Menu Expand

Cite BOOK

Style

Prothmann, M. (2013). Die Wahl des Versammlungsortes. Grundrechtliche Probleme der Nutzung privater öffentlicher Räume zu Versammlungszwecken. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54062-4
Prothmann, Martin. Die Wahl des Versammlungsortes: Grundrechtliche Probleme der Nutzung privater öffentlicher Räume zu Versammlungszwecken. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54062-4
Prothmann, M (2013): Die Wahl des Versammlungsortes: Grundrechtliche Probleme der Nutzung privater öffentlicher Räume zu Versammlungszwecken, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54062-4

Format

Die Wahl des Versammlungsortes

Grundrechtliche Probleme der Nutzung privater öffentlicher Räume zu Versammlungszwecken

Prothmann, Martin

Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Vol. 91

(2013)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Dr. Martin Prothmann wurde 1986 in Balingen geboren und studierte nach dem Abitur am Gymnasium Heidberg in Hamburg von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen mit den Schwerpunkten Insolvenzrecht und Zivilprozessrecht. Während des Studiums absolvierte er u.a. ein Praktikum bei der Landesvertretung Baden-Württemberg in Brüssel. Nach dem ersten Staatsexamen folgte die Promotion während seiner Tätigkeit am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Seit 2012 ist er Referendar am Landgericht Tübingen.

Abstract

Die Versammlungsfreiheit ist ein Freiheitsrecht mit einem spezifischen räumlichen Bezug. Mit den privaten öffentlichen Räumen ist ein neuer Raumtypus entstanden, dessen Charakteristikum die Ambivalenz von privatem Hausrecht auf der einen Seite und faktischer allgemeiner Zugänglichkeit samt urbanem Flair auf der anderen Seite ist. Das hier auftretende Spannungsverhältnis zwischen den Demonstranten und dem Hausherrn hängt entscheidend davon ab, ob letzterer die Hausrechtsausübung an den Grundrechten messen lassen muss oder seinerseits grundrechtlich legitimiert ist.

Hierbei wird gezeigt, dass sich die Durchführung einer Versammlung im privaten öffentlichen Raum bei unmittelbarer Grundrechtsbindung des Hausherrn als ein Fall des abwehrrechtlichen Störungsbeseitigungsanspruchs erklären lässt. Ist der Hausherr demgegenüber nicht unmittelbar grundrechtsgebunden, so stellt sich das Problem als Drittwirkungsfrage dar. Der Ausgleich der konfligierenden Interessen verlangt hier ein Tätigwerden des (Landes-)Gesetzgebers. Abschließend wird ein Gesetzgebungsvorschlag unterbreitet, der den gegenläufigen Grundrechtspositionen angemessen Rechnung trägt.
The freedom of assembly constitutes a civil liberty, specifically pertaining to space. For centuries, demonstrations were held in public areas precisely due to their external effects. Private public spaces have come to represent a new type of space, which features an ambivalence of domestic authority on the one hand, and actual public accessibility and urban flair on the other. The resulting tension between demonstrators and the domestic authority is conclusively defined by the question whether the latter must observe and respect constitutional rights in its exercise of authority, or whether it is in fact itself entitled to these rights.

