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Archivrecht

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Manegold, B. (2002). Archivrecht. Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen und das Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50322-3
Manegold, Bartholomäus. Archivrecht: Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen und das Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50322-3
Manegold, B (2002): Archivrecht: Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen und das Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50322-3

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Archivrecht

Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen und das Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG

Manegold, Bartholomäus

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 874

(2002)

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Abstract

Ausgehend von der historisch gewachsenen Funktion öffentlicher Archive, die auf die Revolutionsgesetzgebung in Frankreich und die preußische Reformdiskussion zurückgeht, wird die Frage eines in Art. 5 Abs. 3 GG verbürgten Rechts auf Archivzugang des historischen Forschers diskutiert.

Bartholomäus Manegold kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschneidung des Zugangs zu öffentlichen Archiven durch unverhältnismäßige Zugangssperren, Sperrfristen und Geheimhaltungsvorbehalte eine Verletzung grundrechtlicher Wissenschaftsfreiheit darstellt. Daneben hat die objektivrechtliche Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit organisationsrechtliche Folgen für das öffentliche Archivwesen: eine umfassende Anbietungspflicht öffentlicher Stellen einschließlich ihrer Amtsträger gegenüber den zuständigen öffentlichen Archiven hinsichtlich "ihrer" Unterlagen ist verfassungsrechtlich verankert. Öffentlichen Archiven ist ungeachtet ihrer nach wie vor nicht bestehenden formellen Rechtsfähigkeit im Bereich der historischen Forschungssicherung ein Mindestmaß an rechtlicher und organisatorischer Unabhängigkeit zuzubilligen, die ihnen die Wahrnehmung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags effektiv ermöglicht. Die Einordnung der Archive als bloßer "Hilfsanstalten" steht dazu im Widerspruch. Der Grundsatz verfassungskonformer Auslegung der landes- und bundesarchivgesetzlichen Sperrfristen und Geheimhaltungsbestimmungen führt zu ihrer Neubewertung. Dies gilt v. a. für die Frage des Verhältnisses der Verschlußsachen-Einstufung gegenüber der Archivierung und Archivgutnutzung sowie auch für Zugangsbeschränkungen aus datenschutzrechtlichen Gründen einschließlich der unter dem originär presserechtlichen Begriff geregelten Ausnahme für "Personen der Zeitgeschichte". Ein rechtsvergleichender Blick gilt der jeweiligen Situation nach dem französischen Archivgesetz.

Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 7
1. Teil: Zur Entstehung des wissenschaftlichen Archivwesens 19
1. Kapitel: Archive und Geschichtswissenschaft 19
I. Begriff und Anfänge des Archivwesens 19
1. Die unterschiedlichen Archivbegriffe 19
2. Anfänge des öffentlichen Archivwesens 21
II. Die Entstehung der historischen Funktion und die Öffnung der Archive in Frankreich und Deutschland 23
1. Das historische „ius archivi" und die Beschränkung des Archivzugangs 24
2. Die Öffnung der Archive in Frankreich: Das Gesetz vom 7. Messidor des Jahres II (25. Juni 1794) 25
3. Die Reformdiskussion in Preußen: Hardenbergs unvollendeter Versuch einer umfassenden Öffnung der Archive für die historische Forschung 27
