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Die Untreuestrafbarkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft

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Nattkemper, K. (2013). Die Untreuestrafbarkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53990-1
Nattkemper, Kristina. Die Untreuestrafbarkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53990-1
Nattkemper, K (2013): Die Untreuestrafbarkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53990-1

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Die Untreuestrafbarkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft

Nattkemper, Kristina

Schriften zum Strafrecht, Vol. 237

(2013)

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About The Author

Kristina Nattkemper (geb. Ossendoth, 1981 in Erlangen) hat 2006 das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen. Anschließend war sie bis zum Jahre 2011 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht von Herrn Professor Dr. Klaus Bernsmann tätig, bei dem sie mit der Arbeit »Die Untreuestrafbarkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft« promoviert hat. Nach dem Referendariat am Landgericht Bochum und dem 2. Staatsexamen im Jahre 2011 hat sie 2012 ihre Tätigkeit als Richterin im Bezirk des OLG Hamm aufgenommen.

Abstract

Die geltende Konzeption der Untreuestrafbarkeit lässt sich mit dem Passus »Vermögensbetreuungspflicht des Vorstands gegenüber der $aGesellschaft«$z zusammenfassen. Kristina Nattkemper stellt fest, dass der Verweis auf die Gesellschaft Symptom einer »monistischen«, erwerbswirtschaftliche Aspekte begünstigenden Untreuekonzeption ist. Dies bedürfe aufgrund des Ultima-Ratio-Prinzips des Strafrechts einer Legitimation anhand der rechtlichen oder zumindest wirtschaftlichen Umwelt. Die diesbezügliche Prüfung führt jedoch zu einem negativen Resultat: Die Autorin attestiert dem Aktienrecht insofern einen »blinden Fleck«. Eine monistische Ausrichtung lasse sich ohne eine Verschleifung von Tatbestandsmerkmalen auch originär strafrechtlich nicht ausmachen. Monistische Tendenzen in der wirtschaft(swissenschaft)lichen Umwelt basierten auf einem zunehmend instabilen Paradigma.

Dem setzt die Autorin eine alternative Konzeption entgegen, eine »Vermögensbetreuungspflicht des Vorstands gegenüber dem $aUnternehmen«,$z das als komplexes, erhaltenswertes System erfasst wird, das sich auch durch eine »Offenheit« im Hinblick auf die rechtliche und die wirtschaftliche Umwelt auszeichnet.