It is submitted that the performance of an assembly in a private public space, which is commanded by an authority immediately bound to constitutional rights, is characterized best by the defensive aspect of constitutional rights. In contrast, if the entity is not immediately bound, the issue will present itself as a question of effect on a third party. In order to adjust these conflicting interests, legislative action is required. Finally, a legislative proposal is offered, which would adequately reconcile the opposite sides of constitutional rights.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 17
B. Die Problemstellung: Räumlicher Strukturwandel als Gefahr für die Versammlungsfreiheit 20
I. Der sog. öffentliche Raum als Grundrechtsvoraussetzung des Art. 8 GG 20
1. Begriff, Einordnung und Typologie der Grundrechtsvoraussetzungen 20
2. Der Begriff des „öffentlichen Raums“ 22
a) Einführung 23
b) Begriffsannäherung und Kriterien 25
aa) Historische Betrachtungsweise und negativer Ansatz 25
bb) Allgemeine öffentliche Zugänglichkeit 25
cc) Öffentlichkeit des Raumes 27
dd) Die Geltung des öffentlichen Sachenrechts 28
c) Zwischenergebnis: Der Arbeitsbegriff des „öffentlichen Raums“ 29
3. Der öffentliche Raum als reale Ausübungsvoraussetzung des Art. 8 GG 29
a) Die räumliche Komponente der Versammlungsfreiheit 29
b) Öffentlicher Raum als traditioneller Ort der Versammlungsfreiheit 32
II. Der (qualitative) Wandel des öffentlichen Raums: Die Entstehung „privater öffentlicher Räume“ 34
1. Der räumliche Strukturwandel – Die Festlegung des Untersuchungsgegenstands 34
2. Ursachen der Entstehung privater öffentlicher Räume 36
a) Errichtung riesiger privater Immobilienareale 36
b) Die Privatisierung öffentlicher Räume 37
c) Das sog. „Straßenpachtmodell“ als Entstehungsgrund privater öffentlicher Räume? 38
III. Die Gefahr für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit 40
1. Das Interesse der Demonstranten an privaten öffentlichen Räumen 40
2. Die Rechtslage bei Demonstrationen im öffentlichen Raum 42
3. Das Fehlen einfachrechtlicher Nutzungsrechte und die Geltung des privaten Hausrechts in privaten öffentlichen Räumen 44
C. Rechtfertigung des Untersuchungsgegenstands und Präzisierung der grundrechtlichen Problematik 47
D. Grundlagen der Versammlungsfreiheit, insb. die Wahl des Versammlungsorts 50
I. Schutzzweck der Versammlungsfreiheit 50
1. Politisch-demokratische Traditionslinie: Die Versammlungsfreiheit als „aktiv-demokratisches Teilhaberecht“ 51
2. Individualfreiheitliche liberale Traditionslinie: Die Versammlungsfreiheit als „klassisches Abwehrrecht“ 55
II. Versammlungsbegriff 57
1. Die Teilnehmerzahl 57
2. Abgrenzung zur reinen Ansammlung 59
3. Die Anforderungen an den gemeinsamen Zweck 60
a) Ablehnung des sog. weiten Versammlungsbegriffes 61
b) Erfordernis der gemeinsamen Meinungsbildung oder -kundgabe 63
c) Bezug zur öffentlichen Meinungsbildung? 64
d) Stellungnahme 65
4. Ergebnis 67
III. „Demonstrationen“ 67
1. Begriff der Demonstration 68
2. Einbeziehung in den Schutzbereich? 69
IV. Die Wahrung der „Friedlichkeit“ bei Inanspruchnahme fremder Räume? 70
V. Die Wahl des Versammlungsorts als Element der Selbstbestimmung der Demonstranten 71
VI. Beschränkungen insb. der Wahl des Versammlungsorts 72
1. Die notwendige Begrenztheit der Wahl des Versammlungsorts 72
2. Schrankensystematik 74
