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Alle Macht den Kammern?

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Adler, K. (2013). Alle Macht den Kammern?. Die Kompetenzverteilung zwischen Senaten und Kammern im Annahmeverfahren und ihre praktische Handhabung am Bundesverfassungsgericht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53985-7
Adler, Karsten. Alle Macht den Kammern?: Die Kompetenzverteilung zwischen Senaten und Kammern im Annahmeverfahren und ihre praktische Handhabung am Bundesverfassungsgericht. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53985-7
Adler, K (2013): Alle Macht den Kammern?: Die Kompetenzverteilung zwischen Senaten und Kammern im Annahmeverfahren und ihre praktische Handhabung am Bundesverfassungsgericht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53985-7

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Alle Macht den Kammern?

Die Kompetenzverteilung zwischen Senaten und Kammern im Annahmeverfahren und ihre praktische Handhabung am Bundesverfassungsgericht

Adler, Karsten

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1235

(2013)

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About The Author

Karsten Adler, geboren 1981, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Sein Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz mit einer Station am Bundesverfassungsgericht, wo er auf sein Dissertationsthema aufmerksam wurde. Nach Abschluss des Referendariats zog es ihn zurück nach Mainz, um zu promovieren. Dort arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht. Seit 2012 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und im Bereich des Öffentlichen Rechts in einer Kanzlei tätig.

