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Bader, J. (2012). Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz als Privatrecht. Funktion und Schutz der arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbote des AGG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53787-7
Bader, Johannes. Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz als Privatrecht: Funktion und Schutz der arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbote des AGG. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53787-7
Bader, J (2012): Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz als Privatrecht: Funktion und Schutz der arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbote des AGG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53787-7

Format

Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz als Privatrecht

Funktion und Schutz der arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbote des AGG

Bader, Johannes

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 312

(2012)

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About The Author

Johannes Bader wurde 1981 in Göppingen geboren. 2001 legte er hier das Abitur ab. Nach dem Zivildienst in Benediktbeuern studierte er Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg sowie am King's College in London. Seit 2003 ist er Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Die erste juristische Prüfung legte er 2007 in Heidelberg, die zweite Staatsprüfung 2009 in Stuttgart ab. Die Promotion an der Universität Heidelberg bei Herrn Prof. Dr. Lobinger erfolgte im Jahr 2011. Seit Juli 2011 ist er Richter in Baden-Württemberg, derzeit am Arbeitsgericht Stuttgart.

Abstract

Eine konkrete dogmatische Fundierung des seit 2006 geltenden AGG wurde bisher nicht unternommen. Diese Lücke will der Autor schließen. Ziel seiner Arbeit ist die Integration des Gesetzes in das Privatrecht. Zunächst wird der privatrechtliche Grundansatz dargelegt, der besagt, dass die Zuweisung und der Schutz von Rechtspositionen Aufgabe des Privatrechts ist. Sodann werden die Entwicklung des arbeitsrechtlichen Diskriminierungsschutzes sowie des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts skizziert und Parallelen aufgezeigt. Darauf aufbauend wird die These entwickelt, dass das AGG in seinem arbeitsrechtlichen Teil ein Spezialgesetz zum Schutz des Persönlichkeitsrechts im Beschäftigungsverhältnis darstellt. Die zahlreich hiergegen erhobenen Einwände werden untersucht. Dabei zeigt sich unter anderem, dass es sich bei der Teilhabe nicht um eine eigene Funktion, sondern nur um den Reflex des zentralen Integritätsschutzes handelt. Die aus der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse werden im nächsten Schritt auf die Einzelprobleme übertragen. Daraus ergibt sich etwa, dass der Anspruch in § 15 I AGG nur auf das negative Interesse gerichtet ist und dass § 15 II AGG eines der drei zentralen Schutzrechte enthält. Die Kriterien, die zur Bemessung der Entschädigung herangezogen werden, werden genauso auf ihre Systemkonformität untersucht wie Fragen der Aktiv- und Passivlegitimation. Dabei zeigt sich, dass es sich im Kern um deliktische Vorschriften handelt. Ebenso wird herausgearbeitet, dass die Verschuldenshaftung in § 15 I 2 AGG europarechtskonform ist. Schließlich wendet sich Johannes Bader den beiden im arbeitsrechtlichen Teil des AGG fehlenden Schutzrechten zu und untersucht, inwieweit auch Bereicherungsansprüche sowie negatorische Rechtsverwirklichungsansprüche anzuerkennen sind.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis 15
