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Der Strafgrund der Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB

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Becker, K. (2012). Der Strafgrund der Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53704-4
Becker, Karina. Der Strafgrund der Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53704-4
Becker, K (2012): Der Strafgrund der Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53704-4

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Der Strafgrund der Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB

Becker, Karina

Schriften zum Strafrecht, Vol. 229

(2012)

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About The Author

Karina Becker, geboren am 26.11.1982 in Winterberg, studierte Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie an der Université Panthéon-Assas Paris. Anschließend war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, Prof. Deiters, sowie am Lehrstuhl für Strafrecht, Prof. Stein, an der WWU Münster. Seit April 2010 ist die Autorin Rechtsreferendarin am LG Münster. In diesem Rahmen war sie bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York tätig.

Abstract

Die Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB ist eine - auch für die Rechtspraxis bedeutende - Vorschrift, deren Legitimität und Interpretation bis heute umstritten sind. Karina Becker unterzieht diese Strafbarkeit einer kritischen Überprüfung, indem sie sowohl aktuelle Auslegungsfragen als auch die grundlegende Frage der Strafwürdigkeit des unter Strafe gestellten Verhaltens untersucht. Für eine umfassende Behandlung dieser Problematik werden neben der Entstehungsgeschichte auch die übrigen Begehungsvarianten des § 30 StGB in die Überlegungen einbezogen.

Bei der Auslegung des § 30 StGB geht die Autorin von dem herrschenden Verständnis der Norm und den üblicherweise angeführten Strafgründen aus, wobei sie die bestehenden Problemfelder einer gründlichen Analyse unterzieht und neue Differenzierungsvorschläge erarbeitet. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass sich die herrschende Auslegung in weiten Teilen nicht mit den von ihr angeführten Strafgründen vereinbaren lässt.

