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Peters, A. (2001). Elemente einer Theorie der Verfassung Europas. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50602-6
Peters, Anne. Elemente einer Theorie der Verfassung Europas. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50602-6
Peters, A (2001): Elemente einer Theorie der Verfassung Europas, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50602-6

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Elemente einer Theorie der Verfassung Europas

Peters, Anne

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 137

(2001)

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Abstract

Mit dieser Studie liegt erstmals eine systematische europäische Verfassungstheorie mit einer "konstitutionalistischen" Integrationstheorie vor, die mit einer neuen Legitimationstheorie verbunden wird. Anne Peters zeigt, daß grundlegende europäische Normen das materielle Verfassungsrecht der EG/EU bilden. Die Institution der Verfassung ist vom Staat ablösbar, weil die - von der Verfassung zu verrechtlichende - Hoheitsausübung durch den Staat nicht (mehr) kategorial verschieden von der Hoheitsausübung durch die EG/EU ist. Die europäische Verfassung entwickelt sich kontinuierlich in einem pluralen und mehrseitigen Prozeß weiter, in dem die Bürgerbeteiligung verbessert werden muß. Im Hinblick auf die Legitimität der europäischen Verfassung erweisen sich die gängigen Legitimationsstrategien, insbesondere die Theorie der doppelten Legitimation der europäischen Verfassung, als kritikwürdig. Das neue Modell der Legitimation durch Bewährung integriert die konstitutionelle Unwissenheit als zentrales Element und legt eine weiterhin reformistische Verfassungsentwicklung und den Verzicht auf eine Finalitätsdiskussion nahe. Das existierende demokratische Defizit der EG/EU ist durch institutionelle Reformen behebbar, weil diesbezüglich keine unüberwindrlichen metarechtlichen Hindernisse bestehen. Die aufscheinende europäische Perspektive ist eine teilparlamentarisierte Verhandlungsdemokratie.

Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 29
Teil 1: Begriff und Funktion der europäischen Verfassung 38
I. Faktische und normative Verfassung 40
1. Semantische Vorklärung 40
2. Der doppelte Verfassungsbegriff 48
II. Formelle und materielle Verfassung 51
1. Zur Bedeutung von Verfassungsurkunden 53
2. Die fehlende europäische Verfassungsurkunde 56
3. Zum Vorrang der Verfassung 58
III. Inhaltsneutrale oder inhaltlich festgelegte Verfassung 63
IV. Technische oder existentielle Verfassung 70
V. Statische oder dynamische Verfassung 72
VI. Verfassungsfunktionen 76
1. Machtbegrenzung, Organisation, Verstetigung, Weisung und Rechtfertigung 78
2. Konstitution durch Verfassung 83
3. Integration durch Verfassung 85
VII. Fazit 91
Teil 2: Die Ablösung der Verfassung vom Staat 93
I. Keine durchgängige Koppelung von „Staat" und „Verfassung" 95
1. Der konstitutionalistische, nicht-staatsbezogene Verfassungsbegriff in England, USA und Frankreich 95
2. Der deutsche Etatismus des 19. Jahrhunderts und seine Nachwirkungen 98
II. Der Bezugspunkt der Verfassung: Spezifika staatlicher Herrschaft 103
1. Das Volk 105
2. Das Gebiet 106
a) Die nicht territorialbezogene europäische Verfassung 106
b) Annäherung zwischen EG/EU und Staat: Die nicht mehr territorialbezogene Staatsverfassung 111
