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Trafic d'influence: Der Straftatbestand des missbräuchlichen Handels mit Einfluss als Modell zur Schließung von Strafbarkeitslücken?

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Zeiser, R. (2012). Trafic d'influence: Der Straftatbestand des missbräuchlichen Handels mit Einfluss als Modell zur Schließung von Strafbarkeitslücken?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53773-0
Zeiser, Roland. Trafic d'influence: Der Straftatbestand des missbräuchlichen Handels mit Einfluss als Modell zur Schließung von Strafbarkeitslücken?. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53773-0
Zeiser, R (2012): Trafic d'influence: Der Straftatbestand des missbräuchlichen Handels mit Einfluss als Modell zur Schließung von Strafbarkeitslücken?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53773-0

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Trafic d'influence: Der Straftatbestand des missbräuchlichen Handels mit Einfluss als Modell zur Schließung von Strafbarkeitslücken?

Zeiser, Roland

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 238

(2012)

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About The Author

Roland Zeiser, Jahrgang 1977, studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sein Referendariat absolvierte er in Freiburg, Frankfurt am Main und Halifax, Kanada. Nach dem zweiten Staatsexamen arbeitete er neben der Anfertigung seiner Dissertation in einer Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg. 2008 erwarb er im Rahmen eines Postgraduiertenstudiums an der University of Auckland, Neuseeland, einen Master-of-Laws-Abschluss. Seit 2009 ist er im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Baden-Württemberg tätig.

Abstract

Die Untersuchung befasst sich mit dem insbesondere im französischen Strafrecht existierenden Tatbestand des »Trafic d'influence« (Dt.: Missbräuchlicher Handel mit Einfluss). Der den Korruptionsdelikten zuzuordnende Straftatbestand wird dadurch verwirklicht, dass bestehender oder behaupteter Einfluss auf die öffentliche Verwaltung »verkauft« bzw. »gekauft« wird. Vom deutschen Strafrecht werden entsprechende Verhaltensweisen nur in wenigen Fällen erfasst.

