Menu Expand

Wenn das Volk (mit)entscheidet … Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie als Herausforderung für die Rechtsordnung

Cite BOOK

Style

Martini, M. (2011). Wenn das Volk (mit)entscheidet … Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie als Herausforderung für die Rechtsordnung. Mit einem Abdruck der wichtigsten (landes)verfassungsrechtlichen und kommunalrechtlichen Bestimmungen zu Volks- und Bürgerentscheiden. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53759-4
Martini, Mario. Wenn das Volk (mit)entscheidet … Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie als Herausforderung für die Rechtsordnung: Mit einem Abdruck der wichtigsten (landes)verfassungsrechtlichen und kommunalrechtlichen Bestimmungen zu Volks- und Bürgerentscheiden. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53759-4
Martini, M (2011): Wenn das Volk (mit)entscheidet … Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie als Herausforderung für die Rechtsordnung: Mit einem Abdruck der wichtigsten (landes)verfassungsrechtlichen und kommunalrechtlichen Bestimmungen zu Volks- und Bürgerentscheiden, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53759-4

Format

Wenn das Volk (mit)entscheidet … Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie als Herausforderung für die Rechtsordnung

Mit einem Abdruck der wichtigsten (landes)verfassungsrechtlichen und kommunalrechtlichen Bestimmungen zu Volks- und Bürgerentscheiden

Martini, Mario

Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Vol. 213

(2011)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Prof. Dr. Mario Martini ist seit 2010 Inhaber eines Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der DHV Speyer. Zuvor hatte er eine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an der LMU München inne. Er habilitierte sich im Jahr 2006 an der Bucerius Law School mit einer Arbeit zu dem Thema: "Der Markt als Instrument hoheitlicher Verteilungslenkung". Seine an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz abgeschlossene Promotion wendete sich einem umweltrechtlichen Thema zu. Sie trägt den Titel: "Integrierte Regelungsansätze im Immissionsschutzrecht". Mario Martini beschäftigt sich in seinem wissenschaftlichen Wirken mit innovativen und aktuellen Themen der Zeit. In jüngerer Zeit hat er sich in seinen Veröffentlichungen beispielsweise mit dem "Zensus als Problem interkommunaler Gleichbehandlung" (2011), der "Netzneutralität zwischen kommunikativer Chancengleichheit und Infrastruktureffizienz" (2011), "Kommunalen Stiftungen" (2011) und den "Grenzen einer Kommerzialisierung der hoheitlichen Verteilungslenkung" (2011) auseinandergesetzt.

Abstract

»Die Emanzipation der Laien, das ist die Demokratie«, hat Thomas Mann das Wesen demokratischer Selbstbestimmung einmal gekennzeichnet. Ohne jede Form von Repräsentation kommt dieses Herrschaftsprinzip in einem modernen Flächenstaat nicht aus. Demokratie als kollektive Selbstbestimmung des Volkes steht in der Folge vor der ständigen Herausforderung, das adäquate Verhältnis zwischen notwendiger arbeitsteiliger Repräsentation und möglicher Partizipation zu finden. Die Orientierungsleitplanken dieses Suchprozesses sind - spätestens nach den Auseinandersetzungen um das Projekt »Stuttgart 21« - verstärkt in der Diskussion begriffen. Der Ruf nach »Mitwirkung mit mehr Wirkung« erschallt immer lauter.

