Abschied vom Begriff der Tatbeendigung im Strafrecht
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Abschied vom Begriff der Tatbeendigung im Strafrecht
Schriften zum Strafrecht, Vol. 238
(2013)
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Chih-Jen Hsueh wurde 1976 in Tainan, Taiwan geboren. 1994 bis 1998 studierte er Rechtswissenschaften an der Staatlichen Taiwan Universität in Taipeh, Taiwan. 1998 legte er das juristische Staatsexamen für Richter und Staatsanwalt ab. An derselben Universität erfolgte 2002 sein Masterstudium mit Schwerpunkt im Strafrecht. Im Dezember 2010 promovierte er an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls Universität in Tübingen bei Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther. Die Dissertation wurde vom Promotionsstipendium des DAAD unterstützt. Seit Februar 2011 ist er als Assistenzprofessor für Straf- und Strafprozessrecht in der Abteilung der Rechtswissenschaften an der Staatlichen Cheng Kung Universität in Tainan tätig.Abstract
Üblicherweise wird der endgültige Abschluss einer Straftateinheit als Tatbeendigung bezeichnet, die sich von der Tatvollendung unterscheidet. Der Begriff der Tatbeendigung ist zwar nur in den §§ 2 und 78a StGB verankert, erlangt nach h.M. seine Bedeutung aber auch für die Auslegung der einzelnen Delikte, für die Beteiligungs-, Vorsatz- und Konkurrenzlehre.Der Autor geht davon aus, dass sich die Bedeutung der Tatbeendigung erst aus der teleologischen Überlegung der einschlägigen Strafnormen in dem jeweiligen Rechtsbereich ergibt. Jedoch hat die bisherige Beendigungslehre diesen Begründungszusammenhang weitgehend übersehen. Eine detaillierte rechtsbereichsspezifische Untersuchung ergibt, dass der Begriff der Tatbeendigung in dem jeweiligen Rechtsbereich entweder überflüssig ist oder zu unnötig komplizierter Gesetzesauslegung führt. Für die Strafrechtsdogmatik ist dieser Begriff verzichtbar.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 17 | ||
Erster Teil: Tatbeendigung als ein ungelöstes Problem in der Strafrechtsdogmatik | 21 | ||
A. Tatbeendigung und ihre Relevanz im Strafrecht: Problemstellung | 21 | ||
I. Die Fallgruppen des Auseinanderfallens von Tatvollendung und -beendigung | 21 | ||
II. Die praktische Relevanz des Beendigungsbegriffs im Strafrecht | 23 | ||
III. Fehlende gesetzliche Vorgaben für den Beendigungsbegriff | 26 | ||
IV. Tatbeendigung als Abschluss einer Straftateinheit | 29 | ||
1. Die Unvereinbarkeit der Stufenlehre mit dem formellen Verbrechensbegriff | 29 | ||
2. Die Zugrundelegung eines materiellen Verbrechensbegriffs in der Stufenlehre | 31 | ||
3. Straftateinheit als Grundlage des Beendigungsbegriffs | 34 | ||
a) Die Bedeutung der "Straftateinheit" | 34 | ||
b) Die Formen der "Straftateinheit" | 36 | ||
V. Die möglichen Vorgehensweisen zur Lösung der Beendigungsproblematik | 38 | ||
1. Ein bloßes Auslegungsproblem des Straftatbestands | 38 | ||
2. Ein Auslegungsproblem des Straftatbestands mit Rücksicht auf die strafrechtlichen Konsequenzen | 40 | ||
3. Ein Auslegungsproblem der gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Rechtsbereichen | 41 | ||
VI. Ausblick | 43 | ||
B. Analyse und Kritik der bisherigen Beendigungslehre | 43 | ||
