Völkerrechtliche Großraumordnung
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Völkerrechtliche Großraumordnung
mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte. Ein Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht
(2009)
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Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933–1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (»Freund-Feind-Theorie«) hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.Abstract
Die vorliegende Ausgabe der »Völkerrechtlichen Großraumordnung« enthält außer kleineren Verbesserungen ein neues Schlußkapitel über den »Raumbegriff in der Rechtswissenschaft«. [...]Im übrigen muß die Abhandlung bleiben, was sie ist. Sie entstand im Frühjahr 1939 mit bestimmten Thesen und Gesichtspunkten in einer bestimmten Situation. Durch den Gang der Ereignisse hat sie manche bedeutende Bestätigung erfahren. Darin liegt ihr Wert als Dokument. Nicht aber soll sie sich mit den Ereignissen in einen Wettlauf einlassen. Daher kann ich die Ergebnisse weiterer Forschungen nicht einfach an sie anhängen. Große neue Fragen, wie das neue Problem der westlichen Hemisphäre und das Verhältnis von Land und Meer im Völkerrecht, bedürfen eines eigenen Ansatzes. Hierfür kann ich, als auf einen ersten Beginn, auf die Ausführungen verweisen, die ich vor Hochschullehrern der Geschichte am 8. Februar 1941 in Nürnberg gemacht habe und die inzwischen in dem Sammelwerk »Das Reich und Europa« bei Koehler und Amelang (Leipzig 1941) erschienen sind.Möge der Leser es recht verstehen, wenn ich der Schrift das Motto gebe: »Wir gleichen Seeleuten auf ununterbrochener Fahrt und jedes Buch kann nicht mehr als ein Logbuch sein«.Berlin, den 28. Juli 1941Aus: Vorbemerkung zur Ausgabe von 1941
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsübesicht | 7 | ||
Vorbemerkung | 9 | ||
Allgemeines | 11 | ||
I. Beispiele unechter oder überholter Raumprinzipien | 15 | ||
II. Die Monroedoktrin als der Präzedenzfall eines völkerrechtlichen Großraumprinzips | 22 | ||
III. Der Grundsatz der Sicherheit der Verkehrswege des britischen Weltreiches | 34 | ||
IV. Minderheiten- und Volksgruppenrecht im mittel- und osteuropäischen Großraum | 42 | ||
V. Der Reichsbegriff im Völkerrecht | 49 | ||
VI. Reich und Raum | 64 | ||
VII. Der Raumbegriff in der Rechtswissenschaft | 74 |