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In mandatis meditari

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Haering, S., Hirnsperger, J., Katzinger, G., Rees, W. (Eds.) (2012). In mandatis meditari. Festschrift für Hans Paarhammer zum 65. Geburtstag. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53745-7
Haering, Stephan; Hirnsperger, Johann; Katzinger, Gerlinde and Rees, Wilhelm. In mandatis meditari: Festschrift für Hans Paarhammer zum 65. Geburtstag. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53745-7
Haering, S, Hirnsperger, J, Katzinger, G, Rees, W (eds.) (2012): In mandatis meditari: Festschrift für Hans Paarhammer zum 65. Geburtstag, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53745-7

Format

In mandatis meditari

Festschrift für Hans Paarhammer zum 65. Geburtstag

Editors: Haering, Stephan | Hirnsperger, Johann | Katzinger, Gerlinde | Rees, Wilhelm

Kanonistische Studien und Texte, Vol. 58

(2012)

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About The Author

Stephan Haering OSB, Dr. theol., Dr. iur. can. habil., M. A., geb. 1959, Priesterweihe 1984, hat in Salzburg, München und Washington D.C. studiert (katholische Theologie, Geschichte, Germanistik, kanonisches Recht). Nach der Habilitation in München war er 1997 bis 2001 Professor für Kirchenrecht in Würzburg. Seitdem wirkt er als Professor für Kirchenrecht am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er ist Richter am Erzbischöflichen Konsistorium und Metropolitangericht München und Berater der Deutschen Bischofskonferenz.

Gerlinde Katzinger, geboren 1971 in Salzburg, Studium der Fachtheologie, Selbständigen Religionspädagogik und Rechtswissenschaften in Salzburg, Promotion 2003 (»Kirchliches Baurecht«), seit 1997 im Religionsunterricht tätig, von 2000 bis 2008 Assistentin am Fachbereich Praktische Theologie – Kirchenrecht der Theologischen Fakultät der Universität Salzburg, Lehrauftrag für Kirchenrecht (seit 2007) und Schulrecht (seit 2012) an der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz.

Johann Hirnsperger, Jahrgang 1951. Studium der Philosophie und der Theologie in Salzburg und Innsbruck. Priesterweihe 1976. Promotion 1978. Tätigkeit in der praktischen Seelsorge und in der kirchlichen Verwaltung und Judikatur. Universitätsassistent am Institut für Kirchenrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Paris-Lodron-Universität Salzburg. Habilitation im Fach Kirchenrecht 1993. Seit 1995 Ordinarius für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz. Forschungsschwerpunkte: Kapitel- und Kanonikerwesen, Recht der in Österreich staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften.

Abstract

Prälat Univ.-Prof. Dr. Hans Paarhammer wurde am 3. April 1947 in Hallwang bei Salzburg geboren. Er studierte katholische Theologie und wurde 1971 in Salzburg zum Priester geweiht. Nach der Promotion zum Dr. theol. in Salzburg (1976), vertiefenden Studien in München und der Habilitation in Graz (1981) übernahm er 1982 den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Salzburg, den er bis heute innehat. Paarhammers wissenschaftliches Interesse gilt insbesondere Themen der kirchlichen Rechtsgeschichte Salzburgs sowie Fragen der kirchlichen Verwaltung und Rechtsprechung, der Rezeption des geltenden kanonischen Rechts, des kirchlichen Vermögensrechts und des Konkordatsrechts. Neben seiner Tätigkeit an der Universität hat Hans Paarhammer stets auch Aufgaben der kirchlichen Praxis wahrgenommen und in der Seelsorge sowie als Offizial und Generalvikar in der kirchlichen Rechtspflege und in der diözesanen Verwaltung gewirkt. Viele Jahre war er als Konsultor des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte tätig. Er gehört seit 1988 als Kanoniker dem Metropolitankapitel Salzburg an.

Die Festschrift, zu der akademische Schüler, Freunde und Kollegen von Hans Paarhammer aus Österreich, Deutschland, Italien, Ungarn und der Schweiz beigetragen haben, spiegelt die vielfältigen Interessen und die zahlreichen Kontakte des Jubilars wider. Schwerpunkte des umfangreichen Bandes bilden die Beiträge zum kanonischen Recht und zu Fragen des Verhältnisses von Kirche und Staat sowie zum Staatskirchenrecht. Darüber hinaus greifen einige Aufsätze weitere historische und theologische Themen auf. Das Verzeichnis der Schriften Paarhammers und die Zusammenstellung der akademischen Qualifikationsarbeiten, die unter seiner Leitung abgefasst worden sind, bieten eine Zusammenschau seines bisherigen erfolgreichen Wirkens als Autor und als akademischer Lehrer.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort V
Grußwort des Erzbischofs von Salzburg IX
Grußwort XI
Geleitwort des Rektors der Paris-Lodron-Universität Salzburg XIII
Wissenschaft, Magd des Daseins. Herrn Prälat Prof. Dr. Hans Paarhammer (Soc. Acad.) herzlichst zu seinem 65. Geburtstag zugeeignet XV
Raum zur Natur XV
Raum zum Interhumanen XVI
Raum zum Geistigen XVII
Tabula gratulatoria XIX
Inhaltsverzeichnis XXXI
I. Geschichte und Rechtsgeschichte 1
Anna Egler: Der Propst in nichtinkorporierten Klöstern der Zisterzienserinnen 3
I. Einleitung 3
II. Zum Begriff „praepositus – Propst“ 4
1. Allgemein 4
2. Bei den Zisterzienserinnen 5
III. Der Propst in den nichtinkorporierten Klöstern 8
1. Die Bestellung des Propstes 8
a) Klärungen vor der Wahl 8
b) Die Wahl 9
c) Die Einsetzung in die Propstei 10
2. Der Inhalt des Eides 11
a) Das Versprechen des Gehorsams 11
b) Die Aufgaben der Verwaltung 12
IV. Die Wahrnehmung der Aufgaben 15
1. In Angelegenheiten mit rechtlicher Implikation 15
2. In der Agrar- und Finanzwirtschaft 17
3. Im Landtag 18
4. In außergewöhnlichen Situationen 18
V. Das Zueinander von Propst und Äbtissin 19
VI. Die Anerkennung des Propstes 21
VII. Das Siegel des Propstes 21
VIII. Schluss 22
Gerlinde Katzinger: Streiflichter auf dem Weg zur Entwicklung eines kirchlichen Medienrechts 25
