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Westermeier, G. (2005). Die Erledigung der Hauptsache im Deutschen Verfahrensrecht. Eine vergleichende Darstellung des Prozeßinstituts der Hauptsacheerledigung vornehmlich im Zivil- und Verwaltungsprozeß. unter Berücksichtigung der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsordnung und der Verfahrensordnung für die Freiwillige Gerichtsbarkeit, zugleich ein Beitrag zur Weiterentwicklung der systematischen Einordnung eines Zwischenstreits. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51634-6
Westermeier, Georg. Die Erledigung der Hauptsache im Deutschen Verfahrensrecht. Eine vergleichende Darstellung des Prozeßinstituts der Hauptsacheerledigung vornehmlich im Zivil- und Verwaltungsprozeß: unter Berücksichtigung der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsordnung und der Verfahrensordnung für die Freiwillige Gerichtsbarkeit, zugleich ein Beitrag zur Weiterentwicklung der systematischen Einordnung eines Zwischenstreits. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51634-6
Westermeier, G (2005): Die Erledigung der Hauptsache im Deutschen Verfahrensrecht. Eine vergleichende Darstellung des Prozeßinstituts der Hauptsacheerledigung vornehmlich im Zivil- und Verwaltungsprozeß: unter Berücksichtigung der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsordnung und der Verfahrensordnung für die Freiwillige Gerichtsbarkeit, zugleich ein Beitrag zur Weiterentwicklung der systematischen Einordnung eines Zwischenstreits, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51634-6

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Die Erledigung der Hauptsache im Deutschen Verfahrensrecht. Eine vergleichende Darstellung des Prozeßinstituts der Hauptsacheerledigung vornehmlich im Zivil- und Verwaltungsprozeß

unter Berücksichtigung der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsordnung und der Verfahrensordnung für die Freiwillige Gerichtsbarkeit, zugleich ein Beitrag zur Weiterentwicklung der systematischen Einordnung eines Zwischenstreits

Westermeier, Georg

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 189

(2005)

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Abstract

Für die Hauptsacheerledigung, vornehmlich im Zivil- und Verwaltungsprozeß, erachtet Georg Westermeier allein den prozessualen Erledigungsbegriff als tragfähig. Danach führt bereits die einseitige Erledigungserklärung des Klägers unter der Voraussetzung, daß ein erledigendes Ereignis vorliegt, das eine ursprünglich zulässige und begründete Klage erfolglos werden ließ, zur Rechtshängigkeitsbeendigung des Rechtstreits in der Hauptsache, wobei der Streit um die Wirksamkeit dieser Erledigungserklärung in einem Zwischenstreit ausgetragen wird.

