Der Strafgrund der Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB
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Der Strafgrund der Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB
Schriften zum Strafrecht, Vol. 229
(2012)
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About The Author
Karina Becker, geboren am 26.11.1982 in Winterberg, studierte Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie an der Université Panthéon-Assas Paris. Anschließend war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, Prof. Deiters, sowie am Lehrstuhl für Strafrecht, Prof. Stein, an der WWU Münster. Seit April 2010 ist die Autorin Rechtsreferendarin am LG Münster. In diesem Rahmen war sie bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York tätig.Abstract
Die Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB ist eine - auch für die Rechtspraxis bedeutende - Vorschrift, deren Legitimität und Interpretation bis heute umstritten sind. Karina Becker unterzieht diese Strafbarkeit einer kritischen Überprüfung, indem sie sowohl aktuelle Auslegungsfragen als auch die grundlegende Frage der Strafwürdigkeit des unter Strafe gestellten Verhaltens untersucht. Für eine umfassende Behandlung dieser Problematik werden neben der Entstehungsgeschichte auch die übrigen Begehungsvarianten des § 30 StGB in die Überlegungen einbezogen.Bei der Auslegung des § 30 StGB geht die Autorin von dem herrschenden Verständnis der Norm und den üblicherweise angeführten Strafgründen aus, wobei sie die bestehenden Problemfelder einer gründlichen Analyse unterzieht und neue Differenzierungsvorschläge erarbeitet. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass sich die herrschende Auslegung in weiten Teilen nicht mit den von ihr angeführten Strafgründen vereinbaren lässt.Im Rahmen der Überprüfung der Legitimität der Verabredungsstrafbarkeit wird der Unrechtsgehalt einer solchen Verabredung ermittelt, um anschließend die üblicherweise als Strafgrund angeführte erhöhte Gefährlichkeit dieser Vorbereitungshandlung zu untersuchen. Die umfassende Überprüfung der angeführten Strafgründe führt zu der entscheidenden These der Arbeit: Eine Legitimierung der Verabredungsstrafbarkeit - wie auch der Strafbarkeit der übrigen Varianten des § 30 StGB - ist wegen des zu geringen Unrechtsgehaltes nicht möglich.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
1. Teil: Einleitung | 13 | ||
A. Zielsetzung der Arbeit | 13 | ||
B. Gang der Untersuchung | 14 | ||
2. Teil: Historische Entwicklung der Vorbereitungsstrafbarkeit | 15 | ||
A. Die Einfügung des § 49a RStGB in das Reichsstrafgesetzbuch | 15 | ||
I. Tatsächlicher Auslöser: der Duchesne-Fall | 16 | ||
II. Das Gesetzgebungsverfahren | 16 | ||
III. Kritische Würdigung | 20 | ||
IV. Systematische Einordnung des Gesetzes | 23 | ||
1. § 49a RStGB als delictum sui generis | 23 | ||
2. § 49a RStGB als unselbstständiges Delikt | 26 | ||
B. Die Reformentwürfe seit 1909 | 29 | ||
C. Die Strafrechtsangleichungsverordnung von 1943 | 31 | ||
D. Die Fortgeltung der nationalsozialistischen Gesetzesfassung des § 49a RStGB nach 1945 | 33 | ||
E. Das 3. Strafrechtsänderungsgesetz | 34 | ||
F. Die Einfügung des heutigen § 30 StGB im Jahre 1975 | 35 | ||
3. Teil: Der geltende § 30 StGB und seine Auslegung | 37 | ||
A. Systematische Einordnung des § 30 StGB | 37 | ||
B. Die Verabredung | 38 | ||
I. Ableitung des Verabredungsbegriffes aus den Komplotttheorien | 38 | ||
1. Die Theorie der wechselseitigen Anstiftung | 38 | ||
2. Abweichende Theorien | 40 | ||
a) Das Bestimmen im Sinne des § 26 StGB | 41 | ||
aa) Das Bestimmen als Hervorrufen des Tatentschlusses | 41 | ||
(1) Definition des Begriffes Tatentschluss | 41 | ||
(a) Positive Begriffsbestimmungen | 41 | ||