III. Insbesondere: Die Hoheitsgewalt 113
1. Politische Staatsgewalt versus technische europäische Hoheitsgewalt? 113
a) Annäherung I: Der technisch-funktionale Staat 116
b) Annäherung II: Die politische EG/EU 117
c) Die europäische Wirtschaftsverfassung 122
2. Souveränität der Staatsgewalt versus Herrschaft der Mitgliedstaaten über die Europäischen Verträge? 125
a) Souveränität als exklusives Staatsmerkmal 126
b) Der doppelte Souveränitätsbegriff 127
c) Annäherung von Staat und EG/EU I: Moderne Relativierungen der staatlichen Souveränität 130
aa) Die Außenseite des Staates: Globalisierung 130
bb) Die Innenseite des Staates: Enthierarchisierung und Dezentralisierung 133
cc) Die Folgen: Der Staat als primus inter pares 135
d) Annäherung von Staat und EG/EU II: Keine Rechtsherrschaft der Mitgliedstaaten über die Verträge 140
aa) Rechtliche Herrschaft: Setzung von Primär- und Sekundärrecht, Austrittsrecht 140
bb) Faktische Herrschaft der Mitgliedstaaten 143
e) Annäherung von Staat und EG/EU III: Aufteilung von Hoheitsrechten zwischen EG/EU und Mitgliedstaaten 144
3. Kompetenzhoheit und potentielle Allzuständigkeit des Staates versus begrenzte Einzelermächtigung in EG und EU 149
a) Staatliche Kompetenz-Kompetenz (Kompetenzhoheit) 149
b) Staatliche Allzuständigkeit 151
c) Europäische begrenzte Einzelermächtigung 152
d) Die Relativierung der staatlichen Allzuständigkeit durch Menschenrechte, Volkssouveränität und Subsidiaritätsprinzip 153
4. Staatliches Gewaltmonopol versus Europäische Rechtsgemeinschaft? 155
a) Im Staat: Notwendige Ergänzung der Machtdimension durch die Rechtsdimension 155
b) EG/EU: Dominanz der Rechtsdimension 156
c) Annäherung von Staat und EG/EU: Relativierungen des staatlichen Gewaltmonopols 157
IV. Die öffentlichen Aufgaben 161
V. Fazit: Ablösung der Verfassung vom Staat und Entbündelung der Verfassungsfunktionen 163
Teil 3: Grundfragen der europäischen Verfassung 163
I. Die Verfassungslesart und ihre Rechtsfolgen 167
1. Keine Begriffsjurisprudenz, aber Rechtsfortbildung 167
2. Kritik an der Verfassungslesart 171
3. Rechtfertigung der Verfassungslesart 174
II. Integrationstheoretische Einbindung 178
1. Föderalismus: Die EG/EU als transnationales Mehrebenensystem 179
a) Der alte und der neue Europa-Föderalismus 179
b) Zum Föderalismus als allgemeines, nicht staatsgebundenes Ordnungsprinzip 183
c) Föderalistische Strukturen in der EG 185
d) Das europäische Mehrebenensystem 187
e) Kritik: Territoriale Fixierung und Unterkomplexität 189
2. Funktionalismus: EG/EU als „Zweckverbände funktioneller Integration" 192
3. Intergouvernmentalismus: EG/EU als Staatenverbund 199
4. Konstitutionalismus: EG/EU als Verfassungsverbund 205
a) Die Verbundverfassung 207
b) Insbesondere: Inhaltliche Verflechtung und Wechselwirkungen im Verbund 210
c) Das polyzentrische System und der Netzwerkcharakter von EG/EU-Mitgliedstaaten 215
III. Verfassung oder Vertrag 220
1. Die deutsche Bundesstaatstheorie 222
a) Gründung und Verfassunggebung im Fall des Norddeutschen Bundes 1867 223
b) Dichotomische Deutungen 224
c) Überwindung der Dichotomie I: Vereinbarungslehre und Gesamtakt 225
d) Überwindung der Dichotomie II: Der Verfassungsvertrag 228
2. Die völkerrechtliche Lehre 229
a) Traités-lois, Status- und Ordnungsverträge 229
b) Die Doppelnatur der Gründungsakte Internationaler Organisationen 232
