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Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten

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Schuster, F. (2012). Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten. Eine Untersuchung zum Allgemeinen Teil im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53735-8
Schuster, Frank Peter. Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten: Eine Untersuchung zum Allgemeinen Teil im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53735-8
Schuster, F (2012): Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten: Eine Untersuchung zum Allgemeinen Teil im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53735-8

Format

Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten

Eine Untersuchung zum Allgemeinen Teil im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Schuster, Frank Peter

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 235

(2012)

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About The Author

Frank Peter Schuster, Jahrgang 1975, ist o. Professor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Er studierte Rechtswissenschaften in Mainz und Bristol (England). Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst folgte die im Jahre 2005 abgeschlossene Promotion zum Thema »Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Beweise im deutschen Strafprozess«. Die Arbeit wurde mit dem Preis der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ausgezeichnet. Ebendort wurde ihm im Jahre 2010 aufgrund seiner Habilitationsschrift zum Thema »Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten« die Lehrbefugnis für »Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht einschließlich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht« verliehen. Nach einer Lehrstuhlvertretung in Bayreuth lehrt und forscht er seit 2011 in Würzburg.

Abstract

Die Strafbarkeit bestimmter Verhaltensweisen hängt vielfach nicht nur von den einschlägigen Strafvorschriften, sondern auch von zivil-, öffentlich- und europarechtlichen Regelungen ab, die in unterschiedlicher Form an der Konstituierung von Strafbarkeiten beteiligt sein können. Dieses Phänomen tritt vor allem im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, aber auch im allgemeinen Strafrecht auf. Die Mainzer Habilitationsschrift widmet sich verschiedenen Aspekten des Zusammenspiels von strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen Normen. Dazu gehört die Abgrenzung des Tatbestands- vom Verbotsirrtum und des untauglichen Versuchs vom Wahndelikt. Selbst die Rechtsprechung ist insofern - etwa bei der Untreue, der Steuerhinterziehung oder verschiedensten Tatbeständen des Nebenstrafrechts - immer noch dem Vorwurf der Uneinheitlichkeit und Unberechenbarkeit ausgesetzt. Ein weiterer Problemkreis betrifft Fragen des intertemporalen Strafrechts, insbesondere der Rückwirkung bei nachträglicher Änderung außerstrafrechtlicher Normen. Ausgiebig behandelt wird auch der strafrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, dessen strikte Geltung u.U. unterlaufen zu werden droht, wenn Strafbarkeiten durch Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten faktisch mitbegründet werden. Um weitere Facetten angereichert wird die Thematik durch die zunehmende Europäisierung und Internationalisierung unserer Rechtsordnung. Insofern entstehen neue Probleme z.B. bei der Ausfüllung deutscher Strafblankette durch EU-Verordnungen oder der Bezugnahme auf ausländisches Recht. Die Untersuchung stellt die genannten Fragestellungen in einen Gesamtzusammenhang. Dadurch entsteht ein umfassender und übergreifender Lösungsansatz für alle Problemlagen, denen eine wie auch immer geartete Bezugnahme von Strafvorschriften auf außerstrafrechtliche Regelungen zugrunde liegt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 17
