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Schmitt, C. (2006). Die Diktatur. Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf. 7. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47940-5
Schmitt, Carl. Die Diktatur: Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf. (7).Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47940-5
Schmitt, C (2006): Die Diktatur: Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf, 7,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47940-5

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Die Diktatur

Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf

Schmitt, Carl

(2006)

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About The Author

Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933–1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (»Freund-Feind-Theorie«) hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhalt XXI
I. Die kommissarische Diktatur und die Staatslehre 1
a) Die staatstechnische und die rechtsstaatliche Theorie 1
b) Die Definition der kommissarischen Diktatur bei Bodin 25
II. Die Praxis der fürstlichen Kommissare bis zum 18. Jahrhundert 42
Exkurs über Wallenstein als Diktator 77
III. Der Übergang zur souveränen Diktatur in der Staatslehre des 18. Jahrhunderts 95
IV. Der Begriff der souveränen Diktatur 127
V. Die Praxis der Volkskommissare während der französischen Revolution 150
VI. Die Diktatur in der bestehenden rechtsstaatlichen Ordnung (Der Belagerungszustand) 168
Namen- und Sachregister 203
Anhang 211
Inhaltsübersicht 212
I 213
Die heute übliche Auslegung des Art. 48 Abs. 2 213
Die praktische Durchführung des Ausnahmezustandes 214
Unzulänglichkeiten der üblichen Auslegung gegenüber der Praxis des Ausnahmezustandes 216
Regierungserklärungen zu Art. 48 Abs. 2 219
Notwendigkeit einer gründlichen Untersuchung des Art. 48 Abs. 2 220
Der Wortlaut des Art. 48 Abs. 2 222
Bedeutung des Wortes: Außer Kraft setzen 224
Entstehungsgeschichte des Art. 48 Abs. 227
II 231
Die Regelung des Art. 48 Abs. 2 als ein Provisorium 231
Unterscheidung vom Staatsnotrecht 232
Unterscheidung von der Stellung des souveränen Fürsten 234
Unterscheidung von der souveränen Diktatur einer Nationalversammlung 235
Die typische rechtsstaatliche Regelung des Ausnahmezustandes 237
Die Eigenart der Regelung des Art. 48 Abs. 2 238
Folgen einer Hinauszögerung der in Abs. 5 vorgesehenen, näheren Regelung 239
III 240
Allgemeine Grenzen der Befugnis aus Art. 48 Abs. 2 240
a) Die Verfassung als Voraussetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 241
b) Das in Art. 48 enthaltene unantastbare organisatorische Minimum 243
c) Beschränkung auf Maßnahmen und Begriff der Maßnahme 245
Prinzipieller Unterschied von normalen Rechtserscheinungen und solchen des Ausnahmezustands 250
Grenzen der Staatsrechtslehre gegenüber Art. 48 Abs. 2 251
IV 253
Das Ausführungsgesetz zu Art. 48 RV 253
Das allgemeine Schema der rechtsstaatlichen Regelung des Ausnahmezustandes 254
Geltendes Verfassungsrecht des Art. 48 und „nähere Regelung 256