3. Folgerungen für die europäische Vertragsverfassung 234
a) Die Doppelnatur der Gründungsdokumente 234
b) Die Vertragsverfassung ist besonderes Völkerrecht 239
IV. Die Autonomie des Gemeinschaftsrechts als Voraussetzung der Verfassung 242
1. Abgrenzung vom Völkerrecht zwecks Ausschaltung mitgliedstaatlicher Dispositionen über Einbeziehung und Rang des Gemeinschaftsrechts (Autonomie) 244
2. Getrenntheit von den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten (Autonomie) 248
a) Grundnormen, Strukturen und Institutionen 250
b) Verschränkung und Gleichordnung der Rechtsordnungen 253
3. Ursprünglichkeit/Unabgeleitetheit des Gemeinschaftsrechts beziehungsweise sein „autonomer" Geltungsgrund (Autonomie) 256
a) Zum Begriff des Geltungsgrundes des Gemeinschaftsrechts 256
b) Etatismus 258
c) Autonomismus: Institutionentheorie, Gesamtaktslehre und Grundnormmodell 260
d) Kritik der Kontroverse, zugleich Plädoyer fur den Pluralismus 265
e) Pluralismus: Näher erläutert 268
4. Freiheit von mitgliedstaatlichen Eingriffen (Autonomie) 274
a) Die konkurrierenden Letztentscheidungsansprüche 279
aa) Gefährdung der Rechtseinheit 281
bb) Keine Wahrung der Rechtseinheit mittels dezentralisierter Verfassungskontrolle 282
b) Vorschlag: Zentrale Letztentscheidungsbefugnis mit Pflicht zur Abwägung und nationalverfassungskonformen Auslegung 284
aa) Lösung von Verfassungskonflikten ohne Normenhierarchie 286
bb) Selbstbeschränkung durch Rückbindung an die nationalen Verfassungsrechte 287
cc) Positivrechtliche Ansatzpunkte für eine Pflicht zur nationalverfassungskonformen Auslegung europäischer Vorschriften 289
dd) Die wechselseitig annähernde Auslegung als nicht-hierarchiegebundene gemeinschaftsrechtliche Interpretationsmaxime 291
c) Fazit 295
V. Unionsrecht als Verfassungsrecht 295
1. Die Verfassungsrechtsfähigkeit der Union 296
2. Kein einheitliches Verfassungssubjekt „EG und EU" 298
3. Eine Verfassung auch ohne einziges und einheitliches Zurechnungssubjekt 301
a) Die Entbehrlichkeit eines einheitlichen Verfassungssubjekts 301
b) Bindung der Institutionen an gemeinsame, unions- und gemeinschaftsübergreifende Verfassungsgrundsätze 302
VI. Der Vorrang der Europäischen Verfassung 305
1. Vorrang europäischer Verfassungsnormen auch ohne Verfassungsurkunde 306
2. Der gemeinschaftsexterne Vorrang des europäischen Verfassungsrechts 308
a) Die Rechtsprechung zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem nationalen Verfassungsrecht 309
aa) Der Europäische Gerichtshof: Überverfassungsrang kraft Autonomie 309
bb) Die Rechtsprechung der mitgliedstaatlichen Höchstgerichte 310
(1) Überwiegend Vorrang kraft nationaler Ermächtigung mit Verfassungsletztvorbehalt 310
(2) Letztentscheidungsansprüche nationaler Gerichte 315
(3) Insbesondere: Das Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zum deutschen Grundgesetz 319
cc) Der Pluralismus der Positionen 324
b) Modelle des externen Vorrangs 326
aa) Die Völkerrechtsanalogie 326
bb) Das föderale Modell 328
(1) Vorrang kraft Kompetenzverlust 328
(2) Vorrang kraft föderaler Kollisionsnorm 330
cc) Die zwischenstaatlich-kollisionsrechtliche Analogie 333
dd) Das konstitutionelle Modell 335
(1) Verfassungsanaloge Funktionen des Gemeinschaftsrechtsvorrangs 335
