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Schulz-Arenstorff, A. (2013). Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren. Eine auch rechtsvergleichende Evaluation von Normen des deutschen und schweizerischen zivilprozessualen Wiederaufnahmerechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54094-5
Schulz-Arenstorff, Achim. Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren: Eine auch rechtsvergleichende Evaluation von Normen des deutschen und schweizerischen zivilprozessualen Wiederaufnahmerechts. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54094-5
Schulz-Arenstorff, A (2013): Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren: Eine auch rechtsvergleichende Evaluation von Normen des deutschen und schweizerischen zivilprozessualen Wiederaufnahmerechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54094-5

Format

Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren

Eine auch rechtsvergleichende Evaluation von Normen des deutschen und schweizerischen zivilprozessualen Wiederaufnahmerechts

Schulz-Arenstorff, Achim

Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, Vol. 93

(2013)

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About The Author

Achim Schulz-Arenstorff studierte Rechtswissenschaft in München und Verwaltungswissenschaften in Speyer. Promotion an der Universität Zürich. Er ist als Rechtsanwalt und vereidigter Buchprüfer in München und Berlin tätig und war nach der Wende Reprivatisierungsbeauftragter der THA/BvS (Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingtes Sondervermögen), Niederlassung Potsdam.

Abstract

Die Arbeit ist als $aGesetzesevaluation$z konzipiert, gerichtet auf die Feststellung der Effektivität des von der ZPO mittels der außerordentlichen Rechtsbehelfe gebotenen Rechtsschutzes gegen judikatives Unrecht in nicht (mehr) rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren, und fällt damit in das Gebiet der $aWirkungsforschung.$z Nach einem Rekurs auf die Problematik des »Rechtsschutzes $agegen$z den Richter« und die gesetzgeberischen Implementationsfehler bei Einführung der Anhörungsrüge befasst sich die Studie mit der vom BGH zu verantwortenden $aErodierung$z des § 339 StGB zu einer Rechtsnorm mit nur noch symbolischer Funktion, die zur faktischen Eliminierung der Restitutionsklage des § 580 Nr. 5 ZPO in den Fällen der Rechtsbeugung führte. Begründet wird außerdem die Notwendigkeit der Sanktionierung massiver Verstöße der Gerichte gegen die $aEntscheidungsbegründungspflicht$z bei letztinstanzlichen Urteilen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Teil 1: Aufgabenstellung und Konzeption der Evaluation 13
§ 1 Einführung in die Thematik 13
I. Überblick 13
1. Eingrenzung der Fragestellung 15
2. Durchführung der Arbeit als Gesetzesevaluation 15
3. Gang der Untersuchung und Ablauf der Evaluation‌(en) 17
II. Wachsende Bedeutung des Zivilprozessrechts und Entwicklung der außerordentlichen Rechtsbehelfe 19
1. Der Funktionswandel des Zivilprozessrechts vom Rechtsdurchsetzungs- zum Rechtsgewinnungsrecht 19
2. Prozesszweck und materielle Rechtskraft sachlich unrichtiger Urteile 21
3. Richtigkeitspostulat und Legitimation der außerordentlichen Rechtsbehelfe 23
III. Zivilprozessrecht und Sozialwissenschaften 24
1. Die Spruchtätigkeit des Richters als soziales Handeln i.S.d. Soziologie 24
2. Annäherung der Zivilprozessrechtswissenschaft an die Rechtssoziologie 25
3. Der Beitrag der Rechtssoziologie zur Reform des Zivilprozessrechts 27
IV. Zivilprozessrecht und Zivilprozessrechtsvergleichung 28
1. Der Beitrag der Rechtsvergleichung zur Fortentwicklung des Prozessrechts 28
2. Ziele und Instrumente der Rechtsvergleichung in der Schweiz 29