Die vom Verfasser gefundene Lösung vereint unterschiedliche Theorieansätze, begreift die Hauptsacheerledigung als einheitliches Rechtsinstitut für möglichst viele Verfahrensordnungen und stellt den Kontext zu anderen prozessualen Rechtsinstituten wie Klagerücknahme und Prozeßvergleich her. Eine solchermaßen entwickelte Vereinigungslehre leistet zugleich einen bedeutsamen Beitrag für die allgemeine Prozeßrechtslehre.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 15
1. Kapitel: Die gesetzliche Regelung 19
1. Zivilprozeß 19
2. Verwaltungsprozeß 20
3. Arbeitsgerichtsgesetz 21
4. Finanzgerichtsprozeß 22
5. Sonstiges 22
6. Ergebnis 22
2. Kapitel: Die übereinstimmende Erledigungserklärung 24
I. Die Voraussetzungen 24
1. Zivilprozeß 24
2. Verwaltungsprozeß 25
II. Die Wirkungen 28
1. Die unmittelbare Prozeßbeendigung 28
2. Die Bedeutung des Verfügungsgrundsatzes (Dispositionsmaxime) 33
a) Der prozessuale Verfügungsgrundsatz 33
b) Die Grenzen der prozessualen Verfügungsmacht der Parteien 35
3. Die fehlende Rechtskraft des Kostenbeschlusses nach übereinstimmender Erledigungserklärung 43
III. Die „Bindung“ des Gerichts an die übereinstimmenden Erledigungserklärungen 50
IV. Abgrenzung von der prozessualen Überholung 58
V. Abgrenzung von der Klagerücknahme 60
1. Rückwirkung entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO bzw. § 92 Abs. 2 VwGO 60
2. Auslegung des Prozeßverhaltens der Prozeßparteien 63
VI. Ausblick zu anderen Verfahrensordnungen 65
1. Das Widerspruchsverfahren 65
2. Das Strafverfahren 70
3. Weitere Verfahrens- und Prozeßordnungen 72
a) Der Finanzgerichtsprozeß 72
b) Der Verfassungsgerichtsprozeß 73
c) Der Arbeitsgerichtsprozeß 75
d) Die Sozialgerichtsbarkeit 76
e) Die freiwillige Gerichtsbarkeit 78
aa) Amtsverfahren 78
bb) Echte Streitsachen 79
cc) Antragssachen 80
f) Sonstiges 81
VII. Die Kostenentscheidung 83
VIII. Ergebnis – Schutzzweck der Vorschriften für die übereinstimmende Erledigungserklärung 93
3. Kapitel: Das Institut der einseitigen Erledigungserklärung 96
I. Notwendigkeit 96
1. Interessenlage 96
2. Gedanke der Waffengleichheit 103
a) Allgemeines 103
b) Zivilprozeß 104
c) Verwaltungsprozeß 106
3. Die gesetzliche Regelung 108
a) Zivilprozeß 109
b) Verwaltungsprozeß 111
aa) § 161 Abs. 2 VwGO 111
bb) § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO 112
cc) § 75 Satz 4 VwGO 114
c) Andere Prozeßordnungen 115
aa) Finanzgerichtsordnung 115
bb) § 128 Abs. 2 BayVGG 115
cc) Spezialgesetzliche Regelungen 116
II. Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten 118
1. Klagerücknahme 118
a) Voraussetzungen und Wirkungen 118
b) Interessenlage 119
c) Wechselwirkung und Anwendungsbereich beider Institute 119
2. Der Prozeßvergleich 122
a) Zivilprozeß 122
b) Verwaltungsprozeß 124
c) Allgemeine Folgerung 125
4. Kapitel: Der Begriff der Erledigung 127
I. Die gesetzliche Regelung 127
II. Darstellung des Meinungsstandes 128
III. Bewertung 133
1. Zivilprozeß 133
a) Begrifflichkeit, Interessenlage, § 93 ZPO 133
b) Recht des Beklagten auf Sachentscheidung 135
c) Blickwinkel der Ursächlichkeit 156
d) Berücksichtigung des Streitgegenstandsbegriffs 157
e) Prozeßzwecke 159
f) Prozeßökonomie 164
g) Die prozessualen Kostenvorschriften 167
h) Fazit für den Zivilprozeß 173
2. Verwaltungsprozeß 174
a) Interessenlage und Grundsatz der Waffengleichheit 174
b) Recht des Beklagten auf Sachentscheidung 175
c) Blickwinkel der Ursächlichkeit 182
d) Berücksichtigung des Streitgegenstandbegriffs 183
e) Prozeßzwecke 184
f) § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog 186
g) Stellung des § 89 Abs. 2 VwGO 189
h) Prozeßökonomie 191
i) Fazit für den Verwaltungsgerichtsprozeß 191
IV. Andere Prozeßordnungen 191
1. Arbeitsgerichtsprozeß 191
a) Beschlußverfahren 191
b) Urteilsverfahren 194
2. Finanzgerichtsprozeß 196
3. Die freiwillige Gerichtsbarkeit 197
a) Amtsverfahren 197
b) Das echte Streitverfahren 198
c) Antragsverfahren 199
d) Kostenentscheidung 199
V. Eigene Begriffsdefinition 201
VI. Zulässiger Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses 203
1. Eintritt nach Rechtshängigkeit 203
2. Eintritt vor Anhängigkeit 204
3. Eintritt zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit 205
a) Allgemeines 205
b) Standpunkt von Rechtsprechung und Literatur 205
c) Bewertung 207
4. Maßgebender Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage 212
VII. Ursache der Erledigung 213
5. Kapitel: Einführung der Erledigung in den Prozeß 217
I. Zivilprozeß 217
1. Das erledigende Ereignis 217
6. Kapitel: Dogmatische Einordnung der einseitigen Erledigungserklärung 222
I. Allgemeines 222
II. Darstellung des Meinungsstandes 222
1. Klageänderungstheorie 222
2. Verzichtsurteilslösung 225
3. Klagerücknahmetheorie 226
4. Klageabweisungsantragstheorie 227
5. Institut eigener Art, Zwischenstreittheorie 228
6. Antrag auf Erlaß eines prozessualen Gestaltungsurteils 229
7. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesfinanzhofes 230