I. Von den Anfängen bis zur Erfindung des Buchdruckes 25
II. Die Erfindung des Buchdruckes 31
III. Der Index der Inquisition 40
IV. Das Konzil von Trient und der Index Papst Pauls IV. 41
V. Die Indexkongregation 49
VI. Sollicita ac provida 50
VII. Officiorum ac munerum 52
VIII. Medienrechtliche Aspekte in den Normen des CIC/1917 59
IX. Zusammenfassung und Ausblick 62
Norbert Witsch: System der kirchlichen Freiheit. Zur Bestimmung des Verhältnisses von Kirche und Staat durch Clemens August von Droste-Hülshoff 67
I. Einleitung 67
II. Rechtsphilosophische Grundlegung 69
1. Begriff des Naturrechts 69
2. Höchster Grundsatz des Naturrechts 70
III. Das natürliche Recht des Einzelnen auf freie Religionsausübung 72
IV. Das natürliche Recht der Kirche auf freie Existenz und Wirksamkeit 75
V. Das naturrechtlich begründete Verhältnis der Kirche zur staatlichen Gewalt 77
1. Zurückweisung einer unzureichenden Verhältnisbestimmung 78
2. Staatsgewalt und Kirchengewalt 78
3. Natürliche Rechte und Rechtspflichten der Kirche gegenüber dem Staat 80
VI. Zusammenfassung 82
Alfred Rinnerthaler: Diözese und Erzdiözese nach dem endgültigen Anfall Salzburgs an Österreich 85
I. Das Ende der politischen Turbulenzen 85
II. Die Neuumschreibung der Diözesangrenzen 98
1. Die politische Grenze zu Bayern wurde Diözesangrenze 100
2. Der Tiroler Anteil der Erzdiözese Salzburg 104
3. Die Grenzziehung zur Diözese Linz 108
III. Die Umstrukturierung des Metropolitanverbandes 110
IV. Die Behebung des seelsorglichen Notstandes in Salzburg 116
Dieter A. Binder: 1918 und der politische Katholizismus. Ein Fresko in Schwarz? 127
I. 127
II. 135
III. 146
Nikolaus Schöch: Die Überprüfung der endgültigen Urteile im Ehenichtigkeitsprozess und der Dispensreskripte von der geschlossenen, aber nicht vollzogenen Ehe gemäß Art. VII, § 4 des österreichischen Konkordats durch den Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur in der Zeit vom 1. Mai 1934 bis zum 31. Juli 1938 149
I. Einführung 149
II. Die vom Bundesstaat Österreich für die Anerkennung der Urteile kirchlicher Gerichte festgelegten Voraussetzungen 151
III. Das Verfahren zur Vollstreckung von kirchlichen Gerichten gefällter affirmativer Urteile zweiter Instanz 155
IV. Die Korrektur von Verfahrensfehlern 159
V. Die Nichtigerklärung von Ehen, die im Ausland bürgerliche Wirkungen erlangten 161
VI. Ablehnende Beschlüsse des Obersten Gerichtshofs 165
VII. Das Verfahren zur Vollstreckung der vom Papst gewährten Eheauflösung wegen Nichtvollzugs 170
VIII. Negative Beschlüsse des Obersten Gerichtshofes zum Privilegium Paulinum 177
IX. Die letzten Beschlüsse des Obersten Gerichtshofs 180
X. Schluss 181
Péter Erdő: Il problema della sede vacante. Sfide giuridico-canoniche all’inizio degli anni 1950 183
I. Il problema 183
II. Il trattamento del problema dell'impedimento della sede episcopale nel CIC del 1917 e nella prassi successiva 184
III. La situazione giuridica dell'arcidiocesi di Esztergom dopo l'arresto del Cardinale Mindszenty e dopo la morte del vicario generale János Drahos 191
IV. La valutazione propria di Zoltán Meszlényi sul governo dell'arcidiocesi durante l'impedimento del Cardinale Mindszenty 195
V. Conclusione 200
* * * 202
Martin Rehak: Erzbischof Andreas Rohracher (1892–1976) als Kanonist und Konzilsvater. Ein Streifzug durch gedruckte und ungedruckte Quellen 203
I. Zum Werdegang Rohrachers bis zur Ankündigung des Zweiten Vatikanischen Konzils 203
II. Aktivitäten während der Vorbereitungsphase des Konzils 209
1. Rohrachers Haltung gegenüber der Liturgischen Bewegung 209
2. Die Entdeckung der Ökumene 211
3. Die Eingabe an die Vor-vorbereitende Kommission 213
4. Rohrachers Erwartungen an die Ekklesiologie des Konzils 215
III. Andreas Rohracher als Konzilsvater 216
1. Kontakte zu anderen Konzilsvätern 216
2. Redebeiträge und schriftliche Eingaben 218
a) Unterstützung des deutschsprachig-skandinavischen Episkopats 218
b) Schriftliche Eingabe zur Empfehlung der Catholica Unio 220
c) Rohrachers Stellungnahme zum Schema voti De matrimonii sacramento 221
3. Rohracher als Richter im „Konzilsgericht“ 221
a) Zur ersten Sitzung des Konzilsgerichts 223
b) Zum Abbruch der Debatte über das Offenbarungsschema 225
c) Zur Causa Reuß & Nordhues ./. Felici 227
d) Zum Ringen um das III. Kapitel des Kirchenschemas 229
e) Zu verfahrenstechnischen Manövern während der vierten Sitzungsperiode 230
f) Würdigung der Streitentscheidungen des Konzilsgerichts 231
4. Rohracher als Prokurator für Altbischof Hefter 232
5. Sonstige allgemeine Beobachtungen 232
IV. Umsetzung und Weiterführung konziliarer Impulse 233
1. Allgemeines 233
2. „Pastoraldogmatische“ Erwägungen zur Kollegialität in der Ortskirche 234
3. Die Idee eines „Patriarchats für die evangelischen Christen“ 235
4. Die Revision des Kirchenrechts 238
V. Fazit 241
II. Katholische Theologie 243
Libero Gerosa: Schutz der Menschenrechte und Volksidentität im Lehramt von Papst Johannes Paul II. (Übersetzung aus dem Italienischen: Arianna Maineri Luterbacher) 245
I. Erinnerung, Identität und Person 246
1. Die wichtigsten Elemente einer originalen Lebenserfahrung 246
2. Die wichtigsten Elemente der lehramtlichen Bestätigung 248
II. Konsequenzen für das Staatskirchenrecht 251
1. Die Religionsfreiheit und die anderen Menschenrechte 252
2. Schutz der Menschenrechte und Gemeinwohl 253
3. Gemeinwohl einer Zivilgesellschaft und rationales Naturrecht 255
4. Universalisierung der Menschenrechte und Friede unter den Völkern 257
III. Abschließende Bemerkungen 258
Adrean Loretan: Menschenrechte in der Kirche – ein Schutz vor Machtmissbrauch 263
I. Theoretischer Teil: Haben Menschenrechte in der Kirche einen Platz? 263
1. Rechtsphilosophische und rechtstheologische Grundlagendiskussion 263
2. Lehramtliche Beiträge 265
3. Sind Menschenrechte in den Kirchen verantwortbar? 266
a) Aus sozialwissenschaftlicher Sicht 267
b) Aus rechtsphilosophischer Sicht 268
c) Aus theologischer Sicht 268
