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Grenzüberschreitende Titelgeltung in der Europäischen Union

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Peiffer, M. (2012). Grenzüberschreitende Titelgeltung in der Europäischen Union. Die Wirkungen der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen und gemeinschaftsweiter Titel. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53721-1
Peiffer, Max Christoph. Grenzüberschreitende Titelgeltung in der Europäischen Union: Die Wirkungen der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen und gemeinschaftsweiter Titel. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53721-1
Peiffer, M (2012): Grenzüberschreitende Titelgeltung in der Europäischen Union: Die Wirkungen der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen und gemeinschaftsweiter Titel, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53721-1

Format

Grenzüberschreitende Titelgeltung in der Europäischen Union

Die Wirkungen der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen und gemeinschaftsweiter Titel

Peiffer, Max Christoph

Untersuchungen zum Europäischen Privatrecht, Vol. 23

(2012)

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About The Author

Nach dem Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München legte Max Peiffer 2008 das Erste Juristische Examen ab. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Münchener Institut für Internationales Recht auf dem Gebiet des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts. Nach der Promotion absolvierte er am Kammergericht Berlin das Referendariat (2010 bis 2012) mit Stationen u.a. im Bundeswirtschaftministerium (Europarechtsabteilung), bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei und in Wellington (Neuseeland).

Abstract

Werden Zivilurteile im Ausland durchgesetzt, stellt sich die Frage, welche Wirkungen sie dort zeitigen. Dieses klassische Problem des Internationalen Zivilverfahrensrechts behandelt Max Peiffer auf Grundlage eines Vergleichs des deutschen, englischen und französischen Rechts. Sowohl für die Anerkennung ausländischer Urteile als auch deren Vollstreckbarerklärung entwickelt er ein eigenes Wirkungsmodell. Dabei zeigt sich, dass beiden Arten des Titelimports - entgegen einer verbreiteten These - derselbe Wirkmechanismus zugrunde liegt. Dieser ist - wie der Autor nachweist - auch dazu geeignet, die Effekte der neuen gemeinschaftsweit gültigen Titel des europäischen Rechts (u.a. EuTitelVO, EuMahnVO, EuBagatellVO) zu erklären. Max Peiffer liefert nicht nur einen theoretischen Beitrag, sondern beantwortet auch diverse Einzelfragen der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 35
Teil I: Einführung und Grundlegung 45
§ 1 Ausgangspunkt, Fragestellung und Vorgehensweise 45
A. Die zwei Gruppen von Entscheidungswirkungen 45
B. Der grenzüberschreitende Transport von Titelwirkungen und die sich hierbei ergebenden Fragen 47
C. Methode der vorliegenden Untersuchung 49
D. Begrenzungen des Untersuchungsgegenstandes 49
E. Plan der Untersuchung 50
§ 2 Grundlagen der Durchsetzung ausländischer Titel 52
A. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung – ein dialektisches Schema? 52
B. Interessen bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel 53
C. Der Umbruch im europäischen Anerkennungs- und Vollstreckungsrecht 55
I. Die Vollstreckbarerklärung als herkömmlicherweise zwingendes Erfordernis einer zwangsweisen Anspruchsdurchsetzung im Zweitland 56
II. Das Verschwinden der Vollstreckbarerklärung in der EU 57
1. Die geplante Abschaffung des Exequaturverfahrens 58
2. Die bisherige Verwirklichung des Konzepts der unmittelbaren grenzüberschreitenden Vollstreckbarkeit 59
a) Umgangs- und Kindesrückgabeentscheidungen i.S.v. Art. 40–45 EuEheVO 60
b) Der Europäische Vollstreckungstitel 60
c) Die im Europäischen Mahn- und im Europäischen Bagatellverfahren zustande gekommenen Titel 63
d) Die durch Art. 17–22 Europäische Unterhaltsverordnung eingeführte gemeinschaftsweite Vollstreckbarkeit für bestimmte Unterhaltsentscheidungen 64
3. Die geplante Revision der EuGVVO: Wie geht es weiter? 67
Teil II: Die Wirkungen der Anerkennung ausländischer Entscheidungen nach der EuGVVO 71
§ 3 Die allgemeine Kollisionsregel der Entscheidungswirkungen: Qualifikation, Verweisungsbefehl und Nachfrage 71
A. Anknüpfungsgegenstand: Qualifikation der Entscheidungswirkungen 71
I. Unterscheidung zwischen anerkennungsfähigen prozessualen Entscheidungswirkungen und rein materiellrechtlichen Nebenwirkungen 72
II. Die erforderliche Abgrenzung als Frage der Qualifikation 73
B. Anknüpfungspunkt: Der Verweisungsbefehl 75
I. Wirkungserstreckung durch Anerkennung als Grundsatz 76
1. Die Gründe für die Geltung der Wirkungserstreckung 78
a) Zweck und Wesen der Anerkennung 79
b) Hinweis aus Art. 65 II S. 2 EuGVVO 80
c) Sicherstellung angemessener Rechtsschutzmöglichkeiten für die Parteien 81
d) Der prozessuale Vertrauensschutz für die Parteien 82
2. Die Lehre von der Gleichstellung 83
a) Argument der territorialen Geltungsgrenze der Urteilswirkungen 86
b) Argument aus dem Vergleich mit der Vollstreckbarkeit 86
c) Der Praktikabilitätsgesichtspunkt bei Berücksichtigung der Wirkungen ausländischer Titel im zweitstaatlichen Verfahren 87
d) Der Äquivalenzgedanke 88
e) Der lex fori-Grundsatz 89
3. Zusammenfassung und Ergebnis 90
II. Berücksichtigung der lex causae 90
1. Die Fragestellung 91
2. Gründe für die Berücksichtigung der lex causae 91
a) Die Sachrechtsbezogenheit der Verfahrensvorschriften 93
b) Der materielle Gehalt des Verfahrensrechts 94
c) Zwischenergebnis 96
