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Neuhäuser, G. (2012). Die Zulassung der Berufung im Verwaltungsprozess unter den Einwirkungen des Verfassungs- und des Unionsrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53710-5
Neuhäuser, Gert Armin. Die Zulassung der Berufung im Verwaltungsprozess unter den Einwirkungen des Verfassungs- und des Unionsrechts. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53710-5
Neuhäuser, G (2012): Die Zulassung der Berufung im Verwaltungsprozess unter den Einwirkungen des Verfassungs- und des Unionsrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53710-5

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Die Zulassung der Berufung im Verwaltungsprozess unter den Einwirkungen des Verfassungs- und des Unionsrechts

Neuhäuser, Gert Armin

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1210

(2012)

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About The Author

Der Autor gehört der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 1994 an; nach mehrjährigen Abordnungen in das Niedersächsische Justizministerium – Landesjustizprüfungsamt – und zum Niedersächsischen Landtag – dort als Referent für Innen- und Rechtspolitik – war er von 2006 bis 2009 Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. 2009 wurde er zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Osnabrück ernannt. Seit 1999 ist er als Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der Leibniz-Universität Hannover tätig.

Abstract

Im Berufungszulassungsverfahren der VwGO modifizieren Unions- und Verfassungsrecht die Anforderungen an das Darlegungsgebot des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO. Kommt die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens materiell ernsthaft in Betracht, so ist unmittelbar kraft Art. 267 AEUV die Berufung zuzulassen.