1.Teil: Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten in der Irrtumslehre 26
A. Praktische Bedeutung – forensischer und kriminologischer Hintergrund 26
I. Einleitung 26
II. Täterpersönlichkeit, einschlägige Strafnormen und sonstige gewissensprägende Umstände 27
III. Tataufklärung, Rolle der Verteidigung und Sonderfall der unternehmensinternen Untersuchung 36
IV. Abschließende Einschätzung und weitere Vorgehensweise 40
B. Historische Ansätze 42
I. Irrtum und umgekehrter Irrtum in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung 42
1. Tatirrtum und Rechtsirrtum 42
2. Untauglicher Versuch und Wahndelikt 46
II. Gegenmodelle aus dem damaligen Schrifttum 49
1. Tatbestands- und Verbotsirrtum 49
a) Vorsatztheorie 50
b) Schuldtheorie 53
2. Untauglicher Versuch und Wahndelikt 54
a) Objektive Theorie 55
b) Subjektive Theorie – Keine Weiterentwicklung im System von Vorsatz- bzw. Schuldtheorie 56
C. Moderne Ansätze 57
I. Ausgangspunkt –– Grundsätzliche Weichenstellungen der Rechtsprechung und des bundesdeutschen Gesetzgebers 57
1. Tatbestands- und Verbotsirrtum 57
a) Aufgabe der reichsgerichtlichen Irrtumslehre und Zugrundelegung der Schuldtheorie durch BGHSt 2, S. 194 57
b) Einführung der §§ 16, 17 StGB im Zuge des Zweiten Strafrechtsreformgesetzes 58
c) Feststellung der Verfassungsmäßigkeit durch BVerfGE 41, S. 121 60
d) Zwischenbewertung 61
e) Abgleich mit anderen Rechtsordnungen 61
aa) Portugal 62
bb) Spanien 63
cc) Österreich und Schweiz 65
dd) Frankreich, Italien und Türkei 67
ee) England/Wales und USA 69
ff) Europäisches Kartellordnungswidrigkeitenrecht de lege lata und Corpus Juris zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union de lege ferenda 72
gg) Völkerstrafrecht 74
f) Ergebnis 75
2. Untauglicher Versuch und Wahndelikt 77
a) Einführung der §§ 22, 23 StGB im Zuge des Zweites Strafrechtsreformgesetzes 77
b) Zwischenbewertung 78
c) Abgleich mit anderen Rechtsordnungen 80
aa) Portugal 80
bb) Spanien 81
cc) Österreich 82
dd) Schweiz 82
ee) Frankreich, Italien und Türkei 83
ff) England€/€Wales und USA 84
gg) Europäisches Kartellordnungswidrigkeitenrecht, Corpus Juris und Völkerstrafrecht 86
d) Ergebnis 87
II. Spezielle Ansätze zur Abgrenzung des Tatbestands- vom Verbotsirrtum und des untauglichen Versuchs vom Wahndelikt bei Bezugnahme auf andere Rechtsgebiete 88
1. Rechtsprechung 88
a) Tatsubjekt 89
b) Tatobjekt 90
c) Tathandlung und -modalitäten 92
d) Taterfolg und angestrebter Erfolg bei überschießenden Innentendenzen 94
2. Literatur 95
a) Zusammenlesen von Blankett und Ausfüllungsnorm nach Warda 95
b) Unrechtsbestimmende und gesamttatbewertende Merkmale nach Roxin 96
c) Gleichbehandlung von Strafblankett und normativem Merkmal nach Tiedemann 98
d) Gegenstandsbezogener Irrtum oder begriffsbezogene Fehlvorstellung nach Haft 100
e) Relevanz der rechtsgutsbezogenen Komponenten nach Schlüchter 100
f) Statische oder dynamische Normierung nach Kuhlen 101
g) Partielle Anwendung der Vorsatztheorie nach Puppe 103
h) Bestrafung von Ungehorsam oder Sicherung des Regelungseffekts nach Jakobs 105
i) Reichweite und Vorfeld des Verweisungsbegriffs nach Herzberg (früher) 106
j) Modifizierte Vorsatztheorie nach Otto und nach Herzberg 108
k) Restriktive Anwendung der Schuldtheorie de lege lata und modifizierte Vorsatztheorie de lege ferenda nach T. Walter 110
l) Loslösung aller rechtlichen Wertungen aus dem Vorsatzbereich nach Safferling und B. Heinrich 112
m) Irrelevanz jedweder extensiv normativer Fehlannahmen nach Burkhardt 113
n) Normbereichsbestimmende und normbereichsneutrale Vorfeldnormen nach Heidingsfelder 114
