Gesetzlichkeit und Strafrecht
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Gesetzlichkeit und Strafrecht
Editors: Montiel, Juan Pablo | Schuhr, Jan C. | Kudlich, Hans
Schriften zum Strafrecht, Vol. 234
(2012)
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About The Author
Juan Pablo Montiel, Studium der Rechtswissenschaften in Córdoba (Argentinien), Promotion in Barcelona (2008). Ehemaliger Wissenschaftlicher Assistent an der Universitat Pompeu Fabra (Spanien) und ehemaliger Stipendiat DAAD an der Universität München, am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und beim Spanischen Ministerium für Wissenschaft und Technologie. Von 2010 bis 2012 Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universidad de los Andes (Kolumbien). Derzeit Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung an der Universität Erlangen-Nürnberg und Hauptkoordinator von CRIMINT.Jan C. Schuhr, Studium der Rechtswissenschaften und Vordiplom Mathematik in Erlangen. Promotion zum Thema »Rechtsdogmatik als Wissenschaft – Rechtliche Theorien und Modelle« (2005) bei Prof. Dr. Joachim Hruschka, ausgezeichnet u.a. mit dem Staedtler-Promotionspreis 2005. Akademischer Rat a.Z. bei Prof. Dr. Hans Kudlich und Rechtsanwalt. Forschungsinteressen: Wirtschafts-, Medizin- und Computerstrafrecht, allgemeine Deliktsstrukturen, Prinzipien des Strafverfahrens, europäisches Strafrecht, Rechtsphilosophie und Rechtslogik.Hans Kudlich, Jahrgang 1970, war seit 2002 Inhaber eines strafrechtlichen Lehrstuhls an der Bucerius Law School, Hamburg, und ist seit 2004 Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Erlangen-Nürnberg. Interessenschwerpunkte neben dem Strafprozess- und dem Wirtschaftsstrafrecht sind gerade auch die Schnittstellen zwischen Strafrecht, Verfassungsrecht und Rechtstheorie, wie das Gesetzlichkeitsprinzip einen bildet.Abstract
Das für den modernen Verfassungsstaat prägende Gesetzlichkeitsprinzip wird in seiner bekannten Ausprägung $anullum crimen, nulla poena sine lege$z geradezu als Grundvoraussetzung rechtsstaatlichen Strafens verstanden. So unstreitig das im Ausgangspunkt ist, so diffizil sind die aus ihm erwachsenden Konsequenzen im Detail. Die Schwierigkeiten beginnen bei den unvermeidbaren Unschärfen der natürlichen Sprache und setzen sich bei »bewusst flexibel« gestalteten Normen zur Regelung hochkomplexer bzw. sich rasch wandelnder Materien fort. Spezifische Problemlagen ergeben sich, wenn das Strafrecht die Grenzen des Nationalstaats - und damit gewachsene rechtliche Traditionen ebenso wie die Einheit der Rechtssprache - überschreitet. Im vorliegenden Sammelband gehen neunzehn deutsch-, spanisch- und englischsprachige Autoren den damit zusammenhängenden Fragen nach und widmen sich aus verschiedenen Blickwinkeln dem Gesetzlichkeitsprinzip im Strafrecht. Dogmengeschichtliche und rechtstheoretische Grundlagen finden dabei ebenso Berücksichtigung wie Probleme der »richtigen« Gesetzesauslegung (als Umsetzung des Programms des Gesetzlichkeitsprinzips), die Bedeutung des Gesetzlichkeitsprinzips für einzelne Problemkreise des materiellen Rechts und für das Strafprozessrecht oder spezifisch international-strafrechtliche Fragestellungen. Die Durchdringung der Materie wird dabei durch die Beschäftigung mit diesen Themen aus der Tradition verschiedener Rechtssysteme heraus vertieft.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Hans Kudlich, Juan Pablo Montiel und Jan C. Schuhr: Einleitung | 11 | ||
