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Grundlagen und Dogmatik des gesamten Strafrechtssystems

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Freund, G., Murmann, U., Bloy, R., Perron, W. (Eds.) (2013). Grundlagen und Dogmatik des gesamten Strafrechtssystems. Festschrift für Wolfgang Frisch zum 70. Geburtstag. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53948-2
Freund, Georg; Murmann, Uwe; Bloy, René and Perron, Walter. Grundlagen und Dogmatik des gesamten Strafrechtssystems: Festschrift für Wolfgang Frisch zum 70. Geburtstag. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53948-2
Freund, G, Murmann, U, Bloy, R, Perron, W (eds.) (2013): Grundlagen und Dogmatik des gesamten Strafrechtssystems: Festschrift für Wolfgang Frisch zum 70. Geburtstag, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53948-2

Format

Grundlagen und Dogmatik des gesamten Strafrechtssystems

Festschrift für Wolfgang Frisch zum 70. Geburtstag

Editors: Freund, Georg | Murmann, Uwe | Bloy, René | Perron, Walter

Schriften zum Strafrecht, Vol. 244

(2013)

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About The Author

Prof. Dr. René Bloy, geb. 1947 in Hamburg. Von 1967 bis 1972 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Nach dem 1. Staatsexamen Referendariat im OLG-Bezirk Hamburg (1972 bis 1976). Promotion bei Prof. Dr. Manfred Maiwald 1975 in Hamburg. 2. Staatsexamen 1976. Wissenschaftlicher Assistent am Juristischen Seminar der Georg-August-Universität Göttingen bei Prof. Dr. Manfred Maiwald von 1976 bis 1983. Habilitation 1983, Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht und Strafprozessrecht. Danach mehrere Lehrstuhlvertretungen und 1986 Ernennung zum Professor an der Georg-August-Universität Göttingen. Im selben Jahr Berufung auf die Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. Seitdem Inhaber dieser Professur bis zur Pensionierung im Jahre 2012.

Prof. Dr. Georg Freund, geb. 1956, Studium der Rechtswissenschaften, erstes und zweites juristisches Staatsexamen 1980 bzw. 1983, Promotion zum Dr. iur. 1986 (Mannheim), Habilitation für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtstheorie 1990 (Mannheim), seit 1992 Inhaber der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Philipps-Universität Marburg, seit Oktober 1993 Mitglied der Ethikkommission am Fachbereich Medizin dieser Universität, Mitglied mehrerer Forschungsstellen und Fachgesellschaften, seit 2011 Gastprofessor an der Universität Wuhan (VR China) und Professor Honorario an der Universidad San Pedro in Chimbote (Perú).

Prof. Dr. Uwe Murmann, Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/M., 1. Staatsexamen 1988. 1991 Promotion bei Prof. Dr. Ernst Amadeus Wolff. Referendariat am Landgericht Darmstadt, 2. Staatsexamen 1994. Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer großen Anwaltskanzlei in Frankfurt/M. auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Strafrecht und Rechtstheorie der Universität Freiburg i.Br. bei Prof. Dr. Wolfgang Frisch; Habilitationsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft. 2003 Habilitation, Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie. Nach Lehrstuhlvertretungen Staatsanwalt und sodann Strafrichter und Schöffengerichtsvorsitzender in Berlin. Ablehnung eines Rufs auf eine Professur für Strafrecht und Rechtsphilosophie der Universität München und Berufung auf den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Georg-August-Universität Göttingen zum Wintersemester 2006/07.

Prof. Dr. Walter Perron, Studium an den Universitäten Mannheim und Freiburg, 1. Staatsexamen Freiburg 1981, 2. Staatsexamen Stuttgart 1983, Promotion (1986) und Habilitation (1993) in Freiburg, Lehrbefugnis für die Fächer Deutsches und Ausländisches Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Kriminologie, 1994 Universitätsprofessor an der Universität Konstanz, 1995 Universitätsprofessor an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, seit 2003 Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht, Abteilung 3: Deutsches und Ausländisches Strafrecht und Strafprozessrecht, an der Albert Ludwigs-Universität Freiburg, seit 2006 Auswärtiges wissenschaftliches Mitglied des Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht, 2010–2013 Geschäftsführender Direktor des Centre for Security and Society an der Universität Freiburg.

Abstract

$aWolfgang Frisch$z vollendet am 16. Mai 2013 sein 70. Lebensjahr. Schüler, Kollegen und Freunde möchten durch die Festschrift dem zu Ehrenden ihre wissenschaftliche Verbundenheit und Hochachtung für sein bisheriges Werk zum Ausdruck bringen und ihm gutes Gelingen für sein zukünftiges Schaffen wünschen.

Das strafrechtswissenschaftliche Œuvre des Jubilars ist weit gespannt: Angefangen von den rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Grundlagen über zahlreiche Detailfragen des Allgemeinen und des Besonderen Teils des Strafrechts bis hin zu den prozessualen und schließlich den rechtsvergleichenden Facetten der Thematik deckt es erstaunlich viele Bereiche ab. Dennoch sind alle seine Arbeiten durch eine kaum zu übertreffende Gründlichkeit gekennzeichnet. Neue Einsichten werden nicht einfach punktuell verfochten, sondern stets sorgfältig abgesichert und eingebettet in bewahrenswert-bewährte Konzepte. Dabei wird das angestrebte stimmige Gesamtsystem niemals aus den Augen verloren. Das ist $agesamte$z Strafrechtswissenschaft par excellence, der eine wegweisende systematische, dogmatische und theoretisch-philosophische Kraft zukommt.

Auch als akademischer Lehrer und Fachkollege verdient $aWolfgang Frisch$z den größten Respekt. Er beeindruckt vor allem durch die profunde Sachkenntnis sowie die Klarheit und Überzeugungskraft der Gedankenführung. Ganz im Sinne der »Einheit von Forschung und Lehre« ist nicht zuletzt für die Studierenden nur das Beste gut genug. Seine Diskussionsfreude lässt - über die Fachgrenzen hinweg - Erkenntnisgewinn zum spannenden geistigen Abenteuer werden. Bei aller Hartnäckigkeit in der Bearbeitung fachspezifischer Probleme ist er in seinem Auftreten als Lehrer und Kollege stets offen und verständnisvoll, begleitet von ausgeprägter Hilfsbereitschaft und freundlich-warmherzigem Umgang.