3. Gründe für die Geltung der lex fori und gegen die lex causae 96
4. Ergebnis: Ggf. Wirkungsbegrenzung nach der lex causae 98
III. Wirkungsbegrenzung aus Rücksicht auf das Recht des Anerkennungslandes 99
1. Die drei denkbaren "Filter" für eine Wirkungsbegrenzung 99
2. Hinweise auf die richtige Begrenzung aus dem EuGVÜ 101
a) Anhaltspunkte aus dem Jenard-Bericht zum EuGVÜ 101
b) Die Aussage des EuGH in der Entscheidung Hoffmann ./. Krieg 102
aa) Die rein vollstreckungsrechtliche Ausgangsproblematik des Falles 103
bb) Die Einschränkungen der "Wirkungserstreckung" im konkreten Fall 105
3. Gründe für eine Wirkungsbegrenzung 105
a) Praktikabilität und Unvereinbarkeit mit zweitstaatlicher Rechtsordnung 105
b) Qualifikationsunterschiede 107
c) Lex f.ri-Grundsatz 107
d) Schutz der Beteiligten 108
e) Zwischenergebnis 111
4. Zusammenfassung und Entwicklung eines geeigneten Wirkungsbegrenzungsansatzes 111
IV. Gesamtergebnis: Allgemeine Kollisionsregel nach dem Drei-Schritt-Modell 113
C. Nachfrage: Sachnormqualifikation 114
§ 4 Der objektive Umfang der Rechtskraft ausländischer Entscheidungen 115
A. Überblick der Rechtskraftlehren in einzelnen Mitgliedstaaten 115
I. Die Rechtskraft im deutschen Recht 115
II. Die englische res judicata-Lehre 116
III. Die Rechtskraft im französischen Recht 119
B. Die von der Rechtskraft erfassten Elemente in einzelnen mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen 121
I. Der objektive Umfang der Rechtskraft im deutschen Recht 121
1. Die Grundentscheidung für eine enge Rechtskraftkonzeption in § 322 I ZPO 121
a) Grundsätzliche Rechtskraftbegrenzung auf den Rechtsfolgenausspruch 122
b) Ausnahmsweise Vorfragenbindung gem. § 256 II ZPO und § 322 II ZPO 124
2. Identität des Klageziels: Die begehrte Rechtsfolge 125
3. Identität des Klagegrundes: Der rechtskräftig entschiedene Lebenssachverhalt 127
4. Zusammenfassung 128
II. Der objektive Umfang der Rechtskraft im englischen Recht: cause of action und issues 128
1. Die rechtskräftigen Elemente beim cause of action estoppel 129
2. Die rechtskräftigen Elemente beim issue estoppel und dessen Voraussetzungen 131
a) Entscheidung im Vorprozess "on the merits" 132
b) Identität des issues im Vor- und Folgeprozess 134
c) Vorfrage tatsächlich Gegenstand des Vorprozesses 135
d) Issue estoppel nur, wenn Ersturteil zum Nachteil der estopped party ausgegangen 138
3. Grenzen der Rechtskraftwirkung im englischen Recht 139
III. Der objektive Umfang der Rechtskraft im französischen Recht 141
1. Die rechtskräftigen Urteilselemente im französischen Recht 141
a) Der dispositif exprès – Erweiterung der Rechtskraft auf die Entscheidungsgründe 142
b) Der dispositif implicite ou virtuel - Erweiterung der Rechtskraft auf nicht ausdrücklich entschiedene Fragen 144
c) Zwischenergebnis 145
2. Die Begrenzung des Streitgegenstands 145
a) Die identité de chose demandée (objet) 146
b) Die identité de cause 147
aa) Traditionelle Abgrenzung nach rechtlichen Gesichtspunkten 147
bb) Die neue Rspr. der Cour de cassation 149
c) Zusammenfassung 149
IV. Rechtsvergleichende Zusammenfassung 150
1. Die rechtskräftigen Entscheidungselemente 150
2. Die Begrenzung des Klagegrundes 151
C. Der objektive Umfang der Rechtskraft anerkannter ausländischer Entscheidungen im jeweiligen Zweitland 151
I. Schritt 1: Wirkungserstreckung 152
II. Schritt 2: Lex causae-Rückgriff bei Abänderung eines französischen Unterhaltstitels durch deutsches Gericht (Fall 1.1) 154
1. Qualifikation der Abänderbarkeit 156
2. Wirkungen der "Anerkennung der Abänderbarkeit" 158
III. Schritt 3: Wirkungsbegrenzung aus Rücksicht auf das Recht des Anerkennungsstaates 159
1. Fall 1.2: Im Erststaat mehr rechtskräftige Urteilselemente als im Zweitstaat 160
2. Fall 1.3: Im Erststaat breiterer Streitgegenstandsbegriff als im Zweitstaat 162
IV. Geltung eines "autonomen" europäischen Rechtskraftgegenstandes? 163
1. Die "Kernpunkt-Theorie" des EuGH im Rahmen von Art. 27 I EuGVVO 163
a) Das Begriffspaar "Grundlage" und "Gegenstand" in der EuGH-Rechtsprechung 164
b) Grund für die weite Streitgegenstandsdefinition des EuGH 166
c) Kritik an der Rechtsprechung des EuGH 167
2. Bedarf für einen autonomen Rechtskraftgegenstand? 168
a) Gefahr doppelter Prozessführung aufgrund unterschiedlicher nationaler Rechtskraftkonzepte (Fall 1.4) 169
b) Systematisch-teleologischer Zusammenhang zwischen Rechtskraft und -hängigkeit 170
aa) Reichweite der Rechtshängigkeit als Obergrenze für den Rechtskraftgegenstand? 170
bb) Reichweite der Rechtshängigkeit als Untergrenze für Rechtskraftgegenstand? 172
c) Zusammenfassung und Ergebnis 173
3. Lösungsvorschläge für ein europäisches Rechtskraftkonzept 173
§ 5 Die Wirkungen ausländischer Entscheidungen in subjektiver Hinsicht 176
A. Die subjektive Reichweite der Entscheidungswirkungen in einzelnen mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen 176
I. Die subjektive Wirkungsreichweite von Entscheidungen im deutschen Recht 176
1. Grundsatz der Rechtskraftwirkung nur für und gegen die Parteien 177
2. Rechtskrafterstreckung und andere Drittwirkungen 178
a) Rechtskrafterstreckung auf den Rechtsträger bei Prozessstandschaft 178
aa) Das Prinzip der Rechtskrafterstreckung bei Prozessstandschaft 178
bb) Fälle von Prozessstandschaft, in denen Rechtskrafterstreckung eintritt 180
cc) Fälle von Prozessstandschaft, in denen Rechtskrafterstreckung nicht eintritt 181
b) Rechtskrafterstreckung auf den Rechtsnachfolger, § 325 I 2. Alt. ZPO 183
c) Drittwirkungen bei materiellrechtlicher Abhängigkeit 184
aa) Akzessorische Haftung Dritter 184
(1) Drittwirkung bei "schwacher" Akzessorietät 184