I. Grundlagen und Grundprobleme des Gesetzlichkeitsprinzips im Strafrecht | 15 | ||
Eric Hilgendorf: Gesetzlichkeit als Instrument der Freiheitssicherung – Zur Grundlegung des Gesetzlichkeitsprinzips in der französischen Aufklärungsphilosophie und bei Beccaria | 17 | ||
I. Das Gesetzlichkeitsprinzip und die französische Aufklärung | 17 | ||
II. Der „Fall Calas“ und Voltaire | 20 | ||
III. Das Gesetzlichkeitsprinzip bei Beccaria | 22 | ||
IV. Die Kritik an Beccaria | 27 | ||
1. „Von den Verbrechen und von den Strafen“ und die christliche Religion | 27 | ||
2. Deutsche Schwierigkeiten mit der Philosophie der Aufklärung | 28 | ||
3. Die Kritik Wolfgang Nauckes an Beccarias strafrechtstheoretischem Ansatz | 30 | ||
V. Zusammenfassung und Ausblick | 33 | ||
Ralph Christensen: Das Paradox der Rechtsentscheidung – Systemtheorie und Dekonstruktion | 35 | ||
I. Die Entscheidung verschwindet im Recht | 35 | ||
II. Das Recht verschwindet in der Entscheidung | 38 | ||
III. Das Paradox der Entscheidung | 39 | ||
IV. Die dezisionistische Lesart des Paradoxes | 42 | ||
V. Die dekonstruktivistische Lesart des Paradoxes | 44 | ||
VI. Das Recht als Enthymem | 47 | ||
II. Allgemeine Anforderungen an die Umsetzung des Gesetzlichkeitsprinzipsin der Rechtsanwendung | 53 | ||
Jesús-María Silva Sánchez: Gesetzesauslegung und strafrechtliche Interpretationskultur | 55 | ||
I. Tradition und Legalismus | 55 | ||
II. Der Durchbruch der Auslegung | 59 | ||
III. Das zeitgenössische Recht | 60 | ||
IV. Die – in der Strafrechtsdogmatik fundierte – Gesetzesrekonstruktion durch den Richter | 63 | ||
V. Wortlaut und Tradition | 65 | ||
Pablo Sánchez-Ostiz: Die Bedeutung von Legaldefinitionen für die Anwendung des Strafrechts | 69 | ||
I. Einleitung und Fragestellung | 69 | ||
II. Juristische Präzision durch Definitionen? | 71 | ||
III. Beschränkung des ius puniendi durch die richterliche Anwendung der Definitionen? | 78 | ||
IV. Was nützen Definitionen in der Auslegung des Rechts? | 83 | ||
Íñigo Ortiz de Urbina Gimeno: Das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip. Ein Befehl an den Gesetzgeber ohne Bedeutung für die Gesetzesanwender? | 87 | ||
I. Das Gesetzlichkeitsprinzip und die Auslegung des Strafrechts | 87 | ||
II. Drei Fragen, drei Antworten | 88 | ||
1. Muss der Gesetzgeber im Strafrecht eindeutig bestimmte Gesetze erlassen? | 88 | ||
2. Garantiert die Bestimmtheit einer gesetzlichen Anordnung die Vorhersehbarkeit der Rechtsanwendung? | 91 | ||
3. Gilt das Gesetzlichkeitsprinzip auch für diejenigen, die die gesetzlichen Anordnungen auslegen? | 93 | ||
III. Was macht man mit ungerechten gesetzlichen Entscheidungen?Ein Beispiel des spanischen Tribunal Supremo | 98 | ||
