Menu Expand

Cite BOOK

Style

Tiedtke, A. (2005). Demokratie in der Europäischen Union. Eine Untersuchung der demokratischen Legitimation des europäischen Integrationsprozesses vom Vertrag von Amsterdam bis zum Entwurf einer Europäischen Verfassung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51717-6
Tiedtke, Andreas. Demokratie in der Europäischen Union: Eine Untersuchung der demokratischen Legitimation des europäischen Integrationsprozesses vom Vertrag von Amsterdam bis zum Entwurf einer Europäischen Verfassung. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51717-6
Tiedtke, A (2005): Demokratie in der Europäischen Union: Eine Untersuchung der demokratischen Legitimation des europäischen Integrationsprozesses vom Vertrag von Amsterdam bis zum Entwurf einer Europäischen Verfassung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51717-6

Format

Demokratie in der Europäischen Union

Eine Untersuchung der demokratischen Legitimation des europäischen Integrationsprozesses vom Vertrag von Amsterdam bis zum Entwurf einer Europäischen Verfassung

Tiedtke, Andreas

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 114

(2005)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Andreas Tiedtke untersucht die demokratische Legitimation der EU vom Vertrag von Amsterdam bis zum Entwurf einer Europäischen Verfassung. Ein Demokratiegebot für die EU ergibt sich weder aus dem Völker- noch aus dem EU-/EG-Primärrecht. Es folgt jedoch aus dem Grundgesetz (Art. 23 I 1 GG), das die EU allerdings nicht unmittelbar in die Pflicht nehmen kann. Art. 23 I 1 GG setzt demokratische Mindeststandards, die durch Auslegung zu ermitteln sind. Nach Klärung dieser Mindeststandards stellt der Autor fest, dass und wie die Organe der EU diese Legitimationserfordernisse erfüllen. Sodann wendet er sich dem "Ausbau der demokratischen Legitimation" durch den Vertrag von Nizza zu und behandelt die demokratischen Implikationen der Osterweiterung und des Verfassungsvertragsentwurfes sowie der Finalitätsvorstellungen der Mitgliedstaaten. Fazit des Autors ist, dass es - juristisch betrachtet - kein Demokratiedefizit in der EU gibt. Wäre es anders, dürfte Deutschland bei der Entwicklung der EU nicht (mehr) mitwirken.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
A. Einführung 21
B. Kurze Historie der demokratischen Entwicklung der Europäischen Union und ihrer Gemeinschaften 23
I. Hohe Behörde, Besonderer Ministerrat, parlamentarische Versammlung und Gerichtshof 23
II. Fusion der Organe und Stärkung der parlamentarischen Versammlung 25
III. Einführung des Verfahrens der Zusammenarbeit und Ausweitung der Mehrheitsentscheidung im Rat 27
IV. Einführung des Mitentscheidungsverfahrens; Verantwortlichkeit der Kommission gegenüber einer qualifizierten Parlamentsmehrheit 27
V. Stärkung des Europäischen Parlaments durch weitere Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens 28
C. Die Thesen vom Demokratiedefizit in der Europäischen Union 29
I. Äußeres Demokratiedefizit 29
1. Nur indirekte demokratische Legitimation des Rates 29
2. Unzureichende Kompetenzen des Europäischen Parlaments; fehlendes institutionelles Gleichgewicht (checks and balances) zwischen Rat und Parlament 31
3. Kein Responsible Government resp. Legislation 32
4. Fehlendes Majoritätsprinzip 33
5. Fehlen einer Kontrolle des Rates durch eine Opposition 33
6. Mangelnde Unabhängigkeit der Gerichte 34
II. Mangelhafte demokratische Legitimation des Europäischen Parlaments selbst (inneres Demokratiedefizit) 35
1. Die Auswirkungen der verschiedenen Wahlsysteme 35
2. Die Auswirkungen der Mandatskontingentierung 36
III. Fehlende Transparenz der Entscheidungsverfahren 39
IV. Mangelnde vorrechtliche Voraussetzungen 41
1. These vom Fehlen eines europäischen Volkes 41
2. These vom Fehlen einer europäischen öffentlichen Meinung (europäischer Medien) 42
3. These vom Fehlen europäischer politischer Parteien und Interessenverbände 43
D. Die demokratische Legitimation der Europäischen Union und ihrer Gemeinschaften bis zum Vertrag von Nizza 45
I. Die Rechtsnatur der Europäischen Union und der Gemeinschaften 45
1. Rechtspersönlichkeit; internationale bzw. supranationale Organisation 46