a) Stellungnahmen der preußischen Akademie der Wissenschaften von 1819 und 1821 zur Archivbenutzung 28
b) Die erste Ankündigung freier öffentlicher Nutzung von staatlichen Archiven 31
4. Die historische Legitimationsfunktion öffentlicher Archive 32
III. Zur Bedeutung der Archive für Geschichte und Geschichtswissenschaft 34
1. Die öffentliche Funktion der Geschichtswissenschaft 34
2. Die Entstehung der Geschichtswissenschaften als Bedingung und Folge eines öffentlichen Archivwesens 36
3. Bedeutung öffentlicher Archive für die „Zeitgeschichte" 39
IV. Zusammenfassung 41
2. Teil: Verfassungsrechtliche Vorgaben für das Archivwesen 43
2. Kapitel: Organisationsrechtliche Rahmenbestimmungen des Grundgesetzes für ein öffentliches Archivwesen 43
A. Einrichtung und Unterhalt öffentlicher Archive als Ableitung verfassungsrechtlicher Leitprinzipien und Staatsaufgaben 44
I. Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) 44
1. Pflicht zu Einrichtung und Unterhalt öffentlicher Archive 44
2. Neutralität der Archive 45
a) Rechtsstaatliche Neutralität als verfassungsrechtlich gebotenes Prinzip für die archivarische Tätigkeit (Bewertung, Kassation) 46
b) Rechtsstaatliche Neutralität als verfassungsrechtliche Vorgabe für die organisationsrechtliche Stellung der Archive 47
II. Demokratieprinzip 48
III. Normativer Gehalt eines Kulturstaatsgebots? 50
B. Organisationsrechtliche Vorgaben der Grundrechte 52
I. Die objektiv-institutionellrechtliche Dimension des Art. 5 Abs. 3 GG 52
1. Sicherung der Voraussetzungen freier historischer Forschung durch den Unterhalt öffentlicher Archive 52
2. Pflicht öffentlicher Stellen zu Anbietung und Archivierung 54
3. Weisungsunabhängigkeit und Selbständigkeit der Archive 55
II. Das öffentliche Archivwesen als Element einer grundrechtlich vorgegebenen „Kommunikationsverfassung" 55
III. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung 56
1. Funktion des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung 56
a) Schutzbereich und Schranken 56
b) Datenschutzrechtlicher Gesetzesvorbehalt 58
2. Archivierung als Eingriff 59
a) Archivierung als Vorratsspeicherung 59
b) Archive als eigenständige Stellen 59
3. Archivierung als Datenschutzmaßnahme (Löschungssurrogat) 61
a) Regelungsdichte der Archivierungsermächtigungen 61
b) Abschottung durch organisationsrechtliche Verselbständigung öffentlicher Archive 63
c) Archivierung rechtswidrig erhobener Daten 63
IV. Einrichtung des Bundesarchivs als rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts? 63
V. Zusammenfassung 65
3. Kapitel: Das Archivzugangsrecht des historischen Forschers aus Art. 5 Abs. 3 GG 65
A. Der Schutzbereich historischer Forschungsfreiheit 65
I. Der Standpunkt der Rechtsprechung zum Archivzugang 65
1. VGH München vom 13.02.1985 zur Archivbenutzungsordnung des Stadtarchivs Passau 66
2. OVG Koblenz vom 27.10.1982 zum Antrag auf Nutzung von Archiv gut des Bundesarchivs 67
II. Vorfrage: Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG als gegenüber Art. 5 Abs. 3 GG vorrangiges Spezialgrundrecht bei „staatlichen Informationen" (Sperrwirkung)? 69
1. Kein Archivzugangsrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG 70
2. Kein Vorrang von Art. 5 Abs. 1 GG gegenüber Art. 5 Abs. 3 GG 72
III. Das Archivzugangsrecht des historischen Forschers als Rechtsfolge der objektivrechtlichen Dimension des Art. 5 Abs. 3 GG 74
1. Archivzugangsanspruch des Forschers als „Informationsanspruch" aufgrund staatlichen „Informationsmonopols" ? 74