I. Die Untauglichkeit des empirischen Verständnisses | 44 | ||
1. Das rein empirische Verständnis | 44 | ||
2. Das empirisch-normativ kombinierte Verständnis | 46 | ||
II. Die Hilflosigkeit der Rechtsfigur des Dauerdelikts | 47 | ||
1. Die bisherigen Versuche zur Abgrenzung des Dauerdelikts vom Zustandsdelikt | 47 | ||
2. Die Austauschbarkeit der terminologischen Verwendung zwischen Dauer- und Zustandsdelikt | 49 | ||
3. Die inhaltlichen Bedenken gegen das Dauer- bzw. Zustandsdelikt | 51 | ||
4. Fazit | 55 | ||
III. Die Fragwürdigkeit des allgemeinen normativen Verständnisses | 55 | ||
1. Die Absichtsverwirklichung als Tatbeendigung | 56 | ||
a) Kein allgemeines Kriterium für Nicht-Absichtsdelikte | 56 | ||
b) Kein entscheidendes Kriterium für Absichtsdelikte | 59 | ||
aa) Die Absichtsverwirklichung als eine selbständige Straftat | 59 | ||
bb) Differenzierende Betrachtung der Absichtsverwirklichung für den Unrechtsgehalt | 59 | ||
c) Fazit | 63 | ||
2. Der Abschluss der Rechtsgutsverletzung als Tatbeendigung | 63 | ||
a) Beendigungsbegriff und dualistische Unrechtslehre | 64 | ||
aa) Uneinheitliche Begriffsbestimmungen | 64 | ||
bb) Gruppierung auf der Grundlage der dualistischen Unrechtslehre | 65 | ||
b) Argumente gegen den erfolgsorientierten Beendigungsbegriff | 67 | ||
aa) Die Außerachtlassung des Handlungsunwerts | 67 | ||
bb) Die Verletzung des Gesetzlichkeitsprinzips | 69 | ||
c) Argumente für den erfolgsorientierten Beendigungsbegriff | 69 | ||
aa) Die Undurchsetzbarkeit der Beendigungslehre des RG | 71 | ||
bb) Die rechtsstaatlich beschränkende Funktion des Handlungsunwerts nach der Tatvollendung | 73 | ||
cc) Die Vereinbarkeit des Beendigungsbegriffs mit dem Gesetzlichkeitsprinzip | 75 | ||
3. Fazit | 77 | ||
IV. Kritik der tatbestandsbezogenen Differenzierung des Beendigungsbegriffs | 78 | ||
1. Widersprüche und Unsicherheiten zwischen den Auslegungskriterien | 79 | ||
a) Widersprüche wegen fehlenden Grundgedankens | 80 | ||
b) Unsicherheiten bei der Auswahl des Auslegungskriteriums | 80 | ||
2. Die irreführende Auswirkung des Differenzierungsansatzes | 82 | ||
V. Zwischenbilanz | 85 | ||
VI. Kritik der problemorientierten Differenzierung des Beendigungsbegriffs | 86 | ||
1. Zwei Modelle einer problemorientierten Differenzierung | 86 | ||
a) Tatbestandsbezogene und tatbestandslose Beendigung | 86 | ||
b) Erfolgs- und Verhaltensbeendigung (Kühl) | 87 | ||
2. Kritik | 88 | ||
a) "Rechtsfolgen" oder "Konsequenzen" des Beendigungsbegriffs? | 88 | ||
aa) Die Überflüssigkeit des Beendigungsbegriffs in der Notwehrdogmatik | 89 | ||
bb) Das Bedürfnis nach Überprüfung der Relevanz des Beendigungsbegriffs im jeweiligen Rechtsbereich | 93 | ||
b) Die Verkennung des Stellenwerts des Gesetzlichkeitsprinzips | 94 | ||
VII. Schlussbemerkung | 97 | ||
C. Grundzüge des eigenen Lösungsansatzes | 97 | ||
I. Grundlage: Rechtsbereichsspezifische Untersuchung | 97 | ||
II. Zweiteilung aller einschlägigen Rechtsbereiche | 98 | ||
Zweiter Teil: Beendigungsbegriff im Verjährungs- und intertemporalen Strafanwendungsrecht | 100 | ||
A. Einführung | 100 | ||
B. Beendigungsbegriff im Verjährungsrecht | 101 | ||
I. Die Zugrundelegung der Straftateinheit trotz missglückter Regelungstechnik | 103 | ||