Einleitung 27
A. Freiheit oder Gleichheit 27
B. Die dogmatischen Wirrungen im AGG 29
I. Die Durchmischung der Teilrechtsgebiete 29
II. Der Einfluss des Europarechts 31
C. Ziel der Arbeit und Gang der Untersuchung 32
1. Kapitel: Grundstrukturen des Privatrechts 35
A. Eigentum und Vertrag 35
I. Privatrecht als Zuweisungsordnung 36
II. Der Vertrag als Mittel des Austausches von Zuweisungsgütern 37
B. Die Rechtsschutzfunktion des Privatrechts 38
I. Die „Trias“ der Schutzrechte 38
II. Die verhaltenssteuernde Wirkung der drei Schutzrechte 39
C. Integritätsschutz und Rechtskreiserweiterung 40
I. Der Vertrag als dynamische Komponente des Privatrechts 40
II. Der Integritätsschutz als statische Komponente des Privatrechts 41
III. Die Wirkung der Grundrechte 43
D. Die Allgemeingültigkeit dieser Grundsätze 45
I. Die Geltung der Grundsätze für immaterielle Rechtspositionen 45
II. Die innere Struktur der Substanzrechte 46
E. Die Beschränkung der Privatautonomie durch das AGG 46
2. Kapitel: Die Entwicklung von Diskriminierungs- und Persönlichkeitsschutz im Arbeitsrecht 50
A. Die Entwicklung des Schutzes vor Diskriminierungen im Arbeitsrecht 50
I. Diskriminierungsverbote in der Verfassung 50
II. Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht 54
1. Die Entwicklung vor 1976 54
a) Das betriebsverfassungsrechtliche Überwachungsgebot des § 75 Abs. 1 BetrVG 54
b) Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz 56
c) Zusammenfassung 58
2. Die Entwicklung seit 1976 58
a) Rs. Defrenne II 58
b) Richtlinie 76/207/EWG 59
c) Die Umsetzung der Richtlinie durch das EG-Anpassungsgesetz 60
d) Rs. Colson/Kamann und Harz 62
aa) Die Urteile des EuGH 62
bb) Die Reaktionen in Rechtswissenschaft und Rechtsprechung 64
e) Rs. Dekker 68
f) Rs. Marshall II 71
g) Das Zweite Gleichberechtigungsgesetz von 1994 72
h) Rs. Draehmpaehl 75
i) Die erneute Änderung von § 611a BGB 79
j) Die Reaktionen in der Literatur 80
k) Die Beweislastrichtlinie 97/80/EG 81
l) Die Gleichbehandlungsrichtlinien 2000/43/EG (Ethnie) und 2000/78/EG (Rahmenrichtlinie) 82
m) Die Einführung von § 81 Abs. 2 SGB IX 83
n) Die Neufassung der Richtlinie 76/207/EWG durch die Richtlinie 2002/73/EG 84
o) Die Zusammenfassung der Geschlechtsdiskriminierungsrichtlinien 85
p) Das AGG 86
III. Zwischenergebnis 87
B. Die Entwicklung des Persönlichkeitsschutzes 87
I. Die Entwicklung des Persönlichkeitsschutzes im Zivilrecht 88
1. Der Schutz der Persönlichkeit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 88
2. Der Durchbruch des Persönlichkeitsschutzes nach dem Zweiten Weltkrieg 91
a) Anerkennung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG 91
b) Der Unterschied zum öffentlich-rechtlichen Persönlichkeitsrecht 93
c) Der Anspruch auf Geldersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen 95
d) Die Entwicklung der Genugtuungs- bzw. Präventivfunktion des Geldersatzanspruchs 96
aa) Die Entstehung der Genugtuungsfunktion beim Schmerzensgeldanspruch 96
bb) Die Übertragung des Genugtuungsgedankens auf den Geldersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen 99
cc) Die Genugtuung als Mittel zur Abschöpfung des Verletzergewinns 102
dd) Die Entwicklung von der Genugtuungs- zur echten Präventivfunktion 103
e) Diskriminierende Vertragsverweigerung als Verletzung des Persönlichkeitsrechts 107
3. Zusammenfassung 108
II. Die Entwicklung und Bedeutung des Persönlichkeitsschutzes im Arbeitsverhältnis 110
