Verfassungslehre
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Verfassungslehre
(2010)
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Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933–1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (»Freund-Feind-Theorie«) hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.Abstract
Carl Schmitt gehört nach wie vor zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern des 20. Jahrhunderts. In seiner Verfassungslehre formulierte er grundsätzliche, auch heute noch immer gültige Gedanken zu einem juristischen Kernthema - weshalb sich der Verlag zur zehnten Auflage entschlossen hat.»Die vorliegende Arbeit ist weder ein Kommentar noch eine Reihe monographischer Einzelabhandlungen, sondern der Versuch eines Systems. In Deutschland liegen heute zur Weimarer Verfassung ausgezeichnete Kommentare und Monographien vor, deren hoher Wert in Theorie und Praxis anerkannt ist und keines Lobes mehr bedarf. Es ist aber notwendig, sich außerdem auch um den systematischen Aufbau einer Verfassungstheorie zu bemühen und das Gebiet der Verfassungslehre als besonderen Zweig der Lehre des öffentlichen Rechts zu behandeln.«Auszug aus Carl Schmitts Vorwort zur 1. Auflage 1928
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | XVII | ||
I. Abschnitt: Begriff der Verfassung | 1 | ||
§ 1 Absoluter Verfassungsbegriff (Die Verfassung als einheitliches Ganzes) | 3 | ||
I. Verfassung als Gesamtzustand konkreter Einheit und Ordnung oder als Staatsform („Form der Formen\") — oder als Prinzip der Bildung der politischen Einheit | 4 | ||
II. Verfassung im normativen Sinne („Norm der Normen\") | 7 | ||
§ 2 Relativer Verfassungsbegriff (Die Verfassung als eine Vielheit einzelner Gesetze) | 11 | ||
I. Auflösung der Verfassung in Verfassungsgesetze | 11 | ||
II. Die geschriebene Verfassung | 13 | ||
III. Erschwerte Abänderbarkeit als formales Kennzeichen des Verfassungsgesetzes | 16 | ||
§ 3 Der positive Verfassungsbegriff (Die Verfassung als Gesamtentscheidung über Art und Form der politischen Einheit) | 20 | ||
I. Die Verfassung als Akt der verfassunggebenden Gewalt | 21 | ||
II. Die Verfassung als politische Entscheidung | 23 | ||
III. Der Kompromißcharakter der Weimarer Verfassung | 28 | ||
§ 4 Idealbegriff der Verfassung (in einem auszeichnenden Sinne, wegen eines bestimmten Inhalts so genannte „Verfassung\") | 36 | ||
I. Vieldeutigkeit der Idealbegriffe, insbesondere Freiheit | 36 | ||
II. Der Idealbegriff der bürgerlich-rechtsstaatlichen Verfassung | 37 | ||
III. Die beiden Bestandteile der modernen Verfassung | 40 | ||
§ 5 Die Bedeutungen des Wortes „Grundgesetz\", Grundnorm oder lex fundamentalis (Zusammenfassende Übersicht) | 42 | ||
I. 9 Bedeutungen des Wortes Grundgesetz | 42 | ||
II. Verbindungen der verschiedenen Bedeutungen | 43 | ||
III. Verfassung bedeutet im vorliegenden Buch Verfassung im positiven Sinne | 44 | ||
§ 6 Entstehung der Verfassung | 44 | ||
I. Eine Verfassung entsteht durch einseitige Entscheidung oder gegenseitige Vereinbarung | 44 | ||
II. Geschichtliche Übersicht über die Entstehung der modernen europäischen Verfassungen | 44 | ||
§ 7 Die Verfassung als Vertrag (Der echte Verfassungsvertrag) | 61 | ||
I. Unterscheidung des sog. Staats- oder Sozialvertrages vom Verfassungsvertrag | 61 | ||
II. Der echte Verfassungsvertrag als Bundesvertrag. Unechte Verfassungsverträge innerhalb einer politischen Einheit | 62 | ||
III. Der echte Verfassungsvertrag als Status-Vertrag (Kritik des Satzes: pacta sunt servanda) | 66 | ||
IV. Verfassung und völkerrechtliche Verträge | 71 | ||
§8 Die verfassunggebende Gewalt | 75 | ||
I. Die verfassunggebende Gewalt als politischer Wille | 75 | ||
II. Subjekt der verfassunggebenden Gewalt | 77 | ||
III. Betätigung der verfassunggebenden Gewalt, insbesondere die demokratische Praxis | 82 | ||