Ausgezeichnet mit dem AULINGER-Preis 2012 für eine herausragende Dissertation auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerrechts an der Ruhr-Universität Bochum.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 15
I. Aktiengesellschaft, Publikumsgesellschaft, Großunternehmen, Mitbestimmung 17
II. Börsennotierung als notwendige Eigenschaftdes Untersuchungsgegenstandes? 20
III. Konzentration auf den Treuebruchtatbestand? 20
Kapitel 1: Strafrechtliche Konzeption der Untreuestrafbarkeit des Vorstands 22
A. Erklärungsmodell „Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der Gesellschaft“ 22
I. Bezugspunkt 1: Gesellschaft 23
1. Das „Mannesmann-Urteil“ des BGH 25
2. Reaktionen auf das „Mannesmann-Urteil“ 31
3. Fallgruppe „Kreditvergabe“ 36
4. Das „Kinowelt-Urteil“ 39
5. Fallgruppe „Spenden“ 40
6. Zwischenergebnis 42
II. Bezugspunkt 2: Interesse 43
1. Versuch einer induktiven Vorgehensweise anhand der Pflichtverletzung 46
2. Systematisierung der Pflichtverletzungen des Vorstands 47
a) Grenzen eines Einverständnisses als Handlungsgrenzen 49
aa) Formale Voraussetzungen 50
bb) Materielle Voraussetzungen 51
cc) Grenzen eines Einverständnisses im Falle der Untreue gegenüber einer GmbH 51
dd) Monistische Ausrichtung? 53
ee) Übertragung auf die AG 55
ff) Schlussfolgerung 56
b) Hauptversammlungsbeschluss, Satzung, Anstellungsvertrag, Gesetz und allgemeines Schädigungsverbot 57
III. Interessengenese im Zusammenspiel mit Pflichtverletzung 59
1. Kollektiver Interessebegriff 60
2. Zweckgebundener Interessebegriff 61
3. Entgegenstehende Erkenntnisse der Literatur? 70
4. Vermögensinteresse 72
5. Zwischenergebnis und weitere Fragestellung 73
6. Doppelfunktion des Interesses der Gesellschaft 74
B. Gründe, das Erklärungsmodell zu hinterfragen 75
I. Innerstrafrechtliche Inkonsistenzen 75
1. „Rechtsgutvertauschung“ 75
2. Fehlschluss vom Schaden auf die Pflichtverletzung 76
II. Inkonsistenzen am Schnittpunkt von Straf- und Gesellschaftsrecht 79
1. Entwicklung des Aktien- und Strafrechts 79
2. Tatsächliche Entwicklung von (Groß-)Unternehmen und Gesellschaftsrecht 83
C. Gang der weiteren Darstellung 85
I. Versuch der Legitimation der Konzeption 85
II. Bei fehlender Legitimation: Diskussion eines alternativen Modells 86
Kapitel 2: Legitimation der strafrechtlichen Konzeption aus der rechtlichen Umwelt 87
A. Subsystem Gesellschaftsrecht 87
B. Transformation der Begriffe 91
I. Verhältnis der strafrechtlichen „Gesellschaft“ zu den gesellschaftsrechtlichen „Gesellschaftern“ und „Anteilseignern“ 92
II. Verhältnis des strafrechtlichen „Interesses der Gesellschaft“ zum gesellschaftsrechtlichen „Gesellschaftsinteresse“ 93
III. Verhältnis des strafrechtlichen „Schädigungsverbots“ zum gesellschaftsrechtlichen „Gewinnmaximierungsgebot“ 99
IV. Verhältnis des strafrechtlichen „Schädigungsverbots“ zur gesellschaftsrechtlichen Maximierung des „Shareholder Value“ 100
V. Verhältnis der strafrechtlichen „Existenzgefährdung“ zur gesellschaftsrechtlichen „Bestands- bzw. Existenzvernichtung“ 104
C. Monistische Ausrichtung der §§ 76, 93 AktG? 105
I. Ermessen und § 93 Abs. 1 S. 2 AktG (deutsche „Business-Judgement-Rule“) 108
1. ARAG/Garmenbeck 109
2. Grenzen des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 114
a) Unternehmerische Entscheidung und Wohl der Gesellschaft 115
aa) Rechtsdogmatisch: „Zurückdrängung richterlicher Prüfungskompetenz“, „safe harbour“ oder „Entkoppelung von Sorgfalts- und Prüfungsmaßstäben“ 119
(1) Begründung: hindsight biases 121
(2) Begründung: Der Richter als „fachlicher Laie“ 122
(3) Begründung: Der Richter als Substitut der Märkte 123
(4) Begründung: Der Richter als Prüfer von Ermessensfehlern 124
bb) Rechtsdogmatisch: Unwiderlegbare Vermutung objektiv pflichtkonformen Verhaltens, Fiktion oder Tatbestandsausschluss 128
cc) Rechtsdogmatisch: Klarstellung 130