Die Festschrift ist ein Spiegel des hervorragenden wissenschaftlichen Werkes des Jubilars und zugleich eine Bestandsaufnahme der wesentlichen Grundlagen und der Dogmatik unseres gesamten gegenwärtigen Strafrechtssystems, verbunden mit richtungsweisenden Ausblicken auf dessen zukünftige - auch länderübergreifende - Gestalt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort der Herausgeber 5
Inhaltsverzeichnis 7
I. Grundlagen des Rechts (einschließlich Kriminalpolitik) 15
Thomas Weigend: Wohin bewegt sich das Strafrecht? Probleme und Entwicklungstendenzen im 21. Jahrhundert 17
I. Die Rolle der Strafrechtsdogmatik 17
II. Expansionstendenzen 22
III. Schlussbemerkung 29
Thomas Fischer: 15 Jahre Sechstes Strafrechtsreformgesetz – Blick zurück nach vorn 31
I. Einleitung 31
II. Zur Verantwortung des Gesetzgebers 32
1. Reformbegriff 32
2. Gesetzgeber 33
3. Fehler des Gesetzes 35
4. Fehlerkorrektur 42
III. Zur Verantwortung der Kritik 42
IV. Zur Verantwortung der Rechtsprechung 44
V. Blick nach vorn – zurück? 47
Nils Jareborg: Legal Dogmatics and the Concept of Science 49
René Bloy: Symbolik im Strafrecht 59
I. Die Aufgabe des Strafrechts 59
II. Vorbemerkungen zur Begrifflichkeit 60
III. Erscheinungsformen von Symbolik im Strafrecht 62
1. Historischer Hintergrund 62
a) Symbolische Kommunikation vor Gericht 62
b) Straftheoretisch bedeutsame Symbolik im Mittelalter und in der Neuzeit: Zwei Beispiele 65
2. Symbolische Funktionen des Strafrechts in der Gegenwart 68
a) Positive Generalprävention und „absolute“ Straftheorie 68
b) Der Schuldspruch 73
IV. Zum Verhältnis zwischen instrumentellen und symbolischen Funktionen des Strafrechts 76
Günther Jakobs: Recht und Gut – Versuch einer strafrechtlichen Begriffsbildung 81
I. Die Aufgabe 81
II. Negative und positive Pflichten 82
1. Strafrechtsexterner Rechtsgüterschutz 82
2. Die spezifische Leistung des Strafrechts 84
III. Güter und Rechtsgüter 86
1. Grundlagen 86
2. Rechtsgut und Zurechnung 87
IV. Vorrang des Einzelnen? 89
V. Zusammenfassung 93
Rolf Dietrich Herzberg: Ist unser Schuldstrafrecht noch zeitgemäß? 95
I. 95
II. 96
III. 97
IV. 98
V. 101
VI. 104
VII. 112
Ricardo Robles Planas: Zur Dogmatik der Kriminalpolitik 115
I. Der materielle Straftatbegriff und die Dogmatikder Kriminalpolitik 115
II. Die Dimensionen der Autonomie 117
III. Die Prinzipien der Rechtfertigung 118
IV. Der Bereich des Verbots: die drei Paradigmen der Legitimation 119
V. Der Bereich des Strafgesetzes und die Auswahl des strafrechtlich relevanten Unrechts 124
VI. Bilanz 132
Winfried Hassemer: Schmähvideos im Recht 133
I. Rechtskulturen 133
II. Zeit für Wissenschaft 134
III. Widmung 136
IV. Ereignisse, Strukturen 136
V. Muster, Hintergründe 137
VI. Staat und Religion 139
VII. Irrwege, Auswege 142
Vincenzo Militello: Die mafiaartige organisierte Kriminalität und das italienische Strafrechtssystem 145
I. Die Antimafia-Maßnahmen zwischen Recht und Gesellschaft:Einführende Beobachtungen 145
II. Normative Grundlagen: Der lange Schlaf des Gesetzgebers und das assoziative Straftatmodell 146
III. Außer-strafrechtliche Vorläufer: die präventiven Maßnahmen 148
IV. Eine Wende in der Strategie des Staates: Das Antimafia-Gesetz von 1982 150
V. Das Jahrzehnt 1982–1992 zwischen zunehmender normativer Schichtung und ersten Strafurteilen 154
VI. Die Reaktion auf die Mafia-Attentate des Jahres 1992 156
VII. Der entscheidende Bereich der Bekämpfung unrechtmäßiger Gewinne und der emblematische Wert ihrer Wiederverwendung zu sozialen Zwecken 160
VIII. Die Notwendigkeit einer Neuordnung des normativen Rahmens: das Antimafia-Gesetzbuch und seine Grenzen 161
Carl-Friedrich Stuckenberg: Der juristische Gutachtenstil als cartesische Methode 165
I. Einleitung 165
II. Der Gutachtenstil als „praktische Jurisprudenz“: Historie und theoretischer Status 168
III. Descartes’ Methode des rechten Vernunftgebrauchs 177
IV. Ist der Gutachtenstil eine cartesische Methode? 182
V. Fazit 185
Rolf Stürner: Der Liberalismus und der Zivilprozess 187
I. Der klassische Liberalismus – Idee und Realität 187
1. Die Grundideen des Liberalismus 187
2. Grenzen seiner Realisierung in Kontinentaleuropa 188
3. Solidarität und Fraternité 188
4. Vielfalt europäischer Kapitalismusformen und Tendenz zu gemischten Strukturen 189
II. Liberalismus und Zivilprozess 190
1. Zivilprozess als Erscheinungsform komplexer gesellschaftlicher Kultur 190
2. Gesellschaftsstruktur und Struktur des Zivilprozesses 190
3. Gang weiterer Überlegungen 191
III. Parteiautonomie im modernen Zivilprozess 191
1. Bewahrung und Sicherung als rechtspolitische Aufgabe 191
a) Historische Vorreiterrolle der prozessualen Dispositionsfreiheit 191
b) Rückschläge in Europa 192
c) Weltweiter rechtstheoretischer Konsens 192
2. Die neuen Problemfelder 192
a) Kollektivklagen und Gefährdung individueller Autonomie 193
aa) Massenhafte Schadensersatzprozesse als Steuerungsinstrumente der modernen Gesellschaft 193
bb) US-amerikanische Class Action und Parteiautonomie 193
cc) Verhaltene europäische Reaktion 194
b) Verschärfung prozessualer Aufklärungspflichten 195
aa) Der Liberalismus der ZPO von 1879 195
bb) Der angloamerikanische Antipode 196
cc) Das Missverständnis des deutschen prozessualen Liberalismus 196
dd) Der langsame deutsche Weg in die prozessuale Moderne 197
ee) Schutz der Freiheitssphäre des Gegners 197
ff) Grundtendenzen weltweiter Entwicklung 198
IV. Richterliche Rolle und Liberalismus 198
1. Gegen Thesen vereinfachender Zusammenhänge 198
2. Formelle Prozessleitung und Liberalismus 199
a) Entwicklung zur gerichtlichen Prozessleitung 199
b) Der Sonderfall der Vernehmung und ihrer Protokollierung 199
aa) Die prozessuale Rechtsspaltung 199
bb) Die angloamerikanische Kritik und ihre Berechtigung 200
c) Die künftige internationale Entwicklung 201
3. Materielle Prozessleitung 201
a) Liberalismus und richterliche Neutralität 201
b) Richterliche Motivation der Parteiaktivität 202
c) Der dialogische Zivilprozess und der Liberalismus 203
d) Der Trend zum dialogischen Prozess 203
V. Mediation als liberales Phänomen? 203
II. Strafrecht – Allgemeiner Teil 205
Gerhard Seher: Bestimmung und Zurechnung von Handlungen und Erfolgen 207
I. Handlungsbestimmung und Erfolgszurechnung 208
1. Die Elemente des objektiven Tatbestandes 208
2. Zur Tatbestandsdogmatik von Wolfgang Frisch 210
II. Lassen sich Erfolge verbieten? – Zum Zuschnitt von Verhaltensnormen 212
III. Normtheoretische Ergänzungen: Erfolgsbestimmung und Handlungszurechnung 217
1. Maßstäbe zur Formulierung von Verhaltensnormen 217
2. Zur retrospektiven Beurteilung von Sachverhalten anhand von Entscheidungsnormen 219
IV. Fazit 221
Andreas Hoyer: „Umräumen von Möbeln“ auf offener Bühne 223
I. Tatbestandsmäßiges Verhalten und objektive Erfolgszurechnung 223
II. Handlungs- und Erfolgsunrecht 224
III. Gefahrschaffung als Verhaltenserfolg und Gefährlichkeit als Verhaltenseigenschaft 225
IV. Gegenstand und Grund der rechtlichen Missbilligung 227
1. Objektive Verhaltensgefährlichkeit als Verbotsgrund 228
2. Objektive Erfolgszurechnung als Sanktionsgrund 229
3. Untauglicher Versuch als Sonderfall unwertigen Verhaltens 230
4. Subjektive Gefährlichkeit als Verbotsgrund 232
5. Verhältnis von objektiver und subjektiver Gefährlichkeit als potentiellen Verbotsgründen 232
a) Objektive und subjektive Gefährlichkeit als alternativ hinreichende Verbotsgründe 232
b) Objektive und subjektive Gefährlichkeit als kumulativ notwendige Verbotsgründe 234
