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Sodan, H. (2012). Staatliches Gebührenrecht für Zahnärzte als Verfassungsproblem. Die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte auf dem Prüfstand des Grundgesetzes. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53973-4
Sodan, Helge. Staatliches Gebührenrecht für Zahnärzte als Verfassungsproblem: Die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte auf dem Prüfstand des Grundgesetzes. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53973-4
Sodan, H (2012): Staatliches Gebührenrecht für Zahnärzte als Verfassungsproblem: Die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte auf dem Prüfstand des Grundgesetzes, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53973-4

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Staatliches Gebührenrecht für Zahnärzte als Verfassungsproblem

Die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte auf dem Prüfstand des Grundgesetzes

Sodan, Helge

Schriften zum Gesundheitsrecht, Vol. 27

(2012)

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About The Author

Prof. Dr. Helge Sodan wurde 1959 geboren. Seine Habilitation erfolgte 1996 an der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 1997 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht an der Freien Universität Berlin. Seit 2006 ist er ferner Vorstandsvorsitzender und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR). Von 2000 bis 2007 war er Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.

Abstract

Die Gebührenpositionen für die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verharrten 24 Jahre lang auf dem Stand von 1988. Die meisten Gebührensätze wurden auch durch die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte vom 5. Dezember 2011 nicht angehoben, obwohl sich seit 1988 ein Anstieg der Verbraucherpreise von über 50% feststellen lässt.

Die vorliegende Schrift untersucht die Frage, inwieweit die GOZ-Novelle von 2011 mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Für diese Prüfung ist insbesondere das Grundrecht der Berufsfreiheit maßgebend, vor allem in seiner Funktion als Abwehrrecht. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in dieses Grundrecht scheidet hier schon deshalb aus, weil der Bund nicht die notwendige Verbandskompetenz zur Regelung der zahnärztlichen Gebühren besitzt. Darüber hinaus hält sich die GOZ-Novelle nicht an die Vorgaben in § 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) als Ermächtigungsgrundlage. Damit verstößt die Novelle gegen Art. 80 Abs. 1 GG, der Anforderungen für den Erlass von Rechtsverordnungen aufstellt. Künftige Regelungen der GOZ müssen vor allem beachten, dass nach den Vorgaben des § 15 Satz 3 ZHG die Vergütungen der $aeinzelnen$z Leistungen den berechtigten Interessen der Zahnärzte und ihrer Patienten Rechnung zu tragen haben; Belange staatlicher Beihilfestellen und privater Krankenversicherungsunternehmen sind nicht zu berücksichtigen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 10
Erster Teil: Einleitung 13
A. Berechnung der Vergütungen für privatzahnärztliche Tätigkeiten 14
B. Finanzielle Erwägungen des Verordnungsgebers zur Novellierung der GOZ 16
C. Zur Historie der Gebührenordnungen für privatzahnärztliche Tätigkeiten 17
Zweiter Teil: Zur Verfassungsmäßigkeit der GOZ-Novelle von 2011 20
A. Grundrecht der Berufsfreiheit als Abwehrrecht 21
I. Eröffnung des Schutzbereichs der Berufsfreiheit 23
1. Sachlicher Schutzbereich 23
2. Personeller Schutzbereich 26
II. Eingriffe in den Schutzbereich der Berufsfreiheit 27
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Grundrechtseingriffe 28
1. Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 15 ZHG als Ermächtigungsgrundlage für die GOZ-Novelle 28
a) Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG 29
b) Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG 30
c) Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG 30
d) Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG 30
aa) Problemaufriss – Sperrwirkung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG? 31
bb) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum ärztlichen Gebührenrecht 33
cc) Einwände gegen die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts 34
e) Fazit 38
2. Materielle Verfassungsmäßigkeit des § 15 ZHG als Ermächtigungsgrundlage für die GOZ-Novelle 38
3. Formelle Verfassungsmäßigkeit der GOZ-Novelle 39
4. Materielle Verfassungsmäßigkeit der GOZ-Novelle 39
a) Vereinbarkeit der GOZ-Novelle mit den Vorgaben des § 15 ZHG 39
aa) Anforderungen des § 15 ZHG 39
(α) Interessen von Zahnärzten und Patienten 40
(β) Berechtigte Interessen 41
(γ) Bezogen auf die einzelne Leistung 42
(δ) Fazit 46
bb) Subsumtion 46
(α) Fehlende Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Zahnärzte 48
(β) Fehlerhaftes Verfahren wegen inkonsequenter Anwendung einer Berechnungsmethode? 54
(γ) Unzulässige Berücksichtigung der Interessen der staatlichen Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungsunternehmen 56
(δ) Unzulässiges Unterschreiten von BEMA-Sätzen 57
cc) Fazit 60
b) Vereinbarkeit der GOZ-Novelle mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 61
aa) Legitimer Zweck 62
bb) Geeignetheit 64
cc) Erforderlichkeit 64
dd) Angemessenheit 65
ee) Fazit 67
c) Vereinbarkeit der GOZ-Novelle mit sonstigem höherrangigen Recht 67
aa) Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem 68
bb) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 69
cc) Fazit 70
IV. Rechtsfolgen der Verfassungsverstöße 70
1. Nichtigerklärung als regelmäßige Rechtsfolge einer verfassungswidrigen Norm 71
2. Feststellung der Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz 71
V. Pflicht des Verordnungsgebers zur kontinuierlichen Beobachtung und gegebenenfalls erforderlichen Nachbesserung 72
B. Grundrecht der Berufsfreiheit als staatliche Schutzpflicht 77
I. Herleitung grundrechtlicher Schutzpflichten 77
II. Staatliche Schutzpflicht zum Erlass eines Gebührenrechts für privatzahnärztliche Behandlungen? 80
III. Weite Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers 81
IV. Fazit 84
Dritter Teil: Zusammenfassung in Leitsätzen 85
Literaturverzeichnis 89
Sachwortverzeichnis 94