8. § 91 a ZPO, § 161 Abs. 2 VwGO 232
III. Rechtsnatur der Erledigungserklärung als Prozeßhandlung 233
IV. Bewertung der unter II. genannten Theorien und Auffassungen 239
1. Allgemeines 239
2. Klageverzichtslösung 239
3. Klagerücknahmetheorie 245
4. Klageabweisungsantragslehre 246
5. Analogie zu § 91 a ZPO und § 161 Abs. 2 VwGO 247
a) § 91 a ZPO 247
b) § 161 Abs. 2 VwGO 249
6. Klageänderungstheorie 250
a) Der allgemeine Gedanke der Änderung des Klageantrages in einen Feststellungsantrag 250
b) Unsicherheiten des Bundesgerichtshofes bei der von ihm vertretenen Klageänderungstheorie 250
c) Zulässigkeit der Klageänderung nach den §§ 263 ff. ZPO 251
d) Zulässigkeit einer solchen Feststellungsklage 253
aa) Das Feststellungsinteresse 254
bb) Das feststellungsfähige Rechtsverhältnis 255
cc) Das eigene Prozeßrechtsverhältnis als Gegenstand einer Feststellungsklage 255
dd) Die prozessuale Feststellungsklage 260
ee) Die Antragsänderung 261
e) Verhältnis von Klageänderung und Zwischenstreit 262
f) § 91 a ZPO bzw. § 161 Abs. 2 VwGO und die Möglichkeit eines Anerkenntnisses zum Feststellungsantrag 263
g) Die Erledigungserklärung des Klägers als Erwirkungshandlung und Bewirkungshandlung zugleich 264
h) Das Erledigungsfeststellungsurteil als Gestaltungsurteil 264
i) Entscheidung über den ursprünglichen Antrag bei tatsächlicher Nichterledigung 267
7. Institut eigener Art, Zwischenstreittheorie 269
V. Vergleichbare Prozeßlagen 272
1. Der Prozeßvergleich 272
a) Rechtsnatur 272
b) Folge eines wirksamen Prozeßvergleiches 274
c) Definition der übereinstimmenden Erledigungserklärung in Ergänzung der Ausführungen im 2. Kapitel 276
d) Parallele des Prozeßvergleichs zur Hauptsacheerledigung in Weiterführung des 3. Kapitels II. 2. sowie im Anschluß an das 6. Kapitel V. 1. c) 283
e) Folgen eines unwirksamen Prozeßvergleichs und Übertragung auf die Hauptsacheerledigung 285
2. Das Zwischenurteil nach § 280 Abs. 1 ZPO und § 109 VwGO 293
3. Der Einstellungsbeschluß bei Klagerücknahme 299
VI. Zusammenfassende Darstellung der eigenen Lösung 300
VII. Das „Erledigungsurteil“ – Prozeß- oder Sachurteil? 305
7. Kapitel: Die Stellung und Bedeutung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO sowie vergleichbarer Regelungen 309
I. Allgemeines 309
II. Systematische Stellung 309
III. Beispiele für einen Feststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO 310
IV. Die herrschende Meinung 311
V. Kritik an der herrschenden Meinung und der Argumentation mit § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zugunsten eines besonderen Beklagteninteresses für die Prüfung der Erfolgsaussichten der Eingangsklage 317
1. Das berechtigte Interesse 317
2. Kein Fall der Erledigung der Hauptsache 320
VI. Allgemeine Einordnung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in das Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung 325
VII. Ergebnis 329
8. Kapitel: Klärung von Einzelfragen 330
I. Eintritt des erledigenden Ereignisses nach Abgabe der Erledigungserklärung 330
II. Das hilfsweise Stellen eines Erledigungsantrags 331
1. Meinungsstand 331
2. Bewertung 331
III. Das hilfsweise Aufrechterhalten des Hauptantrags 336
IV. Die Erledigung zwischen den Instanzen 337
V. Die Erledigung in der Rechtsmittelinstanz 340
1. In der Berufungsinstanz 340
2. In der Revisionsinstanz 342
VI. Die Erledigung des Rechtsmittels 346
1. Meinungsstand 346
2. Kritik an der Auffassung, daß die Hauptsacheerledigung dem Rechtsmittel die Beschwer nimmt 347
3. Zusammenhang zwischen Hauptsacheerledigung und Erledigung des Rechtsmittels 351
a) Unbegründete Rechtsmittel 351
b) Versäumnis in der ersten Instanz 351
c) Unrechte Verurteilung 351
d) Erledigung nach angefochtenem Urteil 352
4. Fälle der Erledigung des Rechtsmittels 354
5. Der Rechtsmittelerledigungsbegriff 355
6. Die sog. „prozessuale Überholung“ 357
7. Ergebnisse 360
VII. Die einseitige Erledigungserklärung des Beklagten 361
VIII. Sonderprobleme im Verwaltungsprozeß 369
1. Klaglosstellung durch Erlaß eines Abhilfebescheids 369
2. Erledigung des Widerspruchsverfahrens 369
3. Die Beiladung 371
IX. Rechtskraftwirkung des Erledigungsurteils 372
X. Kostenrechtliche Aspekte 378
1. Streitwert 378
a) Meinungsstand 378
b) Bewertung 379
2. Die anwendbare Kostenvorschrift 381
3. Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung 383
9. Kapitel: Beiträge zu einer allgemeinen Prozeßrechtslehre in Thesen 384
Literaturverzeichnis 389
I. ZPO 389
II. VwGO/Ö.R. 399
III. FGG 404
IV. ArbGG 405
V. SGG 406
VI. FGO 406
VII. EuGH 407
VIII. Sonstiges 407
Entscheidungsverzeichnis 410
BAG 410
Bay. Dienstgerichtshof für Richter 411
BayObLG 411
BayVerfGH 412
BayVGH 412
BFH 413
BGH 415
BSG 421
BVerfG 422
BVerwG 424
EuGH 427
FG 428
GmSOGB 428
Hess.VGH 428
KG 428
LAG 428
LG 428
Niedersächsisches Finanzgericht 429
Oberster Gerichtshof für die Britische Zone 429
OLG 429
OVG 433
PrOVG 433
RG 433
SchlHOLG 435
Sachwortverzeichnis 436