Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln
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Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 427
(2012)
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Peter Ellefret studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Mainz. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1994 liegt neben dem Interesse für das Immobilienrecht ein Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit im Erbrecht. Er ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, seit Oktober 2007 Notar mit dem Amtssitz in Kriftel (Main-Taunus-Kreis) und darüber hinaus als Examensprüfer sowie als Justitiar zweier Berufsfachverbände im Gesundheitswesen tätig.Abstract
Der Vorerbe ist während der Dauer seines Erbrechts wahrer Erbe, der Nacherbe hat ein Interesse an der Erhaltung der Nachlasssubstanz. Die vorliegende Abhandlung greift dieses Spannungsverhältnis auf und untersucht die rechtlichen Folgen solcher Verfügungen des Vorerben, die dieser zur Tilgung seiner Eigenschulden mit Nachlassmitteln tätigt. Im Kern geht es um die Verfügungsbeschränkung des § 2113 Abs. 2 BGB. Wegen seiner Befreiung von der Wertersatzpflicht des § 2134 BGB verfügt der befreite Vorerbe in diesen Fällen grundsätzlich entgeltlich, auch wenn er sich auf Kosten des Nachlasses seiner Eigenverbindlichkeiten entledigt. Davon ausgenommen ist bloßes freigebiges Handeln. Bei nicht befreiter Vorerbschaft ist die gleiche Maßnahme dagegen stets unentgeltlich und damit regelmäßig im Nacherbfall auch unwirksam. Dieses Ergebnis wird umfassend begründet und in der Folge von mehreren Seiten auf mögliche Ausnahmen sowie die daraus resultierenden Ansprüche beleuchtet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Danksagung | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
1. Kapitel: Einleitung und Problemerfassung | 19 | ||
A. Einführung in das Rechtsinstitut der Vor- und Nacherbschaft | 19 | ||
B. Problemstellung | 21 | ||
I. Der Eingangsfall | 21 | ||
II. Der Gang der Darstellung | 22 | ||
2. Kapitel: Der bisherige Meinungsstand | 24 | ||
A. Tilgung einer Eigenschuld des Vorerben als Fall der „relativ unentgeltlichen“ Verfügung | 24 | ||
B. Tilgung einer Eigenschuld des Vorerben kein Fall von § 2113 Abs. 2 | 25 | ||
C. Tilgung einer Eigenschuld des Vorerben ist stets entgeltliche Verfügung i. S. v. § 2113 Abs. 2 | 27 | ||
D. Tilgung einer Eigenschuld des Vorerben ist stets unentgeltliche Verfügung i. S. v. § 2113 Abs. 2 | 28 | ||
E. Fazit aus der Gegenüberstellung der bislang vertretenen Meinungen | 29 | ||
3. Kapitel: Die Tilgung von Eigenverbindlichkeiten des Vorerben im Lichte von § 2113 Abs. 2 | 31 | ||
A. Der Unentgeltlichkeitsbegriff des § 2113 Abs. 2 | 32 | ||
I. Definition der herrschenden Meinung | 32 | ||
II. Gegenansichten | 33 | ||
III. Stellungnahme | 34 | ||
B. Die Bedeutung von § 2111 bei Erfüllung von Eigenverbindlichkeiten des Vorerben | 39 | ||
I. Der Grundsatz dinglicher Surrogation | 39 | ||
II. Der Begriff der Eigenverbindlichkeit in Abgrenzung zur Nachlassschuld | 43 | ||
III. Zur Frage der Schuldbefreiung als Surrogationsgegenstand | 44 | ||
IV. Die Untersuchung der Möglichkeit eines Surrogationseintritts bei verschiedenen Arten von Eigenverbindlichkeiten | 47 | ||
1. Die Tilgung einer Eigenschuld bei gegenseitigen Verträgen | 48 | ||
2. Die Tilgung einer Eigenschuld bei zeitlichem Auseinanderfallen von Leistung und Gegenleistung | 50 | ||
3. Die Tilgung einer Eigenschuld, der kein Austauschverhältnis zugrunde liegt | 54 | ||
