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Verantwortungsbereiche wider Volksgesundheit

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Pasedach, C. (2012). Verantwortungsbereiche wider Volksgesundheit. Zur Zurechnungs- und Rechtsgutlehre im Betäubungsmittelstrafrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53722-8
Pasedach, Christina. Verantwortungsbereiche wider Volksgesundheit: Zur Zurechnungs- und Rechtsgutlehre im Betäubungsmittelstrafrecht. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53722-8
Pasedach, C (2012): Verantwortungsbereiche wider Volksgesundheit: Zur Zurechnungs- und Rechtsgutlehre im Betäubungsmittelstrafrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53722-8

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Verantwortungsbereiche wider Volksgesundheit

Zur Zurechnungs- und Rechtsgutlehre im Betäubungsmittelstrafrecht

Pasedach, Christina

Schriften zum Strafrecht, Vol. 232

(2012)

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About The Author

Christina Pasedach, geboren am 30.08.1983, studierte von 2003–2007 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim. Seit 2005 ist sie am dortigen Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie (Professor Dr. Jürgen Wolter) tätig. Das Referendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken sowie bei einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Atlanta, USA. Sie promovierte 2011 und legte 2012 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab.

Abstract

Die Untersuchung geht im Wesentlichen von drei Befunden aus: Das Prinzip der Straffreiheit eigenverantwortlicher Selbstgefährdung wird überwiegend - unter Hinweis auf das »Rechtsgut Volksgesundheit« - außer Kraft gesetzt. Das BVerfG verneint eine Rechtsgutsverletzung als Voraussetzung rechtsgültiger Pönalisierung und gelangt darüber hinaus beim Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabis nur zur Einstellung des Strafverfahrens.