a) Rechtsprechung zum Monopolargument 75
b) Prämissen des „Monopolarguments" 76
2. „Originäre" subjektive Ermessensnorm aus Art. 5 Abs. 3 GG? 78
IV. Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 S. 1 2. Alt. GG und die Nutzung öffentlichen Archivguts 79
1. Die Schutzbereichsdefinition der Forschungsfreiheit des BVerfG 80
2. Wissenschaftliche Forschung mit öffentlichem Archivgut und Forschungsfreiheit 82
a) Persönlicher Schutzbereich der Forschungsfreiheit 82
b) Forschungsfreiheit der Archivare 86
c) Wissenschaftliche Archivrecherche als bloße „Vorarbeit"? 87
d) Die Eigengesetzlichkeit der Geschichtswissenschaft und ihrer spezifischen Methoden 90
e) „Keine Sonderrolle des Staats" als Forschungsobjekt 92
f) Die Freiheit der Anwendung historischer Methoden 94
3. Juristische Forschung und der Zugang zu Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsvorschriften, etc 95
4. Zwischenergebnis 96
V. Das Archivzugangsrecht des historischen Forschers als Rechtsfolge der abwehrrechtlichen Dimension des Art. 5 Abs. 3 S. 1 2. Alt GG 97
1. Prämissen der herrschenden Meinung 97
2. Archivzugang als Ausübung positiv-verfaßter, realer Freiheit 98
3. Die Archivnutzung als gestuftes Teilhabe-/Freiheitsverhältnis 100
4. Schutzbereichsabhängiger Eingriffsabwehrbegriff für die wissenschaftliche Forschungsfreiheit 101
5. Inhalt des Abwehrrechts aus Art. 5 Abs. 5 GG: Anspruch auf Beseitigung der forschungsverhindernden Verbotswirkungen durch Zulassung zur Archivgutnutzung 104
VI. Vergleich zu Frankreich: Das Archivzugangsrecht als „garantie fondamentale accordee aux citoyens pour Pexercice des libertes publiques" nach französischem Verfassungsrecht 105
VII. Ergebnis und organisationsrechtliche Bedeutung 106
B. Die Schranken des Archivzugangsrechts 108
I. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung 109
1. Das Verhältnis von Art. 5 Abs. 3 GG zu Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG 109
2. Sachliche Schutzbereichsgrenzen 110
a) Faktische Anonymisierung 110
b) Einverständnis 111
c) Bagatelldaten ohne Relevanz für die Handlungs- oder Entschlußfreiheit 111
d) Zwischenergebnis 113
3. Zeitliche Schutzbereichsgrenzen. „Postmortaler Persönlichkeitsschutz"? 114
a) Das Autonomieprinzip als zeitliche Begrenzung 114
b) Kein postmortaler Erwartungsschutz 114
c) Kein Schutz „des Andenkens des Verstorbenen" 115
4. Postmortale Datenrestriktion aufgrund des Menschenwürdesatzes des Art. 1 Abs. 1 GG 117
5. Konsequenzen flir die Archivgesetzgebung 119
a) Beschränkung des postmortalen Geheimnisschutzes auf die Dimension objektivrechtlicher Schutzpflichten 119
b) Verbot unverkürzbarer Sperrfristen und starrer Schranken 120
c) Abwägungskriterien 121
d) Verfassungskonforme Auslegung der allgemeinen archivgesetzlichen Sperrfrist und der besonderen Sperrfrist für personenbezogenes Archivgut 123
II. Art. 20 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG als Schranke des Art. 5 Abs. 3 GG 123
1. Begrenzungstauglicher Charakter von Art. 20, Art. 79 Abs. 3 GG 123
2. Geheimhaltung als Konkretisierung der Verfassungsprinzipien des Art. 20 GG 125
a) Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 126
b) Organisationsgewalt, Verantwortlichkeit der Exekutive 126
c) Äußere und innere Sicherheit des Staates 127
III. Zusammenfassung 129
3. Teil: Archivverwaltungsrecht 130
4. Kapitel: Allgemeiner Teil 130
A. Entstehung des Bundesarchivgesetzes 130
I. Erforderlichkeit von Archivierungsermächtigungen 130