IV. Gesetz und Auslegender: das Misstrauen von Binding, 125 Jahre später | 102 | ||
1. Normativität: der Wert der Gesetzgebung | 104 | ||
a) Gesetzgebung und Demokratie | 104 | ||
b) Gesetzgebung und Erschaffung des Rechts | 105 | ||
c) Gesetzgebung und Pluralismus | 105 | ||
2. Tatsächliche Möglichkeiten der Gesetzgebung | 106 | ||
a) Die Untersuchung der sozialen Realität | 106 | ||
b) Die schwierige Verallgemeinerung von Entscheidungskriterien | 108 | ||
3. Weder Salomon noch Herkules: wie man Institutionen vergleicht | 110 | ||
V. Von Binding zu Bentham: Der „Übertragungskreislauf“ und die Auslegung strafrechtlicher Vorschriften | 111 | ||
VI. Schlussfolgerung | 120 | ||
Matthias Klatt: Die Wortlautgrenze | 121 | ||
I. Semantische Grenzen als unverzichtbare Grundlage juristischer Methodik | 123 | ||
II. Sprachphilosophische und linguistische Kritik | 124 | ||
III. Analytische Rekonstruktion semantischer Grenzen | 126 | ||
1. Semantische Normativität als Fundament semantischer Grenzen | 127 | ||
2. Kritik | 131 | ||
3. Wortgebrauchsregeln und semantische Fehler | 134 | ||
4. Das Geldwäsche-Urteil des Bundesverfassungsgerichts | 135 | ||
IV. Ergebnis | 140 | ||
III. Das Gesetzlichkeitsprinzip in einzelnen Bereichen des materiellen Strafrechts | 143 | ||
José Juan Moreso: Gesetzlichkeitsprinzip und Rechtfertigungsgründe | 145 | ||
I. Einführung | 145 | ||
II. Der Begriff des Bestimmtheitsgebots | 146 | ||
III. Die Rechtfertigung des Bestimmtheitsgebots | 151 | ||
IV. Fallbezogene Analyse und Rechtfertigungsgründe | 154 | ||
V. Strafrecht ohne Rechtfertigungsgründe | 155 | ||
VI. Die Reichweite des Bestimmtheitsprinzips in Bezug auf Rechtfertigungsgründe | 157 | ||
VII. Strafrecht und Moralität | 159 | ||
VIII. Fazit | 163 | ||
Ingeborg Puppe: Rechtfertigung und Bestimmtheit | 165 | ||
I. Einleitung | 165 | ||
II. Die Notwehr | 166 | ||
1. Das allgemeine Prinzip der Notwehr | 166 | ||
2. Die sog. rechtsethischen Einschränkungen des Notwehrrechts | 170 | ||
III. Der allgemeine, sog. aggressive Notstand | 174 | ||
1. Die Positivierung des allgemeinen Notstandes im Strafgesetzbuch | 174 | ||
2. Das allgemeine Prinzip des rechtfertigenden Notstands | 176 | ||
3. Zur Positivierung der Einschränkungen des Notstandsrechts | 177 | ||
Franz Streng: Das Gesetzlichkeitsprinzip im Bereich der Schuldfähigkeitsentscheidung | 179 | ||
I. Die Rechtsfolgen fehlender Schuldfähigkeit | 179 | ||
II. Der Streit um die actio libera in causa | 180 | ||
1. Vorverlegungslehre (Tatbestandsmodell) | 181 | ||
2. Ausdehnungsmodell | 184 | ||
3. Ausnahmemodelle | 186 | ||
4. Ablehnung des actio libera in causa-Ansatzes | 188 | ||
5. Resümee: Zur Konstruktion der actio libera in causa | 190 | ||
III. Allgemeines zum Verhältnis von Gesetzesauslegung und Analogieverbot | 191 | ||
Raquel Montaner Fernández: Die normative Selbstregulierung im Umweltstrafrecht – Probleme aus Sicht des Gesetzlichkeitsprinzips | 195 | ||
I. Einleitung | 195 | ||
II. Die Selbstregulierung im Unternehmen | 196 | ||
1. Annäherung an den Anwendungskontext | 196 | ||
2. Selbstregulierung und regulierte Selbstregulierung in der unternehmerischen Tätigkeit: Begriffliche Abgrenzung | 199 | ||
