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Die Begrenzung der Aktionärsrechte der öffentlichen Hand

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Wandt, A. (2005). Die Begrenzung der Aktionärsrechte der öffentlichen Hand. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51787-9
Wandt, Andre P. H.. Die Begrenzung der Aktionärsrechte der öffentlichen Hand. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51787-9
Wandt, A (2005): Die Begrenzung der Aktionärsrechte der öffentlichen Hand, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51787-9

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Die Begrenzung der Aktionärsrechte der öffentlichen Hand

Wandt, Andre P. H.

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 188

(2005)

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Abstract

Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht ein Sonderrecht für den privatrechtlich handelnden Staat. Bei der Beteiligung an einer gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft des Privatrechts werden diesem engere Grenzen auferlegt, als einem Privaten in der gleichen Situation. Aufgezeigt wird dies anhand von einzelnen, gesetzlich vorgesehenen Handlungsinstrumenten, die zu einer intensiven Belastung der Mitgesellschafter führen. Diese stehen dem Staat regelmäßig nicht zur Verfügung.

Das Gesellschaftsrecht als Teil des Privatrechts wird dabei als Grundrechtskollisionsrecht verstanden, bei dem die Parteien auf die Durchsetzung ihrer kollidierenden grundrechtlich geschützten Interessen dringen. Der ausgestaltende Gesetzgeber ist nur an das Untermaßverbot gebunden, das lediglich einen hinreichenden Schutz verlangt. Auch wenn die Position des Kleinaktionärs entgegen der Ansicht des BVerfG nicht auf eine primär vermögensrechtliche Position beschränkt wird, sind die Belastungen unter Privaten damit gerechtfertigt.