(2) Drittwirkung bei "strenger" Akzessorietät 185
(3) Die Rechtsnatur der Drittwirkung gegenüber dem akzessorisch Haftenden 187
bb) Andere Drittwirkungsfälle wegen materiellrechtlicher Abhängigkeit 188
(1) Gesamtschuld, Schuldbeitritt, Schuldübernahme 188
(2) Gesamtgläubigerschaft und Vertrag zu Gunsten Dritter 189
(3) Weitere Fälle: § 546 II BGB, § 604 IV BGB, § 124 VVG, Einwendungsdurchgriff und § 9 TVG 190
(4) Allgemeines Prinzip der Rechtskrafterstreckung kraft zivilrechtlicher Abhängigkeit? 191
d) Rechtskrafterstreckung auf unbestimmte Personengruppe und erga omnes 192
3. Die Interventions- bzw. Streitverkündungswirkung, §§ 68, 72 ZPO 193
II. Die subjektive Reichweite der Bindungswirkungen im englischen Recht 195
1. Grundsätzliches Erfordernis der Parteiidentität im Vor- und Folgeprozess 195
a) Die Verfahrensführer und ihre Vertreter im englischen Recht 196
b) Erweiterung des Parteibegriffs durch Anerkennung von deemed parties und represented parties 197
2. Erweiterung der Rechtskraftwirkungen auf Dritte in privity 199
a) Die privies in blood und title 200
b) Die privies in interest 201
3. Erzeugung von Drittbindungen durch third party notice 205
4. Die erga omnes-Wirkung bei judgments in rem 205
III. Die subjektive Reichweite der Bindungswirkungen im französischen Recht 208
1. Das Erfordernis echter oder fingierter Parteiidentität 208
a) Parteiidentität und Konstellationen der Prozessstandschaft 208
b) Parteiidentität im Falle echter Repräsentation 211
c) Fingierte Parteiidentität durch Anerkennung fiktiver Repräsentation 212
aa) Interessengemeinschaft (les co-intéressés) 212
bb) Gläubigermehrheit (les créanciers) 214
cc) Die Rechtsnachfolger (les ayants cause) 215
2. Das zusätzliche Erfordernis der identité de qualité 216
3. Opposabilité absolue und Möglichkeit der tierce opposition 217
4. Erzeugung von Wirkungen gegenüber Dritten durch intervention forcée 218
IV. Blick in die USA: Die subjektive Reichweite der Rechtskraft von Entscheidungen im class action-Verfahren 220
1. Begriff und Struktur der class action 221
2. Die Zwecke der class action 222
3. Die subjektive Reichweite der Rechtskraft von Urteilen in class actions 224
a) Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen einer class action (r. 23(a) Fed.R.Civ.P.) 226
b) Die zulässigen Anwendungsfälle für eine class action (r. 23(b) Fed.R.Civ.P.) 227
aa) Die mandatory class actions (r. 23(b)(1), (2) Fed.R.Civ.P.) 227
bb) Die common question class action (r. 23(b)(3) Fed.R.Civ.P.) 228
c) Möglichkeit eines opt-out im Falle der common question class action i.S.v. r. 23(b)(3) Fed.R.Civ.P. 229
V. Rechtsvergleichende Zusammenfassung 230
1. Die vier Gründe für den Eintritt von Drittbindungen 231
a) Fallgruppe 1: Drittbindung wegen Interessengleichheit zwischen Prozessbeteiligtem und Drittem 231
b) Fallgruppe 2: Drittbindung wegen Beteiligungsrechten des Dritten 232
c) Fallgruppe 3: Drittbindung wegen materieller Abhängigkeit des Dritten vom Gegenstand des Vorprozesses oder von einem der Prozessbeteiligten 234
d) Fallgruppe 4: Drittbindung unter Verkürzung des rechtlichen Gehörs des Dritten zum Schutz anderer übergeordneter Rechtsgüter 236
2. Die beiden Zwecke von Entscheidungswirkungen gegenüber Dritten 237
3. Die verschiedenen dogmatischen Begründungen der Wirkungen gegenüber Dritten 238
B. Die subjektive Wirkungsreichweite anerkannter ausländischer Entscheidungen im jeweiligen Zweitland 238
I. Vorab: Qualifikation von Drittwirkungen als prozessual anerkennungsfähig und Abgrenzung zu den materiellrechtlichen Nebenwirkungen 239
1. Suche nach dem richtigen Qualifikationskriterium 240
a) Erste Möglichkeit: Qualifikation der Drittwirkungen danach, ob aus der Entscheidung selbst fließend oder nicht 240
b) Zweite Möglichkeit: Qualifikation der Drittwirkungen nach deren jeweiligem Zweck 241
c) Dritte Möglichkeit: Qualifikation ausgehend vom Zweck der Anerkennung 241
d) Zwischenergebnis: Geltungswurzel der Drittwirkung als Qualifikationskriterium 242
2. Anwendung des Qualifikationskriteriums auf die Fallgruppen 1 bis 4 243
3. Gesamtergebnis 245
II. Schritt 1: Wirkungserstreckung 246
1. Fall 2.1: Rechtskrafterstreckung aufgrund Rechtsnachfolge 246
2. Fall 2.2: Drittbindung aufgrund Prozesshandlung im Urteilsstaat (third party notice) 247
III. Schritt 2: lex causae-Rückgriff 248
1. Fall 2.3: Deutsch-französische Bürgschaft 249
2. Fall 2.4: Deutsch-französische Gesamtschuld 250
3. Lex causae-Rückgriff bei Prozessstandschaft nach fremdem Sachrecht 251
a) Vorab: Konstellationen von Prozessstandschaft nach ausländischem Sachrecht 251
b) Anerkennung der Drittwirkungen infolge von Prozessstandschaft 253
IV. Schritt 3: Wirkungsbegrenzung aus Rücksicht auf das Recht des Anerkenungsstaates 254
1. Gewährleistungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör und die drei Fragen zur Beurteilung ausländischer Entscheidungen 254
2. Die Handhabung von Fallgruppe 2 256
3. Die Handhabung der Fallgruppen 1, 3 und 4 258
4. Insbesondere: Anerkennung der subjektiven Rechtskraftreichweite US-amerikanischer class action-Entscheidungen in Deutschland 259
a) Eingrenzung der Fragestellung und Beispielfälle 259
b) Frage 2: Wahrung des rechtlichen Gehörs durch Teilnahmerechte? 262
c) Frage 3: Wahrung des rechtlichen Gehörs durch Repräsentation? 263
d) Ergebnis 264
§ 6 Die Gestaltungswirkung ausländischer Entscheidungen 265
A. Die Gestaltungswirkung in einzelnen mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen 265
B. Der Inhalt der Gestaltungswirkung anerkannter ausländischer Entscheidungen im jeweiligen Zweitland 267