1. Der Grund für die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts im Arbeitsverhältnis 110
2. Die einzelnen Fälle des Persönlichkeitsrechtsschutzes im Arbeitsrecht 111
a) Der arbeitsrechtliche Persönlichkeitsschutz im außervertraglichen Bereich 112
aa) Kein Recht auf Arbeit 112
bb) Einschränkungen der Informationserhebungsfreiheit 114
cc) Der Schutz vor Benachteiligungen bei der Einstellung 115
b) Der arbeitsrechtliche Persönlichkeitsschutz im bestehenden Arbeitsverhältnis 116
aa) Integritätsschützende Regelungen 116
bb) Entfaltung und Teilhabe 118
c) Stellungnahme 121
3. Zusammenfassung 124
3. Kapitel: Das AGG als Persönlichkeitsschutzgesetz 125
A. Die Ausgangslage 125
B. Die Einwände gegen ein Verständnis des Diskriminierungsschutzes als Persönlichkeitsrechtsschutz 128
I. Regelmäßig keine Herabwürdigung durch bloße Vertragsverweigerung 129
1. Kritik: Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung nach herkömmlichen Maßstäben 129
a) Beispiele aus der Rechtsprechungsgeschichte 130
aa) Benachteiligung aus paternalistischen Gründen 130
bb) Benachteiligung wegen irrtümlicher Annahme eines ausreichenden Sachgrundes 132
cc) Mittelbare Benachteiligungen 133
b) Erfordernis erniedrigenden Verhaltens 133
2. Stellungnahme 134
a) Das Verhalten als Kriterium zur Bestimmung des geschützten Rechtskreises 134
b) Verschärfung und Konkretisierung des Persönlichkeitsrechts durch § 7 Abs. 1 AGG 136
c) Gründe für die Verschiebung der Grenze zwischen Persönlichkeitsrecht und Vertragsfreiheit 138
aa) Der ehrverletzende Kern von ungerechtfertigten Benachteiligungen 139
bb) Der besondere Grund für die diskriminierungsrechtliche Erfassung von Massengeschäften gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG 140
cc) Die besondere Persönlichkeitsrelevanz von Arbeit als Grund des arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbots 141
dd) Die Berücksichtigung der Diskriminierungserfahrungen für die Bestimmung des Erfolgsunrechts 143
ee) Der objektive Unwertgehalt benachteiligenden Verhaltens in den Sonderfällen 145
d) Die Unterscheidung zwischen Rechtsverletzung und Schaden 146
II. Fehlen einer Interessenabwägung 147
1. Kritik: Gefahr der Uferlosigkeit des Diskriminierungsschutzes 147
2. Stellungnahme 148
a) Die Vertatbestandlichung als Beschreibung der unsichtbaren Grenze zwischen subjektivem Recht und allgemeiner Handlungsfreiheit 149
b) Die Beschränkungen des AGG zur Verhinderung der Uferlosigkeit 149
aa) Beschränkung auf bestimmte Merkmale 150
bb) Beschränkung der Rechtswidrigkeitsindikation auf unmittelbare Benachteiligungen 150
(1) Gefahr der Ausuferung in den Fällen mittelbarer Benachteiligungen 150
(2) Konsequenz im AGG: Keine Rechtswidrigkeitsindikation bei mittelbaren Benachteiligungen 152
(a) Interessenabwägung als Tatbestandsmerkmal 152
(b) Die Beweislastverteilung bei mittelbaren Benachteiligungen 153
3. Zwischenergebnis 154
III. Beschränkung der Merkmale 155
1. Kritik: Beschränkung widerspricht der Vielschichtigkeit der individuellen Persönlichkeit 155
2. Befürchtete bzw. erhoffte Erweiterungen aufgrund von Art. 21 EU-Charta 156
3. Stellungnahme 157
a) Erforderliche Ausweitung? 157
aa) Gefahr der Wertungswidersprüchlichkeit im Einzelfall 157
bb) Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes bei besonders gefährdeten Gruppen 158
(1) Die Ausgrenzung der Gruppe als Indikator für häufige persönlichkeitsverletzende Kränkungen 159
(2) Die Unveränderbarkeit der Merkmale 159