1. Rechtslage vor Inkrafttreten der Archivgesetze 130
2. Erste Stellungnahmen zur Frage eines „Archivrechts" 132
3. Zur Archivierung untaugliche Bestimmungen 133
4. Anstoß zur Archivgesetzgebung in Bund und Ländern 136
II. Regelungstechnik 138
1. Qualifizierte und einfache Geheimhaltungsgebote 138
2. Beschränkte Gesetzgebungskompetenz der Länder im Bereich der „Geheimhaltung" 139
3. Archivgesetze oder spezialgesetzliche Öffnungsklauseln 140
III. Bundeskompetenzen für das Archivwesen 141
1. Ausgangssituation 141
2. Art. 74 Nr. 13 GG. Konkurrierende Bundesgesetzgebungskompetenz für die „Förderung der Forschung" 143
3. Annexkompetenzen zu Art. 74 Nr. 13 GG 146
4. Summe der Annexkompetenzen zu den übrigen ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen des Bundes 147
5. Art. 74 Nr. 5 GG a.F.? 147
6. Ergänzende ungeschriebene Bundesgesetzgebungskompetenzen? 148
7. Ergebnis 150
IV. Ländergesetzgebungskompetenz 150
V. Die parlamentarische Diskussion zum Bundesarchivgesetz 151
1. Politischer Konsens über die Stärkung der Stellung der Archive 151
2. Gesetzliche Ausgestaltung des Archivbenutzungsanspruchs 152
3. Das Dilemma archivgesetzlicher Anbletungspflichten und Anbietungsfristen für Unterlagen der Exekutive 153
4. Schwerpunkte der Sachverständigenanhörung im Innenausschuß des Bundestages 154
a) Garantie „archivarischen Ermessens". Bewertungsmonopol der Archive? 156
b) Bedeutung von Individualdaten: Anonymisierung als „Geschichtsfälschung" 158
c) Anonymisierung und Benutzungseinschränkungen als „funktionale Äquivalente" 161
d) Datenabschottung durch organisatorische und funktionale Verselbständigung des Archivs 162
VI. Verabschiedung, Gesetzesänderungen, Verhältnis des BArchG zu BDSG, StUG 163
VII. Zusammenfassung 165
B. Archivrechtliche Begriffe 166
I. Archivfachliche Gesetzesbegriffe 167
1. Archivgut 167
2. Archivierung 167
3. Erschließung 169
4. Weitere staatliche Archivaufgaben: Abschottung, etc 171
5. Archivwürdigkeit 172
6. Bewertungskompetenz 174
7. Zwischen- und Auftragsarchivierung 177
II. Öffentliche Archive als freiheitssichernde Anstalten 179
1. Institutionelle Definition des Staatsarchivs 179
a) Problematik des Anstaltsbegriffs 180
b) Neuere Anstaltstypen 181
c) Freiheitssichernde Funktion und organrechtliche Verselbständigung 182
2. Organisatorischer Aufbau 183
III. Weitere Arten öffentlicher Archive 183
1. Staatliche Sonderarchive 184
a) Parlamentsarchive 184
b) Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes 186
2. Kommunalarchive 187
3. Archive der Kirchen, Rundfunkanstalten, Universitäten, öffentlichen Unternehmen 188
4. Archive der politischen Parteien 189
IV. Öffentlicher Archivar im höheren Archivdienst 191
5. Kapitel: Die Entstehung von öffentlichem Archivgut 192
A. Die Anbietungs- und Übergabepflicht aller öffentlichen Stellen 192
I. Adressaten der Anbietungs- und Abgabepflicht 195
1. Bundeskanzler und Mitglieder der Bundes- und Landesregierungen, politische Spitzenbeamte 195
a) Exekutivmitglieder als abgabepflichtige Stellen 195
b) Umfang der Abgabepflicht: Vermutung für die öffentliche Funktion. „Privatdienstliche" Schreibe 197
2. Vergleich zu Frankreich (versement des papiers lies ä Vexercice d'une fonction politique 198
3. Sicherheitsbehörden: MAD, BND, BKA etc. 199
4. Beamtenrechtliche Bedeutung der Archivierungspflicht. Problem der eigenmächtigen Archivierung des weisungsgebundenen Beamten 200
5. Berechtigte Stellen. § 2 Abs. 3 BArchG und Landesarchivgesetze 202
II. Übernahmeverfahren. Zeitliche Vorgaben für die Anbietungspflicht 204