(b) Begriffsbestimmung anhand der Abgrenzung zur Tatgeneigtheit | 44 | ||
(c) Der Tatentschluss als Vorgang von Überlegungen | 45 | ||
(d) Kritische Würdigung der unterschiedlichen Ansätze | 48 | ||
(2) Das „Hervorrufen“ des Tatentschlusses | 49 | ||
(a) Das Kausalitätsverständnis | 50 | ||
(b) Das Kausalitätsverhältnis zwischen der Teilnehmerhandlung und der Willensbildung des Täters | 51 | ||
bb) Abweichende Ansätze zur Definition des „Bestimmens“ | 55 | ||
(1) Die Unrechtspaktstheorie | 56 | ||
(2) Die Theorie von den Verhaltensnormen | 59 | ||
cc) Zusammenfassung | 66 | ||
b) Anwendung auf die hier diskutierte Konstellation | 66 | ||
3. Zusammenfassung | 73 | ||
II. Der heute anerkannte Begriff der Verabredung | 73 | ||
1. Die Willenseinigung | 74 | ||
a) Die bedingte Einigung | 75 | ||
aa) Der bedingte Akt der Vereinbarung | 77 | ||
bb) Der bedingte Inhalt der Vereinbarung | 80 | ||
b) Das Zugangserfordernis | 81 | ||
c) Die Scheinverabredung | 85 | ||
2. Die Vereinbarung mittäterschaftlicher Beiträge | 89 | ||
a) Ständige Rechtsprechung zur Mittäterschaft | 90 | ||
b) Aktuelle Rechtsprechung zur Verbrechensverabredung | 91 | ||
3. Die Konkretisierung der geplanten Tat | 92 | ||
a) Verständigung über den Tatbestand | 94 | ||
b) Erforderliche Konkretisierung des Opfers | 98 | ||
c) Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Konkretisierung | 102 | ||
aa) Die Grundaussage der Entscheidung aus dem Jahr 1994 | 102 | ||
bb) Die aktuelle Rechtsprechung zu der erforderlichen Konkretisierung | 103 | ||
4. Besondere Verabredungsarten | 106 | ||
a) Die alternative Verabredung | 106 | ||
aa) Alternative zwischen zwei Verbrechen | 107 | ||
bb) Alternative zwischen einem Verbrechen und einem Vergehen | 108 | ||
cc) Alternative zwischen mittäterschaftlicher und anderweitiger Begehung | 109 | ||
dd) Alternative zwischen zwei mittäterschaftlichen Begehungsalternativen desselben Verbrechens | 110 | ||
ee) Einordnung dieser Varianten als Unterformen der bedingten Verabredung | 110 | ||
(1) Alternative mit nur einer möglicherweise strafbaren Begehungsvariante | 111 | ||
(2) Alternative mit mehreren möglicherweise strafbaren Begehungsvarianten | 112 | ||
ff) Zusammenfassung | 114 | ||
b) Die untaugliche Verabredung | 114 | ||
C. Die weiteren Varianten des § 30 StGB | 116 | ||
I. Die versuchte Anstiftung | 116 | ||
1. Die Ernsthaftigkeit der Erklärung | 117 | ||
2. Die Anstiftungshandlung | 120 | ||
a) Die Bestimmung der Strafbarkeitsgrenze des § 30 Abs. 1 StGB anhand von § 22 StGB | 121 | ||
b) Die selbstständige Bestimmung der Strafbarkeitsgrenze | 122 | ||
c) Stellungnahme: Die selbstständige Bestimmung der Strafbarkeitsgrenze oder die Anwendung des § 22 StGB | 124 | ||
d) Stellungnahme: Die konkreten Anforderungen an den Bestimmungsversuch | 126 | ||
aa) Vereinbarkeit des Ansatzes von Roxin mit dem Strafgrund | 127 | ||
(1) Die Voraussetzungen des strafbaren erfolgsqualifizierten Versuchs | 129 | ||
(2) Übertragung der Grundsätze auf die Konstellation der unbeendeten, entäußerten Bestimmungsversuche | 132 | ||
bb) Konsequenzen für die Strafbarkeitsgrenze des Anstiftungsversuchs | 135 | ||
3. Die Bedeutung des Verweises auf § 23 Abs. 3 StGB | 137 | ||
4. Die Erscheinungsformen der versuchten Anstiftung | 138 | ||
II. Das Sich-bereit-Erklären | 139 | ||
1. Die Ernsthaftigkeit der Erklärungen | 141 | ||
2. Das Zugangserfordernis | 143 | ||
III. Die Annahme des Erbietens | 148 | ||
1. Systematische Einordnung | 148 | ||
a) Einordnung als modifizierter Anstiftungsversuch | 148 | ||
b) Einordnung als Pönalisierung psychischer Beilhilfehandlungen | 149 | ||
c) Stellungnahme | 150 | ||
d) Rückgriff auf den zugrunde liegenden Strafgrund | 151 | ||