Ziel der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob ein solcher Straftatbestand in das deutsche Recht eingeführt werden sollte, was die Strafwürdigkeit entsprechender Verhaltensweisen voraussetzt. Nachdem die einzelnen Kriterien zur Beurteilung der Strafwürdigkeit zunächst abstrakt bestimmt werden, wird schließlich aufgezeigt, dass bestimmte Fallkonstellationen des missbräuchlichen Handels mit Einfluss als strafwürdig anzusehen sind und deshalb pönalisiert werden sollten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 16
Einführung 23
A. Problemstellung 23
B. Gang der Untersuchung 24
Teil 1: Allgemeines zum missbräuchlichen Handel mit Einfluss 28
A. Der Begriff des missbräuchlichen Handels mit Einfluss 28
B. Die Grundstruktur des missbräuchlichen Handels mit Einfluss 29
C. Abgrenzung zum anerkannten Lobbyismus und zum Sponsoring 31
D. Missbräuchlicher Handel mit Einfluss in anderen Rechtsordnungen 36
I. Allgemeines 36
II. Verbotene Intervention, § 308 öStGB 38
E. Internationale Vorgaben 40
I. Die VN-Konvention 43
1. Die Konvention im Allgemeinen 43
2. Art. 18 VN-K 44
II. Die Strafrechtskonvention des Europarates 47
1. Die Konvention im Allgemeinen 47
2. Art. 12 EuR-K 48
III. Umsetzung der Konventionen durch den deutschen Gesetzgeber 51
1. Umsetzung der VN-Konvention 51
2. Umsetzung der Europaratskonvention 52
Teil 2: Der missbräuchliche Handel mit Einfluss im französischen Recht 54
A. Allgemeines 54
I. Das französische Strafgesetzbuch und die Korruptionsstraftatbestände 54
II. Historische Entwicklung des missbräuchlichen Handels mit Einfluss 56
1. Römisches Recht 56
2. Das vorrevolutionäre Recht in Frankreich 58
3. Die weitere Entwicklung in Frankreich bis zur Einführung der Straftatbestände 58
4. Reformen der Straftatbestände 61
III. Bedeutung in der französischen Strafrechtspflege 62
B. Struktur 64
I. Passiver missbräuchlicher Handel mit Einfluss 64
1. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale 64
a) Täterkreis 65
b) Tathandlung 67
c) Angebote, Versprechungen, Zuwendungen, Geschenke oder sonstige Vorteile 70
d) Missbrauch des tatsächlichen oder vermeintlichen Einflusses 70
e) Auszeichnungen, Beschäftigungsverhältnisse, Aufträge oder andere begünstigende Entscheidungen 71
f) Behörde oder öffentliche Verwaltung 73
g) Vorsatz 73
2. Sonstiges 74
II. Aktiver missbräuchlicher Handel mit Einfluss 76
1. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale 77
2. Rechtsfolgen 78
III. Missbräuchlicher Handel mit Einfluss zwischen Privatpersonen 78
C. Abgrenzung zu anderen Straftatbeständen des NCP 80
I. Korruption 81
II. Betrug 84
III. Übermäßige Gebührenerhebung 85
IV. Rechtswidrige Interessennahme 86
V. Günstlingswirtschaft 88
Teil 3: Beurteilung des missbräuchlichen Handels mit Einfluss nach deutscher Rechtslage 89
A. Rechtslage im deutschen Strafrecht 89
I. §§ 331 bis 334 StGB 90
1. Vorteilsannahme, § 331 Abs. 1 StGB 91
a) Die Dienstausübung 92
b) Einschränkende Tatbestandsauslegung bei Wahlkampfspenden 98
c) Die Dienstausübung i.S.v. § 331 Abs. 1 StGB und jede andere günstige Entscheidung i.S.v. Art. 432–11 Nr. 2 NCP 99
2. Vorteilsgewährung § 333 Abs. 1 StGB 100
3. Bestechlichkeit und Bestechung, §§ 332 I, 334 I StGB 101
II. Abgeordnetenbestechung, § 108 e Abs. 1 StGB 102
III. Rechtsbeugung, § 339 StGB 103
IV. Betrug, § 263 Abs. 1 StGB 103
V. Untreue, § 266 Abs. 1 StGB 104
1. Untreue zu Lasten einer öffentlichen Stelle 104
2. Untreue zu Lasten einer politischen Partei 105
B. Rechtslage im Nebenstrafrecht 107
I. Parteiengesetz 107
II. Steuerrecht 108
1. Erfassung des Einflusskäufers 108
2. Erfassung des Einflusshändlers 108
C. Rechtslage im Disziplinarrecht 109
I. § 71 BBG 110
II. §§ 97–105 BBG 112
III. §§ 61 Abs. 1 S. 3 Alt. 2, 77 Abs. 1 S. 2 BBG 113
D. Zusammenfassung 114
I. Bestehende Strafbarkeitslücken 114
II. Sanktionierung des missbräuchlichen Handels mit Einfluss durch Nebenstrafrecht und Disziplinarrecht 115
Teil 4: Festlegung der Strafwürdigkeitskriterien 116
A. Der Begriff der Strafwürdigkeit 117
I. Meinungsstand 117
II. Beurteilung der vertretenen Ansichten 119
B. Unterscheidung zwischen Verhaltens- und Sanktionsvorschriften? 119
