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Menschenwürde am Lebensanfang und am Lebensende und strafrechtlicher Lebensschutz

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Rohrer, J. (2012). Menschenwürde am Lebensanfang und am Lebensende und strafrechtlicher Lebensschutz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53749-5
Rohrer, Jens. Menschenwürde am Lebensanfang und am Lebensende und strafrechtlicher Lebensschutz. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53749-5
Rohrer, J (2012): Menschenwürde am Lebensanfang und am Lebensende und strafrechtlicher Lebensschutz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53749-5

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Menschenwürde am Lebensanfang und am Lebensende und strafrechtlicher Lebensschutz

Rohrer, Jens

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 234

(2012)

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About The Author

Jens Rohrer wurde am 03. April 1984 in Heidelberg geboren. Nach dem Abitur im Jahr 2003 absolvierte er ein Freiwilliges Soziales Jahr. Ab dem Wintersemester 2004/2005 studierte Jens Rohrer Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen im Jahr 2009 verfasste er als Stipendiat des Interdisziplinären Forums für Biomedizin und Kulturwissenschaften der Universität Heidelberg eine Dissertation zum Thema »Menschenwürde am Lebensanfang und am Lebensende und strafrechtlicher Lebensschutz«. Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Dieter Dölling betreut. Seit Juni 2010 ist Jens Rohrer Rechtsreferendar am Landgericht Frankfurt am Main.

Abstract

Thema der Arbeit ist das Verhältnis der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen von Menschenwürde und Lebensrecht sowie deren Bedeutung an den Grenzbereichen des Lebens. Jens Rohrer untersucht die konkreten Gefährdungslagen des Schwangerschaftsabbruchs und der embryonalen Stammzellforschung am Lebensanfang sowie der Sterbehilfe am Lebensende. Eine intensive Betrachtung erfahren auch die Fragen nach Parallelen und Differenzen der genannten Situationen sowie nach einer möglichen Relativierung von Menschenwürde oder Lebensrecht. Die Untersuchung erfolgt unter strenger Beachtung juristischer Methodik. Gleichwohl werden rechtliche Wertungen stets unter Berücksichtigung interdisziplinärer Bezüge zur Medizin, Ethik und Philosophie vorgenommen.