Führt eine Nicht- oder Fehlanwendung des Unionsrechts zu Zweifeln an der Ergebnisrichtigkeit der Entscheidung, haben die Oberverwaltungsgerichte als Ausfluss des Prinzips des Vorrangs des Unionsrechts sowie des Gebots des effet utile dargelegte Zulassungsgründe so umzudeuten, dass die Wirksamkeit des Unionsrechts in einem Berufungsverfahren gewährleistet werden kann. Für sämtliche Berufungszulassungsverfahren fordert das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG eine Umdeutung hinreichend dargelegter, aber objektiv nicht vorliegender Berufungszulassungsgründe in solche, die nicht dargelegt sind, aber offen zu Tage treten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorworte ... 9
Inhaltsverzeichnis 13
I. Problemstellung und Gang der Untersuchung 31
1. Problemstellung 31
2. Gang der Untersuchung 39
II. Fallgruppen der unionsrechtlichen Rechtsanwendungsfehler durch die Verwaltungsgerichte und Probleme in dem Spannungsfeld zwischen Ergebnisrichtigkeit und Beschleunigungsfunktion des Berufungszulassungsverfahrens 41
1. Nicht- oder Falschberücksichtigung des Unionsrechts 41
2. Nichterkennen einer Vorlageberechtigung nach Art. 267 Abs. 2 AEUV 43
3. Das Spannungsfeld zwischen Ergebnisrichtigkeit und Beschleunigungsfunktion des Berufungszulassungsverfahrens 45
III. Das Berufungszulassungsverfahren 47
1. Förmlichkeiten des Antrags auf Zulassung der Berufung nach den §§ 124, 124 a VwGO 51
a) Antragserfordernis und Beschwer 51
b) Vertretungszwang und Form des Antrags 52
c) Frist des Antrags 55
d) Adressat des Antrags 55
e) Bezeichnung des angefochtenen Urteils 60
f) Die Darlegung des Zulassungsgrundes 61
aa) Wortlautauslegung des Begriffs „darlegen“ 61
bb) Systematische Auslegung: Darlegungsgebot und Vertretungszwang 62
cc) Sinn und Zweck des Darlegungsgebotes 64
dd) Entstehungsgeschichte 64
ee) Zusammenfassende Gesetzesinterpretation aufgrund des einfachen Rechts 66
ff) Verfassungsrechtliche Wechselwirkungen 67
(1) Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG 68
(2) Der Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG 74
(3) Zusammenfassende Gesetzesinterpretation des Darlegungsgebotes unter Berücksichtigung der Anforderungen des Verfassungsrechts 81
gg) Darlegungsgebot und Prozesskostenhilfebewilligung 83
g) Die Benennung des Zulassungsgrundes im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO 84
h) Der Prüfungsmaßstab des Oberverwaltungsgerichts 88
i) Notwendige Beiladung in dem Berufungszulassungsverfahren nach § 65 Abs. 2 VwGO 92
2. Die einzelnen Berufungszulassungsgründe und die Anforderungen an ihre Darlegung 94
a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO 94
aa) Begriffsbestimmung der „ernstlichen Zweifel“ 94
(1) Zweifelsbegründende Tatsachenfragen? 95
(a) Streitstand 95
(b) Stellungnahme 96
(2) Ernstlichkeit des Zweifels 96
(a) Streitstand 96
(b) Stellungnahme 99
bb) Begriffsbestimmung der „Richtigkeit des Urteils“ 105
(1) Streitstand 105
(2) Stellungnahme 111
cc) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch das Oberverwaltungsgericht und Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages 116
(1) Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrags 116
(a) Streitstand 116
(b) Stellungnahme 119
(2) Berücksichtigung von Rechtsänderungen 132
(a) Streitstand 132
(b) Stellungnahme 136
dd) Einzelfälle der Geltendmachung „ernstlicher Zweifel“ 140
(1) Würdigung einer Beweisaufnahme 140
(2) Fehlerhafte Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts der Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Aufenthaltsrecht 142
ee) Anforderungen an die Darlegung der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO 148
ff) Anforderungen an die Darlegung unionsrechtlich fußender Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung 151
b) Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache 152
aa) Begriffsbestimmung 154
bb) Prüfungsmaßstab des Oberverwaltungsgerichts 160
cc) Anforderungen an die Darlegung der besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO 164
dd) Anforderungen an die Darlegung unionsrechtlich fußender besonderer rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeiten 165
ee) Abgrenzung zwischen dem Berufungszulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils und dem der besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache 167
c) Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache 173
aa) Begriffsbestimmung 174
(1) Grundsätzliche Bedeutung aufgrund von Tatsachenfragen 174
(2) Begriff des Rechtsmittelzuges 175
bb) Sinn und Zweck des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO 176
cc) Fallgruppen fehlender grundsätzlicher Bedeutung 176
dd) Fallgruppen des Vorliegens einer grundsätzlichen Bedeutung 177
ee) Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache 178
ff) Anforderungen an die Darlegung einer unionsrechtlich fußenden grundsätzlichen Bedeutung 180