(2) Der Gemeinschaftsrechtsvorrang ist unabhängig von der Dignität der Inhalte und dient primär der Wahrung der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts 337
3. Der gemeinschaftsinterne Vorrang des europäischen Verfassungsrechts 339
a) Der Vorrang des primären vor dem sekundären Gemeinschaftsrecht ist kein konstitutioneller Vorrang 339
b) Die konstitutionelle Normenhierarchie innerhalb des Primärrechts 341
aa) Ansatzpunkte in Verträgen und Rechtsprechung 341
bb) Hierarchisierungsvorschläge de lege ferenda 344
cc) Fazit 346
4. Der Vorrang des Unionsrechts 346
a) Kein gesteigerter externer Vorrang 346
b) Der interne Vorrang des primären Unionsrechts 347
5. Folgerungen für den Verfassungscharakter europäischer Normen 349
a) Der externe Vorrang des Gemeinschafts- und Unionsrechts ist kein Wesenselement der Verfassung 350
b) Der interne Vorrang des europäischen Verfassungsrechts ist Desiderat einer europäischen Verfassung 351
aa) Verfassungen ohne Vorrang 351
bb) Kontingenz der Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung 355
cc) Der Vorrang der Verfassung vor dem einfachen Recht ist funktional nicht ersetzbar 356
Teil 4: Die europäische Verfassungsentwicklung 360
I. Zum Begriff der Verfassungsentwicklung 360
II. Die Verfassunggebung: Grundlagen 361
1. Die Anwendbarkeit des Konzepts der Verfassunggebung auf die europäische Situation 361
2. Zur historischen Entwicklung der Lehre vom pouvoir constituant 363
3. Probleme der heutigen Lehre vom pouvoir constituant 365
a) Der politisch-rechtliche Charakter des pouvoir constituant und seine Rechtsbindungen 366
b) Mangelnder Realitätsbezug der überkommenen Lehre 370
III. Die kontinuierliche Verfassunggebung 372
1. Das überkommene Punktualitätsdogma 372
2. Evolutionäre Theorien der Verfassunggebung im nationalen Bereich 373
3. Europa: Konstitution durch Evolution 375
IV. Die verfassunggebende und die verfassungsändernde Gewalt bilden ein Kontinuum 379
1. Fehlendes eindeutiges Kriterium zur Unterscheidung von Verfassungneugebung und Verfassungsänderung außerhalb des Willens zur normativen Diskontinuität 380
2. Historische und rechtskulturelle Kontingenz der Unterscheidung von verfassunggebender und verfassungsändernder Gewalt 383
3. Unterminierung des Trennungskonzepts durch die Vorstellung des latenten pouvoir constituant 386
4. Fazit 388
V. Die multiplen Träger der verfassungsentwickelnden Gewalt 390
1. Die Bürgerbeteiligung an der Entwicklung des europäischen Primärrechts 392
2. Verfassungsentwicklung durch Gemeinschaftsorgane 395
a) Autonome Änderungen des Primärrechts 395
b) Insbesondere: Verfassungsentwicklung durch den Rat nach Art 308 EGV 397
c) Verfassungsrechtsfortbildung durch Organe ohne vertragliche Grundlage 399
3. Insbesondere: Verfassungsentwicklung durch den Europäischen Gerichtshof 401
a) Felder richterlicher Verfassungsentwicklung 403
aa) Insbesondere: Grundrechte und -freiheiten 404
b) Die richterliche Methodik der Verfassungsentwicklung 408
c) Die Befugnis des Europäischen Gerichtshofs zur Veifassungsentwicklung 410
aa) Grundsätzlich: Demokratische und funktionale Legitimation der (Verfassungs-)Rechtsprechung 411
bb) Insbesondere: Befugnis zur europarichterlichen (Verfassungs-)Rechtsfortbildung 414
cc) Gegenspieler der richterlichen Verfassungsentwicklungsbefugnis: Rechtsstaatsprinzip, Demokratieprinzip und mitgliedstaatliche Souveränität 422