Rohrer zeigt auf, dass sowohl am Lebensanfang als auch am Lebensende eine beträchtliche Relativierung des Schutzes menschlichen Lebens praktiziert wird. Zurückzuführen ist diese Relativierung auf die Kollision und die Zuordnung der zugrunde liegenden Interessen beim Schwangerschaftsabbruch, bei der Stammzellforschung und der Sterbehilfe. Während am Lebensende ein intrapersonaler Interessenkonflikt gewisse Maßnahmen im Bereich der Sterbehilfe rechtfertigen kann, besteht bei der embryonalen Stammzellforschung ein interpersonaler Interessenkonflikt, der im Falle der fremdnützigen Instrumentalisierung menschlichen Lebens auch die Menschenwürde tangiert. Eine Zwischenstellung nimmt insofern der Schwangerschaftsabbruch ein, der maßgeblich durch die biologisch einmalige Situation der Schwangerschaft als »Zweiheit in Einheit« geprägt ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 19
Einleitung 21
I. Aktualität des Themas 21
II. Ziele der Untersuchung 22
III. Zum Gang der Untersuchung 23
A. Verfassungsrechtliche Grundlagen 25
I. Begründung und Reichweite von Menschenwürde und Lebensschutz 25
1. Die Menschenwürde, Art. 1 I GG 25
a) Annäherung an den Menschenwürdesatz 25
aa) Rückblick: Normhintergrund zu Art. 1 I GG 25
bb) Ausblick: Entwicklungsoffenheit und Konkretisierungsbedürftigkeit 28
cc) Begründungsversuche zur Menschenwürde 30
(1) Problemstellung 30
(2) Individuelle Würde des Einzelnen 31
(a) Ideengeschichtliche Grundlagen 31
(b) Gegenwärtige Positionen 38
(3) Gattungswürde der Menschheit 45
b) Funktion des Verfassungsbegriffs Menschenwürde – Grundrechtscharakter 48
c) Dimensionen des Würdeschutzes in Art. 1 I GG 51
aa) Abwehrdimension im Verhältnis Staat-Bürger 51
bb) Schutzpflichtdimension im Verhältnis Staat-Bürger 52
(1) Staatliche Verbote und Sanktionen 53
(2) Menschenwürde als Auftrag 53
(3) Anmerkung zur Schutzpflichtdimension, Art. 1 I 2 GG 54
cc) Unmittelbare Drittwirkung im Verhältnis Bürger-Bürger 55
d) Gefahren und aktuelle Tendenzen im Umgang mit Art. 1 I GG 56
e) Zwischenresümee: Konsentierte Grundaussagen und -tendenzen zu Art. 1 I GG 58
f) Probleme der gängigen Menschenwürdekonzepte an den Grenzbereichen des Lebens 59
aa) Besonderheiten der Grenzbereiche in rein tatsächlicher Hinsicht 59
(1) Der Anfang des Lebens 59
(2) Das Ende des Lebens 60
(3) Zusammenfassend: Unterschiede zum Rest des Lebens 62
bb) Bedeutung der festgestellten Charakteristika für die gängigen Würdekonzepte 62
cc) Schlussfolgerung 66
g) Grundrechtsträgerschaft bezüglich Art. 1 I GG in den einzelnen Phasen zu Beginn und Ende des Lebens 67
aa) Naturwissenschaftliche Einführung 67
(1) Zum Lebensanfang 67
(2) Zum Lebensende 70
bb) Beginn des Würdeschutzes am Anfang des Lebens 70
(1) Vertretene Anknüpfungszeitpunkte 71
(a) Position des BVerfG 71
(b) Meinungsstand im juristischen Schrifttum 72
(2) Stellungnahme 76
(a) Zum Würdeschutz durch Art. 1 GG zugunsten des Embryos in vivo 76
(b) Zum Würdeschutz durch Art. 1 GG zugunsten des Embryos in vitro 79
cc) Ende des Würdeschutzes/ Würdeschutz am Lebensende 80
dd) Dogmatische Herleitung und Reichweite des Würdeschutzes in den Grenzbereichen 81
(1) Vertretene Standpunkte 81
(a) Subjektive Grundrechtsträgerschaft am Lebensanfang bei vollwertigem Würdeschutz 82
(b) Nur objektive, relativierbare Ausprägung des Würdeschutzes am Lebensanfang 82
(c) Nur objektive, relativierbare Ausprägung des Würdeschutzes am Lebensanfang basierend auf der Gattungswürde 83
(d) Entwicklungs- und situationsabhängiger Schutz am Lebensanfang – sog. Wachstumskonzepte 83
(e) Sonstige Vorwirkungen am Lebensanfang 84
(f) Situation am Lebensende 84
(2) Stellungnahme 85
ee) Zwischenresümee zur Schutzbereichsebene des Art. 1 I GG 87
2. Das Recht auf Leben, Art. 2 II GG 88
a) Normgeschichtlicher Hintergrund des Art. 2 II GG 88