I. Vorab: Qualifikation der Gestaltungswirkung 267
II. Schritte 1 und 2: Wirkungserstreckung und lex causae-Rückgriff 270
1. Verweisungsbefehl im Allgemeinen 270
2. Fall 3.1: Vertragsaufhebung durch österreichisches Gericht nach französischem Recht und ihre Anerkennung in Deutschland 272
3. Fall 3.2: Auflösung einer englischen Ltd. durch deutsches Gericht nach englischem Gesellschaftsrecht und ihre Anerkennung in Österreich 273
III. Schritt 3: Wirkungsbegrenzung aus Rücksicht auf das Recht des Anerkennungsstaates 275
1. Begrenzung des objektiven Inhaltes der Rechtsgestaltung 275
2. Begrenzungen der Rechtsgestaltung in subjektiver Hinsicht 277
3. Ergebnis 280
§ 7 Die Präklusion aufgrund der Rechtskraft ausländischer Entscheidungen 281
A. Die Reichweite der rechtskraftbedingten Präklusionswirkung in einzelnen mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen 282
I. Der Umfang der Tatsachenpräklusion im deutschen Recht 282
1. Begrenzung auf den "ausgeurteilten" Lebenssachverhalt 283
a) Natürliche Betrachtungsweise und "wesensmäßig" anderer Sachverhalt 284
b) Die Berücksichtigung materiell-rechtlicher Gesichtspunkte 285
c) Die zeitlichen Grenzen der Rechtskraftpräklusion 286
aa) Zeitliche Zuordnung bei Gestaltungsrechten 288
bb) Partielle Fortwirkung der Rechtskraft trotz neuer Tatsachen 288
cc) Rechtskraft-Fortwirkung in die Zukunft bei Prognose-Entscheidungen 289
dd) Eigenständigkeit des zeitlichen Abgrenzungskriteriums? 290
2. Reichweite der Tatsachenpräklusion zu Lasten des Klägers im Erstprozess 291
a) Mehrfacher Zessionserwerb 291
b) Rechtswirksamkeit eines Rechtsgeschäfts 291
c) Kein neuer Streitgegenstand durch neue rechtliche Würdigung 292
d) Sonderproblem Teilklagen 292
3. Der Umfang der Tatsachenpräklusion zu Lasten des Beklagten im Erstprozess 294
II. Die Reichweite der Henderson v. Henderson doctrine im englischen Recht 296
1. Präklusion hinsichtlich desselben cause of action 298
2. Präklusion in Bezug auf einzelne issues 300
III. Die enge Tatsachenpräklusion im französischen Recht 301
1. Möglichkeit für unterlegenen Kläger, erneut aus anderer cause zu klagen 302
2. Möglichkeit für unterlegenen Beklagten, neue Einwendungen zu erheben 303
3. Die zeitlichen Grenzen der Rechtskraft 304
4. Sonderproblem Teilklagen 304
IV. Rechtsvergleichende Zusammenfassung 304
1. Die objektive Bemessung der Präklusionswirkung 305
2. Die subjektive Begrenzung der Präklusionswirkung 306
3. Die zeitliche Begrenzung der Präklusionswirkung 307
B. Die Präklusionswirkung anerkannter ausländischer Entscheidungen im jeweiligen Zweitland 307
I. Vorab: Qualifikation der Präklusionswirkung und Nachfrage 308
II. Schritt 1: Wirkungserstreckung 310
1. Fall 4.1: Einwendungen gegen französisches Urteil im Exequaturverfahren 311
2. Fall 4.2: Vollstreckungsgegenklage in Deutschland gegen ein französisches Urteil 312
III. Schritt 2: lex causae-Rückgriff (Fall 4.3) 312
IV. Schritt 3: Wirkungsbegrenzung aus Rücksicht auf das Recht des Anerkennungsstaates 313
1. Fall 4.4: Teilklage im englisch-deutschen Verhältnis 314
2. Fall 4.5: Präklusion im deutsch-französischen Verhältnis 315
3. Ergebnis 316
Teil III: Die Wirkungen der durch Exequatur nach der EuGVVO verliehenen Vollstreckbarkeit mitgliedstaatlicher Titel 317
§ 8 Ein Vergleich der Vollstreckbarerklärung mit der Anerkennung und Folgerungen hieraus für die Wirkungen ersterer 320
A. Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Anerkennung und Vollstreckbarerklärung 320
I. Verfahrensunterschiede zwischen Anerkennung und Vollstreckbarerklärung als Grund für abweichenden Wirkungsbestimmungsansatz 322
1. Der andere "Streitgegenstand" bei der Vollstreckbarerklärung 323
2. Eigenes Erkenntnisverfahren und eigene Entscheidung im Zweitstaat als Grundlage der dortigen Vollstreckung 324
a) Argument Nr. 1: Grundlage der zweitstaatlichen Vollstreckung? 324
b) Argument Nr. 2: Exequaturverfahren unter der EuGVVO als Erkenntnisverfahren? 325
3. Zwischenergebnis 327
II. Qualitative Unterschiede zwischen den anerkennungsfähigen Wirkungen und der Vollstreckbarkeit als Grund für anderen Wirkungsbestimmungsansatz 327
1. Die unterschiedlichen Adressaten der verschiedenen Wirkungen 327
2. Die unterschiedlichen Sachfragen der verschiedenen Wirkungen 328
3. Gesteigertes Bedürfnis nach Rechtssicherheit in der Vollstreckung 330
4. Hohe Verflechtung des Inhaltes der Vollstreckbarkeit mit der nach zweitstaatlichem Recht ablaufenden Vollstreckung 331
III. Ergebnis des Vergleichs von Anerkennung und Vollstreckbarerklärung: Übereinstimmende Unterscheidung zwischen "Ob" und "Wie" einer Wirkung im Zweitland 332
B. Der Inhalt der Vollstreckbarkeit im jeweiligen Zweitstaat – eine Prämissenbildung 334
I. Prämisse 1: Keine Veränderung des Leistungsbefehls des Urteils durch Vollstreckbarerklärung 334
II. Prämisse 2: Intensivere Wirkungen allein aufgrund Abweichungen funktionell entsprechender Vollstreckungsregelungen sind zu akzeptieren 335
1. Gründe für die Herrschaft der lex fori executionis über die Vollstreckung ausländischer Titel 336
2. Grenzen der Wirkungsintensivierungen aufgrund Maßgeblichkeit der lex fori executionis 338
III. Prämisse 3: Keine Ungleichbehandlung von Titeln aus anderen Mitgliedstaaten und Inlandstiteln im Vollstreckungsverfahren 339
1. Verbot der Schlechterstellung ausländischer Titel gegenüber inländischen wegen des gemeinschaftsrechtlichen "effet utile"-Grundsatzes 339
2. Gebot der Besserstellung ausländischer Titel gegenüber inländischen aufgrund eines europarechtlichen Behinderungsverbotes? 341
a) Geltung eines Behinderungsverbotes zu Gunsten ausländischer Titel aufgrund der europäischen Grundfreiheiten? 341