aa) Sozialethische Anerkennung der Menschenrechte 268
bb) Ist die Glaubwürdigkeit der Kirche ohne Menschenrechte denkbar? 269
cc) Innerkirchliche Menschenrechtsgeltung 270
(1) Im evangelischen Bereich 270
(2) Im katholischen Bereich 271
4. Theologische Rechtsbegründungen im Zeichen der Freiheit 271
a) Der säkulare Personenbegriff 271
b) Die neuzeitliche Freiheitsidee in der Kirche 272
aa) Individuelle Verwirklichung von Freiheit 273
bb) Gemeinschaftliche Verwirklichung der Freiheit 273
II. Praktischer Teil: Eine Form des Machtmissbrauchs (sexuelle Gewalt) ‒ Rechtliches Vorgehen bei sexueller Gewalt in der Kirche 274
1. Das Zusammenwirken von staatlichem und kirchlichem Recht 274
a) Entwicklung der kirchenrechtlichen Sanktionen bei sexueller Gewalt 274
aa) Vorbereitende Maßnahmen 277
bb) Von der Glaubenskongregation autorisierte Vorgehensweise 277
b) Zusammenwirken der Kirche mit den staatlichen Strafrechtsbehörden 279
c) Lösungsansätze für die Schweizer Bischofskonferenz 280
2. Nötige Reformen 281
3. Schlussplädoyer 283
Gertraud Putz: Handeln für die Zukunft der Schöpfung – Eine Herausforderung für Kirche, Staat und Gesellschaft. 285
I. Ethische und politische Leitidee der Nachhaltigkeit oder Retinität (Vernetzung) 285
1. Zur Diskussion um Nachhaltigkeit 285
2. Die Katholische Kirche und das Konzept der Nachhaltigkeit 287
II. Internationale Herausforderungen 289
III. Handeln für die Zukunft der Schöpfung – Eine Herausforderung für Kirche, Staat und Gesellschaft 293
Wilhelm Rees: Römisch-katholische Kirche und Bewahrung der Schöpfung. Kirchenrechtliche Impulse und konkrete Umsetzung mit einem besonderen Blick auf die Erzdiözese Salzburg 299
I. Grundsätzliche Überlegungen 300
II. Fakten 303
III. Der Beitrag der römisch-katholischen Universalkirche 306
1. Hinweise im Codex Iuris Canonici von 1983 306
2. Kirchliche Verlautbarungen 309
IV. Kirchliche Impulse auf europäischer Ebene 317
V. Tätigwerden einzelner Bischofskonferenzen 319
1. Deutsche Bischofskonferenz 319
2. Österreichische Bischofskonferenz 323
3. Italienische Bischofskonferenz 325
VI. Handeln österreichischer Diözesen und Pfarreien 326
VII. Schluss 332
Friedrich Schleinzer: Seelsorge zwischen Grundsatztreue und Wunschkonzert. Zum Spannungsfeld von Gemeindetheologie und priesterzentrierter Sonderpastoral 339
I. Was ist Seelsorge? 339
II. Qualität der Seelsorge 341
III. Grundvollzüge einer Gemeinde 342
IV. Wie werden die Erwartungen erfüllt und wie werden Prinzipien der Gemeindetheologie unter den jetzigen Bedingungen umgesetzt? 343
1. Einzelseelsorge im Hinblick auf Taufvorbereitung und Taufe 344
2. Einzelseelsorge bei Eheschließung (sogenannte wiederverheiratete Geschiedene) 345
3. Einzelseelsorge im Hinblick auf die Feier der Beerdigung 346
V. Zusammenfassung und pastorale Synthese 346
Anton A. Bucher: Brauchtum: Psychologische und pädagogische Skizzen 349
I. Brauch: Definitorische Elemente 350
II. Funktionen von Bräuchen 351
III. Erziehung zu bzw. in den Bräuchen 354
Rudolf Pacik: Einrichtung von Kirche und Altarraum in den Vor-Fassungen der Liturgiekonstitution 357
I. Einleitung 357
II. Die ersten drei Fassungen des Liturgie-Schemas 358
III. Der Art. 106 über die Revision der Bestimmungen zum Kirchenbau im Kapitel „De Arte sacra“ des III. Liturgie-Schemas (Jänner 1962) 360
IV. Die Prüfung des III. Liturgie-Schemas durch die Vorbereitende Zentralkommission des Konzils (26. März bis 3. April 1962) 366
V. Revision des Liturgie-Schemas durch die Zentrale Subkommission für Verbesserungen 368
VI. Die Behandlung des (veränderten) Liturgie-Schemas auf dem Konzil 371
1. Vorstellung und Debatte des Schemas im Plenum (4.–18. Generalkongregation, 22. Oktober – 13. November 1962) 371
a) Verfahren 371
b) Declarationes wiederherstellen! 372
c) Kapitel straffen und zusammenziehen! 372
d) Wünsche zu Art. 104 372
2. Erste Korrekturphase: Behandlung der Emendationes und des aufgrund dieser verbesserten Textes 373
3. Zweite Korrekturphase: Behandlung des aufgrund der Modi neuerlich veränderten Textes 375
4. Schlussabstimmung und Promulgation 375
VII. Nachwirken der Declaratio zu Art. 106 des III. Liturgie-Schemas in der Instruktion „Inter Oecumenici“ (26. September 1964) 376
VIII. Inhalte der Declaratio zu Art. 106 des III. Liturgie-Schemas in späteren Dokumenten der Liturgiereform 379
IX. Altar und Aufbewahrung der Eucharistie 382
Andreas M. Weiß: Abwägung im Tötungsverbot? Zur Kontroverse um die Forschung an überzähligen Embryonen 387
I. Die Position der katholischen Kirche 388
II. Reaktionen auf den gesellschaftlichen Dissens 392
III. Ansatzpunkte zur Rechtfertigung von Forschung an „überzähligen“ Embryonen 393
IV. Differenzierungen im Rahmen des Tötungsverbotes 395
1. Unterscheidung von positiven Hilfspflichten und negativen Unterlassungspflichten 396
2. Analogie von überzähligen Embryonen und abgetriebenen Föten 397
3. Analogie von tiefgefrorenen Embryonen und Gehirntoten 399
V. Die Probleme einer Diskussion im Rahmen des Tötungsverbotes 401
III. Kanonisches Recht 403
Ernst Pucher: Ars regendi und CIC/1983. Gedanken zur Ausübung der Leitungsgewalt in der Kirche 405
I. Zur Regierungsform der Kirche 405
II. „Konsiliare Diakonie“: Zustimmungs- und Anhörungsrechte/-pflichten und Kommunikation 407
III. Ständige Vertretungsämter 409
IV. Delegation 409
V. Publikation und Diskretion 410
VI. „Dilatare“ und möglichst rasches Entscheiden 410
VII. Fait accompli 411
VIII. Quieta non movere 412
IX. Residenzpflicht 412
X. „Audiatur et altera pars“ 412
XI. Medien: cc. 822–832 412
XII. Intervention 413
XIII. Schluss 413
Franz Kalde: Das fortgeschrittenere Alter (aetas provectior) der Pfarrhaushälterin. Ein unbestimmter, aber höflicher Rechtsbegriff als Eignungskriterium 415
I. Die geschichtliche Entwicklung der Altersvorschrift 416
1. Die Entwicklung bis zum CIC/1917 416
2. Die Entwicklung bis zum CIC/1983 418
II. Teilkirchliche Regelungen zum Alter der Haushälterin 420
