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Der Rechtswidrigkeitszusammenhang im Verwaltungsvollstreckungsrecht

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Schweikert, V. (2013). Der Rechtswidrigkeitszusammenhang im Verwaltungsvollstreckungsrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53974-1
Schweikert, Veronika. Der Rechtswidrigkeitszusammenhang im Verwaltungsvollstreckungsrecht. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53974-1
Schweikert, V (2013): Der Rechtswidrigkeitszusammenhang im Verwaltungsvollstreckungsrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53974-1

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Der Rechtswidrigkeitszusammenhang im Verwaltungsvollstreckungsrecht

Schweikert, Veronika

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1237

(2013)

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About The Author

Veronika Schweikert, geboren 1984 in Bonn; 2003: Abitur in Bonn; 2003–2008 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. 2008: Erstes juristisches Staatsexamen am OLG Köln; 2008–2010: Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Pietzcker und bei diesem zugleich Promotion; 2011–2013: Referendariat am Landgericht Bonn und zugleich Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Gärditz; seit 2010 jährlich Lehrtätigkeit an der Deutschen Rechtsschule Warschau im Bereich »Allgemeines Verwaltungsrecht«.

Abstract

Die Arbeit beschäftigt sich mit der seit vielen Jahren in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutierten Frage, inwiefern sich die Rechtswidrigkeit der Grundverfügung auf nachfolgende Schritte in der Verwaltungsvollstreckung auswirkt. Die Streitfrage ist letztlich eine im Spannungsfeld zwischen den verfassungsrechtlichen Geboten der materiellen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit. Die Lösung des Problems wird daher über das Institut der Bindungswirkung von Verwaltungsakten gefunden, welches grundsätzlich einer Berücksichtigung der Rechtswidrigkeit im nachfolgenden Vollstreckungsverfahren entgegensteht. Es erfolgt insofern im Rahmen der Frage nach einem Rechtswidrigkeitszusammenhang bei der sofortigen Vollziehung auch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Problematik der Erledigung von Verwaltungsakten, welche einer Bindung im späteren Vollstreckungsverfahren dennoch nicht entgegensteht. Das Thema wird weiterhin unter europarechtlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechungstendenzen untersucht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 19
I. Gegenstand der Untersuchung 19
II. Gang der Darstellung 20
III. Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur – Forschungsstand 21
B. Der Begriff der Vollstreckung und der Ablauf der Vollstreckung von Verwaltungsakten im Allgemeinen 27
I. Zum Begriff der Verwaltungsvollstreckung 27
1. Begriff der Vollstreckung und ihre Funktion 27
2. Abgrenzung zum Begriff der Vollziehung 30
3. Vollstreckung im Verwaltungsrecht 31
a) Verwaltungsvollstreckung 31
aa) Executio ad solvendum/ Vollstreckung von Geldleistungspflichten 31
bb) Executio ad faciendum vel omittendum/ Vollstreckung von Handlungs-‍, Duldungs- und Unterlassungspflichten 32
cc) Grundsatz der Selbsttitulierung und -vollstreckung als entscheidendes Kriterium 32
dd) Vollstreckungsfähigkeit des Verwaltungsaktes 33
ee) Verwaltungsvollstreckung ohne Verwaltungsakt 35
(1) Verwaltungsverträge in der Verwaltungsvollstreckung 35
(2) Sofortiger Zwang 37
b) Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen 38
c) Abgrenzung zur Strafe 39
II. Mittel des Verwaltungszwangs – die Zwangsmittel 40
III. Formen/Durchführung des Verwaltungszwangs 41