6. Objektive und subjektive Unrechtserschwernisse in der Sanktionsnorm 234
7. Objektive und subjektive Zurechnung zum tatbestandsmäßigen Verhalten 235
V. Fazit 236
Kurt Schmoller: Das „tatbestandsmäßige Verhalten“ im Strafrecht 237
I. Begriff des „tatbestandsmäßigen Verhaltens“ 237
1. Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestands 237
2. Abschichtung des „tatbestandsmäßigen Verhaltens“ vom tatbestandsmäßigen Erfolg 238
3. Sinn der Abgrenzung: Indiz für „rechtswidriges Verhalten“ 239
4. Trennung von objektiver und subjektiver Komponente 242
II. „Tatbestandsmäßiges Verhalten“ bei Erfolgsverursachung 242
1. Ausgangspunkt: Tatbestandswortlaut 243
2. Begrenzung auf „(objektiv) sorgfaltswidriges“ Verhalten 244
3. Unabhängigkeit vom „subjektiven Tatbestand“ 244
III. „Tatbestandsmäßiges Verhalten“ bei sonstigen Tatbestandsmerkmalen? 245
1. Ausgangspunkt: Tatbestandswortlaut 245
2. Begrenzung auch hier auf „(objektiv) sorgfaltswidriges“ Verhalten? 248
3. Bezug zum „subjektiven Tatbestand“ 251
IV. Subjektive Seite des tatbestandsmäßigen Verhaltens 251
1. Die subjektive Seite der Fahrlässigkeit 252
2. Komponente des subjektiven Tatbestands oder der Schuld? 253
V. Ergebnis 256
Andrzej Zoll: Die objektive Zurechnung des Erfolgs in der polnischen Strafrechtslehre 259
Dan Frände: Objektive Zurechnung – nichts für Finnland? 271
I. Einleitung 271
II. Jareborgs Lehre von der Tatfahrlässigkeit und Koskinens Antwort 272
III. Die Fahrlässigkeit in der Strafgesetzreform von 2004 277
Sheng-wei Tsai: Die vorsätzlich-vollendete Zurechnung 281
I. Vorsatzausschluss als die einzige Rechtsfolge des beachtlichen Tatbestandsirrtums? 281
II. Kongruenz im ursprünglichen Sinne 282
III. Das zusätzliche Kongruenzerfordernis 285
IV. Konkretisierung des Prüfungsinhalts 287
V. Schlusswort 290
Enrique Gimbernat Ordeig: Der Pockenarztfall 291
I. 291
II. 291
III. 294
IV. 294
V. 296
Jesús-María Silva Sánchez: Abbruch eines fremden rettenden Kausalverlaufs im eigenen Organisationsbereich: ein Rechtfertigungsproblem 299
I. Einführung: Abbruch rettender Kausalverläufe 299
II. Insbesondere: Abbruch rettender Kausalverläufe innerhalb der eigenen Organisationssphäre 303
III. Tatbestandsmäßige aber durch Notstand gerechtfertigte, rettende Verläufe 308
IV. Eine zusätzliche Betrachtung 311
V. Schlussfolgerungen 313
Marco Mansdörfer: Die Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung bei geheimen Abstimmungen. Zur Zurechnung auf der Grundlage von Leitungsmacht 315
I. Die Verantwortlichkeit der Unternehmensleitungals Problem des „tatbestandsmäßigen Verhaltens“ 315
II. Zum Wesen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung 316
III. Die besondere Problematik geheimer Abstimmungen 317
1. Zum Begriff der „geheimen“ Abstimmung 317
2. Klärungsbedürftige Vorfragen 318
a) Die Problematik des Grundsatzes „in dubio pro reo“ 318
3. Erforderlichkeit eines grundsätzlichen Verbots geheimer Abstimmungen? 318
IV. Vorfindliche dogmatische Ansätze 320
1. Lösung über die Spezifizierung der tradierten Kausalitätslehre 320
a) Begründung 320
b) Kritik 321
2. Anwendung der Regeln zur Mittäterschaft 322
a) Lösungsansatz 322
b) Kritik 323
3. Bestimmung der Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen des begehungsgleichen Unterlassens 323
V. Konkretisierung des eigenen Lösungsansatzes 324
1. Ausgangspunkt: Verknüpfung von strafrechtlicher Verantwortlichkeit und „Leitungsmacht“ 325
2. Konkretisierung und Eingrenzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung 326
3. Exemplifizierung am Beispiel geheimer Abstimmungen 327
a) Strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Wahrnehmung von Leitungsmacht 327
b) Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Eingriffe in die bestehende Unternehmensorganisation 328
4. Replik auf potentielle und konkrete Einwände 329
a) Potentielle Einwände 329
b) Konkrete Einwände von Klaus Lüderssen 330
VI. Zusammenfassung in Thesen 330
Héctor Hernández Basualto: Die Betriebsbezogenheit der Garantenstellung von Leitungspersonen im Unternehmen 333
I. Die Garantenstellung von Leitungspersonenund das Problem der Betriebsbezogenheit 333
II. Die Garantenstellung von Leitungspersonen und das Erfordernis der Betriebsbezogenheit in der jüngsten Rechtsprechung des BGH 338
III. Die Betriebsbezogenheit in der Literatur 342
1. Nur auf Pflichten des Unternehmens (bzw. des Unternehmensinhabers) gegründete Sonderdelikte 342
2. Handeln im Interesse des Unternehmens 343
3. Objektiver Zusammenhang mit dem Unternehmen – Stellungnahme 344
Christos Mylonopoulos: Vorsatz als Dispositionsbegriff 349
I. Die allgemein anerkannten Merkmale der Willenskomponente des Vorsatzbegriffs 349
II. Die Indikatoren des Vorsatzes in Lehre und Rechtsprechung 351
III. Gegenindikatoren des Vorsatzes 352
IV. Die Behandlung der Willenskomponente als Dispositionsbegriff in Rechtsprechung und Lehre 355
V. Der Vorsatz als Disposition 357
VI. Der Gebrauch komparativer Sätze bei der Zuschreibung des Vorsatzes 361
VII. Schlussbemerkungen 362
Lorenzo Picotti: „Dolo specifico“ und Absichtsdelikte 363
I. Einführung 363
II. Der Begriff des „spezifischen Vorsatzes“ 364
III. Verschiedene Typologien von Straftaten mit spezifischem Vorsatz und benachbarte Kategorien 366
1. Merkmale der Grundhandlung 366
a) Die Grundhandlung der Straftaten mit spezifischem Vorsatz 367
b) Die strukturelle Unterscheidung des Tatbestandes mit spezifischem Vorsatz vom Versuch und von den Unternehmensdelikten 368
c) Tatbestände, in denen die Grundhandlung bereits eine andere Straftat darstellt 370
d) Tatbestände, in denen die Grundhandlung für sich allein nicht strafbar wäre 372
2. Eigenschaften des spezifischen Zieles 374
a) Zum Inhalt der Zielsetzung als „kupierter Erfolg“ eines Delikts bzw. als weiterer Akt eines „unvollständigen“ Delikts 374
b) Zum an sich rechtswidrigen bzw. verletzenden Inhalt des Zieles 376
c) Tatbestände, in denen die Zielsetzung des Handelnden als solche rechtmäßig oder zu einer anderen an sich rechtswidrigen Zielsetzung alternativ ist 377
d) Die spezifische Zielsetzung bei den Vereinigungsdelikten 379
IV. Typisierende Bedeutung der Mittel-Zweck-Verknüpfung bei der gesetzlichen Beschreibung der tatbestandsmäßigen Handlung 381
1. Objektive Einwirkung der Zielsetzung auf die tatbestandsmäßige Handlung 382
2. Bedeutung der Zielsetzung als Ausdruck des Parteiinteresses, das im objektiven Konflikt mit den geschützten Interessen steht 385
Volker Erb: Zur Unterscheidung der aberratio ictus vom error in persona 389
I. Einführung 389
II. Die allgemeine Relevanz der aberratio ictus 389
III. Die aberratio ictus bei „Distanzdelikten“ 393
IV. Der error in persona des Täters als aberratio ictus des Teilnehmers 398
V. Konsequenzen des error in persona für den Teilnehmer: Teilnahme am Versuch oder versuchte Teilnahme? 401
Hans-Ullrich Paeffgen: Zur Unbilligkeit des vorgeblich „Billigen“ – oder: Höllen-Engel und das Gott-sei-bei-uns-Dogma. (Noch einmal) einige Gedanken zum Erlaubnis-Tatbestandsirrtum 403
I. Problemaufriß 403
II. Exemplifikation 413
III. Epilog 422
Karl Heinz Gössel: Die Verknüpfung sorgfaltswidrigen Verhaltens mit der Rechtsgutsbeeinträchtigung in der Fahrlässigkeitstat – keine Frage der objektiven Zurechnung, sondern der Beurteilung nach dem Satz vom Grunde 423
A. Themenbegrenzung 423
B. Der Satz vom Grunde 424
I. Die verschiedenen Arten von Gründen 424