1. Eine systematische Überlegung zu § 78 a | 103 | ||
2. Eine historische Überlegung zu § 67 Abs. 4 a.F. | 104 | ||
II. Grundgedanken zum Verjährungsrecht | 106 | ||
1. Verfolgungsverjährung infolge Beweisverlusts? | 106 | ||
a) Beweisverlust i.S. der einzelnen Beweislage | 106 | ||
b) Beweisverlust i.S. einer typischen Erscheinung | 109 | ||
2. Positive Auswirkung der Verfolgungsverjährung auf die Strafrechtspflege? | 110 | ||
3. Verfolgungsverjährung infolge Schwindens des Strafbedürfnisses | 112 | ||
a) Aspekt der Schuldvergeltung? | 113 | ||
b) Aspekt der Spezialprävention? | 114 | ||
c) Aspekt der Generalprävention | 117 | ||
III. Unzweckmäßigkeit der Straftateinheit im Lichte des Schwindens des generalpräventiven Bedürfnisses | 121 | ||
1. Erfolgsbeendigung als Verjährungsbeginn | 121 | ||
2. Verhaltensbeendigung als Verjährungsbeginn | 124 | ||
a) Tatbegriff i.S. der Straftateinheit | 125 | ||
aa) Umstrittene Einzelfälle der Trennbarkeit der Straftateinheit | 125 | ||
(1) Fortsetzungstat | 125 | ||
(2) Tatbestandliche Handlungseinheit | 126 | ||
(3) Sog. Presseinhaltsdelikte | 128 | ||
bb) Keine zwingende Vorgabe im geltenden Recht | 130 | ||
cc) Folgerung aus dem Schwinden des positiven generalpräventiven Bedürfnisses | 132 | ||
b) Tatbestandsmäßigkeit des Beendigungsbegriffs | 134 | ||
aa) Aktuelle Rechtsprechung beim Verjährungsbeginn von Bestechungsdelikten | 134 | ||
(1) Grundlage: Unrechtsvereinbarung als ungeschriebenes Element des Unrechtskerns | 134 | ||
(2) Mehrere Möglichkeiten der Beendigung von Bestechungsdelikten im Hinblick auf den Erfüllungsgrad der Unrechtsvereinbarung | 135 | ||
bb) Endgültiger Abschluss des Rechtsgutsangriffs als Verjährungsbeginn? | 136 | ||
cc) Konsequenzen für den Verjährungsbeginn von Bestechungsdelikten | 139 | ||
IV. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff | 141 | ||
C. Beendigungsbegriff im intertemporalen Strafanwendungsrecht | 142 | ||
I. Einheitliches tatbestandsmäßiges Verhalten gemäß § 2 Abs. 2 | 143 | ||
II. Die rückwirkende Auswirkung des § 2 Abs. 2 und seine Einschränkung durch das Rückwirkungsverbot | 144 | ||
1. Die Rückwirkung des neuen Gesetzes aufgrund der Einheitlichkeit des tatbestandsmäßigen Verhaltens | 144 | ||
2. Einschränkung des § 2 Abs. 2 durch das Rückwirkungsverbot | 145 | ||
3. Faktische Aufgabe der Einheitlichkeit des tatbestandsmäßigen Verhaltens | 147 | ||
III. Konsequenzen für den Tat- und Beendigungsbegriff | 148 | ||
D. Zusammenfassung des Zweiten Teils | 149 | ||
Dritter Teil: Beendigungsbegriff in weiteren Rechtsbereichen | 151 | ||
A. Einführung | 151 | ||
B. Der Beendigungsbegriff und die Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale | 152 | ||
I. Die Beendigungsphase des Grunddelikts als tauglicher Anknüpfungspunkt des qualifizierenden Umstandes (§§ 244, 250, 251) | 153 | ||
1. Einteilung in Fallgruppen | 153 | ||
2. Beendigungsbegriff und Koinzidenzverhältnis | 154 | ||
a) Meinungsstand zum maßgebenden Zeitraum des Grunddelikts | 154 | ||
aa) Die Rechtsprechung: Beendigung als das Ende des Zeitraums des Grunddelikts | 154 | ||
bb) Die herrschende Meinung: Vollendung als das Ende des Zeitraums des Grunddelikts | 156 | ||
