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Argumenta Iuventiana – Argumenta Salviana

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Harke, J. (2012). Argumenta Iuventiana – Argumenta Salviana. Entscheidungsbegründungen bei Celsus und Julian. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53778-5
Harke, Jan Dirk. Argumenta Iuventiana – Argumenta Salviana: Entscheidungsbegründungen bei Celsus und Julian. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53778-5
Harke, J (2012): Argumenta Iuventiana – Argumenta Salviana: Entscheidungsbegründungen bei Celsus und Julian, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53778-5

Format

Argumenta Iuventiana – Argumenta Salviana

Entscheidungsbegründungen bei Celsus und Julian

Harke, Jan Dirk

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 157

(2012)

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About The Author

Jan Dirk Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003. Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig. Der Ruf an die Universität Würzburg erging im Mai 2003. Von 2009 bis 2016 war Harke zudem Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seit 2016 ist Harke Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena.

Abstract

Einzelne Falllösungen oder Argumentationen, und seien sie noch so markant, vermitteln kein zuverlässiges Bild von der Methode eines römischen Juristen. Dieses entsteht vielmehr erst durch die Gesamtschau seiner Entscheidungsbegründungen, in denen der Jurist selbst Rechenschaft über die von ihm gewählte Art der Rechtsfindung ablegt. Sie gleichsam statistisch auszuwerten ist das Ziel der vorliegenden Arbeit.

Während der erste Teil eine kurze Neufassung einer älteren Untersuchung zur Methode des Celsus ist, geht es im zweiten Teil um die Entscheidungsbegründungen Julians, des anderen großen Hochklassikers, dessen Eigenart gerade durch die Gegenüberstellung mit Celsus erhellt und wiederum den Charakter auch dieses Juristen beleuchtet. Das zur Einteilung der Argumentation jeweils verwendete Schema beruht auf der Unterscheidung zwischen systemimmanenter Rechtsfindung durch Fallanknüpfung oder Deduktion und systemüberschreitender Rechtsfindung durch Wertung, ferner auf der Differenzierung zwischen unvermittelter Fallentscheidung durch den direkten Schluss aus einem Vergleichsfall oder einer Norm und der vermittelten Falllösung durch die Fortbildung einer Norm, die vom Gesetzgeber, der Rechtswissenschaft oder dem Urheber eines Rechtsgeschäfts gesetzt ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 11
I. Eine unhistorische oder zeitlose Frage? 11
II. Definition und Einteilung der rationes decidendi 13
1. Zählung von Entscheidungen und Begründungen 13
2. Schema der Einteilung 15
A. Argumenta Iuventiana – Entscheidungsbegründungen bei Celsus 19
I. Systemimmanente Rechtsfindung 19
1. Unvermittelte Fallentscheidung 19
a) Induktion 19
b) Deduktion 25
aa) Subsumtion unter Gesetze und Juristenregeln 26
(1) Gesetzes- und Ediktsbestimmungen 26
(2) Juristenrecht 31
bb) Subsumtion unter Rechtsgeschäfte 39
(1) Verträge 39
(2) Letztwillige Verfügungen 42
2. Entscheidung durch Auslegung 44
a) Gesetze und Regeln des Juristenrechts 44
aa) Gesetzesauslegung 44
bb) Fortbildung des Juristenrechts 46
b) Interpretation von Rechtsgeschäften 51
aa) Vertragsauslegung 51
bb) Testamentsauslegung 57
II. Systemüberschreitende Rechtsfindung 60
1. Interessenbewertung 60
a) Bonum et aequum 60
b) Konkrete private und öffentliche Interessen 62
2. Erkenntnisse anderer Wissenschaften 64
B. Argumenta Salviana – Entscheidungsbegründungen bei Julian 65
I. Systemimmanente Rechtsfindung 65
1. Unvermittelte Fallentscheidung 65
a) Induktion 65
aa) Einfacher Fallvergleich 65
bb) Fallvergleich zur Deduktion 99
b) Deduktion 155
aa) Schlüsse aus Gesetzen und Juristenregeln 155
(1) Gesetzes- und Ediktsbestimmungen 155
(2) Juristenrecht 182
bb) Subsumtion unter Rechtsgeschäfte 232
(1) Verträge 232
(2) Letztwillige Verfügungen 236
2. Entscheidung durch Auslegung 240
a) Gesetze und Regeln des Juristenrechts 240
aa) Gesetzesauslegung 240
bb) Fortbildung des Juristenrechts 257
b) Interpretation von Rechtsgeschäften 282
aa) Vertragsauslegung 282
(1) Induktion 282
(2) Deduktion 289
bb) Testamentsauslegung 296
(1) Induktion 296
(2) Deduktion 306
II. Systemüberschreitende Rechtsfindung 315
1. Interessenbewertung 315
a) Parteiinteressen 315
aa) Verhinderung eines unbilligen Vorteils 315
bb) Vermeidung eines unbilligen Nachteils 319
b) Immaterielle und öffentliche Interessen 327
aa) Schutz der Würde und Sanktion unwürdigen Verhaltens 327
bb) Favor libertatis und öffentliche Interessen 332
2. Erkenntnisse anderer Wissenschaften 337
Ergebnis 339
Anhang: Überblick der Entscheidungsbegründungen bei Celsus und Julian 342
Quellenverzeichnis 344
Sachverzeichnis 353