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Tenorth-Sperschneider, M. (2004). Zur strukturellen Korrespondenz zwischen den gesetzlichen Ablehnungsgründen nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO und den Anforderungen an einen zulässigen Beweisantrag. Eine Analyse der neueren Revisionsrechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung des Merkmals der Konnexität. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51042-9
Tenorth-Sperschneider, Miriam. Zur strukturellen Korrespondenz zwischen den gesetzlichen Ablehnungsgründen nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO und den Anforderungen an einen zulässigen Beweisantrag: Eine Analyse der neueren Revisionsrechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung des Merkmals der Konnexität. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51042-9
Tenorth-Sperschneider, M (2004): Zur strukturellen Korrespondenz zwischen den gesetzlichen Ablehnungsgründen nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO und den Anforderungen an einen zulässigen Beweisantrag: Eine Analyse der neueren Revisionsrechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung des Merkmals der Konnexität, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51042-9

Format

Zur strukturellen Korrespondenz zwischen den gesetzlichen Ablehnungsgründen nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO und den Anforderungen an einen zulässigen Beweisantrag

Eine Analyse der neueren Revisionsrechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung des Merkmals der Konnexität

Tenorth-Sperschneider, Miriam

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 182

(2004)

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Abstract

Miriam Tenorth-Sperschneider befaßt sich mit der neueren Entwicklung in der Rechtsprechung des BGH zur Abgrenzung von Beweis- und Beweisermittlungsantrag und erörtert an dem abgegrenzten Problemkreis der formalen Antragsvoraussetzungen die Bedeutung der Verfahrensökonomie für die Ausgestaltung des Beweisantragsrechts. Damit behandelt sie eine zentrale Frage der rechtspolitischen und rechtsdogmatischen Diskussionen zum Strafverfahrensrecht der letzten Jahre.