3. Die Hauptausdrucksformen der technisch-normativen Selbstregulierung: die technischen Regeln und Normen | 201 | ||
III. Die Formen der Selbstregulierung im Straftatbestand des Art. 325 des Spanischen Strafgesetzbuches | 204 | ||
1. Einführung | 204 | ||
2. Die Umweltstraftat aus der Perspektive der Selbstregulierung | 207 | ||
3. Die Produkte der normativen Selbstregulierung und deren strafrechtliche Relevanz | 210 | ||
a) Umweltstraftat und Selbstregulierung im engeren Sinn | 210 | ||
b) Umweltstraftat und regulierte Selbstregulierung | 212 | ||
4. Die strafrechtlich zulässigen Verweisungen auf die Formen der Selbstregulierung | 213 | ||
5. Schlussbetrachtungen | 218 | ||
IV. Blick über die Grenzen (des Nationalstaats und des materiellen Strafrechts) | 221 | ||
Matthias Jahn: Rechtstheoretische Grundlagen des Gesetzesvorbehaltes im Strafprozessrecht | 223 | ||
I. Methodische Vorüberlegungen: Die Besonderheiten des Strafverfahrensrechts | 223 | ||
II. Die Besonderheiten des Strafverfahrensrechts | 225 | ||
1. Modelle zum Verhältnis vom materiellen Strafrecht und Strafprozessrecht | 225 | ||
a) Konfundation von materiellem Strafrecht und Strafverfahrensrecht | 225 | ||
b) Dienende Funktion des Strafverfahrens | 225 | ||
c) Gleichrangigkeit von materiellem Strafrecht und Strafprozessrecht | 225 | ||
d) Dominierende Funktion des Strafverfahrensrechts | 225 | ||
2. Reale Erscheinungsformen | 226 | ||
3. Konzeption der Gleichwertigkeit strafrechtlicher Eingriffsbefugnisse | 228 | ||
4. Ein Kriminal-Justiz-System? | 229 | ||
III. Folgerungen für die Rechtsanwendung im Strafprozessrecht | 230 | ||
1. Analogieverbot im Strafprozessrecht | 230 | ||
2. Rückwirkungsverbot | 231 | ||
Hans Kudlich: Das Gesetzlichkeitsprinzip im deutschen Strafprozessrecht | 233 | ||
I. Hinführung | 233 | ||
II. Stand der Diskussion um das Gesetzlichkeitsprinzip im Strafprozessrecht im Überblick | 235 | ||
1. Die Rechtsprechung | 235 | ||
2. Der Meinungsstand in der Literatur | 238 | ||
III. Art. 103 II GG und/oder allgemeiner Gesetzesvorbehalt als Anknüpfungspunkt des Gesetzlichkeitsprinzips im Strafprozessrecht | 239 | ||
1. Unmittelbare Geltung des Art. 103 II GG im Strafprozessrecht? | 239 | ||
2. Die Bedeutung des Vorbehalts des Gesetzes für die Rechtsfindung im Strafprozessrecht | 244 | ||
IV. Konsequenzen aus der Geltung des allgemeinen Gesetzesvorbehalts im Strafprozessrecht | 246 | ||
1. Inhalte des Gesetzesvorbehalts | 247 | ||
2. Betroffene Rechtspositionen | 249 | ||
3. Konsequenzen | 252 | ||
V. Zusammenfassung und Fazit | 253 | ||
Jan C. Schuhr: Der „Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen“ im Recht der Europäischen Union | 255 | ||
I. Themenstellung und Überblick | 255 | ||
II. Unionsrecht und Sanktionsnormen mit strafendem Charakter | 256 | ||
III. Die Bezeichnung des Gesetzlichkeitsprinzips im Unionsrecht | 260 | ||
IV. Schriftlichkeit und unionsrechtskonforme Auslegung | 264 | ||
V. Grundsätze des EuGH, Ermessen und Kenntnis | 267 | ||
VI. Wortlaut und Bestimmtheit der Begriffe | 271 | ||
