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Eigentumsrecht und Enteignungsunrecht

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Gornig, G., Horn, H., Murswiek, D. (Eds.) (2012). Eigentumsrecht und Enteignungsunrecht. Analysen und Beiträge zur Vergangenheitsbewältigung, Teil 3. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53910-9
Gornig, Gilbert H.; Horn, Hans-Detlef and Murswiek, Dietrich. Eigentumsrecht und Enteignungsunrecht: Analysen und Beiträge zur Vergangenheitsbewältigung, Teil 3. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53910-9
Gornig, G, Horn, H, Murswiek, D (eds.) (2012): Eigentumsrecht und Enteignungsunrecht: Analysen und Beiträge zur Vergangenheitsbewältigung, Teil 3, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53910-9

Format

Eigentumsrecht und Enteignungsunrecht

Analysen und Beiträge zur Vergangenheitsbewältigung, Teil 3

Editors: Gornig, Gilbert H. | Horn, Hans-Detlef | Murswiek, Dietrich

Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht, Vol. 25/3

(2012)

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About The Author

Gilbert H. Gornig studierte Rechtswissenschaften und politische Wissenschaften in Regensburg und Würzburg; 1979 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1984 Promotion (Dr. iur. utriusque); 1986 Habilitation (Dr. iur. utriusque habil.); Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht; Lehrstuhlvertretungen in Mainz, Göttingen und Bayreuth. Ab 1990 Professor an der Georg-August-Universität zu Göttingen und ab 1994 Dekan. Seit 1995 Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan 2006–2012. 1996–2004 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, seit 2009 stellvertretender Richter am Hessischen Staatsgerichtshof. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht.

Hans-Detlef Horn studierte Rechtswissenschaften in Bayreuth; 1989 Promotion (Dr. iur.); 1992 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1998 Habilitation (Dr. iur. habil); Lehrbefugnis für Öffentliches Recht. 1998/1999 Lehrstuhlvertretung an der LMU München. Seit 1999 Professor für Öffentliches Recht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan seit 2012. 2003–2010 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Verfassungstheorie.

Dietrich Murswiek studierte Rechtswissenschaft in Erlangen, Marburg und Heidelberg; Promotion zum Dr. iur. in Heidelberg (1978). Habilitation an der Universität des Saarlandes (1984), Lehrbefugnis für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht. 1986–1990 Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen, seit 1990 an der Universität Freiburg. Ruf an die Universität Köln (1997) abgelehnt. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht.