Im Rahmen der Überprüfung der Legitimität der Verabredungsstrafbarkeit wird der Unrechtsgehalt einer solchen Verabredung ermittelt, um anschließend die üblicherweise als Strafgrund angeführte erhöhte Gefährlichkeit dieser Vorbereitungshandlung zu untersuchen. Die umfassende Überprüfung der angeführten Strafgründe führt zu der entscheidenden These der Arbeit: Eine Legitimierung der Verabredungsstrafbarkeit - wie auch der Strafbarkeit der übrigen Varianten des § 30 StGB - ist wegen des zu geringen Unrechtsgehaltes nicht möglich.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
1. Teil: Einleitung 13
A. Zielsetzung der Arbeit 13
B. Gang der Untersuchung 14
2. Teil: Historische Entwicklung der Vorbereitungsstrafbarkeit 15
A. Die Einfügung des § 49a RStGB in das Reichsstrafgesetzbuch 15
I. Tatsächlicher Auslöser: der Duchesne-Fall 16
II. Das Gesetzgebungsverfahren 16
III. Kritische Würdigung 20
IV. Systematische Einordnung des Gesetzes 23
1. § 49a RStGB als delictum sui generis 23
2. § 49a RStGB als unselbstständiges Delikt 26
B. Die Reformentwürfe seit 1909 29
C. Die Strafrechtsangleichungsverordnung von 1943 31
D. Die Fortgeltung der nationalsozialistischen Gesetzesfassung des § 49a RStGB nach 1945 33
E. Das 3. Strafrechtsänderungsgesetz 34
F. Die Einfügung des heutigen § 30 StGB im Jahre 1975 35
3. Teil: Der geltende § 30 StGB und seine Auslegung 37
A. Systematische Einordnung des § 30 StGB 37
B. Die Verabredung 38
I. Ableitung des Verabredungsbegriffes aus den Komplotttheorien 38
1. Die Theorie der wechselseitigen Anstiftung 38
2. Abweichende Theorien 40
a) Das Bestimmen im Sinne des § 26 StGB 41
aa) Das Bestimmen als Hervorrufen des Tatentschlusses 41
(1) Definition des Begriffes Tatentschluss 41
(a) Positive Begriffsbestimmungen 41
(b) Begriffsbestimmung anhand der Abgrenzung zur Tatgeneigtheit 44
(c) Der Tatentschluss als Vorgang von Überlegungen 45
(d) Kritische Würdigung der unterschiedlichen Ansätze 48
(2) Das „Hervorrufen“ des Tatentschlusses 49
(a) Das Kausalitätsverständnis 50
(b) Das Kausalitätsverhältnis zwischen der Teilnehmerhandlung und der Willensbildung des Täters 51
bb) Abweichende Ansätze zur Definition des „Bestimmens“ 55
(1) Die Unrechtspaktstheorie 56
(2) Die Theorie von den Verhaltensnormen 59
cc) Zusammenfassung 66
b) Anwendung auf die hier diskutierte Konstellation 66
3. Zusammenfassung 73
II. Der heute anerkannte Begriff der Verabredung 73
1. Die Willenseinigung 74
a) Die bedingte Einigung 75
aa) Der bedingte Akt der Vereinbarung 77
bb) Der bedingte Inhalt der Vereinbarung 80
b) Das Zugangserfordernis 81
c) Die Scheinverabredung 85
2. Die Vereinbarung mittäterschaftlicher Beiträge 89
a) Ständige Rechtsprechung zur Mittäterschaft 90
b) Aktuelle Rechtsprechung zur Verbrechensverabredung 91
3. Die Konkretisierung der geplanten Tat 92
a) Verständigung über den Tatbestand 94
b) Erforderliche Konkretisierung des Opfers 98
c) Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Konkretisierung 102
aa) Die Grundaussage der Entscheidung aus dem Jahr 1994 102
bb) Die aktuelle Rechtsprechung zu der erforderlichen Konkretisierung 103
4. Besondere Verabredungsarten 106
a) Die alternative Verabredung 106
aa) Alternative zwischen zwei Verbrechen 107
bb) Alternative zwischen einem Verbrechen und einem Vergehen 108
cc) Alternative zwischen mittäterschaftlicher und anderweitiger Begehung 109
dd) Alternative zwischen zwei mittäterschaftlichen Begehungsalternativen desselben Verbrechens 110
ee) Einordnung dieser Varianten als Unterformen der bedingten Verabredung 110
(1) Alternative mit nur einer möglicherweise strafbaren Begehungsvariante 111
(2) Alternative mit mehreren möglicherweise strafbaren Begehungsvarianten 112
ff) Zusammenfassung 114
b) Die untaugliche Verabredung 114
C. Die weiteren Varianten des § 30 StGB 116
I. Die versuchte Anstiftung 116
1. Die Ernsthaftigkeit der Erklärung 117
2. Die Anstiftungshandlung 120
a) Die Bestimmung der Strafbarkeitsgrenze des § 30 Abs. 1 StGB anhand von § 22 StGB 121
b) Die selbstständige Bestimmung der Strafbarkeitsgrenze 122
c) Stellungnahme: Die selbstständige Bestimmung der Strafbarkeitsgrenze oder die Anwendung des § 22 StGB 124
