Rechtstheoretische Grundlagen und gesellschaftliche Bedingungen der richterlichen Unabhängigkeit
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Rechtstheoretische Grundlagen und gesellschaftliche Bedingungen der richterlichen Unabhängigkeit
Aus der Perspektive der Ausdifferenzierung des Rechts betrachtet
Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 262
(2013)
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About The Author
Teng-Chieh Yang studierte Rechtswissenschaft und Philosophie in Taiwan (Bachelor of Laws) und Peking (Master of Laws), promovierte 2011 bei Prof. Dr. Dieter Grimm an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seine Dissertation »Rechtstheoretische Grundlagen und gesellschaftliche Bedingungen der richterlichen Unabhängigkeit – Aus der Perspektive der Ausdifferenzierung des Rechts betrachtet« wurde mit dem Promotionspreis der Absolventen und Freunde der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin ausgezeichnet.Abstract
Der Autor rekonstruiert das rechtsstaatliche Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit aus systemtheoretischer Sicht und geht auf seine gesellschaftlichen Bedingungen ein. Er sieht die Funktion der richterlichen Unabhängigkeit in der Sicherung und Förderung der Ausdifferenzierung des Rechtssystems in Bezug auf seine gesellschaftlichen Umwelt, vor allem gegenüber dem politischen System. Die richterliche Unabhängigkeit wird als Entscheidungsautonomie des Richters gegenüber der gesellschaftlichen Umwelt des Rechtssystems aufgefasst. In Bezug auf die gesellschaftlichen Bedingungen der richterlichen Unabhängigkeit wird geprüft, ob sich aus der Ausdifferenzierung des Rechts, seiner Gestaltbarkeit und seiner gesellschaftlichen Bedeutung, die Entstehung der richterlichen Unabhängigkeit in Deutschland und ihr Fehlen im gegenwärtigen China erklären lassen. Dabei werden die deutsche und die chinesische Rechts-, Sozial-, Politik- und Geistesgeschichte behandelt und verglichen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
Einleitung | 13 | ||
A. Gegenstand und Bedeutung der Forschung | 13 | ||
B. Gang der Forschung | 19 | ||
Erster Teil: Rechtstheoretische Grundlagen der richterlichen Unabhängigkeit | 20 | ||
A. Das herrschende Grundverständnis der richterlichen Unabhängigkeit | 20 | ||
I. Grundverständnis der richterlichen Unabhängigkeit im liberalen Zeitalter | 20 | ||
1. Absolutismus | 20 | ||
2. Rechtsstaat und Gewaltenteilung | 21 | ||
3. Wahrung des Rechts als Aufgabe der Rechtsprechung | 22 | ||
4. Unabhängigkeit des Richters gegenüber der Exekutive und der Legislative | 24 | ||
II. Entwicklung bis in die Gegenwart | 27 | ||
III. Probleme | 30 | ||
1. Problematik der Rechtsbindung, Objektivität, Rationalität und Neutralität der Rechtsprechung | 31 | ||
2. Problematik des Verhältnisses der Rechtsprechung zur Politik | 33 | ||
3. Problematik der begrenzten Unabhängigkeit | 37 | ||
B. Richterliche Unabhängigkeit im Lichte der Ausdifferenzierung des Rechts | 39 | ||
I. Ausdifferenzierung des Rechts | 40 | ||
1. Grundlage | 40 | ||
a) Rechtssystem als Kommunikationssystem | 40 | ||
b) Offene Geschlossenheit des Rechtssystems | 43 | ||
c) Funktion des Rechtssystems | 47 | ||
2. Differenzierung zwischen Recht und Politik | 49 | ||
a) Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung und juristische Kommunikation | 50 | ||
b) Rechtsauslegung und -anwendung | 53 | ||
(1) Unentbehrlichkeit von Wertungen und Gestaltungen in der Rechtsauslegung und -anwendung | 53 | ||
(2) Der spezifisch rechtliche Charakter von Wertungen und Gestaltungen in der Rechtsauslegung und -anwendung | 55 | ||
c) Juristische Argumentation | 59 | ||
(1) Juristischer Diskurs | 59 | ||
(2) Verwendung von Rechtsbegriffen, -regeln und -prinzipien | 61 | ||
(3) Günstigere Argumentationsbedingungen | 66 | ||
3. Differenzierung zwischen Recht und Moral | 70 | ||
a) Rechtseigene Gerechtigkeit | 71 | ||
b) Erzwingbares Recht vs. autonome Moral | 74 | ||
II. Funktion der richterlichen Unabhängigkeit | 75 | ||
III. Bedeutungsgehalt und Reichweite der richterlichen Unabhängigkeit | 80 | ||
1. Richterliche Unabhängigkeit als Entscheidungsautonomie des Richters gegenüber der gesellschaftlichen Umwelt des Rechtssystems | 80 | ||
2. Gerichtsverwaltung und richterliche Unabhängigkeit | 86 | ||