II. Gründe für die Verknüpfung straftatbegründender Elemente mit der Straftat 425
C. Die Verknüpfung sorgfaltswidrigen Verhaltens mit der Rechtsgutsbeeinträchtigung als ein Grund-Folge-Verhältnis 425
I. Von den Kausalitätslehren zur objektiven Zurechnung 425
1. Äquivalent ursächliche Verknüpfung 426
2. Adäquat ursächliche Verknüpfung 427
3. Relevanztheorie und die Lehre von der objektiven Zurechnung 427
II. Kausalitätsbestimmung nach der Lehre vomsorgfaltsgemäßen Alternativverhalten 432
1. Inhalt und Ausgangsfälle 432
2. Einwendungen 433
3. Überwindung der Einwendungen 436
III. Die Verknüpfung eines Realgrundes mit seiner realen Folge 437
1. Zwischenergebnis 437
2. Die Täterhandlung als Realgrund der Rechtsgutsbeeinträchtigung 437
3. Das Realgrundverhältnis als gesetzmäßiger Zusammenhang 438
IV. Realgrundverhältnis aufgrund realgesetzlicher Zusammenhänge 439
V. Realgrundverhältnis aufgrund finalgesetzlichen Schutzzweckzusammenhangs 441
1. Überblick 441
2. Sachliche Beschränkungen des Schutzzweckzusammenhangs 442
3. Örtliche und zeitliche Beschränkungen des Schutzzweckzusammenhangs 445
D. Fazit 446
Ingeborg Puppe: Zu einem Zusammenstoß gehören zwei. Überlegungen zum Zusammentreffen mehrerer Sorgfaltspflichtverletzungen bei Unfällen im Straßenverkehr 447
I. Einleitung 447
II. Die Entscheidung BGHSt 24, 31 448
III. Analyse der Argumentation der Entscheidung 450
IV. Kritik des Vermeidbarkeitsprinzips 451
V. Die Ermittlung der Kausalität von Handlungen und der Kausalität von Sorgfaltspflichtverletzungen 454
VI. Das Problem der Risikotrennung bei mehreren Sorgfaltspflichtverletzungen verschiedener Unfallbeteiligter 455
VII. Zur Reduktion von Komplexität 457
VIII. Schlussbemerkung 462
Roland Hefendehl: Objektive Zurechnung bei Rechtfertigungsgründen? Begründbarkeit und Grenzen 465
A. Eine Annäherung 465
B. Die Ausgangskonstellation 466
C. Die objektive Zurechnung im Kontext der Rechtfertigungsgründe 468
I. Grundlagen und These 468
II. Die Maßgeblichkeit der Rechtfertigungshandlung 469
III. Die Kompensation über hypothetische Erwägungen und deren Probleme 470
IV. Vorläufiges Ergebnis 472
D. Die Konsequenzen eines zweistufigen Verbrechensaufbaus 473
I. Die Grundzüge der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen 473
II. Die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen und die objektive Zurechnung 474
E. Die Bewertung der Differenz 475
F. Resümee 476
Friedrich Dencker: Über Gegenwärtigkeit 477
I. Einleitung 477
II. Notwehrlage und „Dauergefahr“ 478
1. Die Definitionen des Merkmals in §§ 32 und 34 StGB 478
2. Vergleich von Begründung und Andauern einer Gefahrenlage 481
3. Gegenwärtigkeit der Gefahr vor erst befürchteten Angriffen? 482
III. Zur ratio der Gegenwärtigkeitserfordernisse 484
1. Stand der Ansichten 484
2. Die Eindruckskraft des akuten Versagens von Regeln 487
IV. Folgerungen 489
1. Zur Notwehr 489
2. Private „Umverteilungsmaßnahmen“ 490
3. Wiederkehrangriffe und Präventivnotwehr 491
Urs Kindhäuser: Zur Genese der Formel „das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“ 493
I. Problemstellung 493
II. Notwehr als rechtliche Konfliktlösung 495
III. Die Bewertung der beiden Seiten des Konflikts 500
IV. Notwehrrecht und Angriffsunrecht 505
Keiichi Yamanaka: Zur Entwicklung der Notwehrlehre in der japanischen Judikatur. Der Streit um den Fall der selbst herbeigeführten Notwehrlage 511
I. Einführung 511
II. Entwicklung der Notwehrlehre in Gesetzgebung und Wissenschaft 512
1. Die Vorschrift über die Notwehr im alten StGB 512
2. Die Notwehrklauseln in den Entwürfen des StGB 513
3. Die Auslegung der Regelung zur selbst herbeigeführten Notwehrlage in den frühen Kodifikationen 514
4. Die Diskussion zur „Angemessenheit“ der Verteidigungshandlung 515
a) Erforderlichkeit und Angemessenheit 515
b) Die Auslegung der „unvermeidlichen“ Handlung 515
c) Die Auslegung der „Erforderlichkeit“ 516
d) Die Einführung der „Angemessenheit“ als Notwehreinschränkung 517
III. Einschränkung der Notwehr durch die Rechtsprechung 519
1. Frühe Entscheidungen zur selbst herbeigeführten Notwehrlage 519
a) Urteil des Appellationsgerichts Nagasaki von 1908 519
b) Urteil des RG von 1914 519
c) Urteil des Appellationsgerichts Osaka von 1925 520
2. Prügelei und Notwehr 520
a) Historischer Sinn des „Grundsatzes der Bestrafung beider Parteien bei einem Streit“ 520
b) Entscheidungen, die sich auf den Grundsatz berufen 521
3. Die Entwicklung der Rechtsprechung nach dem Zweiten Weltkrieg 522
a) Urteil des OGH von 1948 522
b) Urteil des OGH von 1957 523
c) Erwartung des Angriffs und unmittelbares Drohen 523
d) Absicht zum aktiven Angriff und unmittelbares Drohen 524
e) Ausweichmöglichkeit und unmittelbares Drohen 525
f) Verteidigungswille 525
g) Resultate 526
IV. Tendenzen zur Rationalität bei den Einschränkungsgründen in der Rechtsprechung 527
1. Entscheidungen, die das unmittelbare Drohen und die Unvermeidlichkeit wegen der selbst herbeigeführten Notwehrlage verneinen 527
2. Entscheidungen, die aus mehreren Gründen die Notwehr einschränken 528
3. Der Beschluss des OGH bezüglich der selbst herbeigeführten Notwehrlage 529
V. Fazit 530
Helmut Frister: Überlegungen zu einem agnostischen Begriff der Schuldfähigkeit 533
I. Einführung 533
II. Die indeterministische Prämisse im herkömmlichen Verständnisder Schuldfähigkeit 534
III. Agnostische (oder deterministische) Deutungen der Schuldfähigkeit 538
1. Schuldunfähigkeit als Motivation durch bestimmte psychische Störungen (Herzberg) 538
2. Schuldfähigkeit als Zuschreibung nach Maßgabe des Strafbedürfnisses (Jakobs) 541
3. Schuldfähigkeit als normative Ansprechbarkeit (Roxin, Merkel) 542
IV. Schuldfähigkeit als Fähigkeit zu einem rationalen Entscheidungsprozess 546
V. Auflösung dogmatischer Scheinprobleme 548
1. Die Konstruktion verminderter Schuldfähigkeit 549
2. Das Verhältnis zwischen Schuldfähigkeit und Unrechtsbewusstsein 551
VI. Zur agnostischen Legitimation des Strafrechts 552
Bernardo Feijoo Sánchez: Strafrechtliche Schuld im demokratischen Rechtsstaat 555
I. Einleitung 555
II. Die Freiheit zu selbstbestimmtem Handelnals „zugeschriebene Fähigkeit" 557
III. Schuld als Kommunikation 561
1. Die funktionalen Theorien der Schuld: Schuld und Prävention 561
2. Die auf dem ethischen Diskurs basierende Schuld: Schuld und kommunikative Freiheit 564
3. Fazit 569
IV. Was wollen wir damit aussagen, wenn wir jemanden einer Straftat schuldig erklären? 569
Manuel Cancio Meliá: Psychopathie und Strafrecht: einige Prolegomena 575
I. Ausgangspunkt: neurowissenschaftliche Kenntnisse und Strafrecht 575
II. Psychopathie 578
III. Psychopathie und Zurechenbarkeit: einige Hypothesen 582
Harro Otto: Vorverschulden und Rechtsmissbrauch 589
I. Vorverschulden und Vor-Verantwortlichkeit 589
II. Einzelne Konstellationen vorsätzlicher Deliktsverwirklichung 590
1. Der verschuldete Affekt 590
a) Der verschuldete Affekt in der Rechtsprechung des BGH 590
b) Weitergehende Einschränkungen der Exkulpation 591
c) Der Vergleich mit anderen entschuldigenden Sachverhalten 591
aa) Der vermeidbare Verbotsirrtum, § 17 StGB 591
bb) Der selbstverschuldete Entschuldigungsnotstand, § 35 Abs. 1 S. 2 StGB 592
cc) Der minder schwere Fall des Totschlags, § 213 593
d) Die Lösung über die actio libera in omittendo 593
e) Die überwiegende Auffassung in der Literatur 593
f) Der Lösungsvorschlag von Wolfgang Frisch 594
2. Die vom Täter verantwortlich herbeigeführte Schuldunfähigkeit; actio libera in causa 596