Die Untersuchung unternimmt eine Klärung der Reichweite der objektiven Zurechnungslehre. Leitgedanke ist die Aufgabe des Strafrechts, das Zusammenleben der Bürger dadurch zu sichern, dass die Schaffung eines Risikos für fremde Rechtsgüter mit Strafe bedroht wird, während eigenverantwortliche Selbstgefährdungen grundsätzlich straffrei sind. Auf der Grundlage einer (personalen) Rechtsgutslehre lässt sich die »Volksgesundheit« als »Scheinrechtsgut« einordnen. Die mit der (personalen) Rechtsgutslehre verzahnte objektive Zurechnungslehre wird wiederum durch das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht fundiert. Dies führt u.a. - in Vereinbarkeit mit internationalen Abkommen - zur (materiellen) Straffreiheit des Eigenkonsums weicher Drogen in geringer Menge in Gestalt eines Tatbestandsausschließungsgrundes. (Nur) insoweit besteht auch Übereinstimmung mit der gegenwärtigen Initiative der Strafrechtsprofessoren zur Einrichtung einer Enquête-Kommission des Bundestages zum Betäubungsmittelstrafrecht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
A. Befunde; Ziele und Gang der Untersuchung 21
I. Befunde und Ziele der Untersuchung 21
II. Gang der Untersuchung 22
B. Rechtsbegriffliche, rechtssystematische und rechtstatsächliche Grundlagen 25
I. Einführung 25
II. Rechtsbegriffliches und -systematisches 25
1. Etymologie 25
2. Substanzeffekte und Wirkungen 26
3. Betäubungsmittel i. S. d. BtMG 26
4. Die Systematik der Betäubungsmittel 28
a) Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel 28
b) Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel 29
c) Verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel 29
d) Verhältnis zu anderen (Spezial)‌Gesetzen 29
5. Der Begriff der Abhängigkeit 30
III. (Rechts)‌Tatsächliches 32
1. Epidemiologie 32
a) Illegale Drogen 32
b) Legale Drogen 34
c) Zusammenfassung 37
2. Drogenkriminalität 38
a) Kriminalität im Zusammenhang mit Alkohol 38
b) Kriminalität im Zusammenhang mit illegalen Drogen 39
aa) Deliktstypen 40
(1) Statistisches 40
(a) Straftaten nach § 29 BtMG 40
(b) Straftaten nach § 29a BtMG 40
(c) Straftaten nach § 30 BtMG 41
(d) Straftaten nach § 30a BtMG 41
(e) Zusammenfassung 41
(2) Systematik der Drogendelinquenz 41
(a) Versorgungskriminalität 41
(b) Folgekriminalität 43
(3) Rauschgiftdelinquenz nach Drogenart 43
bb) Altersstruktur 44
cc) Deliktsbelastung im Bundesgebiet 45
3. Drogen und Strafverfolgung 45
a) Das drogenpolitische Modell der Entpönalisierung 45
b) Die Möglichkeiten einer prozessualen Korrektur 46
c) Die Cannabis-Entscheidung des BVerfG 47
d) Die Einstellungspraktiken in den Ländern 48
4. Zusammenfassung 50
C. Verantwortungsbereiche und objektive Zurechnung im Kern- und Be‍täu‍bungs‍mit‍tel‍strafrecht 53
I. Einführung (Unerheblichkeit von Viktimodogmatik und Interessentheorie) 53
II. Abgrenzung von Parallel-Konstellationen 56
1. Einverständliche Fremdschädigung bzw. -gefährdung 56
a) Die Fremdschädigungsfälle 57
aa) Notwendigkeit einer Differenzierung 57
(1) Gesetzliche Vorgaben 57
(2) Tatsächliche und normative Erwägungen 58
bb) Abgrenzungskriterien 59
(1) Der modifizierte Tatherrschaftsgedanke 59
(2) Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit 61
(3) Bewertung 62
cc) Zusammenfassung 66
b) Die Fremdgefährdungsfälle 66
aa) Die einverständliche Fremdgefährdung als eigenständige Rechtsfigur 66
bb) Abgrenzung 67
cc) Rechtliche Einordnung 68
(1) Gleichstellung mit der Selbstgefährdung 68
(2) Lösung über die Einwilligungsfigur 69
c) Zusammenfassung 71
2. Die sog. Retterfälle 71
a) Beschreibung 71
b) Parallelen zu den Fällen der Überlassung von Betäubungsmitteln 72
c) Auswertung und Konsequenzen 74
d) Zusammenfassung 76
III. Eigenverantwortliche Selbstschädigung bzw. -gefährdung 76