a) Auswahl und Beförderung der Richter | 86 | ||
b) Dienstaufsicht und Disziplinargewalt | 90 | ||
c) Neues Steuerungsmodell | 95 | ||
3. Richterliche Unabhängigkeit innerhalb der Judikative | 97 | ||
4. Richterliche Unabhängigkeit gegenüber nichtstaatlichen Akteuren | 101 | ||
5. Institutionelle Unabhängigkeit der Gerichte | 103 | ||
6. Innere Unabhängigkeit, Neutralität und Unparteilichkeit des Richters | 106 | ||
IV. Erneute Betrachtung der Probleme im herrschenden Grundverständnis der richterlichen Unabhängigkeit | 108 | ||
1. Erneute Betrachtung der Problematik der Rechtsbindung, Objektivität, Rationalität und Neutralität der Rechtsprechung | 108 | ||
2. Erneute Betrachtung der Problematik des Verhältnisses der Rechtsprechung zur Politik | 112 | ||
3. Erneute Betrachtung der Problematik der begrenzten Unabhängigkeit | 115 | ||
Zweiter Teil: Gesellschaftliche Bedingungen der richterlichen Unabhängigkeit | 122 | ||
A. Allgemeine Erläuterung | 122 | ||
I. Ausdifferenzierung des Rechts als gesellschaftliche Bedingung der richterlichen Unabhängigkeit | 122 | ||
1. Zusammenhang zwischen der Ausdifferenzierung des Rechts und der richterlichen Unabhängigkeit | 122 | ||
2. Differenzierung zwischen Recht und Moral | 124 | ||
3. Differenzierung zwischen Recht und Politik | 127 | ||
II. Gestaltbarkeit des Rechts durch die Gesetzgebung als gesellschaftliche Bedingung der richterlichen Unabhängigkeit | 131 | ||
III. Große gesellschaftliche Bedeutung des Rechts als gesellschaftliche Bedingung der richterlichen Unabhängigkeit | 136 | ||
IV. Kommen noch andere gesellschaftliche Bedingungen hinzu? | 138 | ||
B. Testfälle – Deutschland und China | 139 | ||
I. Vorbemerkung | 139 | ||
II. Ausdifferenzierung des Rechts als gesellschaftliche Bedingung der richterlichen Unabhängigkeit | 144 | ||
1. Deutschland | 144 | ||
a) Verschmelzung des Rechts mit der Moral und der Politik im Mittelalter | 144 | ||
b) Ausdifferenzierung des Rechts in der Neuzeit | 146 | ||
(1) Positivierung des Rechts | 146 | ||
(2) Verwissenschaftlichung des Rechts und Professionalisierung der juristischen Kompetenz | 152 | ||
(3) Funktionale und organisatorische Trennung von Justiz und Politik | 158 | ||
(4) Rechtstheoretische Unterscheidung von Rechtsprechung und Politik | 160 | ||
(5) Grenzwahrung zwischen Auslegung und Schaffung des Rechts in der juristischen Hermeneutik | 162 | ||
(6) Anerkennung der richterlichen Auslegungsbefugnis seitens der Politik | 166 | ||
(7) Ergebnis | 168 | ||
2. China | 169 | ||
a) Geschichtlicher Rückblick | 169 | ||
(1) Verschmelzung des Rechts mit der Moral und der Politik im kaiserlichen China | 169 | ||
(2) Schicksal des Rechts im 20. Jahrhundert | 177 | ||
b) Beginnende Ausdifferenzierung des Rechts in der Gegenwart | 180 | ||
(1) Beginnende Entwicklung eines gemeinsamen Repertoires an Rechtsbegriffen, -regeln und -prinzipien | 181 | ||
(2) Beginnende Professionalisierung der Rechtsprechung | 191 | ||
(3) Formal-institutionelle Nichtanerkennung der richterlichen Befugnis zur Rechtsauslegung | 197 | ||
(4) Verschmelzung des Rechts mit der Moral und der Politik auf dem Land | 203 | ||
(5) Ergebnis | 206 | ||
III. Gestaltbarkeit des Rechts durch die Gesetzgebung als gesellschaftliche Bedingung der richterlichen Unabhängigkeit | 206 | ||
1. Deutschland | 206 | ||
a) Unveränderlichkeit des Rechts und Positivierung des Rechts | 206 | ||
b) Gesetzesbindung des Richters | 208 | ||
2. China | 211 | ||
a) Gesetzgebung im alten China | 211 | ||
b) Volle Durchsetzung der gesetzgeberischen Gestaltbarkeit des Rechts | 214 | ||
IV. Große gesellschaftliche Bedeutung des Rechts als gesellschaftliche Bedingung der richterlichen Unabhängigkeit | 215 | ||
1. Deutschland | 215 | ||
a) Bedeutung des Rechts in der Antike und im Mittelalter | 215 | ||
b) Juridifizierung der Kirche und Aufstieg der gelehrten Juristen | 217 | ||
c) Recht im Zeitalter der Aufklärung und des Liberalismus | 218 | ||
2. China | 224 | ||
a) Stellenwert des Rechts im alten China | 224 | ||
b) Stellenwert des Rechts im modernen China | 234 | ||
V. Fazit | 241 | ||
Zusammenfassung und Schlussbemerkung | 242 | ||
Literaturverzeichnis | 249 | ||
A. Deutsche und Englische Literatur | 249 | ||
B. Chinesische Literatur | 264 | ||
Sachverzeichnis | 269 |