VII. Reichweite des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Strafen | 274 | ||
VIII. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen in der Europäischen Grundrechtecharta | 278 | ||
IX. Zusammenfassung und Ausblick | 280 | ||
Kenneth S. Gallant: Gesetzlichkeit als Regel des Völkergewohnheitsrechts – Das Verbot der Rückwirkung von Straftaten und Bestrafungen | 281 | ||
I. Die zentralen Regeln der Gesetzmäßigkeit im internationalen Gewohnheitsrecht | 282 | ||
II. Der Hintergrund zur Zeit des Zweiten Weltkrieges: Keine Regel des internationalen Gewohnheitsrechts | 284 | ||
III. Der Wandel seit dem Zweiten Weltkrieg: Der Beweis, dass das Verbot der Rückwirkung von Straftatbeständen und Sanktionen eine Regel des internationalen Gewohnheitsrechts geworden ist | 285 | ||
1. Staatenpraxis – Staaten verpflichten sich selbst zum Verbot der Rückwirkung von Straftaten und Strafen durch Verfassung, Gewohnheit und Abkommen | 286 | ||
2. Die Abkommen – Allgemeine Menschenrechtsabkommen, Abkommen des humanitären Völkerrechts und andere | 294 | ||
3. Die Praxis der internationalen Organisationen und Gerichte | 297 | ||
4. Opinio juris | 299 | ||
IV. Auffassungen in der Literatur: Unterstützung und ein Widerspruch | 302 | ||
1. Unterstützung im Allgemeinen | 302 | ||
2. Ein Widerspruch: Die Behauptung, dass nullum crimen, nulla poena nicht wirklich auf völkerrechtliche Verbrechen anwendbar ist | 304 | ||
a) Nullum Crimen | 306 | ||
b) Das besondere Problem von Nulla Poena | 310 | ||
V. Fazit | 317 | ||
1. Das Rückwirkungsverbot | 317 | ||
2. Die Quellen der gewohnheitsrechtlichen Menschenrechte | 318 | ||
3. Ist das Rückwirkungsverbot für Straftaten und Strafen eine Regel des jus cogens? | 318 | ||
Juan Pablo Montiel: Von der „schlechten Angewohnheit“ Menschenrechte zu verletzen – Analyse und Prognose des Gewohnheitsrechts als Quelle des Völkerstrafrechts | 321 | ||
I. Einleitung: Das Gesetzlichkeitsprinzip und die Quellensysteme des nationalen Strafrechts und des Völkerstrafrechts | 321 | ||
II. Typologie völkerrechtlicher Strafnormen und deren Genese im Gewohnheitsrecht | 327 | ||
III. Elemente des Gewohnheitsrechts und deren Anerkennung im Völkerstrafrecht | 329 | ||
IV. Der Anerkennungsprozess des Gewohnheitsrechts und dessen Garantiedefizit im Völkerstrafrecht | 337 | ||
1. Der Verlust der Objektivität und der Abbau des Identifikationsprozesses der strafrechtlichen Gewohnheitsregel | 337 | ||
2. Einige besonders problematische Beispiele der Anerkennung des Gewohnheitsrechts als Quelle des Völkerstrafrechts: Das Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Lehre des Joint Criminal Enterprise und die Unverjährbarkeit völkerrechtlicher Verbrechen | 341 | ||
V. Kann das Gewohnheitsrecht Quelle des Völkerstrafrechts sein? Vermittlung zwischen der „Hysterie der Strafrechtslehre“ und dem „Imperialismus der Völkerrechtslehre“ | 351 | ||
VI. Die Zukunft des Gewohnheitsrechts als Quelle des Völkerstrafrechts (oder lediglich Wunschdenken?) | 354 | ||
Helmut Satzger: Das Völkerstrafgesetzbuch zwischen Gesetzlichkeits- und Komplementaritätsprinzip | 361 | ||
