Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs und das deutsche Recht
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Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs und das deutsche Recht
Veränderte und vermehrte Ausgabe der in Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft erschienenen Abhandlung
(1889)
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Otto von Gierke (1841–1921) war ein bedeutender Rechtshistoriker. Gierke studierte an den Universitäten Berlin und Heidelberg Rechtswissenschaften und promovierte 1860 bei Carl Gustav Homeyer. Die Habilitation erfolgte 1967. Nach seiner Teilnahme am Deutsch-Französischen Krieg folgte er einem Ruf an die Universität Breslau. 1884 wurde er ordentlicher Professor in Heidelberg und wechselte 1887 an die Universität Berlin, deren Rektor er 1902 wurde. Gierke hat die Rechtswissenschaft insbesondere im Bereich des Genossenschafts- und Körperschaftsrechts nachhaltig geprägt.Abstract
Das vorliegende Werk des großen Rechtsgelehrten Otto Gierke versammelt einige von ihm in Schmollers Jahrbuch veröffentlichte Beiträge zum Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich. Auch nach der 1871 vollzogenen Reichsgründung behielt in Deutschland zunächst noch eine Vielzahl an Gesetzbüchern ihre Gültigkeit, etwa das Preußisch Allgemeine Landrecht oder der Code Civil. Es sollte bis 1888 dauern, bis eine Expertenkommission den ersten Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches vorlegte. Diesen ersten Entwurf analysiert Gierke genau: neben allgemeinen Dingen wie Sprache oder Geltungsbereich untersucht er dabei auch einzelne Rechtsgebiete des Entwurfs, etwa das Familienrecht oder das Erbrecht. Wie viele seiner Zeitgenossen war Gierke ausgesprochen unzufrieden mit dem ersten Entwurf und plädiert dafür, eine neue Kommission einen neuen Entwurf ausarbeiten zu lassen. So kam es letztendlich auch: Ein neuer Entwurf wurde 1895 vorgelegt und, mit einigen Änderungen, 1896 vom Reichstag angenommen. Das neue Bürgerliche Gesetzbuch trat schließlich 1900 in Kraft.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | V | ||
Inhaltsverzeichnis | VII | ||
Schriftenverzeichnis | XV | ||
Erster Abschnitt: Der Geist des Entwurfes im allgemeinen | 1 | ||
Zweiter Abschnitt: Sprache und Fassung des Entwurfes | 27 | ||
Dritter Abschnitt: System und Geltungsbereich des Entwurfes | 80 | ||
Vierter Abschnitt: Der Allgemeine Teil des Entwurfes | 133 | ||
Fünfter Abschnitt: Das Obligationenrecht des Entwurfes | 184 | ||
Sechster Abschnitt: Das Sachenrecht des Entwurfes | 279 | ||
Siebenter Abschnitt: Das Familienrecht des Entwurfes | 393 | ||
Achter Abschnitt: Das Erbrecht des Entwurfes | 505 |