Andre Wandt zeigt auf, dass der Staat als atypischer Normadressat sich zu keiner Zeit auf Grundrechte berufen kann und umgekehrt auch sein privatrechtliches Handeln grundrechtsgebunden ist. Der Autor belegt, dass unter diesen Bedingungen eine Belastung nicht gerechtfertigt ist. Daran ist festzuhalten, obwohl weitere Aspekte, etwa die Möglichkeit von Geldentschädigungen oder spezifische Güter staatlichen Handelns, so das Demokratieprinzip oder das Interesse an der Wirtschaftlichkeit des Staatshandelns in die dabei gebotene Abwägung mit einbezogen werden. Dargelegt wird aber auch, dass im Einzelfall, etwa im Falle des wirtschaftlichen Scheiterns der AG, die Abwägung zu Gunsten der öffentlichen Hand ausfallen kann.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 22
§ 1 Einleitung 23
I. Gegenstand der Untersuchung 23
II. Themenbegrenzung und Begriffsklärung 24
III. Gang der Untersuchung 26
Erster Teil: Grundlegung 27
§ 2 Die Grundrechtsfähigkeit der Beteiligten 27
I. Die Grundrechtsposition der natürlichen Personen 27
1. Die Grundrechtsberechtigung der natürlicher Personen 27
2. Keine Grundrechtsbindung der natürlichen Personen 28
3. Ergebnis und Erstreckung auf juristische Personen des Privatrechts 28
II. Die Grundrechtsposition des Staates als Aktionär 29
1. Der Ausgangspunkt 29
2. Auslegung des Art. 1 Abs. 3 GG 30
3. Keine Ausnahme von der Grundrechtsbindung wegen eigener Grundrechte des Staates 31
a) Grundrechte aufgrund einer Konkurrenzsituation 31
b) Grundrechte bei fehlender Staatlichkeit der Handlungen 35
aa) Grundrechte bei fehlender Wahrnehmung staatlicher Aufgaben 35
bb) Grundrechtsfähigkeit wegen des Fehlens hoheitlicher Mittel 36
c) Grundrechte wegen zu sichernder Freiheitssphären 36
d) Grundrechtsschutz wegen besonderer, nicht dem Individualschutz dienender Grundrechte 38
e) Grundrechtsschutz wegen Rechtsfähigkeit 38
f) Ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts und ihre Wettbewerbsteilnahme 39
g) Einfluss des Europarechts 40
h) Ergebnis 41
4. Ergebnis 41
§ 3 Raum für ein Sonderrecht 42
I. Ablehnung des Verwaltungsgesellschaftsrechts 42
II. Verbleibender Raum für ein Sonderrecht 44
1. Die öffentliche Hand als atypisches Privatrechtssubjekt 44
2. Keine Umkehrung der Entscheidung für das Privatrecht 47
a) Beschränkung der relevanten Bindungen 47
b) Beschränkung der Rechtmäßigkeitsanforderungen 51
3. Vorrang des einfachen Rechts und des Gesetzgebers 55
a) Vorrang des einfachen Rechts 55
b) Gestaltungsspielraum des einfachen Gesetzgebers 56
c) Das Privatrecht als Rahmenrecht 56
d) Möglichkeit verfassungskonformer Reduktion 57
III. Verbleibender Raum neben dem Konzernrecht 59
1. Problemstellung 59
2. Anwendbarkeit des Konzernrechts auf Beteiligungen der öffentlichen Hand 60
3. Die Frage nach der Sperrwirkung 62
a) Durch das Recht der Unternehmensverträge gem. §§ 292 ff. AktG 62
b) Durch das Recht der faktischen Konzerne gem. §§ 311 ff. AktG 63
4. Ergebnis 64
§ 4 Die Rechtsstellung des Minderheitsgesellschafters im Licht des Art. 14 GG 65
I. Eigentum als normgeprägtes Grundrecht 65
1. Bedürfnis eines genuin verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs 65
a) Grundsätzliches Erfordernis des genuin verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs 65
b) Überprüfung des Ansatzes anhand der Konsequenzen 67
aa) Widerspruch zur Stellung des Gesetzgebers 67
bb) Der dreigliedrige Prüfungsaufbau 68
2. Funktionen des Verfassungseigentums 69
a) Bindung des Gesetzgebers 69
b) Bedeutung als Auslegungsmittel – Zugleich zur Bedeutung einfachgesetzlicher Zuordnung 70
c) Bedeutung für den Umfang des Schutzes 74
II. Das Wesen des genuin verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs 75
1. § 903 S. 1 BGB als genuin verfassungsrechtlicher Eigentumsbegriff 75
2. Die einzelnen Wesensmerkmale 76
a) Das Verfügungsrecht 76