C. Festlegung der maßgeblichen Kriterien der Strafwürdigkeit 121
I. Die Rechtsgutsbeeinträchtigung: Der Bezugspunkt der Strafwürdigkeit 122
1. Strafrecht als Rechtsgüterschutz 122
2. Die Rechtsgutstheorie und ihre Kritik 123
3. Die Lösung der Begriffsproblematik 125
4. Die Materialisierungskomponenten 126
5. Folgen für die Rechtsgutskritik und die Bestimmung der Strafwürdigkeit 129
6. Personales und dualistisches Rechtsgutskonzept 130
7. Erheblichkeit oder Sozialschädlichkeit der Rechtsgutsverletzung? 132
II. Die Bedeutung des Deliktstyps 133
1. Abhängigkeit der Normlegitimation vom Deliktstyp 133
2. Das abstrakte Gefährdungsdelikt 135
3. Das Kumulationsdelikt 137
4. Das Vorbereitungsdelikt 142
III. Weitere Straflimitierungskriterien 146
1. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 147
a) Die Geeignetheit 148
b) Die Erforderlichkeit 149
c) Die Verhältnismäßigkeit i.e.S. 152
2. Der allgemeine Gleichheitssatz 154
3. Der Bestimmtheitsgrundsatz 156
D. Einschätzungsprärogative des Strafgesetzgebers 157
E. Zwischenergebnis 160
Teil 5: Prüfung der Strafwürdigkeit des missbräuchlichen Handels mit Einfluss 162
A. Ansichten zur Strafwürdigkeit des missbräuchlichen Handels mit Einfluss 162
I. Ansichten in Frankreich 162
II. Ansichten in Deutschland 163
B. Prüfung der Strafwürdigkeit des missbräuchlichen Handels mit Einfluss 166
I. Rechtsgutsbestimmung 166
1. Das Rechtsgut der §§ 331 ff StGB 166
a) Die wesentlichen Ansichten zum einheitlichen Rechtsgut der §§ 331 ff StGB 167
b) Das komplexe Rechtsgut der §§ 331 ff StGB 169
2. Das Rechtsgut des missbräuchlichen Handels mit Einfluss 172
a) Ansichten in Frankreich 172
b) Weitere Ansichten zum Rechtsgut des missbräuchlichen Handels mit Einfluss 173
c) Prüfung des Rechtsguts des missbräuchlichen Handels mit Einfluss 174
aa) Rechtsgut von Art. 433–2 NCP 174
bb) Rechtsgut von Art. 432–11 Nr. 2 und Art. 433–1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Alt. 2 NCP 176
II. Die Bestimmung der Deliktsstruktur 177
1. Die Deliktsstruktur der §§ 331 ff StGB 177
2. Die Deliktsstruktur des missbräuchlichen Handels mit Einfluss 180
a) Deliktsstruktur von Art. 433–2 NCP 181
aa) Erfolgloses Hinwirken eines der Beteiligten auf den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung (Fallgruppe 1) 181
bb) Abschluss einer Unrechtsvereinbarung zwischen dem Einflusskäufer und der Mittelsperson (Privatperson), ohne dass ein Einflussmissbrauch erfolgt (Fallgruppe 2) 183
cc) Vornahme der Einflussnahmehandlung durch die Mittelsperson nach Abschluss einer Unrechtsvereinbarung (Fallgruppe 3) 184
dd) Erfolgloses oder erfolgreiches Hinwirken der Mittelsperson auf den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung, nachdem der Einfluss erfolgreich missbraucht wurde (Fallgruppe 4) 186
ee) Zwischenergebnis 187
b) Deliktsstruktur der Art. 432–11 Nr. 2, 433–1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Alt. 2 NCP 188
3. Zwischenergebnis 190
III. Prüfung der weiteren Strafrechtslimitierungskomponenten 191
1. Vereinbarkeit der Tatbestandsalternativen des Art. 433–2 NCP mit den Strafrechtslimitierungskomponenten 192
a) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 192
aa) Die Geeignetheit 192
bb) Die Erforderlichkeit 193
cc) Die Verhältnismäßigkeit i.e.S. 195
b) Der allgemeine Gleichheitssatz 199
c) Der Bestimmtheitsgrundsatz 201
d) Zwischenergebnis 202
2. Vereinbarkeit der Tatbestandsalternativen der Art. 432–11 Nr. 2 und Art. 433–1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Alt. 2 NCP mit den Straflimitierungskomponenten 202
a) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 202
b) Der allgemeine Gleichheitssatz 203
c) Der Bestimmtheitsgrundsatz 204
C. Ergebnis der Strafwürdigkeitsprüfung 204
Teil 6: Entwurf eines Straftatbestandes 206
A. Aufbau des Straftatbestandes 206
I. Einführung eines aktiven und passiven Straftatbestandes? 206
II. Die übrigen Tatbestandsmerkmale 208
B. Vorschlag eines noch einzuführenden Straftatbestandes 212
C. Einordnung des Straftatbestandes in das deutsche StGB 212
Ergebnis der Untersuchung 214
Gesetzesmaterialien 217
Literaturverzeichnis 221
Sachwortverzeichnis 237