Die Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners wegen anfänglicher Unmöglichkeit
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Die Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners wegen anfänglicher Unmöglichkeit
Zugleich eine dogmatische Untersuchung des § 311a Abs. 2 BGB
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 418
(2011)
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Abstract
Wird die Rückgewähr eines Leistungsgegenstands noch vor der Rücktrittserklärung unmöglich, stellt sich die Frage nach der Schadensersatzpflicht des diese Unmöglichkeit verschuldenden Leistungsempfängers. Ziel ist die Begründung eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung, um Zufallsergebnisse im Verhältnis zur nachträglichen Rückgewährunmöglichkeit zu vermeiden.Die Autorin führt aus, weshalb ein solcher Schadensersatzanspruch nach dem bisherigen Verständnis der §§ 280 ff. BGB und des § 311a Abs. 2 BGB dem Gesetz weder direkt noch analog entnommen werden kann. Anschließend stellt sie dar, warum der Haftungsgrund des § 311a Abs. 2 BGB anstatt in der Nichterfüllung des Leistungsversprechens in Parallele zu den §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB in einer Pflichtverletzung durch die Nichterfüllung der Leistungspflicht zu sehen ist und wie sich dies auf das Verständnis des § 311a Abs. 2 BGB im allgemeinen Leistungsstörungsrecht auswirkte.Unter Beleuchtung der Erforderlichkeit einer Verschiebung des Bezugspunkts des Vertretenmüssens in den Fällen anfänglicher Unmöglichkeit im allgemeinen Leistungsstörungsrecht sowie im Rückgewährschuldverhältnis gelangt Anja Käunicke schließlich zu dem Ergebnis, dass die anfängliche Rückgewährunmöglichkeit ebenso wie die nachträgliche von den §§ 346 Abs. 4, 280 Abs. 1, 3, 283 BGB erfasst wird.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Erster Teil: Einleitung | 13 | ||
Zweiter Teil: Bestehen eines gesetzlich geregelten Schadensersatzanspruchs (statt der Leistung) | 15 | ||
A. § 346 Abs. 4 BGB als Ausgangspunkt | 15 | ||
a) Vorstellung des Gesetzgebers als Ausgangspunkt der Überlegung | 21 | ||
aa) Gesetzesmaterialien zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz | 21 | ||
bb) Wertung aus § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB | 22 | ||
b) Parteiwille | 23 | ||
c) Stellungnahme mit Erklärungsversuch | 25 | ||
a) Vorstellung des Gesetzgebers als Ausgangspunkt der Überlegung | 29 | ||
b) Parteiwille | 29 | ||
c) Stellungnahme vor dem Hintergrund des gewünschten Gleichlaufs der Rechtsfolgen bei Untergang vor und nach der Rücktrittserklärung | 32 | ||
3. Gleichstellung des vertraglichen und des gesetzlichen Rücktrittsrechts unter Berücksichtigung der Streichung des § 347 S. 1 BGB a.F. | 35 | ||
4. Fazit | 37 | ||
II. Schadensersatzpflicht aus § 311a Abs. 2 BGB | 37 | ||
III. Fazit | 39 | ||
Dritter Teil: Lösung über Analogiebildung | 40 | ||
A. Planwidrige Regelungslücke | 40 | ||
I. Systematik des § 346 BGB | 41 | ||
II. Wille des Gesetzgebers, insbesondere vor dem Hintergrund des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB | 41 | ||
III. Eigenständige Rechtsfolge gegenüber der Wertersatzpflicht | 43 | ||
IV. Parallelisierung mit dem Bereicherungsrecht | 47 | ||
V. Fazit | 48 | ||
I. Vergleichbarkeit zur nachträglichen Rückgewährunmöglichkeit gemäß §§ 346 Abs. 4, 280 Abs. 1, 3, 283 BGB | 49 | ||
II. Vergleichbarkeit zur anfänglichen Unmöglichkeit gemäß § 311a Abs. 2 BGB | 51 | ||
III. Vergleichbarkeit zur Schadensersatzpflicht aus § 122 BGB | 54 | ||
IV. Fazit | 56 | ||
C. Keine Lösung über Analogiebildung | 56 | ||
Vierter Teil: Lösung über Änderung des Systemverständnisses | 57 | ||
A. Alternatives Verständnis der Pflichtverletzung im Rahmen von §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB | 58 | ||
I. Argumentation | 59 | ||
1. Allgemeiner Sprachgebrauch | 59 | ||
2. Einheitliches Begriffsverständnis | 60 | ||
3. Keine Aufhebung der Beweislastumkehr aus § 280 Abs. 1 S. 2 BGB | 61 | ||
II. Fazit | 62 | ||
B. Alternatives Verständnis des Haftungsgrundes in § 311a Abs. 2 BGB | 63 | ||
I. Argumentation | 63 | ||
1. Verletzung vorvertraglicher Informationspflichten | 63 | ||
2. Verschuldensunabhängige bedingte Garantiehaftung oder Nichterfüllung des nach § 311a Abs. 1 BGB wirksamen Leistungsversprechens | 64 | ||
3. Pflichtverletzung durch Nichterfüllung der Primärleistungspflicht | 68 | ||
a) Leistungsversprechen und Leistungspflicht als bloßes Wortspiel | 68 | ||
b) Bestehen der Primärleistungspflicht für eine logische Sekunde | 70 | ||
c) Vereinfachung des Ersatzanspruchs für Mangelfolgeschäden bei anfänglich unbehebbaren Mängeln im Kaufrecht | 74 | ||
d) Fazit | 75 | ||
II. Fazit | 76 | ||
C. Auswirkung auf das Verständnis von § 311a Abs. 2 BGB im Gesamtgefüge des allgemeinen Leistungsstörungsrechts | 77 | ||
I. Ausgangsverständnis des Gesetzgebers und der herrschenden Meinung | 78 | ||
II. § 311a Abs. 2 BGB neben §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB nicht erforderlich | 78 | ||
III. Eigenständige Anspruchsgrundlage oder allein Bestimmung eines anderen Bezugspunkts des Vertretenmüssens in Ergänzung der §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB (Garantiefälle) | 80 | ||
IV. Fazit | 83 | ||
D. Konsequenz für die Erfassbarkeit der anfänglichen Rückgewährunmöglichkeit | 84 | ||
I. Vertretenmüssen bei Kenntnis des Vorliegens der Rücktrittsvoraussetzungen | 85 | ||
II. Vertretenmüssen bei fahrlässiger Unkenntnis des Vorliegens der Rücktrittsvoraussetzungen | 86 | ||
1. Keine Prüfungspflicht | 87 | ||
2. Wertungswiderspruch durch Privilegierung der Nachlässigkeit? | 89 | ||
3. Parallelisierung mit dem Bereicherungsrecht | 89 | ||
III. Fazit | 91 | ||
E. Zusammenfassung | 92 | ||
Fünfter Teil: Die anfängliche Rückgewährunmöglichkeit im DCFR | 94 | ||
A. Ersatzpflicht wegen anfänglicher Rückgewährunmöglichkeit nach dem DCFR | 95 | ||
B. Fazit für die deutsche Regelung | 97 | ||
Sechster Teil: Zusammenfassung in Thesen | 98 | ||
Literaturverzeichnis | 102 | ||
Sachwortverzeichnis | 112 |