§9 Legitimität einer Verfassung | 87 | ||
I. Arten der Legitimität einer Verfassung | 87 | ||
II. Legitimität einer Verfassung bedeutet nicht, daß eine Verfassung nach früher geltenden Verfassungsgesetzen zustande gekommen ist | 88 | ||
III. Dynastische und demokratische Legitimität | 90 | ||
§ 10 Folgerungen aus der Lehre von der verfassunggebenden Gewalt, insbesondere der verfassunggebenden Gewalt des Volkes | 91 | ||
I. Ständiges Vorhandensein (Permanenz) der verfassunggebenden Gewalt | 91 | ||
II. Kontinuität des Staates bei Verfassungsbeseitigung und -durchbrechung, sofern nur die verfassunggebende Gewalt die gleiche bleibt | 93 | ||
III. Das Problem der Kontinuität bei Änderung des Subjekts der verfassunggebenden Gewalt (Verfassungsvernichtung) | 94 | ||
IV. Unterscheidung der verfassunggebenden Gewalt des Volkes von jeder konstituierten, d. h. verfassungsgesetzlichen Gewalt | 98 | ||
§ 11 Aus dem Begriff der Verfassung abzuleitende Begriffe (Verfassungsänderung, Verfassungsdurchbrechung, Verfassungssuspension, Verfassungsstreitigkeit, Hochverrat) | 99 | ||
I. Übersicht | 99 | ||
II. Verfassungsgesetzliche Verfassungsänderungen (Verfassungsrevision, Amendement) | 101 | ||
III. Verfassungsstreitigkeiten | 112 | ||
IV. Die Verfassung als Angriffs- und Schutzobjekt bei Hochverrat | 119 | ||
II. Abschnitt: Der rechtsstaatliche Bestandteil der modernen Verfassung | 123 | ||
§12 Die Prinzipien des bürgerlichen Rechtsstaates | 125 | ||
I. Unterscheidung des rechtsstaatlichen Bestandteils vom politischen Bestandteil der modernen Verfassung | 125 | ||
II. Der Begriff des Rechtsstaates | 129 | ||
§13 Der rechtsstaatliche Gesetzesbegriff | 138 | ||
I. Recht und Gesetz im bürgerlichen Rechtsstaat | 138 | ||
II. Der sog. formelle Gesetzesbegriff | 143 | ||
III. Der politische Gesetzesbegriff | 146 | ||
IV. Die Bedeutung des generellen Charakters der Rechtsnorm | 151 | ||
§ 14 Die Grundrechte | 157 | ||
I. Geschichtliche Übersicht | 157 | ||
II. Geschichtliche und rechtliche Bedeutung der feierlichen Erklärung von Grundrechten | 161 | ||
III. Sachliche Einteilung und Unterscheidung der Grundrechte | 163 | ||
IV. Institutionelle Garantien sind von Grundrechten zu unterscheiden | 170 | ||
V. Grundpflichten sind im bürgerlichen Rechtsstaat nichts anderes als verfassungsgesetzliche Pflichten | 174 | ||
VI. Einteilung der Grundrechte hinsichtlich des Schutzes gegen Einschränkungen und Eingriffe | 175 | ||
§ 15 Die Unterscheidung (sog. Teilung) der Gewalten | 182 | ||
I. Die geschichtliche Entstehung der Lehre von der Gewaltenunterscheidung | 182 | ||
II. Trennung und Balancierung der Gewalten | 186 | ||
§ 16 Bürgerlicher Rechtsstaat und politische Form | 200 | ||
I. Die Verfassung des bürgerlichen Rechtsstaates ist immer eine gemischte Verfassung | 200 | ||
II. Die zwei Prinzipien politischer Form (Identität und Repräsentation) | 204 | ||
III. Begriff der Repräsentation | 208 | ||
IV. Die moderne Verfassung als Verbindung und Mischung bürgerlich- rechtsstaatlicher Prinzipien mit politischen Formprinzipien | 216 | ||
III. Abschnitt: Der politische Bestandteil der modernen Verfassung | 221 | ||
§ 17 1. Die Lehre von der Demokratie, Grundbegriffe | 223 | ||
I. Übersicht über einige Begriffsbestimmungen | 223 | ||
II. Der Begriff der Gleichheit (allgemeine Menschengleichheit, substantielle Gleichheit) | 226 | ||
III. Definition der Demokratie | 234 | ||
§ 18 Das Volk und die demokratische Verfassung | 238 | ||
I. Das Volk vor und über der Verfassung | 238 | ||
II. Das Volk innerhalb der Verfassung (Wahlen und Abstimmungen) | 239 | ||
III. Das Volk neben der verfassungsgesetzlichen Regelung (öffentliche Meinung) | 242 | ||
IV. Übersicht über die Bedeutungen des Wortes „Volk\" für eine moderne Verfassungslehre | 251 | ||
§ 19 Folgerungen aus dem politischen Prinzip der Demokratie | 252 | ||
