Zur strukturellen Korrespondenz zwischen den gesetzlichen Ablehnungsgründen nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO und den Anforderungen an einen zulässigen Beweisantrag
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Zur strukturellen Korrespondenz zwischen den gesetzlichen Ablehnungsgründen nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO und den Anforderungen an einen zulässigen Beweisantrag
Eine Analyse der neueren Revisionsrechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung des Merkmals der Konnexität
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 182
(2004)
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Abstract
Miriam Tenorth-Sperschneider befaßt sich mit der neueren Entwicklung in der Rechtsprechung des BGH zur Abgrenzung von Beweis- und Beweisermittlungsantrag und erörtert an dem abgegrenzten Problemkreis der formalen Antragsvoraussetzungen die Bedeutung der Verfahrensökonomie für die Ausgestaltung des Beweisantragsrechts. Damit behandelt sie eine zentrale Frage der rechtspolitischen und rechtsdogmatischen Diskussionen zum Strafverfahrensrecht der letzten Jahre.Im Zentrum der Arbeit steht die Rechtsfigur der Konnexität, die als Voraussetzung eines zulässigen Beweisantrags in der letzten Zeit in den Vordergrund gerückt ist und mit der die Rechtsprechung Substantiierungslasten des Antragstellers begründet. Theoretischer Ausgangspunkt der Untersuchung ist die These, daß ein bescheidungsfähiger Beweisantrag die Prüfung der Ablehnungsgründe des § 244 III, 2 StPO ermöglichen muß (sog. strukturelle Korrespondenz). Dies schafft die Grundlage für die Analyse der neueren Rechtsprechung, die eine Differenzierung von Konnexitätsanforderungen nach einzelnen Ablehnungsgründen erlaubt und es so ermöglicht, die zum Teil unklaren Aussagen in den neueren Judikaten systematisch zu ordnen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, daß mit dem Kriterium der Konnexität Darlegungslasten postuliert werden, die mit dem eigenständigen Charakter des Beweisantragsrechts vereinbar sind und die Stellung der antragsberechtigten Verfahrensbeteiligten nicht unangemessen einschränken. Auf diese Weise können weitreichende Befürchtungen im Schrifttum hinsichtlich der mit dem Konnexitätskriterium verbundenen Eingriffe in das Beweisantragsrecht relativiert werden. Zugleich entwickelt Tenorth-Sperschneider Vorschläge, wie unzumutbare Anforderungen an den Antragsteller verhindert werden können.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung: Beschreibung und Einordnung des Themas | 15 | ||
1. Teil: Allgemeine Aspekte des Substantiierungsmaßstabs der strukturellen Korrespondenz | 26 | ||
1. Kapitel: Beweisrechtliche Grundlagen | 26 | ||
A. Abstrakte Betrachtung der Beziehung zwischen der Struktur des Beweisantrags und den gerichtlichen Ablehnungsmöglichkeiten | 26 | ||
I. Die Struktur des Beweisantrages und die Stellung der Beweisbehauptung im Beweisgefüge | 28 | ||
1. Objektiver Erklärungsgehalt der Beweisbehauptung | 28 | ||
(a) Die Prognose des Beweisergebnisses | 28 | ||
(b) Die Prognose des Beweiswertes | 28 | ||
(c) Die Beweisbehauptung im engeren Sinn/die Beweistatsache | 29 | ||
(d) Das Beweisziel | 30 | ||
2. Subjektive Einschätzung des Antragstellers | 30 | ||
II. An die Struktur des Beweisantrags anknüpfende theoretische Ablehnungsmöglichkeiten | 31 | ||
1. Gerichtliche Zurückweisung der Prognosebehauptung | 32 | ||
(a) Gerichtliche Verneinung der Beweisergebnisprognose | 32 | ||
(b) Gerichtliche Verneinung der Beweiswertprognose | 32 | ||
2. Ablehnung der Beweisbehauptung wegen Überflüssigkeit der Beweisaufnahme | 33 | ||
3. Gerichtliche Ablehnung des Beweisantrags wegen subjektiver Überzeugung des Antragstellers von der Aussichtslosigkeit seines Beweisbegehrens | 34 | ||
III. Beweisrechtliche Ablehnungsbeschränkungen | 35 | ||
1. Strukturelle Schwäche des Inquisitionsprozesses | 35 | ||
2. Das Verbot der Beweisantizipation | 38 | ||