d) Divergenzberufung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO 182
aa) Divergenzgerichte 182
(1) Das Oberverwaltungsgericht als Divergenzgericht 182
(2) Exkurs: Der Europäische Gerichtshof als Divergenzgericht 183
bb) Divergenzbegründende Tatsachenfragen 185
cc) Vorliegen einer Divergenz 186
(1) Begriffsbestimmung 186
(2) Normidentität 187
(3) Bewusstsein der Abweichung 187
(4) Zeitpunkt des Ergehens der divergierenden Entscheidung 188
(5) Rechtsanwendungsfehler 190
(6) Stillschweigendes Übergehen 190
(7) Hilfsbegründungen 191
(8) Obiter dicta 191
dd) Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz 192
ee) Anforderungen an die Darlegung einer auf Unionsrecht fußenden Divergenz 193
e) Vorliegen eines Verfahrensmangels 194
aa) Begriff des Verfahrensmangels, der der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegt 194
bb) Beruhenkönnen der Entscheidung auf dem Verfahrensmangel 195
cc) Anforderungen an die Darlegung häufig gerügter Verfahrensmängel 195
(1) Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz VwGO 196
(2) Verstoß gegen Denkgesetze 205
(3) Versagung rechtlichen Gehörs durch Nichtbescheiden wesentlichen Vorbringens 205
(4) Unterbliebene notwendige Beiladung § 65 Abs. 2 VwGO 207
(5) Übergehen einer Vorlageprüfung oder Verwerfung einer Norm des Unionsrechts durch das Verwaltungsgericht als Verfahrensmangel 210
(6) Abweisung der Klage durch Prozessurteil statt durch Sachurteil 213
dd) Besonderheiten der Darlegung eines auf Unionsrecht fußenden Verfahrensmangels 213
f) Besonderheiten bei Mehrfach- und Alternativbegründungen in dem angefochtenen Urteil 214
3. Bindung des Oberverwaltungsgerichts an die geltend gemachten und Umdeutung der Zulassungsgründe 215
a) Grundsatz 215
b) Umdeutung 217
aa) Verfassungsrechtliche Notwendigkeit korrigierender Eingriffe in das Berufungszulassungsrecht 217
bb) Die Umdeutung im Zivilrecht und im Zivilprozessrecht 218
(1) Zivilrecht 218
(2) Prozessrecht 220
cc) Die Umdeutung von Anträgen im Rahmen des § 88 VwGO 221
dd) Die Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes nach § 47 VwVfG 222
ee) Begriffsbestimmung in dem hier bestehenden Zusammenhang 223
c) Fallgruppen der Umdeutung im Berufungszulassungsverfahren nach Rechtsprechung und Lehre 224
aa) Umdeutung des Vorbringens zu ernstlichen Zweifeln zu dem Berufungszulassungsgrund der besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten 225
bb) Umdeutung des Vorbringens zu ernstlichen Zweifeln zu dem Berufungszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung 232
cc) Umdeutung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten der Rechtssache in ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung 232
dd) Umdeutung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in das Vorliegen einer Divergenz 235
ee) Umdeutung des Vorbringens zu einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in das Vorbringen zu einer Verfahrensrüge 238
ff) Umdeutung des Vorbringens zu einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils 238
gg) Umdeutung des Vorbringens zu ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit der Entscheidung in die Darlegung eines Verfahrensmangels 239
hh) Umdeutung des Vorbringens im Rahmen der Divergenzrüge in die Geltendmachung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung 239
ii) Umdeutung der Darlegung eines Verfahrensfehlers in das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils 240
jj) Umdeutung des Vorbringens zu dem Zulassungsgrund der Divergenz in das Vorliegen eines Verfahrensmangels 240
kk) Umdeutung des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils in das Vorliegen einer Divergenz 241
ll) Umdeutung des Vorbringens zu einer Divergenz in die Rüge der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache 242
mm) Umdeutung wegen „greifbarer Gesetzeswidrigkeit“ 243
nn) Umdeutung der dargelegten Gründe innerhalb eines Berufungszulassungsgrundes, insbesondere innerhalb des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO 246
oo) Empirische Bewertung der Rechtsprechung zu einer Umdeutung 249
d) Weiter anzuerkennende Fallgruppen einer Umdeutung 250
e) Zusammenfassung 250
f) Verhältnis der Umdeutung zu dem Darlegungsgebot 252
g) Gewährung rechtlichen Gehörs bei einer Umdeutung 260
4. Unterschiede zwischen einer Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht und einer Zulassung durch das Oberverwaltungsgericht 260
a) Beschränkte Anzahl der Zulassungsgründe 260
b) Das Darlegungserfordernis in einem Berufungszulassungsverfahren 261
c) Berücksichtigung zwischen dem Urteil des Verwaltungsgerichts und dem Ende der Antragsfrist eintretender Änderungen 262
d) Vertretungszwang 262
e) Unterschiede in den Begründungsanforderungen 262
aa) Anforderungen an die Begründung einer von dem Verwaltungsgericht nach § 124 a Abs. 1 VwGO in seinem Urteil zugelassenen Berufung 263