a) Die Europäischen Gemeinschaften 46
b) Die Europäische Union 46
2. Keine Kompetenz-Kompetenz (Verfassungsautonomie) 48
a) Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung 48
b) Die „Generalermächtigung“ Art. 308 EGV 48
c) Keine Souveränitätsteilung 51
d) Vorrang des Gemeinschaftsrechts? 52
3. Nur subsidiäre Kompetenz bei konkurrierender Zuständigkeit 54
II. Kriterien für die demokratische Legitimation der EU und der Gemeinschaften 55
1. Völkerrechtliche Perspektive 56
a) Völkerrechtliches Demokratiegebot für Staaten 56
b) Völkerrechtliches Demokratiegebot für internationale Organisationen 60
c) Völkerrechtliches Verbot der Mehrheitsentscheidung? 61
d) Ergebnis 62
2. Gemeinschaftsrechtliche Perspektive 62
a) Einführung des Art. 6 Abs. 1 EUV durch den Vertrag von Amsterdam 62
b) These: Demokratie, wie sie in den Mitgliedstaaten vorherrscht 63
c) Auslegung des Art. 6 EUV 64
aa) Wortlaut 64
bb) Historie 64
cc) Systematik 65
dd) Sinn und Zweck 67
d) Ergebnis 68
3. Nationalstaatliche Perspektive, Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG 69
a) Homogenität der Wertvorstellungen 70
b) These von der Kongruenz der demokratischen Standards 70
c) „Demokratisierung der Vertragsänderungen?“ 75
d) Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG nicht lediglich Programmsatz 76
e) Herrschende Meinung in der Literatur und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 78
f) Die Mindestanforderungen des Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG 82
aa) Stellungnahme zur Ansicht der herrschenden Meinung und der Rechtsprechung 82
bb) Konkretisierende Auslegung des Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG 82
(1) Methodik der Auslegung von Art. 23 Abs. 1 GG 82
(2) Kernbestand der Demokratie im Sinne von Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG 84
(a) Ausgestaltung der Volkssouveränität zur Demokratie als Staats- und Regierungsform – lückenlose organisatorisch-personelle demokratische Legitimation 84
(b) Mehrheitsprinzip – Kommunikations- und Informationsfreiheiten, Emanzipationsstruktur der Gesellschaft und Bildungssystem 86
(c) Mittelbar-repräsentative Demokratie 88
(d) Parlamentarisches Regierungssystem 89
(e) Parlamentarische Demokratie und Gewaltenteilung 90
(f) Zusammenfassung 92
(3) Berücksichtigung der Nicht-Staatlichkeit der Europäischen Union 93
(a) Keine 1:1-Übertragung 93
(b) Fehlen eines europäischen Volkes 93
(c) Nur stützende demokratische Legitimation durch Europäisches Parlament 97
(i) Meinungen in Literatur und Rechtsprechung 97
(ii) Stellungnahme 99
(d) Parlamentsvorbehalt bei Mehrheitsentscheidung im Rat? 101
(e) Demokratische Legitimation durch nationale Parlamente 103
(f) Verfassungsrechtliches Verbot der Entäußerung deutscher Staatsgewalt 105
(g) Zwischenergebnis 107
g) Ergebnis 108
III. Die demokratische Legitimation der EU und der Gemeinschaften 109
1. Die demokratische Legitimation innerhalb des institutionellen Gefüges der Europäischen Union und ihrer Gemeinschaften 109
a) Organisatorisch-personelle demokratische Legitimation 109
aa) Der Europäische Rat 110
bb) Der Rat der Europäischen Union 110
cc) Die Kommission 112
(1) Einsetzung, Abberufung und Unabhängigkeit 112
(2) Demokratische Legitimation 113
(a) Einsetzung 113
(b) Während der Amtsperiode 114
(i) Verantwortlichkeit gegenüber dem Europäischen Parlament 114
(ii) Sachliche Rechtfertigung der Unabhängigkeit der Kommission 115
(c) Zusammenfassung 117
dd) Das Europäische Parlament 118
(1) Die Wahl der Abgeordneten 118
(2) Die Kritik der ungleichen Wahl 119
(a) Die Mandatskontingentierung 119
(b) Die unterschiedlichen Wahlsysteme 124
(3) Ergebnis 126
ee) Der Europäische Gerichtshof und das Gericht 1. Instanz 126
ff) EZB – Weitere Institutionen der EU und der Gemeinschaften 128
(1) EZB 128
(2) Weitere Institutionen der EU und der Gemeinschaften 129
b) Parlamentarische Demokratie 129
aa) Die parlamentarischen Rechte bei der Sekundärrechtsetzung 130
(1) Haushaltsverfahren 130
(2) Verfahren der Mitentscheidung 131
(3) Verfahren der Zusammenarbeit 133
(4) Verfahren der obligatorischen Anhörung 133
(5) Verfahren, bei denen eine Beteiligung des Parlaments primärrechtlich nicht vorgesehen ist 134
