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Die Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners wegen anfänglicher Unmöglichkeit

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Käunicke, A. (2011). Die Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners wegen anfänglicher Unmöglichkeit. Zugleich eine dogmatische Untersuchung des § 311a Abs. 2 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53657-3
Käunicke, Anja. Die Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners wegen anfänglicher Unmöglichkeit: Zugleich eine dogmatische Untersuchung des § 311a Abs. 2 BGB. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53657-3
Käunicke, A (2011): Die Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners wegen anfänglicher Unmöglichkeit: Zugleich eine dogmatische Untersuchung des § 311a Abs. 2 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53657-3

Format

Die Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners wegen anfänglicher Unmöglichkeit

Zugleich eine dogmatische Untersuchung des § 311a Abs. 2 BGB

Käunicke, Anja

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 418

(2011)

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Abstract

Wird die Rückgewähr eines Leistungsgegenstands noch vor der Rücktrittserklärung unmöglich, stellt sich die Frage nach der Schadensersatzpflicht des diese Unmöglichkeit verschuldenden Leistungsempfängers. Ziel ist die Begründung eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung, um Zufallsergebnisse im Verhältnis zur nachträglichen Rückgewährunmöglichkeit zu vermeiden.

Die Autorin führt aus, weshalb ein solcher Schadensersatzanspruch nach dem bisherigen Verständnis der §§ 280 ff. BGB und des § 311a Abs. 2 BGB dem Gesetz weder direkt noch analog entnommen werden kann. Anschließend stellt sie dar, warum der Haftungsgrund des § 311a Abs. 2 BGB anstatt in der Nichterfüllung des Leistungsversprechens in Parallele zu den §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB in einer Pflichtverletzung durch die Nichterfüllung der Leistungspflicht zu sehen ist und wie sich dies auf das Verständnis des § 311a Abs. 2 BGB im allgemeinen Leistungsstörungsrecht auswirkte.

Unter Beleuchtung der Erforderlichkeit einer Verschiebung des Bezugspunkts des Vertretenmüssens in den Fällen anfänglicher Unmöglichkeit im allgemeinen Leistungsstörungsrecht sowie im Rückgewährschuldverhältnis gelangt Anja Käunicke schließlich zu dem Ergebnis, dass die anfängliche Rückgewährunmöglichkeit ebenso wie die nachträgliche von den §§ 346 Abs. 4, 280 Abs. 1, 3, 283 BGB erfasst wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Erster Teil: Einleitung 13
Zweiter Teil: Bestehen eines gesetzlich geregelten Schadensersatzanspruchs (statt der Leistung) 15
A. § 346 Abs. 4 BGB als Ausgangspunkt 15
a) Vorstellung des Gesetzgebers als Ausgangspunkt der Überlegung 21
aa) Gesetzesmaterialien zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 21
bb) Wertung aus § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB 22
b) Parteiwille 23
c) Stellungnahme mit Erklärungsversuch 25
a) Vorstellung des Gesetzgebers als Ausgangspunkt der Überlegung 29
b) Parteiwille 29
c) Stellungnahme vor dem Hintergrund des gewünschten Gleichlaufs der Rechtsfolgen bei Untergang vor und nach der Rücktrittserklärung 32
3. Gleichstellung des vertraglichen und des gesetzlichen Rücktrittsrechts unter Berücksichtigung der Streichung des § 347 S. 1 BGB a.F. 35
4. Fazit 37
II. Schadensersatzpflicht aus § 311a Abs. 2 BGB 37
III. Fazit 39
Dritter Teil: Lösung über Analogiebildung 40
A. Planwidrige Regelungslücke 40
I. Systematik des § 346 BGB 41
II. Wille des Gesetzgebers, insbesondere vor dem Hintergrund des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB 41
III. Eigenständige Rechtsfolge gegenüber der Wertersatzpflicht 43
IV. Parallelisierung mit dem Bereicherungsrecht 47
V. Fazit 48
I. Vergleichbarkeit zur nachträglichen Rückgewährunmöglichkeit gemäß §§ 346 Abs. 4, 280 Abs. 1, 3, 283 BGB 49
II. Vergleichbarkeit zur anfänglichen Unmöglichkeit gemäß § 311a Abs. 2 BGB 51
III. Vergleichbarkeit zur Schadensersatzpflicht aus § 122 BGB 54
IV. Fazit 56
C. Keine Lösung über Analogiebildung 56
Vierter Teil: Lösung über Änderung des Systemverständnisses 57
A. Alternatives Verständnis der Pflichtverletzung im Rahmen von §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB 58
I. Argumentation 59
1. Allgemeiner Sprachgebrauch 59
2. Einheitliches Begriffsverständnis 60
3. Keine Aufhebung der Beweislastumkehr aus § 280 Abs. 1 S. 2 BGB 61
II. Fazit 62
B. Alternatives Verständnis des Haftungsgrundes in § 311a Abs. 2 BGB 63
I. Argumentation 63
1. Verletzung vorvertraglicher Informationspflichten 63
2. Verschuldensunabhängige bedingte Garantiehaftung oder Nichterfüllung des nach § 311a Abs. 1 BGB wirksamen Leistungsversprechens 64
3. Pflichtverletzung durch Nichterfüllung der Primärleistungspflicht 68
a) Leistungsversprechen und Leistungspflicht als bloßes Wortspiel 68
b) Bestehen der Primärleistungspflicht für eine logische Sekunde 70
c) Vereinfachung des Ersatzanspruchs für Mangelfolgeschäden bei anfänglich unbehebbaren Mängeln im Kaufrecht 74
d) Fazit 75
II. Fazit 76
C. Auswirkung auf das Verständnis von § 311a Abs. 2 BGB im Gesamtgefüge des allgemeinen Leistungsstörungsrechts 77
I. Ausgangsverständnis des Gesetzgebers und der herrschenden Meinung 78
II. § 311a Abs. 2 BGB neben §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB nicht erforderlich 78
III. Eigenständige Anspruchsgrundlage oder allein Bestimmung eines anderen Bezugspunkts des Vertretenmüssens in Ergänzung der §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB (Garantiefälle) 80
IV. Fazit 83
D. Konsequenz für die Erfassbarkeit der anfänglichen Rückgewährunmöglichkeit 84
I. Vertretenmüssen bei Kenntnis des Vorliegens der Rücktrittsvoraussetzungen 85
II. Vertretenmüssen bei fahrlässiger Unkenntnis des Vorliegens der Rücktrittsvoraussetzungen 86
1. Keine Prüfungspflicht 87
2. Wertungswiderspruch durch Privilegierung der Nachlässigkeit? 89
3. Parallelisierung mit dem Bereicherungsrecht 89
III. Fazit 91
E. Zusammenfassung 92
Fünfter Teil: Die anfängliche Rückgewährunmöglichkeit im DCFR 94
A. Ersatzpflicht wegen anfänglicher Rückgewährunmöglichkeit nach dem DCFR 95
B. Fazit für die deutsche Regelung 97
Sechster Teil: Zusammenfassung in Thesen 98
Literaturverzeichnis 102
Sachwortverzeichnis 112