E. Das private Hausrecht 76
I. Einführung 76
II. Dogmatische Grundlage 78
1. Notwendigkeit einer präzisen dogmatischen Herleitung 79
2. Ablehnung des § 123 StGB als dogmatische Grundlage 80
3. Herleitung aus dem Zivilrecht 81
a) Eigentum als dogmatische Grundlage? 81
b) Besitz als dogmatische Grundlage? 83
c) Eigentum und/oder Besitz als dogmatische Grundlage 85
4. Stellungnahme: Das Hausrecht als bloßer Sammelbegriff 86
III. Hausrechtsinhaber 87
IV. Räumliche Reichweite 88
V. Sachlicher Inhalt des Hausrechts und seine Grenzen 89
1. Negative und positive Dimensionen des Hausrechts 89
2. Grundsatz der freien Ausgestaltung und Ausübung als Ausdruck der Privatautonomie 91
3. Hausordnungen als Gestaltungsmittel 92
4. Beeinträchtigung des Hausrechts durch eine Demonstration im privaten öffentlichen Raum 93
a) „Hausrechtliche“ Abwehransprüche 94
aa) Anspruch des Eigentümers aus § 1004 Abs. 1 BGB 94
bb) Ansprüche des Besitzers 95
b) Hausverweis und Hausverbot als Mittel des Hausrechts 95
5. „Grenzen des Hausrechts“: Die Frage nach der Rechtswidrigkeit bzw. Widerrechtlichkeit der Beeinträchtigung 96
a) Einwilligung – Die bloße Gestattung des Zutritts zum privaten öffentlichen Raum 97
b) Hausrechtsverzicht durch die Öffnung des Raums für die Allgemeinheit? 98
c) Modifikation der Hausrechtsausübung: Die Notwendigkeit eines sachlichen Grundes bei Öffnung des Raumes 99
d) Der Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens i. S. d. § 242 BGB 99
VI. Ergebnis und weiterer Gang der Untersuchung 100
F. Mögliche Grundrechtspositionen des Hausherrn 101
I. Art. 13 GG 101
1. Schutzzweck und Einbeziehung von Betriebs- und Geschäftsräumen in den Schutzbereich 101
2. Schutz privater öffentlicher Räume? 103
II. Art. 14 GG 104
III. Art. 12 GG 105
IV. Weitere denkbare Grundrechtpositionen 106
V. Ergebnis 106
G. Grundrechtsbindung und Grundrechtsberechtigung juristischer Personen des Privatrechts bei Beteiligung der öffentlichen Hand 107
I. Die Problemstellung: Der Dualismus von Staat und Gesellschaft als grundlegender Hintergrund 107
II. Grundrechtsbindung juristischer Personen des Privatrechts bei staatlicher Beteiligung 112
1. Art. 1 Abs. 3 GG als Ausgangspunkt und die Grundrechtsbindung öffentlicher Anteilseigner 112
2. Die Unzulänglichkeiten der bloßen Grundrechtsbindung der öffentlichen Anteilseigner 114
a) Die Begrenztheit des Einflusses der öffentlichen Hand als Anteilseigner 115
b) Konsequenz: Die Frage der Grundrechtsbindung des Unternehmens selbst sowie der Einwand aus dem Demokratieprinzip 117
3. Eigengesellschaften der öffentlichen Hand 119
4. Gemischtwirtschaftliche Unternehmen 121
a) Begriff und Wesen des gemischtwirtschaftlichen Unternehmens 122
b) Untersuchung der Tragfähigkeit der angebotenen Begründungsansätze 123
a) Der Grundrechtsgewährleistungsansatz: Die These von der Schutzbedürftigkeit privater Anteilseigner 123
b) Untauglichkeit funktionaler Kriterien 125
c) Vorzugswürdigkeit und nähere Konturen des Beherrschungskriteriums: Die Maßgeblichkeit der Entscheidungsherrschaft 127
c) Ergebnis 131
III. Grundrechtsberechtigung 132
IV. Ergebnis und weiterer Fortgang der Untersuchung 134
H. Versammlungen im formell privatisierten öffentlichen Raum im Falle einer unmittelbaren Grundrechtsbindung des Hausherrn 135
I. Einführung: Das grundrechtsdogmatische Problem eines grundrechtsunmittelbaren Nutzungsrechts am fremden privaten öffentlichen Raum zu Versammlungszwecken 136