Im Zentrum der Arbeit steht die Rechtsfigur der Konnexität, die als Voraussetzung eines zulässigen Beweisantrags in der letzten Zeit in den Vordergrund gerückt ist und mit der die Rechtsprechung Substantiierungslasten des Antragstellers begründet. Theoretischer Ausgangspunkt der Untersuchung ist die These, daß ein bescheidungsfähiger Beweisantrag die Prüfung der Ablehnungsgründe des § 244 III, 2 StPO ermöglichen muß (sog. strukturelle Korrespondenz). Dies schafft die Grundlage für die Analyse der neueren Rechtsprechung, die eine Differenzierung von Konnexitätsanforderungen nach einzelnen Ablehnungsgründen erlaubt und es so ermöglicht, die zum Teil unklaren Aussagen in den neueren Judikaten systematisch zu ordnen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, daß mit dem Kriterium der Konnexität Darlegungslasten postuliert werden, die mit dem eigenständigen Charakter des Beweisantragsrechts vereinbar sind und die Stellung der antragsberechtigten Verfahrensbeteiligten nicht unangemessen einschränken. Auf diese Weise können weitreichende Befürchtungen im Schrifttum hinsichtlich der mit dem Konnexitätskriterium verbundenen Eingriffe in das Beweisantragsrecht relativiert werden. Zugleich entwickelt Tenorth-Sperschneider Vorschläge, wie unzumutbare Anforderungen an den Antragsteller verhindert werden können.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung: Beschreibung und Einordnung des Themas 15
1. Teil: Allgemeine Aspekte des Substantiierungsmaßstabs der strukturellen Korrespondenz 26
1. Kapitel: Beweisrechtliche Grundlagen 26
A. Abstrakte Betrachtung der Beziehung zwischen der Struktur des Beweisantrags und den gerichtlichen Ablehnungsmöglichkeiten 26
I. Die Struktur des Beweisantrages und die Stellung der Beweisbehauptung im Beweisgefüge 28
1. Objektiver Erklärungsgehalt der Beweisbehauptung 28
(a) Die Prognose des Beweisergebnisses 28
(b) Die Prognose des Beweiswertes 28
(c) Die Beweisbehauptung im engeren Sinn/die Beweistatsache 29
(d) Das Beweisziel 30
2. Subjektive Einschätzung des Antragstellers 30
II. An die Struktur des Beweisantrags anknüpfende theoretische Ablehnungsmöglichkeiten 31
1. Gerichtliche Zurückweisung der Prognosebehauptung 32
(a) Gerichtliche Verneinung der Beweisergebnisprognose 32
(b) Gerichtliche Verneinung der Beweiswertprognose 32
2. Ablehnung der Beweisbehauptung wegen Überflüssigkeit der Beweisaufnahme 33
3. Gerichtliche Ablehnung des Beweisantrags wegen subjektiver Überzeugung des Antragstellers von der Aussichtslosigkeit seines Beweisbegehrens 34
III. Beweisrechtliche Ablehnungsbeschränkungen 35
1. Strukturelle Schwäche des Inquisitionsprozesses 35
2. Das Verbot der Beweisantizipation 38
(a) Beweisantizipationsverbot und gerichtliche Ablehnung der Prognosebehauptung 41
(b) Beweisantizipationsverbot und gerichtliche Ablehnung der Beweisbehauptung 43
(c) Beweisantizipationsverbot und gerichtliche Ablehnung wegen subjektiver Überzeugung des Antragstellers von der Aussichtslosigkeit des begehrten Beweises 44
B. Möglicher Zusammenhang zwischen beschränkten Ablehnungsbefugnissen und antragsrechtlichen Darlegungslasten 44
I. Begrenzte Ablehnungsmöglichkeiten auf der Ebene rein prospektiver Beweiswürdigungen 46
II. Verbot rein retrospektiver Beweiswürdigungen 47
III. Fehlende Informationsgrundlage für prozeßrechtskonforme Ablehnungsbegründung 48
IV. Übertragung der Last der Informationsgewinnung und -darlegung auf den Antragsteller 50
2. Kapitel: Inhaltliche Konkretisierungen und dogmatische Einordnung des Substantiierungsmaßstabs der strukturellen Korrespondenz 53
A. Beschränkte Ablehnungsmöglichkeiten nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO 53
B. Anwendungsvoraussetzungen der einzelnen Ablehnungsgründe 57
I. Der Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels 57
1. Anwendungsvoraussetzungen 59
2. Stellungnahme 61
(a) Praktischer Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes 62
(b) Plausibilität des begründeten Ablehnungsbeschlusses 62
3. Mit den Anwendungsvoraussetzungen korrespondierende Substantiierungslast 64
II. Der Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache 66
1. Anwendungsvoraussetzungen 67
(a) Zulässigkeit retrospektiver Zwischenbeweiswürdigungen 69
(b) Unzulässigkeit retrospektiver Zwischenbeweiswürdigungen 70
(c) Stellungnahme 72
(aa) Praktischer Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes 73
(bb) Plausibilität des begründeten Ablehnungsbeschlusses 75
2. Mit den Anwendungsvoraussetzungen korrespondierende Substantiierungslast 78
III. Der Ablehnungsgrund der Prozeßverschleppungsabsicht 79
1. Anwendungsvoraussetzungen 80
2. Mit den Anwendungsvoraussetzungen korrespondierende Substantiierungslast 83
IV. Zwischenergebnis 84
C. Begriff der Substantiierungslast 85
I. Bedeutung des Begriffs in der Zivilrechtsdogmatik 85
II. Übertragbarkeit auf den Strafprozeß 86
D. Substantiierungslast als Begriffsmerkmal des Beweisantrags – Abgrenzung zum Beweisermittlungsantrag 88