cc) Die differenzierende Position | 157 | ||
b) Verhältnis zwischen Wegnahmebegriff und Gewahrsamssicherung | 158 | ||
aa) Die Offenheit des Wortlautarguments | 158 | ||
(1) Der Streitpunkt: Die Wortlautgrenze der "Wegnahme" | 158 | ||
(2) Die Vereinbarkeit der Gewahrsamssicherung mit dem Wortlaut der "Wegnahme" | 159 | ||
(3) Fazit | 161 | ||
bb) Gesetzessystematische Überlegungen | 161 | ||
(1) Die Auffangfunktion des § 252 gegenüber § 249 | 162 | ||
(2) Tatbestandsmerkmale des § 252 als Anhaltspunkte für den Rückschluss auf die Reichweite des Wegnahmebegriffs | 162 | ||
(3) Die Einheitlichkeit des Wegnahmebegriffs innerhalb der Eigentumsdelikte | 164 | ||
(4) Konsequenzen für den Wegnahmebegriff | 165 | ||
c) Konsequenzen für das Koinzidenzverhältnis des Grunddelikts zum qualifizierenden Umstand | 165 | ||
3. Beendigungsbegriff und Konditionalverhältnis | 167 | ||
a) Meinungsstand zum maßgeblichen Zeitraum des Grunddelikts | 167 | ||
b) Die innertatbestandliche Funktion des Merkmals des Grunddelikts beim erfolgsqualifizierten Delikt | 168 | ||
c) Konsequenzen für die Rolle des Beendigungsbegriffs bei Auslegung des Merkmals des Grunddelikts | 171 | ||
4. Zwischenergebnis | 173 | ||
II. Der Beendigungszeitpunkt der Vortat als deren zeitliche Abgrenzung zum Anschlussdelikt (§§ 257 ff.) | 174 | ||
1. Begünstigung (§ 257) | 174 | ||
a) Meinungsstand zum Verhältnis zwischen Vortatbeteiligung und Begünstigung | 175 | ||
b) Die Abgrenzung zwischen Vortatbeteiligung und Begünstigung als konkurrenzrechtliches Problem | 177 | ||
aa) Die Zweideutigkeit des Abgrenzungsproblems | 177 | ||
bb) Die Ablehnung des tatbestandlichen Exklusivverhältnisses | 177 | ||
(1) Der Strafausschlussgrund nach § 257 Abs. 3 S. 1 als Anhaltspunkt für das tatbestandliche Exklusivverhältnis | 178 | ||
(2) Die Tatbestandsfassung des § 257 Abs. 1 als Anhaltspunkt für das tatbestandliche Exklusivverhältnis | 179 | ||
(3) Fallkonstellationen | 181 | ||
(4) Die Fragwürdigkeit der tatbestandlichen Abgrenzung anhand der Willensrichtung des Hilfeleistenden | 182 | ||
(5) Fazit | 183 | ||
c) Konsequenzen für den Beendigungsbegriff | 183 | ||
2. Strafvereitelung (§ 258) | 184 | ||
a) Kein tatbestandliches Abgrenzungsproblem | 185 | ||
b) Das Konkurrenzproblem | 186 | ||
c) Konsequenzen für den Beendigungsbegriff | 187 | ||
3. Hehlerei (§ 259) | 187 | ||
a) Meinungsstand zum Verhältnis zwischen Vortat und Hehlerhandlung | 187 | ||
b) Sacherlangung als Abschluss der Vortat | 189 | ||
c) Das Konkurrenzproblem bei gleichzeitiger Verwirklichung von Vortatbeteiligung und Hehlerei | 190 | ||
d) Konsequenzen für den Beendigungsbegriff | 191 | ||
III. Die Beendigung des Diebstahls als Endpunkt des § 252 | 192 | ||
1. Meinungsstand über das Verhältnis der Beendigung des Diebstahls zum Endpunkt des § 252 | 192 | ||
2. Die innertatbestandliche Funktion des Merkmals "bei dem Diebstahl" | 193 | ||
3. Die Auswirkung der Ratio des § 252 auf das Merkmal "Tatfrische" | 195 | ||
a) Die Ratio des § 252 und ihre Konsequenz für die Reichweite der Tatfrische | 195 | ||
b) Die Gleichrangigkeit des Unwertgehalts in den §§ 252 und 249 | 198 | ||
aa) Die Ablehnung des kriminalpsychologischen Erklärungsmodells | 198 | ||
