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Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln

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Ellefret, P. (2012). Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53922-2
Ellefret, Peter. Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53922-2
Ellefret, P (2012): Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53922-2

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Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln

Ellefret, Peter

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 427

(2012)

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About The Author

Peter Ellefret studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Mainz. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1994 liegt neben dem Interesse für das Immobilienrecht ein Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit im Erbrecht. Er ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, seit Oktober 2007 Notar mit dem Amtssitz in Kriftel (Main-Taunus-Kreis) und darüber hinaus als Examensprüfer sowie als Justitiar zweier Berufsfachverbände im Gesundheitswesen tätig.

Abstract

Der Vorerbe ist während der Dauer seines Erbrechts wahrer Erbe, der Nacherbe hat ein Interesse an der Erhaltung der Nachlasssubstanz. Die vorliegende Abhandlung greift dieses Spannungsverhältnis auf und untersucht die rechtlichen Folgen solcher Verfügungen des Vorerben, die dieser zur Tilgung seiner Eigenschulden mit Nachlassmitteln tätigt. Im Kern geht es um die Verfügungsbeschränkung des § 2113 Abs. 2 BGB. Wegen seiner Befreiung von der Wertersatzpflicht des § 2134 BGB verfügt der befreite Vorerbe in diesen Fällen grundsätzlich entgeltlich, auch wenn er sich auf Kosten des Nachlasses seiner Eigenverbindlichkeiten entledigt. Davon ausgenommen ist bloßes freigebiges Handeln. Bei nicht befreiter Vorerbschaft ist die gleiche Maßnahme dagegen stets unentgeltlich und damit regelmäßig im Nacherbfall auch unwirksam. Dieses Ergebnis wird umfassend begründet und in der Folge von mehreren Seiten auf mögliche Ausnahmen sowie die daraus resultierenden Ansprüche beleuchtet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
1. Kapitel: Einleitung und Problemerfassung 19
A. Einführung in das Rechtsinstitut der Vor- und Nacherbschaft 19
B. Problemstellung 21
I. Der Eingangsfall 21
II. Der Gang der Darstellung 22
2. Kapitel: Der bisherige Meinungsstand 24
A. Tilgung einer Eigenschuld des Vorerben als Fall der „relativ unentgeltlichen“ Verfügung 24
B. Tilgung einer Eigenschuld des Vorerben kein Fall von § 2113 Abs. 2 25
C. Tilgung einer Eigenschuld des Vorerben ist stets entgeltliche Verfügung i. S. v. § 2113 Abs. 2 27
D. Tilgung einer Eigenschuld des Vorerben ist stets unentgeltliche Verfügung i. S. v. § 2113 Abs. 2 28
E. Fazit aus der Gegenüberstellung der bislang vertretenen Meinungen 29
3. Kapitel: Die Tilgung von Eigenverbindlichkeiten des Vorerben im Lichte von § 2113 Abs. 2 31
A. Der Unentgeltlichkeitsbegriff des § 2113 Abs. 2 32
I. Definition der herrschenden Meinung 32
II. Gegenansichten 33
III. Stellungnahme 34
B. Die Bedeutung von § 2111 bei Erfüllung von Eigenverbindlichkeiten des Vorerben 39
I. Der Grundsatz dinglicher Surrogation 39
II. Der Begriff der Eigenverbindlichkeit in Abgrenzung zur Nachlassschuld 43
III. Zur Frage der Schuldbefreiung als Surrogationsgegenstand 44