b) Zum Schutzgut Leben – Sachlicher Schutzbereich des Art. 2 II GG 90
c) Die unterschiedlichen Dimensionen des Grundrechtsschutzes bei Art. 2 II GG 92
aa) Abwehrfunktion – status negativus 92
bb) Schutzpflichtfunktion 93
(1) Herleitung der staatlichen Schutzpflicht 93
(a) Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum 93
(b) Bewertung und eigener Standpunkt 95
(2) Inhalt der staatlichen Schutzpflicht 98
cc) Staatliche Förderungs- und Leistungspflicht – status positivus 101
dd) Fehlende unmittelbare Drittwirkung 102
d) Verfassungsrechtlicher Lebensschutz in den einzelnen Phasen menschlicher Entwicklung 102
aa) 1. Stufe: „Ob“ des Lebensschutzes 103
(1) Einsetzen des verfassungsrechtlichen Lebensschutzes am Lebensbeginn 103
(a) Position des BVerfG 103
(b) Vertretene Anknüpfungspunkte im juristischen Schrifttum 104
(c) Stellungnahme 107
(2) Ende des verfassungsrechtlichen Lebensschutzes 111
(a) Meinungsstand im juristischen Schrifttum 111
(b) Stellungnahme 114
(c) Befund und Zwischenergebnis 115
(d) Entscheidung und eigene Position 116
(3) Ergebnis zur ersten Stufe des Lebensschutzes 118
bb) 2. Stufe: Das „Wie“ des Lebensschutzes 118
(1) Am Lebensanfang 119
(a) Grundrechtsdogmatische Konstruktion 119
(b) Intensität des Schutzes im Vergleich zum erwachsenen Leben 122
(2) Am Lebensende 126
(a) Grundrechtsdogmatische Konstruktion 126
(b) Intensität des Schutzes im Vergleich zum Rest des Lebens 127
(3) Zwischenergebnis zur zweiten Stufe 128
cc) Zum Befund der divergierenden verfassungsrechtlichen Wertungen an den Grenzen des Lebens 128
(1) Problemaufriss 128
(2) Begründung des Befundes 129
(3) Potentielle Konsequenzen und deren Bewertung 131
e) Fazit zum verfassungsrechtlichen Lebensschutz nach Art. 2 II GG 131
3. Verhältnis der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen von Menschenwürde und Lebensschutz 132
a) Lösungsansätze im Schrifttum 133
aa) Das Dürigsche Wertesystem 133
bb) Menschenwürde als Fundament und Einzelgrundrechte als Konkretisierung – Gedanke der Wechselwirkung 133
cc) Kongruenz der Gewährleistungen 134
dd) Entkoppelung 134
ee) Durchgriffsgedanke 134
ff) Menschenwürde als absolute Schranken-Schranke bzw. Korrektiv 136
b) Bewertung des Meinungsstandes und eigener Ansatz 137
II. Tatsächliches Vorliegen einer Beeinträchtigung (Eingriff) 142
1. Grundrechtsdogmatische Vorklärung 143
a) Staatlicher Eingriff 143
b) Privater Eingriff 144
c) Zwischenergebnis 145
2. Gefährdungslagen am Anfang des Lebens 145
a) Beeinträchtigungen des ungeborenen Lebens in vivo 147
aa) Pränidative Beeinträchtigungen 147
bb) Schwangerschaftsabbruch 148
cc) Verfassungsrechtliche Bewertung 149
(1) Tangierte Grundrechte 149
(a) Beeinträchtigung des Lebensrechts aus Art. 2 II GG 149
(b) Beeinträchtigung der Menschenwürde aus Art. 1 I GG 149
(2) Betroffene Grundrechtsdimension 154
dd) Zwischenergebnis zu Grundrechtsbeeinträchtigungen des ungeborenen Lebens in vivo 155
b) Beeinträchtigungen des ungeborenen Lebens in vitro durch embryonale Stammzellforschung 156
aa) Problemaufriss – Wissenschaftliche Grundlegung 156
bb) Tangierte Grundrechte 159
(1) Beeinträchtigung des Lebensrechts aus Art. 2 II GG 159
(2) Beeinträchtigung der Menschenwürde aus Art. 1 I GG 161
cc) Betroffene Grundrechtsdimension 169
dd) Zwischenergebnis zu Grundrechtsbeeinträchtigungen bei embryonaler Stammzellforschung 170
3. Gefährdungslagen am Ende des Lebens 171
a) Sterbehilfe 172
aa) Begriffsbestimmung und Eingrenzung 172
bb) Betroffene Grundrechte 174
(1) Beeinträchtigung des Lebensrechts aus Art. 2 II GG 175
(2) Beeinträchtigung der Menschenwürde aus Art. 1 I GG 177
cc) Betroffene Grundrechtsdimension 179
dd) Befund zur betroffenen Grundrechtsdimension 180
b) Zwischenergebnis zu Gefährdungslagen am Lebensende 181