1. Normalfall: Gestrecktes Verfahren nach Bestandskraft des Verwaltungsaktes 42
a) Bestandskräftiger Verwaltungsakt 42
b) Pflicht zur Vollstreckung 43
c) Androhung 44
d) Festsetzung 44
e) Anwendung 45
2. Sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes 47
3. Vollstreckung ohne vorausgegangenen Verwaltungsakt 47
a) Sofortiger Vollzug = sofortiger Zwang 47
b) Unmittelbare Ausführung 48
c) Vollstreckung selbstkonkretisierender Normen? 49
4. Erleichtertes Verfahren/abgekürztes Verfahren 49
C. Der Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen Grundverfügung und Vollstreckungsmaßnahme – Einführung 51
D. Regelvollstreckungsverfahren: Abgestuftes Verfahren nach Bestandskraft des Verwaltungsaktes 54
I. Meinungsstand 54
1. Herrschende Meinung: kein Rechtswidrigkeitszusammenhang 54
2. Gegenstimmen 56
II. Wortlaut des § 6 Abs. 1 1. Alt. VwVG: keine abschließende Lösung 58
III. Systematik 59
1. Vergleich mit dem Wortlaut des § 6 Abs. 2 VwVG 59
2. Wortlaut des § 18 Abs. 1 S. 3 VwVG als Auslegungshilfe 59
3. Ausdrückliche Normierung in einigen Landesgesetzen und im Beitreibungsrecht 60
IV. Motive des Gesetzgebers 61
V. Historische Interpretation 62
VI. Trennungsgrundsatz aufgrund der formellen Bestandskraft und der materiellen Bindungswirkung von Verwaltungsakten 63
1. Formelle Bestandskraft von Verwaltungsakten als Argument gegen einen Rechtswidrigkeitszusammenhang 64
a) Das Wesen der formellen Bestandskraft 64
b) Formelle Bestandskraft des Verwaltungsaktes in § 6 Abs. 1 1. Alt. VwVG als Verfassungsproblem 65
c) Betroffene Verfassungsgrundsätze 66
d) Abwägung der betroffenen Verfassungsgrundsätze 69
e) Folgerungen für die Frage nach einem Rechtswidrigkeitszusammenhang 71
2. Materielle Bindungswirkung von Verwaltungsakten als Argument gegen einen Rechtswidrigkeitszusammenhang 73
a) Meinungsstand 75
b) Die materielle Bindungswirkung nach dem Konzept des VwVfG 78
aa) Das Merkmal der Regelung in § 35 VwVfG 78
bb) Die Unterscheidung zwischen Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit – Bindung des Adressaten 79
cc) Die Regelungen über die Aufhebbarkeit, §§ 48 ff. VwVfG – Bindung der Erlassbehörde 81
(1) Bindung der Erlassbehörde nach Unanfechtbarkeit 81
(2) Bindung der Erlassbehörde auch vor Unanfechtbarkeit? 82
(3) Konsequenzen für die Frage nach einem Rechtswidrigkeitszusammenhang 85
dd) Bindung anderer Hoheitsträger 86
(1) Bindung aller Behörden des gleichen Rechtsträgers 87
(2) Darüber hinausgehende Bindung aller staatlichen Behörden aufgrund eines klaren Kompetenzgefüges 87
c) Zwischenergebnis: materielle Bindungswirkung 89
d) Konsequenzen für die Frage nach einem Rechtswidrigkeitszusammenhang 90
VII. Trennungsgrundsatz aufgrund der Titelfunktion des Verwaltungsaktes 93
1. Der Verwaltungsakt als Rechtserkenntnisakt mit widerlegbarer Rechtmäßigkeitsvermutung 94
2. Titelfunktion als Konsequenz der Bindungswirkung von Verwaltungsakten 95
3. Befugnis der Behörde zur Selbsttitulierung 96
4. Titelfunktion als Argument gegen einen Rechtswidrigkeitszusammenhang? 96
5. Kritik an der Titelfunktion – Argumente für einen Rechtswidrigkeitszusammenhang 97
6. Ergebnis: Titelfunktion des Verwaltungsaktes kein Argument für oder gegen einen Rechtswidrigkeitszusammenhang 101
VIII. Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Verhältnis zum sofortigen Zwang, § 6 Abs. 2 VwVG? 101
IX. Ausreichende alternative Rechtsschutzmöglichkeiten? 102
1. Vor Eintritt der Bestandskraft 102
2. Nach Eintritt der Bestandskraft 103
a) Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 VwVfG 103
b) Rücknahme gemäß § 48 VwVfG 105
3. Folgen der Aufhebung des Grundverwaltungsaktes 108
a) Vor Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme 108