II. Abwehrrechtliche oder leistungsrechtliche Konstruktion eines grundrechtsunmittelbaren Nutzungsanspruchs aus Art. 8 GG? 138
1. Die Nutzung fremder Räume zwischen Freiheit und Leistung 138
2. Die Abwehrfunktion der Grundrechte und dessen Vorrang vor anderen Grundrechtsdimensionen 140
3. Die Unbeachtlichkeit der äußeren Form des beanspruchten Verhaltens für die Frage nach der einschlägigen Grundrechtsfunktion 144
4. Der Grundrechtseingriff als entscheidendes Kriterium des grundrechtlichen Abwehranspruchs 146
a) Ausübung „natürlicher“ Freiheit trotz (staatlicher) Bereitstellung eines Sachsubstrats? 148
b) Unterlassen der Demonstrationsgewährung als Grundrechtseingriff? 151
c) Die Zulassung der Demonstration als abwehrrechtlich gebotene Beseitigung des vorausgegangenen Nutzungsverbots (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) 154
d) Zwischenergebnis: Die Tragfähigkeit dieses Lösungsansatzes und der weitere Fortgang der Überlegungen 157
5. Zur Frage eines (originären) grundrechtlichen Leistungsanspruchs aus Art. 8 GG 158
a) Terminologie 158
b) Die Einordnung als originärer Leistungsanspruch 159
c) Die Verneinung eines originären Leistungsanspruchs aus Art. 8 GG 160
6. Ergebnis und Fortgang der Untersuchung 161
III. Die Reichweite des Schutzbereichs des Art. 8 GG bei Inanspruchnahme fremder Räume – Die Frage nach der Begrenzung des Schutzbereichs durch die rechtliche Güterzuordnung 162
1. Die Einordnung der Fragestellung in die Diskussion zwischen der engen und der weiten Schutzbereichstheorie 162
2. Der grundrechtliche Schutzbereich – Zur Unterscheidung von prima facie und definitivem Schutz 164
3. Die Lehre vom Gewährleistungsgehalt 167
a) Die „Theorie der sachlichen Reichweite“ von Friedrich Müller 167
b) Darstellung der Lehre vom Gewährleistungsgehalt 170
c) Anwendung der Lehre vom Gewährleistungsgehalt auf die vorliegende Fragestellung 172
a) Wortlaut von Art. 8 GG 172
b) Historisch-genetische Auslegung des Art. 8 GG 173
c) Teleologische Auslegung 173
d) Stellungnahme: Die nur beschränkte Aussagekraft der Lehre vom Gewährleistungsgehalt 174
4. Ablehnung der generellen engen Schutzbereichstheorien in Bezug auf die Inanspruchnahme fremder Räume 176
a) Der Vorbehalt der allgemeinen Gesetze 177
b) Gegenläufige Verfassungswerte Dritter als schutzbereichsimmanente Grenze der Grundrechtsausübung (insb. das „neminem-laedere-Gebot“) 180
a) Der Fall des „Sprayers von Zürich“ und dessen (stillschweigende) Übertragung auf Art. 8 GG durch die Rechtsprechung 181
b) Begründungsansätze in der Literatur 183
c) Stellungnahme: Die Unvermeidbarkeit der Abwägung und deren Bearbeitung auf Rechtfertigungsebene 186
5. Die Vorzugswürdigkeit der weiten Schutzbereichstheorie 189
a) Die Argumente der weiten Schutzbereichstheorie und die Würdigung der Einwände 189
b) Konsequenz: Prima-facie Recht auf Nutzung fremder privater öffentlicher Räume zu Versammlungszwecken 190
c) Zwischenergebnis: Ablehnung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Fraport-Urteil 191
6. Zusammenfassung der Ergebnisse der Problematik der Nutzung fremder Räume zu Versammlungszwecken 192
IV. Die Frage der Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs durch den Hausherrn 193
1. Das private Hausrecht als Schranke im Sinne von Art. 8 Abs. 2 GG 193