bb) Anforderungen an die Begründung einer von dem Oberverwaltungsgericht nach § 124 a Abs. 5 VwGO zugelassenen Berufung 264
5. Das weitere Verfahren nach Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht 266
a) Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung des dem Berufungszulassungsantrag stattgebenden Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts 266
b) Bestimmter Antrag und inhaltliche Anforderungen der Berufungsbegründung 270
c) Anschlussberufung 272
d) Der Überprüfungsrahmen des Oberverwaltungsgerichts 273
e) Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht im Wege des vereinfachten Verfahrens nach § 130 a VwGO 274
6. Bewertung der Praxis des Berufungszulassungsverfahrens aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden und seines Bevollmächtigten 275
IV. Die Rechtsmittelzulassung wegen nicht dargelegter unionsrechtlicher Rechtsanwendungsfehler in Literatur und Rechtsprechung 279
1. Literatur 279
a) Zulassung der Berufung 279
b) Zulassung der Revision 283
c) Literaturmeinung zu einer Aussetzung und Vorlage nach Art. 267 AEUV in dem Zulassungsverfahren selbst 285
2. Rechtsprechung 286
a) Zulassung der Berufung 286
b) Zulassung der Revision 291
c) Rechtsprechung zu einer Aussetzung und Vorlage nach Art. 267 AEUV in dem Zulassungsverfahren selbst 292
3. Entscheidung der Streitfrage, ob eine Aussetzung und Vorlage in dem Berufungszulassungsverfahren selbst möglich ist 293
V. Unionsrechtliche Vorgaben 297
1. Das Vorabentscheidungsverfahren 297
a) Sinn und Zweck des Vorabentscheidungsverfahrens 298
aa) Gewährleistung der Einheitlichkeit der Unionsrechtsordnung 300
bb) Individualrechtsschutz 302
cc) Rechtsfortbildung 305
dd) Sicherung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes 305
b) Die Berechtigung und die Verpflichtung zu einer Aussetzung und Vorlage zum Zwecke der Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV 306
aa) Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens 307
bb) Vorlageberechtigte 311
cc) Vorlageverpflichtete 314
(1) Letztinstanzliches Gericht im Sinne des Art. 267 Abs. 3 AEUV 314
(2) Begriff des Rechtsmittels 317
(3) Ausnahmen von der Vorlagepflicht 319
c) Die Bindungswirkung der Vorabentscheidung 325
2. Die unmittelbare Wirkung des Unionsrechts 329
a) Die unmittelbare Wirkung des Primärrechts 331
b) Die unmittelbare Wirkung des Sekundärrechts 332
aa) Verordnungen 332
bb) Richtlinien 333
(1) Grundsatz 333
(2) Die richtlinienkonforme Auslegung als Unterfall der unionsrechtskonformen Auslegung des mitgliedsstaatlichen Rechts 337
3. Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts 342
a) Grundsatz 344
b) Der Vorrang des Unionsrechts in seinem Verhältnis zu der mitgliedsstaatlichen Rechtsordnung 346
c) Verwerfung oder Nichtanwendung als Folge des Vorrangs des Unionsrechts 347
4. „Effet utile“, Verpflichtung zu einer unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Prozessrechts und der allgemeine Rechtsgrundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes 348
a) „Effet utile“ und Effektivitätsgrundsatz als Synonyme? 349
aa) Tradierte Begrifflichkeit 349
bb) Differenzierung nach dem jeweiligen Adressaten des Effektivitätsgrundsatzes einerseits und der Auslegungsregel des „effet utile“ andererseits 352
cc) Eigene Stellungnahme 353
b) Die Verpflichtung zu einer unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Prozessrechts und das Gebot effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes und kompetenzrechtliche Aspekte 355
aa) Vollzugsstruktur des Unionsrechts, Kompetenz der Union zu einer Regelung des Verwaltungsprozessrechts und Grundsatz der mitgliedsstaatlichen Verfahrensautonomie 355
(1) Vollzugsstruktur des Unionsrechts 355
(2) Die Kompetenz der Union zu einer Regelung des Verwaltungsprozessrechts 357
(3) Der Grundsatz der mitgliedsstaatlichen Verfahrensautonomie 358
bb) Notwendige Einwirkungen des Unionsrechts auf das mitgliedsstaatliche Verfahrensrecht aus dem Charakter der Union als Rechtsgemeinschaft heraus 360
cc) Einschränkungen des Grundsatzes der nationalen Verfahrensautonomie durch das Effektivitäts- und durch das Gebot effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes 361
dd) Folgerungen aus dem kompetenzrechtlichen Aspekt und dem Effektivitätsgebot 366
(1) Gleichwertigkeits- bzw. Äquivalenzgebot 375
(a) Inhalt 375
(b) Abgrenzung des Prüfungsumfangs des Gerichtshofs in Bezug auf den Grundsatz der Äquivalenz zu dem der mitgliedsstaatlichen Gerichte 376
(c) Begriff der „gleichartigen Klagen, die allein mitgliedsstaatliches Recht betreffen“ 378
(d) Erstarken einer Möglichkeit zu einer Berücksichtigung mitgliedsstaatlichen Rechts von Amts wegen zu einer unionsrechtlichen Berücksichtigungspflicht 380
(e) Berücksichtigung des Unionsrechts von Amts wegen bei (nicht, nicht hinreichend oder nicht fristgerecht umgesetzten) Richtlinien 381
(2) Effizienz- bzw. Effektivitätsgebot 383
(a) Schaffung von Rechtsbehelfen 385
