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Die Funktion mittelbaren Besitzes beim Mobiliarerwerb

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Voigt, U. (2012). Die Funktion mittelbaren Besitzes beim Mobiliarerwerb. Untersuchung und Modifikation des mittelbaren Besitzes im Hinblick auf seine Bedeutung für den Mobiliarerwerb. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53801-0
Voigt, Uwe-Michael. Die Funktion mittelbaren Besitzes beim Mobiliarerwerb: Untersuchung und Modifikation des mittelbaren Besitzes im Hinblick auf seine Bedeutung für den Mobiliarerwerb. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53801-0
Voigt, U (2012): Die Funktion mittelbaren Besitzes beim Mobiliarerwerb: Untersuchung und Modifikation des mittelbaren Besitzes im Hinblick auf seine Bedeutung für den Mobiliarerwerb, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53801-0

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Die Funktion mittelbaren Besitzes beim Mobiliarerwerb

Untersuchung und Modifikation des mittelbaren Besitzes im Hinblick auf seine Bedeutung für den Mobiliarerwerb

Voigt, Uwe-Michael

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 426

(2012)

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About The Author

Uwe-Michael Voigt wurde 1981 geboren. Von 2002 bis 2007 studierte er Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen und der University of Dublin (Trinity College), Republik Irland. Sein erstes juristisches Staatsexamen legte er 2007 in Tübingen ab. Das zweite juristische Staatsexamen (Baden-Württemberg) absolvierte er im Jahr 2011. Ebenfalls im Jahr 2011 erfolgte die Promotion an der Universität Passau.