4. Fazit: Plurale und mehrseitige Verfassungsentwicklung 426
VI. Die negative Ausübung des pouvoir constituant: die Vertragsverfassungsbeendigung 427
1. Die Entgegensetzung von frei aufhebbarem Vertrag und unaufhebbarer Verfassung 427
2. Art. 51 EUV und Art. 312 EGV enthalten kein Verbot der Vertragsverfassungsbeseitigung 428
3. Verfahrensanforderungen an die Beendigung und Ersetzung der europäischen Ordnung 430
a) Keine formfreie Vertragsbeendigung nach allgemeinem Völkerrecht 430
b) Eine Vertragsverfassungsersetzung muß zumindest die Verfahrensstandards der Revision beachten 432
VII. Die förmliche Vertragsänderung 433
1. Die Struktur des förmlichen Änderungsverfahrens: Kontraktuell oder konstitutionell? 434
a) Mitgliedstaaten versus Gemeinschaftsorgane 436
b) Exekutiven versus Legislativen 439
2. Materielle Schranken der Vertragsänderung 442
a) Die Korrelation von Änderungsfestigkeit und Verfassung 442
b) Keine richter- oder positivrechtlichen änderungsfesten Gehalte 443
c) Änderungsfest ist nur der Kerngehalt fundamentaler Menschenrechte 445
3. Zur Formstrenge der Vertragsänderung 447
a) Die Praxis der irregulären Vertragsänderungen 448
b) Der Rückgriff auf das Völkerrecht entscheidet die Frage der Formstrenge nicht 450
c) Die zwingende Förmlichkeit für die Änderung von Grundlagenvorschriften 452
aa) Die Rechtsprechung 452
bb) Die Rechtfertigung der Formstrenge 456
cc) Die Formstrenge ist funktionales Äquivalent zum Verfassungstextänderungsgebot und zum Verbot der Verfassungsdurchbrechung 459
VIII. Die Kategorien informeller Vertragsverfassungsentwicklung 461
1. Verfassungsgewohnheitsrecht 462
2. Verfassungskonventionen 467
a) Das internationale soft law 467
b) Die englischen constitutional conventions 469
c) Erklärungskraft des Konzepts im europäischen Verfassungsrecht 470
3. Verfassungswandel 473
a) Zur Ideengeschichte des Konzepts 474
b) Zum Nutzen des Konzepts 476
IX. Die Grenzen informeller Verfassungsentwicklung 478
1. Der Normtext 478
2. Inhalts- und zeitbezogene Grenzen 480
3. Realität und Akzeptanz 481
X. Die zukünftige Verfassungsentwicklung 483
1. Zum Ergebnis der Verfassungsentwicklung: Weiter Stückwerk oder große Kodifikation 485
2. Zum Geltungsgrund der zukünftigen Verfassung 487
a) Die Evolution 487
b) Die Revolution 492
3. Stellungnahme 496
Teil 5: Die Legitimität der Europäischen Verfassung 499
I. Die europäische Legitimitätsdiskussion 500
1. Die Akzeptanzkrise 500
2. Unterschiedliche Beurteilungen der Legitimitätsproblematik in Abhängigkeit vom integrationstheoretischen Leitbild 502
II. Begriffliche Vorklärung 505
1. Auszuscheidende Begriffe und Konzepte 506
a) Rechtspositivismus: Legitimität allein durch Legalität 506
b) Luhmann I: Legitimation allein durch Verfahren 508
c) Systemtheorie (Luhmann II): Selbstlegitimation 509
d) Postmoderne: Das Ende der Legitimationserzählungen 513
e) Soziologische Perspektive: Legitimität als tatsächliche Anerkennung 514
2. Der hier zugrundegelegte Legitimitätsbegriff (Legitimität) 515
III. Legitimität ex ante und ex post 515
1. Zur Dichotomie 517
2. Entsprechende Einteilungen 518
3. Insbesondere: Die Unterscheidung von input-orientierter und outputorientierter Legitimität (Fritz Scharp) 521
IV. Legitimität ex ante 524
1. Die Vertragslegitimation 524
a) Konzeption 525
b) Kritik 529
aa) Keine Bindung nicht ausdrücklich Zustimmender an einen historischen einmaligen oder implizit erneuerten Vertrag 530