1. Eigenverantwortliches Verhalten im eigentlichen Kernstrafrecht ohne Zusammenhang mit Betäubungsmitteln 77
a) Die Lehre vom Regressverbot 77
b) Ansätze über die Pflichtwidrigkeit 80
c) Ansätze über die rechtfertigende Einwilligung 83
d) A-maiore-ad-minus-Argumentation (auch BGHSt 24, 342) 85
Exkurs: Strafbarkeit der Mitwirkung an einer Selbsttötung 86
e) Zusammenfassung 88
2. Eigenverantwortliches Verhalten im Kernstrafrecht im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln 89
a) Die Garantenstellung als strafbegründendes Kriterium 89
aa) Die Begehungsfälle (auch BGH JR 1979, 429) 89
bb) Die Unterlassungsfälle 93
(1) Unterlassen von Rettungsmaßnahmen bei freiverantwortlichem Suizid 93
(a) Strafbare Unterlassungstäterschaft des Garanten ab Tatherrschaftsübergang 94
(b) Terminologische Defizite des Tatherrschaftskriteriums 95
(c) Materiale Schwächen des Tatherrschaftskriteriums 96
(aa) Rückwirkende Aberkennung des eigenverantwortlichen Entschlusses 96
(bb) Folgerungen für die Annahme eines „Unglücksfalls“ i. S. d. § 323c StGB bei einem freiverantwortlichen Suizid 98
(cc) Konsequenzen für die Strafbarkeit eines Garanten 99
(d) Dogmatische Friktionen des Tatherrschaftskriteriums 100
(e) Zusammenfassung 101
(2) Untätigbleiben nach Überlassen von Betäubungsmitteln 102
cc) Zusammenfassung 103
b) Grundsätzliche Fahrlässigkeitshaftung beim Überlassen von Suchtmitteln (u. a. BGH NStZ 1981, 350 und BGH NStZ 1983, 72) 104
c) Doppelte a-maiore-ad-minus-Argumentation (auch BGHSt 32, 262) 105
d) Zusammenfassung 108
3. Unbeachtlichkeit eigenverantwortlichen Verhaltens im BtMG 109
a) Einheitlichkeit der Strafrechtsordnung 109
b) Einschränkung des Selbstverantwortungsgrundsatzes durch das Rechtsgut „Volksgesundheit“ (auch BGHSt 37, 179) 110
c) Ausnahme von der Einschränkung des Selbstverantwortungsgrundsatzes beim Suizid (auch BGHSt 46, 279) 113
4. Annex: Selbstschädigung vs. Selbstgefährdung 116
a) Analogie zur Problematik des Gegenstands der Einwilligung 118
b) Analogie zur Problematik „Fremdschädigungsvorsatz vs. Fremdgefährdungsvorsatz“ 120
c) Folgerungen für die Betäubungsmittelfälle 123
5. Fazit und Ausblick 125
D. Verbindung der objektiven Zurechnungslehre mit Verbrechens- und Rechtsgutslehren; „Volksgesundheit“ 126
I. Einführung 126
II. Der materielle Verbrechensbegriff 127
1. Konzeptionen neben den Rechtsgutslehren 128
a) Das Verbrechen als Abkehr von den sozialethischen Gesinnungswerten 128
b) Das Verbrechen als Rechtsguts- und zugleich Pflichtverletzung 130
c) Das Verbrechen als Störung des sozialen Systems 130
d) Das Verbrechen als Normbruch und die Lehre vom Feindstrafrecht 132
e) Zusammenfassung 134
2. Die Rechtsgutslehren 136
a) Ausgangspunkt: der Sozialvertrag 136
b) Die verschiedenen Rechtsgutslehren 138
aa) Die dualistischen Lehren 138
bb) Die monistischen Lehren 139
c) Das Rechtsgutsverständnis unter dem Blickwinkel der liberalen Staatsauffassung – Die personale Rechtsgutslehre 139
d) Der Bestimmtheitsgrundsatz 141
e) Der ultima-ratio-Grundsatz 143
f) Das sog. „Harm Principle“ 143
g) Zusammenfassung 145
3. Das Universalrechtsgut der sog. „Volksgesundheit“ 146
a) Die „Volksgesundheit“ als das dem BtMG zugrunde liegende Rechtsgut 146
aa) Die gesetzgeberischen Motive 146
bb) Die internationalen Abkommen 147
cc) „Volksgesundheit“ als umfassendes Rechtsgut (u. a. Cannabisentscheidung des BVerfG) 148
dd) Zusammenfassung 149
b) Verfassungsrechtliche Einwände gegen die „Volksgesundheit“ 149
aa) Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz 152
(1) „Volksgesundheit“ als Kumulation von Rechtsgütern 153
(2) „Volksgesundheit“ als „selbstständiges Einzelrechtsgut“ 153
(3) Parallelen zum Inzest 155
(4) Fazit 158