(3) Die Irrelevanz der intersubjektiven Übereinstimmung hinsichtlich des Ausgrenzungspotentials für die subjektive Kränkung des Einzelnen 160
(4) Die Gründe für die Auswahl der Merkmale in § 1 AGG 160
(a) Historische Erfahrungen 161
(b) Strukturelle Nachteile – Das Sonderproblem rationaler Diskriminierungen 162
b) Die Notwendigkeit der Selbstbeschränkung 165
IV. Beschränkung auf den Arbeitsvertrag als Vertragstyp 167
1. Kritik: Kein Grund für die Sonderbehandlung des Arbeitsrechts 167
2. Stellungnahme 168
V. Vorvertragliches Schuldverhältnis oder absolutes Recht? 168
1. Kritik: Hochstilisierung eines vertraglichen Bandes zum absoluten Recht 168
2. Stellungnahme 169
a) Die Homogenität der deliktischen und vertraglichen Integritätshaftung 169
b) Keine auf den (vor)‌vertraglichen Bereich beschränkte APR-Konkretisierung 171
aa) § 7 Abs. 1 AGG als grundlegende Zuweisungsnorm des AGG 171
bb) Das Fehlen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses 172
cc) Die Kodifizierung der Rechtsprechung des BAG aus dem Jahre 1989 174
dd) § 7 Abs. 3 AGG als missglückte Vorschrift 175
ee) Die Begrenzung der Haftung gemäß § 15 AGG auf den Arbeitgeber 177
ff) Die Definition des Arbeitgebers in § 6 Abs. 2 AGG 178
3. Zwischenergebnis 178
VI. Integritätsschutz oder Teilhaberecht 179
1. Kritik: Kein subjektives Privatrecht auf Persönlichkeitsentfaltung 179
2. Stellungnahme 180
a) Zusammengehörigkeit von Integritätsschutz und Ausgrenzungsschutz 180
b) Die Parallele zur Einschränkung des Fragerechts 180
c) Vorrang des Integritätsschutzes – Teilhabe als Rechtsreflex 182
C. Zwischenergebnis 186
4. Kapitel: Die arbeitsrechtlichen Schutzansprüche im AGG 188
A. Der Schadensersatzanspruch gemäß § 15 AGG 188
I. Die ersatzfähigen Schäden 188
1. Der Ersatz von Vermögensschäden gemäß § 15 Abs. 1 AGG 188
a) Die Ansichten in Rechtsprechung und Literatur 188
aa) H.M.: Ersatz des positiven Interesses für den bestqualifizierten Bewerber – Ersatz des negativen Interesses für die minderqualifizierten Bewerber 188
bb) Die Ansicht Wagners: Erstattung des Erwartungswertes der entgangenen Chance 190
cc) M.M.: Ersatz des negativen Interesses 191
dd) Zeitliche Begrenzung oder Haftung bis zum Renteneintritt 192
b) Stellungnahme 194
aa) Die Unbeachtlichkeit öffentlich-rechtlicher Argumentationsmuster 194
bb) Die Ambivalenz von § 15 Abs. 6 AGG 195
cc) Die historische Auslegung 196
dd) Die Systemwidrigkeit eines Ersatzes des positiven Interesses 197
ee) Die Unmöglichkeit der Bestimmung des bestqualifizierten Bewerbers 199
ff) Keine außervertragliche Haftung auf das Erfüllungsinteresse 201
gg) Der fehlende Wille des Gesetzgebers zur Schaffung einer systemwidrigen Norm 205
hh) Kein europarechtlicher Zwang zum Ersatz des positiven Interesses 206
ii) Der Ersatz des negativen Interesses als Ersatz vermögensmäßiger Begleitschäden 207
c) Zwischenergebnis 208
2. Der Ersatz immaterieller Schäden gemäß § 15 Abs. 2 AGG 209
a) Der Normzweck – Das Problem der Systemkonformität eines präventiven oder pönalen Entschädigungszwecks 209
aa) Die Ansichten in der Literatur 209
bb) Die Ansicht der Rechtsprechung 212
cc) Stellungnahme 213
(1) Kein pönaler Entschädigungszweck 213
(2) Prävention durch vollen Schadensausgleich 215
(a) Der Abschreckungsbegriff in den Richtlinien 216
(b) Abschreckungswirkung statt Präventionsfunktion 216
(c) Voller Schadensausgleich – Überwindung der Erkenntnis- und Bewertungsschwierigkeiten als inhaltliches Gebot der Abschreckung 217
(d) Die präventive Wirkung der Trias an Schutzrechten 219