III. Begründungen für die Altersforderung 425
IV. Der nicht vergleichende Komparativ 428
V. Zusammenfassung 430
Peter Boekholt: Der (Laien)‌Dienst des Lektors und Akolythen (c. 230 CIC/1983) als besondere Ausgestaltung des allgemeinen Priestertums 431
I. Lektor und Akolyth als ministeria laicalia 432
1. Der Dienst des Lektors 433
2. Der Dienst des Akolythen 435
3. Die Übertragung der Dienste 437
II. Fragen 439
III. Perspektiven 446
Dominicus M. Meier: Der Beauftragte des Bischofs für die movimenti – ein (weiteres) neues Amt in der diözesanen Kurie? 453
I. Rechtliche Zuordnung der movimenti 455
1. movimenti – eine begriffliche Annäherung 455
2. movimenti und das kodikarische Vereinsrecht 456
II. Kuriale Verortung der movimenti und das Amt des Beauftragten 459
III. Aufgaben- und Geschäftsbereiche eines Beauftragten 460
1. Bindeglied zwischen Diözesankurie und movimenti 461
2. Fachliche Begleitung und Korrektur 461
a) Approbation und Errichtung 462
b) Approbation der Statuten 464
c) Bestellung eines Geistlichen Beraters 466
d) Sonstige Befugnisse der kirchlichen Autorität 467
3. Koordination, Information und Kommunikation 468
a) Koordination von Aktivitäten 468
b) Information gegenüber Gemeinden, Verbänden und Institutionen 469
c) Kommunikation mit den Beauftragten der Diözesen 470
IV. Abschließende Anregungen 470
1. Postulat: Eigenständigkeit einer Stabsstelle 470
2. Postulat: Finanzielle Ausstattung 470
3. Postulat: Anhörungsrecht bei Angelegenheiten der movimenti 470
4. Postulat: Kontaktpflege mit dem Ortsbischof 471
Johann Hirnsperger: Das Domkapitel von Brixen – eine Einrichtung im Dienst priesterlicher Lebensführung und Seelsorge an der Domkirche 473
I. Der Codex Iuris Canonici von 1983 und die Kanonikerkapitel 474
1. Begriff, Errichtung, Rechtsperson 474
2. Aufgaben 476
3. Autonomie und Statuten 479
4. Ämter und Organisation 481
5. Emeritierte Kanoniker und Ehrenkanoniker 482
6. Verleihung der Kanonikate 483
7. Kapitel und Pfarrei 484
II. Das Domkapitel von Brixen 485
1. Rechtliche Grundlagen ‒ rechtsgeschichtliche Anmerkungen 485
2. Verfassung, Rechtspersönlichkeit, Aufgaben 487
3. Besetzung der Kapitelstellen 487
4. Liturgische Dienste in der Domkirche 489
5. Weitere Aufgaben und Rechte 489
6. Ämter im Kapitel 491
7. Kapitelsitzungen 492
8. Emeritierung 493
9. Vermietung von Wohnungen 493
10. Geschäftsordnung, Inkrafttreten der Statuten 494
III. Schlussüberlegungen 494
Rüdiger Althaus: Pastorale Neuordnungen und mittlere Ebene. Kanonistische Schlaglichter 497
I. Organisatorische Maßnahmen 498
1. Die Neuumschreibung von Dekanaten 498
2. Neufassung der Ordnungen für die mittlere Ebene 503
II. Bestellung und Amtszeit des Dechanten 506
III. Die Vertretung des Dechanten und weitere Mitarbeiter 510
IV. Die pastorale Sorge des Dechanten für das Dekanat und die Mitarbeiter 513
V. Fazit 520
Heribert Hallermann: Die rechtliche Vertretung der Pfarrei durch den Pfarrer. Kanonistische Erwägungen aufgrund gewandelter Verhältnisse 521
I. Der Begriff und das Konzept der rechtlichen Vertretung 524
II. Der Normgehalt des c. 532 CIC/1983 527
III. Konsequenzen aus dem Konzept der rechtlichen Vertretung der Pfarrei 531
1. Der Pfarrer als Teil der Pfarrei 531
2. Die umfassende Vertretungsbefugnis des Pfarrers 533
3. Die Willensbildung im Innenbereich der Pfarrei 533
4. Der Schutz der je eigenen Sendung und Aufgaben 534
5. Die Vertretungsbefugnis des Pfarrers im Außenbereich 536
IV. Zusammenfassung und Ausblick 536
Thomas A. Amann: Die Beichtbefugnis. Eine erneute Anfrage 537
I. Einführung 537
II. Die geltende Gesetzgebung im CIC/1983 538
III. Die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Beichtvollmacht 541
1. Von den Anfängen bis zur Hochscholastik 541
2. Die Lehre von der Beichtvollmacht vom Tridentinum bis zur Kodifizierung des Rechtes im CIC/1917 543
3. Die Normierung im CIC/1917 549
IV. Die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils zur Spendung des Bußsakramentes 551
V. Die Fakultas als Erfordernis für die gültige Spendung des Bußsakramentes 553
1. Die ungelöste Streitfrage 553
2. Kodikarische Exegese im Hinblick auf die Bewertung der Beichtbefugnis 554
3. Rechtstheologische Erwägungen 556
Christoph Ohly: Omnium in mentem. Ein notwendiger Schritt zur Klärung von Wesen und Sendung des Diakons? 561
I. Hinführung zur Fragestellung 561
II. Genese der Normenkorrektur 565
1. Veränderung der Rechtsaussagen 565
2. Unmittelbare Gründe 567
a) Inhaltliche Korrektur 567
b) Rechtssystematische Klärung 568
c) Vergleich zum CCEO 569
III. Theologisches Verständnis 569
IV. Kodikarische Umsetzung 573
1. Dienste im munus docendi 574
2. Dienste im munus sanctificandi 575
3. Dienste im munus regendi 575
V. Degradierung oder Schritt zur Klärung? 576
Matthias Pulte: Repraesentatio in persona Christi serviens. Kanonistische Überlegungen zu den ordinationsrechtlichen Weichenstellungen für Diakone im Motu proprio „Omnium in mentem“, im nachsynodalen apostolischen Schreiben „Verbum Domini“ Benedikts XVI. und in der Instruktion „Universae Ecclesiae“ der Kommission Ecclesia Dei 579
I. Synopse der Normen und Texte 581
II. Einige Fragen und Antworten aus kanonistischer Perspektive 583
1. Ist die Gesetzesänderung der Ökumene mit der Orthodoxie geschuldet? ‒ Wird die bewährte Stellung des Diakons somit auf dem Weg zur Kirchengemeinschaft geopfert? 583
2. Die Erklärung der Glaubenskongregation Inter insigniores hat die Priesterweihe der Frau in der Weise ausgeschlossen, dass die Kirche nicht die Vollmacht habe, in dieser Frage anders zu entscheiden, als es die Tradition getan habe ‒ Soll nun durch Omnium in mentem dem Frauendiakonat eine Tür geöffnet werden? 584
3. Wird durch die Gesetzesänderungen in den cc. 1008 und 1009 der Diakonat hinsichtlich seiner Einordnung im Gefüge des einen, dreifachen Weiheamtes herabgemindert? ‒ Näherhin: Handelt der Diakon jetzt nicht mehr in persona Christi? ‒ Handelt er nun nicht mehr sakramental? 586