a) Das Tatbestandsmodell 597
b) Das Tatbestandsausdehnungsmodell 598
c) Das Ausnahmemodell 598
3. Die vom Täter verantwortlich herbeigeführte Handlungsunfähigkeit 599
4. Die von einem Handlungspflichtigen herbeigeführte Handlungsunmöglichkeit; omissio libera in causa 600
III. Die rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführte Notwehrlage 601
1. Die Absichtsprovokation 601
a) Die grundsätzliche Versagung der Notwehr 601
b) Die Einschränkung der Notwehr unter sozialethischen Aspekten 605
c) Die Einschränkung der Notwehr nach den Grundsätzen der actio illicita in causa 605
2. Die rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführte Notwehrlage 605
IV. Die Konkretisierung des Rechtsmissbrauchsgedankens 607
1. Rechtsgefühl und Rechtsmissbrauch 607
2. Rechtsgebrauch und Rechtsmissbrauch 608
3. Einzelne Konstellationen des Rechtsmissbrauchs 609
4. Der Grundsatz: Nemo auditur turpitudinem suam allegans 609
V. Das Fehlen des Doppelvorsatzes in den Fällen des Verantwortungsausschlusses 611
VI. Die rechtswidrig herbeigeführte Notwehrlage 612
VII. Ergebnis 612
Claus Roxin: Der im Vorbereitungsstadium ausscheidende Mittäter 613
I. Einführung 613
II. Die Rechtsprechung zur Abstandnahme im Vorbereitungsstadium 613
1. Die Abstandnahme hat keinen Einfluss auf die Mittäterschaft 614
2. Die Abstandnahme kann eine Mittäterschaft zur Beihilfe herabsinken lassen 614
3. Die Abstandnahme führt zwingend zur bloßen Beihilfe, wenn sie den Wegfall der erforderlichen Zueignungsabsicht nach sich zieht 616
4. Das Abstandnehmen führt dann zur Beihilfe, wenn es dem anderen Mittäter bekannt wird 617
5. Mittäter kann, wenn die Tat im Versuchsstadium scheitert, nur sein, wer schon einen über die Entschlussfassung hinausgehenden Tatbeitrag geleistet hat 618
III. Die auf der Gesamtlösung basierende Literatur zur Abstandnahme im Vorbereitungsstadium 618
1. Schon der Wegfall der inneren Tatbereitschaft im Vorbereitungsstadium schließt eine Mittäterschaft aus 619
2. Nur eine dem Mittäter (oder den Mittätern) erklärte Aufkündigung des gemeinsamen Tatentschlusses im Vorbereitungsstadium lässt eine Mittäterschaft entfallen 619
3. Ein Abstandnehmen vom gemeinsamen Tatentschluss im Vorbereitungsstadium kann an der Mittäterschaft dann nichts mehr ändern, wenn der Abstandnehmende alle auf ihn entfallenden Beiträge schon erbracht hat 621
IV. Stellungnahme 622
V. Ein Plädoyer für die Einzellösung 625
VI. Schluss 632
Jorge de Figueiredo Dias: Täterschaftliche Anstiftung. Zur Vereinbarkeit des Konzepts mit der Lehre von der Tatherrschaft 633
I. 633
II. 636
III. 641
IV. 644
V. 645
VI. 648
III. Strafrecht – Besonderer Teil 651
Tatjana Hörnle: Zur Relevanz von Beweggründen für die Bewertung von Tötungsdelikten – am Beispiel sog. „Ehrenmorde“ 653
I. „Ehrenmorde“ und ihre strafrechtliche Bewertung 653
II. Der Einfluss von Beweggründen auf Unrecht und Schuld bei Tötungsdelikten 656
1. Unrechtserhöhung durch Beweggründe? 656
2. Schulderhöhung durch Beweggründe? 660
3. Unrechtsminderung durch Beweggründe? 662
4. Schuldminderung durch Beweggründe? 663
a) Worauf kommt es an: faktische Verminderung von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit oder „begrenztes Verständnis der Rechtsgemeinschaft“? 663
b) Wann ist begrenztes Verständnis möglich? 666
III. Zur Auslegung des Mordmerkmals „niedrige Beweggründe“ in § 211 StGB 669
IV. Zur Bewertung von Ehrenmorden 672
Georg Freund: Die besonders leichtfertige Tötung. Zugleich ein Beitrag zur „spezifischen Gefahrverwirklichung“ bei der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) 677
I. Allgemeine Grundlagen 677
1. Verantwortlichkeit für Fehlverhaltensfolgen – Unmöglichkeit „objektiver Zurechnung“ 677
2. Tatbestandsspezifischer Verhaltensnormverstoß als Grundkriterium jeder Straftat – Verhältnis zu Fehlverhaltensfolgen 680
3. Tatbestandsspezifische Fehlverhaltensfolgen als Sanktionserfordernis neben dem Verhaltensnormverstoß 681
a) Berücksichtigung tatbestandsmäßiger Verhaltensfolgen – „Erfolgsunrecht“ und Strafrecht 681
b) Bedeutung der Kausalität, der Quasi-Kausalität und der „objektiven Zurechnung“ für tatbestandsmäßige Verhaltensfolgen 682
c) Das Spezifikum der vollendeten Vorsatztat (spezielle Vorsatzzurechnung) 684
II. Der „spezifische Gefahrrealisierungszusammenhang“ bei der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) 685
1. Die Grundform der Folgenverantwortlichkeit als Mindestvoraussetzung der qualifizierten Verantwortlichkeit 685
2. Stellenwert und verfassungsrechtlicher Hintergrund der restriktiv (qualifiziert) zu verstehenden Folgenverantwortlichkeit bei § 227 StGB 685
3. Missachtung der Kriterien qualifizierter Folgenverantwortlichkeit bei § 227 StGB durch die Rechtsprechung 690
III. Zur Lösung des Problems de lege ferenda: Die besonders leichtfertige Tötung als Straftat 693
Michael Pawlik: Einseitige Therapiebegrenzung und Autonomiegedanke. Über die Kehrseite einer Emanzipationsformel 697
I. Praktische Relevanz der einseitigen Therapiebegrenzung 697
II. Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht 698
III. Fehlender Behandlungsnutzen nach Verlust der Selbstbestimmungsfähigkeit 700
IV. Paternalistische Begründungsstrategien 704
V. Die Einstandspflicht der Solidargemeinschaft und ihre Schranken 705
Michael Kahlo: Sterbehilfe und Menschenwürde 711
I. 711
II. 714
III. 724
IV. 728
V. 732
Franz Streng: Straflose „aktive Sterbehilfe“ und die Reichweite des § 216 StGB – Zugleich ein Beitrag zum System der Handlungsformen 739
I. Einleitung 739
1. Direkte und indirekte Sterbehilfe 739
2. Sterbehilfe durch Unterlassen 741
II. Strafloser lebensverkürzender Eingriff in Behandlungsmaßnahmen? 743
1. Der Ausgangsfall 743
2. Offene Rechtsfragen bezüglich Tun und Unterlassen 744
a) Tun und Unterlassen im Urteil des 2. Strafsenats 745
b) Eine differenzierende Systematisierung von Tun und Unterlassen 745
aa) Grundlagen 745
bb) Formen des Unterlassens 747
cc) Formen des Tuns 747
dd) Zusammenfassende Darstellung der fünf Handlungsformen 748
3. Bedeutung der Handlungs-Systematisierung für die Sterbehilfe-Strafbarkeit 749
a) Aktiver Behandlungsabbruch seitens des Arztes 749
b) Behandlungsabbruch seitens Externer 751
aa) Nothilfe 752
bb) Einwilligung/Selbstbestimmungsrecht 753
cc) Abwägung konfligierender Interessen 753
III. Schluss 754
Karl-Ludwig Kunz: AIDS 757
I. Internationale empirische Befunde 757
II. Empfehlungen internationaler Organisationen 761
III. Aktuelle Rechtslage in den deutschsprachigen Ländern 763
1. Objektiv tatbestandliche Erfassung 763
a) Als einfache Körperverletzung 763
b) Qualifizierte (schwere) Körperverletzung wegen Lebensgefährlichkeit 765
c) Sondertatbestände 765
2. Anforderungen an den Körperverletzungsvorsatz 766
3. Strafbarkeit des Versuchs der Übertragung des HI-Virus 767
4. Positives Wissen des Gefährdeten um die HIV-Infektion des Gefährdenden 767
5. Strafbarkeit fahrlässiger HIV-Infizierung 768
IV. Zusammenfassung und kriminalpolitische Empfehlungen 769
Raimo Lahti: Die Knabenbeschneidung als Problem der multikulturellen Gesellschaft 771
I. Einführung 771
II. Finnische Reaktionen auf die Beschneidung von Knaben in den neunziger Jahren 772
III. Die amtlichen Klärungen des Jahres 2004 774
IV. Der Hauptinhalt des Präjudizes KKO 2008:93 775
V. Zur Abwägung von Grund- und Menschenrechten im Präjudiz KKO 2008:93 777
VI. Kritik an der Abwägungsargumentation im Präjudiz KKO 2008:93 780