Abstract

Rechtsstaatliche Vergangenheitsbewältigung verlangt mehr als die - notwendigen - Anstrengungen einer staatlichen Erinnerungskultur. Zur Wiedergutmachung des Vertreibungs- und Enteignungsunrechts nach dem Zweiten Weltkrieg muss auch etwas getan werden. Wo staatliches Unrecht wütete, kann und darf der Rechtsstaat die Opfer und ihre Angehörigen mit den Folgen nicht allein lassen. Hier zeigen sich in jüngerer Zeit manche positiven Ansätze eines stärker gewordenen Rechtsbewusstseins, aber auch weiterhin beharrliche Defizite. Worum es gehen muss, das ist, das Thema seiner politischen Manipulierung und Tabuisierung zu entreißen und den Diskurs über die Gerechtigkeit der Vergangenheitsbewältigung national wie grenzüberschreitend offen und im Einklang zu halten mit den europäischen Fundamenten von Recht, Freiheit und Eigentum. Auch das dritte Symposium der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht (nach 2006 und 2008) will dazu Analysen und Beiträge leisten. Der vorliegende Teilband enthält die überarbeiteten und aktualisierten Beiträge der Tagung im Jahre 2010.Coming to terms with the past in accordance with the rule of law calls for more than those - necessary - efforts of governmental culture policies of remembrance. For remedying and compensation of the expulsion and expropriation after the Second World War something has to be done. Where governmental injustice raged, a constitutional state cannot and must not leave the victims and their relatives alone with the consequences. Some positive basic approaches of a deepened legal consciousness are visible here, as are, however, certain persistent deficits. It is necessary to wrest this topic away from political manipulation and tabooing by keeping the discourse open about justice in coming to terms with the past on a national level as well as across national boundaries and by reconciling it with the European fundamental principles of law, freedom and property. The third symposium of the Study Group for Politics and International Public Law (after 2006 and 2008) again aims at contributing analyses and inputs to that process. The volume is to publish the revised and updated reports given in 2010.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Foreword 9
Inhaltsverzeichnis 13
Table of Contents 15
Abkürzungsverzeichnis/List of Abbreviations 17
Otto Depenheuer: Das alte Eigentum und die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes – Zwischen Vergessen, Erinnern und Wiedergutmachung 25
I. Altes Eigentum und Wiedervereinigung 25
II. Moderner Staat und privates Grundeigentum – Rechtshistorische Aspekte 28
1. Von der Enteignungsentschädigung zur Konfiskation 29
2. Rechtsstaatliche Nutznießung rechtsstaatswidriger Enteignungen Dritter 30
3. Last und Risiko verdrängter Vergangenheit 32
III. Altes Unrecht als Erinnerungslast des Gemeinwesens 33
1. Staatlichkeit zwischen Vergessen und Erinnern 33
2. Individuelle und kollektive Erinnerung im Gemeinwesen 35
3. Moralische Wiederkehr des rechtlich Verdrängten 36
IV. Erinnerung als Staatsraison 38
1. Eine Kultur des Erinnerns 38
2. Die Erinnerungswirkungen des Eigentums und seiner Garantie 39
3. Die rechte Zeit des Erinnerns 40
4. Verpflichtung und Erfolg des Alten Eigentums 42
Abstract 43
Hans-Peter Folz: Das Recht der Staatenverantwortlichkeit als Quelle effektiver Restitutionspolitik? 45
I. Das Recht der Staatenverantwortlichkeit 45
1. Die Staatenverantwortlichkeit als zwischenstaatliches Verhältnis 45
2. Materielle Ansprüche 47
3. Die verfahrensrechtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Staatenverantwortlichkeit 48
4. Zeitliche Grenzen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Staatenverantwortlichkeit 49
II. Die Rolle des Individuums im Recht der Staatenverantwortlichkeit 50
1. Reformbemühungen auf der Ebene der Vereinten Nationen 51
2. Ansprüche im Fall internationaler bewaffneter Konflikte 52
a) Friedensvertragliche Regelungen 53
aa) Friedensvertragliche Restitutionsregelungen 53
bb) Friedensvertragliche Verfügungen über Individualansprüche 53
b) Vorrang von zwischenstaatlichen Interessen vor Billigkeitserwägungen 54
3. Zwischenergebnis 55
III. Der Einfluss des modernen Menschenrechtsschutzes 56
1. Die Anwendbarkeit der EMRK ratione temporis 56
2. Die Verbindung von Menschenrechtsschutz und Staatenverantwortlichkeit 58
3. Die Pflicht zur Nichtanerkennung in der Rechtsprechung nationaler und internationaler Gerichte 59
a) Die Entscheidung des BVerfG vom 26. Oktober 2004 zu den SBZ-Konfiskationen 59
aa) Die Argumentation der Beschwerdeführer 59