aa) Die tatsächliche Herrschaft 76
bb) Die rechtliche Herrschaft 77
b) Das Recht zur Ausschließung 78
c) Privatnützigkeit 78
3. Absicherung des zivilrechtsakzessorischen Eigentumsbegriffs 79
a) Kritikpunkt: Vorrechtliches Schutzgut 79
b) Kritikpunkt: Eigentümerbelieben 80
c) Kritikpunkt: Einheitlicher Eigentumsbegriff 81
d) Kritikpunkt: Gleichrangigkeit von öffentlichem Recht und dem Privatrecht 83
e) Kritikpunkt: Ratio 84
aa) Traditionelle Ratio 84
bb) These vom Ratiowandel 84
cc) Würdigung 85
dd) Zwischenergebnis 87
III. Das Anteilseigentum als Teil der Eigentumsgarantie 87
1. Grundsätzliche Anerkennung des Anteilseigentums 88
2. Bezugspunkt des Anteilseigentums 89
a) Die Ausgangslage nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 89
b) Trennungstheorie 90
c) Würdigung 90
d) Die Privatnützigkeit uneigennütziger Gesellschafterrechte 94
3. Anwendbarkeit des sachgeprägten Eigentumsbegriffs auf das Anteilseigentum 97
IV. Die verfassungsrechtliche Stellung des einzelnen Aktionärs 102
1. Vorfrage: Die Frage nach der gesonderten Beurteilung der Minderheitsgesellschafter 102
a) Die Linie der Rechtsprechung 102
b) Weiterentwicklungen in der Literatur 103
c) Gegenmeinung in der Literatur 104
d) Würdigung 104
aa) Bejahung der Existenz mitgliedschaftlicher Rechte auch für Kleinaktionäre 104
bb) Würdigung der Wertung der Rechtsprechung 108
e) Ergebnis 109
2. Die Befugnisse – Überblick 109
3. Die Verkehrsfähigkeit der Aktie 109
a) Grundsatz: Verkehrsfähigkeit nach dem AktG 109
aa) Ausschluss wegen Grundrechtskonkurrenz 109
bb) Möglichkeit zur rechtlichen Verfügung 110
cc) Bedeutung für die Leitungsmacht 110
dd) Einfachgesetzliche Anerkennung 111
b) Möglichkeit zur Veräußerung über die Börse 112
4. Bedeutung des Wertes der Gesellschaftsanteile 114
a) Der Verkehrswert als eigenständiges Schutzobjekt 114
b) Verkehrswert als Voraussetzung des Grundrechtsschutzes 114
c) Verbleibende Bedeutung für den Eigentumsschutz 115
Zweiter Teil: Die Hauptversammlungsbeschlüsse unter Privaten 117
§ 5 Die untersuchten Hauptversammlungsbeschlüsse und ihre Eigentumsrelevanz 117
I. Auflösung gem. § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG und übertragende Auflösung gem. § 262 Abs. 1 Nr. 2 i.V. m. § 179a Abs. 1 AktG 117
1. Voraussetzungen der Auflösung gem. § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG 117
2. Voraussetzungen der übertragenden Auflösung gem. § 262 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 179a Abs. 3 AktG 118
a) Voraussetzungen der übertragenden Auflösung 118
b) Insbesondere: Die Sicherstellung angemessenen Ausgleichs 120
3. Bedeutung hinsichtlich Art 14 GG 121
II. Squeeze-out gem. §§ 327a ff. AktG 121
1. Voraussetzungen und Wirkung 121
a) Der Hauptaktionär 122
b) Der Hauptversammlungsbeschluss 122
c) Wirkung 123
2. Bedeutung hinsichtlich Art. 14 GG 124
III. Umwandlung gem. §§ 238 ff. UmwG – Formwechsel zur GmbH 125
1. Wesen und Voraussetzungen 125
2. Betroffene Aspekte des Anteilseigentums 126
a) Unterschied zwischen Aktie und GmbH-Anteil 126
b) Bestandsinteresse beim Verlust der Rechtsform 126
§ 6 Grundrechte im Privatrecht 127
I. Privatrecht als Grundrechtskollisionsrecht 127
1. Die Kollisionslage 127
2. Folgerungen 128
a) Für die beteiligten Privatpersonen 129
b) Für den Gesetzgeber 129
3. Maßstäbe für den ausgestaltenden Gesetzgeber nach der h. M. 130
a) Hinsichtlich der belastenden Partei 130
b) Hinsichtlich der belasteten Partei 131
c) Ergebnis der h. M. 132
4. Ansätze zur Ablehnung des Untermaßverbots 134
a) Anerkennung objektiver Grundrechtswirkungen 134
b) Die abwehrrechtliche Lösung 136
c) Gegenthese nach Hager: Übermaßverbot wegen unmittelbarer Bindung des Gesetzgebers 139
d) Die Kongruenzthese 140
5. Rein objektivrechtliche Lösungen 140
a) Die Frage nach der spezifischen objektiven Wirkung der Grundrechte im Privatrecht 140