D. Entwicklung des eigenen Standpunkts 115
I. Aufbereitung des aktuellen Meinungsstands und Schlussfolgerungen für die weitere Vorgehensweise 115
II. Untersuchung des Zusammenhangs der Abgrenzung des Tatbestands- vom Verbotsirrtum und des untauglichen Versuchs vom Wahndelikt 121
1. Beschränkung der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs als faktische Annäherung an die objektive Versuchstheorie 121
2. Problem der Vereinbarkeit strafbarkeitsbeschränkender Ansätze mit §§ 22, 23 StGB 123
3. Identität der inhaltlichen Anforderungen an Vorsatz und Tatentschluss 125
4. Fehlende Durchschlagskraft kriminalpolitischer Argumente – mangelnde Trennbarkeit tatsächlicher und rechtlicher Vorfragen 127
5. Das untaugliche Subjekt – ein Sonderfall? 129
6. Ergebnis 134
III. Zur Anwendung der Schuldtheorie im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und eventuellen Restriktionen 134
1. Vorüberlegungen 135
a) Beschränkung der Vorsatzhaftung als partielle Anwendung der Vorsatztheorie 135
b) Generelle Geltung der Vorsatztheorie als Ausdruck einer imperativen Rechtsauffassung 137
c) Ergebnis und weitere Vorgehensweise 145
2. Geringere Vorwerfbarkeit von Rechtsirrtümern – alleinige Grundlage für eine partielle Anwendung der Vorsatztheorie? 146
a) Keine Trennbarkeit von Kern- und Nebenstrafrecht – geringe Bedeutung des Standorts der Sanktionsnorm für die Vorwerfbarkeit von Rechtsirrtümern 146
b) Berücksichtigung des Adressatenkreises und der Blanketttechnik 149
c) Abgleich mit „Blanketten“, die auf Einzelakte Bezug nehmen, sowie rechtsnormativen Tatbestandsmerkmalen 151
d) Folgen der Annahme von § 16 StGB und § 17 StGB – Kriterien für Fahrlässigkeit und Vermeidbarkeit 153
e) Ergebnis 156
3. Begründung des antisozialen Charakters von Verstößen gegen (blankettausfüllende) Normen des Wirtschafts- und Steuerrechts – Folgen für die Irrtumslehre 157
4. Begründung des antisozialen Charakters der Verwirklichung von „Blanketten“, die auf strafbarkeitsbegründende Einzelakte Bezug nehmen – Folgen für die Irrtumslehre 163
a) Unkenntnis des Einzelaktes als Tatbestandsirrtum 163
b) Mögliche Ausnahmen – insbesondere der Irrtum über die Vollziehbarkeit 166
c) Der umgekehrte Irrtum 168
5. Begründung des antisozialen Charakters von Verstößen gegen Strafnormen mit rechtsnormativen Tatbestandsmerkmalen – Folgen für die Irrtumslehre 169
a) Vorüberlegungen 169
b) Merkmal der Fremdheit und der Rechtswidrigkeit des erstrebten Vorteils bei den Eigentums- und Vermögensdelikten in §§ 242, 246, 253, 263, 289 StGB 170
c) Merkmal der strafbaren Vortat bei den Anschlussdelikten der §§ 257, 258, 259, 261 StGB und § 374 AO 171
d) Merkmal der Pflichtwidrigkeit bei der Untreue gem. § 266 StGB und ähnlichen Delikten 172
e) Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses beim Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266a Abs. 1, 3 StGB 176
f) Merkmal der Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung bei der Amtsträgerbestechung gem. §§ 332, 334 StGB 179
g) Merkmal der Unrichtigkeit bei Buchführungs- und Bilanzdelikten in §§ 283 Abs. 1 Nrn. 5 und 7, 283b Abs. 1 Nrn. 1 und 3 StGB, §§ 331 ff. HGB, §§ 399 ff. AktG sowie § 313 ff. UmwG 181
h) Zusammenfassung 182
6. Die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO – ein Sonderfall? 183
a) Anwendungsbereich und Aufbau des Tatbestandes 185
b) Irrtum über den Steuerverkürzungserfolg bzw. die ungerechtfertigte Vorteilserlangung 187
c) Umgekehrter Irrtum – eigenständige Relevanz des Merkmals der steuerlichen Erheblichkeit bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO? – Vergleich mit §§ 264, 264a, 265b StGB 191
d) Irrtum über Erklärungspflichten bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO 193