bb) Kein Unwertdefizit zwischen Nötigungsmitteleinsätzen vor und solchen nach der Wegnahme | 198 | ||
c) Gewahrsamssicherung als äußerste Grenze der Tatfrische | 200 | ||
4. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff | 202 | ||
IV. Zusammenfassung | 202 | ||
C. Beendigungsbegriff und Beteiligungslehre | 204 | ||
I. Formen der sukzessiven Tatbeteiligung und ihre Problematik | 205 | ||
1. Formen der sukzessiven Tatbeteiligung | 205 | ||
a) Beteiligungsformen | 205 | ||
b) Beteiligungszeitpunkte | 206 | ||
2. Analyse der "besonderen" Problematik der sukzessiven Tatbeteiligung | 207 | ||
a) Zwei Hauptprobleme der Rechtsfigur der sukzessiven Tatbeteiligung | 207 | ||
b) Das Kernproblem: Umfang des beteiligungsfähigen Tatbegriffs | 208 | ||
aa) Gesetzliche Beteiligungsregelungen als Grundlage der rechtlichen Würdigung der sukzessiven Tatbeteiligung | 208 | ||
bb) Die entscheidende Bedeutung des Merkmals "die Straftat" (§ 25 Abs. 2) und des Merkmals "rechtswidrige Tat" (§§ 26, 27 Abs. 1) | 209 | ||
II. Meinungsstand zum Umfang der beteiligungsfähigen Tat | 211 | ||
1. Standpunkt der Rechtsprechung | 211 | ||
2. Standpunkt der überwiegenden Lehre | 213 | ||
a) Der letztmögliche Zeitpunkt der Tatbeteiligung | 213 | ||
b) Der Umfang der Verantwortlichkeit des sukzessiv Beteiligten | 215 | ||
III. Die Orientierung des beteiligungsfähigen Tatbegriffs am Straftatbestand des einzelnen Delikts | 216 | ||
1. Strafbare Beteiligung als Beitrag zur zukünftigen Tatbestandsverwirklichung | 216 | ||
2. Die Beteiligungsunfähigkeit der tatbestandslosen Beendigungsphase einer Tat | 217 | ||
a) Ein Problem der Auslegung des Straftatbestands | 217 | ||
b) Unzutreffende Zugrundelegung des konkurrenzrechtlichen Handlungsbegriffs | 218 | ||
IV. Abstellen des beteiligungsfähigen Tatbegriffs auf die formelle Tatbestandsverwirklichung | 220 | ||
1. Mehrdeutigkeit des Kriteriums der zukünftigen Tatbestandsverwirklichung | 220 | ||
2. Differenzierung des Tatbegriffs nach Täterschaft und Teilnahme durch den Grundsatz der Akzessorietät? | 221 | ||
3. Das Abstellen auf die Tatbestandsverwirklichung im formellen Sinne | 223 | ||
a) Grundsätzliches | 223 | ||
b) Folgerungen für die Problematik der sukzessiven Beteiligung | 224 | ||
aa) Zurechenbarkeit des qualifizierenden Umstands | 224 | ||
bb) Beteiligung am reinen Kausalverlauf zum tatbestandsmäßigen Erfolg | 225 | ||
cc) Sukzessive Beteiligung am mehraktigen Delikt | 227 | ||
c) Fazit | 227 | ||
V. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff | 228 | ||
D. Beendigungsbegriff und Vorsatzlehre | 228 | ||
I. Tatbeendigung als Gegenstand des Anstiftervorsatzes (§ 26) | 229 | ||
1. Der Beendigungsbegriff in der Vorsatzlösung des "agent provocateur" | 229 | ||
a) Kriminalpolitische Hintergründe für die Straffreiheit des agent provocateur | 229 | ||
b) Grundzüge der Vorsatzlösung | 231 | ||
2. Inhalt und Anwendungsbereich des Beendigungsvorsatzes sowie Einwände dagegen | 234 | ||
a) Inhalt des Beendigungsvorsatzes | 234 | ||
b) Anwendungsbereich des Beendigungsvorsatzes | 234 | ||
c) Einwände gegen den Beendigungsvorsatz | 236 | ||
3. Stellungnahme | 237 | ||
a) Funktionales Verhältnis der Anstiftung zum Deliktstatbestand | 237 | ||