Abstract

Die Übereignung von Mobilien wird vollzogen durch Übergabe oder Übergabeersatz. Uwe-Michael Voigt untersucht die zwingenden Folgen einer Übergabe und welche Voraussetzungen dementsprechend etwa die Begründung und Übertragung mittelbaren Besitzes erfüllen müssen, um gemäß der §§ 929-935 BGB als tauglicher »Ersatz« einer Übergabe gelten zu können. Erforderlich ist funktionale Äquivalenz und damit die Modifikation des mittelbaren Besitzes gegenüber seiner gängigen Ausgestaltung. Grund hierfür ist, dass sich wichtige Merkmale einer Übergabe - im Hinblick auf den Wechsel der (rechts-)tatsächlichen Veräußerungsfähigkeit von der Veräußerer- auf die Erwerberseite und der Exklusivität dieser Veräußerungsfähigkeit - nicht konsequent beibehalten lassen, wenn eine Übereignung durch Begründung oder Übertragung mittelbaren Besitzes erfolgt. Nach der untersuchten Funktion des mittelbaren Besitzes für den Mobiliarerwerb ist jedoch gerade dies erforderlich. Eine Modifikation des mittelbaren Besitzes anhand dieser Funktion ist auch möglich, ohne hierdurch gesetzlich eindeutig vorgegebene Voraussetzungen des mittelbaren Besitzes zu unterlaufen. Sie bewirkt, dass in den umstrittensten Konstellationen des Erwerbs vom Nichtberechtigten, bspw. den sogenannten $a»Zucker-Fällen«$z und dem $a»Fräsmaschinen-Fall«,$z ein Erwerb vom Nichtberechtigten nicht stattfinden kann, weil der dafür erforderliche mittelbare Besitz fehlt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 15
Kapitel 1: Meinungsstand 18
A. Rechtsprechung 18
I. Zucker-Fall 1 18
1. Sachverhalt 18
2. Erwerbstatbestand 19
3. Entscheidung 20
II. Zucker-Fall 2 21
1. Sachverhalt 21
2. Entscheidung 22
III. Fräsmaschinen-Fall 23
1. Sachverhalt 23
2. Entscheidung 23
IV. Gemeinsamkeiten 25
B. Lösungsansätze im Schrifttum 26
I. Rechtsverlust des Eigentümers infolge der Beendigung und Neubegründung mittelbaren Besitzes durch den Besitzmittler 26
1. Darstellung 26
2. Stellungnahme 28
II. Kein Rechtsverlust des Eigentümers infolge der Beendigung und Neubegründung mittelbaren Besitzes durch den Besitzmittler 29
1. Fortbestehender Besitz bei der Vertrauensperson des Eigentümers 29
a) Darstellung 29
b) Stellungnahme 31
2. Herausgabeanspruch des Eigentümers als Erwerbshindernis 35
a) Darstellung 35
b) Stellungnahme 37
(1) Besitzerlangung als maßgebliches Kriterium 37
(2) Besitzerlangung durch den schuldrechtlichen Herausgabeanspruch 38
(3) Der Herausgabeanspruch des Eigentümers als Erwerbshindernis 40
3. Eigentumserwerb nur falls die Eigentumsvermutung für den Erwerber begründet wäre 44
a) Darstellung 44
b) Stellungnahme 46
(1) Anwendbarkeit des § 1006 BGB auf die Erwerbsproblematik des § 934 BGB 46
(2) Der Rückgewähranspruch als Grundlage der Eigentumsvermutung 48
4. Zusammenfassung 50
III. Nebenbesitz 50
1. Natur des Nebenbesitzes 51
a) Wolff und andere 52
b) Medicus 53
c) Stellungnahme 53
2. Voraussetzungen für die Lehre vom Nebenbesitz 55
a) Allgemein 55
b) Medicus 56
3. Auswirkungen der Lehre vom Nebenbesitz 57
4. Stellungnahme 58
IV. Erwerber erlangt keinen mittelbaren Besitz und kein Eigentum 63
1. Mittelbarer Besitz als Tatbestand schutzwürdiger Kontinuitätsinteressen 63
a) Darstellung 63
b) Stellungnahme 64
2. Bei Doppelspiel kein neuer mittelbarer Besitz begründbar 65
3. Kein neuer mittelbarer Besitz bei fortbestehendem Rechtsverhältnis 67
a) Darstellung 67
b) Stellungnahme 70
4. Beendigung mittelbaren Besitzes aufgrund haftungsbegründender Handlung des Besitzmittlers 70
a) Darstellung 70