d) Stellungnahme: Die konkreten Anforderungen an den Bestimmungsversuch 126
aa) Vereinbarkeit des Ansatzes von Roxin mit dem Strafgrund 127
(1) Die Voraussetzungen des strafbaren erfolgsqualifizierten Versuchs 129
(2) Übertragung der Grundsätze auf die Konstellation der unbeendeten, entäußerten Bestimmungsversuche 132
bb) Konsequenzen für die Strafbarkeitsgrenze des Anstiftungsversuchs 135
3. Die Bedeutung des Verweises auf § 23 Abs. 3 StGB 137
4. Die Erscheinungsformen der versuchten Anstiftung 138
II. Das Sich-bereit-Erklären 139
1. Die Ernsthaftigkeit der Erklärungen 141
2. Das Zugangserfordernis 143
III. Die Annahme des Erbietens 148
1. Systematische Einordnung 148
a) Einordnung als modifizierter Anstiftungsversuch 148
b) Einordnung als Pönalisierung psychischer Beilhilfehandlungen 149
c) Stellungnahme 150
d) Rückgriff auf den zugrunde liegenden Strafgrund 151
2. Die Ernsthaftigkeit der Erklärung 157
D. Das Verhältnis der Varianten untereinander 159
4. Teil: Der Strafgrund der Verbrechensverabredung 162
A. Die Legitimierung von Strafe 162
I. Das Unrecht als Grundlage der Strafe 162
II. Die Zusammensetzung des Unrechts 165
1. Der Handlungsunwert 165
2. Der Erfolgsunwert 166
B. Anwendung dieser Erkenntnisse auf die Verabredung 167
I. Der Erfolgsunwert der Verabredung 167
II. Der Handlungsunwert der Verabredung 168
C. Die Begründungsansätze für eine Rechtfertigung der Verabredungsstrafbarkeit 172
I. Die Teilrechtsgütertheorie von Jakobs 172
II. Rückgriff auf die Begründungsansätze für die abstrakten Gefährdungsdelikte 176
1. Abstrakte Gefährdungsdelikte, die eine unmittelbar gefährliche Handlung unter Strafe stellen 177
2. Vorverlagernde abstrakte Gefährdungsdelikte 178
III. Die Legitimation der Verabredungsstrafbarkeit durch die besondere Gefährlichkeit 182
1. Der Gefahrbegriff 183
a) Der Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Gefahr 184
b) Der Unterschied zwischen einem Gefahrzustand und einem gefährlichen Verhalten 185
c) Die Gefährlichkeit des angestoßenen Verlaufs 187
d) Die Anwendung der Gefahrdefinitionen auf den Strafgrund des Kontrollverlustes 191
e) Die Anwendung der Gefahrdefinitionen auf den Strafgrund der erhöhten Willensbindung 192
f) Zusammenfassung 193
2. Überprüfung der behaupteten Gefährlichkeit der Verabredung 193
a) Der Kontrollverlust 193
aa) Der Eintritt des Kontrollverlustes 193
bb) Die eigene Gefährlichkeit der Verabredungshandlung 197
b) Die gesteigerte Willensbindung 201
aa) Der Eintritt der erhöhten Willensbindung 202
bb) Die hinreichende Gefährlichkeit der Verabredungshandlung 210
(1) Die eigene Gefährlichkeit der Verabredungshandlung 210
(2) Die Begründung der Strafbarkeit infolge der Gefährlichkeit 211
(a) Die Gefährlichkeit der Vorbereitungen eines Einzeltäters 211
(b) Die Gefährlichkeit der Verabredung im Vergleich zu derjenigen der Vorbereitungen eines Einzeltäters 213
3. Zusammenfassung 216
5. Teil: Die Strafgründe der anderen Varianten des § 30 StGB 218
A. Allgemeine Erkenntnisse zu den echten Vorbereitungshandlungen 218
B. Überprüfung der angeführten Strafgründe 219
I. Die versuchte Anstiftung 220
1. Eintritt des Kontrollverlustes 221
2. Die eigene Gefährlichkeit des Bestimmungsversuchs 224
3. Die Gefährlichkeit des Bestimmungsversuchs im Vergleich zu derjenigen der Vorbereitungen eines Einzeltäters 225
II. Die Annahme eines Erbietens 226
1. Eintritt des Kontrollverlustes als typische Folge 226
2. Die eigene Gefährlichkeit der Annahme eines Erbietens 228
III. Das Sich-Bereit-Erklären 228
1. Das Sich-Erbieten 228
a) Der Eintritt der gesteigerten Willensbindung 229
b) Die eigene Gefährlichkeit des Sich-Erbietens 233
c) Die Gefährlichkeit des Sich-Erbietens im Vergleich zu derjenigen der Vorbereitungen eines Einzeltäters 234
2. Die Annahme einer Aufforderung 235
a) Der Eintritt der erhöhten Willensbindung 235
b) Die eigene Gefährlichkeit der Annahme einer Aufforderung 237
c) Die Gefährlichkeit der Annahme einer Aufforderung im Vergleich zu derjenigen der Vorbereitungen eines Einzeltäters 238
3. Ergebnis für die Strafwürdigkeit des Sich-Bereit-Erklärens 238
IV. Zusammenfassung 238
6. Teil: Ergebnis und kritischer Ausblick 240
Literaturverzeichnis 242
Stichwortverzeichnis 251