(e) Bereicherungsverbot und Prävention 220
b) § 15 Abs. 2 AGG als Schutzrecht des durch § 7 Abs. 1 AGG zugewiesenen Substanzrechts 223
aa) Die Unterscheidung zwischen Rechtsverletzung und Schaden 223
(1) Die Unwiderlegbarkeit der Rechtsverletzung 224
(2) Die Widerlegbarkeit der Vermutung eines immateriellen Schadens in Ausnahmefällen 226
(3) Die Voraussetzungen einer Ausnahmekonstellation 228
bb) Der Umfang des Restitutionsanspruchs – Kriterien zu Bestimmung der Entschädigungshöhe 232
(1) Zulässige Kriterien 233
(a) Die Unterscheidung nach der Einstellungswahrscheinlichkeit 233
(b) Der Verschuldensgrad 236
(c) Art, Schwere und Grund der Benachteiligung 237
(d) Dauer und Bedeutung der Tätigkeit für den Benachteiligten 238
(e) Folgen der Benachteiligung – (Un)‌Wirksamkeit der benachteiligenden Maßnahme 238
(f) Wiedergutmachung durch den Schädiger 240
(g) Das Bruttomonatseinkommen als Bemessungsgrundlage 241
(2) Die unzulässigen Kriterien 246
(a) Der Sanktions- oder Präventionszweck 246
(b) Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Parteien 246
(c) Das Vorliegen eines Wiederholungsfalls 248
II. Die Haftungsvoraussetzungen 249
1. Die Aktivlegitimation 249
a) Subjektive Ernsthaftigkeit und objektive Eignung als Anspruchsvoraussetzung 250
aa) Die Ansichten in Literatur und älterer Rechtsprechung 250
bb) Die BAG-Ansicht in neuerer Rechtsprechung 253
cc) Stellungnahme 254
(1) Ausschluss nicht ernsthafter und ungeeigneter Bewerber als Folge der Orientierung am Ausgleichsprinzip 254
(2) Die fehlende Ernsthaftigkeit 255
(a) Indizien für die fehlende Ernsthaftigkeit 255
(b) Die dogmatische Begründung der Anspruchsversagung 257
(3) Die fehlende objektive Eignung 259
(a) Die fehlende objektive Eignung als Indiz für die mangelnde Ernsthaftigkeit 259
(b) Die fehlende objektive Eignung als Folge einer Selbstüberschätzung 260
(c) Die Voraussetzungen einer fehlenden objektiven Eignung 261
dd) Zwischenergebnis 262
b) Die Anspruchsberechtigung bei der mittelbaren Benachteiligung 263
aa) Die Ansichten in der Literatur 263
bb) Stellungnahme 263
c) Die Anspruchsberechtigung bei der assoziierten Diskriminierung 266
aa) Die Ansichten in Rechtsprechung und Literatur 266
bb) Stellungnahme 268
d) Die Anspruchsberechtigung vermeintlicher Merkmalsträger 273
e) Die Anspruchsberechtigung „zu später“ Bewerber 276
aa) Die Ansichten in der Rechtsprechung 276
bb) Stellungnahme 278
2. Die Passivlegitimation 282
a) Die Haftung des Arbeitgebers als Normalfall 282
b) Die Sonderkonstellationen – Ansichten in Rechtsprechung und Literatur 282
aa) Die Haftung von Personalberatungsunternehmen 283
bb) Die Haftung anderer Beschäftigter 285
cc) Die Haftung diskriminierender Kunden 287
dd) Die Konsequenz der h.M.: Umfassende Zurechung von Drittverhalten zum Arbeitgeber 288
c) Stellungnahme 290
aa) Das „Ob“ der Haftung Dritter 290
(1) Allgemeine Gründe für die Haftung Dritter 290
(2) Im Besonderen: Die Haftung diskriminierender Beschäftigter 294
(3) Im Besonderen: Die Haftung diskriminierender Kunden 295
bb) Das „Wie“ der Haftung Dritter 298
(1) Die Anspruchsgrundlage 298
(2) Die Voraussetzungen der Haftung Dritter 300
cc) Zwischenergebnis 301
3. Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot 302
a) Formen der Benachteiligung 302
aa) Die (sexuelle) Belästigung 303
bb) Die unmittelbare Benachteiligung 303
cc) Die mittelbare Benachteiligung 305
dd) Die Anweisung zur Benachteiligung 306
b) Kausalität 306
c) Absichtserfordernis 309