4. Die Tilgung einer Eigenschuld in Gestalt einer Altverbindlichkeit des Vorerben | 56 | ||
V. Fazit zu B. | 57 | ||
C. Die Erfüllung eigener Verbindlichkeiten des Vorerben als Fallgruppe tatsächlicher Unmöglichkeit eines Surrogationseintritts und deren Beurteilung als entgeltliche oder unentgeltliche Verfügung i. S. v. § 2113 Abs. 2 | 59 | ||
I. Der Gegenstand der Entgeltskategorie bei § 2113 Abs. 2 | 59 | ||
1. Die Entgeltskategorie bei Erfüllung gesetzlicher Verbindlichkeiten | 60 | ||
2. Die Befreiung von der Verbindlichkeit als Entgelt i. S. v. § 2113 Abs. 2 | 62 | ||
II. Die Interpretation von § 2113 Abs. 2 bei Tilgung von Eigenverbindlichkeiten des Vorerben | 63 | ||
1. Erfüllung eigener Verbindlichkeiten des Vorerben schon nach dem Wortlaut kein Fall der „unentgeltlichen Verfügung“? | 63 | ||
2. Das Unentgeltlichkeitsverständnis bei Tilgung von Eigenverbindlichkeiten des befreiten Vorerben | 68 | ||
a) Die Befreiung des Vorerben von der Wertersatzpflicht des § 2134 Satz 1 | 68 | ||
b) Die Verwirklichung des Erblasserwillens | 71 | ||
c) Die Interessen des Nacherben | 73 | ||
d) Die Interessen der Nachlassgläubiger | 76 | ||
e) Die Vergleichbarkeit zur Rechtslage bei § 2115 Satz 1 | 78 | ||
f) Die Vergleichbarkeit zur Rechtslage bei Aufrechnung eines Eigengläubigers des befreiten Vorerben | 81 | ||
g) Die Sicherung des Lebensunterhaltes des Vorerben als Zweckbindung bei persönlich zufließender Gegenleistung? | 82 | ||
aa) Die Entscheidungen des OLG Braunschweig vom 7.4.1955 und des Kammergerichts vom 13.3.1930 | 83 | ||
bb) Die „ordnungsgemäße Verwaltung“ als Bewertungsmaßstab für die Entgeltlichkeit einer Verfügung | 85 | ||
h) Die Beurteilung der Entgeltlichkeit der Erfüllungshandlung bei freigebiger Begünstigung eines Dritten | 88 | ||
aa) Das Freigebigkeitskriterium | 88 | ||
bb) Die Fälle der Tilgung eigener Schulden als freigebige Leistung | 89 | ||
i) Das Verhältnis von § 2113 Abs. 2 zum Recht zur eigennützigen Verwendung | 93 | ||
j) Vorläufiges Zwischenergebnis für die Tilgung eigener Schulden des befreiten Vorerben | 99 | ||
3. Das Unentgeltlichkeitsverständnis bei Tilgung von Eigenverbindlichkeiten des nicht befreiten Vorerben | 99 | ||
a) Die Nicht-Befreiung des Vorerben von der Wertersatzpflicht des § 2134 Satz 1 | 99 | ||
b) Die Verwirklichung des Erblasserwillens | 100 | ||
c) Die Interessen des Nacherben und etwaiger Nachlassgläubiger | 100 | ||
d) Das Interesse des (redlichen) Geschäftsverkehrs | 101 | ||
e) Die Vergleichbarkeit zur Rechtslage bei Aufrechnung des nicht befreiten Vorerben mit einer dem Nachlass zustehenden Forderung gegen eine Eigenschuld | 103 | ||
f) Die Unbeachtlichkeit fehlender Bereicherung des Zuwendungsempfängers | 105 | ||
g) Der Einfluss der subjektiven Komponente des Unentgeltlichkeitsbegriffs | 106 | ||
h) Vorläufiges Zwischenergebnis für die Tilgung eigener Schulden des nicht befreiten Vorerben | 107 | ||
4. Mögliche Ausnahmen von dem hier vertretenen Normverständnis | 108 | ||
a) Bei befreiter Vorerbschaft | 108 | ||
aa) Die absichtliche Verringerung der Nachlasssubstanz durch den Vorerben | 108 | ||
bb) Die entsprechende Anwendung der Grundsätze über den Missbrauch der Vertretungsmacht | 110 | ||
b) Bei nicht befreiter Vorerbschaft | 111 | ||
5. Die Vereinbarkeit des hier vertretenen Normverständnisses mit den abstrakten Werken zum Unentgeltlichkeitsbegriff von Pyszka und Beck | 113 | ||
a) Die Ansicht von Pyszka | 113 | ||
b) Die Ansicht von Beck | 115 | ||