IV. Die Untersuchung der Möglichkeit eines Surrogationseintritts bei verschiedenen Arten von Eigenverbindlichkeiten 47
1. Die Tilgung einer Eigenschuld bei gegenseitigen Verträgen 48
2. Die Tilgung einer Eigenschuld bei zeitlichem Auseinanderfallen von Leistung und Gegenleistung 50
3. Die Tilgung einer Eigenschuld, der kein Austauschverhältnis zugrunde liegt 54
4. Die Tilgung einer Eigenschuld in Gestalt einer Altverbindlichkeit des Vorerben 56
V. Fazit zu B. 57
C. Die Erfüllung eigener Verbindlichkeiten des Vorerben als Fallgruppe tatsächlicher Unmöglichkeit eines Surrogationseintritts und deren Beurteilung als entgeltliche oder unentgeltliche Verfügung i. S. v. § 2113 Abs. 2 59
I. Der Gegenstand der Entgeltskategorie bei § 2113 Abs. 2 59
1. Die Entgeltskategorie bei Erfüllung gesetzlicher Verbindlichkeiten 60
2. Die Befreiung von der Verbindlichkeit als Entgelt i. S. v. § 2113 Abs. 2 62
II. Die Interpretation von § 2113 Abs. 2 bei Tilgung von Eigenverbindlichkeiten des Vorerben 63
1. Erfüllung eigener Verbindlichkeiten des Vorerben schon nach dem Wortlaut kein Fall der „unentgeltlichen Verfügung“? 63
2. Das Unentgeltlichkeitsverständnis bei Tilgung von Eigenverbindlichkeiten des befreiten Vorerben 68
a) Die Befreiung des Vorerben von der Wertersatzpflicht des § 2134 Satz 1 68
b) Die Verwirklichung des Erblasserwillens 71
c) Die Interessen des Nacherben 73
d) Die Interessen der Nachlassgläubiger 76
e) Die Vergleichbarkeit zur Rechtslage bei § 2115 Satz 1 78
f) Die Vergleichbarkeit zur Rechtslage bei Aufrechnung eines Eigengläubigers des befreiten Vorerben 81
g) Die Sicherung des Lebensunterhaltes des Vorerben als Zweckbindung bei persönlich zufließender Gegenleistung? 82
aa) Die Entscheidungen des OLG Braunschweig vom 7.4.1955 und des Kammergerichts vom 13.3.1930 83
bb) Die „ordnungsgemäße Verwaltung“ als Bewertungsmaßstab für die Entgeltlichkeit einer Verfügung 85
h) Die Beurteilung der Entgeltlichkeit der Erfüllungshandlung bei freigebiger Begünstigung eines Dritten 88
aa) Das Freigebigkeitskriterium 88
bb) Die Fälle der Tilgung eigener Schulden als freigebige Leistung 89
i) Das Verhältnis von § 2113 Abs. 2 zum Recht zur eigennützigen Verwendung 93
j) Vorläufiges Zwischenergebnis für die Tilgung eigener Schulden des befreiten Vorerben 99
3. Das Unentgeltlichkeitsverständnis bei Tilgung von Eigenverbindlichkeiten des nicht befreiten Vorerben 99
a) Die Nicht-Befreiung des Vorerben von der Wertersatzpflicht des § 2134 Satz 1 99
b) Die Verwirklichung des Erblasserwillens 100
c) Die Interessen des Nacherben und etwaiger Nachlassgläubiger 100
d) Das Interesse des (redlichen) Geschäftsverkehrs 101
e) Die Vergleichbarkeit zur Rechtslage bei Aufrechnung des nicht befreiten Vorerben mit einer dem Nachlass zustehenden Forderung gegen eine Eigenschuld 103
f) Die Unbeachtlichkeit fehlender Bereicherung des Zuwendungsempfängers 105
g) Der Einfluss der subjektiven Komponente des Unentgeltlichkeitsbegriffs 106
h) Vorläufiges Zwischenergebnis für die Tilgung eigener Schulden des nicht befreiten Vorerben 107
4. Mögliche Ausnahmen von dem hier vertretenen Normverständnis 108
a) Bei befreiter Vorerbschaft 108
aa) Die absichtliche Verringerung der Nachlasssubstanz durch den Vorerben 108
bb) Die entsprechende Anwendung der Grundsätze über den Missbrauch der Vertretungsmacht 110
b) Bei nicht befreiter Vorerbschaft 111