4. Relativierung über Disponibilität – Zur Frage des Grundrechtsverzichts 181
a) Allgemeine Grundlagen 182
b) Verfügbarkeit im Bereich der vorliegend untersuchten Rechtsgüter 184
aa) Zur Disponibilität der Menschenwürde aus Art. 1 I GG 184
bb) Zur Disponibilität des Lebensrechts aus Art. 2 II GG 185
c) Verfügbarkeit im Bereich der vorliegend untersuchten Gefährdungslagen 186
aa) Situation bei Beeinträchtigungen des Lebens in vivo 186
bb) Situation bei Beeinträchtigungen des Lebens in vitro 187
cc) Situation der Sterbehilfe am Lebensende 188
d) Zwischenergebnis zum Aspekt des Grundrechtsverzichts 190
5. Ergebnisse zur Ebene der Grundrechtsbeeinträchtigung 190
III. Ebene des Interessenausgleichs (Rechtfertigung) 191
1. Rechtfertigung einer Beeinträchtigung von Art. 2 II GG, Lebensrecht 191
a) Zur Abwehrdimension des Lebensgrundrechts 191
b) Zur Schutzpflichtdimension des Lebensgrundrechts 192
c) Zwischenergebnis 193
d) Darstellung der einschlägigen Gegenrechte 193
aa) Bei pränidativen Maßnahmen 193
bb) Beim Schwangerschaftsabbruch 195
cc) Bei embryonaler Stammzellforschung 197
dd) Bei Sterbehilfe 199
ee) Parallelen und Differenzen bezüglich der betroffenen Interessen 202
2. Ergebnis zu den widerstreitenden Interessen 203
B. Einfachgesetzlicher Lebensschutz 205
I. Zum Verhältnis von Verfassungsrecht zu einfachem Recht 205
1. Generelles Rangverhältnis 205
2. Wechselwirkung 206
a) Die Gesetzesebene als Umsetzung der grundrechtlichen Schutzpflicht 206
b) Die konkretisierende Funktion der Gesetzesebene für die Grundrechte 207
3. Zur Frage des Durchgriffs der Verfassungsebene bei fehlender gesetzlicher Regelung 208
II. Strafrechtlicher Lebensschutz 209
1. Bedeutung des Strafrechts für den Lebensschutz 209
a) Ultima-ratio-Charakter des Strafrechts 209
b) Mögliche Verengung des Einschätzungsspielraums hin zur Pönalisierungspflicht 210
c) Spezifische Situation an den Grenzbereichen des Lebens 210
d) Zwischenergebnis zur Bedeutung des Strafrechts 212
2. Grundsätzliches Tötungsverbot 212
a) Die Regelungen der §§ 211 ff. StGB 212
b) Tötung anderer unter Billigung der Rechtsordnung 213
3. Strafrechtlicher Lebensschutz an den untersuchten Grenzbereichen 214
a) Geschriebene Rechtslage 215
aa) Am Beginn des Lebens 215
(1) Rechtslage zwischen Befruchtung und Nidation 215
(a) Schutz des Embryos in vitro durch das Embryonenschutzgesetz 215
(b) Das Stammzellgesetz als Ergänzung 224
(c) Zwischenergebnis zum Schutz des Embryos in vitro 226
(d) Schutz des Embryos in vivo 227
(e) Bewertung und Begründung der unterschiedlichen rechtlichen Regelung in vivo und in vitro 227
(2) Rechtslage zwischen abgeschlossener Nidation und Beginn der Geburt 228
(a) Allgemeines zu Rechtsgut und Systematik der §§ 218 ff. StGB 229
(b) Objektiver Tatbestand 229
(c) Subjektiver Tatbestand 231
(d) Rechtswidrigkeit 231
(e) Schuld 235
(f) Strafzumessungsgesichtspunkte und Strafausschließungsgründe 235
(g) Zwischenergebnis zum Schutz des ungeborenen Lebens durch die §§ 218 ff. StGB 236
(3) Der strafrechtliche Lebensschutz durch §§ 211 ff. StGB 237
(a) Zur Systematik der §§ 211 ff. StGB 237
(b) Zeitlicher Anwendungsbereich der §§ 211 ff. StGB in Abgrenzung zu §§ 218 ff. StGB 237
(c) Zwischenergebnis zum strafrechtlichen Lebensschutz durch §§ 211 ff. StGB 243
(4) Grad des Lebensschutzes in den einzelnen Phasen 243
(a) Zum Gedanken des wachsenden Lebensrechts 243
(b) Stellungnahme und Begründung des differenzierten Regelungssystems 244
(5) Zwischenergebnis zum strafrechtlichen Lebensschutz am Beginn des Lebens 247
(6) Exkurs: Vergleich mit zivilrechtlichen Regelungen am Lebensanfang 248
bb) Am Ende des Lebens 249
(1) Bestimmung des Lebensendes im strafrechtlichen Sinne 249
(2) Strafrechtliche Bewertung spezifischer Konfliktlagen am Lebensende 251
(a) Suizid als freiverantwortliche Selbsttötung 251