V. Richtigkeitsgewähr und Rechtskraft der Entscheidung 30
1. Rechtskraftdurchbrechung nach früherer Rechtsprechung des BGH 31
2. Das Richtigkeitspostulat nach gegenwärtiger Lehre 32
a) Die „relative Rechtmäßigkeitsgewähr“ nach Peter Gilles 32
b) Die Rechtskrafttheorie nach Ulfrid Neumann 33
c) Die Wiederaufnahmetheorie Johann Brauns 35
§ 2 Gegenstand, Zielsetzung und Durchführbarkeit der Evaluation‌(en) 36
I. Darlegung der Evaluationskonzeption 36
1. Klarstellung der zu überprüfenden Hypothesen 36
2. Gegenstand der Evaluationen 37
3. Zielsetzung der Evaluationen 38
II. Durchführbarkeit der Evaluationen 39
1. Probleme der methodengerechten Durchführung der Evaluation 39
2. Schwierigkeiten bei der Hypothesenüberprüfung 40
3. Einschränkungen bei der Erfüllung der Evaluationsstandards 41
a) Fehlen einer verwertbaren Justizstatistik 42
b) Selektion bei der Inanspruchnahme der außerordentlichen Rechtsbehelfe 43
III. Die Untersuchung als interdisziplinäres Projekt 43
1. Konkretisierung der Aufgabenstellung 44
2. Strafrechtswissenschaftliche und kriminologische Aspekte 45
3. Die Richterkontrolle im Interaktionsfeld von Rechtsstab und Prozesspartei 47
IV. Abgrenzung der Begriffe Rechtsschutz, Kontrolle und Sanktion 48
1. Begriff Rechtsschutz 48
2. Begriff Kontrolle 49
3. Begriff Sanktion 50
V. Kontrolle von Rechtsbeugung, Despotismus und Rechtsmissbrauch 51
1. Die Kompetenzfrage bei der Wahrnehmung von Kontrollmaßnahmen 52
2. Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Regelung 53
3. Notwendigkeit der Richterkontrolle 54
Teil 2: Durchführung der Evaluation: Feststellung des Befunds und Ermittlung der Interventionswirkungen 57
§ 3 Erfassung der gesetzlichen Vorgaben der Rechtsschutzgewährleistung gegen sachlich unrichtige letztinstanzliche Urteile 57
I. Überprüfbarkeit sachlich fehlerhafter rechtskräftiger Endurteile de lege lata 59
1. Das richterliche Entscheidungsverhalten als Gegenstand außerordentlicher Rechtsbehelfe 59
a) Greifbare Gesetzwidrigkeit als richterlicher Kunstfehler 60
aa) Greifbare Gesetzwidrigkeit und objektive Willkür 61
bb) Greifbare Gesetzwidrigkeit und Rechtsbeugung 62
b) Greifbare Gesetzwidrigkeit und außerordentliche Anfechtbarkeit der rechtskräftigen Entscheidung 63
2. Das richterliche Entscheidungsverhalten als Gegenstand der Anhörungsrüge nach § 321a ZPO 65
3. Das richterliche Entscheidungsverhalten als Gegenstand der Restitutionsklage nach §§ 580 Nr. 5 ZPO in Verb. mit 339 StGB 66
a) Der Funktionsverlust der Restitutionsklage des § 580 Nr. 5 ZPO als Instrument zur Abwehr strafbaren judikativen Unrechts 66
b) Die strafgerichtliche Verurteilung des Richters als Zulässigkeitsvoraussetzung der Restitutionsklage des § 580 Nr. 5 ZPO 67
II. Feststellung des Gesetzeszwecks der zu evaluierenden Normen 68
1. Zum Regelungszweck des § 321a ZPO 69
2. Zum Regelungszweck der §§ 580 Nr. 5 ZPO mit 339 StGB 69
III. Zur Rechtsschutzgewährleistung nach deutschem Zivilprozessrecht 70
1. Das deutsche Zivilprozessrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht 70
a) Das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes 70
aa) Der allgemeine Justizgewährungsanspruch als Auffangrecht 71
bb) Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes 72
b) Die Gestaltung der deutschen ZPO unter dem Einfluss des BVerfG 74
2. Exkurs: Rechtshistorischer Rückblick auf die Rechtsschutzgewährleistung unter dem Dogma vom Rechtsschutz durch, aber „nicht gegen den Richter“ 76
a) Anerkennung ungeschriebener Ausnahmerechtsbehelfe 76
b) Die These Voßkuhles vom „sekundären Kontrollanspruch“ 77
c) Die Kontroverse „Anhörungsrüge oder Wiederaufnahmeklage“ 79
d) Einführung der Anhörungsrüge durch die ZPO-Reform 2002 80