2. Die Ernsthaftigkeit der Erklärung | 157 | ||
D. Das Verhältnis der Varianten untereinander | 159 | ||
4. Teil: Der Strafgrund der Verbrechensverabredung | 162 | ||
A. Die Legitimierung von Strafe | 162 | ||
I. Das Unrecht als Grundlage der Strafe | 162 | ||
II. Die Zusammensetzung des Unrechts | 165 | ||
1. Der Handlungsunwert | 165 | ||
2. Der Erfolgsunwert | 166 | ||
B. Anwendung dieser Erkenntnisse auf die Verabredung | 167 | ||
I. Der Erfolgsunwert der Verabredung | 167 | ||
II. Der Handlungsunwert der Verabredung | 168 | ||
C. Die Begründungsansätze für eine Rechtfertigung der Verabredungsstrafbarkeit | 172 | ||
I. Die Teilrechtsgütertheorie von Jakobs | 172 | ||
II. Rückgriff auf die Begründungsansätze für die abstrakten Gefährdungsdelikte | 176 | ||
1. Abstrakte Gefährdungsdelikte, die eine unmittelbar gefährliche Handlung unter Strafe stellen | 177 | ||
2. Vorverlagernde abstrakte Gefährdungsdelikte | 178 | ||
III. Die Legitimation der Verabredungsstrafbarkeit durch die besondere Gefährlichkeit | 182 | ||
1. Der Gefahrbegriff | 183 | ||
a) Der Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Gefahr | 184 | ||
b) Der Unterschied zwischen einem Gefahrzustand und einem gefährlichen Verhalten | 185 | ||
c) Die Gefährlichkeit des angestoßenen Verlaufs | 187 | ||
d) Die Anwendung der Gefahrdefinitionen auf den Strafgrund des Kontrollverlustes | 191 | ||
e) Die Anwendung der Gefahrdefinitionen auf den Strafgrund der erhöhten Willensbindung | 192 | ||
f) Zusammenfassung | 193 | ||
2. Überprüfung der behaupteten Gefährlichkeit der Verabredung | 193 | ||
a) Der Kontrollverlust | 193 | ||
aa) Der Eintritt des Kontrollverlustes | 193 | ||
bb) Die eigene Gefährlichkeit der Verabredungshandlung | 197 | ||
b) Die gesteigerte Willensbindung | 201 | ||
aa) Der Eintritt der erhöhten Willensbindung | 202 | ||
bb) Die hinreichende Gefährlichkeit der Verabredungshandlung | 210 | ||
(1) Die eigene Gefährlichkeit der Verabredungshandlung | 210 | ||
(2) Die Begründung der Strafbarkeit infolge der Gefährlichkeit | 211 | ||
(a) Die Gefährlichkeit der Vorbereitungen eines Einzeltäters | 211 | ||
(b) Die Gefährlichkeit der Verabredung im Vergleich zu derjenigen der Vorbereitungen eines Einzeltäters | 213 | ||
3. Zusammenfassung | 216 | ||
5. Teil: Die Strafgründe der anderen Varianten des § 30 StGB | 218 | ||
A. Allgemeine Erkenntnisse zu den echten Vorbereitungshandlungen | 218 | ||
B. Überprüfung der angeführten Strafgründe | 219 | ||
I. Die versuchte Anstiftung | 220 | ||
1. Eintritt des Kontrollverlustes | 221 | ||
2. Die eigene Gefährlichkeit des Bestimmungsversuchs | 224 | ||
3. Die Gefährlichkeit des Bestimmungsversuchs im Vergleich zu derjenigen der Vorbereitungen eines Einzeltäters | 225 | ||
II. Die Annahme eines Erbietens | 226 | ||
1. Eintritt des Kontrollverlustes als typische Folge | 226 | ||
2. Die eigene Gefährlichkeit der Annahme eines Erbietens | 228 | ||
III. Das Sich-Bereit-Erklären | 228 | ||
1. Das Sich-Erbieten | 228 | ||
a) Der Eintritt der gesteigerten Willensbindung | 229 | ||
b) Die eigene Gefährlichkeit des Sich-Erbietens | 233 | ||
c) Die Gefährlichkeit des Sich-Erbietens im Vergleich zu derjenigen der Vorbereitungen eines Einzeltäters | 234 | ||
2. Die Annahme einer Aufforderung | 235 | ||
a) Der Eintritt der erhöhten Willensbindung | 235 | ||
b) Die eigene Gefährlichkeit der Annahme einer Aufforderung | 237 | ||
c) Die Gefährlichkeit der Annahme einer Aufforderung im Vergleich zu derjenigen der Vorbereitungen eines Einzeltäters | 238 | ||
3. Ergebnis für die Strafwürdigkeit des Sich-Bereit-Erklärens | 238 | ||
IV. Zusammenfassung | 238 | ||
6. Teil: Ergebnis und kritischer Ausblick | 240 | ||
Literaturverzeichnis | 242 | ||
Stichwortverzeichnis | 251 |