b) Geltung eines Behinderungsverbotes zu Gunsten ausländischer Titel aufgrund des "Herkunftslandprinzips"? 343
3. Ergebnis 347
§ 9 Die Vollstreckung ausländischer Titel, die in ihrem Ursprungsland noch nicht Rechtskraft erlangt haben 348
A. Überblick der Grundstrukturen einzelner mitgliedstaatlicher Vollstreckungssysteme 348
I. Grundstrukturen der Vollstreckung in Deutschland 349
II. Grundstrukturen der Vollstreckung in England 350
III. Grundstrukturen der Vollstreckung in Frankreich 352
IV. Zusammenfassung 353
B. Die unterschiedlichen Grade der Vollstreckbarkeit bis Eintritt der Rechtskraft in einzelnen mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen 354
I. Die vorläufige Vollstreckbarkeit im deutschen Recht 354
1. Vollstreckungsgläubigerhaftung bei vorläufig vollstreckbaren Titeln 355
2. Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung 355
3. Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung 357
4. Einstellung der Zwangsvollstreckung (§§ 707, 719 ZPO) und Nachleistungsfristen 358
5. Sicherungsmöglichkeiten vor Vorliegen eines Hauptsachetitels 359
II. Das principle of finality of judgment im englischen Recht 360
1. Das principle of finality of judgment und die Vollstreckungsgläubigerhaftung 360
2. Die Möglichkeit eines stay of execution 361
III. Exécution provisoire und Sicherungsvollstreckung im französischen Recht 363
1. Exécution provisoire und Vollstreckungsgläubigerhaftung 363
2. Die Sicherungsvollstreckung im französischen Recht 364
IV. Die Exekution zur Sicherstellung im österreichischen Recht 365
V. Rechtsvergleichende Zusammenfassung 367
1. Zeitpunkt der Erlangung von Vollstreckungsbefugnissen vor Rechtskraft und deren Umfang 367
2. Mechanismen zum zwischenzeitlichen Schutz des Vollstreckungsschuldners 368
3. Zusammenhang zwischen Gläubigerbefugnissen und Schuldnerschutzmechanismen 369
VI. Die Fragestellung: Vollstreckung ausländischer Titel, die im Ursprungsland noch nicht rechtskräftig sind 370
1. Fall 5.1: Vollstreckungsbefugnisse im österreichisch-deutschen Verhältnis? 370
2. Fall 5.2: Erfordernis einer Sicherheitsleistung im deutsch-englischen Verhältnis? 371
C. Die rudimentären verordnungseigenen Regelungen zur Vollstreckung vor Rechtskraft: Art. 46 I, II, 47 EuGVVO 372
I. Art. 47 III EuGVVO: Beschränkte Vollstreckbarkeit bis zum Eintritt der Rechtskraft der Vollstreckbarkeitsentscheidung 373
II. Art. 46 I, 47 III und 46 III EuGVVO: Möglichkeiten der Beschränkung der Vollstreckbarkeit bis zum Eintritt der Rechtskraft im Erststaat 375
III. Art. 47 I, II EuGVVO: Vollstreckungsmaßnahmen, die weder Rechtskraft noch Vollstreckbarkeit des Ursprungstitels im Erststaat erfordern 377
IV. Konstellationen, in denen die EuGVVO die Vollstreckungsbefugnisse bei fehlender Rechtskraft im Ursprungsstaat nicht regelt 380
D. Grenzüberschreitende Koordinierung gradueller Unterschiede der Vollstreckbarkeit bis zum Eintritt der Rechtskraft 381
I. Reichweite der Vollstreckungsbefugnisse im Zweitland vor Rechtskraft des Titels im Ursprungsland 381
1. Folgerungen aus Prämisse 1 (Keine Veränderung des Leistungsbefehls) 381
2. Folgerungen aus Prämisse 2 (Intensivierungen allein aufgrund Abweichungen funktional entsprechender Vollstreckungsregelungen akzeptabel) 383
3. Folgerungen aus Prämisse 3 (Keine Ungleichbehandlung aus- und inländischer Titel) 384
4. Die durch Auswertung der Prämissen gefundene Lösung und deren Anwendbarkeit neben den geschriebenen Regelungen der EuGVVO 385
II. Das Erfordernis einer Sicherheitsleistung bei Vollstreckung vor Eintritt der Rechtskraft im Ursprungsland 386
1. Folgerungen aus Prämisse 1 (Keine Veränderung des Leistungsbefehls) 386
2. Folgerungen aus Prämisse 2 (Intensivierungen allein aufgrund Abweichungen funktional entsprechender Vollstreckungsregelungen akzeptabel) 388
3. Folgerungen aus Prämisse 3 (Keine Ungleichbehandlung aus- und inländischer Titel) 389
4. Die durch Auswertung der Prämissen gefundene Lösung und deren Anwendbarkeit neben den geschriebenen Regelungen der EuGVVO 390
III. Nachträgliche Einstellungen oder Beschränkungen der Vollstreckung ausländischer Titel aus Gründen fehlender Rechtskraft im Ursprungsland 390
1. Lösungshinweise aus den Prämissen 1 bis 3 391
2. Anwendbarkeit neben den ausdrücklichen Regelungen der EuGVVO 393
IV. Grenzüberschreitende Beachtlichkeit von Nachleistungsfristen für noch nicht rechtskräftige Titel 394
V. Falllösungen 395
1. Lösung von Fall 5.1 395
2. Lösung von Fall 5.2 396
E. Zusammenfassung: Art und Weise der Vollstreckung im Zweitland bis zum Rechtskrafteintritt im Ursprungsland 397
§ 10 Die Bestandsfestigkeit der Vollstreckbarkeit ausländischer Titel gegenüber Einwendungen gegen den titulierten Anspruch 400
A. Berücksichtigung materieller Einwendungen im Zweitland bis zur Rechtskraft des Exequaturs 401
I. Variante 1: Ursprungstitel bereits rechtskräftig, Exequatur hingegen nicht 402
1. Vereinbarkeit mit Art. 45 I S. 1 EuGVVO 403
2. Aspekt der Prozessökonomie 405
3. Gesichtspunkt des Schuldnerschutzes 408
4. Ergebnis und Kreis der statthaften Einwendungen sowie Sonderfall sog. "liquider Einwendungen" 409
II. Variante 2: Weder Ursprungstitel noch Exequatur rechtskräftig 411
B. Statthaftigkeit von Rechtsbehelfen im Zweitland zur Geltendmachung materieller Einwendungen nach Rechtskraft des Exequaturs 411
I. Vollstreckungsgegenrechtsbehelfe in den einzelnen Rechtsordnungen 412
1. Deutschland: Zweigleisigkeit der Rechtsbehelfe zur Geltendmachung materieller Einwendungen 412
2. England: Primäre Einordnung materieller Einwendungen in das Erkenntnisverfahren 415