4. Kann man eine Unterscheidung treffen zwischen dem Handeln in persona Christi und dem Handeln in persona Christi capitis? 588
5. Worin besteht die vis (Amtsgewalt) dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen? 591
III. Die weiherechtlichen Implikationen der Instruktion Universae Ecclessiae der Kommission Ecclesia Dei vom 30. April 2011 594
1. Rechtscharakter der Instruktion 594
2. Materiellrechtliche Aspekte zur Renaissance überlebter Traditionen 597
Elisabeth Kandler-Mayr: Friedhof – Recht und Ordnung. Kanonistische Erwägungen zu aktuellen Fragen des Friedhofsrechts 603
I. Friedhof und Bestattung 605
1. Gesetzliche Grundlagen 605
2. Bestattungsarten 606
3. Betreiber 606
4. Kirchliche Begründung 606
II. Friedhofsordnungen 607
1. Allgemeines 607
2. Vorgaben durch Zivilrecht 608
3. Kirchliche Regelungen 608
4. Gestaltung von Grabmälern 611
a) Gestaltungsspielraum 611
b) Persönliche Ausdrucksweise und Persönlichkeitsrecht? 612
c) Vorgangsweise 613
III. Regelungen zur kirchlichen Begräbnisfeier 614
1. Grundlagen 614
2. Orte 614
3. Liturgie 615
IV. Ausblick 616
Klaus Lüdicke: Kirchliches Strafrecht und sexueller Missbrauch Minderjähriger. Eine Problemanzeige 619
I. Strafrechtliche Fragen 621
1. Gesetzlicher Tatbestand 621
2. Welche Norm gilt? 623
3. Verjährung? 624
4. Welche Strafe? 625
a) Beugestrafen/Medizinalstrafen 626
b) Reinigungs- oder Sühnstrafen 628
5. Strafzumessungskriterien 630
Zu Nr. 1: 630
Zu Nr. 2: 631
Zu Nr. 3: 632
II. Strafprozessuale Fragen 634
1. Zuständigkeit 634
2. Zulässigkeit der Klage 635
3. Beteiligung des Beschuldigten/Angeklagten 635
4. Rechtsmittel 636
5. Besetzung der Gerichte 636
III. Schlussbemerkung 637
Peter Platen: Perspektiven für eine Reform des kirchlichen Strafrechts mit besonderem Blick auf den sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche 639
I. Einführung 639
II. Welches Recht gilt in Sachen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche? 641
III. Die Frage des erfassten Tatbestandes 648
IV. Die Entscheidung über den Verfahrensweg 650
V. Fortschreibung des Grundansatzes oder doch grundlegende Neuausrichtung des kirchlichen Strafrechts? 653
Ludger Müller: Der Anwalt im Kanonischen Prozess zwischen Einzelinteresse der Partei und öffentlichem Interesse der Kirche 657
I. Der Dienst des Anwalts – Kirchenamt und privater Auftrag 657
II. Die Zulassung des Anwalts 659
1. Notwendigkeit und Sinn der Zulassung 659
2. Zuständigkeit des Diözesanbischofs 660
3. Zulassung durch einen anderen Amtsträger im Auftrag des Gerichtsherrn? 662
4. Zulassung weltlicher Rechtsanwälte 663
5. Zulassung für den Einzelfall 664
6. Rechtsmittel gegen eine Nichtzulassung 666
III. Die Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Gericht 667
IV. Freie und fest bestellte Anwälte 667
V. Ergebnis 669
Alfred E. Hierold: Die Arbeitsgerichtsbarkeit der Katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland 671
I. Der so genannte Dritte Weg 671
II. Das kirchliche Arbeitsrecht 673
III. Die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung 674
1. Gerichtsaufbau 674
2. Zuständigkeit 675
3. Besetzung der Gerichte 675
4. Verfahrensgrundsätze 678
5. Verfahren im zweiten Rechtszug 678
IV. Geschäftsentwicklung 678
IV. Theologie und Recht der Ehe 681
Werner Wolbert: „Der Bruder oder die Schwester ist nicht versklavt“ (1 Kor 7,15). Rezeptionsgeschichtliche, ethische und kanonistische Aspekte zu 1 Kor 7 683
I. Die Vermeidung der Unzucht 683
II. Die stoisch-kynische Kontroverse 686
III. Die Gefahr der Unzucht 689
IV. Gläubige und Ungläubige 689
V. Das sogenannte privilegium paulinum 690
VI. „Wenn du heiratest, sündigst du nicht.“ (7,28) 692
Heinz-Meinolf Stamm: Das Ehehindernis der Blutsverwandtschaft in der Urversion des Decretum Gratiani (Mitte 12. Jh.) 695
Controversia 697
I. Quaestio 1: Begründung des Ehehindernisses der Blutsverwandtschaft 697
1. Thesis: Allgemeine Erlaubnis zur Ehe unter Blutsverwandten 697
2. Antithesis: Erlaubnis zur Ehe unter Blutsverwandten nur in Ausnahmesituationen 698
3. Synthesis: Grundsätzliches Verbot der Ehe unter Blutsverwandten 700
II. Quaestio 2 et 3: Umfang des Ehehindernisses der Blutsverwandtschaft 702
1. Thesis: Verbot der Ehe unter Blutsverwandten bis zum sechsten Grad 702
2. Antithesis: Verbot der Ehe unter Blutsverwandten bis zum dritten Grad 702
3. Synthesis: Verbot der Ehe unter Blutsverwandten bis zum siebten Grad 702
III. Quaestio 4: Theologische Begründung des Umfanges des Ehehindernisses der Blutsverwandtschaft 705
IV. Quaestio 5: Berechnung des Umfanges des Ehehindernisses der Blutsverwandtschaft 705
1. Thesis: Berechnung der Grade beginnend in der geraden Linie mit den Enkeln und Enkelinnen, in der Seitenlinie mit den Neffen und Nichten 705
2. Antithesis: Berechnung der Grade in der Seitenlinie mit beidseitiger Gradzählung 706
3. Synthesis: Berechnung der Grade beginnend in der geraden Linie mit den Söhnen und Töchtern, in der Seitenlinie mit den Brüdern und Schwestern und hier nur einseitig die Grade eines Zweiges zählend 706
V. Quaestio 6: Klage wegen Verstoßes gegen das Ehehindernis der Blutsverwandtschaft 710
1. Normalerweise nur nahe Angehörige als Kläger und Zeugen 710
2. Wenigstens zwei Zeugen 711
3. Eidesformeln 711
VI. Quaestio 7: Status der Kinder aus einer gegen das Ehehindernis der Blutsverwandtschaft geschlossenen Ehe 712
VII. Quaestio 8: Dispensmöglichkeit bei einer in Unkenntnis des vorliegenden Ehehindernisses der Blutsverwandtschaft geschlossenen Ehe 712
VIII. Quaestio 9: Wiederherstellung der vermeintlich gegen das Ehehindernis der Blutsverwandtschaft geschlossenen und irrtümlich von der Kirche aufgelösten Ehe 714
1. Thesis: Unmöglichkeit der Revision eines rechtmäßig gefällten Urteils 714
2. Antithesis: Möglichkeit der Revision eines nicht rechtmäßig gefällten Urteils 714
3. Synthesis: Möglichkeit und Pflicht der Wiederherstellung der irrtümlich wegen vermeintlicher Blutsverwandtschaft von der Kirche aufgelösten Ehe 715