1. Optionsrecht der Archive, Übernahmefristen 204
a) Massenunterlagen 205
b) Normierte Übernahmeverfahren 206
2. 30jährige Regelfrist für die Vermutung der Aufgabenerledigung 206
3. Fristbeginn 208
4. Bedeutung des § 5 Abs. 8 BArchG für die Durchsetzung der Anbietungspflicht 209
III. Rechtsnatur der Anbietungspflicht 210
1. Kein subjektiv-öffentliches Recht 210
2. Organrecht 211
a) Staatsdistanz 213
b) Besondere Zuordnung 215
IV. Strafrechtliche Sanktionen 216
V. Zusammenfassung 217
B. Umfang und Grenzen der Anbletungspflicht. Übergabeermächtigungen 217
I. Archivierung personenbezogener Unterlagen 218
1. Archivierung als datenschutzrechtliches Löschungssurrogat 218
2. Archivierung von unzulässig erhobenen Unterlagen 219
a) Ausdrückliche Ausnahmen von der Anbletungspflicht für unzulässig erhobene Daten nach den Landesarchivgesetzen 221
b) Vorrang der archivarischen Bewertung und Archivierung nach BArchG und LArchG Baden-Württemberg? 222
II. Archivierung von Unterlagen, die Geheimhaltungsvorschriften unterliegen 225
1. „Lockerung" spezieller, bundesgesetzlicher Geheimhaltungsvorschriften durch § 2 Abs. 4 Nr. 1 und §§ 8, 10 BArchG 226
a) Steuergeheimnis 227
b) Sozialgeheimnis § 71 Abs. 1 S. 3, § 84 Abs. 6 SGB X i.V.m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 BArchG 229
c) § 32 Gesetz über die Deutsche Bundesbank, § 9 Kreditwesengesetz 231
2. Bundesgesetzliche Vorratsregelung in § 2 Abs. 4 Nr. 2 und § 11 BArchG 232
a) Normative Funktion des § 2 Abs. 4 Nr. 2 BArchG 232
b) Generalklausel statt Einzelaufzählung 233
3. Generalklauseln zur Geheimhaltungslockerung in den Landesarchivgesetzen 235
4. Verzicht auf Generalklauseln zur Geheimhaltungslockerung in den Landesarchivgesetzen von Berlin und Niedersachsen 236
5. Stellungnahme: Deklaratorische Funktion des § 2 Abs. 4 Nr. 2 BArchG und der entsprechenden Landesbestimmungen. Vorrang der Anbietungspflicht 237
6. Gegenüber dem BArchG vorrangige spezialgesetzliche bundesrechtliche Geheimhaltungsgebote 238
a) § 61 Personenstandsgesetz 239
b) Gesetze über die Geheimdienste 241
c) Bundeswahlordnung, Bundesstatistikgesetz, Volkszählungsgesetz, Personalausweis- und Paßgesetz, Kriegsdienstverweigerungsgesetz, § 80 Abs. 2 AusländerG 242
III. Archivierung von Verschlußsachen 243
1. Funktion der Verschlußsacheneinstufung und ihre normative Bedeutung für die Archivierung 243
2. Die Anbietung und Abgabe von Verschlußsachen 245
a) VS des Bundes im Geheimarchiv des Bundesarchivs 245
b) VS der Länder 246
3. Verstoß der Aussonderungsbekanntmachung-VS der Bayrischen Staatsregierung vom 12. Januar 1993 gegen Art. 6 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 LArchG Bayern 247
IV. Verhältnis der Archivierung zu „materiellen" Berufsgeheimnissen i.S.d. § 203 StGB 248
1. Strafrechtliche Rechtfertigungsfunktion der Landesarchivgesetze 248
2. Strafrechtliche Funktion von § 2 Abs. 4 S. 2, § 2 Abs. 7 und § 9 BArchG: Verlängerung der Berufsgeheimnisse in das Bundesarchiv 250
V. Zusammenfassung 251
C. Archivierung von nicht-öffentlichen Unterlagen privaten Ursprungs. Deposital- und Ergänzungsarchivgut 252
1. Ermächtigung zur Archivierung privater Unterlagen 252
2. Datenschutzrechtlicher Gesetzesvorbehalt und Archivierung privater Unterlagen 253
6. Kapitel: Das Recht auf Archivbenutzung 254
A. Archivbenutzungsanspruch und allgemeine Sperrfrist 254
I. Gesetzliche Garantie der Archivöffentlichkeit 254
1. „Jedermann-Anspruch" 254
2. Benutzungsordnungen 256
3. Verhältnis des BArchG zu landesarchivgesetzlichen Benutzungsregelungen 257