2. Die Verfassungsmäßigkeit der Hausrechtsausübung – Der Ausgleich der Interessen von Hausherrn und Demonstranten 194
a) Die Abwägung als Ausgleichsinstrument 194
b) Einzelne Abwägungsgesichtspunkte 195
a) Die Bedeutung der Versammlungsfreiheit für die demokratische Grundordnung 195
b) Art und Ausmaß der Öffnung des Raumes für die Allgemeinheit 195
c) Quantität der Inanspruchnahme privater öffentlicher Räume 197
d) Nexus von Ort und Versammlungsgegenstand 197
e) Die Gewährleistung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Ortes 198
3. Ergebnis 199
J. Versammlungen im materiell privat(isiert)en öffentlichen Raum bei fehlender unmittelbarer Grundrechtsbindung des Hausherrn 200
I. Der völlig veränderte grundrechtsdogmatische Hintergrund 200
II. Vorüberlegung: Die Drittwirkung der Grundrechte 201
1. Begriff und Aktualität der Fragestellung 201
2. Die Entwicklung der Idee einer Einwirkung der Grundrechte in das Privatrecht 202
a) Gewährleistung von Freiheit als „Sinnmitte“ der Grundrechte 203
b) Die Ergänzungsbedürftigkeit der Abwehrfunktion der Grundrechte 204
c) Das Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Entdeckung und Entfaltung der objektiv-rechtlichen Gehalte der Grundrechte 205
3. Dogmatische Lösungsansätze (das „Wie“) 208
a) Ablehnung einer unmittelbaren Drittwirkung 208
b) Lehre von der mittelbaren Drittwirkung 210
a) Herkömmliche Begründung: Die Ausstrahlungswirkung 210
b) Weitere Ansichten der Literatur 212
(1) Die Ansicht von Schwabe: Die Drittwirkung als bloßes „Scheinproblem“ 212
(2) Die Ansicht von Lücke 214
c) Neuerdings: Schutzrechtliche Konstruktion der Drittwirkungsproblematik 215
4. Bedeutungslosigkeit der Frage nach der unmittelbaren Grundrechtsbindung? Die Reichweite der Wirkkraft mittelbarer Grundrechtswirkungen 219
a) Die Auffangfunktion der mittelbaren Grundrechtswirkungen 219
b) Die Unterschiede von mittelbarer und unmittelbarer Grundrechtsbindung 221
c) Die Berücksichtigung einer etwaigen staatlichen Beteiligung im Rahmen der mittelbaren Grundrechtsbindung? 223
5. Ergebnis und weiterer Fortgang der Untersuchung 224
III. Das Problem der Inanspruchnahme fremder Räume in dieser Konstellation 225
VIII. Ausnahmsweise unmittelbare Bindung an Art. 8 GG? 226
1. Funktionaler Ansatz: Die Bedeutung der Versammlungsfreiheit für die Demokratie 226
2. Die (Bedeutungs-)Zunahme privater öffentlicher Räume 227
3. Gefahr der Minderung des Grundrechtsschutzes infolge Privatisierung 228
V. Grundpflicht aus Art. 14 GG? 229
VI. Mittelbare Grundrechtswirkung als Auffangfunktion – Die Drittwirkung von Grundrechten im privaten öffentlichen Raum 231
1. Die Grundrechtswirkungen des Art. 8 GG 231
2. Möglicher Ansatzpunkt einer mittelbaren Drittwirkung 232
3. Die These von der gesteigerten Drittwirkung von Grundrechten im privaten öffentlichen Raum v. a. unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Privatisierungsfolgenverantwortung 233
VII. Die Auflösung des Grundrechtskonflikts: Die Notwendigkeit des Ausgleichs des Spannungsverhältnisses durch den einfachen (Landes-)Gesetzgeber 236
1. Begründung der Notwendigkeit der gesetzlichen Umsetzung 236
a) Gesetzgeber als primärer Adressat der Schutzpflicht 237
b) Aspekt der Rechtssicherheit 238
c) Wesentlichkeitslehre 239
2. Gesetzgebungsvorschlag 240
K. Zusammenfassung in Thesen 243
Literaturverzeichnis 246
Sachverzeichnis 271