(1) Begründung: Gesetzliche Gestaltung der wirtschaftlichen „Wirklichkeit“ 131
(2) Begründung: Ermessensspielraum als notwendiger Ausdruck des Interessenausgleichs 133
dd) Zwischenergebnis 134
b) Legalitätsprinzip 134
c) Handeln auf der Grundlage angemessener Information 136
d) Loyalitätsprinzip als Handeln ohne Sonderinteressen, sachfremde Einflüsse und fehlende Treuepflichtverletzung 139
3. Beweislast 141
4. Zwischenergebnis 144
II. Entweder: Verpflichtung des Vorstands auf das Gesellschaftsinteresse 146
III. Oder: Verpflichtung des Vorstands auf das Unternehmensinteresse 151
1. Unternehmensbezug des Unternehmensinteresses – Begriff des Unternehmens 154
a) Unternehmen als konzerndimensionaler Begriff? 154
b) Unternehmen im Verhältnis zur Gesellschaft 154
c) Historische Entwicklung des Unternehmensbegriffs 156
d) Negative Abgrenzung zum Begriff des „Betriebs“ 164
e) Negative Abgrenzung zum Begriff der „Unternehmung“ 165
f) Positive Ableitung vom Begriff des „Unternehmers“ 166
g) Weitere positive Definitionsversuche 166
h) Ausgangpunkt: Unternehmensbegriff nach J. v. Gierke 167
i) Das Unternehmen als Sozialverband oder sozialer „Verband“ 167
j) Das Unternehmen mit mitgliedschaftlicher Struktur 174
k) Zwischenergebnis 176
l) Das Unternehmen als Wertschöpfungsveranstaltung 177
m) Das Unternehmen in austauschtheoretischer Betrachtung 178
n) Das Unternehmen als Machtzentrum 179
o) Zwischenergebnis 180
p) Das Unternehmen als System 181
q) „Unternehmen an sich“ als Verselbständigung des Unternehmens? 184
aa) Rathenau 187
bb) Haussmann 188
cc) Netter 189
dd) Zusammenfassung 189
r) Zwischenergebnis 192
2. Pluralistischer Bezug des Unternehmensinteresses 193
a) Unternehmensinteresse als materieller Begriff 193
aa) Unternehmensinteresse als Interesse an Bestand und Rentabilität 194
bb) Bildung einer Vergleichsgruppe 196
cc) Für wen/aus welchem Grunde soll das Unternehmen bestehen und rentabel wirtschaften? 198
dd) Zwischenergebnis: materielle Theorien 203
b) Unternehmensinteresse als prozessuale Verfahrensvorgabe 204
aa) Laske: Unternehmensinteresse als Diskursmodell 205
bb) Brinkmann: Unternehmensinteresse als integriertes Gesamtinteresse 206
cc) Jürgenmeyer: Unternehmensinteresse durch Wechselwirkungsprozess 207
dd) v.Werder: Unternehmensinteresse als „regulative Leitidee“ 209
ee) Mertens: Aktuelles Unternehmensinteresse 210
ff) Clemens: Unternehmensinteresse als Interessenvergemeinschaftungsprozess 210
gg) Flume: Unternehmensinteresse als Interesse der juristischen Person als „Ideales Ganzes“ 211
hh) Teubner: Unternehmensinteresse als Abstimmungsprozess 212
ii) Kessler: Unternehmensinteresse als Kompromiss 213
jj) Großmann: Unternehmensinteresse als Verfahrens- und Organisationsregeln 215
3. Zwischenergebnis 216
D. Monistische Grundtendenz des Aktienrechts? 217
I. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung 218
II. Existenzvernichtender Eingriff 220
III. Anteilseigner/Hauptversammlung 231
1. Zielbildungskompetenz der Anteilseigner 231
a) Gestalt der Zielkomponente 234
b) Verhältnis der Zielkomponente zum Gegenstand 236
c) Folgerungen 237
2. Struktur- und Grundlagenentscheidungen 238
a) Geschriebene Kompetenzen 238
b) Hauptversammlungsbeschlüsse 240
c) Exkurs: Haftung – insbesondere Binnenhaftung/Außenhaftung 244
aa) Haftung „gegenüber“ Gesellschaftern 245
bb) Haftung „gegenüber“ Gläubigern 246
d) Ungeschriebene Kompetenzen? 247
3. Zweckbildung: Bestand 247
4. Zwischenergebnis 250
5. Insbesondere: Beschluss über Verwendung des Bilanzgewinnes – §§ 58, 174, 254 Abs. 1 AktG 251
6. Insbesondere: Beschluss über Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – § 243 AktG 252
7. Zwischenergebnis 252
8. Insbesondere: Geltendmachung von Ersatzansprüchen – §§ 147, 148 AktG 253
9. Zwischenergebnis 254
10. Legitimation eines monistischen Modells durch Eigentum 254
a) Eigentum in seiner verfassungsrechtlichen Dimension: Art. 14 GG und „Ordnungsmacht“ 254