II. Verfahrensfragen 258
1. Glaubhaftmachen eines berechtigten Interesses 258
2. Nutzung zum Zwecke der Rechtsverfolgung 259
3. Mehrere Antragsteller, Sammelanträge 259
III. Allgemeine Sperrfrist 260
1. Abgrenzung zu Benutzungsgrenzjahren 260
2. Regelsperrfrist von 10 oder 30 Jahren 261
3. Geltungsausnahmen: Publizitätsklauseln und DDR-Schriftgut 262
IV. Fristbeginn 263
1. Gegenständliche Anknüpfung der allgemeinen Sperrfrist: Unabhängigkeit der Archive von der abgebenden Stelle? 263
2. Zeitpunkt der behördlichen Kernentscheidung 265
V. Vergleich zu Frankreich: die „Auffangfrist" nach Art. 6 Abs. 3 des französischen Archivgesetzes 266
VI. Verfassungskonforme Auslegung der allgemeinen Sperrfrist 267
1. Gesetzesbegründungen zur allgemeinen Sperrfrist 267
a) Internationale Üblichkeit 267
b) „Kontinuität und Effizienz amtlicher Tätigkeit" 267
c) Taktische Erwägungen 269
2. Nichtanwendung bei wissenschaftlichen Forschungsvorhaben 270
3. Verkürzungsermächtigungen für die allgemeine Sperrfrist 271
a) Einfache Ermessensklauseln 271
b) Ermessensklauseln i. V. m. der Zustimmung der abgebenden Stelle 272
c) Verkürzung im „überwiegenden öffentlichen Interesse"? 272
VII. Zusammenfassung 273
B. Nutzung personenbezogenen Archivguts 274
I. Besondere Sperrfristen für personenbezogenes Archivgut 274
1. Fristdauer der Sperrfrist für personenbezogenes Archivgut 274
2. Verhältnis der besonderen Sperrfrist für personenbezogenes Archiv gut zur allgemeinen Sperrfrist 276
3. Der Begriff des „personenbezogenen Archivguts" 276
a) Regelungstypen der Legaldefinitionen 276
b) Bedeutung der „generalisierenden Betrachtung" für den unbestimmten Gesetzesbegriff 278
c) Weite Auslegung: materielle Abwägung auf Begriffsebene 279
d) Verfassungskonforme restriktive Auslegung: formale Anknüpfung an Aktentypen 280
4. Verhältnis zum Amtsermittlungsgrundsatz 282
5. Stellungnahme: § 5 Abs. 2 LArchG Niedersachsen 284
II. Vergleich zu Frankreich: Art. 7 des französischen Archivgesetzes 285
III. Geltungsausnahmen der personenbezogenen Sperrfrist 287
1. Archivgut, das sich auf „Amtsträger in Ausübung eines öffentlichen Amtes" bezieht (Amtsträgerklausel) 287
a) Überblick über die verschiedenen Amtsträgerklauseln 287
b) Amtliche Begründungen zur Amtsträgerklausel 288
c) Stellungnahme: deklaratorische Bedeutung 289
2. Archivgut, das sich auf eine „Person der Zeitgeschichte " bezieht (Zeitgeschichtsklausel) 291
a) Überblick über die verschiedenen Zeitgeschichtsklauseln 291
b) Vermutung für den Öffentlichkeitswert einer Veröffentlichung im „Bereich der Zeitgeschichte" nach § 23 KUG 292
c) Absolute und relative Personen der Zeitgeschichte 295
d) Stellungnahme: Verfassungskonforme Auslegung. Beschränkung auf „absolute Personen der Zeitgeschichte" 297
e) Abgrenzung von § 32 Abs. 1 Ziffer 3 erster Teilstrich StUG: Vorrang des Rechtsstaatsprinzips vor Forschungs- und Medieninteressen 300
IV. Archivgesetzliche Forschungsklauseln zur Verkürzung der Sperrfristen für personenbezogenes Archivgut 301
1. Regelungstypen archivgesetzlicher Forschungsklauseln 301
2. Teleologische Reduktion des Verkürzungsermessens auf Null bei Einwilligung und Nutzungsanonymisierung 305
3. Verkürzungsvoraussetzung: erheblich überwiegendes öffentliches oder wissenschaftliches Interesse? 307
a) Überwiegendes Allgemeininteresse 308
b) Öffentliches Interesse als „Mischtatbestand" 309
c) Stellungnahme: „Politische" Wertung im Einzelfall 311
4. Fristverkürzungskompetenz 311