(b) Ausschluss des Berufenkönnens eines Hoheitsträgers auf den Lauf einer Klagefrist bei verspäteter Richtlinienumsetzung 387
(c) Mitgliedsstaatliche Entschädigungsobergrenzen, die nicht geeignet sind, diskriminierende Wirkungen richtlinienkonform angemessen auszugleichen 388
(d) Setzung angemessener Ausschlussfristen 388
(e) Durchbrechung von Vorschriften des nationalen Rechts, in denen der Grundsatz der Rechtskraft verankert ist 391
(f) Die Berücksichtigung des Unionsrechts von Amts wegen 395
(aa) Die Geltendmachung des Unionsrechts durch die Beteiligten als Voraussetzung seiner Anwendbarkeit im Prozess 396
(α) Rs. C-87/90, C-88/90 und C-89/90 396
(β) Rs. C-430/93 und C-431/93 398
(γ) Rs. C-72/95 403
(δ) Rs. C-126/97 406
(ε) Rs. C-295/04 bis C-298/04 408
(ζ) Rs. C-222/05 bis C-225/05 412
(η) Ergebnis 416
(bb) Vorhandensein positiver Verfahrensregelungen in Richtlinien und richtlinienkonforme Auslegung des mitgliedsstaatlichen (Prozess-)rechts 418
(α) Rs. C-240/98 bis C-244/98 418
(β) Rs. C-473/00 421
(γ) Rs. C-168/05 424
(δ) Rs. C-243/08 426
(ε) Rs. C-40/08 428
(ζ) Rs. C-227/08 430
(η) Ergebnis 433
(cc) Ausstrahlungswirkung des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV 436
(α) Rs. C-312/93 436
(β) Ergebnis 438
VI. Folgerungen aus den unionsrechtlichen Vorgaben für das Berufungszulassungsverfahren 441
1. Nicht- oder eingeschränkte Anwendbarkeit des Darlegungsgebots des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO unmittelbar aus Art. 267 AEUV 441
a) Einordnung der Oberverwaltungsgerichte in dem Berufungszulassungsverfahren und in dem Berufungsverfahren als letztinstanzliche oder als Instanzgerichte 441
aa) Letztinstanzlichkeit des Oberverwaltungsgerichts nach einer die Berufung zulassenden Entscheidung 442
bb) Letztinstanzlichkeit des Oberverwaltungsgerichts in dem Berufungszulassungsverfahren selbst 444
b) Vorgaben des Art. 267 AEUV in dem Berufungszulassungsverfahren 449
2. Das Verhältnis des Darlegungsgebots zu den Prinzipien der unmittelbaren Wirkung und des Vorrangs des Unionsrechts sowie zu dem Effektivitätsgrundsatz und dem Auslegungsprinzip des effet utile 460
a) Prüfungsmaßstab 460
b) Das Darlegungserfordernis des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO unter dem Gesichtspunkt der Effektivität 461
aa) Die Länge der Darlegungsfrist des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO 461
bb) Das Darlegungsgebot als solches unter dem Gesichtspunkt der Effektivität 462
(1) Unionsrechtskonforme Auslegung des Darlegungsgebots unter dem Gesichtspunkt der Effektivität 462
(2) Darlegungsgebot und Effektivitätsprinzip 463
c) Das Darlegungserfordernis des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz 467
d) Direkte Kollisionen sekundären Unionsrechts mit dem Darlegungsgebot des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO 469
VII. Unionsrechtliche Rechtfertigung des Darlegungserfordernisses 471
1. Rechtfertigung des Darlegungserfordernisses durch die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Mitgliedsstaaten 471
a) Herleitung 472
b) Inhalt 473
c) Rechtfertigung 474
2. Unionsrechtliche Rechtfertigung des Darlegungserfordernisses unter dem Gesichtspunkt des Fehlens eines „Anspruchs auf einen Instanzenzug“ 475
3. Rechtfertigung des Darlegungserfordernisses aufgrund einer „Hinnahme von Disharmonien in der Anwendung des Unionsrechts“ durch die Verträge selbst? 477
VIII. Folgerungen für die Frage des gesetzlichen Richters 478
1. Einordnung des Gerichtshofs als gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Absatz 1 Satz 2 GG 478
2. Der Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts für die Prüfung einer Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter 480
a) Herleitung des Willkürmaßstabs des Bundesverfassungsgerichts aus dem Verhältnis des einfachen zu dem Verfassungsrecht 480
b) Fallgruppen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 483
aa) Grundsätzliche Verkennung der Vorlageverpflichtung 483
bb) Bewusstes Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofs ohne Vorlagebereitschaft 484
cc) Nichtvorlage trotz Unvollständigkeit der Rechtsprechung des Gerichtshofs 484
dd) Beispielscharakter der Fallgruppen 485
c) Bewertung der Prüfungsintensität des Bundesverfassungsgerichts 487
3. Verschiebungen des bundesverfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes der Willkür aufgrund des Unionsrechts? 488
a) Verschiebung des bundesverfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes der Willkür in den Fällen einer Verletzung der Vorlagepflicht aufgrund der Kriterien der CILFIT-Entscheidung des Gerichtshofs? 488
b) Verschiebung des Prüfungsmaßstabes aufgrund von Art. 4 Abs. 3 Satz 2 EUV und einer unionsrechtskonformen Auslegung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG 490
4. Ergebnis 493
IX. Gesetzgeberische Folgerungen 496
X. Zusammenfassung in Thesen 499
Literaturverzeichnis 503
Sachwortverzeichnis 529