Abstract

Jede Verfassungsbeschwerde muss vor der Sachentscheidung angenommen werden. Während nach der gesetzlichen Konzeption des Annahmeverfahrens die Senate die Maßstäbe vorgeben und die Kammern auf den Nachvollzug beschränkt sind, erledigen sie in der Praxis den Löwenanteil. Genau an dieser Stelle setzt die Untersuchung an und nimmt beide Pole in den Blick. Im Mittelpunkt steht jedoch der Umgang der Kammern mit dem Tatbestandsmerkmal der bereits entschiedenen maßgeblichen verfassungsrechtlichen Frage. Es wird untersucht, ob sie in den jeweiligen Kammerbeschlüssen tatsächlich bereits entschieden war. Hierzu dienen die bisher entwickelten Auslegungskriterien in Literatur und Rechtsprechung, aber auch neue Ansätze. Dreh- und Angelpunkt sind die Senatsmaßstäbe: Werden sie überhaupt verwendet? Tragen sie die konkrete Entscheidung? Gibt es Bereiche, in denen das Netz der Maßstäbe enger oder weiter ist? Auf der Basis der bisher vorgestellten Entlastungsvorschläge und den Ergebnissen der Untersuchung wird ein eigener Vorschlag zur Ausgestaltung des Annahmeverfahrens präsentiert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
A. Einleitung 17
I. Gegenstand der Arbeit 17
II. Gang der Untersuchung 20
B. Das Annahmeverfahren bei Verfassungsbeschwerden 23
I. Die historische Entwicklung des Annahmeverfahrens 23
1. Das erste Änderungsgesetz zum BVerfGG 24
2. Das zweite Änderungsgesetz zum BVerfGG 26
3. Das dritte Änderungsgesetz zum BVerfGG 26
4. Das vierte Änderungsgesetz zum BVerfGG 27
5. Das Gesetz zur Änderung des BVerfGG und des deutschen Richtergesetzes 28
6. Das fünfte Änderungsgesetz zum BVerfGG 30
7. Stellungnahme zur historischen Entwicklung 31
II. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Annahmeverfahrens 33
1. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG 34
2. Art. 94 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 GG 35
3. Zusammenfassung 38
4. Verfassungspolitische Kritik am Annahmeverfahren 38
5. Stellungnahme 40
III. Die aktuelle gesetzliche Konzeption des Annahmeverfahrens im BVerfGG 42
IV. Der praktische Ablauf des Annahmeverfahrens 47
1. Verfahren in der Kammer 50
2. Verfahren im Senat 51
3. Die Schwachstellen des Annahmeverfahrens 53
a) Zuständigkeitsverteilung zwischen der Kammer und dem Senat 53
b) Die Arbeit der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Präsidialräte 55
c) Der fehlende Begründungszwang 58
d) Die verkappten Annahmebeschlüsse 60
e) Stellungnahme 62
V. Die Annahme- und Stattgabevoraussetzungen 66
1. Entscheidung durch die Kammer 67
a) Die bereits entschiedene maßgebliche verfassungsrechtliche Frage 67
b) Die offensichtliche Begründetheit 69
c) § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG 71
aa) Besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung 73
bb) Existentielle Betroffenheit 75
cc) Besonders schwerer Nachteil 76
2. Entscheidung durch die Senate 78
VI. Zusammenfassung 81
C. Die Untersuchungsprämissen 83
I. Einteilung in thematisch zusammenpassende Grundrechtsbereiche 83
II. Die Erledigungen im Untersuchungszeitraum 85
III. Untersuchungsprogramm 86
1. Der Untersuchungsgegenstand 87
2. Die Bewertungskriterien 88
a) Die Mahrenholzsche Formel 88
b) Regeln und Prinzipien 92
c) Eine Frage der Ebene 97
d) Prüfungsschema 100
D. Die Entscheidungspraxis der Kammern im Annahmeverfahren 102
I. Feststellungen zur Einleitung der rechtlichen Ausführungen in den Kammerbeschlüssen 102
1. Nichtannahmebeschlüsse 103
2. Annahme- bzw. Stattgabebeschlüsse 105
II. Der Schutz des Kerns der menschlichen Persönlichkeit 107
1. Die Tatbestandsmerkmale angezeigt und offensichtliche Begründetheit 108
a) Besonders schwerer Nachteil 109
b) Verhältnis zwischen dogmatischen Vorgaben und praktischer Handhabung 109
2. Die bereits entschiedene maßgebliche verfassungsrechtliche Frage 110
a) Allgemeines Persönlichkeitsrecht 110
aa) Spannungsverhältnis zu Art. 5 Abs. 1 GG 111
(1) BVerfGK 3, 319 111
(2) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 113
(3) BVerfGK 10, 374 113
(4) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 116
(5) Bewertende Zusammenfassung 116
(6) Inhaltliche Tendenzen 118
bb) Spannungsverhältnis zur Vollstreckung des staatlichen Strafanspruchs 119
(1) BVerfGK 2, 102 119
(2) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 120
(3) BVerfGK 8, 36 121