b) Ausschließliche Geltung der staatlichen Schutzpflichten 143
6. Ergebnis 145
II. Die Besonderheiten des Vertragsrechts 146
1. Die Sonderrolle des Vertragsrechts im Privatrecht 146
a) Unterscheidung zwischen Vertrag und Delikt 146
b) Die Bedeutung der Privatautonomie 147
c) Notwendigkeit einer Beschränkung der aufgezeigten Lösung 148
2. Der Gesellschafterbeschluss als vertragsähnliches Rechtsgeschäft 149
a) Rechtsnatur des Gesellschafterbeschlusses 149
b) Bedeutung des Gesellschaftsvertrags 150
aa) Satzungsstrenge im Aktienrecht 151
bb) Der freiwillige Erwerb der Mitgliedschaft 152
3. Ergebnis 154
III. Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Eigentumsgarantie 154
1. Besonderheit der Eigentumsgarantie als normgeprägtes Grundrecht 154
a) Ausgangsthese: Übertragbarkeit der Maßstäbe auch auf die Ausgestaltung eines Grundrechts 154
b) Grundsätzliche Vergleichbarkeit der Situation innerhalb und außerhalb des Schutzbereichs 155
c) Bedeutung der Grundrechtsbelastung 155
aa) Begründung von Schutzpflichten schon bei der Ausgestaltung 156
bb) Entsprechung hinsichtlich der Eingriffssituation 156
d) Bezugsgröße der verfassungsrechtlichen Maßstäbe 157
aa) Die Leitidee des grundsätzlich unbegrenzten Eigentums 158
bb) Gegenthese: Begrenzung auf die Institutsgarantie 158
cc) Würdigung 159
e) Ablehnung einer verminderten Intensität der Bindungen bei der Ausgestaltung 160
2. Mögliche Abweichung aufgrund der Gemeinwohlbindung gem. Art 14 Abs. 2 S. 2 GG 161
a) Die Bindung des ausgestaltenden Gesetzgebers gem. Art. 14 Abs. 2 S. 2 GG 161
b) Abgrenzung zur Gemeinwohlklausel gem. Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG 162
§ 7 Die untersuchten Hauptversammlungsbeschlüsse unter Privaten 164
I. Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Normen unter Privaten 164
II. Abgrenzung zur Enteignung 166
1. Abgrenzung 166
2. Zulässigkeit der Regelung durch Inhalts- und Schrankenbestimmungen 167
Dritter Teil: Übertragbarkeit auf den privatrechtlich handelnden Staat 169
§ 8 Der privatrechtlich handelnde Staat 169
I. Die Möglichkeit abweichender Grenzen bei staatlichem Handeln 169
II. Bedeutung der Kollisionslage 169
III. Übermaß- oder Untermaßverbot 170
§ 9 Verhältnismäßigkeit der untersuchten Normen bei staatlichem Handeln 173
I. Vorbemerkung 173
II. Die Bedeutung besonderer Gesichtspunkte in der Rechtfertigung 174
1. Ausschluss der Schutzwürdigkeit durch mangelnden Vertrauensschutz 174
a) Die vollständige Verneinung der Relevanz der Grundrechte 174
aa) Das Argument fehlender Schutzwürdigkeit aus der Diskussion um die Grundrechtsfähigkeit gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen 174
bb) Verneinung eines Grundrechtsverzichts kraft Aktienerwerbs 175
b) Die Bedeutung mangelnden Vertrauens in den Fortbestand der Rechtsstellung 176
aa) Mangelndes Vertrauen wegen freiwilliger Mitwirkung am konkreten Rechtsgeschäft 177
bb) Herabsetzung des Vertrauensschutzes wegen der Einordnung in ein Organisationsgefüge 177
cc) Ergebnis 180
2. Grundrechtsmissbrauch 181
a) Vorüberlegung 181
b) Tatbestand des Grundrechtsmissbrauchs 181
c) Vorbildfunktion des Art. 18 GG – Missbrauch als Wertungsfrage 182
d) Bedeutung des Missbrauchsurteils 183
aa) Kein Ausschluss des Schutzbereichs 183
bb) Bedeutung in der Rechtfertigung 184
e) Zwischenergebnis 184
f) Treupflichtverletzung 185
g) Ergebnis 187
3. Bedeutung von Kompensationsleistungen 187
a) Entschädigungen bei den hier diskutierten Hauptversammlungsbeschlüssen 188
b) Ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmungen 188
aa) Zulässige Arten der Kompensation 189
bb) Mögliche Adressaten der Kompensationspflicht 191
cc) Erfordernis einer Wertverschiebung 191
dd) Der Kreis der Kompensationsempfänger 192
ee) Wahrung der Formerfordernisse 193
ff) Ergebnis 194
c) Die Kompensation im vorliegenden Fall 194
aa) Ausgangspunkt 194
