Beiträge zur Geschichte des Urheberrechts
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Beiträge zur Geschichte des Urheberrechts
Etappen auf einem langen Weg
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 425
(2012)
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Elmar Wadle, geboren 1938 in Pirmasens. Seit 1957 Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Heidelberg und München; juristische Staatsexamina in Heidelberg (1962) und Stuttgart (1967); Mitarbeiter am Institut für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, der Universität Heidelberg; Promotion 1969, Habilitation 1973. 1975 Wissenschaftlicher Rat und Professor an der Universität Bielefeld; seit 1978 Ordentlicher Professor für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken; Emeritierung 2006. 1989 bis 2008 Richter (ab 1995 Vizepräsident) am Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.Abstract
»›Jede Kultur verdankt sich und ihr Wissen ihrem Gestern. Alles Wissen ist gestrig. Ob es sich heute erweitert, wird sich in der Regel erst morgen entscheiden.‹ Diese Sätze von Johannes Fried gelten auch für das Recht; als Teil der menschlichen Kultur hat auch das Recht ein Gestern und ein Morgen. Recht verändert sich. Jeder junge Jurist sollte wissen und erfahren, dass der Gegenstand seiner Bemühungen in den Lauf der Zeiten eingebunden ist und nur in diesem Kontext hinreichend verstanden werden kann. Dieses Bewusstsein zu fördern, ist Aufgabe der Rechtsgeschichte.«»Die Kreativität einzelner Menschen soll andere bereichern und anregen, sie muß aber zugleich rechtlich umhegt werden, soll sie erhalten bleiben. Eine empfindliche Quelle muß man pflegen, soll sie zum Nutzen aller weiter sprudeln. Über die Einzelheiten dieser Umhegung, um ihre Reichweite mag man streiten, nicht aber über ihre grundsätzliche Notwendigkeit.«Aus dem BuchWer das geltende Urheberrecht verstehen will, muss sich auch mit dessen Geschichte beschäftigen. Diesem Satz wollen die in diesem Sammelband enthaltenen Aufsätze gerecht werden. Die neue Sammlung ergänzt ältere Aufsätze, die unter dem Titel »Geistiges Eigentum. Bausteine zur Rechtsgeschichte« in den Jahren 1996 und 2003 erschienen sind.Der Autor, der auch zahlreiche andere Themenfelder der Rechtsgeschichte bearbeitet hat, möchte überdies mit diesem Sammelband dazu beitragen, dass die Rechtsgeschichte in Forschung und Lehre an den deutschen Juristischen Fakultäten erhalten bleibt, denn das Recht und seine Geschichte sind und bleiben zentrale Elemente der kulturellen Tradition.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Grundlagen und Zusammenhänge | 9 | ||
Urheberrecht zwischen Gestern und Morgen. Anmerkungen eines Rechtshistorikers | 11 | ||
Urheberrecht im Horizont historischer Disziplinen | 29 | ||
Zur Bedeutung der Rechtsgeschichte für das Urheberrecht und den Gewerblichen Rechtsschutz | 39 | ||
Kontrolle und Schutz. Presserecht des 19. Jahrhunderts im Spannungsfeld von öffentlichem Recht und Privatrecht | 49 | ||
Privilegien für Autoren oder für Verleger? Eine Grundfrage des Geistigen Eigentums in historischer Perspektive | 73 | ||
Von den Anfängen bis zum späten 18. Jahrhundert | 95 | ||
Würzburger Privilegien für Drucke des Georg Reyser(ca. 1440–1504) | 97 | ||
Privilegia Impressoria vor dem Reichshofrat. Eine Skizze | 111 | ||
Das Lustspiel "So rächen sich Schriftsteller an betrügerischen Buchhändlern". Probleme um Honorar und Nachdruck im Blick eines unbekannten Autors des späten 18. Jahrhunderts | 123 | ||
19. Jahrhundert: Deutscher Bund – Preußen – Baden | 135 | ||
Grundrechte in der Deutschen Bundesakte? Notizen zu "Preßfreiheit" und "Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck" (Artikel XVIII d) | 137 | ||
Metternichs erster Vorschlag zur Organisation des Deutschen Buchhandels und der Schutz gegen Nachdruck | 163 | ||
Gesetzlichkeit im vorkonstitutionellen Preußen. Zwei Fallbeispiele aus der Praxis nach 1815 | 181 | ||
Der Schutz gegen den Nachdruck aus der Sichteines preußischen Beamten. Ein unbekanntes Votum aus dem Jahre 1825 | 203 | ||
Preußens Initiative zum Schutz gegen Nachdruck (1826–1829): Zweiseitige Abkommen als Aushilfe | 215 | ||
Schutz gegen Nachdruck als Aufgabe einer bundesweiten "Organisation des deutschen Buchhandels". Metternichs zweiter Plan einer "Bundeszunft" und sein Scheitern | 245 | ||
Frühe Bemühungen um den Rechtsschutz privater Briefe. Eine Berliner Diskussion zur Reichweite des preußischen Gesetzes vom 11. Juni 1837 | 275 | ||
Die preußische Politik und Goethes Gesuch um ein Nachdruckprivileg des Deutschen Bundes | 297 | ||
Goethes Wünsche zum Nachdruckschutz außerhalb des Deutschen Bundes | 321 | ||
Der badische Privilegienschutz gegen den Nachdruck der Werke Goethes | 341 | ||
Ein Projekt zur Reform des badischen Rechtsschutzes gegen den Nachdruck | 355 | ||
Der badische Entwurf eines "Gesetzes über den Schutz des Eigenthums an Werken der Literatur und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung" von 1840 / 41. Ein zweiter Ansatz zur Reform des Urheberrechts im Großherzogtum | 369 | ||
Gesetze – Gesetzentwürfe – Abkommen | 393 | ||
Register | 401 | ||
Drucknachweise | 405 |