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Die Bemessung des Inkommensurablen

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Mayenburg, D. (2012). Die Bemessung des Inkommensurablen. Wege zur Bestimmung des Ersatzes immaterieller Schäden am Beispiel des Schmerzensgelds. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53750-1
Mayenburg, David von. Die Bemessung des Inkommensurablen: Wege zur Bestimmung des Ersatzes immaterieller Schäden am Beispiel des Schmerzensgelds. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53750-1
Mayenburg, D (2012): Die Bemessung des Inkommensurablen: Wege zur Bestimmung des Ersatzes immaterieller Schäden am Beispiel des Schmerzensgelds, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53750-1

Format

Die Bemessung des Inkommensurablen

Wege zur Bestimmung des Ersatzes immaterieller Schäden am Beispiel des Schmerzensgelds

Mayenburg, David von

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 422

(2012)

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About The Author

David von Mayenburg wurde 1968 in München geboren. Er studierte zunächst Geschichtswissenschaften in München und nach Erwerb des Magistergrades 1995 Rechtswissenschaften in Bonn. Nach Absolvierung des Assessorexamens 2004 wurde er 2005 in Bonn zum Dr. iur. promoviert. Für seine Promotionsschrift erhielt er 2006 den "Preis des Italienischen Staatspräsidenten". Er ist seit 1999 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsche und rheinische Rechtsgeschichte der Universität Bonn.

Abstract

Eine nicht verstummende öffentliche Diskussion über die angemessene Höhe von Schmerzensgeldern zeigt, dass an deren gerichtliche Bemessung besondere Gerechtigkeitserwartungen geknüpft werden. Diese Kontroversen werfen die Frage auf, ob das deutsche Schadensersatzrecht gegenwärtig die Bemessung von Schmerzensgeldern in Fällen des § 253 BGB nicht nur inhaltlich, sondern auch in Bezug auf die konkret ausgeurteilten Summen nachvollziehbar steuert.

Eine Analyse der einschlägigen Rechtsprechung zeigt dabei nicht nur große Differenzen der relevanten Bemessungskriterien, sondern auch erhebliche Varianzen der ausgeurteilten Schmerzensgelder, selbst innerhalb sich stark ähnelnder Fallgruppen. Dieser Befund legt eine Untersuchung der Frage nahe, ob auf der Basis des § 253 überhaupt eine hinreichend exakte Zumessung von Schmerzensgeld möglich ist und welche Konsequenzen sich aus der Unmöglichkeit einer »sauberen« Bemessung für das geltende Recht und für mögliche Reformen des Schadensrechts ergeben.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung und Problemstellung 13
B. Wird der immaterielle Schaden sauber bemessen? 18
I. Dogmatische Grundlagen 18
1. § 253 im System des Schadensrechts 18
a) Unveränderte Sonderrolle nach dem 2. SchadÄndG 18
b) Schmerzensgeld als Naturalrestitution 23
c) Schmerzensgeld als Kompensation 24
d) Die doppelte Problematik der gesetzlichen Anordnung 25
2. Kriterien der Bemessung 27
a) Die Funktionen als Bemessungskriterium 27
aa) Grundlage: Die Leitentscheidung des Großen Senats – GS-BGHZ 18, S. 149 27
bb) Ausgleichsfunktion 28
cc) Genugtuungsfunktion 31
(a) Sektorale Abstufung – Straßenverkehr und Arzthaftung 35
(b) Abstufung nach Verschuldensgraden 36
(c) Sonderproblem: Schmerzensgeld bei Gefährdungshaftung 37
dd) Präventionsfunktion 42
ee) Rechtspolitische Erwägungen 47
b) Vergleichsrechtsprechung als Bemessungskriterium 49
c) Zwischenergebnis 53
II. Die Praxis 54
1. Schmerzensgeldtabellen und Vergleichsrechtsprechung 54
a) Grundlagen 54
b) Auswahl der Daten 55
c) Zuverlässigkeit der Daten 57
d) Vollständigkeit der bemessungsrelevanten Informationen 59
e) Materiellrechtlicher und prozessualer Kontext der Angaben 60
f) Probleme bei der Isolation vergleichbarer Fälle 62
g) Bewertung 63
2. Schmerzensgelder im Vergleich 64
a) Oberer Bereich: Schwerste Hirnschädigungen 66
b) Mittlerer Bereich: Verlust von Zeigefinger(gliedern) 72
c) Unterer Bereich: Schädigung von Haar und Kopfhaut 75
d) Zwischenergebnis 78
III. Bewertung der Ergebnisse und offene Fragen 79
C. Kann der immaterielle Schaden sauber bemessen werden? 81
I. Berechnung nach dem Ausgleichsgedanken 81
II. Berechnung unter Ein- oder Ausschluß von Genugtuungsaspekten 86
1. Genugtuung als entscheidende oder mitentscheidende Funktion 87
2. Bemessungsvorteile einer Eliminierung der Genugtuung 87
3. Reduzierte Berücksichtigung der Genugtuungsfunktion 87
III. Berechnung unter Präventionsgesichtspunkten 91
IV. Konsequenzen und offene Fragen 97
D. Muß der immaterielle Schaden sauber bemessen werden? – Wege aus dem Dilemma 98
I. Verfassungsrechtliche Anforderungen? 98
II. Kern des Problems: Auflösung des Inkommensurabilitätsparadoxes 99
1. Konsequentialistische Ansätze 100
2. Nicht-konsequentialistische Ethik 101
3. Vereinbarkeit der Prämissen? 102
III. Nochmals: Die Dogmatik des Schmerzensgelds 103
1. Der Weg über § 249 – Schmerzensgeld als Restitution? 103
2. Auflösung des Inkommensurabilitätsparadoxons: Immaterielle Güter sind kommensurabel 106
3. Auflösung des Bemessungsproblems – Ausgleich und Billigkeit im Spannungsverhältnis 107
a) Äquivalenz 108
b) Billigkeit 108
aa) Billigkeit als Einzelfallgerechtigkeit 110
bb) Billigkeit zwischen Ermessen und Bindung 113
cc) Zwischenergebnis 114
c) Zwischenergebnis 115
IV. Problemlösungsvorschlag de lege lata 115
1. Rechtsgüterschutz als Orientierungspunkt der Schmerzensgeldbemessung 115
2. Einzelprobleme 118
a) Probleme des Schadens 118
aa) Subjektiver oder objektiver Schaden? 119
bb) Berücksichtigung des Verschuldens? 123
b) Probleme der Bemessung – die Rolle der Vergleichsrechtsprechung 125
aa) Orientierung an den Zwecken des Schadens- und Haftungsrechts 126
bb) Orientierung an Vergleichsrechtsprechung? 126
V. Verzicht auf die Präzisionsperspektive – Das Judiz als Maßstab 129
1. Judiz ist nicht Willkür 130
2. Funktioniert Judiz? 131
VI. Problemlösungen de lege ferenda 133
1. Abschaffung des Schmerzensgeldanspruchs 133
2. Symbolisches Schmerzensgeld 134
3. Autoritative Festlegung des Schmerzensgeldumfangs 136
a) Gesetzliche Schmerzensgeldtabelle 136
b) Bindung an „objektive“ Schadensposten, Kappungsgrenzen oder Rahmenwerte 136
4. Zwischenergebnis 138
E. Ergebnisse 139
Literaturverzeichnis 141
Sachwortverzeichnis 158