(4) Ergebnis: Die Frage war entschieden 123
(5) BVerfGK 9, 231 123
(6) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 125
(7) BVerfGK 12, 378 126
(8) Ergebnis: Die Frage war entschieden 128
(9) BVerfGK 13, 472 129
(10) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 131
(11) Bewertende Zusammenfassung 132
b) Recht auf informationelle Selbstbestimmung 132
aa) BVerfGK 7, 168 132
bb) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 135
cc) BVerfGK 9, 353 136
dd) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 139
ee) Bewertende Zusammenfassung 140
c) Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit 140
III. Der Schutz der menschlichen Persönlichkeit im weiteren Sinn 142
1. Die Tatbestandsmerkmale angezeigt und offensichtliche Begründetheit 143
a) Besonders schwerer Nachteil 144
b) Verhältnis zwischen dogmatischen Vorgaben und praktischer Handhabung 145
c) Besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung 145
d) Verhältnis zwischen praktischer Handhabung und dogmatischen Vorgaben 147
2. Die bereits entschiedene maßgebliche verfassungsrechtliche Frage 148
a) Freiheit der Person 149
aa) BVerfGK 6, 242 150
bb) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 152
cc) Bewertende Zusammenfassung 153
b) Unverletzlichkeit der Wohnung 156
aa) BVerfGK 9, 287 157
bb) Ergebnis: Die Frage war entschieden 158
cc) Bewertende Zusammenfassung 159
c) Elternrecht 161
aa) BVerfGK 2, 185 162
bb) Ergebnis: Die Frage war entschieden 164
cc) BVerfGK 6, 61 165
dd) Ergebnis: Die Frage war entschieden 167
ee) BVerfGK 7, 65 167
ff) Ergebnis: Die Frage war entschieden 169
gg) Bewertende Zusammenfassung 169
IV. Die Religions-, Gewissens- und Wissenschaftsfreiheit 170
1. Die Tatbestandsmerkmale angezeigt und offensichtliche Begründetheit 171
2. Die bereits entschiedene maßgebliche verfassungsrechtliche Frage 171
a) Religionsfreiheit und Schulpflicht 172
aa) BVerfGK 1, 141 172
bb) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 174
cc) BVerfGK 8, 151 175
dd) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 177
ee) BVerfGK 9, 371 178
ff) Ergebnis: Die Frage war entschieden 180
gg) BVerfGK 10, 423 181
hh) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 184
ii) Bewertende Zusammenfassung 184
jj) Inhaltliche Tendenzen 185
b) Wissenschaftsfreiheit 186
aa) BVerfGK 2, 29 186
bb) Ergebnis: Die Frage war entschieden 188
cc) BVerfGK 12, 17 188
dd) Ergebnis: Die Frage war entschieden 190
ee) BVerfGK 12, 440 191
ff) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 193
gg) Bewertende Zusammenfassung 194
V. Der Schutz der Kommunikation und politischen Beteiligung 195
1. Die Tatbestandsmerkmale angezeigt und offensichtliche Begründetheit 196
2. Die bereits entschiedene maßgebliche verfassungsrechtliche Frage 198
a) Die Versammlungsfreiheit 198
aa) Die Bedeutung der §§ 93a ff. BVerfGG im einstweiligen Rechtsschutz 198
bb) BVerfGK 2, 1 202
cc) Ergebnis: Die Frage war entschieden 204
dd) BVerfGK 4, 154 205
ee) Ergebnis: Die Frage war entschieden 206
ff) BVerfGK 11, 102 207
gg) Ergebnis: Die Frage war entschieden 210
hh) Bewertende Zusammenfassung 210
ii) Inhaltliche Tendenzen 214
b) Die Meinungsfreiheit 217
aa) BVerfGK 1, 289 217
bb) Ergebnis: Die Frage war entschieden 220
cc) BVerfGK 8, 159 221
dd) Ergebnis: Die Frage war entschieden 223
ee) BVerfGK 9, 442 224
ff) Ergebnis: Die Frage war entschieden 226
gg) BVerfGK 11, 29 226
hh) Ergebnis: Die Frage war entschieden 227
ii) Bewertende Zusammenfassung 228
VI. Die Justizgrundrechte 229
1. Die Tatbestandsmerkmale angezeigt und offensichtliche Begründetheit 230
a) Besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung 230
b) Verhältnis zwischen dogmatischen Vorgaben und praktischer Handhabung 232
2. Die bereits entschiedene maßgebliche verfassungsrechtliche Frage 233
a) Der Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt 233
aa) BVerfGK 1, 107 234
bb) Ergebnis: Die Frage war nicht entschieden 235
cc) BVerfGK 1, 201 236
dd) Ergebnis: Die Frage war entschieden 238
ee) BVerfGK 2, 196 239
ff) Ergebnis: Die Frage war entschieden 240
gg) BVerfGK 6, 344 241
hh) Ergebnis: Die Frage war entschieden 242
ii) Bewertende Zusammenfassung 243
jj) Inhaltliche Tendenzen 243
b) Der allgemeine Justizgewährungsanspruch 244
aa) BVerfGE 5, 189 245
bb) Ergebnis: Die Frage war entschieden 246
cc) BVerfGK 11, 235 248
