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Witt, A. (2004). Der Firmentarifvertrag. Verfassungs-, tarif- und arbeitskampfrechtliche Grundprobleme. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51251-5
Witt, Alexander. Der Firmentarifvertrag: Verfassungs-, tarif- und arbeitskampfrechtliche Grundprobleme. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51251-5
Witt, A (2004): Der Firmentarifvertrag: Verfassungs-, tarif- und arbeitskampfrechtliche Grundprobleme, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51251-5

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Der Firmentarifvertrag

Verfassungs-, tarif- und arbeitskampfrechtliche Grundprobleme

Witt, Alexander

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 225

(2004)

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Abstract

Der Firmentarifvertrag hat bislang nur wenig juristische Aufmerksamkeit erlangt. Dies verwundert, kommt ihm doch aufgrund seines Standorts zwischen arbeitgeberübergreifender tariflicher und arbeitgeberbezogener betriebsverfassungsrechtlicher Regelung von Arbeitsbedingungen eine besondere Stellung zu. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Firmentarifvertrages sind deswegen eng mit den Grundproblemen des kollektiven Arbeitsrechts verbunden. Dabei rückt insbesondere die verfassungsrechtliche Dimension des Firmentarifvertrages ins Rampenlicht. Alexander Witt untersucht die auftretenden Probleme durch eine eingehende Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Tarif-, Arbeitskampf- und auch Koalitionsrechts.

Auch auf einfachgesetzlicher Ebene wirft der Firmentarifvertrag eine Reihe von Fragen auf, zu denen es Stellung zu beziehen gilt. Der Autor will dabei einen Beitrag zur vertieften wissenschaftlichen Durchdringung dieser Problemfelder leisten, aber auch der Praxis eine Hilfestellung zur Bewältigung der im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Firmentarifvertrages auftretenden Rechtsfragen geben.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 22
§ 1 Einleitung 27
A. Problemaufriss 27
B. Die Krise des Flächentarifvertrages 28
C. Der Firmentarifvertrag als kollektives Regelungsinstrument 31
I. Begriffsbestimmung 31
II. Abgrenzung zu anderen kollektiven Regelungsinstrumenten 32
1. Verbandstarifvertrag 32
2. Unternehmensbezogener Verbandstarifvertrag 33
3. Flächentarifvertrag 34
4. Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede 35
5. Dreiseitige Vereinbarungen 35
§ 2 Rechtsgeschichtliche und rechtstatsächliche Entwicklung des Rechts des Firmentarifvertrages 38
A. Die Anfänge des Rechts des Firmentarifvertrages 38
B. Anfang des 20. Jahrhunderts bis zum Ende der Weimarer Republik 40
I. Der Entwurf Sulzer/Lotmars von 1902 40
II. Der Entwurf Rosenthals von 1908 41
III. Der Entwurf Wölblings von 1908 41
IV. Der Entwurf Sinzheimers von 1916 42
V. Der Entwurf Brentano/Heinemann von 1918 42
VI. Die TVVO vom 23. Dezember 1918 43
VII. Der Entwurf des Reichsarbeitsministeriums von 1921 43
VIII. Der Entwurf Nipperdeys von 1924 44
IX. Der Referentenentwurf des Reichsarbeitsministeriums von 1931 44
X. Rechtstatsächliche Entwicklung des Firmentarifvertrages 44
C. 1933–1945 45
D. Die Entstehung des Tarifvertragsgesetzes (TVG) vom 9. April 1949 und die rechtstatsächliche Entwicklung des Firmentarifvertrages bis heute 46