VII. Die Knabenbeschneidung und das Präjudiz KKO 2008:93 als Beispiele für die Probleme eines multikulturellen Strafrechts 783
Kristian Kühl: Zur Legitimität der Strafvorschrift „Unterlassene Hilfeleistung“ 785
I. Orientierung am Rechtsgutskonzept 785
II. Darf unterlassene Hilfeleistung mit Strafe sanktioniert werden? 788
Heinz Müller-Dietz: Geschwisterinzest in literarischer Perspektive 797
I. Zu Wolfgang Frischs Werk 797
II. Zum gegenwärtigen rechtlichen Diskurs des Geschwisterinzests 798
III. Geschwisterinzest im kulturgeschichtlichen Kontext 799
IV. Zum Geschwisterinzest in der Literaturgeschichte 800
V. Zum Geschwisterinzest in der literarischen Moderne 803
VI. Neue Aspekte in der Thematisierung des Geschwisterinzests 806
VII. Ein vorläufiges, kein abschließendes Fazit 811
Jaan Sootak/Priit Pikamäe: Betrug ohne Vermögensschaden? Die historische Bürde und heutige Gerichtspraxis 813
I. Geschichtliches: Betrug als Entwendung des Eigentums 813
II. Die Teilreform von 1992 und die Reform von 2002 818
III. Kurzblick in die Kriminalstatistik 819
IV. Der Betrug als Erfolgsdelikt 820
V. Vermögensverfügung, Vermögensvorteil und Vermögensschaden 821
Rikizo Kuzuhara: Sachenbetrug ohne Vermögensschaden? – Strafbarkeitserweiterung des Betrugs in japanischer Rechtsprechung 825
I. Einleitung 825
II. Zwei Entscheidungen des OGH 826
1. Bankkonto-Fall 826
2. Bordkarten-Fall 826
3. Gesetzliche Grundlage und Problemstellung 827
a) § 246 JStGB: Betrug als Eigentumsdelikt 827
b) Der ökonomische Wert der Sache, Schutz eines anderen Rechtsguts und Bezugspunkt des Irrtums 827
III. Geringfügigkeit des Vermögenswerts des Gegenstands 828
IV. Vorverlagerung der Bestrafung durch die Verletzung anderer Rechtsgüter 830
V. Irrtum über die vermögensbezogene Tatsache 832
VI. Schluss 834
Bernd Schünemann: Der Straftatbestand der Untreue als zentrales Wirtschaftsdelikt der entwickelten Industriegesellschaft 837
I. Eine Hypothese zur Entwicklung der menschlichen Gesellschaft und ihrer typischen Verbrechen 837
II. Sackgassen der Gesetzgebung 840
III. Der Schutzbereich eines legitimen Straftatbestandes der Untreue 844
IV. Der verbleibende gordische Knoten des Vermögensnachteils 848
V. Versuch eines Resümees 855
Walter Perron: Keine Unmittelbarkeit des Vermögensschadens, ausbleibender Gewinn als Nachteil – liegt der Untreue ein anderer Begriff des Vermögensschadens zugrunde als dem Betrug? 857
I. Einführung 857
II. Unmittelbarkeit und Schadensbestimmung beim Betrug 860
III. Die Übertragbarkeit des Unmittelbarkeitserfordernisses sowie der Notwendigkeit eines aktuellen Verlustes von Vermögenswerten auf den Untreuetatbestand 863
IV. Untreuespezifische Bestimmung von Taterfolg und Zurechnungszusammenhang 866
1. Taterfolg Vermögensnachteil 866
2. Zurechnungszusammenhang 868
V. Fazit 871
Chenchel Ryu: Die Vermögensgefährdung bei der Untreue im koreanischen Strafrecht 873
I. Einleitung 873
II. Die Geschichte der Untreue im korStGB 874
1. Der Vorgang der Gesetzgebung des Untreuedelikts 874
2. Das rechtsvergleichende Merkmal der Untreue im korStGB 875
a) Die Gliederung des Gesetzbuchs und das Wesen der Untreue 875
b) Die Strafregelung des Versuchs in der Untreue 877
III. Sinn des Vermögensschadens bei der Untreue 878
1. Sinn des Vermögensschadens 878
2. Probleme bei der Ausweitung der „Entstehung des Vermögensschadens“ 880
IV. Die Unterscheidung zwischen Vermögensschaden und Vermögensgefährdung 881
1. Das Problem der Gleichsetzung von beiden 881
2. Die Erforderlichkeit der Unterscheidung 883
a) Der gesetzgeberische Gesichtspunkt 883
b) Der begriffliche Gesichtspunkt 883
V. Schlusswort 886
Michael Köhler: Humes Dilemma – oder: Was ist Geld? „Geldschöpfung“ der Banken als Vermögensrechtsverletzung 887
I. Einleitung – These und Methode 887
II. Der Rechtsbegriff des Geldes – Voraussetzungen, Wertmomente, Funktionen 891
III. Die Geldwertstabilität – das Verbot vermögensverschiebender Wertveränderung 895
IV. Zur Bestimmung der tauschwertstabilen Geldmenge – „Humes Dilemma“ 898
V. Die „Geldschöpfung“ der Banken mittels Sichteinlagen – rechtsbegriffliche Kritik 907
VI. Das Unrecht der privaten „Geldschöpfung“ 913
VII. Das Privileg privater „Geldschöpfung“ nach geltendem Recht 918
VIII. Zusammenfassung – Folgerungen 922
Luis E. Rojas: Dogmengeschichte der Urkundenfälschung 925
I. Historischer Ursprung des Begriffs der Urkundenfälschung 926
1. Ursprung der Urkundenfälschung im Römischen Strafrecht 926
2. Schöpfung des Falsumsbegriffs durch die mittelalterliche italienische Lehre 927
II. Rezeption des Falsumsbegriffs in der Strafrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts 932
1. Der Code pénal von 1810 und die französische Lehre 932
2. Die strafrechtliche Kodifikation in Spanien und die Kommentare im 19. Jahrhundert 936
3. Die deutsche Strafrechtswissenschaft und das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 940
a) Die Diskussion über den Strafgrund der Fälschung 940
b) Die historische Bedeutung des Preußischen Strafgesetzbuchs von 1851 944
III. Ergebnisse 946
Lothar Kuhlen: Ausdehnung und Einschränkung der Bestechungstatbestände: Das Beispiel der Schulfotografie 949
I. 949
II. 950
III. 953
Werner Beulke: Verwaltungssponsoring als legitime Form der Vertragsgestaltung oder als Bestechung? Dargestellt am Beispiel der Schulfotografie anhand des Urteils des BGH vom 26. Mai 2011–3 StR 492/10 965
I. 965
II. 967
III. 970
IV. 972
V. 974
VI. 980
VII. 982
Wilfried Küper: Tatbestandsgrenzen des Widerstandsdelikts (§ 113 I StGB) in dogmatischer Analyse. Zugleich ein Beitrag zum sog. unechten Unternehmensdelikt 985
I. 985
II. 989
III. 992
IV. 997
V. 1001
Jörg Kinzig: Kriminologische und strafrechtliche Aspekte des Glücksspiels 1003
I. Einleitung 1003
II. Zentrale Basisdaten zum Glücksspielmarkt, den Betreibern von Glücksspielen sowie den an ihnen Teilnehmenden, den Spielern 1005
Exkurs: Pathologisches Glücksspiel und die Anwendung der §§ 20, 21 StGB 1008
III. Zentrale Regelungen des Glücksspielmarktes 1010
IV. Die strafrechtliche Erfassung des Glücksspiels im StGB 1013
V. Rechtstatsächliche und kriminologische Erkenntnisse zu den §§ 284 ff. StGB und zum Bereich des Glücksspiels 1018
VI. Zusammenfassende Thesen 1021
Vagn Greve: Von betrunkenen Kürassieren bis zu Zeitungskarikaturisten. Blasphemie im dänischen Strafrecht 1023
Friedrich-Christian Schroeder: Genehmigungspflichtverletzungsdelikte 1039
I. Einführung 1039
II. Rechtsgutsbezug 1040
III. Das Problem der Genehmigungsreife 1043
IV. Das Genehmigungsverfahren als Rechtsgut 1044
V. Doppeltes Rechtsgut? 1045
VI. Fazit 1046
Hinrich Rüping: Zur Krise des Steuerstrafrechts 1047
I. Feindstrafrecht im neuen Recht der Selbstanzeige 1047
II. Der Verlauf der Reform 1048
III. Zweifelsfragen 1049
IV. Zur prozessualen Lösung bei einer Hinterziehung in großem Ausmaß 1050
V. Zur Grundlegung des Rechtsinstituts 1052
VI. Methodenfragen des Steuerrechts und seine fiskalische Prägung 1054
VII. Zum aktuellen Zustand des Steuerstrafrechts 1057
IV. Sanktionsrecht und Strafzumessung 1061
Hans-Jörg Albrecht: Kriminalprognosen – Entwicklungen und Stand der Forschung 1063
I. Wahrscheinlichkeit, Risiko und Akteure 1063
II. Entwicklungen kriminologischer Prognoseforschung 1065
III. Validität 1070
IV. Normative Diskurse 1073
V. Die Zukunft 1076
Patricia Ziffer: Begriff der Strafe und Sicherungsverwahrung 1077
I. Die unterschiedlichen Legitimationsgründe von Strafe und Maßregeln 1078