5. Verfahrensrechtliche Voraussetzung zur Fristverkürzung 312
V. Nutzungsauflagen als Voraussetzung der Fristverkürzung 313
1. Zulässigkeit von Nebenbestimmungen 314
2. Auflagen und Bedingungen als Alternativen für die Anonymisierung und Sperrung 314
VI. Veröffentlichung der Forschungsergebnisse 317
1. Die „Historikerklausel" der Datenschutzgesetze 317
2. Verhältnis der „Historikerklausel" zur besonderen Sperrfrist 318
VII. Schutzrechte Betroffener 319
1. Auskunftsanspruch 320
2. Gegendarstellungsanspruch 321
VIII. Abschottung gegen die Benutzung durch die abgebende Stelle 322
IX. Zusammenfassung 324
C. Nutzung von Archivgut, das „der Geheimhaltung" unterliegt 325
I. Überblick über die Geheimhaltungsregelungen der Archivgesetze 325
1. Besondere Sperrfristen, Fristverlängerungsanordnung und Nutzungsversagungsgründe für geheimhaltungsbedürftiges Archivgut 325
2. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Geheimhaltung von Archivgut 328
3. Erschließung geheimhaltungsbedürftigen Archivguts 329
II. Unverkürzbare 80-Jahres Sperrfristen des BArchG und des LArchG Sachsen-Anhalt 330
1. Entstehungsgeschichte des § 5 Abs. 3 BArchG 330
2. Verhältnis zu Landesrecht 332
III. Verkürzbare besondere Sperrfristen in den Ländern 333
1. Verkürzung, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen 333
2. Verkürzung nur im überwiegenden öffentlichen Interesse 334
3. Verlängerung der allgemeinen Sperrfrist nach § 7 Abs. 4 LArchG Bremen 334
IV. Tatbestandsvoraussetzungen der besonderen Sperrfristen für geheimhaltungsbedürftiges Archivgut 335
1. Erste Gruppe: Rechtsnormerfordernis 335
2. Zweite Gruppe: untergesetzliche Vorschriften über Geheimhaltung 337
V. Nutzung von Verschlußsachen (VS) 338
1. Erste Gruppe: Einzelfallversagung wegen Gefährdung des Wohls der Bundesrepublik oder eines der Länder 339
a) Prinzipieller Vorrang der nicht aufgehobenen VS-Einstufung vor der Archivierung 339
b) Begründungsbedürftige Einzelfallversagung 341
2. Zweite Gruppe: Geltung der besonderen Sperrfrist bei VS-Einstufung 341
a) Aufhebung der VS-Einstufung durch Fristablauf 341
b) Kompetenzkonflikte 343
3. Vergleich und Stellungnahme 343
4. Bedeutung des Aktenzugangsrechts des § 5 Abs. 8 BArchG für VS 345
VI. Versagung und Einschränkung der Benutzung in Einzelfallen 346
1. Überblick über die Nutzungsversagungsgründe 346
2. Begründung der Nutzungsversagung wegen Gefährdung des Staatswohls im Einzelfall 348
3. Benutzung von Unterlagen, die nach § 203 Abs. 1 bis 3 StGB geschützt sind 351
VII. Vergleich zu Frankreich: die Systematik der Geheimhaltungsvoraussetzungen für nicht personenbezogene Unterlagen (documents de caractere non nominatifs) nach dem französischen Archivgesetz 352
VIII. Zusammenfassung 353
D. Nutzung von Archivgut Privater (Depositalgut) 354
1. Bedeutung der Eigentumsübertragung für private Nutzungsauflagen 354
2. Depositalvertragliche Nutzungsauflagen 355
E. Rechtsschutzfragen 356
I. Widerspruch und Verpflichtungsklage 356
1. Widerspruchsbehörde: Bundesarchiv, Landeshaupt- bzw. Staatsarchive 356
2. Kontrolldichte des Verwaltungsgerichts gemäß §114 VwGO 357
3. Archiv-Schiedsausschuß gemäß §10 LArchG Schleswig-Holstein 357
II. Anfechtung der Zuordnung von Archivgut zur Archivgutkategorie personenbezogenen oder geheimhaltungsbedürftigen Archivguts? 358
III. Vergleich zu Frankreich: Rechtsschutz nach Art. 7 der loi no. 78-753 durch C.A.D.A. und Verwaltungsgerichte 359
Literaturverzeichnis 361
Anhang: Die Landesarchivgesetze in chronologischer Reihenfolge 381
Sachwortverzeichnis 383