b) Stellungnahme 73
5. Mittelbarer Besitz ohne Anknüpfung an den tatsächlichen Mittlungswillen 74
6. Zusammenfassung 76
C. Folgerung 76
Kapitel 2: Die rechtliche Ausgestaltung des mittelbaren Besitzes unter Berücksichtigung seiner Funktion beim Eigentumserwerb 77
A. Unmittelbare gesetzliche Voraussetzungen mittelbaren Besitzes 78
I. Herausgabeanspruch 78
1. Erforderlichkeit 78
a) Wortlaut 78
b) Systematik 79
c) Ergebnis 81
2. Rechtliche Grundlage des Herausgabeanspruchs 81
3. Anforderungen an den Herausgabeanspruch 83
a) Folgen für den Herausgabeanspruch aus den Anforderungen an ein Besitzmittlungsverhältnis 83
b) Besitzrechtsableitung 85
c) Überordnung des mittelbaren Besitzers 85
4. Ergebnis 86
II. Besitzmittlungswille 86
1. Rechtliche Relevanz des Besitzmittlungswillens 87
2. Erfordernis eines Besitzmittlungswillens 88
a) Wortlaut des § 868 BGB 88
b) § 872 BGB als Argument für den Besitzmittlungswillen 88
c) § 870 BGB als Argument gegen einen Besitzmittlungswillen 91
d) Folgerung 92
3. Funktion des Mittlungswillens hinsichtlich der Exklusivität mittelbaren Besitzes 93
a) Exklusivität unmittelbaren Besitzes 93
b) Exklusivität mittelbaren Besitzes 94
c) Zusammenhang mit dem Besitzmittlungswillen 96
d) Ergebnis 98
4. Flexibilität des Besitzmittlungswillens 98
a) Rechtsschutz des mittelbaren Besitzers 99
b) Ersitzung 100
c) Eigentumsvermutung 101
d) Position des Besitzmittlers als Grenze seiner Befugnisse 104
e) Ergebnis 104
5. Zusammenfassung 104
III. Ergebnis 105
B. Funktion mittelbaren Besitzes beim Eigentumserwerb 106
I. Mittelbarer Besitz als Übergabesurrogat 107
1. Grundlagen 107
a) Definition des Begriffs Veräußerungsfähigkeit 109
b) Gang der Untersuchung 110
2. Funktion des Traditionsprinzips 112
a) Offenkundigkeit der Rechtsänderung 112
b) Übergabe als Manifestierung des Übereignungswillens (Vollzugsfunktion) 116
c) Übergabe als Träger der Veräußerungsfähigkeit 117
(1) Verlust der Veräußerungsfähigkeit 117
(a) Übergabe als hinreichender Beleg für die Hingabe der Veräußerungsfähigkeit 117
(b) Übergabe als Mittel zur Vereitelung doppelter Veräußerungsfähigkeiten 119
(c) Auswirkungen eines fehlgeschlagenen Erwerbs auf die Übergabefunktionen 119
(d) Ergebnis 120
(2) Erlangung der Veräußerungsfähigkeit ist zwingende Folge einer Übergabe, nicht aber die Erlangung tatsächlicher Sachherrschaft 120
(3) Veräußerungsfähigkeit in Verbindung mit dem Engagement eines Besitzdieners 122
(4) Auswirkungen auf die Manifestation des Übereignungswillens 124
d) Ergebnis 125
3. Mittelbarer Besitz als funktionales Äquivalent der Übergabe hinsichtlich des Gebens und Nehmens der Veräußerungsfähigkeit 126
a) Vorüberlegungen 126
b) Tauglichkeit mittelbaren Besitzes als Äquivalent der Übergabe 128
c) Erfordernis einer Übertragung der Übergabefunktionen 128
d) Fräsmaschinen-Fall 132
(1) Problem: § 931 BGB und § 934 Fall 1 BGB stellen nicht auf identische Übergabesurrogate ab 134
(2) Erfordernis der Übertragung von Übergabefunktionen insbesondere im Fräsmaschinen-Fall 137
(3) Behebung der doppelten Veräußerungsfähigkeit 142
(4) Erforderliche Eigenschaften mittelbaren Besitzes 150
(a) Hinführung zur Modifikation mittelbaren Besitzes 150
(b) Darlegung der erforderlichen Modifikation 151
(c) Überprüfung der Modifikation im Hinblick auf den Fräsmaschinen-Fall und hinsichtlich abgewandelter Fallgestaltungen 152
(d) Zusammenfassung 154
(5) Limitierte Vermeidung doppelter Veräußerungsfähigkeiten durch die vorgeschlagene Modifikation 155