4. Das Vertretenmüssen 310
a) Das Verschuldenserfordernis im deutschen Schadensrecht 310
aa) Begrifflichkeiten: Vertretenmüssen und Verschulden 310
bb) Der Grundgedanke des Verschuldensprinzips 312
cc) Die Einschränkungen des Verschuldensprinzips 314
dd) Zwischenergebnis 319
b) Das Verschuldenserfordernis im Rahmen der Haftung für Vermögensschäden gemäß § 15 Abs. 1 AGG – Die Ansichten in Rechtsprechung und Literatur 319
aa) M.M.: Europarechtskonformität der Regelung 320
bb) H.M.: Europarechtswidrigkeit der Regelung 321
(1) Die Argumente für eine Richtlinienwidrigkeit 321
(2) Die (Un)‌Möglichkeit einer europarechtskonformen Auslegung de lege lata 323
c) Das Verschuldenserfordernis im Rahmen der Haftung für Nichtvermögensschäden gemäß § 15 Abs. 2 AGG – Die Ansichten in Rechtsprechung und Literatur 325
aa) H.M.: Verschuldensunabhängigkeit des Entschädigungsanspruchs 325
bb) M.M.: Verschuldensabhängigkeit des Entschädigungsanspruchs 326
d) Stellungnahme: Die Europarechtskonformität des Verschuldenserfordernisses 327
aa) Die Vereinbarkeit des Verschuldenserfordernisses mit den Richtlinien 327
bb) Die Vereinbarkeit des Verschuldenserfordernisses mit der Rechtsprechung des EuGH 333
cc) Die Geltung dieser Grundsätze für § 15 Abs. 1 und 2 AGG 335
dd) Die Systemwidrigkeit einer verschuldensunabhängigen Haftung 336
ee) Fazit und Ausblick 338
e) Haftungsbeschränkung bei der Anwendung von Kollektivvereinbarungen 340
5. Die Ausschlussfristen in § 15 Abs. 4 AGG und § 61 b Abs. 1 ArbGG 345
III. Konkurrenzen 346
B. Das bereicherungsrechtliche Schutzrecht 349
I. Einführung in die Problematik 349
II. Der Stand von Rechtsprechung und Literatur zur Bereicherungsabschöpfung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts 351
1. Die Rechtsprechungsansicht 351
2. Die Literaturansichten 353
a) Die Rechtswidrigkeitstheorie 353
b) Die Lehre vom Zuweisungsgehalt 353
c) Die Lehre vom „rechtwidrigen Haben“ 362
3. Stellungnahme 364
a) Die irrige Aufteilung in Rechte mit und ohne Zuweisungsgehalt 364
b) §§ 134, 138 BGB als Grenzen der Rechtszuweisung 365
c) Die überschießende Annahme einer Sittenwidrigkeit im Bereicherungsrecht 367
d) Das Fehlen eines rationalen Marktes als Grund der Verneinung des Zuweisungsgehalts 371
e) Zwischenergebnis 377
III. Übertragung der gefundenen Ergebnisse auf das Antidiskriminierungsrecht 378
1. Die Möglichkeit der Überwindung der bereicherungsrechtlichen Rechtsfolgenprobleme 378
2. Die Indisponibilität der durch § 7 Abs. 1 AGG geschützten Ehrposition 379
3. Zwischenergebnis 381
IV. Abschöpfung gemäß § 687 Abs. 2 BGB als Notbehelf 381
V. Ergebnis 385
C. Das negatorische Schutzrecht 385
I. Die fehlende Regelung im arbeitsrechtlichen Teil des AGG 385
II. § 1004 BGB bzw. § 21 Abs. 1 AGG analog als Anspruchsgrundlage 386
III. Die Bedeutung von § 1004 BGB im Rahmen des allgemeinen Ehrschutzes 388
1. Die Kausalitätslehren 389
2. Die Usurpationstheorie 390
IV. Die Negatoria in den arbeitsrechtlichen Diskriminierungsfällen 391
1. Die Bedeutungslosigkeit eines Anspruchs auf Widerruf 391
2. Verbleibende Anwendungsbereiche 392
a) Anspruch auf Unterlassung analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB 392
b) Anspruch auf Beseitigung analog § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB 395
aa) Kein Kontrahierungszwang 396
bb) Gegenständliche Diskriminierungen 398
cc) Vorenthalten von Leistungen 402
V. Ergebnis 407
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 408
Literaturverzeichnis 418
Sachwortverzeichnis 445