aa) Die Plenarentscheidung des BVerfG vom 30.04.03 81
bb) Neufassung des § 321a ZPO durch das Anhörungsrügengesetz 82
cc) Wegfall der Ausnahmerechtsbehelfe als nicht geplanter Nebeneffekt? 83
IV. Die Rechtsschutzgewährleistung nach Europäischem Zivilprozessrecht und deren Einfluss auf die deutsche und schweizerische ZPO 85
1. Die Rechtsschutzgarantie nach Unionsrecht und der EMRK 85
a) Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz 86
b) Verpflichtung zur Einführung effektiver Rechtsbehelfe 87
c) Vorabentscheidungsverfahren und Vorlagepflicht 89
2. Die Rechtsschutzgarantie nach der Schweizerischen Bundesverfassung 90
3. Zur „Revision“ i.S.d. bundeseinheitlichen schweizerischen ZPO 92
4. Folgen der Verurteilungen durch den EGMR 93
§ 4 Erfassung der für die Richterkontrolle maßgeblichen sekundären Sanktionsnormen 94
I. Zu den gesetzlichen Vorgaben der richterlichen Entscheidungsfindung 94
1. Gesetzesbindung und Kontrolle der richterlichen Spruchtätigkeit 94
a) Die Kontroverse Hassemer – Rüthers zur Bedeutung der Gesetzesbindung 95
b) Die Diskrepanz zwischen Herstellung und Darstellung der Entscheidung 97
2. Der Rechtsstab als Adressat von Verhaltens- und Sanktionsnormen 99
a) Unterscheidung Verhaltens- und Sanktionsnormen 99
b) Die auf die richterliche Spruchtätigkeit bezogenen Verhaltensnormen 100
aa) Das Postulat der Gesetzesbindung als sekundäre Verhaltensnorm 100
bb) Spezielle Verhaltensnormen bezogen auf die richterliche Spruchtätigkeit 102
cc) Das ungeschriebene Gebot der Unterlassung greifbarer Gesetzwidrigkeiten und elementarer Rechtsverstöße 102
II. Das Entscheidungsverhalten des Richters im Kernbereich seines Wirkens (der Spruchtätigkeit) als Sanktionsgegenstand 104
1. Bedeutung und Funktion der sekundären Sanktionsnormen 104
2. Sanktionierung der Missachtung des Postulats der Gesetzesbindung? 106
3. § 26 DRiG als Sanktionsnorm das sonstige richterliche Verhalten betreffend 107
III. Lückenhafte Sanktionierung der Verletzung der Verfahrensgrundrechte 108
1. Die Ausnahmevorschrift des § 321a ZPO bei Gehörsverletzungen 108
2. Keine Sanktionierung der Verletzung der sonstigen Verfahrensgrundrechte 109
3. Kein effektiver Rechtsschutz bei Verletzung der strafbewehrten richterlichen Amtspflichten 110
§ 5 Schilderung der durch die Interventionen in die ZPO bewirkten Veränderungen der Verfahrenswirklichkeit 111
I. Evaluierung der Vorschrift des § 321a ZPO 112
1. Bisherige Ansätze zu Evaluationen die Anhörungsrüge betreffend 112
a) Der Erfahrungsbericht Vollkommers aus dem Jahr 2004 113
aa) Feststellung der Problematik des Anhörungsrügenverfahrens 113
bb) Die Schlußfolgerungen Vollkommers aus den Fallanalysen 114
b) Die massive Kritik Egon Schneiders am Anhörungsrügengesetz 115
c) Weitere kritische Äußerungen zur Vorschrift des § 321a ZPO 117
2. Ablehnende Haltung der Justiz zur Anhörungsrüge 118
a) Die Rechtsprechung zur Garantie des rechtlichen Gehörs 118
b) Abwehrhaltung und Abwehrmechanismen der Richterschaft 120
c) Zwischenergebnis die Anhörungsrüge betreffend 121
3. Anhörungsrüge und Nichtzulassungsbeschwerde 122
a) Das Gesetz vom 07.07.11 zur erneuten Änderung des § 522 ZPO 123
b) Einschränkung des Anwendungsbereichs der Anhörungsrüge 124
aa) Gleichstellung der Zurückweisungen durch Urteil und Beschluss 124
bb) Folgen der Änderung des § 522 II ZPO in eine Soll-Vorschrift 125
cc) Die nicht genutzte Alternativlösung: Reform des § 321a ZPO 127
c) Willkürliche Ungleichbehandlung der Beschlusszurückweisungen nach der Höhe des Beschwerdewertes 128
II. Evaluierung der Vorschriften der §§ 580 Nr. 5 ZPO in Verb. mit 339 StGB 129
1. Die Rechtsprechung des BGH zum Verbrechen der Rechtsbeugung 130
2. Faktische Entkriminalisierung des § 339 StGB 131