I. Die Entwicklung in der Britischen Zone 46
II. Die Entwicklung in der Amerikanischen Zone 48
III. Die Entwicklung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet 49
IV. Die rechtstatsächliche Entwicklung des Firmentarifvertrages in dieser Zeit 50
E. Anwendungsbereiche des Firmentarifvertrages im geltenden Tarifsystem 52
I. Tarifliche Erfassung nicht verbandsangehöriger Arbeitgeber 53
1. Groß- und Spezialunternehmen 53
2. Sonstige nicht verbandsangehörige Arbeitgeber 53
II. Flexibilisierung 54
III. Erfassung verbandstarifvertraglich nicht geregelter Bereiche 56
IV. Unternehmenskrisen 56
V. Betriebsvereinbarungsersetzende Firmentarifverträge 57
VI. Betriebsverfassungsrechtliche Organisationstarifverträge 58
VII. Tarifliche Regelungen übertariflicher Zulagen 59
VIII. Quantitatives Verhältnis der verschiedenen Anwendungsbereiche zueinander 59
IX. Inhaltliche Unterschiede zwischen Firmentarifvertrag und Verbandstarifvertrag 60
X. Zusammenfassung 61
§ 3 Die Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers 63
A. Die rechtliche Bedeutung der Tariffähigkeit 63
B. Die Tariffähigkeit des Arbeitgebers nach § 2 Abs. 1 TVG 64
I. Der Arbeitgeberbegriff des § 2 Abs. 1 TVG 64
II. Umfang der Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers 67
III. Wörtliche Auslegung 68
IV. Systematische Auslegung 70
V. Historische Auslegung (Entstehungsgeschichte und historisch-teleologische Auslegung) 71
VI. Objektiv-teleologische Auslegung 74
VII. Ergebnis 77
C. Die Tariffähigkeit des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der Vorgaben des Grundgesetzes 77
I. Verletzung der Koalitionsfreiheit des Arbeitgeberverbandes oder des einzelnen Arbeitgebers? 77
1. Die Vorgaben des Art. 9 Abs. 3 GG für das einfachgesetzliche Tarifrecht 78
a) Gleichberechtigter Schutz sowohl der Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite 78
b) Art. 9 Abs. 3 GG als Doppelgrundrecht 80
aa) Die Lehre vom Doppelgrundrecht 80
bb) Art. 19 Abs. 3 GG als Anknüpfungspunkt (Scholz) 81
cc) Stellungnahme 82
c) Sachlich-gegenständliche Reichweite der Koalitionsfreiheit 84
aa) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 85
(a) Die sog. Kernbereichslehre 85
(b) Heutige Auffassung 87
bb) Die verschiedenen Ansichten der Lehre 88
(a) Differenzierung zwischen Eingriffs- und Ausgestaltungsregelungen als Ausgangspunkt 88
(aa) Differenzierungskriterium: Natürliche und ausgestaltungsbedürftige koalitionsspezifische Betätigung (Friese) 88
(bb) Differenzierungskriterium: Grund- oder Rahmenbedingungen und Einzelregelungen (Wank) 90
(cc) Differenzierungskriterium: Beeinträchtigungsintensität der Regelung (Schwarze) 92
(b) Keine Differenzierung zwischen Eingriffs- und Ausgestaltungsregelungen 93
(aa) Die Koalitionsfreiheit als liberales Freiheitsrecht bei Begründung einer Regelungspflicht aus dem Sozialstaatsprinzip (Scholz) 93
(bb) Die Lehre von der Grundrechtskonkretisierung (Säcker) 96
(cc) Das Tarifwesen als durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Institutsgarantie (Kemper) 97
(dd) Verfassungsrechtlicher Schutz jeglichen koalitionsspezifischen Verhaltens bei Anwendung der Schrankenregelung des Art. 2 Abs. 1 GG (Löwisch) 99