b) Nach Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme 108
aa) Wirkungszeitpunkt der Rücknahme 108
bb) Wirkungszeitpunkt der Rücknahme und dessen Auswirkungen auf die Duldungspflicht des Vollstreckungsschuldners 109
cc) Wirkungszeitpunkt der Rücknahme und die Konsequenzen für einen etwaigen Amtshaftungsanspruch 113
dd) Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch 114
c) Einstweiliger Rechtsschutz 118
4. Ergebnis: Ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten auch ohne Annahme eines Rechtswidrigkeitszusammenhangs 119
X. Rechtswidrigkeitszusammenhang aus Gründen der Prozessökonomie? 120
XI. Rechtswidrigkeitszusammenhang aus Gründen der Lastengerechtigkeit? 120
XII. Analoge Anwendung von § 767 Abs. 2 ZPO? 121
XIII. Ergebnis 122
E. Fallgruppen, in denen ausnahmsweise ein Rechtswidrigkeitszusammenhang bejaht wird 123
I. Der Verwaltungszwang ohne vorausgehenden Verwaltungsakt, sofortiger Zwang gemäß § 6 Abs. 2 VwVG 123
1. Allgemeines 123
2. Rechtsschutz 124
II. Nichtigkeit der Grundverfügung 124
III. Nichtigerklärung des zugrundeliegenden Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht, § 79 Abs. 2 BVerfGG 125
1. Der Grundsatz des § 79 Abs. 2 S. 1 BVerfGG 125
2. Die Privilegierung des § 79 Abs. 2 S. 2 BVerfGG 128
3. Das Rückabwicklungsverbot des § 79 Abs. 2 S. 4 BVerfGG 132
4. Ergebnis 133
IV. Die Nichtigerklärung des zugrundeliegenden Gesetzes durch das Landesverfassungsgericht 133
V. Die Nichtigerklärung der zugrundeliegenden Rechtsvorschrift gemäß § 47 VwGO 136
VI. Mit der Grundverfügung verbundene Androhung, § 18 Abs. 1 S. 2 VwVG 136
VII. Zusammenfassung 138
F. Problemfälle 140
I. Sofortige Vollziehung, § 6 Abs. 1 2. Alt. VwVG 140
1. Einführung 140
2. Meinungsstand 140
3. Problemaufriss und weiterer Gang der Darstellung 144
4. Übernahme von Argumenten aus der Diskussion um einen Rechtswidrigkeitszusammenhang im Regelvollstreckungsverfahren 144
5. Das Argument der Bindungswirkung der Grundverfügung im Rahmen der sofortigen Vollziehung 146
6. Formelle Bestandskraft 147
7. Materielle Bindungswirkung des sofort vollziehbaren Verwaltungsaktes 147
a) Wirkungen der Erledigung auf die Bindungswirkung von Verwaltungsakten 148
aa) Die Erledigung von Verwaltungsakten – Begriffsbestimmung 148
(1) Meinungsstand 148
(2) Diskussion und erster Lösungsansatz 149
(3) Materielle Bindungswirkung erledigter Verwaltungsakte – notwendige Modifizierung der Erledigungsdefinition 152
(a) Erledigung ex-tunc 152
(b) Erledigung ex-nunc 153
(c) Rechtsschutzproblem – statthafte Klageart gegen den ex-nunc erledigten Verwaltungsakt 154
(aa) Anwendung der Anfechtungsklage bei ex-nunc-Erledigung? 157
(bb) Anwendung der Fortsetzungsfeststellungsklage unter besonderer Berücksichtigung der Urteilswirkungen 157
(cc) Ergebnis: Kein Rechtsschutzproblem aufgrund erweiterter Urteilswirkungen eines Fortsetzungsfeststellungsurteils 161
(d) Ergebnis: Erledigungsbegriff 161
(4) Materielle Bindungswirkung trotz ex-nunc Erledigung von Verwaltungsakten 161
bb) Auswirkungen auf die Frage nach einem Rechtswidrigkeitszusammenhang 162
b) Erledigung durch Vollstreckung? 162
aa) Streitstand 162
bb) Diskussion und eigener Ansatz 168
c) Ergebnis: Bindungswirkung und Rechtsschutz bei erledigten Verwaltungsakten 174
8. Nähe zum sofortigen Zwang gemäß § 6 Abs. 2 VwVG 174
9. Vergleich mit §§ 1, 3 UZwG 178
10. Die verfassungsrechtliche Argumentation vom Überwiegen des Grundsatzes der materiellen Gerechtigkeit 178
11. Ausreichende alternative Rechtsschutzmöglichkeiten 182
12. Besonderheiten im Hinblick auf die Notrechte des Vollstreckungsschuldners 185
13. Prozessökonomische Erwägungen 189
14. Ergebnis 190