e) Ergebnis 195
7. Verstoß gegen Genehmigungs- und Anzeigepflichten – ein Sonderfall? 196
a) Tatbestands- oder unrechtsausschließende Wirkung der Genehmigung? – Abgrenzung zwischen präventiven und repressiven Verboten 197
b) Irrtum über das Vorliegen einer Genehmigung 199
c) Irrtum über die Genehmigungs- oder Anmeldepflicht 203
d) Ergebnis 208
IV. Zusammenfassung der Ergebnisse 208
2. Teil: Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten und Gebot des positivierten Strafgesetzes 212
A. Rückwirkungsverbot und Rückwirkungsgebot – Fragen des intertemporalen Strafanwendungsrechts 212
I. Einleitung 212
II. Allgemeines zum Rückwirkungsverbot – Gesetzeshistorischer Überblick und heutige Bedeutung 213
III. Allgemeines zum Rückwirkungsgebot – Gesetzeshistorischer Überblick und heutige Bedeutung 218
IV. Mögliche Besonderheiten bei Änderung von Bezugsnormen 220
1. Vorüberlegungen 220
2. Rechtsprechung zum Rückwirkungsgebot 222
3. Ansätze im Schrifttum 226
a) Bestrafung von Ungehorsam oder Sicherung des Regelungseffekts nach Jakobs 227
b) Blankett oder Bezugnahme auf außerstrafrechtliche Regelungseffekte nach Rudolphi und Gribbohm 228
c) Prinzipielle Geltung des neuen Rechts nach Tiedemann 228
d) Prinzipielle Geltung des neuen Rechts nach Hassemer und Kargl 229
e) Fehlen einer Eingriffsermächtigung bei Außerkrafttreten blankettausfüllender Normen nach Dannecker 230
4. Stellungnahme und eigener Ansatz 231
a) § 2 Abs. 3 und 4 StGB bei blankettausfüllenden Rechtsnormen 232
b) § 2 Abs. 3 StGB bei Änderung des strafbarkeitsbegründenden oder -ausschließenden Einzelakts oder zugehöriger Rechtsnormen 238
c) § 2 Abs. 3 StGB bei rechtsnormativen Tatbestandsmerkmalen und Änderung der vorgelagerten Rechtsnormen 242
d) Die Anschlussdelikte – ein Sonderfall? 246
e) § 2 Abs. 3 und 4 StGB bei der Steuerhinterziehung – kein Sonderfall 247
V. Zusammenfassung der Ergebnisse 251
B. Bestimmtheitsgebot, Analogieverbot und sonstige verfassungsrechtliche Grenzen der Bezugnahme auf andere Rechtsgebiete 252
I. Historische Entwicklung 253
II. Heutige Bedeutung und allgemeine Grundsätze 256
III. Art. 103 Abs. 2 GG, 104 Abs. 1 S. 1 GG, 20 Abs. 3 sowie Art. 70 ff., 80 Abs. 1 GG bei Blankettmerkmalen, die auf inländische Rechtsnormen verweisen 258
1. Ausfüllung durch parlamentarische Bundes- oder Landesgesetze 258
a) Allgemeine Grundsätze – insbesondere Ausfüllung durch Bundesrecht 258
b) Mögliche Besonderheiten bei der Ausfüllung durch Landesrecht 261
2. Ausfüllung durch administrative Gesetze 263
a) Keine Beschränkung von Art. 103 Abs. 2 GG auf parlamentarische Gesetze 264
b) Eigenständige Bedeutung des Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG bei Straftatbeständen? 267
c) Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG bei blankettausfüllenden Rechtsverordnungen – Zusammenspiel mit Art. 103 Abs. 2 GG 269
aa) Historischer Hintergrund von Art. 80 GG 270
bb) Inhalt von Art. 80 GG – Bedeutung für den Gesamttatbestand 271
cc) Schlussfolgerungen für ein allgemeines Gesamtanforderungsprofil aus Art. 103 Abs. 2 GG und Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG 272
dd) Der Gebrauch von Rückverweisungsklauseln – ein Vorteil? 274
d) Übertragbarkeit der für Rechtsverordnungen geltenden Grundsätze auf Satzungen 279
aa) Allgemeine Beschreibung und Erscheinungsformen des Verweisungstyps 279
bb) Ausfüllung durch Ausübung autonomer Rechtssetzungsgewalt 281
cc) Gefahren und Grenzen der Verleihung autonomer Rechtssetzungsgewalt 283
dd) Gesamtanforderungsprofil aus Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 20 Abs. 3 GG 284
IV. Art. 103 Abs. 2 GG bei Tatbeständen, die auf Einzelakte Bezug nehmen 287
1. Mindestanforderungen an den Einzelakt – Unanwendbarkeit von Art. 103 Abs. 2 GG, Bestimmtheitserfordernis des Art. 20 Abs. 3 GG 287