bb) Die parlamentarischen Rechte bei Vertragsänderungen 134
cc) Die parlamentarischen Rechte im Hinblick auf Evolutivklauseln und vertragsimmanente Fortentwicklung des Gemeinschaftsrechts 135
(1) Evolutivklauseln 135
(2) Art. 308 EGV 136
dd) Das Verhältnis des Parlaments zur Exekutive – die Kontrollbefugnisse des Europäischen Parlaments 136
(1) Die Exekutive der Union und der Gemeinschaften 136
(2) Kontrolle von Kommission und Rat durch das Parlament 138
(a)Personelle Verantwortlichkeit der Kommission gegenüber dem Parlament 138
(b) Kontrollrechte gegenüber dem Rat 138
(c) Sonstige Kontrollbefugnisse gegenüber Kommission und Rat 139
(3) Zwischenergebnis 139
ee) Die Stellung des Parlaments in den Rechtsschutzverfahren 140
ff) Zusammenfassung 140
c) Keine Demokratie wegen intransparenten Verfahrens? 142
d) Ergebnis 144
2. Die demokratische Legitimation der Europäischen Union und ihrer Gemeinschaften durch die Mitgliedstaaten, insbesondere durch die nationalen Parlamente 146
a) Vertragsänderungen 146
b) Legitimation der Sekundärrechtsetzung der Union und ihrer Gemeinschaften außerhalb ihres institutionellen Gefüges 148
c) Sonstige Beteiligung der einzelstaatlichen Parlamente 149
d) Zusammenfassung 151
3. Ergebnis 152
E. Der Ausbau der demokratischen Legitimation durch den Vertrag von Nizza 154
I. Vorgaben des Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG für die Weiterentwicklung der EU 154
1. Meinungen in Literatur und Rechtsprechung 154
a) Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG als flexible Integrations- und Struktursicherungsnorm 154
b) Das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 154
c) (Unbedingte) Stärkung des Europäischen Parlaments 156
d) „Behutsame“ Stärkung des Europäischen Parlaments 156
e) Eingeschränkte Stärkung des Europäischen Parlaments 157
f) Gleichlauf von Mehrheitsentscheidung und Mitentscheidung 159
g) Verbot der Gleichstellung des Europäischen Parlaments mit dem Rat 159
2. Stellungnahme 159
a) Stärkung der inneren demokratischen Legitimation und begrenzte Stärkung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments 159
b) Ausbau der inneren demokratischen Legitimation des Europäischen Parlaments 162
c) Begrenzter Kompetenzzuwachs für das Europäische Parlament 163
aa) Primärrechtsetzung 163
bb) Sekundärrechtsetzung 164
cc) Kontrollbefugnisse 166
d) Stärkung der demokratischen Legitimation der Kommission 167
3. Ergebnis 167
II. Zunehmende Integration durch den Vertrag von Nizza 168
1. Begriffsbestimmung – „zunehmende Integration“ 168
2. Zielsetzung des Vertrages von Nizza 169
3. Fortschreiten der Integration durch den Vertrag von Nizza 171
a) Die Systematik des Vertrages von Nizza 171
b) Institutionelle Vergemeinschaftung 172
aa) Übertragung von Befugnissen von den Regierungen der Mitgliedstaaten auf den Rat 172
bb) Überführung von Entscheidungen aus dem Einstimmigkeits- in den Mehrheitsbereich 172
cc) Neue Stimmgewichtung im Rat 173
dd) Ausdehnung der Mitentscheidung 173
c) Materielle Vergemeinschaftung 173
III. Die institutionellen Reformen durch den Vertrag von Nizza 175
1. Das Europäische Parlament 175
a) Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens 175
b) Änderung der Mandatskontingentierung 176
c) Weitere Änderungen 180
2. Der Rat 181
a) Änderung der Stimmgewichtung 181
aa) Motiv 181
bb) Die Änderungen im Einzelnen 182
b) Ausweitung der Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit 184
c) Ernennung der Kommission 185
3. Die Kommission 186
4. Der Gerichtshof und das Gericht erster Instanz 186
IV. Zusammenfassende Beurteilung 187
1. Anforderungen des Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG 187
2. Fortschreiten der Integration 187
3. Für die demokratische Legitimation bedeutende institutionelle Änderungen 188
4. Subsumtion 188
a) Europäisches Parlament 188
b) Rat 193
c) Kommission 196
aa) Ernennung der Kommission durch den Rat 196
bb) Weiterhin unzureichende demokratische Legitimation während der Amtsperiode 196
d) Gerichtshof 197
5. Ergebnis 197
F. Die demokratische Entwicklung im Post-Nizza-Prozess 198
I. Osterweiterung 199