bb) Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz 159
cc) Verstoß gegen das Schuldprinzip durch Kumulation von Verursachungsbeiträgen 160
c) Das Rechtsgut „Volksgesundheit“ in anderen Rechtsgebieten 162
d) Zusammenfassung 165
E. Verbindung der personalen Rechtsguts- und objektiven Zurechnungslehre ‌mit dem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht 166
I. Einführung 166
II. Selbstverfügungen in der Verfassungsdogmatik 168
1. Die Herkunft des Selbstbestimmungsrechts 168
2. Die Selbstverfügungsfreiheit als Bestandteil des Schutzbereichs von Art. 2 Abs. 1 GG 169
a) Die Reichweite der allgemeinen Handlungsfreiheit 169
b) Selbstverfügungen als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 172
aa) Selbsttötungen und Suizid 174
bb) Selbstgefährdungen, insbesondere der Drogenkonsum 176
(1) Allgemeine Handlungsfreiheit 176
(2) Allgemeines Persönlichkeitsrecht 180
c) Kernbereich privater Lebensgestaltung? 181
3. Keine entgegenstehende Wertung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit 182
4. Zusammenfassung 183
III. Schranken der Freiheit zu selbstverfügendem Verhalten 183
1. Der Schutz des Einzelnen vor sich selbst 185
a) Grundsätzliche Unzulässigkeit 185
b) Parallele Problematiken 187
aa) Die Helm- und Gurtpflicht 187
bb) Die Transsexuellenentscheidung des BVerfG 189
cc) Das Rauchverbot 190
dd) Schlussfolgerung 192
c) Ausnahmen von der Unzulässigkeit staatlichen Schutzes des Einzelnen vor sich selbst 193
aa) Kinder- und Jugendschutz 194
bb) Genereller Ausschluss der Eigenverantwortlichkeit bei Betäubungsmittelkonsum? 195
cc) Abhängigkeit als hinreichendes Attribut verminderter konsumbezogener Eigenverantwortlichkeit? 197
dd) Maßstab für den Ausschluss der Eigenverantwortlichkeit im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum 199
(1) Allgemeine, betäubungsmittelunabhängige Ansätze 200
(2) Konkretisierung des Eigenverantwortlichkeitsmaßstabs für das Betäubungsmittelrecht 203
ee) Mangelnde Risikokenntnis 206
(1) Illegalisierungsbedingte mangelnde Risikokenntnis 206
(2) Substanzbedingte mangelnde Risikokenntnis 207
d) Zusammenfassung 209
2. Schranken selbstschädigenden Verhaltens aus Sozialbezug 210
a) Nichtraucherschutz 210
b) Kriminalität 211
c) Straßenverkehr 212
d) Soziale Folgekosten 216
e) Zusammenfassung 218
F. Folgerungen für die Strafbarkeit des Konsumenten und des Dritten; auch zur Un‍ter‍schei‍dung von harten und weichen Drogen 219
I. Konsequenzen für die Strafbarkeit des Konsumenten 219
1. Die Einflüsse des Grundsatzes (der Unzulässigkeit) des staatlichen Schutzes des Einzelnen vor sich selbst 219
2. Die Einflüsse des Sozialbezugs 221
II. Konsequenzen für die Strafbarkeit Dritter 222
1. Der Schutz des Konsumenten 222
2. Der Schutz Dritter (Sozialbezug) 224
III. Zusammenfassung 225
G. Reichweite der Strafbarkeit (von Konsument und Überlasser) bei Eigenkonsum „weicher“ Betäubungsmittel in geringer Menge 227
I. Einführung 227
II. Reichweite der Straflosigkeit des Konsumenten 228
1. Konsumbezogene Verhaltensweisen (Eigenkonsumabsicht) 229
2. Geringe Menge 230
3. Beschränkung auf weiche Drogen 233
4. Zwischenergebnis 233
III. Reichweite der Straflosigkeit Dritter (Überlasser) 233
IV. Systematik und Gesetzesvorschlag 234
1. Systematische Einordnung 234
a) Materielle Straffreiheit durch Strafausschließungsgrund oder objektive Bedingung der Strafbarkeit? 235
b) Straflosigkeit durch Tatbestandsausschluss bei Fortbestand der Rechtswidrigkeit? 236
c) Entkriminalisierung durch Tatbestandsausschließungsgrund (statt „Strafrechtsausschließungsgrund“) 237
2. Gesetzeswortlaut 238
V. Vereinbarkeit mit internationalen Abkommen 239
H. Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung 243
Literaturverzeichnis 247
Stichwortverzeichnis 276