3. Frankreich: Vollstreckungsrechtliche Zuordnung materieller Einwendungen 416
4. Rechtsvergleichende Zusammenfassung 417
II. Vorab: Antragsgegenstand von Vollstreckungsgegenrechtsbehelfen bei Vollziehung ausländischer exequierter Titel 418
III. Variante 3: Ursprungstitel und Exequatur bereits rechtskräftig 419
1. Internationale Zuständigkeit im Vollstreckungsland zur Geltendmachung materieller Einwendungen 421
a) Erfordernis internationaler Zuständigkeit nach Art. 2–24 EuGVVO für Vollstreckungsgegenrechtsbehelfe 421
b) Vereinbarkeit der Vollstreckungsgegenrechtsbehelfe mit der Zuständigkeitsordnung 422
c) Zuständigkeit nach Art. 22 Nr. 5 EuGVVO im Vollstreckungsstaat 423
d) Ergebnis 427
2. Vereinbarkeit mit Art. 45 I S. 1 EuGVVO 428
3. Folgerungen aus den Prämissen der Wirkungen der Vollstreckbarerklärung 430
a) Folgerungen aus Prämisse 1 (Keine Veränderung des Leistungsbefehls) 430
b) Folgerungen aus Prämisse 2 (Intensivierungen aufgrund Abweichungen von funktional entsprechenden Vollstreckungsregelungen akzeptabel) 431
c) Folgerungen aus Prämisse 3 (Keine Ungleichbehandlung aus- und inländischer Titel) 431
aa) Die gezielte Gläubigerbegünstigung durch die EuGVVO bis zur Rechtskraft des Exequaturs und Gründe hierfür 432
bb) Gründe für eine gezielte Gläubigerprivilegierung auch nach rechtskräftigem Exequatur durch Ausschluss von Vollstreckungsgegenrechtsbehelfen? 433
d) Zwischenergebnis 435
4. Zusammenfassung der gefundenen Einzelerkenntnisse und deren Zusammenführung in einem Lösungsmodell 435
a) Gläubigerschutz durch Beschränkung der zweitstaatlichen Rechtsbehelfe 436
b) Angemessener Ausgleich mit dem erforderlichen Schuldnerschutz? 437
5. Ergebnis und Kreis der statthaften Einwendungen 439
IV. Variante 4: Ursprungstitel noch nicht rechtskräftig, Exequatur hingegen schon 440
C. Zusammenfassung 442
§ 11 Methoden und Grenzen der Zwangsanwendung bei Vollstreckung ausländischer Entscheidungen 443
A. Die in einzelnen mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen vorgesehenen Mechanismen zur Anspruchsdurchsetzung 443
I. Die Methoden der Geldleistungsvollstreckung 444
1. Die Mobiliarvollstreckung 444
a) Der Zugriff auf die Sache des Schuldners 445
b) Die Rechtsfolgen des Zugriffs auf die Sache und deren Verwertung 446
2. Die Vollstreckung in Forderungen 448
a) Die Beschlagnahme der Forderung 448
b) Die Wirkungen der Beschlagnahme und die Verwertung der Forderung 451
3. Die Immobiliarvollstreckung 453
a) Die Vollstreckung in den Sachwert von Grundstücken 453
b) Die Vollstreckung in Erträge aus dem Grundstück 455
4. Die Vollstreckung von Geldforderungen durch Beugemittel 455
5. Zusammenfassung 458
II. Die Methoden der Handlungs- und Unterlassungsvollstreckung 458
1. Die Grundfrage: Naturalexekution bei geschuldetem Verhalten? 459
2. Die Vollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme vertretbarer Handlungen 464
3. Die Vollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme nicht vertretbarer Handlungen, Unterlassungen und Duldungen 464
a) Zwangsgeld und -haft sowie Ordnungsgeld und -haft in Deutschland 465
b) Die französische astreinte als indirektes Vollstreckungsmittel 467
c) Die Regeln des englischen contempt of court 470
III. Die Herausgabevollstreckung 473
IV. Die Durchsetzung von Ansprüchen auf Abgabe einer Willenserklärung 475
V. Rechtsvergleichende Zusammenfassung 477
1. Unterschiedliche Reichweite des Naturalerfüllungszwangs bei Ansprüchen auf Vornahme unvertretbarer Handlungen 478
2. Unterschiedliche Vollstreckungsobjekte für die Durchsetzung desselben Anspruchsinhaltes 478
3. Unterschiedliche Ausgestaltung der Zwangsmittel 479
4. Sachliche Gründe für die Geltung abweichender Modalitäten der Zwangsausübung in den einzelnen Rechtsordnungen 480
B. Die im Zweitland geltenden Vollstreckungshindernisse und -schranken bei Durchsetzung ausländischer Titel 481
I. Folgerungen aus Prämisse 1 (Keine Veränderung des Leistungsbefehls) 482
II. Folgerungen aus Prämisse 2 (Intensivierungen allein aufgrund Abweichungen der Vollstreckungsregelungen akzeptabel) 484
III. Folgerungen aus Prämisse 3 (Keine Ungleichbehandlung aus- und inländischer Titel) 485
IV. Ergebnis 485
C. Die im Zweitland anwendbaren Vollstreckungsmechanismen zur Durchsetzung ausländischer Titel 486
I. Die Fragestellung 486
1. Fall 6.1: Griechische Schuldhaft für deutschen Geldleistungstitel? 486
2. Fall 6.2: Französische astreinte für deutschen Unterlassungstitel? 488
3. Fall 6.3: Deutsches Zwangsgeld für italienischen Unterlassungstitel? 489
4. Literaturmeinungen 490
II. Berücksichtigung des Rechts des Ursprungslandes für die Frage, welche Zwangsmittel im Zweitstaat zur Verfügung stehen 491
1. Folgerungen aus Prämisse 1 (Keine Veränderung des Leistungsbefehls) 491
a) Schützenswertes Vertrauen auf Geltung bestimmter Vollstreckungsmechanismen? 491
aa) Aus Sicht des Titelverpflichteten 491
bb) Aus Sicht des Titelberechtigten 494
cc) Zwischenergebnis 495
b) Wahrung der Einheit von Leistungsbefehl und Durchsetzungsmechanismen? 495
aa) Notwendigkeit für die Berücksichtigung ausländischer Vollstreckungsmodalitäten? 496
bb) Rechtliche Grundlage für eine Berücksichtigung ausländischen Vollstreckungsrechts? 497
c) Zwischenergebnis 498
2. Folgerungen aus Prämisse 2 (Intensivierungen allein aufgrund Abweichungen der Vollstreckungsregelungen akzeptabel) 499
a) Personalvollstreckung anwendbar, wenn im Erstland nur Realvollstreckung möglich? 499
b) Durchsetzung in natura, wenn im Ursprungsland nur Schadensliquidierung möglich? 502
c) Zwischenergebnis 503
3. Folgerungen aus Prämisse 3 (Keine Ungleichbehandlung aus- und inländischer Titel) 503