(a) Der Eigentümer erhält von seiner Vertrauensperson nicht mittelbaren Besitz 155
(b) Der Eigentümer entledigt sich gemäß § 870 BGB seines mittelbaren Besitzes 156
(c) Mehrstufiger mittelbarer Besitz 158
(6) Verbleibender Anwendungsbereich von § 934 Fall 1 BGB 161
(7) Folgen hinsichtlich Sinn und Zweck mittelbaren Besitzes für § 930 BGB 161
(8) Zusammenfassung 162
e) Zucker-Fälle 164
(1) Manifestierung des Übereignungswillens und Hingabe der Veräußerungsfähigkeit gemäß § 934 BGB 165
(a) Vorhandensein einer tatbestandlichen Umsetzung der Übergabefunktionen in § 934 Fall 1 BGB 166
(b) Schwierigkeit mit der tatbestandlichen Umsetzung der Übergabefunktionen in § 934 Fall 2 BGB 168
(2) Erfordernis der Übertragbarkeit von Übergabefunktionen im Hinblick auf die einmalige Durchführbarkeit eines Vollzugsaktes 172
(3) Behebung der mehrmaligen Fähigkeit zur Veräußerung gemäß § 934 Fall 2 BGB 176
(4) Erforderliche Eigenschaften mittelbaren Besitzes 179
(a) Geeignetheit der bereits dargelegten Modifikation auch zur Behebung mehrmaliger Veräußerungsfähigkeiten 179
(b) Auswirkungen der Modifikation auf den Zucker-Fall 180
(5) Zusammenfassung 180
(6) Folgen für den Anwendungsbereich des § 934 Fall 2 BGB 181
f) Überblick der erzielten Ergebnisse 183
4. Das gemäß §§ 932 ff. BGB geschützte Erwerbsinteresse 184
a) Problemstellung 184
b) Eingrenzung der Überprüfung auf den Fall beiderseitigen Anvertrauens 185
c) Vorstellung des Gesetzgebers 188
(1) Sinn und Zweck für das Übergabeerfordernis 188
(2) Übertragbarkeit des Übergabeerfordernisses auf einen Erwerb gemäß § 934 BGB 190
(a) Besitz der Vertrauensperson als maßgebliches Element für das Übergabeerfordernis 191
(b) Der Standpunkt der 2. Kommission 193
(3) Ergebnis 196
d) Wertungswiderspruch zwischen § 933 BGB und § 934 BGB 196
(1) Problemstellung 196
(2) Mittelbarer Besitz ist dem unmittelbaren Besitz gleichgestellt 200
(3) Besitzverlust des Veräußerers 202
(4) Eigentumserwerb nur durch Übertragung mittelbaren Besitzes 206
(5) Korrektur des Unterschieds zwischen den §§ 933, 934 BGB unter Anknüpfung an die Gutgläubigkeit des Erwerbers 208
(6) Ergebnis 208
e) Rechtspolitische Rechtfertigung des Erwerbs vom Nichtberechtigten bei beiderseitigem Anvertrauen 209
(1) Individualinteressen 210
(2) Verkehrsinteresse 213
(a) Inhalt des Verkehrsinteresses 213
(b) Auswirkung des Verkehrsinteresses 214
(c) Folgerung 216
(3) Auswirkung des § 935 I BGB auf die Interessenabwägung 218
(a) Veranlassungsprinzip 219
(b) Risikoprinzip 219
(c) Gesetzesmaterialien 220
(d) Stellungnahme 221
(e) Ergebnis 224
(4) Zusammenfassung 225
f) Ergebnis 225
5. Mehrstufiger mittelbarer Besitz 226
a) Abgabe des unmittelbaren Besitzes durch den fortan mittelbar besitzenden Mieter ohne fortgesetzte Besitzmittlung für den Eigentümer 227
b) Abtretung des Herausgabeanspruchs durch den mittelbar besitzenden Besitzmittler 230
c) Neubegründung mittelbaren Besitzes durch einen Besitzmittler 231
(1) Neubegründung mittelbaren Besitzes durch den Mieter 232
(2) Neubegründung mittelbaren Besitzes durch den Untermieter 232
d) Anwendbarkeit des modifizierten mittelbaren Besitzes 233
(1) Umsetzung der Übergabefunktionen 234
(2) Einbeziehung des Schutzcharakters der §§ 932 ff. BGB 235
(3) §§ 933, 934 BGB 242
e) Ergebnis 243
6. Anwendbarkeit der Modifikation auf den mittelbaren Besitz eines Nichtberechtigten 244
a) Bevorzugung eines Nichtberechtigten zu Lasten des Erwerbers 245
b) Aufrechterhaltung einer den Erwerb gemäß §§ 932 ff. BGB begünstigenden Besitzlage 246
c) Größtmögliche Umsetzung der Übergabefunktionen 247