(a) Beweisantizipationsverbot und gerichtliche Ablehnung der Prognosebehauptung | 41 | ||
(b) Beweisantizipationsverbot und gerichtliche Ablehnung der Beweisbehauptung | 43 | ||
(c) Beweisantizipationsverbot und gerichtliche Ablehnung wegen subjektiver Überzeugung des Antragstellers von der Aussichtslosigkeit des begehrten Beweises | 44 | ||
B. Möglicher Zusammenhang zwischen beschränkten Ablehnungsbefugnissen und antragsrechtlichen Darlegungslasten | 44 | ||
I. Begrenzte Ablehnungsmöglichkeiten auf der Ebene rein prospektiver Beweiswürdigungen | 46 | ||
II. Verbot rein retrospektiver Beweiswürdigungen | 47 | ||
III. Fehlende Informationsgrundlage für prozeßrechtskonforme Ablehnungsbegründung | 48 | ||
IV. Übertragung der Last der Informationsgewinnung und -darlegung auf den Antragsteller | 50 | ||
2. Kapitel: Inhaltliche Konkretisierungen und dogmatische Einordnung des Substantiierungsmaßstabs der strukturellen Korrespondenz | 53 | ||
A. Beschränkte Ablehnungsmöglichkeiten nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO | 53 | ||
B. Anwendungsvoraussetzungen der einzelnen Ablehnungsgründe | 57 | ||
I. Der Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels | 57 | ||
1. Anwendungsvoraussetzungen | 59 | ||
2. Stellungnahme | 61 | ||
(a) Praktischer Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes | 62 | ||
(b) Plausibilität des begründeten Ablehnungsbeschlusses | 62 | ||
3. Mit den Anwendungsvoraussetzungen korrespondierende Substantiierungslast | 64 | ||
II. Der Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache | 66 | ||
1. Anwendungsvoraussetzungen | 67 | ||
(a) Zulässigkeit retrospektiver Zwischenbeweiswürdigungen | 69 | ||
(b) Unzulässigkeit retrospektiver Zwischenbeweiswürdigungen | 70 | ||
(c) Stellungnahme | 72 | ||
(aa) Praktischer Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes | 73 | ||
(bb) Plausibilität des begründeten Ablehnungsbeschlusses | 75 | ||
2. Mit den Anwendungsvoraussetzungen korrespondierende Substantiierungslast | 78 | ||
III. Der Ablehnungsgrund der Prozeßverschleppungsabsicht | 79 | ||
1. Anwendungsvoraussetzungen | 80 | ||
2. Mit den Anwendungsvoraussetzungen korrespondierende Substantiierungslast | 83 | ||
IV. Zwischenergebnis | 84 | ||
C. Begriff der Substantiierungslast | 85 | ||
I. Bedeutung des Begriffs in der Zivilrechtsdogmatik | 85 | ||
II. Übertragbarkeit auf den Strafprozeß | 86 | ||
D. Substantiierungslast als Begriffsmerkmal des Beweisantrags – Abgrenzung zum Beweisermittlungsantrag | 88 | ||
I. Prozessuale Behandlung des Beweisermittlungsantrags | 89 | ||
1. Inhaltliche Anforderungen nach § 244 Abs. 3–5 StPO | 89 | ||
2. Formale Anforderung nach § 244 Abs. 6 StPO | 90 | ||
(a) Informationsfunktion der begründeten Ablehnung eines unsubstantiierten Antrags | 92 | ||
(b) Kontrollfunktion der begründeten Ablehnung eines unsubstantiierten Antrags | 93 | ||
II. Präzisierung der beweisantragsrechtlichen Terminologie | 93 | ||
1. Konturlosigkeit der Figur des Beweisermittlungsantrags | 94 | ||
2. Prozessuale Wertkategorien der Zulässigkeit und der Begründetheit des Antrags | 96 | ||
3. Trennung von Formvoraussetzungen und Wertungsaspekten | 99 | ||
4. Zwischenergebnis | 100 | ||
3. Kapitel: Unterschiedliche Möglichkeiten der Einschätzung erweiterter Darlegungslasten im Beweisantragsrecht | 100 | ||
A. Grundsätzliche Ablehnung erweiterter Substantiierungslasten | 101 | ||
B. Kriterien einer eigenen wertenden Stellungnahme | 102 | ||
2. Teil: Die einzelnen Anwendungsbereiche des Substantiierungsmaßstabs der strukturellen Korrespondenz – Darstellung und Bewertung der neueren Rechtsprechung | 108 | ||
1. Kapitel: Anforderungen an die Substantiierung des Antrags unter dem Aspekt der Prüfung der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit | 109 | ||
A. Entwicklung der neueren Rechtsprechung | 109 | ||
I. Darstellung der einzelnen Entscheidungen | 110 | ||
1. Die Entscheidung BGHSt 37, 162 | 111 | ||
2. Die Entscheidung BGHSt 39, 251 | 112 | ||
3. Die Entscheidung BGHSt 40, 3 | 114 | ||
