Menu Expand

Cite BOOK

Style

Harke, J. (2013). Studien zu Vertrag und Eigentumserwerb im römischen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53986-4
Harke, Jan Dirk. Studien zu Vertrag und Eigentumserwerb im römischen Recht. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53986-4
Harke, J (2013): Studien zu Vertrag und Eigentumserwerb im römischen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53986-4

Format

Studien zu Vertrag und Eigentumserwerb im römischen Recht

Harke, Jan Dirk

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 160

(2013)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Jan Dirk Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003. Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig. Der Ruf an die Universität Würzburg erging im Mai 2003. Von 2009 bis 2016 war Harke zudem Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seit 2016 ist Harke Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena.

Abstract

In diesem Band sind vier Studien zu Grundfragen des römischen Vertragsrechts zusammengefasst: Weshalb entwickelte sich gerade in Rom die in der antiken Welt sonst weitgehend unbekannte Vorstellung, dass die Verpflichtung aus einem Vertrag auf dem Leistungsversprechen beruht, das man mit dem Vertragsschluss abgegeben hat? Gibt es einen Zusammenhang dieser Vorstellung mit dem Wirtschaftssystem in Rom und anderen antiken Kulturen? Wie und mit welchem Konzept ist die römische Vertragsordnung entstanden, die sich aus der Sicht des modernen Betrachters wie ein buntes Sammelsurium ohne Zusammenhang ausnimmt?

Haben wir es statt mit einer Ordnung mit verschiedenen Systemen zu tun, die zu unterschiedlichen Zeiten entstanden sind? Warum kennt das römische Recht keine umfassende Haftung für vorvertragliches Verschulden, sondern nur die Schadensersatzpflicht für vorsätzliche Schädigung des künftigen Vertragspartners? Warum und unter welchen Voraussetzungen haben die römischen Juristen eine Ersitzung ohne gültiges Erwerbsgeschäft anerkannt? Welcher Zusammenhang besteht mit dem Verständnis des Gebots der guten Treue (bona fides) und der Zuordnung der Ersitzung zum translativen oder originären Eigentumserwerb? Und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für den gutgläubigen Erwerb und die modernen Übereignungssysteme?

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Vertragsbegriff und antike Wirtschaftsverfassung 7
I. Verpflichtung aus Versprechen als Merkmal der römischen Rechtskultur 7
II. Andere antike Rechte 8
III. Palast- und Tempelwirtschaft in Griechenland und Mesopotamien 10
IV. Zentralistische Wirtschaft im frühen Rom? 14
V. Fazit: Das römische Vertragsrecht – eine Gnade der späten Geburt 16
Ein System des römischen Vertragsrechts? 17
I. Die herkömmliche Ansicht: Vom Typenzwang zur Vertragsfreiheit 17
II. Eine ‚unfruchtbare` Einteilung? 23
III. Die zeitliche Abfolge 26
IV. Die dogmatische Struktur 30
1. Die Realverträge: Haftung aus Vorenthaltung 30
2. Die Stipulation: Verpflichtung aus Rechtsfolgenanordnung 33
3. Die Konsensualverträge: Verpflichtung durch Bestimmung des Geschäftsgegenstands 33
V. Ergebnis 38
Dolus in contrahendo, Mitverschulden und reine Vermögensschäden im rö‍mi‍schen Recht 39
I. Culpa in contrahendo oder Haftung für Leistungspflicht? 39
II. Dolus in contrahendo beim Austauschvertrag 42
III. Eine Erklärung aus der Struktur des Deliktsrechts? 45
IV. Der Parallelfall des Mitverschuldens 46
V. Mitverschulden und die Haftung wegen vorvertraglichen Fehlverhaltens 52
Gutgläubiger Erwerb und Rechtsgrund 54
I. Die usucapio des römischen Rechts 54
1. Streit um die Putativtitelersitzung 54
a) Proculus und die Mitgift ohne Ehe 54
b) Neraz, Julian und der error in facti alieni 58
c) Ablehnung der Putativtitelersitzung in Spät- und Nachklassik 66
2. Zwei Sonderfälle? 70
a) Der Kauf vom Geschäftsunfähigen 70
b) Ersitzung beim Erbfall 73
3. Ein unterschiedliches Konzept der bona fides 77
4. Ersitzung als derivativer und originärer Erwerb 84
II. Der Erwerb vom Nichtberechtigten in den Kodifikationen 86
1. Zwei moderne Varianten der römischen Positionen zum Putativtitel: Code civil und ABGB 86
2. Zwei inkonsequente Modelle: ZGB und BGB 90
Verzeichnis der römischen juristischen Quellen 94
Sachregister 98