II. Die Argumente gegen die Unterscheidung von Strafen und Maßregeln 1079
III. Der Sinn einer überzeugenden begrifflichen Trennung 1080
IV. Die Ungewissheit der Gefährlichkeitsprognose als Hindernis für die Legitimation der Maßregeln 1084
V. Der Fall EGMR „M. v. Deutschland“: Hintergrund und Folgen 1087
VI. Lohnt es sich auf der Zweispurigkeit zu beharren? 1090
Thomas Würtenberger: Die Privatisierung des Maßregelvollzugs 1093
I. Zur Entwicklung der Privatisierung des Maßregelvollzugs 1094
II. Die verfassungsgerichtlichen Vorgaben für die Privatisierung des Maßregelvollzugs 1098
III. Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Maßregelvollzug 1102
Kazushige Asada: Probleme strafrechtlicher Sanktionen in Japan 1107
I. Einführung 1107
1. Todesstrafe 1108
2. Freiheitsstrafe und Maßregeln 1109
3. Strafe und verwaltungsrechtliche Sanktion 1111
II. Fazit 1114
Moon-Ho Song: Reformtendenzen des Rechtsfolgensystems im koreanischen Strafrecht 1117
I. Kurzer historischer Überblick des koreanischen StGB 1117
II. Reformdiskussion des koreanischen strafrechtlichen Rechtsfolgensystems im Einzelnen 1119
1. Strafen 1119
a) Todesstrafe 1120
b) Freiheitsstrafe 1121
c) Vermögensstrafe 1122
d) Ehrenstrafen 1122
e) Grundlage der Strafzumessung 1123
f) Strafverschärfung bei Rückfall und Gewohnheitsverbrecher 1123
g) Verschiedene Möglichkeiten der Aussetzung der Strafe 1125
2. Maßregeln der Besserung und Sicherung 1125
III. Schluss 1129
Uwe Murmann: Strafzumessung und Strafverfahren 1131
I. Einleitung 1131
II. Der Zweck der Strafe als Richtpunkt der Strafzumessung 1132
III. Die Relevanz strafprozessualer Umstände für die Strafzumessungsschuld 1139
1. Die nachträgliche Veränderung des Erfolgsunwertes 1140
2. Die indizielle Relevanz von Nachtatverhalten im Strafverfahren 1142
IV. Die Relevanz strafprozessualer Umstände und Vorgänge für die Wiederherstellung des Rechts 1143
1. Auswirkungen des Strafverfahrens 1144
2. Nachtatverhalten 1145
V. Die Relevanz strafprozessualer Umstände und Vorgänge für den Präventionsbedarf 1149
VI. Faktische Einflüsse 1150
VII. Schluss 1151
Michael Hettinger: Über „Fälle“ als Vergleichsfälle und „Umstände“ als Ausgangswerte oder Bezugspunkte zur Ermittlung der Bewertungsrichtung bei der Strafzumessung. Zugleich zu dem Satz, dass das Fehlen strafmildernder Umstände nicht strafschärfend und das Fehlen strafschärfender Umstände nicht strafmildernd berücksichtigt werden darf 1153
I. Zum Werk Wolfgang Frischs 1153
II. Zum Thema 1154
1. Eine Zustandsbeschreibung aus dem Jahr 1987 1154
2. Eine „Klage“ aus dem Jahr 2012 1155
3. Die Lage vor der Entscheidung BGHSt GrS 34, 345 1156
4. Ein Protest und eine Erwiderung 1157
5. Der Vorlegungsbeschluss des 1. Strafsenats vom 29.10.1986 1159
6. Die Entscheidung des Großen Senats v. 10.04.1987 1161
7. Das Echo 1162
8. Die eigene Meinung als Zwischenruf 1164
a) Zum theoretischen Durchschnittsfall 1165
b) Zum (statistischen) Regelfall 1165
9. Die Ansicht Wolfgang Frischs 1166
10. Ein „junger“ Konkurrent des Durchschnitts- und des Regelfalls: Das Regeltatbild 1167
11. Frischs Konzeption 1169
a) Weg von den „Fällen“, hin zu den „Umständen“ 1169
b) Zu „Abwägung“ und „Umwertung“ 1171
12. Ein „Zwischenfazit“ zu Frischs bisherigen Bemühungen 1174
13. Wie nun weiter? 1174
14. Kann es nur einen Bezugspunkt geben? 1175
15. Was kann Bezugspunkt sein? 1176
III. Schluss 1179
Dieter Dölling: Zur Bedeutung des Nachtatverhaltens für die Strafzumessung 1181
Masami Okaue: Wiederherstellung des Rechts als Grundsatz der Strafzumessung und der Strafandrohung 1189
I. Einleitung 1189
II. Der gegenwärtige Zustand des Strafzumessungsrechts und die Schuldstrafe in Japan 1190
III. Bedeutung der Wiederherstellung des Rechts für die Strafzumessung und für die Strafandrohung 1193
IV. Neuere gravierende Erhöhung der Strafandrohung 1195
V. Schlusswort 1195
V. Strafprozessrecht 1197
Klaus Rogall: Die Beschuldigtenstellung im Strafverfahren. Objektivismus und Subjektivismus bei der Statusbegründung 1199
A. Einführung 1199
B. Der Beginn des Strafverfahrens 1203
I. Die gesetzliche Ausgangslage 1204
II. Der Anfangsverdacht und seine Beurteilung 1205
III. Der Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens 1208
IV. Die Folgen unvertretbarer Beurteilungen des Anfangsverdachts 1209
V. Ergebnis 1210
C. Der Beginn der Beschuldigtenstellung 1211
I. Vorbemerkung 1211
II. Der Inkulpationsverdacht 1211
III. Die Inkulpation 1219
1. Die Inkulpation als prozessuale Zuweisung einer Prozesssubjektsrolle 1219
2. Die Inkulpationshandlung 1221
3. Willkürausnahme und Verdachtsinkulpation 1224
IV. Fallbeispiele 1225
1. OLG Celle, Beschl. v. 23.07.2012 – 31 Ss 27/12 (BeckRS 2012, 18009) 1226
2. HansOLG Hamburg, Beschl. v. 22.07.1994 – 1 Ss 61/94 (StV 1995, 588) 1227
3. OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.03.2001 – 4 Ss 113/01 (StV 2001, 388) 1228
4. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.08.2010 – 1 SsBs 2/10 (VRS 119 [2010], 358) 1229
5. LG Bielefeld, Beschl. v. 29.09.2010, 10 Qs 404710, 10 Qs 405/10 (Kriminalistik 2011, 20) 1230
D. Schlussbetrachtung 1230
Marcelo A. Sancinetti: Die einzelne Zeugenaussage und das Zweifelsprinzip 1233
I. Einführung in die Fragestellung 1233
II. Das Verbot des einzelnen Zeugnisses in der jüdisch-christlichen Tradition 1237
III. Das Verbot eines einzigen Zeugen in der Aufklärung 1239
IV. Die „persönliche Gewissheit“ im Widerstreit mit der „objektiv-rationalistischen Urteilsgrundlage“ 1241
V. Vermag die Experimentalpsychologie eine von dem Verbot des einzelnen Zeugen abweichende Regel beizusteuern? 1248
VI. Vorwegnahme von Gegenargumenten 1251
Louisa Bartel: Tatrichterliche Beurteilungsspielräume im Strafrecht – Zur Motivgeneralklausel des § 211 Abs. 2 StGB und den Grenzen revisionsgerichtlicher Kontrolle 1255
I. Einleitung 1255
II. Das Mordmerkmal der „sonst niedrigen Beweggründe“ und der tatrichterliche Beurteilungsspielraum 1260
1. Das Mordmerkmal der „sonst niedrigen Beweggründe“ 1260
a) Die Auffassung des Bundesgerichtshofs 1260
b) Die Kritik der Lehre 1264
2. Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe und der tatrichterliche Beurteilungsspielraum 1265
III. Argumente und Standpunkte für und wider die Anerkennung eines tatrichterlichen Beurteilungsspielraums im materiellen Strafrecht 1270
1. Tatrichterlicher Beurteilungsspielraum – ein missglückter Begriff? 1271
2. Tatrichterlicher Beurteilungsspielraum und die Reichweite des revisionsgerichtlichen Kontrollauftrags (§ 337 StPO) 1274
a) Der Begriff des Rechtsfehlers im Sinne des § 337 StPO und die Beschränkung der Prüfung auf die „Vertretbarkeit“ des Entscheidungsergebnisses 1274
b) Mögliche Grenzen voller Revisibilität – die begrenzte Mitteilbarkeit entscheidungserheblicher Tatsachen, das Problem der „Verschlingung“ von Motivfeststellung und Bewertung im Bereich der Motivgeneralklausel, und der „originäre Wertungsakt“ des Tatrichters 1278
3. Der tatrichterliche Beurteilungsspielraum und das Verfassungsrecht 1282
a) Das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG 1283
b) Der tatrichterliche Beurteilungsspielraum, das verfassungsrechtliche Schuldprinzip und der Justizgewährungsanspruch des Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG 1286
IV. Folgerungen und Ausblick 1287
Edda Weßlau: Was bedeutet die „ressourcen-ökonomische Logik“ für die Rechtsprechung der Revisionsgerichte? Die Marginalisierung der Verfahrensrüge – einstimmige Diagnose, vielfältige Deutungen 1289