Solutio controversiae 715
Severin J. Lederhilger: Die unauffällige Eheunfähigkeit. Nichtigkeit der Ehe auf Grund einer passiv-aggressiven Persönlichkeitsstörung 719
I. Die passiv-aggressive (negativistische) Persönlichkeitsstörung 721
1. Eine Typologie der Widersprüche 721
2. Forschungsoffene Kriteriologie in der Diagnostik 724
3. Die psycho-soziale Problematik einer passiv-aggressiven Persönlichkeitsstörung 725
II. Die kirchenrechtliche Beurteilung der Ehefähigkeit bei passiv-aggressiver Persönlichkeitsstörung 729
1. Ehefähigkeit als Grunderfordernis zur Konsensleistung 729
2. Nichtigkeit des Ehekonsenses bei passiv-aggressiver Persönlichkeitsstörung 733
3. Die Nachvollziehbarkeit kirchlicher Entscheidungen 737
Hugo Schwendenwein: Das Ehehindernis der öffentlichen Ehrbarkeit und die Zivilehe. Anmerkungen zum Text des c. 1093 CIC 739
I. Anknüpfung an das vorausgehende Recht 740
II. Nicht-Ehe und ungültige Ehe 741
III. Die einschlägigen Arbeiten in den einzelnen Phasen der Codex-Reform 741
1. Das Schema „De Sacramentis“ (1975) 741
2. Überlegungen betreffend die ausdrückliche Nennung der Zivilehe im Canon 742
3. Die Vorbereitung des Schemas CIC von 1980 743
4. Das „Schema CIC 1980“ 744
5. Die Relatio des Kardinal Felici von 1981 745
6. Die Kodifizierung des Rechtes der Ostkirchen 746
IV. Das Anliegen der Schließung einer Gesetzeslücke 747
V. Fragen um die Wortfolge „matrimonium attentare“ 748
1. „Matrimonium attentatum“ und „matrimonium putativum“ 748
2. Die individuelle Applikation dieser Termini 749
3. Die Wortfolge „matrimonium attentare“ in anderen Gesetzesbestimmungen 749
4. Der Gebrauch des Wortes „Eheattentat“ 751
5. Unterschiedliche Bedeutung des Terminus „matrimonium attentatum“ 751
6. „Matrimonium putativum“ 752
7. Rechtswirkungen der „Putativehe“ 754
VI. Zivilehe und kirchliche Eheschließung 755
VII. Anmerkungen zur deutschen Übersetzung 755
Karl-Heinz Selge: Sich der Wahrheit über sich selbst und über die eigene menschliche und christliche Berufung zur Ehe stellen. Kanonistische Eheverfahren und ihr Wert für die Ehevorbereitung – Überlegungen im Anschluss an die Ansprache von Papst Benedikt XVI. an die Römische Rota vom 22. Januar 2011 759
I. Das Anliegen und die Weisungen des Papstes 761
II. Möglichkeiten einer Mitwirkung des kirchlichen Richters an der Ehevorbereitungspastoral 766
1. Ehenichtigkeitsverfahren und Ehevorbereitung als potentiell sinnstiftendes Geschehen – Möglichkeiten einer Integration richterlicher Erfahrungen in die ehevorbereitende Katechese 766
2. Materialrechtliche Implikationen 770
III. Ein Plädoyer für eine wechselseitig bereichernde Kooperation von kirchlicher Ehegerichtsbarkeit und kirchlicher Ehevorbereitung 776
IV. Ausblick 778
Myriam Wijlens: Krankenseelsorge in konfessionsverbindenden Ehen. Eine ekklesiologisch-kirchenrechtliche Betrachtung 781
I. Die Krankenseelsorge als solche hat sich verändert 784
II. Die Entwicklung des Sakraments der Letzten Ölung 786
III. Die ekklesiologischen Aspekte der Sakramentenspendung 788
IV. Die Wiederentdeckung des Sakraments der Krankensalbung 790
V. Die Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils im Bezug auf die Zugehörigkeit zur Kirche 793
VI. Die Anwendung von Gesetzen 795
VII. Canon 844 § 4 796
VIII. Ein Ausblick 799
V. Evangelische Kirche 801
Harald Baumgartner: Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Österreich 803
I. Vorbemerkung 803
II. Was ist die Kirchenleitung? 804
III. Die Leitungsaufgaben 805
IV. Der Oberkirchenrat und dessen Einbettung in die Strukturen der Kirchenverfassung 806
V. Die Kirchenleitung ‒ Größe und personelle Besetzung 810
VI. Verhältnis und Problematik von Kirchenleitung, Synode, Synodale und weiteren Gremien 811
VII. Kirchenleitung und leitendes geistliches Amt 813
VIII. Ausblick 815
Karl W. Schwarz: Das josefinische Toleranzpatent und seine Bedeutung für die evangelische Minderheit in Slowenien 819
I. Einleitung 819
II. Der Protestantismus in Slowenien/Prekmurje 820
III. Die josefinische Toleranz 824
IV. Bemerkungen zum josephinischen Mischeherecht 829
V. Impedimentum Catholicismi 833
VI. Mischeheregelung in Prekmurje 834
VII. Abschließende Bemerkungen 835
VI. Staat, Gesellschaft und weltliches Recht 837
Karl W. Edtstadler: Demokratie und Bildung 839
I. Demokratie und politisches Bewusstsein 840
II. Politische Bildung 841
III. Demokratie und Schule 843
IV. Unterrichtsprinzip Politische Bildung 843
V. Demokratie – Schule – katholischer Religionsunterricht 844
VI. Einzelne Projekte 844
VII. Kirche und Staat 847
VIII. Bildung und Parlament 848
IX. Einzelne Beispiele 848
X. Gedanken zum Parlamentarismus 851
XI. Schlussfolgerungen 851
Johann Bair: Religionsfreiheit im Licht der Arbeit der „Österreichischen Grundrechtskommission“ 853
I. Vorgeschichte und kurzer Überblick 853
II. Die Diskussion im Expertenkollegium 854
III. Die Arbeit im Redaktionskomitee 858
1. Formulierungsvorschlag Klecatsky 858
2. Formulierungsvorschlag Rosenzweig zu Art. X Abs. 1 von Klecatsky 860
3. Formulierungsvorschlag Rosenzweig zu Art. XX Abs. 1 861
4. Formulierungsvorschlag Loebenstein zu Art. XX Abs. 1 862
5. Formulierungsvorschlag Rosenzweig zu Art. X Abs. 2 ff. und Art. XX 862
6. Formulierungsvorschlag Lehne zur Änderung des Anerkennungssystems 866
IV. Fazit 866
Herbert Kalb: Das Grundrecht auf Gewissensfreiheit – Konturierung, Chancen 867
I. Einführung 867
II. Das Grundrecht der Gewissensfreiheit als Bestandteil der Religionsfreiheit 867
III. Grundrecht der Gewissensfreiheit: Eigenständige Konturierung 870
IV. Chancen für das Grundrecht der Gewissensfreiheit 875
V. Resümee 881
Andreas Weiß: Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen. Überlegungen zum Gottesbezug und zur Menschenwürde im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Rechtsordnung der Europäischen Union 883
I. Annäherung an den Jubilar 883
II. Einleitung 884
III. Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes 885
