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Deutsches Privatrecht

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Gierke, O. (2010). Deutsches Privatrecht. Dritter Band: Schuldrecht. 2. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53424-1
Gierke, Otto von. Deutsches Privatrecht: Dritter Band: Schuldrecht. (2).Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53424-1
Gierke, O (2010): Deutsches Privatrecht: Dritter Band: Schuldrecht, 2,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53424-1

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Deutsches Privatrecht

Dritter Band: Schuldrecht

Gierke, Otto von

(2010)

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Otto von Gierke (1841–1921) war ein bedeutender Rechtshistoriker. Gierke studierte an den Universitäten Berlin und Heidelberg Rechtswissenschaften und promovierte 1860 bei Carl Gustav Homeyer. Die Habilitation erfolgte 1967. Nach seiner Teilnahme am Deutsch-Französischen Krieg folgte er einem Ruf an die Universität Breslau. 1884 wurde er ordentlicher Professor in Heidelberg und wechselte 1887 an die Universität Berlin, deren Rektor er 1902 wurde. Gierke hat die Rechtswissenschaft insbesondere im Bereich des Genossenschafts- und Körperschaftsrechts nachhaltig geprägt.

Abstract

Das »Deutsche Privatrecht«, dessen drei Bände »Allgemeiner Teil und Personenrecht«, »Sachenrecht« und »Schuldrecht« in den Jahren 1895, 1905 und 1917 im Druck erschienen und dessen vierter Band »Familienrecht« erst 2010 aus dem Nachlaß herausgegeben wurde, ist nach dem »Genossenschaftsrecht« das zweite und letzte monumentale Hauptwerk Ottos von Gierke, des wohl bedeutendsten Repräsentanten der Germanistik des späten 19. Jh. Schon zu seiner Zeit als führender Dogmatiker anerkannt, bedurfte es der sozial- und rechtspolitischen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts, um das volle Ausmaß seiner zukunftsweisenden privat- und sozialrechtlichen Konzeptionen zu erfassen.

Das »Deutsche Privatrecht«, dessen Abfassung Gierke für das hochangesehene Systematische Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft übernommen hatte, wurde von der Kodifikation des Bürgerlichen Rechts i.J. 1900 eingeholt. Steht der erste Band noch in germanistischer Tradition, wenngleich inhaltlich neu und zukunftsweisend, insbesondere in den Abschnitten über das Persönlichkeitsrecht und Verbandsrecht, so nimmt Gierke für die folgenden Bände die Herausforderung der neuen Ära an. Er entscheidet sich für eine Gesamtdarstellung der geltenden Privatrechtsordnung unter eindringlicher Akzentuierung ihrer »germanistischen Grundbestandteile«. Darüber hinaus aber sind diese Bände zu einem weiteren eindrucksvollen Zeugnis für die enge und produktive Wechselwirkung zwischen geschichtlichem Rückblick und aktueller Dogmatik geworden, die Gierkes gesamtes Werk auszeichnet - man denke etwa an die aus geschichtlicher Rückbesinnung gewonnene Konzeption des modernen Arbeitsvertrags. Bewunderung nötigen auch heute die Anschauungskraft und Lebensnähe seiner dogmatischen Ausführungen und die souveräne Beherrschung des außerordentlich breiten Spektrums von Literatur und Quellen ab.

Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis IX
Dritter Abschnitt: Schuldrecht 1
Erstes Kapitel: Schuldverhältnisse überhaupt 1
Erster Titel: Bau der Schuldverhältnisse 1
§ 173. Geschichtliche Entwicklung des deutschen Schuldrechts 1
§ 174. Schuld und Haftung 8
§ 175. Begriff und Wesen der Schuldverhältnisse 52
§ 176. Inhalt der Schuldverhältnisse 63
Zweiter Titel: Werden der Schuldverhältnisse 110
§ 177. Begründung der Schuldverhältnisser 110
§ 178. Änderung der Schuldverhältnisse 118
§ 179. Beendigung der Schuld Verhältnisse 144
Dritter Titel: Rechtsnachfolge in Schuld Verhältnisse 179
§ 180. Rechtsnachfolge in Forderungen 179
§ 181. Rechtsnachfolge in Schulden 210
Vierter Titel: Schuldrechtliche Gemeinschaft 245
§ 182. Schuldgemeinschaft 245
§ 183. Forderungsgemeinschaft 268
Zweites Kapitel: Schuldverhältnisse ans Rechtsgeschäften 282
Erster Titel: Schuldverhältnisse aus Rechtsgeschäften überhaupt 282
§ 184. Der Schuldvertrag 282
§ 185. Das einseitige Schuldversprechen 310
§ 186. Form der Schuldverträg 325
§ 187. Bestärkungsmittel bei Schuldverträgen 358
§ 188. Verträge auf Leistung an Dritte 377
§ 189. Verträge auf Leistung Dritter 403
Zweiter Titel: Einzelne Schuldverträge 408
§ 190. Arten der Schuldverträge 408
§ 191. Schenkung 415
§ 192. Kauf 434
§ 193. Gewährleistung für Rechtsmängel 457
§ 194. Gewährleistung für Sachmängel 466
§ 195. Besondere Arten des Kaufes 489
§ 196. Miete und Pacht 508
§ 197. Besondere Arten von Miete und Pacht 533
§ 198. Leihe und Darlehen 569
§ 199. Dienstvertrag 590
§ 200. Besondere Arten von Dienstverträgen 637
§ 201. Werkvertrag 688
§ 202. Mäklervertrag 709
§ 203. Auftrag 718
§ 204. Verwahrungsvertrag 727
§ 205. Verlagsvertrag 746
§ 206. Bürgschaft 769
§ 207. Selbständige Sicherungsverträge 793
§ 208. Spiel und Wette 806
§ 209. Gesellschaftsvertrag 828
§ 210. Abstrakte Schuldverträge 859
Drittes Kapitel: Schuldverhältnisse ans unerlaubten Handlungen 879
§ 211. Begriff und Umfang 879
§ 212. Verantwortlichkeit für eigenes widerrechtliches Verhalten 905
§ 213. Haftung für Andere 922
§ 214. Haftung für Tiere und leblose Sachen 936
§ 215. Rechtsfolgen der unerlaubten Handlung 958
Viertes Kapitel: Schuldverhältnisse aus sozialen Zusammenhängen 979
§ 216. Geschäftsführung ohne Auftrag 979
§ 217. Vorlegung von Sachen 991
§ 218. Ungerechtfertigte Bereicherung 993
§ 219. Schuldverhältnisse aus Rechtsgemeinschaft 1025