(ee) Verfassungsrechtlicher Schutz jeglichen koalitionsspezifischen Verhaltens bei Anwendung der Schrankenregelung des Art. 5 Abs. 2 GG (Henssler) 100
cc) Stellungnahme 101
(a) Differenzierung zwischen Eingriffs- und Ausgestaltungsregelung 101
(b) Der Eingriffsbereich: Schutzbereich und Schranken des Art. 9 Abs. 3 GG 106
(aa) Individuelle und kollektive Koalitionsbildungsgarantie 107
(bb) Individuelle und kollektive Koalitionsbetätigungsgarantie 108
(cc) Verfassungsrechtliche Schranken der Koalitionsfreiheit 113
(c) Der Ausgestaltungsbereich: Umfang und Grenzen einfachgesetzlicher Ausgestaltung des Art. 9 Abs. 3 GG 115
(aa) Grundlagen der Ausgestaltung 115
α) Institutsgarantie als dogmatische Grundlage der Ausgestaltungspflicht? 117
β) Die objektive Werteordnung der Grundrechte als zutreffende dogmatischen Grundlage der Ausgestaltungspflicht 119
(bb) Umfang der Ausgestaltungspflicht (Ausgestaltungsuntergrenze) 121
(cc) Grenzen der Ausgestaltungsbefugnis (Ausgestaltungsobergrenze) 123
dd) Zusammenfassung 126
2. § 2 Abs. 1 TVG unter Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 9 Abs. 3 GG 127
a) Zuordnung des § 2 Abs. 1 TVG zum Eingriffs- oder Ausgestaltungsbereich 127
b) Unterschreitung der Ausgestaltungsuntergrenze? 128
c) Überschreitung der Ausgestaltungsobergrenze? 130
aa) Individuelle Koalitionsfreiheit des den Firmentarifvertrag abschließenden Arbeitgebers 131
bb) Kollektive Koalitionsfreiheit des betroffenen Arbeitgeberverbandes 132
(a) Bestand des Arbeitgeberverbandes 132
(aa) Eingriff in die Bestandsgarantie des Arbeitgeberverbandes 133
(bb) Rechtfertigung eines Eingriffs 136
(b) Betätigungsfreiheit 137
cc) Individuelle Koalitionsfreiheit der übrigen Arbeitgeber 139
dd) Art. 3 Abs. 1 GG 140
ee) Art. 2 Abs. 1 GG – Privatautonomie des einzelnen Arbeitgebers 141
ff) Zwischenergebnis 142
d) Paritätsgebot und Ordnungsfunktion 142
aa) Verfassungsrechtliche Verankerung des Paritätsgebotes und der Ordnungsfunktion? 143
bb) Paritätsgebot und Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers 145
cc) Einschränkung der Tariffähigkeit auf sozial mächtige Arbeitgeber? 146
dd) Zwischenergebnis 149
II. Betriebsautonomie 149
1. Vorüberlegung 149
2. Verfassungsrechtliche Verankerung der Betriebsautonomie? 150
a) Art. 9 Abs. 3 GG 150
b) Art. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG – Allgemeines Persönlichkeitsrecht 152
c) Art. 12 GG – Berufsfreiheit der Arbeitnehmer 155
d) Sozialstaatsprinzip 155
e) Art. 2 Abs. 1 GG – Privatautonomie 156
3. Ergebnis 158
III. Auswirkungen der Unternehmensmitbestimmung 158
IV. Zusammenfassung 160
D. Ergebnis 160
§ 4 Probleme der Tarifzuständigkeit 161
A. Grundlagen 161
B. Probleme der Tarifzuständigkeit 164
I. Problemaufriss 164
II. Tarifzuständigkeit auf Gewerkschaftsseite 165
III. Tarifzuständigkeit des einzelnen Arbeitgebers 168
1. Der einfachgesetzliche Befund 169
2. Einschränkung der Tarifzuständigkeit aufgrund arbeitskampfrechtlicher Erwägungen? 170
3. Einschränkung der Tarifzuständigkeit aufgrund verfassungsrechtlicher Erwägungen? 172
a) Wirtschaftliche Handlungsfreiheit und Unternehmensautonomie 172
b) Stellungnahme 173
aa) Art. 9 Abs. 3 GG 174
bb) Art. 12, 2 GG 174
IV. Ergebnis 176
C. Auswirkungen von Unternehmensumstrukturierungen 177
I. Ausgangspunkt: Verlust der gewerkschaftlichen Tarifzuständigkeit 177