2. Mindestanforderungen an den gesetzlichen Tatbestand – Gesamtprofil aus Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 20 Abs. 3 GG 290
V. Art. 103 Abs. 2 GG bei rechtsnormativen Tatbestandsmerkmalen 294
1. Merkmal der Fremdheit und des Vermögensschadens bei den Eigentums- und Vermögensdelikten in §§ 242, 246, 253, 263, 289 StGB 294
2. Merkmal der Pflichtwidrigkeit bei der Untreue gem. § 266 StGB 296
3. Weitere rechtsnormative Merkmale bei sonstigen Wirtschaftsdelikten 298
4. Verkürzungserfolg bei der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO – Gestaltungsmissbrauch, Analogie und teleologische Reduktion im materiellen Steuerrecht 299
VI. Zusammenfassung der Ergebnisse 301
3. Teil: Bezugsnormen aus dem europäischen und ausländischen Recht 304
A. Besonderheiten der Anknüpfung an und der Ausfüllung durch Europarecht 304
I. Einleitung 304
II. Strafrechtliche Anweisungskompetenzen der Europäischen Union 305
1. Anweisungskompetenzen vor und nach Inkrafttreten des Reformvertrags von Lissabon 305
2. Kompetenz zum Erlass unmittelbar geltender europäischer Straftatbestände zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union? 313
3. Anwendung nationaler Straftatbestände im Lichte europäischer Grundlagen – Grenzen und Bedeutung von Art. 103 Abs. 2 GG 319
III. Ausfüllung durch unmittelbar inhaltsbestimmendes Europarecht 323
1. Einleitung und Erscheinungsformen 323
2. Europarechtliche Vorgaben für eine Strafbewehrung europarechtlicher Normen 325
3. Innerstaatliche Vorgaben bei Strafbewehrung europarechtlicher Normen 327
a) Grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit 327
b) Art. Abs. 2 GG beim gemischt nationalstaatlich-europäischen Gesamttatbestand 327
c) Statische und dynamische Verweisungen auf genau bezeichnete Verordnungen – Folgen und Frage ihrer verfassungsrechtlichen Notwendigkeit 329
IV. Strafbarkeitsbegrenzendes Europarecht 335
1. Einleitung 335
2. Grundfreiheiten als strafbarkeitsbeschränkendes Primärrecht 336
3. Verordnungen als strafbarkeitsbeschränkendes Sekundärrecht 339
4. Richtlinien als strafbarkeitsbeschränkendes Sekundärrecht 341
V. Zusammenfassung der Ergebnisse 345
B. Ausfüllung durch oder Anknüpfung an ausländisches Recht 348
I. Einleitung 348
II. Ausländisches Recht im nationalen Strafverfahren 348
1. Ebene des internationalen Strafanwendungsrechts 348
2. Tatbestandsebene 352
a) Vorfrage der tatbestandlichen Erfassung von Auslandssachverhalten 352
b) Ausländisches Zivilrecht bei den rechtsnormativen Merkmalen der Fremdheit und der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung gem. §§ 242, 246 StGB 355
c) Ausländische Kapitalgesellschaften beim rechtsnormativen Merkmal der Pflichtwidrigkeit i. S. d. § 266 StGB 357
d) Ausländische Kapitalgesellschaften und der Verstoß gegen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten bei §§ 283, 283b StGB – Blankettverweis auf ausländisches Recht? 362
e) Amtsträgereigenschaft und Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung bei §§ 332, 334 StGB i.V.m. EU-BestG, IntBestG sowie § 335a StGB-E – Blankettverweise und rechtsnormative Tatbestandsmerkmale? 367
f) Insiderstraftaten gem. § 38 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 5 WpHG sowie Kurs- und Marktpreismanipulation gem. § 38 Abs. 2 und 5 WpHG – Blankettverweis auf ausländisches Recht? 371
g) Hinterziehung ausländischer Steuern gem. § 370 Abs. 6 AO 373
h) Bezugnahme auf ausländische Einzelakte? 376
III. Internationale Rechtshilfe in Strafsachen – insbesondere Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit 380
IV. Zusammenfassung der Ergebnisse 385
Schlussbetrachtung 388
Literaturverzeichnis 402
Sachverzeichnis 432