4. Die Entscheidung BGH NStZ 1998, 97 | 115 | ||
II. Konnexität (im engeren Sinn) als Ausdruck der Relativierung des Beweistatsachenbegriffs | 117 | ||
III. Strukturelle Notwendigkeit der Konnexität im engeren Sinn | 121 | ||
1. Konnexität im engeren Sinn als Prüfungsvoraussetzung des Ablehnungsgrundes der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit | 122 | ||
2. Ablehnungsgrund der Wahrunterstellung | 124 | ||
3. Ablehnungsgrund der Unerreichbarkeit des Beweismittels | 126 | ||
4. Ablehnungsgrund der Prozeßverschleppungsabsicht | 128 | ||
IV. Zwischenergebnis | 129 | ||
B. Bewertung des Merkmals der Konnexität (im engeren Sinn) in der Literatur und eigene Stellungnahme | 129 | ||
I. Vereinbarkeit der Konnexität (im engeren Sinn) mit dem Beweisantizipationsverbot | 131 | ||
II. Relativierung des Definitionsmerkmals der Beweistatsache | 132 | ||
III. Begrenzte Substantiierungsmöglichkeiten des Antragstellers | 135 | ||
IV. Zusammenfassende Stellungnahme | 140 | ||
2. Kapitel: Anforderungen an die Substantiierung des Beweisantrags unter dem Aspekt der Prüfung der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels | 142 | ||
A. Entwicklung der neueren Rechtsprechung | 143 | ||
I. Darstellung der einzelnen Entscheidungen | 143 | ||
1. Die Entscheidung BGHSt 43, 321 | 143 | ||
2. Die Entscheidung BGH NStZ 2000, 437 | 145 | ||
3. Die Entscheidungen BGH NStZ 1999, 522 und NStZ – RR 2001, 43 | 146 | ||
II. Konnexität im engeren und weiteren Sinn | 147 | ||
III. Strukturelle Notwendigkeit der Konnexität im weiteren Sinn | 151 | ||
1. Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels | 151 | ||
2. Ablehnungsgrund der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit | 157 | ||
IV. Vergleich des Konnexitätserfordernisses mit der sog. Vermutungsrechtsprechung | 160 | ||
B. Bewertung der Konnexität (im weiteren Sinn) in der Literatur und eigene Stellungnahme | 165 | ||
I. Aufhebung des eigenständigen Charakters des Beweisantragsrechts | 165 | ||
1. Konnexität als Darlegung des Naheliegens einer weiteren Beweisaufnahme | 165 | ||
2. Stellungnahme | 166 | ||
(a) Konnexität als Darlegung der Grundplausibilität des Antrags | 168 | ||
(b) Differenz der Beweiserhebungspflichten nach § 244 Abs. 2 und Abs. 3 StPO | 172 | ||
II. Begrenzte Substantiierungsmöglichkeiten des Antragstellers | 175 | ||
1. Gerichtliche Hinweis- und Fürsorgepflicht | 175 | ||
2. Hinweis- und Fürsorgepflicht im Fall des Hilfsbeweisantrages | 177 | ||
III. Zusammenfassende Stellungnahme zur Konnexität (im weiteren Sinn) | 179 | ||
3. Kapitel: Antragskonstellationen, die typischerweise einen Konnexitätsvortrag erforderlich machen – Vergleich mit traditionellen Substantiierungsanforderungen | 181 | ||
A. Konnexitätstypische Antragskonstellationen | 182 | ||
I. Gemeinsames Strukturelement der Konnexitätsentscheidungen | 182 | ||
II. Problematik des Vergleichs | 183 | ||
B. Einzelne Fallgruppen | 184 | ||
I. Behauptung einer Negativtatsache | 184 | ||
1. Konnexität und Negativtatsachen | 184 | ||
2. Gefahr der formalistischen Handhabung des Konnexitätskriteriums | 185 | ||
(a) Anforderungen an die konkrete Antragsformulierung | 185 | ||
(b) Beachtung der gerichtlichen Auslegungs- und Hinweispflicht | 188 | ||
3. Traditionelle Anforderungen | 190 | ||
II. In einer Wertung zusammengefaßtes Beweisthema | 192 | ||
1. Konnexität und wertende/zusammenfassende Beweisbehauptungen | 193 | ||
2. Gefahr der formalistischen Handhabung des Konnexitäskriteriums | 193 | ||
3. Traditionelle Anforderungen | 193 | ||
(a) Einfache Urteile | 195 | ||
(b) Der Tatsachenkern wird in der Beweiserhebung deutlich | 197 | ||
III. Angabe einer Zeugenmehrheit | 198 | ||
1. Substantiierungsanforderungen im Bereich von Zeugenmehrheiten | 199 | ||
2. Konnexität und Zeugenmehrheit | 200 | ||
IV. Zwischenergebnis | 201 | ||
4. Kapitel: Prozessuale Folgeaspekte erweiterter Substantiierungslasten | 201 | ||
Schlußbetrachtung | 205 | ||
Literaturverzeichnis | 208 | ||
Stichwortverzeichnis | 218 |