dd) Ergebnis: Die Frage war entschieden 249
c) Der Anspruch auf rechtliches Gehör 249
aa) BVerfGK 3, 274 250
bb) Ergebnis: Die Frage war entschieden 252
cc) BVerfGK 6, 380 254
dd) Ergebnis: Die Frage war entschieden 256
ee) BVerfGE 7, 485 256
ff) Ergebnis: Die Frage war entschieden 258
gg) BVerfGK 10, 7 259
hh) Ergebnis: Die Frage war entschieden 261
ii) BVerfGK 11, 9 261
jj) Ergebnis: Die Frage war entschieden 263
kk) Bewertende Zusammenfassung 263
VII. Die Freiheit der beruflichen und wirtschaftlichen Betätigung 265
1. Die Tatbestandsmerkmale angezeigt und offensichtliche Begründetheit 265
a) Besonders schwerer Nachteil 266
b) Verhältnis zwischen dogmatischen Vorgaben und praktischer Handhabung 268
2. Die bereits entschiedene maßgebliche verfassungsrechtliche Frage 270
a) Die Berufsfreiheit 271
aa) BVerfGK 1, 240 271
bb) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 274
cc) BVerfGK 3, 234 275
dd) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 277
ee) BVerfGK 4, 20 277
ff) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 279
gg) BVerfGK 6, 156 280
hh) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 282
ii) Bewertende Zusammenfassung 282
b) Der Schutz des Eigentums 284
aa) BVerfGK 4, 333 284
bb) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 286
cc) BVerfGK 5, 50 287
dd) Ergebnis: Die Frage war entschieden 289
ee) BVerfGK 5, 217 290
ff) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 292
gg) Bewertende Zusammenfassung 293
c) Die Grundrechte der Beamten 294
aa) BVerfGK 1, 292 295
bb) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 297
cc) BVerfGK 5, 250 298
dd) Ergebnis: Die Frage war entschieden 299
ee) Bewertende Zusammenfassung 300
VIII. Die Gleichheitsrechte 306
1. Die Tatbestandsmerkmale angezeigt und offensichtliche Begründetheit 306
a) Besonders schwerer Nachteil 307
b) Verhältnis zwischen dogmatischen Vorgaben und praktischer Handhabung 308
c) Existentielle Betroffenheit 308
d) Verhältnis zwischen dogmatischen Vorgaben und praktischer Handhabung 309
2. Die bereits entschiedene maßgebliche verfassungsrechtliche Frage 309
a) Der allgemeine Gleichheitssatz 310
aa) BVerfGK 2, 275 310
bb) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 311
cc) BVerfGK 12, 298 313
dd) Ergebnis: Die Frage war entschieden 314
ee) Bewertende Zusammenfassung 315
b) Die besonderen Gleichheitssätze und Differenzierungsverbote 318
aa) BVerfGK 9, 218 318
bb) Ergebnis: Die Frage war entschieden 321
cc) BVerfGK 2, 36 321
dd) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 324
ee) BVerfGK 7, 269 325
ff) Ergebnis: Die Frage war noch nicht entschieden 327
gg) Bewertende Zusammenfassung 328
hh) Inhaltliche Tendenzen 328
IX. Bewertende Zusammenfassung zur Entscheidungspraxis 330
1. Die Tatbestandsmerkmale des Angezeigtseins und der offensichtlichen Begründetheit 330
2. Die bereits entschiedene maßgebliche verfassungsrechtliche Frage 331
a) Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht 331
b) Recht auf informationelle Selbstbestimmung 332
c) Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit 332
d) Freiheit der Person 332
e) Unverletzlichkeit der Wohnung 333
f) Elternrecht 333
g) Religionsfreiheit 334
h) Wissenschaftsfreiheit 334
i) Versammlungsfreiheit 335
j) Meinungsfreiheit 336
k) Der Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt 336
l) Der allgemeine Justizgewährungsanspruch 336
m) Der Anspruch auf rechtliches Gehör 337
n) Die Berufsfreiheit 337
o) Der Schutz des Eigentums 338
p) Die Grundrechte der Beamten 338
q) Der allgemeine Gleichheitssatz 339
r) Die besonderen Gleichheitssätze und Differenzierungsverbote 339
E. Die Entlastungsdiskussion nach der letzten Novelle des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes 340
I. Entlastungsvorschläge 342
II. Konsequenzen der Entlastungsdiskussion 349
III. Lösungsvorschlag 350
F. Schlussbetrachtung 357
G. Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen 363
Anhang I 369
1. Schutz des Kerns der menschlichen Persönlichkeit 371
2. Schutz der menschlichen Persönlichkeit im weiteren Sinn 371
3. Religions-, Gewissens- und Wissenschaftsfreiheit 372
4. Schutz der Kommunikation und politischen Beteiligung 373
5. Justizgrundrechte 373
6. Freiheit der beruflichen und wirtschaftlichen Betätigung 374
7. Gleichheitsgrundrechte 375
Anhang II 377
Literaturverzeichnis 381
Sachwortverzeichnis 389