IV. Menschenwürde im Grundgesetz 889
V. Relativierung der Menschenwürde 895
VI. Präambel und Garantie der Menschenwürde im EU-Recht 898
VII. Fundamentalnorm oder eigenständige Gewährleistungen? 900
Felix Bernard: Der Gottesbezug in der Niedersächsischen Verfassung 903
I. Vorbemerkung 903
II. Die Vorläufige Niedersächsische Verfassung von 1951 903
III. Die Niedersächsische Verfassung von 1993 904
IV. Die Verfassungsänderung durch die Volksinitiative „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ 907
V. Gehört Gott in eine Verfassung? 910
VI. Schlussbemerkung 912
Georg Lienbacher: Gesetzliche Anerkennung als Religionsgesellschaft ohne Erwerb der Rechtspersönlichkeit nach Bekenntnisgemeinschaftengesetz? 913
I. Einleitung 913
II. Voraussetzungen der gesetzlichen Anerkennung 914
1. Anwendbarkeit des Anerkennungsgesetzes 914
a) Normenkollision IsraelitenG und BKGG 914
b) Regelungsgeschichtlicher Hintergrund von § 2 IsraelitenG 918
c) Schlussfolgerungen 920
2. Exkurs: Die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft 922
3. Bestehende Ritusverschiedenheit im Sinne des § 2 IsraelitenG 924
4. Voraussetzungen nach dem Anerkennungsgesetz 925
a) Religionslehre, Verfassung (§ 1 Z. 1 AnerkennungsG) 925
b) Verhältnis zu anderen Religionsgemeinschaften 926
c) Zugehörigkeit und Beitritt (§ 3 Anerkennungsgesetz) 926
d) Gesicherter Bestand (§ 1 Z. 2 Anerkennungsgesetz) 926
e) Ausreichende Mittel (§ 5 Anerkennungsgesetz) 927
III. Schlussfolgerungen 927
Richard Potz: Islamische Theologie an der Universität 929
I. Einleitung 929
II. Die gegenwärtige Ausbildung des islamischen geistlichen Personals 932
III. Religionsrechtliche Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung 941
IV. Abschließende Bemerkungen 947
Georg May: Anzeige und Anzeigepflicht bei Missbrauchsfällen 951
I. Einleitung 951
II. Die Straftaten 952
1. § 174 StGB 953
2. § 176 StGB 953
3. § 176a StGB 954
III. Die Einleitung der Strafverfolgung 954
1. Das Legalitätsprinzip 954
2. Der Verfolgungszwang 954
IV. Die Anzeige der Straftat 955
1. Begriff und Arten 955
2. Inhalt 956
3. Anzeiger 956
4. Adressat der Anzeige 957
V. Die Anzeige geschehener Straftaten 957
1. Zweck 957
2. Die Pflicht zur Anzeige geschehener Straftaten 958
3. Die Unterlassung der Anzeige 959
a) Bewertung 959
b) Gründe gegen die Anzeige geschehener Straftaten 960
VI. Die Anzeige geplanter Straftaten 963
1. Pflicht zur Anzeige 963
2. Nichtanzeige bevorstehender Straftaten 963
3. Freistellung von der Anzeigepflicht 964
VII. Der Strafantrag 965
1. Inhalt des Strafantrags 965
2. Antragsteller 965
3. Adressat des Strafantrags 966
VIII. Das Opfer im Straf- und Zivilprozess 966
1. Das Opfer als Zeuge 966
2. Der Angeklagte 968
3. Besonderheit 968
IX. Die Folgen des Missbrauchs 969
1. Physische und psychische Folgen 969
2. Entschädigung 970
X. Strafvereitelung 971
XI. Schluss 971
Kurt Schmoller: Grenzen der rechtlichen Erlaubnis zum Schwangerschaftsabbruch 975
I. Ausgangspunkt: Schadenersatz für unterlassenen Schwangerschaftsabbruch 975
II. Rechtliche Vorgaben 976
1. Abgestufter Schutz des Lebens vor der Geburt 977
2. Strafloser Schwangerschaftsabbruch 979
3. Keine ausdrückliche Erlaubnis 980
III. Mögliche Begründung einer rechtlichen Erlaubnis 983
1. Fristenlösung 984
2. Indikation bei nicht selbständig lebensfähigem Fötus 986
3. Indikation bei selbständig lebensfähigem Fötus? 990
4. Ergebnis 992
IV. Konsequenzen für die Auslegung des § 97 StGB 994
V. Forderungen an den Gesetzgeber 994
VII. Kirche und Staat 997
Burkhard Berkmann: Die Europäische Union und die Kirchen: Zwei Formen des Dialogs und deren Entwicklungsmöglichkeiten im Vergleich 999
I. Vorhandene Strukturen des Dialogs zwischen der Europäischen Union und den Kirchen 999
II. Die europäische Transparenzinitiative 1001
1. Der Weg zur Transparenzinitiative 1001
2. Das bisherige Register der Transparenzinitiative 1002
3. Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Transparenzregister 1003
4. Schwierigkeiten religiöser Organisationen mit dem Register 1004
5. Neue Entwicklungen 1007
III. Der religiöse Dialog gemäß Art. 17 Abs. 3 AEUV 1008
1. Eine zweite Art von Dialogverfahren 1008
2. Die Auslegung des Art. 17 Abs. 3 AEUV 1010
3. Entwicklungsperspektiven 1012
4. Vergleich der beiden Dialogformen 1013
5. Der grundrechtliche Rahmen für die beiden Dialogformen 1015
Heinrich Neisser: Säkularisierung im Lichte der europäischen Integration 1017
I. Säkularisierung als Phänomen des Wandels 1017
II. Herausforderungen an die europäische Religionspolitik 1019
III. Laizität als Gestaltungsprinzip – Frankreich als Modell? 1021
IV. Religionsfreiheit im säkularisierten Staat 1022
V. Die europäische Verfassungsdiskussion und ihre religionspolitischen Implikationen 1029
VI. Religionsgemeinschaften als Partner im europäischen Dialog 1031
Heribert Franz Köck: Die Grundrechte im Spannungsfeld von Kirche und Staat – „Unterbelichtete“ Aspekte des Problems 1035
I. Einleitende Bemerkung 1035
II. Die Funktion von Grundrechten 1035
III. Nationale und internationale Positivierung der Grundrechte 1036
IV. Grundrechte als Rechte des Individuums 1037
V. Das Grundrecht der Religionsfreiheit als Grundlage des Verhältnisses von Kirche und Staat 1037
1. „Grundrechte“ der Kirchen und Religionsgemeinschaften als (bloß) abgeleitete Grundrechte 1039
2. Die doppelte Verpflichtung des Staates zum Schutz und zur Achtung der Menschenrechte im Verhältnis des Einzelnen zu seiner Kirche oder Religionsgemeinschaft 1039
a) Staatlicher Grundrechtsschutz gegenüber Kirchen und Religionsgemeinschaften 1039
aa) Keine „Grundrechte“ der Kirchen und Religionsgemeinschaften im internationalen Bereich 1040
bb) Das „Grundrecht“ der Kirchen und Religionsgemeinschaften im österreichischen Recht 1040
cc) Das „Grundrecht“ der Kirchen und Religionsgemeinschaften kein den Grundrechten des Einzelnen gleichwertiges Recht 1041
dd) Drittwirkung der Grundrechte des Einzelnen 1042