6. Ergebnis zum Unentgeltlichkeitsverständnis bei Verfügungen zur Eigenschuldentilgung des befreiten und des nicht befreiten Vorerben | 117 | ||
a) Bei befreiter Vorerbschaft | 117 | ||
b) Bei nicht befreiter Vorerbschaft | 118 | ||
D. Die Vereitelung oder Beeinträchtigung der Nacherbenrechte | 119 | ||
I. Der Einfluss eines schuldrechtlichen Wertersatzanspruchs auf die Rechtsbeeinträchtigung des Nacherben | 120 | ||
II. Die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung für die Rechtsbeeinträchtigung des Nacherben | 121 | ||
III. Die Rechtsbeeinträchtigung des Nacherben, wenn dieser in gleichem Maße unterhaltspflichtig wäre | 123 | ||
IV. Die Rechtsbeeinträchtigung des Nacherben bei Gesamtschuldnerschaft zwischen Vor- und Nacherbe | 125 | ||
V. Ergebnis zu D. | 128 | ||
4. Kapitel: Die Anwendung des Lösungsmodells auf einzelne Sonderfälle | 129 | ||
A. Die Erfüllung einer verjährten Eigenschuld des Vorerben | 129 | ||
B. Die Erfüllung einer Eigenschuld des Vorerben vor deren Fälligkeit | 132 | ||
C. Die Leistung auf eine nur vermeintlich bestehende Eigenschuld des Vorerben | 133 | ||
D. Die Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten | 137 | ||
I. Die Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten als entgeltliche Verfügung | 137 | ||
II. Die Tilgung von Nachlasserbenschulden | 139 | ||
III. Die Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten im Lichte von § 2113 Abs. 1 | 141 | ||
1. Kein Zustimmungserfordernis des Nacherben | 141 | ||
a) Vom Erblasser eingegangene Verpflichtungen | 142 | ||
b) Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen | 142 | ||
2. Zustimmungserfordernis des Nacherben | 143 | ||
3. Eigene Stellungnahme | 143 | ||
a) Auf letztwilliger Anordnung beruhende Verbindlichkeiten | 144 | ||
b) Vom Erblasser begründete Verbindlichkeiten | 145 | ||
c) Aus Nachlassverwaltung herrührende Verbindlichkeiten | 147 | ||
IV. Fazit zu D. | 149 | ||
E. Die Zahlung von Erbschaftssteuer durch den Vorerben | 150 | ||
5. Kapitel: Die Ansprüche des Nacherben nach dem Eintritt der Nacherbfolge | 152 | ||
A. Die Ansprüche des Nacherben bei Verfügungen des befreiten Vorerben über Nachlassgegenstände zur Tilgung eigener Verbindlichkeiten | 153 | ||
I. Die Ansprüche des Nacherben gegen den Vorerben | 153 | ||
1. Anspruchsgrundlage § 2138 Abs. 2 | 153 | ||
2. Anspruchsgrundlage § 826 | 158 | ||
II. Die Ansprüche des Nacherben gegen den Leistungsempfänger | 158 | ||
B. Die Ansprüche des Nacherben bei Verfügungen des nicht befreiten Vorerben über Nachlassgegenstände zur Tilgung eigener Verbindlichkeiten | 159 | ||
I. Die Ansprüche des Nacherben gegen den Vorerben | 159 | ||
1. Anspruchsgrundlage § 2134 Satz 1 | 159 | ||
2. Anspruchsgrundlage §§ 280 Abs. 1, 2130 i. V. m. §§ 2131, 277 | 160 | ||
3. Anspruchsgrundlage § 826 | 162 | ||
II. Ansprüche des Nacherben gegen den Leistungsempfänger | 162 | ||
1. Leistungsempfänger ist gutgläubig i. S. v. § 2113 Abs. 3 | 163 | ||
a) Anspruchsgrundlage § 816 Abs. 1 Satz 2 | 164 | ||
b) Ansprüche in Fällen, in denen ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen ist | 167 | ||
2. Leistungsempfänger ist bösgläubig i. S. v. § 2113 Abs. 3 | 168 | ||
III. Das Verhältnis der Ansprüche zueinander | 168 | ||
6. Kapitel: Schlussbetrachtung | 172 | ||
A. Zusammenfassung der Ergebnisse | 172 | ||
B. Die Auswirkungen auf den herrschenden Unentgeltlichkeitsbegriff | 177 | ||
C. Die Lösung des Eingangsfalles | 178 | ||
Literaturverzeichnis | 180 | ||
Sachverzeichnis | 186 |