bb) Voluntarismus, Rationalismus und Chauvinismus der Vertragstheorie 531
cc) Formaler Charakter der Vertragslegitimation 533
dd) Vernachlässigung von Tatsachenfragen 534
ee) Dilemma zwischen Entbehrlichkeit und Unmöglichkeit 534
c) Fazit 538
2. Die diskurstheoretische Legitimation 539
a) Konzeption 540
b) Kritik 543
aa) Zur transzendentalen Version 543
bb) Zur Verfahrensversion 546
c) Fazit 550
3. Legitimität durch Zustimmung 552
4. Die Theorie der doppelten Legitimation der europäischen Verfassung 556
a) Konzeption 556
aa) Die zwei Varianten der Theorie 557
bb) Anwendung der Theorie auf Verfassungsentwicklung und auf Verfassungsinhalte 559
b) Kritik 561
aa) Reine Ex-ante-Legitimation 561
bb) Notwendigkeit der Legitimitätsmittlung über die Mitgliedstaaten? 561
cc) Kein Gegensatz zwischen Staaten und Bürgern 563
dd) Kein Gegensatz zwischen Union und Mitgliedstaaten 564
ee) Kein Gegensatz zwischen Staatsvolkssouveränität und europäischer Volkssouveränität 565
ff) Verquickung mit der Souveränitätsfrage 566
V. Legitimität ex post 567
1. Legitimität durch Verwirklichung von Gemeinwohl und Staatszwecken 567
a) Zur Geschichte der Gemeinwohlide 567
b) Zum modernen Begriff des Gemeinwohls und seinem begrenzten Nutzwert als Legitimitätskriterium 569
c) Zur Staatszwecklehre 572
d) Die Verwirklichung von Staats- (oder Unions-)zwecken besteht in der Verfolgung vorläufiger, konkreter und laufend kontrollierter Politikziele 575
2. Legitimität durch Leistung (output-orientierte Legitimität) 577
VI. Legitimation durch Bewährung 580
1. Konzeption 580
a) Rolle der Bewährung in der Ex-ante-Rechtfertigung 580
b) Die Feststellung der Bewährung ex post 581
2. Was Legitimation durch Bewährung nicht ist 584
3. Rechtfertigung der Legitimationsstrategie 586
4. Theorie-Umfeld 594
a) Kritischer Rationalismus 595
aa) Ablehnung dogmatischer Rechtfertigung 595
bb) Versuch und Irrtum, Folgenbewertung 598
cc) Stückwerkstechnologie 599
dd) Auszuräumende Einwände gegen den kritischen Rationalismus 601
b) Rechtsetzung als Experiment 604
c) Friedrich A. von Hayek: Unwissen und spontane Ordnung 606
d) Utilitarismus 609
e) Law and Economics 611
f) Neue Institutionenökonomik 613
5. Anwendung auf die Europäische Verfassung 615
a) Form und Verfahren 615
b) Inhalte 619
c) Leistungen 622
Teil 6: Die europäische Demokratie 626
I. Problemstellung 626
II. Der Demokratiemaßstab 630
1. Ausrichtung des Maßstabs an unterschiedlichen Demokratietheorien 631
2. Beeinflussung des Maßstabs durch integrationstheoretische Annahmen 634
a) Föderalismus und Demokratie 634
b) Neofunktionalismus und Demokratie 637
c) Intergouvernmentalismus und pragmatische Positionen 639
3. Maßstab muß die entidealisierte, entstaatlichte und kontrollorientierte Demokratie sein 639
a) Berücksichtigung der Transformation der (staatlichen) Demokratie durch Globalisierung, Sachverständigenherrschaft, Verhandlungssysteme und Vernetzung der Individuen 640
b) Berücksichtigung supranationaler Besonderheiten 644
c) Abschied von den Legitimationsketten 645
d) Statt dessen: Effektive Selbstbestimmung und öffentliche Kontrolle der Regierenden 647
III. Das Subjekt demokratischer Legitimation: Die europäischen Bürger 651
1. Fehlt das Subjekt demokratischer Legitimation? 651
2. Ein europäischer Demos existiert 653