III. Ergebnis und Lösungen der Beispielsfälle 507
1. Lösungen der Fälle 6.1, 6.2 und 6.3 507
2. Sonderfall von Art. 49 EuGVVO für Zwangsgelder und das Problem des richtigen Empfängers der beigetriebenen Geldmittel 508
D. Die Wirkungen ausländischer Vollstreckungsakte (insbesondere ausländischer Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse) 509
I. Voraussetzungen der Anerkennung ausländischer Vollstreckungsakte 509
1. Der ordre public-Vorbehalt gegenüber der Anerkennung ausländischer Vollstreckungsakte 511
2. Reichweite der staatlichen Vollstreckungsgewalt des Ursprungslandes 511
a) Internationale Vollstreckungszuständigkeit bei Nicht-Geldleistungsurteilen 512
aa) Die Reichweite der jurisdiction to enforce bei Titeln auf unvertretbare Handlungen 513
bb) Die Reichweite der jurisdiction to enforce bei Titeln auf vertretbare Handlungen 515
cc) Zwischenergebnis 516
b) Internationale Zuständigkeit zur Vollstreckung in Geldforderungen 517
II. Wirkungen der Anerkennung ausländischer Vollstreckungsakte (insbesondere ausländischer Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse) 519
E. Sonderfall: Verurteilungen zur Abgabe von Willenserklärungen und die Behandlung von § 894 ZPO bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung 521
I. Variante A: Entscheidung entstammt einer Rechtsordnung mit Abgabefiktion 521
1. Die rechtliche Einordnung einer gem. § 894 ZPO im Urteilsland eingetretenen Abgabefiktion 523
2. "Erstreckung" einer im Ursprungsland fingierten Willenserklärung auf das Inland 525
3. Ergebnis 527
II. Variante B: Titel gelangt aus einer Rechtsordnung ohne Abgabefiktion in eine Jurisdiktion mit einem solchen Vollstreckungsmittel 528
1. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung durch Abgabefiktion im Zweitland 528
2. Internationale Vollstreckungszuständigkeit bei Ansprüchen gerichtet auf Willenserklärungen 529
3. Internationale Reichweite der Fiktion und Gefahr durch "enforcement shopping" 530
a) Gefahr durch "enforcement shopping" 531
b) Unzulässiges Doppelexequatur 532
c) Ergebnis 532
Teil IV: Die Wirkungen unmittelbarer Titelgeltung nach EuVTVO, EuGFVO, EuMVVO, EuUnthVO und EuEheVO 534
§ 12 Die Wirkungen unmittelbarer Vollstreckbarkeit 535
A. Die Strukturmerkmale der unmittelbaren Vollstreckbarkeit im Vergleich zu jenen der Vollstreckbarerklärung und Folgerungen hieraus 535
I. Strukturmerkmal 1: Die automatische gemeinschaftsweite Erweiterung der Vollstreckbarkeit ohne zweitstaatliche Verleihungsakt 536
1. Umgangs- und Kindesrückgabeentscheidungen i.S.v. Art. 40–45 EuEheVO 536
2. Als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigte Entscheidungen (EuVTVO) 538
3. Unterhaltsentscheidungen i.S.v. Art. 17–22 EuUnthVO 540
4. Nach der EuGFVO zustande gekommene Europäische Bagatellurteile 541
5. Nach der EuMVVO zustande gekommene Europäische Zahlungsbefehle 543
6. Die automatische gemeinschaftsweite Erweiterung der Vollstreckbarkeit in zusammenfassender Betrachtung 544
a) EU-weite Vollstreckbarkeit als automatische Erstreckung von im Ursprungsland vorhandener Durchsetzbarkeit 544
b) Unterscheidung zwischen gemeinschaftsweit europäisierten nationalen Befugnissen und europäischen gemeinschaftsweiten Befugnissen 546
II. Strukturmerkmal 2: Maßgeblichkeit der lex fori executionis und Gleichstellung in Bezug auf die Vollstreckung 547
III. Strukturmerkmal 3: Konzentration des gerichtlichen Rechtsschutzes im Ursprungsstaat 548
1. Zurückdrängung gerichtlicher Überprüfungsbefugnisse des Vollstreckungsstaates in Folge des Fehlens eines inländischen Exequaturs 550
2. Zurückdrängung des Rechtsschutzes im Vollstreckungsstaat durch den Grundsatz der Euro-Ubiquität 550
3. Grenzen des Konzentrationsprinzips 552
4. Zusammenfassung 553
IV. Zusammenfassung und anwendbare Wirkungsprämissen 553
1. Geltung von Prämisse 1 (Keine Erweiterung des Leistungsbefehls) 554
2. Geltung von Prämisse 2 (Intensivierungen allein aufgrund Abweichungen der Vollstreckungsregelungen akzeptabel) 555
3. Geltung von Prämisse 3 (Keine Ungleichbehandlung aus- und inländischer Titel) 555
4. Ergebnis 557
B. Die Vollstreckung Gemeinschaftsweiter Titel im Zweitland vor deren Rechtskrafteintritt im Ursprungsland 557
I. Die Vollstreckung von Entscheidungen i.S.v. Art. 40–45 EuEheVO vor Rechtskrafteintritt im Ursprungsland 558
1. Umfang einstweilen bestehender Vollstreckungsbefugnisse und Erfordernis einer Gläubigersicherheit 558
2. Möglichkeiten, aus Gründen fehlender Rechtskraft im Ursprungsland die Vollstreckbarkeit auszusetzen oder zu beschränken 560
II. Die Vollstreckung Europäischer Vollstreckungstitel vor Rechtskraft der Entscheidung im Ursprungsland 561
1. Möglichkeiten, aus Gründen fehlender Rechtskraft im Ursprungsland die Vollstreckbarkeit auszusetzen oder zu beschränken 562
2. Umfang einstweilen bestehender Vollstreckungsbefugnisse und Erfordernis einer Gläubigersicherheit 563
III. Unterhaltstitel i.S.v. Art. 17–22 EuUnthVO 565
1. Möglichkeiten, aus Gründen fehlender Rechtskraft im Ursprungsland die Vollstreckbarkeit auszusetzen oder zu beschränken 566
2. Umfang der einstweilen bestehenden Vollstreckungsbefugnisse und Erfordernis einer Gläubigersicherheit 568
IV. Europäische Bagatellurteile 570
1. Möglichkeiten, aus Gründen fehlender Rechtskraft im Ursprungsland die Vollstreckbarkeit auszusetzen oder zu beschränken 571
2. Erfordernis einer Gläubigersicherheit und Umfang der einstweilen bestehenden Vollstreckungsbefugnisse 571
V. Europäische Zahlungsbefehle nach der EuMVVO 572
C. Beachtlichkeit materieller Einwendungen gegen Gemeinschaftsweite Titel im Vollstreckungsstaat 573