ee) Schutz der Grundrechte des Individuums gegenüber Kirchen und Religionsgemeinschaften keine Ermessensfrage 1044
ff) Staatliche Justizgewährleistungspflicht 1044
b) Der Ausschluss des bracchium saeculare 1045
aa) Positive und negative Religionsfreiheit 1046
bb) Ausübung der Religionsfreiheit als Form der Selbstbestimmung 1046
cc) Keine Beschränkung der (negativen) Religionsfreiheit durch die Ausübung der (positiven) Religionsfreiheit 1047
dd) Staatliche Einhebung bzw. Eintreibung von „Kirchensteuern“ und „Kirchenbeiträgen“ 1048
ee) Exkurs: Legitime Verpflichtungen des Staates gegenüber Kirchen und Religionsgemeinschaften 1048
ff) Staatliche Einhebung bzw. Eintreibung von „Kirchensteuern“ und „Kirchenbeiträgen“ (Fortsetzung) 1050
(1) Die Verfassungswidrigkeit von § 3 (1) Satz 2 Kirchenbeitragsgesetz 1050
(2) Keine Rechtfertigung aus in bilateralen völkerrechtlichen Verträgen enthaltenen Regelungen 1051
(3) Keine Rechtfertigung aus einer Analogie mit („sonstigen“) Vereinen 1052
(4) Keine Rechtfertigung aus den Schranken der Religionsfreiheit 1053
gg) Nur interne kirchliche Sanktionen zur Eintreibung des Kirchenbeitrags zulässig 1053
VI. Zu einem partizipatorischen Kirchenverständnis 1053
Peter Krämer: Die Leugnung des Holocaust im Spannungsfeld zwischen der kirchlichen und der staatlichen Rechtsordnung 1055
I. Ausgangslage 1055
II. Inhaltliche Reichweite kirchlicher Lehrentscheidungen 1057
III. Möglichkeiten kirchlicher Maßnahmen gegen die Leugnung des Holocaust 1058
1. Disziplinarmaßnahmen 1060
2. Sanktionen im strafrechtlichen Sinn 1062
Helmuth Pree: Zur Anwendbarkeit des Unternehmensgesetzbuches (UGB) auf kirchliche Rechtsträger 1067
I. Einleitung 1067
II. Der Tatbestand „Unternehmen“ gemäß UGB 1068
III. Kirchliche Rechtsträger als „Unternehmer“ 1070
IV. Rechnungslegung: „Innere Angelegenheit“ der Kirche? 1072
V. Rechnungslegungsrechtliche Bestimmungen des kanonischen Rechts 1075
1. Vorbemerkung 1075
2. Im Bereich der hierarchischen Kirchenverfassung 1076
3. Im Bereich der Ordensverbände 1077
4. Bei sonstigen Rechtsträgern (Stiftungen und Vereine) 1078
VI. Ergebnis 1079
1. Grundsätzlich 1079
2. Bezogen auf die einzelnen Arten kirchlicher Rechtsträger 1080
a) Juristische Personen der Kirchenverfassung (hierarchische Kirchenverfassung und Ordensverbände) 1080
b) Ausgliederungen von juristischen Personen der verfassten Kirche in rein ziviler Rechtsform 1080
c) Sonstige kirchliche Rechtsträger 1081
Andrej Saje: Die Finanzierung der Katholischen Kirche in Slowenien – staatliche Unterstützung 1083
I. Geschichtlicher Hintergrund und spezifische Vermögenslage der Kirche 1083
1. Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg 1083
2. Nach der Unabhängigkeit Sloweniens: Die Slowenische Verfassung und das Entnationalisierungsgesetz 1085
3. Umgestaltung der Kirchenprovinz im Jahre 2006 1086
II. Gesetzliche Grundlage für materielle Tätigkeiten der Kirche 1087
1. Abkommen zwischen der Republik Slowenien und dem Heiligen Stuhl über Rechtsfragen 1087
2. Das „Gesetz über die Religionsfreiheit“ 1088
a) Grundprinzip: Die Katholische Kirche finanziert sich selbstständig 1088
b) Subventionen für die Renovierung von Kulturdenkmälern und Sozialprogrammen 1089
c) Sozial- und Rentenversicherung 1090
d) Seelsorge in der Armee, der Polizei, in Gefängnissen und Krankenhäusern 1091
3. Das „Gesetz über Dokumentar- und Archivmaterial“ sowie die Archive und der Beschluss der Regierung der Republik Slowenien über die Gründung der öffentlichen Einrichtung des Museums über das Christentum in Slowenien 1093
4. Verordnung über die Bestimmung von 0,5 Prozent der Einkommenssteuer für Donationszwecke 1094
5. Steuererleichterungen 1095
6. Finanzierung der privaten katholischen Schulen, Kindergärten und Fakultäten 1096
III. Schluss 1097
Brigitte Schinkele: Kirchenmitgliedschaft, Kirchenaustritt und europäisches Antidiskriminierungsrecht 1099
I. Einleitung 1099
II. Kirchenmitgliedschaft und „Kirchenaustritt“ aus kirchenrechtlicher Sicht 1100
1. Kirchenmitgliedschaft und „Kirchenaustritt“ im CIC 1100
2. Neuere Entwicklungen in Bezug auf den Kirchenaustritt 1101
III. Kirchenmitgliedschaft und Kirchenaustritt nach staatlichem Recht 1103
IV. Kirchlicher Dienst und neues Antidiskriminierungsrecht 1104
1. Kirchliches Dienstrecht als „innere Angelegenheit“ 1104
2. Das neue Antidiskriminierungsrecht 1106
V. Kirchenmitgliedschaft und das neue Antidiskriminierungsrecht 1108
1. „Konfessionelle“ Einrichtungen und Kirchenmitgliedschaft 1108
2. Der Kirchenaustritt im Besonderen 1111
3. Staatlich-rechtliche Aspekte 1115
VI. Ausblick 1116
Stephan Haering: Der Kirchenaustritt vor dem Staat und seine Konsequenzen im staatlichen und im kirchlichen Bereich. Zur Rechtslage in Deutschland 1119
I. Historische Einführung zum Kirchenaustritt 1120
1. Ansätze in der frühen Neuzeit 1120
2. Neuerungen des 19. Jahrhunderts 1122
3. Kirchenaustritt seit der Weimarer Republik 1123
II. Wirkungen des Kirchenaustritts im staatlichen Bereich 1126
III. Wirkungen des Kirchenaustritts im kirchlichen Bereich 1129
1. Katholische Kirche 1130
2. Evangelische Kirchen 1136
3. Orthodoxe Kirchen 1137
IV. Zusammenfassende Bemerkungen 1138
Bibliographie Hans Paarhammer 1141
I. Monographien 1141
II. Herausgeberschaft 1141
Bücher 1141
Reihen 1142
III. Beiträge in Zeitschriften und Sammelwerken 1143
IV. Gesetzeskommentar 1150
V. Lexikonartikel 1150
VI. Besprechungen und Anzeigen 1152
VII. Kleine Beiträge und Predigten in Zeitschriften und Zeitungen (in Auswahl) 1152
Rupertusblatt. Kirchenzeitung der Erzdiözese Salzburg (RB) 1152
Andere Organe 1154
VIII. Hochschulschriften an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, die durch Hans Paarhammer betreut wurden 1159
Habilitationsschriften 1159
Dissertationen (Dr. theol.) 1159
Diplom-/Hausarbeiten, Masterthesis (Mag. theol., Bacc.) 1160
IX. Hans Paarhammer gewidmetes Sammelwerk 1163
Verzeichnis der Mitarbeiter 1165