5. Die Vereinbarkeit des hier vertretenen Normverständnisses mit den abstrakten Werken zum Unentgeltlichkeitsbegriff von Pyszka und Beck 113
a) Die Ansicht von Pyszka 113
b) Die Ansicht von Beck 115
6. Ergebnis zum Unentgeltlichkeitsverständnis bei Verfügungen zur Eigenschuldentilgung des befreiten und des nicht befreiten Vorerben 117
a) Bei befreiter Vorerbschaft 117
b) Bei nicht befreiter Vorerbschaft 118
D. Die Vereitelung oder Beeinträchtigung der Nacherbenrechte 119
I. Der Einfluss eines schuldrechtlichen Wertersatzanspruchs auf die Rechtsbeeinträchtigung des Nacherben 120
II. Die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung für die Rechtsbeeinträchtigung des Nacherben 121
III. Die Rechtsbeeinträchtigung des Nacherben, wenn dieser in gleichem Maße unterhaltspflichtig wäre 123
IV. Die Rechtsbeeinträchtigung des Nacherben bei Gesamtschuldnerschaft zwischen Vor- und Nacherbe 125
V. Ergebnis zu D. 128
4. Kapitel: Die Anwendung des Lösungsmodells auf einzelne Sonderfälle 129
A. Die Erfüllung einer verjährten Eigenschuld des Vorerben 129
B. Die Erfüllung einer Eigenschuld des Vorerben vor deren Fälligkeit 132
C. Die Leistung auf eine nur vermeintlich bestehende Eigenschuld des Vorerben 133
D. Die Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten 137
I. Die Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten als entgeltliche Verfügung 137
II. Die Tilgung von Nachlasserbenschulden 139
III. Die Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten im Lichte von § 2113 Abs. 1 141
1. Kein Zustimmungserfordernis des Nacherben 141
a) Vom Erblasser eingegangene Verpflichtungen 142
b) Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen 142
2. Zustimmungserfordernis des Nacherben 143
3. Eigene Stellungnahme 143
a) Auf letztwilliger Anordnung beruhende Verbindlichkeiten 144
b) Vom Erblasser begründete Verbindlichkeiten 145
c) Aus Nachlassverwaltung herrührende Verbindlichkeiten 147
IV. Fazit zu D. 149
E. Die Zahlung von Erbschaftssteuer durch den Vorerben 150
5. Kapitel: Die Ansprüche des Nacherben nach dem Eintritt der Nacherbfolge 152
A. Die Ansprüche des Nacherben bei Verfügungen des befreiten Vorerben über Nachlassgegenstände zur Tilgung eigener Verbindlichkeiten 153
I. Die Ansprüche des Nacherben gegen den Vorerben 153
1. Anspruchsgrundlage § 2138 Abs. 2 153
2. Anspruchsgrundlage § 826 158
II. Die Ansprüche des Nacherben gegen den Leistungsempfänger 158
B. Die Ansprüche des Nacherben bei Verfügungen des nicht befreiten Vorerben über Nachlassgegenstände zur Tilgung eigener Verbindlichkeiten 159
I. Die Ansprüche des Nacherben gegen den Vorerben 159
1. Anspruchsgrundlage § 2134 Satz 1 159
2. Anspruchsgrundlage §§ 280 Abs. 1, 2130 i. V. m. §§ 2131, 277 160
3. Anspruchsgrundlage § 826 162
II. Ansprüche des Nacherben gegen den Leistungsempfänger 162
1. Leistungsempfänger ist gutgläubig i. S. v. § 2113 Abs. 3 163
a) Anspruchsgrundlage § 816 Abs. 1 Satz 2 164
b) Ansprüche in Fällen, in denen ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen ist 167
2. Leistungsempfänger ist bösgläubig i. S. v. § 2113 Abs. 3 168
III. Das Verhältnis der Ansprüche zueinander 168
6. Kapitel: Schlussbetrachtung 172
A. Zusammenfassung der Ergebnisse 172
B. Die Auswirkungen auf den herrschenden Unentgeltlichkeitsbegriff 177
C. Die Lösung des Eingangsfalles 178
Literaturverzeichnis 180
Sachverzeichnis 186