II. Der Verfassungskonvent unter Staatspräsident (a.D.) Valéry Giscard d’Estaing 202
1. Der Konvent 202
a) Der Europäische Rat von Laeken 202
b) Themen und Fragestellungen 203
c) Die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Konvents 205
2. Der EU-Verfassungsvertrag – Entwurf i.d.F. von Thessaloniki 208
a) Zum Stand des Verfassungsvertrages 208
b) Die Struktur des Verfassungsvertrages 210
3. Verbesserung der demokratischen Legitimation der Europäischen Union und ihrer Gemeinschaften durch den Verfassungsvertragsentwurf des Konvents? 212
a) Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG und die „neue Union“ nach dem Verfassungsvertragsentwurf 212
b) Die „Verfassung“ der Union 213
c) Schritthaltender Ausbau demokratischer Legitimation? 215
aa) Fortschreiten der Integration 215
(1) Europäisches Parlament 216
(2) Präsident des Europäischen Rates und Außenminister der Union 216
(3) Europäischer Rat 218
(4) Kommission 219
(5) Sonstige 221
bb) Weiterhin nur abgeleitete Hoheitsmacht der Union 222
(1) Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und Subsidiaritätsprinzip 222
(2) Austritt aus der Union 223
(3) Vertragsänderungen 223
(a) Regelung nach dem EV-E 223
(b) „Quorums“-Vorschlag der Kommission 224
(c) Literaturmeinungen 225
(d) Stellungnahme 226
(4) Die „Passerelle“-Klausel Art. I-24 Abs. 4 EV-E 229
(5) Vorrang des Unionsrechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten 231
cc) Ausbau der Kompetenzen des Europäischen Parlaments 232
(1) Kompetenzausbau nach Integrationsfortschritt 232
(2) Beteiligung bei Primärrechtsetzung 233
(3) Beteiligung bei vertragsimmanenter Fortentwicklung des Gemeinschaftsrechts 233
(4) Gleichberechtigter Mitgesetzgeber im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 234
(5) Wahl des Kommissionspräsidenten 235
(6) Zusammenfassung 236
dd) Stärkung der demokratischen Legitimation des Europäischen Parlaments 237
(1) Mandatskontingentierung 237
(a) Mandatsverteilung bis 2009 237
(b) Degressiv proportionale Vertretung 238
(2) Einheitliches Wahlverfahren 239
ee) Stärkung der demokratischen Legitimation durch die nationalen Parlamente 240
ff) Die demokratische Legitimation der neuen Ämter „Präsident des Europäischen Rates“ und „Außenminister der Union“ 241
gg) Die demokratische Legitimation der Kommission 243
d) Ergebnis 246
III. Finalität der Europäischen Union – Staatenbund oder Bundesstaat? – Begrenzung durch das Demokratieprinzip 247
1. Der aktuelle Meinungsstand der Mitgliedstaaten Vereinigtes Königreich, Frankreich und Deutschland sowie der Beitrittsstaaten 247
a) Die Position des Vereinigten Königreichs 247
b) Die Position Frankreichs 250
c) Die Position Deutschlands 252
d) Die gemeinsame Position Frankreichs und Deutschlands 255
e) Die Position der Beitrittsländer 257
f) Zusammenfassung der verschiedenen Positionen 258
aa) Unterschiede 258
bb) Der „kleinste gemeinsame Nenner“ 259
2. Stellungnahme 261
G. Schlussbetrachtung 264
Thesen 266
Anhang 269
Anhang I: Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach dem Vertrag von Nizza 271
Anhang I.1: Unterschied zwischen Sitzanteil und Bevölkerungsanteil nach dem Vertrag von Nizza 272
Anhang I.2: Sitzverteilung im Europäischen Parlament vor dem Vertrag von Nizza. Graphische Übersicht: Verhältnis Bevölkerungsanteil/Sitzanteil (in %) 273
Anhang I.3: Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach dem Vertrag von Nizza. Graphische Übersicht: Verhältnis Bevölkerungsanteil/Sitzanteil (in %) 274
Anhang II: Stimmverteilung im Rat nach dem Vertrag von Nizza 275
Anhang III: Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach der Osterweiterung 276
Anhang III.1: Unterschied zwischen Sitzanteil im Europäischen Parlament und Bevölkerungsanteil nach der Osterweiterung 277
Anhang III.2: Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach der Osterweiterung. Graphische Übersicht: Verhältnis Bevölkerungsanteil/Sitzanteil (in %) 278
Literaturverzeichnis 279
Kommentare 279
Lehrbücher, Monographien und sonstige Werke 280
In Zeitschriften, Festschriften und Sammelwerken erschienene Beiträge 281
Publikationen der europäischen Institutionen und des Verfassungskonvents 286
Personen- und Sachverzeichnis 288