Zum gemeinsamen Ursprung von Recht, Gerechtigkeit und Strafe in der Philosophie Friedrich Nietzsches
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Zum gemeinsamen Ursprung von Recht, Gerechtigkeit und Strafe in der Philosophie Friedrich Nietzsches
Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 258
(2012)
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Dr. Sascha Straube wurde 1977 in München geboren. An der Ludwig-Maximilians-Universität München studierte er im Doppelstudium Philosophie und Rechtswissenschaften. Nach Studienabschluss nahm Dr. Straube seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei WITTING CONTZEN DEGENHARD auf und verschrieb sich ganz der Strafverteidigung. Er berät und vertritt in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihm der Titel »Fachanwalt für Strafrecht« verliehen.Abstract
Sascha Straube will mit seiner Arbeit zur Erschließung der Rechtsphilosophie Nietzsches beitragen, die gerade kein Recht des Stärkeren proklamiert.Für Nietzsche fußt jegliches Recht auf Kommunikation, da Recht nur als Ergebnis von Verhandlungen entstehen kann. Und auf die Verhandlungssituation kommt es Nietzsche an. Er denkt in Zwei-Personen-Konflikt-Situationen, in ursprünglichen Beziehungen inter partes. Die »gegenseitige Machtabschätzung« zeigt sich als das zentrale und verbindende Element der von Nietzsche entworfenen Konstellationen.Die Natur stellt kein Recht oder Unrecht zur Verfügung. Recht entsteht erst, wenn die Parteien Rechte zuerkennen. Dabei wird der Einfluss des Willens zur Macht sichtbar, der auch die Geschicke der Rechtsentstehungssituation lenkt. Auf diese ursprüngliche Konfliktsituation stößt der Autor auch im Rahmen der Gerechtigkeitskonzeption Nietzsches und bei dessen Blick auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie zwischen strafendem Staat und Täter.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. Einleitung | 9 | ||
B. Die Ursprungssituation für die Entstehung von Recht in der Philosophie Friedrich Nietzsches | 14 | ||
I. Die Geburt des Rechts aus der Übermacht? | 14 | ||
1. Der Naturzustand | 14 | ||
2. Das Recht des Stärkeren | 17 | ||
II. Der Wille zur Macht bei Friedrich Nietzsche | 24 | ||
III. Die Bedeutung des Herkommens für das Recht | 27 | ||
IV. Die Geburt des Rechts aus dem Vertrag | 31 | ||
1. Das Tier, das versprechen kann | 32 | ||
2. Die Entstehung des Rechts aus der Machtabschätzung | 34 | ||
a) Das Maßnehmen der Mächte | 38 | ||
b) Das Prinzip des Gleichgewichts | 44 | ||
aa) Der Begriff des Gleichgewichts | 46 | ||
bb) Das Gleichgewicht als Voraussetzung, um sich zu "vertragen" | 49 | ||
cc) Das Vertragen als Moment der Rechtsentstehung | 56 | ||
3. Das kluge Rechnen – die Rückführung auf die Selbsterhaltung | 66 | ||
a) Die Zuträglichkeit | 67 | ||
b) Die Erhaltung | 69 | ||
V. Rechtszustände als Ausnahmezustände | 73 | ||
1. Der Naturzustand in den Rechtszuständen | 73 | ||
2. Der Melier-Dialog und der Abbruch der Verhandlungen | 76 | ||
3. Die Veränderung der Machteinschätzung | 78 | ||
4. Rechtszustände als Ausnahmezustände | 80 | ||
C. Die Ursprungssituation für die Entstehung von Gerechtigkeit in der Philosophie Friedrich Nietzsches | 82 | ||
I. Parallelität der Ursprungssituation von Recht und Gerechtigkeit | 82 | ||
II. Nietzsches Gerechtigkeitskonzeption | 89 | ||
1. Die Gerechtigkeit als Göttin | 89 | ||
2. suum cuique als Ideal der Gerechtigkeit | 92 | ||
3. Die Gerechtigkeit als instinkthafte Tugend | 95 | ||
4. Die Gerechtigkeit als dynamisches Prinzip | 96 | ||
5. Die Anstrengung des gerechten Urteilens | 101 | ||
6. Der übermenschliche Anspruch des Gerechten an sich selbst | 103 | ||
7. Die Billigkeit als Fortbildung der Gerechtigkeit | 105 | ||
8. Die Gerechtigkeit als "Wünschbarkeit" | 109 | ||
III. Der Tauschcharakter der Gerechtigkeit | 111 | ||
1. Die Gerechtigkeit als Austausch des jeweils Gewünschten | 112 | ||
2. Das Synallagma in einem gerechten Austausch | 113 | ||
3. Die Gerechtigkeit als Vertragsgerechtigkeit | 116 | ||
4. Die Machtabschätzung in der Einschätzung der Vertragstreue | 118 | ||
IV. Rache und Gerechtigkeit | 121 | ||
1. Der gemeinsame Ursprungsbereich von Rache und Gerechtigkeit | 121 | ||
2. Die Rache der blinden Erbitterung | 123 | ||
3. Die Selbsterhaltung hinter der Rache | 126 | ||
4. Die Gerechtigkeit fordert den Abschied von der Rache | 129 | ||
D. Ursprung der Strafe in einer Machtabschätzung und die Folgen | 131 | ||
I. Strafen in der Philosophie Friedrich Nietzsches | 132 | ||
1. Die völlige Unverantwortlichkeit | 133 | ||
2. Die Willkürlichkeit der Strafzwecke | 140 | ||
a) Der Kultus in der Strafe als das Dauerhafte an ihr | 141 | ||
b) Der Zweck in der Strafe als das Flüssige an ihr | 144 | ||
3. Die Willkürlichkeit der Strafzumessung | 148 | ||
II. Ursprung des Strafens in einer Zwei-Personen-Konflikt-Situation | 154 | ||
1. Schmerzzufügung als Erinnerungstechnik | 154 | ||
2. Das Obligationenrecht hinter dem Strafen I | 157 | ||
3. Das Wohlgefühl des Geschädigten bei der Bestrafung des Schädigers | 159 | ||
4. Das Obligationenrecht hinter dem Strafen II | 161 | ||
5. Der Mensch als das abschätzende Tier | 165 | ||
6. Die Rache hinter der Strafe | 167 | ||
III. Der Gesetzesbrecher als Vertragsbrüchiger | 169 | ||
IV. Schonung als Praxis der Gerechtigkeit | 177 | ||
E. Schlussbetrachtung | 181 | ||
Literaturverzeichnis | 184 |