II. Auswirkungen auf einen bestehenden Firmentarifvertrag 178
§ 5 Zulässigkeit von Firmenarbeitskämpfen 180
A. Problemaufriss 180
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen des Arbeitskampfes 183
C. Arbeitskampfmaßnahmen gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber 187
I. Verstoß gegen den Grundsatz der Kampfparität? 187
1. Die Aussperrung als primäres, arbeitgeberseitiges Arbeitskampfmittel 189
a) Abwehraussperrung des bestreikten Arbeitgebers 189
b) Unterstützende Verbandsaussperrung 192
aa) Rechtliche Zulässigkeit 192
bb) Praktische Durchführbarkeit 194
c) Unterstützende Aussperrung durch verbandsfremde Arbeitgeber 195
d) Zusammenfassung 196
2. Sonstige Unterstützungsmaßnahmen des Verbandes 196
3. Ergebnis 199
II. Verletzung von Grundrechten? 199
1. Verletzung der kollektiven Koalitionsfreiheit des Verbandes? 199
a) Bestandschutz 199
b) Betätigungsfreiheit 202
2. Verletzung der individuellen Koalitionsfreiheit des arbeitskampfbetroffenen Arbeitgebers? 206
a) Durch Herausbrechen aus dem Verband? 206
b) Durch Herausbrechen aus der Tarifgemeinschaft des Verbandes? 208
c) Durch Verletzung der Schutzfunktion der Verbandsmitgliedschaft ? 210
d) Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 1957 216
3. Verletzung der individuellen Koalitionsfreiheit der übrigen Arbeitgeber 217
4. Verletzung der Privatautonomie des einzelnen Arbeitgebers? 218
5. Zwischenergebnis 219
III. Weitere Einwände gegen die Zulässigkeit des Firmenarbeitskampfes 219
1. Verstoß gegen die Ordnungsfunktion? 219
2. Wertungswidersprüche zwischen der Zulässigkeit des Firmenarbeitskampfes und der Kartellerlaubnis der Arbeitgeberseite? 220
3. Verstoß gegen eine gesamtwirtschaftliche Friedenspflicht? 220
4. Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtliche Friedenspflicht? 221
5. Unzumutbarkeit des Firmentarifvertragsabschlusses aufgrund eintretender Konflikte mit dem Verband? 223
IV. Unternehmensbezogener Verbandstarifvertrag als Alternative? 223
V. Ergebnis 226
D. Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen gegenüber einem nicht verbandsangehörigen Arbeitgeber 228
E. Beschränkung auf sozial mächtige Arbeitgeber? 230
F. Zulässigkeit der Angriffsaussperrung zum Abschluss eines Firmentarifvertrages? 231
G. Ergebnis 234
§ 6 Tarifvertragliche Friedenspflicht und Firmenarbeitskampf 235
A. Grundlagen 235
B. Zulässigkeit eines Arbeitskampfes und Friedenspflicht 239
I. Arbeitskampf um einen Firmentarifvertrag bei bestehendem Firmentarifvertrag 239
II. Arbeitskampf um einen Verbandstarifvertrag bei bestehendem Firmentarifvertrag 240
III. Arbeitskampf um einen Firmentarifvertrag bei bestehendem Verbandstarifvertrag 242
1. Erste Ansicht: Keine Geltung der Friedenspflicht des Verbandstarifvertrages 242
2. Zweite Ansicht: Absolute Friedenspflicht zu Lasten jeglichen Firmenarbeitskampfes 243
3. Dritte Ansicht: Geltung der relativen Friedenspflicht des Verbandstarifvertrages (h. M.) 243
4. Stellungnahme 244
C. Ausschluss der verbandstarifvertraglichen Friedenspflicht aufgrund gegenläufiger Tarifpraxis? 247
I. Konkludenter Verzicht auf die Friedenspflicht? 248
II. Einschränkende Auslegung des schuldrechtlichen Teils des Tarifvertrages? 249
III. Ergebnis 249
D. Vereinbarung einer verbandstarifvertraglichen Schlichtungsabrede 250
