der rechtssystematischen Einordnung: Kartellrecht oder Zivilrecht? 178
B. Vorüberlegung zum Schutzzweck des § 20 Abs. 2 GWB: Fehlen ausreichender und zumutbarer Ausweichmöglichkeiten 181
C. Schutzzweck des § 20 Abs. 2 GWB in Bezug auf die verschiedenen Abhängigkeitsarten 185
I. Unterschiede zwischen den einzelnen Abhängigkeitsarten 185
1. Abhängigkeit der Nachfrager 186
2. Abhängigkeit der Anbieter 188
II. Systematisierung der Abhängigkeitsgruppen 189
III. Schutzrichtung des § 20 Abs. 2 GWB bei Abhängigkeit auf Grund generell-marktbezogener Faktoren 190
1. Abhängigkeit der Nachfrager 190
a) Sortimentsbedingte Abhängigkeit 191
b) Mangelbedingte Abhängigkeit 191
2. Abhängigkeit der Anbieter 192
3. Ergebnis zu III. 192
IV. Schutzrichtung des § 20 Abs. 2 GWB bei Abhängigkeit auf Grund individuell-unternehmensbezogener Faktoren 192
1. Abhängigkeit der Nachfrager (unternehmensbedingte Abhängigkeit) 192
a) Sonderfall: Kfz-Branche 193
b) Selbstverschuldete Abhängigkeiten 195
c) Ergebnis zu 1. 199
2. Abhängigkeit der Anbieter 201
3. Ergebnis zu IV. 201
V. Gemeinsamkeiten der Abhängigkeitsarten: Fehlen von Ausweichmöglichkeiten als geeignetes Kriterium zur Bestimmung der Normadressateneigenschaft? 201
D. Ergebnis des Sechsten Teils 204
Siebter Teil: Diskriminierungs- und Behinderungsverbot für „relativ marktstarke“ Unternehmen nach der 7. GWB-Novelle 205
A. Inhalt und Ziel der 7. GWB-Novelle 205
B. Veränderung der Bedeutung des Diskriminierungs- und Behinderungsverbotes für „relativ marktstarke“ Unternehmen bei Abhängigkeit auf Grund individuell unternehmensbezogener Umstände 208
I. Neue Erfassungsmöglichkeit für Diskriminierungen durch Unternehmen mit „relativer Marktmacht“ auf Grund individuell-unternehmensbezogener Umstände 208
II. Auslegung des § 1 GWB nach der 7. GWB-Novelle 208
III. Doppelkontrolle vertikaler Vereinbarungen 209
IV. Einschränkung des bisherigen Anwendungsbereichs des § 20 GWB 211
V. Ergebnis zu B. 211
C. Veränderung der Bedeutung des Diskriminierungs- und Behinderungsverbotes für „relativ marktstarke“ Unternehmen bei Abhängigkeit auf Grund generell-marktbezogener Umstände 212
I. Neue Erfassungsmöglichkeiten für Diskriminierungen durch Unternehmen mit „relativer Marktmacht“ auf Grund generell-marktbezogener Umstände 212
II. „Relative Marktmacht“ auf Grund generell-marktbezogener Umstände als Unterfall der marktbeherrschenden Stellung 213
1. Spitzenstellungsabhängigkeit 213
2. Spitzengruppenabhängigkeit 214
3. Mangelbedingte Abhängigkeit 216
III. Ergebnis zu C. 216
D. Ergebnis des Siebten Teils 217
Schlussbetrachtung 218
Entscheidungsverzeichnis 223
Literaturverzeichnis 230
Stichwortverzeichnis 245