I. Prozessuale Behandlung des Beweisermittlungsantrags 89
1. Inhaltliche Anforderungen nach § 244 Abs. 3–5 StPO 89
2. Formale Anforderung nach § 244 Abs. 6 StPO 90
(a) Informationsfunktion der begründeten Ablehnung eines unsubstantiierten Antrags 92
(b) Kontrollfunktion der begründeten Ablehnung eines unsubstantiierten Antrags 93
II. Präzisierung der beweisantragsrechtlichen Terminologie 93
1. Konturlosigkeit der Figur des Beweisermittlungsantrags 94
2. Prozessuale Wertkategorien der Zulässigkeit und der Begründetheit des Antrags 96
3. Trennung von Formvoraussetzungen und Wertungsaspekten 99
4. Zwischenergebnis 100
3. Kapitel: Unterschiedliche Möglichkeiten der Einschätzung erweiterter Darlegungslasten im Beweisantragsrecht 100
A. Grundsätzliche Ablehnung erweiterter Substantiierungslasten 101
B. Kriterien einer eigenen wertenden Stellungnahme 102
2. Teil: Die einzelnen Anwendungsbereiche des Substantiierungsmaßstabs der strukturellen Korrespondenz – Darstellung und Bewertung der neueren Rechtsprechung 108
1. Kapitel: Anforderungen an die Substantiierung des Antrags unter dem Aspekt der Prüfung der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit 109
A. Entwicklung der neueren Rechtsprechung 109
I. Darstellung der einzelnen Entscheidungen 110
1. Die Entscheidung BGHSt 37, 162 111
2. Die Entscheidung BGHSt 39, 251 112
3. Die Entscheidung BGHSt 40, 3 114
4. Die Entscheidung BGH NStZ 1998, 97 115
II. Konnexität (im engeren Sinn) als Ausdruck der Relativierung des Beweistatsachenbegriffs 117
III. Strukturelle Notwendigkeit der Konnexität im engeren Sinn 121
1. Konnexität im engeren Sinn als Prüfungsvoraussetzung des Ablehnungsgrundes der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit 122
2. Ablehnungsgrund der Wahrunterstellung 124
3. Ablehnungsgrund der Unerreichbarkeit des Beweismittels 126
4. Ablehnungsgrund der Prozeßverschleppungsabsicht 128
IV. Zwischenergebnis 129
B. Bewertung des Merkmals der Konnexität (im engeren Sinn) in der Literatur und eigene Stellungnahme 129
I. Vereinbarkeit der Konnexität (im engeren Sinn) mit dem Beweisantizipationsverbot 131
II. Relativierung des Definitionsmerkmals der Beweistatsache 132
III. Begrenzte Substantiierungsmöglichkeiten des Antragstellers 135
IV. Zusammenfassende Stellungnahme 140
2. Kapitel: Anforderungen an die Substantiierung des Beweisantrags unter dem Aspekt der Prüfung der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels 142
A. Entwicklung der neueren Rechtsprechung 143
I. Darstellung der einzelnen Entscheidungen 143
1. Die Entscheidung BGHSt 43, 321 143
2. Die Entscheidung BGH NStZ 2000, 437 145
3. Die Entscheidungen BGH NStZ 1999, 522 und NStZ – RR 2001, 43 146
II. Konnexität im engeren und weiteren Sinn 147
III. Strukturelle Notwendigkeit der Konnexität im weiteren Sinn 151
1. Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels 151
2. Ablehnungsgrund der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit 157
IV. Vergleich des Konnexitätserfordernisses mit der sog. Vermutungsrechtsprechung 160
B. Bewertung der Konnexität (im weiteren Sinn) in der Literatur und eigene Stellungnahme 165
I. Aufhebung des eigenständigen Charakters des Beweisantragsrechts 165
1. Konnexität als Darlegung des Naheliegens einer weiteren Beweisaufnahme 165
2. Stellungnahme 166
(a) Konnexität als Darlegung der Grundplausibilität des Antrags 168
(b) Differenz der Beweiserhebungspflichten nach § 244 Abs. 2 und Abs. 3 StPO 172
II. Begrenzte Substantiierungsmöglichkeiten des Antragstellers 175
1. Gerichtliche Hinweis- und Fürsorgepflicht 175
2. Hinweis- und Fürsorgepflicht im Fall des Hilfsbeweisantrages 177
III. Zusammenfassende Stellungnahme zur Konnexität (im weiteren Sinn) 179
3. Kapitel: Antragskonstellationen, die typischerweise einen Konnexitätsvortrag erforderlich machen – Vergleich mit traditionellen Substantiierungsanforderungen 181
A. Konnexitätstypische Antragskonstellationen 182
I. Gemeinsames Strukturelement der Konnexitätsentscheidungen 182
II. Problematik des Vergleichs 183
B. Einzelne Fallgruppen 184
I. Behauptung einer Negativtatsache 184
1. Konnexität und Negativtatsachen 184
2. Gefahr der formalistischen Handhabung des Konnexitätskriteriums 185
(a) Anforderungen an die konkrete Antragsformulierung 185
(b) Beachtung der gerichtlichen Auslegungs- und Hinweispflicht 188
3. Traditionelle Anforderungen 190
II. In einer Wertung zusammengefaßtes Beweisthema 192
1. Konnexität und wertende/zusammenfassende Beweisbehauptungen 193
2. Gefahr der formalistischen Handhabung des Konnexitäskriteriums 193
3. Traditionelle Anforderungen 193
(a) Einfache Urteile 195
(b) Der Tatsachenkern wird in der Beweiserhebung deutlich 197
III. Angabe einer Zeugenmehrheit 198
1. Substantiierungsanforderungen im Bereich von Zeugenmehrheiten 199
2. Konnexität und Zeugenmehrheit 200
IV. Zwischenergebnis 201
4. Kapitel: Prozessuale Folgeaspekte erweiterter Substantiierungslasten 201
Schlußbetrachtung 205
Literaturverzeichnis 208
Stichwortverzeichnis 218