3. Das demokratische Subjekt ist in der Demokratie entwicklungsfähig 656
4. Grundlage der Demokratie ist die Selbstbestimmung des Einzelnen 657
a) Das individualistische Demokratieverständnis 657
b) Das individualistische Demokratieverständnis impliziert keine „ Betroffenheitsdemokratie 660
IV. Kreation und Kompetenzen der rechtsetzenden Institutionen 662
1. Das Europäische Parlament 662
a) Kreation des Europäischen Parlaments 662
aa) Wahlverfahren, politische Parteien und Wahlbeteiligung 662
bb) Das ungleiche Wahlrecht 666
b) Kompetenzen des Europäischen Parlaments 670
aa) Rechtsetzung 670
bb) Organwahl 673
cc) Parlamentarische Kontrolle 674
dd) Rückkoppelung 679
c) Fazit 679
2. Der Rat 681
a) Zusammensetzung des Rates 681
b) Verfahren der Beschlußfassung im Rat 682
c) Kontrolle des Rates 685
3. Die Kommission 686
a) Die Ernennung und Zusammensetzung der Kommission 686
b) Leistungen und Verfahren der Kommission 687
4. Die nationalen Parlamente 689
a) Beteiligung an der Gemeinschaftsrechtsetzung und parlamentarische Kontrolle 690
b) Bewertung 693
V. Transparenz und Publizität 694
1. Klarheit und Verständlichkeit des Rechts, individueller Zugang zu Dokumenten, allgemeine Veröffentlichungspflicht 694
2. Bewertung 697
VI. Vorrechtliche Funktionsbedingungen von Demokratie 699
1. Homogenität, Grundkonsens und Wir-Gefühl 700
a) Homogenität ist keine Funktionsbedingung des Mehrheitsprinzips 703
b) Sprachliche Homogenität ist keine Voraussetzung des demokratischen Diskurses 706
c) Eine europäische Identität in nuce existiert 707
d) Umformulierung des tradierten Kriterienkatalogs: Es kommt auf die Abwesenheit fixer Spaltungen, auf kognitive und ethische Kompetenz der Bürger und auf einen Verfahrenskonsens 711
2. Die europäische Öffentlichkeit und die öffentliche Meinung 714
3. Alle außerrechtlichen Faktoren sind in der Demokratie entwicklungsfähig 718
VII. Die Größe der demokratischen Gebietseinheit 720
VIII. Einstimmigkeit und Mehrheitsprinzip 722
1. Der Status quo 723
a) Befund: Dominanz der Einstimmigkeitsregel 723
b) Deutung I: Ausdruck von Intergouvernmentalität 726
c) Deutung II: Konkordanzdemokratie 728
2. Perspektive: Ausweitung des Mehrheitsprinzips? 730
a) Herkömmliche Rechtfertigungen des Mehrheitsprinzips 730
aa) Das Richtigkeitsargument 731
bb) Das Selbstbestimmungsargument 732
cc) Das Argument des rationalisierenden Verfahrens 733
b) Die Legitimitätsbedingungen der Mehrheitsregel sind in der Union prinzipiell vorhanden 734
c) Mehrheits- und Konsensverfahren haben jeweils spezifische Leistungsvorteile 737
IX. Entdemokratisierung durch Globalisierung und kompensatorische transnationale Demokratisierung 743
1. Drei Demokratiedefizite 743
a) Demokratiedefizit I: Zunehmende (transnationale) Betroffenheit ohne Herrschaftsbeteiligung 745
b) Demokratiedefizit II: Schwächung staatlicher (demokratischer) Herrschaft 746
c) Demokratiedefizit III: Fehlende demokratische Beauftragung und Kontrolle der nichtstaatlichen Entscheidungsträger 747
3. Notwendigkeit und Möglichkeit transnationaler Demokratie 748
X. Perspektiven europäischer Demokratie 751
1. Institutioneller und gesellschaftlicher Befund (Zusammenfassung) 751
2. Die teilparlamentarisierte Demokratie 754
3. Die Verhandlungsdemokratie 758
Thesen 761
Literaturverzeichnis 782
Entscheidungsregister 866
Personenregister 875
Sachregister 879