bb) Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts 60
cc) Analyse 61
b) Der Fall Preußische Treuhand vor dem Straßburger Gerichtshof 62
aa) Die Argumentation der Beschwerdeführer und die Loizidou-Rechtsprechung 62
bb) Die Begründung des Gerichtshofs 63
cc) Analyse 64
IV. Zusammenfassung 65
Abstract 65
Albrecht Wendenburg: Eigentumsrestitutionsansprüche und Regeln zum begünstigten Flächenerwerb 67
I. Einleitung 67
II. Vergangenheitsbewältigung 69
III. Verfassungsbeschwerden 77
IV. Verlauf der mündlichen Verhandlung vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts am 22. Januar 1991 81
V. Exkurs 83
VI. Zweites Bodenreformverfahren 85
VII. Meinungsbildung in der 10. Volkskammer 89
VIII. Zwischenbemerkung 90
IX. Drittes Bodenreformverfahren 91
X. Die Regeln zum begünstigten Flächenerwerb 93
Abstract 98
Hermann-Josef Rodenbach: Die Praxis des Entschädigungsrechts 101
I. Rückblick auf die Grundlagen 101
II. Gesetzgebung zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrecht 101
III. Die Ausführung der Entschädigungsgesetze 104
IV. Der Stand der Erledigung 112
V. Zur Bedeutung der Rechtsprechung für die Praxis 115
Abstract 120
Johannes Wasmuth: Notwendige strafrechtliche Rehabilitierung der Verfolgungsmaßnahmen gegen Opfer der „Boden- und Wirtschaftsreform“ 123
I. Einleitung 123
1. Repressiver Terror zur Vernichtung von Klassenfeinden in der Phase der Errichtung der Diktatur des Proletariats 123
2. Unterschiedliche Unrechtsformen im Rahmen der „Boden- und Wirtschaftsreform“ 125
a) Grober Missbrauch eines repressiven Entnazifizierungsinstrumentariums 125
b) Rein objektbezogene Vermögenszugriffe 126
II. „Boden- und Wirtschaftsreform“ als rechtsmissbräuchliche Akte repressiver Entnazifizierung 127
1. System des Entnazifizierungsrechts in der SBZ 127
2. „Wirtschaftsreform“ 130
a) Verfolgung in Sachsen 130
b) Verfolgung in den übrigen Ländern und Provinzen der SBZ 132
c) Verfolgung in Ostberlin 133
3. „Bodenreform“ 134
a) Inhaber von Höfen mit Flächen unter 100 ha 135
b) „Großgrundbesitzer“, „Junker“, „Feudalherren“ 136
III. Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Prüfungsmaßstäbe 137
IV. Strafrechtliche Rehabilitierungsansprüche 140
1. System der Ansprüche zur Aufarbeitung von SED-Unrecht mit vermögensrechtlichen Folgen 140
2. Strafrechtliche Rehabilitierung 143
V. Gründe für bislang unterbliebene Rehabilitierungen 147
VI. Ergebnis 149
Abstract 150
Jan Filip: Einige Probleme der Vergangenheitsbewältigung am Beispiel der Restitutionen in der Tschechischen Republik 151
I. Einführung 151
II. Instrumente für die Wiedererrichtung des demokratischen Rechtsstaates nach der Wende 1989 153
III. Überblick möglicher Lösungen 156
IV. Die juristischen Hauptinstrumente und Rechtsfiguren 159
1. Der maßgebliche Zeitraum 160
a) Die allgemeinen Zeitraumbestimmungen 161
b) Die besonderen Zeitraumbestimmungen 161
2. Der berechtigte (betroffene) Personenkreis 164
3. Die zur Eigentumsrückerstattung verpflichteten Personen 166
4. Die Gründe für die Restitution 167
5. Auslegung der Restitutionsgesetze 168
V. Zum Schluss 171
VI. Zusammenfassung 171
Abstract 172
Andrzej Wróbel: Wiedergutmachung durch Restitution im deutsch-polnischen Verhältnis – im Lichte der Rechtsprechung des EGMR und des Obersten Gerichtshofs 175
I. Allgemeine Bemerkungen 175
II. Die Problematik der Restitution des in der Zeit des kommunistischen Regimes übernommenen Eigentums 176
III. Restitutionsansprüche sog. Spätaussiedler 188
IV. Zusammenfassung 192
Abstract 193
Hans-Detlef Horn: Zum Umgang des Rechtsstaats mit vorangegangenem Unrecht 195
I. Besondere Herausforderung durch konträre Vergangenheit 195
II. Zwei Vergangenheitsbewältigungen 197
III. Integration der Vergangenheit zwischen Erinnern und Vergessen 198
IV. Die instrumentelle Leistung des Rechts 199
V. Die materielle Frage an das rechtsstaatliche Verfassungsprinzip 200
VI. Unrechtsbereinigung als Aufgabe des Rechtsstaats um seiner selbst willen 201
1. Das positivistische (Gegen-)Argument 202
2. Worum es eigentlich geht 203
3. Erinnernde Aufarbeitung aus normativer Normerhaltung 204
VII. Unrechtsbereinigung nach den Regeln des Rechtsstaats unter dem Druck des Erinnerungsgebots 206
1. Strafrechtliche Verfolgung der Täter 207
2. Strafbarkeit der Gutheißung des NS-Regimes 209
3. Wiedergutmachung für die Opfer 211
VIII. Rechtsstaatliche Vergangenheitsaufarbeitung zwischen den Geboten von Rechtsfrieden und Rechtszufriedenheit 213
Abstract 215
Nachwort – Ein Rückblick auf drei Fachtagungen 217
Die Autoren/The Authors 221
Sach- und Personenverzeichnis/Subject Index and List of Names 231