(1) Übereignung gemäß § 931 BGB 249
(2) Übereignung gemäß § 934 Fall 1 BGB 249
(3) Übereignung gemäß § 934 Fall 2 BGB 249
(4) Begründung mittelbaren Besitzes unabhängig von einer Übereignung 250
(5) Mehrmalige Begründbarkeit mittelbaren Besitzes bei fehlgeschlagener Übereignung 251
(6) Zusammenfassung 252
d) Ergebnis und Konsequenzen 253
7. Konkretisierung des für den mittelbaren Besitz aus seiner Funktion beim Eigentumserwerb folgenden Anforderungsprofils und dessen Herleitung in Stufen 254
II. Mittelbarer Besitz als Rechtsscheinträger 255
1. Problemstellung 255
2. Rechtsscheinprinzip beim Erwerb vom Nichtberechtigten 257
a) Umsetzung des Rechtsscheingedankens innerhalb der §§ 932 ff. BGB 257
b) Erkennbarkeit des Rechtsscheins 260
c) Kausalität zwischen Vertrauen und Rechtsschein 263
d) Schlussfolgerung 264
3. Manifestation des Rechtsscheins bei Vornahme einer körperlichen Übergabe 265
a) Erwerb gemäß §§ 929 S. 1, 932 I 1 BGB 266
b) Erwerb gemäß §§ 930, 933 BGB 270
c) Erwerb gemäß § 934 Fall 2 BGB 276
d) Zwischenergebnis 277
e) Die Fähigkeit zur Besitzverschaffung als erkennbarer Träger des Rechtsscheins 277
(1) Erkennbarkeit der Übergabe 278
(a) Die Erlangung unmittelbaren Besitzes als zwingende Folge einer Übergabe 278
(b) Relevanz des Zusammenhangs von unmittelbarem Besitz und Übergabe unter Rechtsscheinerwägungen 279
(2) Erkennbarkeit der unmittelbaren Besitzerlangung 280
(a) Maßgebliches Element für die Erkennbarkeit der unmittelbaren Besitzerlangung 282
(b) Beständiger Rechtsschein unmittelbaren Besitzes wegen tatsächlicher Gewalt 285
(c) Zusammenfassung: Vertrauensauslösender Tatbestand 286
(3) Erkennbarkeit des mittelbaren Besitzes anhand einer räumlichen Nähe des mittelbaren Besitzers zur Sache 287
f) Zusammenfassung 288
4. Manifestation des Rechtsscheins ohne die Vornahme einer Übergabe 290
a) Erwerb gemäß §§ 929 S. 2, 932 I 2 BGB 290
b) Erwerb gemäß § 934 Fall 1 BGB 291
c) Erwerb gemäß § 934 Fall 2 BGB 294
d) Zwischenergebnis 295
e) Erkennbarkeit des mittelbaren Besitzes anhand dem Erwerber sichtbarer Voraussetzungen 295
(1) Zusammenhang zwischen der Erkennbarkeit mittelbaren Besitzes und dem Besitzmittlungswillen 296
(2) Vorüberlegung hinsichtlich § 934 Fall 1 und § 934 Fall 2 BGB 298
(3) Erkennbarkeit mittelbaren Besitzes in § 934 Fall 1 BGB 298
(a) Mehrfachabtretung 300
(b) Mehrstufiger mittelbarer Besitz 303
(c) Wahrheitswidrige Auskunft des Besitzmittlers 305
(d) Schwankender Wille des Besitzmittlers 310
(e) Ergebnis 311
(4) Erkennbarkeit mittelbaren Besitzes in § 934 Fall 2 BGB 312
(a) Erlangung mittelbaren Besitzes in § 934 Fall 2 BGB 312
(b) Einstufiger mittelbarer Besitz 315
(c) Mehrstufiger mittelbarer Besitz 317
(d) Ergebnis 320
(5) Prinzipielles Problem der Erkennbarkeit bei einem Erwerb gemäß § 934 BGB 320
f) Zusammenfassung und Schlussfolgerung 324
III. Zusammenfassung: Funktion mittelbaren Besitzes beim Eigentumserwerb 325
Kapitel 3: Realisierung der vorgeschlagenen Modifikation mittelbaren Besitzes 328
A. Berücksichtigung der unmittelbaren gesetzlichen Voraussetzungen 328
B. Normativierung des Besitzmittlungswillens 329
I. Durchführung der Normativierung 329
II. Auswirkungen der Normativierung für den Eigentumserwerb 331
1. Fräsmaschinen-Fall 333
2. Zucker-Fälle 334
III. Beurteilung der Modifikation im Hinblick auf andere Funktionen des mittelbaren Besitzes 335
1. Besitzschutz 335
2. Eigentumsvermutung 337
3. Ersitzung 338
C. Ergebnis 339
Schluss 340
Literaturverzeichnis 344
Sachregister 351