I. Die textliche Ausgangslage in EuVTVO, EuGFVO, EuMVVO, EuUnthVO und EuEheVO zur Frage der Geltendmachung materieller Einwendungen 575
1. Lösungshinweise aus Art. 23 EuVTVO und Art. 23 EuGFVO? 575
2. Hinweise aus Art. 23, 22 II und 26 EuMVVO? 577
3. Hinweise aus Art. 21 I EuUnthVO 580
4. Zusammenfassung der Textanalyse und Lösungsansätze in der Lit. 581
II. Folgerungen aus dem Konzentrationsprinzip (Strukturmerkmal 3) 582
1. Die zweitstaatliche Zuständigkeit für vollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe als Zuständigkeitsgrund für Vollstreckungsgegenrechtsbehelfe vor Ort 582
2. Das Konzentrationsprinzip als Argument gegen die Zuständigkeit für Vollstreckungsgegenrechtsbehelfe im Zweitland 584
3. Zwischenergebnis 587
III. Vereinbarkeit zweitstaatlicher Vollstreckungsgegenrechtsbehelfe mit der automatischen territorialen Vollstreckbarkeitserweiterung (Strukturmerkmal 1) 587
IV. Erforderlichkeit von Vollstreckungsgegenrechtsbehelfen im Zweitstaat aus Gründen des Schuldnerschutzes 589
1. Ausreichender Schutz des Schuldners durch verordnungseigene Rechtsbehelfe und durch die Möglichkeit, den Titel im Ursprungsland anzugreifen? 589
2. Gesteigertes Schutzbedürfnis durch Entfall des Exequaturs 592
V. Ergebnis und Kreis der statthaften Vollstreckungsgegeneinwendungen 596
D. Methoden und Grenzen der Zwangsanwendung bei der Vollstreckung aus Gemeinschaftsweiten Titeln 597
I. Fortgeltung von Zwischenverfahren vor Vollstreckungszugriff 598
II. Handhabung besonderer Vollstreckungsvoraussetzungen 599
III. Das für die Vollstreckungsschranken maßgebliche Recht 603
§ 13 Die Wirkungen der Anerkennung Gemeinschaftsweiter Titel 607
A. Vorab: Anerkennungsvoraussetzungen für Gemeinschaftsweite Titel 607
I. Wortlauthinweise aus den Vorschriften von EuVTVO, EuGFVO, EuMVVO, EuUnthVO und EuEheVO zur Frage der Anerkennungsvoraussetzungen 608
1. Die textliche Ausgangslage 608
a) Vorgaben in der EuVTVO, EuGFVO, EuMVVO und in Art. 40–45 EuEheVO 608
b) Vorgaben in der EuUnthVO 610
c) Zusammenfassung: Eindeutige Rechtslage nur in der EuUnthVO 612
2. Hinweise aus den Materialien des Gesetzgebungsprozesses 612
II. Teleologische Auslegungshinweise 614
1. Der Zweck der Beseitigung des Exequaturverfahrens 614
2. Gleichlauf von Vollstreckbarkeit und Anerkennungsfähigkeit? 615
III. Erfordernis weiterer Wirkungen zur Absicherung der EU-weiten Titelgeltung 618
1. Konstellation 1: Rückforderungsklage im Ausland nach Vollstreckungsbeginn 618
2. Konstellation 2: Erneute Klage im Ausland nach Vollstreckung 620
3. Konstellation 3: Automatische Bindungswirkung vor Vollstreckungsbeginn? 621
4. Konstellation 4: Bindungswirkung bei Präjudizialität? 622
5. Ergebnis: Begleitende Bindungswirkung nur ab Vollstreckungsbeginn erforderlich 623
IV. Zusammenfassung: Die Anerkennungsmodalitäten für Gemeinschaftsweite Titel 624
B. Die Wirkungen der Anerkennung Gemeinschaftsweiter Titel 625
I. Die Wirkungen der Anerkennung Europäisierter Titel 625
II. Die Wirkungen der Anerkennung echter Europäischer Titel 626
1. Die objektive Reichweite der Rechtskraft Europäischer Titel 627
2. Die subjektive Reichweite der Rechtskraft und anderer Bindungswirkungen 629
3. Der Inhalt der Präklusionswirkung 630
a) Zeitliche Präklusionsgrenze bei Europäischen Zahlungsbefehlen 632
b) Zeitliche Präklusionsgrenze bei Europäischen Bagatellurteilen 633
C. Gemeinschaftsweite auf Abgabe einer Willenserklärung lautende Titel und deren Durchsetzung im Wege der Fiktion nach § 894 ZPO 633
I. Vorab: Verpflichtungen zur Abgabe einer Willenserklärung gemeinschaftsweit titulierbar? 634
II. Konstellation A: Gemeinschaftsweiter Titel entstammt einem Land mit Fiktionsregelung 635
III. Konstellation B: Gemeinschaftsweiter Titel gelangt in ein Land mit Fiktionswirkung 638
Teil V: Schluss 640
§ 14 Zusammenfassung der Ergebnisse 640
A. Die Wirkungen der Anerkennung nach der EuGVVO (Teil II) in zusammenfassender Betrachtung 640
I. Die objektive Reichweite der Rechtskraft ausländischer Entscheidungen (§ 4) 641
II. Die subjektive Wirkungsreichweite ausländischer Entscheidungen (§ 5) 643
III. Die Gestaltungswirkung ausländischer Entscheidungen (§ 6) 646
IV. Die Präklusion durch Rechtskraft ausländischer Entscheidungen (§ 7) 647
B. Die Wirkungen der Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO (Teil III) in zusammenfassender Betrachtung 649
I. Die Modalitäten der Vollstreckung aus Auslandstiteln bis Rechtskrafteintritt im Ursprungsland (§ 9) 650
II. Bestandsfestigkeit der Vollstreckbarkeit gegenüber materiellen Einwendungen (§ 10) 651
III. Methoden und Grenzen der Zwangsanwendung bei der Vollstreckung ausländischer Entscheidungen (§ 11) 653
C. Die Wirkungen unmittelbarer Titelgeltung (Teil IV) in zusammenfassender Betrachtung 656
I. Die Wirkungen unmittelbarer Vollstreckbarkeit (§ 12) 656
II. Die Wirkungen der Anerkennung Gemeinschaftsweiter Titel (§ 13) 657
§ 15 Schlussbetrachtung: Einheitliches Modell grenzüberschreitender Titelgeltung innerhalb der Europäischen Union 659
A. Wirkungserstreckung hinsichtlich "Ob" 659
B. Gleichstellung hinsichtlich "Wie" 660
C. Zuordnung der Einzelaspekte und Sonderregel bei Gemeinschaftsweiten Titeln 660
Verzeichnis der zitierten Rechtstexte 662
A. Gemeinschaftsrecht 662
B. Konventionen 663
C. Innerstaatliches Recht Deutschland 665
D. Innerstaatliches Recht England 666
E. Innerstaatliches Recht Frankreich 667
F. Innerstaatliches Recht andere Länder 668
Literaturverzeichnis 670
Rechtsprechungsverzeichnis 707
A. EuGH 707
B. Deutschland 708
C. England 716
D. Frankreich 723
E. Sonstige 728
Sachwortverzeichnis 730