II. Abgekürztes Verfahren 190
III. Rechtswidrigkeitszusammenhang bei unverschuldet nicht geltend gemachten Einwendungen 195
IV. Kenntnis der Behörde/ rechtsmissbräuchliche Vollstreckung 196
V. Rechtswidrigkeitszusammenhang bei Grundrechtsbeeinträchtigung 200
VI. Rechtswidrigkeitszusammenhang bei geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung 204
1. Rechtswidrigkeitszusammenhang? 204
2. Änderung der Rechtslage i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG? 206
3. Anspruch auf Rücknahme des Verwaltungsaktes gemäß § 48 Abs. 1 VwVfG? 209
VII. Rechtswidrigkeitszusammenhang in einem nachfolgenden Amtshaftungsprozess 210
VIII. Rechtswidrigkeitszusammenhang aufgrund Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht 218
1. Die Ciola/Vorarlberg-Entscheidung des EuGH 219
a) Sachverhalt 219
b) Vorlagefragen und Urteil 219
2. Kritik 220
a) Bestandskraft betroffen 221
b) Geringer Begründungsaufwand 221
c) Besondere Begleitumstände 221
d) Sonderkonstellation aufgrund direkter Kollision? 222
e) Ergebnis 227
3. Alternative Rechtsschutzmöglichkeiten im Deutschen Recht 228
a) Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens, § 51 VwVfG 228
b) Anspruch auf Rücknahme des Verwaltungsaktes, § 48 VwVfG 229
aa) Kühne-Heitz-Urteil 229
bb) Das Verfahren i-21 Germany/Arcor 231
cc) Kempter-Entscheidung des EuGH 232
dd) Ergebnis 232
c) Lösungsvorschlag von Weiß: Entsprechende europarechtliche Regelung 233
4. Abschließend: Vergleich mit der beihilferechtlichen Rechtsprechung des EuGH 234
5. Besonderheiten bei der sofortigen Vollziehung? 237
6. Ergebnis 238
IX. Rechtswidrigkeitszusammenhang bei nachträglicher Änderung der Rechts- oder Sachlage und nachträglich entstandene Einwendung 238
1. Nachträgliche Änderung der Sach- und/oder Rechtslage, die der Grundverfügung zu Grunde liegt 240
a) Einfluss auf die Rechtmäßigkeit und das Fortbestehen des Verwaltungsaktes 240
b) Besonderheiten bei noch nicht vollzogenen Verwaltungsakten? 242
c) Rechtsschutzmöglichkeiten 243
aa) Vor Eintritt der Bestandskraft 243
bb) Geltendmachung gegenüber der Vollstreckungsmaßnahme nach Eintritt der Bestandskraft? 243
cc) Durchbrechung der Bestandskraft der Grundverfügung 246
(1) Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG 247
(2) Antrag auf Aufhebung gemäß §§ 48, 49 VwVfG 247
dd) Ergebnis: Rechtsschutzmöglichkeiten 251
d) Ergebnis: nachträgliche Änderung der Sach- und/oder Rechtslage 251
2. Erfüllung 251
a) Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung 251
b) Einfluss auf das Fortbestehen der Grundverfügung 252
c) Rechtsschutzmöglichkeiten 252
3. Unmöglichkeit 253
4. Erlass 254
5. Der Vergleichsvertrag mit der Verwaltung 254
6. Die Aussetzung der Vollstreckung und der Verzicht 254
7. Zwischenergebnis: Überwiegende Anzahl der Einwendungen beseitigt die Wirksamkeit der Grundverfügung ex-nunc 256
8. Über den Einzelakt hinausgehender Vollstreckungsschutz 256
a) Anwendung der Vollstreckungsgegenklage 258
b) Anfechtungsklage gegen die Grundverfügung oder Fortsetzungsfeststellungsklage 259
c) Verpflichtungsklage 259
aa) Verpflichtungsklage auf Aufhebung der Grundverfügung 259
bb) Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsaktes, der die Unzulässigkeit der Vollstreckung feststellt 260
d) Vorbeugende Unterlassungsklage 262
e) Feststellungsklage 262
f) Ergebnis 265
G. Besonderheiten bei der Beitreibung 266
I. Auch hier: kein Rechtswidrigkeitszusammenhang 266
1. Grundsatz des § 256 AO 266
2. Rechtsschutz 267
II. Besonderheiten des Steuerrechts 268
III. Nachträgliche Einwendungen 268
H. Rechtswidrigkeitszusammenhang bei der Vollstreckung von Verwaltungsverträgen 270
I. Fazit 274
Literaturverzeichnis 277
Sachwortverzeichnis 299