(b) Aktiv-direkte Sterbehilfe 251
(c) Aktiv-indirekte Sterbehilfe 252
(d) Passive Sterbehilfe 253
(e) Zwischenergebnis zur strafrechtlichen Bewertung der Konfliktlagen am Lebensende 253
(3) Ausschluss einer Differenzierung bzw. Relativierung des Schutzes nach Lebensqualität 254
(4) (Un-)Verfügbarkeit des Rechtsguts Leben im Strafrecht – zur Bedeutung des Patientenwillens 254
(a) Verfassungsrechtliche Grundlagen des Selbstbestimmungsrechts 254
(b) Grenzen der Selbstbestimmung 255
(c) Zur Bestimmung des Patientenwillens 258
(5) Zwischenergebnis zum strafrechtlichen Lebensschutz am Ende des Lebens 260
(6) Exkurs: Vergleich mit zivilrechtlichen Regelungen am Lebensende 261
b) Rechtswirklichkeit 262
aa) Am Lebensanfang 262
(1) Menschliches Leben in vivo 262
(a) Praktische Bedeutung der Beratungsregelung 262
(b) Indikationsauslegung und -stellung 263
(c) Sonderproblem der Tötung durch Perforation 265
(d) Sonderproblem der sog. Früheuthanasie 266
(e) Zwischenergebnis zum Umgang mit dem Leben in vivo am Lebensanfang 267
(2) Menschliches Leben in vitro 268
(a) Verschiebung der Stichtagsregelung 268
(b) Praktizierte Embryonenforschung in Deutschland 268
(c) Zwischenergebnis zum Umgang mit dem Leben in vitro am Lebensanfang 269
bb) Am Lebensende 269
(1) Zur Bewertung passiver Sterbehilfe 269
(2) Zur Bewertung aktiv-indirekter Sterbehilfe 272
(3) Zur Bewertung aktiv-direkter Sterbehilfe 273
c) Divergenz zwischen geschriebenem Recht und Rechtswirklichkeit 275
aa) Vorliegen einer tatsächlichen Relativierung des strafrechtlichen Lebensschutzes 275
(1) Am Lebensanfang 275
(2) Am Lebensende 276
(3) Vergleich der beiden Grenzbereiche Lebensanfang und Lebensende 277
(4) Schlussfolgerung 277
bb) Vereinbarkeit der Befunde mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben 278
(1) Bewertungsmaßstab 278
(2) Situation am Lebensanfang 279
(a) Anwendungsbereich des ESchG 279
(b) Verbot der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken 280
(c) Verbot der Verwendung von überzähligen Embryonen zu Forschungszwecken 280
(d) Geringe praktische Relevanz der Strafvorschriften des ESchG 281
(e) Reformbedarf bezüglich der Regelungen des ESchG 281
(f) Zulässiger Stammzellimport nach dem StammZG 283
(g) Stichtagsregelung des StammZG 286
(h) Anwendungsbereich der §§ 218 ff. StGB 287
(i) Beratungsregelung innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen, § 218a I StGB 289
(j) Medizinisch-soziale Indikation, § 218a II StGB 291
(k) Kriminologische Indikation, § 218a III StGB 293
(l) Anwendungsbereich der §§ 211 ff. StGB 293
(m) Tötung in der Geburt durch Perforation 294
(n) Früheuthanasie schwerstgeschädigter Neugeborener 295
(o) Ergebnis zur Situation am Lebensanfang 295
(3) Situation am Lebensende 297
(a) Anwendungsbereich der Tötungsdelikte 298
(b) Passive Sterbehilfe 298
(c) Zur Ermittlung des Patientenwillens 301
(d) Zur Situation von Ärzten und Pflegepersonal 303
(e) Aktiv-direkte Sterbehilfe 303
(f) Aktiv-indirekte Sterbehilfe 306
(g) Allgemeinheit der gesetzlichen Regelungen/Reformbedarf 307
(h) Ergebnis zur Situation am Lebensende 308
C. Konsequenzen der Befunde für die Bedeutung von Menschenwürde und Lebensschutz an den Grenzbereichen menschlicher Existenz 311
I. Rückwirkungen des einfachen Rechts und von dessen Anwendung auf die Verfassungsebene 311
II. Spezifische Bedeutung des strafrechtlichen Lebensschutzes an den Grenzen des Lebens 313
1. Am Lebensanfang 313
2. Am Lebensende 314
III. Spezifische Bedeutung der Menschenwürde an den Grenzen des Lebens 315
1. Am Lebensanfang 315
2. Am Lebensende 316
IV. Nach allem: Endgültige Feststellungen zum Menschenwürdesatz nach Art. 1 I GG 317
Schlusswort 319
I. Abschließende Reflexion der Befunde 319
II. Ausblick 320
Literaturverzeichnis 322
Sachwortverzeichnis 357