aa) Schutzbereich 255
(1) Die Aktiengesellschaft als juristische Person 255
(2) Der Gesellschafter als Teilnehmer des Kapitalmarktes 256
bb) Eingriff und Inhaltsbestimmung 257
cc) Sozialpflichtigkeit 258
b) Eigentum als Ordnungsmacht 261
aa) Trennung des Eigentums von der Leitungsmacht 262
bb) Trennung des Eigentums von der natürlichen Person 264
c) Zwischenergebnis: Eigentum 268
IV. Aufsichtsrat 269
1. Bestellung des Vorstands 269
a) Materielle Voraussetzungen der Bestellung 269
b) Formelle Voraussetzungen der Bestellung 270
2. Materieller Aussagegehalt der Mitbestimmung im Aufsichtsrat 271
a) Historische Entwicklung 273
b) Begründungsansätze 275
aa) Ausgangspunkt: drei Grundfiguren 275
bb) Menschenwürde 276
cc) Recht aus Arbeit 276
dd) Verständnis des Unternehmens 277
ee) Machtausübung, Legitimationslücke und Demokratisierung 278
ff) Psychologisches Gegenkraftmodell 280
c) Bedeutung der Ausgestaltung der Mitbestimmung 280
3. Insbesondere: Festsetzung der Vorstandsbezüge – § 87 AktG 281
4. Insbesondere: Sonstige Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats – § 111 Abs. 3, 4 AktG 282
5. Exkurs: Arbeitnehmerbelange – § 193 Abs. 2 AktG, § 289 Abs. 3 HGB 284
6. Zwischenergebnis 285
V. Vorstand 285
1. Insbesondere: Einrichtung eines „Frühwarnsystems“ – § 91 Abs. 2 AktG 286
2. Aktienoptionsprogramme – §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 71d, 192 Abs. 2 Nr. 3, 193 AktG, 315a HGB 287
3. Verpflichtung auf das Wohl des Betriebes, seiner Gefolgschaft und dem gemeinen Nutzen des Volkes – § 70 Abs. 1 AktG 1937 288
4. DCGK/§ 161 AktG 290
E. Zwischenergebnis: Blinder Fleck 296
F. Subsystem Strafrecht 297
Kapitel 3: Legitimation der strafrechtlichen Konzeption aus der wirtschaftlichen Umwelt 299
A. Zulässigkeit der Übernahme interdisziplinärer Erkenntnisse 299
B. Transformation der Begriffe 305
C. Legitimation anhand monistischer wirtschaftswissenschaftlicher Ansätze 307
I. Einheit von Risiko und Macht, Wohlfahrtsprinzip, Harmonieprämisse und Zwangshypothese 307
II. Kritik 310
III. Zwischenergebnis 319
IV. Monistische Ausrichtung der Wirtschaftswissenschaften als paradigmatisches Phänomen 320
1. Begriff des Paradigmas und Übertragung auf die Wirtschaftswissenschaften 320
2. Teilhabe des Rechts am wirtschaftswissenschaftlichen Paradigma? 323
3. Instabilität des Paradigmas 325
a) Entstehung des Paradigmas 325
b) Verhaltenswissenschaftliche Perspektive 328
c) Neue Institutionenökonomik 329
d) Zwischenergebnis 333
e) Wirtschaftsethik, Unternehmensethik und St. Galler Management-Modell 334
f) Shareholder Value-Konzept 339
4. Zwischenergebnis 341
V. Ergebnis 341
Kapitel 4: Ergebnisse der Untersuchung – Teil I 342
Kapitel 5: Vorschlag einer alternativen Konzeption 348
A. Prämisse: Vermögensbetreuungspflicht des Vorstands gegenüber dem Unternehmen 348
I. Rechtlicher Komplexitätsfilter I: Interessen des Unternehmens und Interesseverletzung 349
1. Das Unternehmen als soziale Realität 349
2. Das Unternehmen als ökonomischer Faktor und rechtliche Schöpfung 354
3. Das Unternehmen als komplexes System 355
a) Geschlossenheit des Systems (Rechtlicher Komplexitätsfilter II) 356
b) Offenheit des Systems 360
4. Zwischenergebnis 364
5. Funktion des Vorstands – Schlüsselvorschriften: §§ 76, 93 AktG 366
a) Verfahren 369
b) Bestand 370
c) Gesetze, Satzung, Beschluss und Richtlinien 383
d) Gewinnmaximierung/Schädigungsverbot? 386
6. Zwischenergebnis 387
II. Rechtlicher Komplexitätsfilter III: Verhältnis der Interessen zueinander 388
III. Pflichtverletzung 395
IV. Rechtlicher Komplexitätsfilter IV: Vermögensinteressen und objektive Zurechenbarkeit 396
V. Rechtlicher Komplexitätsfilter V: Vermögensnachteil 399
B. Ergebnisse der Untersuchung – Teil II 407
Literaturverzeichnis 409
I. Monographien 409
II. Festschriften 422
III. Aufsätze 428
IV. Kommentare 443
Sachregister 446