I. „Klassische“ ressourcen-ökonomische Kategorien im Justizalltag 1291
II. Ressourcen-Ökonomie als Erklärungsmuster für aktuelle Trends der Revisionsrechtsprechung? 1294
III. Die Forderung nach „Folgenorientierung“ 1296
IV. Adäquate und inadäquate Metaregeln 1298
Lutz Meyer-Goßner: Ausnehmen vom Revisionsangriff ? 1301
I. 1301
II. 1303
III. 1310
Gerhard Fezer: Revisionsgerichtliche Freiräume 1313
I. 1313
II. 1313
III. 1319
IV. 1321
Wolfgang Wohlers: Die unzureichende Begründung von Verfahrensrügen. Zu den Auswirkungen der Entscheidung Czekalla vs. Portugal auf die Rechtsprechung zu § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO 1325
I. Einführung in die Problemstellung 1325
II. Die (Nicht-)Reaktion der deutschen Strafgerichte auf Schlechtverteidigung 1326
1. Der Standpunkt der deutschen Strafgerichte: Schlechtverteidigung als praktisch irrelevantes Problem 1327
2. Der Standpunkt der herrschenden Meinung in der Literatur: Schlechtverteidigung als Tabuthema 1330
III. Die Rechtsprechung des EGMR: Schlechtverteidigung als Beeinträchtigung des Anspruchs auf effektive Verteidigung 1331
IV. Der Umfang der (Fremd-)Kontrolle der Verteidigungsleistung 1333
1. Die Gewährleistung von Mindeststandards als Basis und Voraussetzung für die Umsetzung des Anspruchs auf effektive Verteidigung 1333
2. Zur inhaltlichen Bestimmung der Mindeststandards 1334
3. Die Praxis der Strafjustiz der Schweiz als Beleg für die Umsetzbarkeit dieses Maßstabs 1336
V. Konsequenzen einer Schlechtverteidigung 1338
1. Die Pflicht‌(en) des Tatgerichts in der laufenden Hauptverhandlung 1338
2. Die Auswirkungen auf die Rechtsprechung zu § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO 1341
Andrzej J. Szwarc: Sportdisziplinarverantwortlichkeit im polnischen Recht 1343
I. Einführende Bemerkungen 1343
II. Der Schiedsgerichtshof in Sportangelegenheiten beim Polnischen Olympischen Komitee 1348
III. Sportdisziplinarverantwortlichkeit 1349
1. Rechtsgrundlage der Sportdisziplinarverantwortlichkeit in den polnischen Sportverbänden 1349
2. Disziplinarordnung 1350
3. Die Anfechtbarkeit von endgültigen Disziplinarentscheidungen zum Schiedsgerichtshof in Sportangelegenheiten beim Polnischen Olympischen Komitee 1352
4. Die Anfechtbarkeit endgültiger Disziplinarentscheidungen beim staatlichen Gericht 1353
IV. Schlussbemerkungen 1354
VI. Europäisches Strafrecht, Strafrechtsvergleichung 1357
Andreas Voßkuhle: Zur Koordination des deutschen und europäischen Menschenrechtsschutzes im Lichte des Urteils des BVerfG vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326ff.) zur Sicherungsverwahrung 1359
I. Einleitung 1359
II. Die Erforderlichkeit einer spezifischen Strategie zur Koordination deutschen und europäischen Menschenrechtsschutzes 1360
III. Die Öffnung der deutschen Rechtsordnung für den Einfluss der EMRK 1361
1. Ausgangspunkt: Die Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes 1361
2. Das Einwirkungspotential der Rechtsprechung des EGMR auf das Grundgesetz 1362
3. Gewährleistung der dauerhaften Aufnahmefähigkeit der nationalen (Verfassungs)‌Rechtsordnung für neue Impulse 1364
IV. Keine vollständige Parallelisierung des deutschen und europäischen Menschenrechtsschutzes 1365
1. Die EMRK als menschenrechtlicher Mindeststandard 1365
2. Die Notwendigkeit eines aktiven Rezeptionsvorgangs 1366
3. Rezeptionshemmnisse 1368
V. Zur Rollenverteilung zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte 1370
1. Der EGMR als oberster Interpret der EMRK 1370
2. Das Bundesverfassungsgericht als oberster Interpret des Grundgesetzes und Mittler zwischen deutschem und europäischem Menschenrechtsschutz 1371
VI. Schluss 1373
Manfred Maiwald: Harmonisierung ohne Harmonie? Zur Bedeutung der Strafrechtsdogmatik für Art. 83 AEUV 1375
I. Der Ausgangspunkt: Harmonisierung nach Art. 83 AEUV 1375
II. Strafrechtsdogmatische Lösungen als „grundlegende Aspekte“? 1377
III. Beispiele nationalstaatlicher Besonderheiten strafrechtsdogmatischer Art 1378
III. Die Strafrechtsdogmatik in den Richtlinien gem. Art. 83 AEUV 1383
IV. Resümee 1386
Petter Asp: (More Than) Two Decades Later – Does the Principle of Assimilation Still Have a Role to Play Within European Criminal Law? 1389
I. Introduction 1389
II. The Content and the Importance of the Principle 1393
III. Assimilation and Harmonization 1394
IV. Concluding Remarks 1400
Adem Sözüer: Strafrechtliche Grundsätze für die neue Türkische Verfassung 1403
A. Einführung 1403
B. Historische Entwicklung 1405
I. Strafrechtliche Grundsätze in der Verfassungsentwicklung im Osmanischen Reich 1405
II. Die Entwicklung strafrechtlicher Verfassungsgrundsätze in der Republik Türkei 1409
1. Das Ein-Parteien-Regime 1410
a) Die Verfassung von 1924 und die Grundrechte 1410
b) Die Entwicklung der Kodifikation 1410
c) Die Periode des Einparteiensystems 1411
2. Das Mehrparteiensystem und der Militärputsch von 1960 1412
3. Die Verfassung von 1961 1413
4. Der Putsch von 1980 und die Verfassung von 1982 1416
C. Strafrechtliche Grundsätze in der neuen türkischen Verfassung 1423
Yener Ünver: Arbeiten zur Angleichung an das Europarecht im Bereich des Strafrechts in der Türkei und das dritte Justizpaket 1427
I. Einführung 1427
II. Änderungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere des Terrorismusbekämpfungsgesetzes 1427
III. Änderungen im Bereich des Strafgesetzbuches 1428
IV. Änderungen im Bereich des Strafprozessrechts 1434
V. Änderungen im Nebenstrafrecht 1436
VI. Fazit 1439
Albin Eser: Evaluativ-kompetitive Strafrechtsvergleichung. Zu „wertenden“ Funktionen und Methoden der Rechtsvergleichung 1441
I. Hinführung 1441
II. Begriffliches – Unterschiedliche Wertungsaspekte 1443
III. Ziele und Funktionen evaluativ-kompetitiver Strafrechtsvergleichung 1450
1. Wertung als Teil der Rechtsvergleichung 1450
2. Von evaluativer zu kompetitiver Rechtsvergleichung 1454
IV. Zur Methodik wertender Strafrechtsvergleichung 1460
1. Abhängigkeit der Methode von der Zielsetzung 1460
2. Wertungsgegenstand 1461
3. Wertungsrelevante Prüfungsstufen 1462
4. Wertungskriterien 1463
5. Wertungsvoraussetzungen und -grenzen 1464
6. Wertungsakteure 1465
Heike Jung: Rechtsvergleich oder Kulturvergleich? 1467
I. Einführung 1467
II. Der wissenschaftstheoretische Hintergrund 1469
III. Von der Kultur zur Rechtskultur 1472
IV. La comparaison sera culturelle ou elle ne sera pas? 1473
V. Anschauungsunterricht 1475
VI. Schlussbetrachtung 1480
Arnd Koch: Strafrechtsgeschichte und Strafrechtsvergleichung 1483
I. Einführung 1483
II. Institutionalisierung: Strafrechtsgeschichte und Strafrechtsvergleichung an deutschen Universitäten 1484
III. Konjunkturen von (Straf-)Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung 1485
1. Strafrechtsvergleichung – Ein wissenschaftsgeschichtlicher Abriss 1485
a) Europäischer Strafrechtsdiskurs vor Beginn des Kodifikationszeitalters 1485
b) „Geburtsstunde der Strafrechtsvergleichung“ im Kodifikationszeitalter 1487
c) Strafrechtsvergleichung nach Gründung des Deutschen Reichs 1489
2. Rechtsgeschichte 1490
3. Zwischenfazit 1491
IV. Legitimation – Wozu heute noch (Straf-)Rechtsgeschichte? 1491
1. (Straf)‌Rechtsgeschichte in der Defensive 1491
2. Legitimationsversuche 1492
a) „Problemlösungsarsenal“ – Bereitstellen von Lösungsmodellen 1492
b) Besseres Verständnis des geltenden Rechts 1494
c) Kritische Distanz 1496
V. Fazit 1498
Autorenverzeichnis 1501