I. Einführung | 361 | ||
II. Die Hintergründe des IStGH und des VStGB | 361 | ||
1. Der Internationale Strafgerichtshof und das Rom-Statut | 361 | ||
2. Das Komplementaritätsprinzip, Art. 17 IStGH-Statut | 362 | ||
3. Gesetzgeberische Motive | 363 | ||
4. Der Inhalt des Völkerstrafgesetzbuchs | 365 | ||
III. Das Völkerstrafgesetzbuch und das Gesetzlichkeitsprinzip | 366 | ||
1. Das Gesetzlichkeitsprinzip im Völkerstrafrecht | 366 | ||
2. Das VStGB zwischen dem Gesetzlichkeits- und dem Komplementaritätsprinzip | 368 | ||
a) Das Dilemma | 368 | ||
b) Probleme in Bezug auf das Gesetzlichkeitsprinzip – Konflikt mit dem Grundgesetz | 369 | ||
c) Probleme mit der Komplementarität | 372 | ||
IV. Zusammenfassung | 375 | ||
V. Krise des Gesetzlichkeitsprinzips und Ansätze einer Neuausrichtung | 377 | ||
Enrique Bacigalupo: Über die Gerechtigkeit und Rechtssicherheit im Strafrecht | 379 | ||
I. | 379 | ||
II. | 382 | ||
III. | 387 | ||
IV. | 392 | ||
V. | 395 | ||
VI. | 397 | ||
VII. | 400 | ||
VIII. | 401 | ||
Eugenio C. Sarrabayrouse: Gesetzlichkeitskrise, Gesetzgebungstheorie und das in dubio pro reo-Prinzip | 403 | ||
I. Problemstellung und Ziel des Beitrags | 403 | ||
II. Die Krise des Gesetzes im Allgemeinen und die Renaissance der Gesetzgebungstheorie | 404 | ||
1. Die Krise des Gesetzes | 404 | ||
2. Das Wiederaufleben der Gesetzgebungstheorie | 409 | ||
III. Die Krise des Strafgesetzes – Überwindungsversuche | 414 | ||
IV. Die Gesetzesauslegung | 419 | ||
V. Die Auslegung des Strafgesetzes und ihre spezifischen Probleme – Gesetzlichkeitsprinzip, Bestimmtheitsgebot und in dubio pro reo-Prinzip | 423 | ||
VI. Schlussfolgerung | 427 | ||
Lothar Kuhlen: Aktuelle Probleme des Bestimmtheitsgrundsatzes | 429 | ||
I. Der Bestimmtheitsgrundsatz als strafrechtliches und verfassungsrechtliches Prinzip | 429 | ||
1. Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafrechts | 429 | ||
2. Verfassungsrechtliche Geltung strafrechtlicher Grundsätze | 429 | ||
3. Transformation strafrechtlicher in verfassungsrechtliche Prinzipien | 430 | ||
II. Der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz | 431 | ||
1. Die vier Teilpostulate des Gesetzlichkeitsprinzips | 431 | ||
2. Ratio des Bestimmtheitsgrundsatzes | 431 | ||
3. Die Unbestimmtheit des Begriffs „Bestimmtheit“ | 431 | ||
4. Kompromißcharakter des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsbegriffs | 433 | ||
III. Das Gebot bestimmter Gesetzesauslegung | 433 | ||
1. Der Richter als Adressat des Bestimmtheitsgrundsatzes | 433 | ||
2. Präzisierungsgebot | 434 | ||
3. Präzisierungsgebot und Analogieverbot | 435 | ||
IV. Normative Folgeprobleme der neuen Auffassung des Bestimmtheitsgrundsatzes | 436 | ||
1. Gewaltenteilung | 437 | ||
2. Geringe Anforderungen an die Gesetzesbestimmtheit | 437 | ||
3. Grad der Auslegungsbestimmtheit | 438 | ||
4. Rückwirkungsverbot für den Richter? | 438 | ||
V. Faktische Einschränkungen der Strafrechtsbestimmtheit | 439 | ||
1. Absprachen im Strafprozeß | 440 | ||
2. Compliance | 441 | ||
VI. Resumée | 443 | ||
Autorenverzeichnis | 445 |