bb) Keine Rechtfertigung allein durch Kompensationsleistung 195
cc) Einschränkung der Hauptversammlungsbeschlüsse wegen des Vorrangs des Bestandsschutzes 196
III. Verfassungssubjektivität der AG 197
1. Der Ansatzpunkt der Scheidemantel II-Entscheidung 197
2. Würdigung 197
3. Exkurs: Kein Ausschluss der Grundrechtskollision durch eigene Grundrechte der AG 200
4. Kein abweichendes Ergebnis aus einer Gemeinwohlbindung des Vorstands 201
IV. Leistungsfähigkeit der AG und Interessen der Gesamtwirtschaft 202
1. Der Verweis auf die Feldmühle-Entscheidung des BVerfG 202
2. Die Funktionsfähigkeit der AG und die Interessen der Gesamtwirtschaft 203
a) Die Abhängigkeit der Gesamtwirtschaft von der unternehmerischen Initiative 204
b) Der Zusammenhang zwischen Einzelgesellschaft und Gesamtwirtschaft 205
3. Ergebnis 206
V. Ingerenzpflicht und öffentlicher Zweck 207
1. Demokratische Legitimation – Der Grundsatz 207
2. Der Legitimationszusammenhang 208
3. Möglichkeit der Einflussnahme 210
a) Minderung der Einflussnahme durch den Zielkonflikt mit den privaten Gesellschaftern 210
b) Verbesserung des Einflusses beim Formwechsel 212
c) Begrenzung der Legitimationsanforderungen 212
aa) Zur Legitimation in einer unveränderten AG 213
bb) Bedeutung des Transparenzgebots 213
cc) Bedeutung des Vertrauensschutzes 214
dd) Bedeutung privater Grundrechtsausübung 215
ee) Ergebnis 217
VI. Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsprinzips 217
1. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip 217
2. Wirtschaftlichkeit als Teil des Verfassungsrechts 218
a) Bedeutung des Art. 114 Abs. 2 S. 1 GG 218
b) Grundrechte und Gemeinwohlverpflichtung 219
c) Vorwurf mangelnder Bestimmtheit 221
3. Wirtschaftlichkeit im vorliegenden Fall 222
a) Anwendbarkeit des Wirtschaftlichkeitsprinzips auf Gesellschafterbeschlüsse 222
b) Ermittlung der Wirtschaftlichkeit 224
4. Die Frage nach der Rechtfertigung der Grundrechtsbelastungen 228
a) Geeignetheit und Erforderlichkeit 228
b) Angemessenheit 229
§ 10 Vereinbarkeit des Sonderrechts mit dem Gleichheitssatz 235
I. Möglichkeit eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG 235
II. Ungleichbehandlung im vorliegenden Fall 236
III. Rechtfertigung 237
1. Die anzuwendende Perspektive 237
2. Der anzuwendende Maßstab 238
a) Willkürverbot 238
b) Geltung des Übermaßverbots 238
aa) Besonderheiten der Ungleichbehandlung bei Schutzgewähr 239
bb) Reduktion auf ein Willkürverbot 240
cc) Beschränkung des Merkmals der Erforderlichkeit 240
3. Ergebnis 241
§ 11 Zwischenergebnis und Ausblick auf verwandte Fallgestaltungen 241
I. Zwischenergebnis 241
II. Ausblick auf verwandte Fallgestaltungen 242
1. Anwendbarkeit des Sonderrechts auf weitere Fragen des privaten Gesellschaftsrechts 242
2. Anwendbarkeit des Sonderrechts auf Kooperationen in öffentlich-rechtlicher Organisationsform und gemischt-öffentliche Unternehmen 242
3. Anwendbarkeit des Sonderrechts bei der Zwischenschaltung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen 243
§ 12 Rückausnahmen, insbesondere: Die wirtschaftlich gescheiterte AG 244
I. Der Ausgangspunkt: Die Sonderrolle der wirtschaftlich gescheiterten AG 244
II. Die Begründung der Ausnahme 244
1. Unergiebige Ansätze 244
2. Verneinung des Grundrechtseingriffs 245
a) Das Nebeneinander von Auflösung und Insolvenz 245
aa) Die Regelung des § 262 Abs. 1 AktG 245
bb) Keine Insolvenzabwendungspflicht 246
b) Die These vom Bagatelleeingriff 248
3. Rechtfertigung der in dem Hauptversammlungsbeschluss liegenden Belastung 250
a) Bedeutung der gerichtlichen Überprüfung – zugleich zur Erforderlichkeit der Auflösung 250
b) Angemessenheit 251
4. Rechtfertigung des Hinausdrängens zu Sanierungszwecken 254
a) Erforderlichkeit 254
b) Angemessenheit 254
III. Weitere Rückausnahme: Der Grundrechtsmissbrauch im Einzelfall 255
§ 13 Ergebnis 258
Literaturverzeichnis 261
Sachwortverzeichnis 295