I. Allgemeine Tendenzen | 252 | ||
II. Der Staatsbürger in der Demokratie | 253 | ||
III. Die Behörden (demokratische Methoden der Bestimmung von Behörden und Beamten) | 256 | ||
§ 20 Anwendungen des politischen Prinzips der Demokratie auf den einzelnen Gebieten des staatlichen Lebens | 258 | ||
I. Demokratie und Gesetzgebung | 258 | ||
II. Demokratie und Regierung | 265 | ||
III. Demokratie und völkerrechtlicher Verkehr | 269 | ||
IV. Demokratie und Verwaltung | 271 | ||
V. Demokratie und Justiz | 273 | ||
§ 21 Grenzen der Demokratie | 276 | ||
I. Grenzen des Prinzips der Identität | 276 | ||
II. Grenzen aus der Natur des Volkes | 277 | ||
III. Grenzen in der Praxis der heutigen Demokratie | 277 | ||
IV. Kritik des Satzes: „Mehrheit entscheidet | 278 | ||
§ 22 2. Die Lehre von der Monarchie | 282 | ||
I. Begründungen der Monarchie (theokratische, patriarchalische, patrimoniale, Beamten- und zäsaristische Monarchie) | 282 | ||
II. Verfassungstheoretische Bedeutung der verschiedenen Rechtfertigungen der Monarchie | 285 | ||
III. Die Stellung des Monarchen in der modernen Verfassung | 288 | ||
IV. Der Staatspräsident in einer republikanischen Verfassung | 290 | ||
§ 23 3. Aristokratische Elemente in modernen bürgerlich-rechtsstaatlichen Verfassungen | 292 | ||
I. Das aristokratische Prinzip als Mittel der Gewaltenunterscheidung | 292 | ||
II. Idee und Rechtfertigung des Zweikammersystems | 293 | ||
III. Die geschichtlichen Typen des Zweikammersystems (Oberhaus, Herrenhaus, Senat, Staatenhaus) | 295 | ||
IV. Zuständigkeit und Befugnisse des Oberhauses | 299 | ||
V. Unvereinbarkeit der Doppelmitgliedschaft | 303 | ||
§ 24 4. Das parlamentarische System | 303 | ||
I. Vieldeutigkeit des Wortes „Parlamentarismus | 303 | ||
II. Die ideellen Grundlagen des parlamentarischen Systems | 307 | ||
III. Folgerungen aus dem Grundgedanken des parlamentarischen Systems | 316 | ||
§ 25 Geschichtliche Übersicht über die Entwicklung des parlamentarischen Systems | 320 | ||
I. Wichtigste Daten der geschichtlichen Entwicklung in England | 320 | ||
II. Die Entwicklung in Frankreich und Belgien | 326 | ||
III. Die Entwicklung in Deutschland | 330 | ||
§ 26 Übersicht über die Gestaltungsmöglichkeiten des parlamentarischen Systems | 338 | ||
I. Entscheidender Gesichtspunkt: Übereinstimmung von Parlament und Regierung | 338 | ||
II. Mittel, um die Übereinstimmung zu bewirken | 338 | ||
III. „Fälle\" der parlamentarischen Verantwortlichkeit | 339 | ||
§ 27 Das parlamentarische System der Weimarer Verfassung | 340 | ||
I. Die Verbindung der vier Untersysteme | 340 | ||
II. Übersicht | 342 | ||
III. Die Praxis des parlamentarischen Systems der Weimarer Verfassung | 343 | ||
§ 28 Die Auflösung des Parlaments | 353 | ||
I. Arten der Auflösung | 353 | ||
II. Das Auflösungsrecht des Reichspräsidenten | 355 | ||
IV. Abschnitt: Verfassungslehre des Bundes | 361 | ||
§ 29 Grundbegriffe einer Verfassungslehre des Bundes | 363 | ||
I. Übersicht über die Arten zwischenstaatlicher Beziehungen und Verbindungen | 363 | ||
II. Folgerungen aus der Begriffsbestimmung des Bundes | 367 | ||
III. Die rechtlichen und politischen Antinomien des Bundes und ihre Aufhebung durch das Erfordernis der Homogenität | 370 | ||
§ 30 Folgerungen aus den Grundbegriffen der Verfassungslehre des Bundes | 379 | ||
I. Jeder Bund hat als solcher eine politische Existenz mit einem selbständigen jus belli | 379 | ||
II. Jeder Bund ist als solcher sowohl völkerrechtliches wie staatsrechtliches Subjekt | 379 | ||
III. Jeder Bund hat ein Bundesgebiet | 383 | ||
IV. Bundesrepräsentation, Bundeseinrichtungen und -behörden, Bundeszuständigkeit | 384 | ||
V. Hochverräterische Unternehmungen gegen den Bund | 387 | ||
VI. Demokratie und Föderalismus | 388 | ||
Register | 392 | ||
Register der Artikel der Reichsverfassung | 392 | ||
Namenregister | 394 | ||
Sachregister | 398 |