De constitutione lata haben die Landesverfassungen und Gemeindeordnungen bewusst ein Spannungsverhältnis zwischen direkter und indirekter Demokratie angelegt. Sie haben den jeweiligen Repräsentativorganen mit Volks- und Bürgerentscheiden Kontrastinstrumente gegenübergestellt, die als komplementäres Korrektiv wirksam werden sollen. Aus ihrem konkurrierenden Nebeneinander erwächst eine Fülle von Rechtsfragen. Sie reichen von der Zulässigkeit finanzwirksamer Volks- bzw. Bürgerentscheide, über die Erledigung, Sperr- und Bindungswirkung von Volks- und Bürgerentscheiden bis hin zum Rechtsschutz. Diese Wechselbeziehungen zwischen direkter und indirekter Demokratie stellt das Werk entlang dem Ablaufpfad plebiszitärer Mitwirkungsinstrumente dar und entwickelt Lösungsinstrumente für eine Synergien entfaltende Koexistenz beider demokratischen Willensbildungsinstrumente.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
I. Das Volk im Nacken der classe politique –rzur verstärkten Wahrnehmung von Elementen direkter Demokratie 11
1. Seitenblick in das Mutterland neuzeitlicher direkter Demokratie 14
2. Direkte Demokratie als Herausforderungrfür die politische und verfassungsrechtliche Ordnungrder Bundesrepublik Deutschland; Überblick überrden Gang der Darstellungr 16
II. Der (verfassungs-)rechtliche Rahmen plebiszitärer Elemente 18
1. Bundesebene 19
2. Landesebene 23
3. Kommunale Ebene 35
4. Europäische Ebene 36
III. Berührungspunkte und Konfliktlinienrzwischen plebiszitärer und repräsentativerrDemokratie bei dem Ringen um die Vorherrschaftrin der demokratischen Willensbildungr 38
1. Eröffnung der Konkurrenz zwischenrbeiden Willensbildungsmechanismen der Demokratie:rDie Entscheidung über die Zulässigkeit einesrVolksbegehrens bzw. Bürgerbegehrens als Nadelöhrrdes demokratischen Teilhabeprozessesr 39
a) Gebot der Sachlichkeit und Bestimmtheit; Koppelungsverbot 40
b) Der Haushaltsvorbehalt als Handlungsgrenze der vox populi 42
aa) Erkenntnisse der Ökonomik zur Rolle des Bürgers als "Kämmerer"; verfassungspolitische Würdigung 44
bb) Das "Haushaltsgesetz" als plebiszitäre Handlungssperre, insbesondere im Kontext des Referendums zu dem Projekt "Stuttgart 21" 47
cc) Der (Staats-)Haushaltsvorbehalt und sein Inhalt 52
dd) Ausschlussvorbehalt für Finanzfragen 54
2. Erledigung des Volks- bzw. Bürgerbegehrens durch Übernahme des Anliegens 56
3. Einflussnahme durch amtliche Stellungnahmen 58
4. Sperrwirkung von Volks- bzw. Bürgerbegehren? 60
5. Bindungswirkung und Rangverhältnis von Volks- bzw. Bürgerentscheiden 65
a) Durchsetzungsmacht von Volks- und Bürgerentscheiden gegenüber bereits begründeten vertraglichen Vereinbarungen – insbesondere zum Kündigungsrecht des Landes Baden-Württemberg im Falle des Projekts "Stuttgart 21" 66
aa) § 60 Abs. 1 S. 1 LVwVfG als Hebel zur Auflösung von Vertragsbindungen 66
(1) Kostensteigerung als wesentliche Änderung tatsächlicher Verhältnisse 67
(2) Änderung der politischen Mehrheitsverhältnisse im Volk 68
bb) Gesetzliche Aufhebung der Vertragspflichten durch Volksentscheid 74
(1) Gesetzgebungskompetenz 74
(2) Das Rechtsstaatsprinzip, insbesondere der Vertrauensschutz als Grenze 76
(3) Verbot des Einzelfallgesetzes (Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG) 78
cc) Beschränkte Aufhebungsbefugnis von Bürgerentscheiden 79
b) Durchsetzungsmacht von Volks- bzw. Bürgerentscheiden gegenüberrbestehenden und späteren Parlamentsgesetzen bzw. Ratsbeschlüssenr 80
aa) Verhältnis von Bürgerentscheiden zu Ratsbeschlüssen 80
bb) Verhältnis von Volksentscheiden zu Parlamentsgesetzen 81
6. Rechtsschutz –rdas Volk als Staats- bzw. Gemeindeorgan? 86
a) Volksgesetzgebung 86
b) Bürgerentscheide 89
IV. Fazit; verfassungspolitische Desiderate 91
Anhang: Auszüge aus Landesverfassungen und den Gemeindeordnungen 97
I. Volksgesetzgebung –rAuszüge aus den Landesverfassungen 97
a) Verfassung des Landes Baden-Württemberg 97
b) Verfassung des Freistaates Bayern 98
c) Verfassung von Berlin 99
d) Verfassung des Landes Brandenburg 101
e) Verfassung der Freien Hansestadt Bremen 102
f) Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg 104
g) Verfassung des Landes Hessen 106
h) Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern 107
i) Niedersächsische Verfassung 108
j) Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen 109
k) Verfassung für Rheinland-Pfalz 111
l) Verfassung des Saarlandes 112
m) Verfassung des Freistaates Sachsen 113
n) Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt 115
o) Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 116
p) Verfassung des Freistaats Thüringen 118
II. Bürgerbegehren in den Gemeinden –rAuszüge aus den Gemeindeordnungen 119
a) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg 119
b) Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern 121
c) Gemeindeordnung für das Land Brandenburg 123
d) Hessische Gemeindeordnung 124
e) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern 126
f) Niedersachsen 127
aa) Niedersächsische Gemeindeordnung (gültig bis 31.10.2011) 127
bb) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (gültig ab 1.11.2011) 130
g) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 132
h) Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz 134
i) Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes 136
j) Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen 137
k) Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt 139
l) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein 141
m) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung 143
Literaturverzeichnis 146
Sachwortverzeichnis 153