E. Friedenspflicht bei nachwirkendem Tarifvertrag? 251
F. Friedenspflicht auch ohne Tarifbindung? 251
I. OT-Mitgliedschaft 252
II. Einzelvertragliche Inbezugnahme des Verbandstarifvertrages? 253
III. Allgemeinverbindlichkeit des Verbandstarifvertrages? 254
IV. Ergebnis 254
G. Auswirkung einer tariflichen Öffnungsklausel 255
I. Einführung 255
II. Zulässigkeit tariflicher Öffnungsklauseln 256
1. Argumente der herrschenden Lehre 256
2. Argumente der Gegenansicht 258
3. Stellungnahme 259
a) Verstoß gegen das „Wesen“ des Tarifvertrages 259
b) Verstoß gegen Grundprinzipien des Schuldrechts 262
c) Weitere Einwände gegen die Unabdingbarkeit 263
aa) Weitergehende Einschränkung der Friedensfunktion bei Unabdingbarkeit der Friedenspflicht 263
bb) Widersprüchlichkeiten in Bezug auf den lediglich nachwirkenden Tarifvertrag 264
d) Zwischenergebnis 265
e) Verletzung verbandsinterner Pflichten? 265
III. Unverhältnismäßigkeit des Firmenarbeitskampfes? 267
IV. Ergebnis 267
H. Auswirkungen personeller Veränderungen des Arbeitgeberverbandes auf die Friedenspflicht 268
I. Flucht in den Arbeitgeberverband 268
1. Erste Ansicht: Geltung der Friedenspflicht für Neumitglieder 268
2. Zweite Ansicht: Keine Geltung der Friedenspflicht für Neumitglieder 269
3. Dritte Ansicht: Geltung der Friedenspflicht nur für Neumitglieder, deren Beitritt sich im Rahmen der gewöhnlichen Fluktuation bewegt 270
4. Stellungnahme 271
a) Zur zwingenden Regelung des § 3 Abs. 1 TVG 271
b) Auslegung des Tarifvertrages 272
c) Ergebnis 274
II. Flucht aus dem Arbeitgeberverband 275
1. Erste Ansicht: Fortgeltung nur des normativen Teils 276
2. Zweite Ansicht: Fortgeltung auch der Friedenspflicht 278
3. Stellungnahme 278
a) Fortgeltung der Friedenspflicht gem. § 3 Abs. 3 TVG 278
b) Auslegung des Tarifvertrages 280
c) Ergebnis 281
III. Auflösung des Arbeitgeberverbandes 281
I. Ergebnis 282
§ 7 Fernwirkungen des Firmenarbeitskampfes 286
§ 8 Dem Abschluss eines Firmentarifvertrages entgegenstehende Satzungs- und verbandstarifvertragliche Klauseln 290
A. Verbandsinterne Abschlussverbote 290
I. Erscheinungsformen und Inhalte 290
II. Zulässigkeit 292
1. Abschlussverbote mit Außenwirkung 292
2. Abschlussverbote mit Innenwirkung 296
3. Ergebnis 300
B. Verbandstarifvertragliche Abreden 301
I. Abschlussverbote 301
1. Inhalt 301
2. Zulässigkeit 302
II. Vorrangklauseln 305
1. Inhalt 305
2. Zulässigkeit 305
III. Meistbegünstigungsklauseln 306
1. Inhalt 306
2. Zulässigkeit 307
IV. Ergebnis 308
§ 9 Exkurs: Vereinbarung eines Separatfriedens 310
A. Ausgangslage 310
B. Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG? 311
C. Verstoß gegen die Kampfparität? 311
D. Verletzung des vortarifvertraglichen Vertrauensverhältnisses? 312
E. Verletzung interner Verbandspflichten seitens des Mitgliedsarbeitgebers? 314
F. Ergebnis 314
§ 10 Rechtsvergleichender Überblick 316
A. Länder mit vorwiegend überbetrieblichen Tarifsystemen 317
I. Österreich 317
II. Portugal 318
B. Länder mit vorwiegend betrieblichen Tarifsystemen 318
I. USA 318
II. Japan 319
III. England 320
C. Länder mit mehrstufigen Tarifsystemen 321
I. Frankreich 322
II. Schweden 322
D. Vergleich der verschiedenen Tarifsysteme 324
§ 11 Schlussbetrachtung und Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 326
Literaturverzeichnis 338
Sachverzeichnis 360