3. Der Sonderfall der Rechtsbeugung des Kollegialgerichts 133
4. Zwischenergebnis bezogen auf die Restitutionsklage des § 580 Nr. 5 ZPO: Auswirkungen der Entkriminalisierung des § 339 StGB 134
Teil 3: Ursachenanalyse, Bewertung und Auswertung der Evaluationsergebnisse 136
§ 6 Ursachenanalyse 136
I. Ursachen der Rechtsschutzdefizite die Anhörungsrüge betreffend 136
1. Fehlerhafte Implementierung des § 321a ZPO in das Gesetz 137
2. Fehlen der psychischen Wirksamkeitsfaktoren der Effektivität 138
3. Tauglichkeit der instanzinternen Selbstkontrolle als effektives Kontrollinstrument? 140
a) Der „Effektivitätsvorbehalt“ des BVerfG im Plenarbeschluss E 107, 395 141
b) Die Anhörungsrüge als Produkt einer Alibi-Gesetzgebung 142
II. Ursachen der Rechtsschutzdefizite die Restitutionsklage betreffend 143
1. Die Zugangssperre des § 581 I ZPO 143
a) Notwendigkeit der Berichtigung des § 581 I ZPO 143
b) Die Gegenansicht des BGH zur Auslegung des § 581 I ZPO 144
2. Wegfall der Sanktionsgeltung des § 339 StGB 145
a) Instrumentelle oder symbolische Geltung des § 339 StGB? 146
b) Unzulängliche Konzeption des § 339 StGB 146
3. Regelmäßiges Scheitern des Klageerzwingungsantrags 147
III. Zusammenfassung und Bewertung der Evaluationsergebnisse 148
1. Bewertung des Befunds bezogen auf die Anhörungsrüge 149
2. Bewertung des Befunds bezogen auf die Restitutionsklage 150
§ 7 Auswertung der Evaluationsergebnisse 150
I. Zu den Versuchen der Effektuierung des durch die Anhörungsrüge gewährleisteten Rechtsschutzes 151
1. Die Vorschläge aus dem Schrifttum zur Rettung der Anhörungsrüge 152
a) Die Reformvorschläge im Einzelnen: 152
aa) Gravenhorst und Bloching/Kettinger: Vorlage an den judex ad quem 152
bb) Seer/Thulfaut: Beschwerde zum judex ad quem 152
cc) Schnabl: Analoge Anwendung des § 42 II ZPO 153
b) Kritische Würdigung der Lösungsvorschläge 153
2. Nochmals: Zur Tauglichkeit der instanzinternen Selbstkontrolle als effektives Kontrollinstrument 155
II. Notwendigkeit der Reaktivierung der Restitutionsklage des § 580 Nr. 5 ZPO 157
1. Zur Problematik einer Reform des § 339 StGB 158
a) Zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift 158
b) Unzulässigkeit einer „authentischen Interpretation“ des Gesetzgebers 159
c) Notwendigkeit der Reform des § 339 StGB 160
2. Anspruch auf Strafjustizgewähr im Falle einer Rechtsbeugung? 161
3. Anwendbarkeit des § 580 Nr. 5 ZPO auf greifbare Gesetzwidrigkeiten? 162
a) Planwidrige oder bewusst geplante Unvollständigkeit der ZPO? 163
b) Anspruch auf Wiedergutmachung judikativen Unrechts? 164
c) Drittschützende Wirkung der sekundären Sanktionsnormen 166
III. Erweiterung der Wiederaufnahmegründe auf die Fälle der sonstigen Verfahrensgrundrechtsverletzungen? 168
1. Anforderungen der EMRK an die Effektivität des Rechtsschutzes 168
2. Der Regulierungsvorschlag von Christoph Warga 169
IV. Notwendigkeit der Ausweitung der Wiederaufnahmegründe auf die Fälle des Fehlens hinreichender Entscheidungsgründe 170
1. Die Entscheidungsbegründung als Kontrollgegenstand 170
a) Anforderungen an die Entscheidungsbegründung 171
b) Der Begründungszwang bezogen auf letztinstanzliche Urteile 171
2. Rechtsmethodik und Entscheidungsbegründung 173
3. Vorschlag für eine Gesetzesänderung zur Anhebung der Effektivität des durch die außerordentlichen Rechtbehelfe gebotenen Rechtsschutzes 175
V. Folgerungen für den schweizerischen Gesetzgeber 176
1. Unzulänglichkeit der Ergebnisrestitution der schweizerischen ZPO 177
2. Empfehlung zum Ausbau der Verfahrensfehlerrestitution 179
VI. Abschließende Feststellungen 180
Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse 183
Anhang 187
Literaturverzeichnis 191
Sachwortverzeichnis 204