b) Konsequenz für die Provokation des abstrakten Gefährdungsdelikts | 239 | ||
c) Konsequenz für die Provokation von Delikten mit überschießender Innentendenz | 241 | ||
aa) Das Legitimationsbedürfnis der Vorsatzlösung | 241 | ||
bb) Das Rechtsgüterschutzprinzip innerhalb der Teilnahmedogmatik | 243 | ||
d) Erwiderungen auf die Kritik von Schwarzburg | 244 | ||
e) Fazit | 245 | ||
4. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff | 246 | ||
II. Tatbeendigung als tauglicher Zeitpunkt der Vorsatzbildung | 247 | ||
1. Zulässigkeit der Vorsatzbildung in der Beendigungsphase beim Entfernen vom Unfallort nach § 142 Abs. 1 | 248 | ||
a) Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung | 248 | ||
b) Kritische Würdigung | 250 | ||
aa) Die extensive Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Unfallort" | 250 | ||
bb) Die zeitliche Ausdehnung des "Sich-Entfernens" | 252 | ||
2. Ergebnis | 254 | ||
III. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff | 254 | ||
E. Beendigungsbegriff und Konkurrenzlehre | 255 | ||
I. Die Beendigungsphase der Straftat als tauglicher Zeitraum für "dieselbe Handlung" (§ 52 Abs. 1) | 256 | ||
1. Das Verhältnis zwischen Handlungseinheit und Beendigungsbegriff | 256 | ||
2. Das Legitimationsproblem der Teilidentitätsformel | 259 | ||
a) Das Fehlen eines gesetzlichen Anhaltspunkts | 259 | ||
b) Widerspruch innerhalb der Teilidentitätsformel und ihr Konflikt mit anderen Konkurrenzregeln | 260 | ||
aa) Widerspruch innerhalb der Teilidentitätsformel | 260 | ||
bb) Konflikt der Teilidentitätsformel mit anderen Konkurrenzregeln | 262 | ||
c) Fazit | 263 | ||
3. Prüfung der Legitimation der Teilidentitätsformel | 264 | ||
a) Grundsätzliches zum konkurrenzrechtlichen Handlungsbegriff | 264 | ||
b) Handlungsidentität innerhalb der natürlichen Handlungseinheit | 267 | ||
c) Handlungsidentität innerhalb der rechtlichen Handlungseinheit | 269 | ||
aa) Einheitlichkeit des Rechtsgutsangriffs als Grundlage der rechtlichen Handlungseinheit | 269 | ||
bb) Die Ergänzungsfunktion der Teilidentitätsformel gegenüber der rechtlichen Handlungseinheit | 270 | ||
cc) Die Problematik der Ergänzungsfunktion der Teilidentitätsformel | 272 | ||
dd) Die Anwendbarkeit der Teilidentitätsformel in Einzelfällen | 275 | ||
(1) Sog. Dauerdelikte | 275 | ||
(2) Mehraktige und zusammengesetzte Delikte | 279 | ||
ee) Fazit | 281 | ||
4. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff | 282 | ||
II. Der Beendigungszeitpunkt der neuen Tat als maßgeblicher Begehungszeitpunkt für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 Abs. 1) | 282 | ||
1. Meinungsstand | 283 | ||
2. Die Ableitung des Begehungszeitpunkts aus dem Grundgedanken der nachträglichen Gesamtstrafenbildung | 286 | ||
a) Der Begehungszeitpunkt des Täters | 286 | ||
aa) Unabhängigkeit der Gesamtstrafenbildung von prozessualen Zufälligkeiten | 286 | ||
bb) Missachtung der Warnfunktion der Vorverurteilung | 289 | ||
b) Der Begehungszeitpunkt des Teilnehmers | 291 | ||
3. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff | 292 | ||
III. Zusammenfassung | 293 | ||
F. Zusammenfassung des Dritten Teils | 293 | ||
Gesamtergebnis | 296 | ||
Literaturverzeichnis | 297 | ||
Stichwortverzeichnis | 313 |