Menu Expand

Cite BOOK

Style

Grünhut, C.Binding, K. (Ed.) (1897). Wechselrecht. Erster Band. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Dritte Abteilung, zweiter Teil, erster Band. Hrsg. von Karl Binding. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56140-7
Grünhut, Carl SamuelBinding, Karl. Wechselrecht: Erster Band. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Dritte Abteilung, zweiter Teil, erster Band. Hrsg. von Karl Binding. Duncker & Humblot, 1897. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56140-7
Grünhut, CBinding, K (ed.) (1897): Wechselrecht: Erster Band. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Dritte Abteilung, zweiter Teil, erster Band. Hrsg. von Karl Binding, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56140-7

Format

Wechselrecht

Erster Band. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Dritte Abteilung, zweiter Teil, erster Band. Hrsg. von Karl Binding

Grünhut, Carl Samuel

Editors: Binding, Karl

Duncker & Humblot reprints

(1897)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

»Jurist, * 3.8.1844 Sankt Georgen (Tschechoslowakei), † 1.10.1929 Wien. (israelitisch)

Grünhut studierte 1862–66 an der Universität Wien Rechtswissenschaft. Nach Promotion zum doctor iuris (1868) trat er in die Gerichtspraxis ein und habilitierte sich 1869 in Wien mit einer erst 1871 veröffentlichten Arbeit über die Wechselbegebung nach Verfall. 1869/70 konnte er dort seine Lehrtätigkeit mit einer Vorlesung über Wechselrecht beginnen, 1913 schloß er sie mit einem Kolleg des gleichen Gegenstandes ab. Seit 1872 außerordentlichder, seit 1874 ordentlicher Professor für Handels- und Wechselrecht und Herausgeber der bis 1916 erschienenen Zeitschrift für das Privat- und öffentliche Recht der Gegenwart, war Grünhut seit 1897 als Mitglied des Herrenhauses des Österreichischen Reichsrats an handelsrechtlicher Gesetzgebung (Aktienregulativ, 1899, Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 1906) beteiligt.

Das sehr reichhaltige Schriftwerk Grünhuts zeichnet sich durch juristischen Scharfsinn, Klarheit der Darstellung und Lebensnähe aus. Alle diese Eigenschaften sind auch schon dem genialen Erstlingswerk eigen, in dem Grünhut in staunenswerter Frühreife einleitungsweise eine neue Wechseltheorie aufstellt, in der er dem einseitigen Begründungsakt Einerts das Erfordernis des guten Glaubens des Erwerbers beifügt, die ›Redlichkeitstheorie‹, an der er sein ganzes Leben festgehalten hat und festhalten konnte, eine Theorie, die heute verlassen ist, nicht weil sie widerlegt worden wäre, sondern weil man nicht mehr darauf aus ist, alle Fälle des Wechselverkehrs unter eine einzige Theorie zu bringen, sondern an zwei Theorien nebeneinander (Vertrag, Rechtsschein) keinen Anstoß nimmt und überhaupt die Bedeutung juristischer Konstruktion im Wechselrecht auf ein richtiges Maß herabgesetzt hat (Müller-Erzbach). Bemerkenswert ist, daß Grünhut von vornherein eine viel realistischere Auffassung von Recht hatte als sein Lehrer Unger, der die Entstehung und Übertragung der Wertpapiere mit den römischrechtlichen Kategorien des Literalkontrakts und der Delegation zu bewältigen versuchte, wogegen Grünhut von vornherein die von ihm auf Einert zurückgeführte Befreiung des Wechselrechts von der römischrechtlichen Dogmatik begrüßte. Einen guten Griff tat K. Binding, als er – nach dem Versagen des erst betrauten A. Grawein – die Darstellung des Wechselrechts in dem Systematischen Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft Grünhut übertrug. Dieser lieferte ein Werk, in dem die Vorzüge der Erstlingsschrift zur Reife gebracht sind und eine anziehende Darstellung des spröden Rechtsstoffes geboten ist, die nie veralten wird. Die bedeutendsten Schüler Grünhuts waren Josef Hupka und Oskar Pisko.«

Demelius, Heinrich, in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 199

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort VII
Inhaltsverzeichnis IX
Einleitung 1
§ 1. Das Wechselrecht im objektiven Sinne. Sein Verhältnis zum Civilund Handelsrechte 1
§ 2. Begriff des Wechsels. Das Wechselrecht im subjektiven Sinne. Der wechselmässige Anspruch 5
§ 3. Die wirtschaftlichen Funktionen des Wechsels 8
I. Vermeidung des Transports von Bargeld 8
II. Der Wechsel als Kreditinstrument. Der Wechseldiskonto 10
III. Der Wechsel als Cirkulationspapier 12
IV. Der Wechsel als internationales Ausgleichungsmittel. Der Wechselkurs. Die Wechselarbitrage 13
Erster Teil. Geschichtliche Entwicklung des Wechsels 20
I. Der nicht indossable Wechsel 20
§ 4. Anfänge des Wechsels. Der eigene domizilierte Wechsel 20
§ 5. Die Tratte 29
§ 6. Der Wechsel im Norden Europas 41
§ 7. Das Wechselrecht bis zum 17. Jahrhundert 44
Darstellung des ältesten Wechselrechts 54
§ 8. Form des Wechsels. Valutabekenntnis. Duplikate. Die Personen bei der Tratte. Wechselfähigkeit. Mefswechsel und Aufsermefswechsel. Das Erfordernis der Ortsverschiedenheit. Die Verfallzeit. Der Avisbrief 54
Das Valutabekenntnis 55
Duplikate 56
Die Personen bei dem Wechsel 59
Die Wechselfähigkeit 61
Einteilung der Wechsel 62
Erfordernis der Ortsverschiedenheit. Verfallzeit 63
Der Avisbrief 64
§ 9. Die Acceptation a. bei Mefswechseln, b. bei Aufsermefswechseln. Die Verpflichtung des Acceptanten. Protest und Regrefs. Die Intervention. Die Wechselstrenge. Die Wechsel Verjährung 66
Die Acceptation bei Aufsermefswechseln 67
Die Verpflichtung des Acceptanten 68
Protest und Regress 69
Die Intervention 72
Die Wechselstrenge 74
Die Wechselverjährung 75
§ 10. Die Scontration beim Messwechsel. Rücktratte. Vorherrschaft des Messwechsels. Bestimmung des Wechselkurses 76
Rücktratte 81
II. Der indossable Wechsel 87
§ 11. Die Entstehung des Indossaments 87
Surrogate des Indossaments 87
Bestellung eines Mandatars für den Zahlungsempfang durch den Präsentanten kraft der Ordreklausel nebst anticipierter Quittierung am Fusse oder auf dem Rücken des Wechsels 89
Der kraft der Ordre Bestellte gilt bei Bestätigung des Valutaempfanges als Wechseleigentümer 92
Der Wechsel mit drei Personen 92
Die Blancoquittung des Präsentanten 94
Das Blaucogiro 95
Tragweite des Indossaments 95
Ungünstige Behandlung des Indossaments 96
Rückwirkung des Indossaments auf die Rechtsstellung des Präsentanten 98
Rückwirkung des Indossaments auf das Accept 102
Einfluss des Indossaments auf den Gebrauch der Duplikate 103
Einfluss des Indossaments auf die Bemessung der Verfallzeit 103
§ 12. Die Rechtsquellen des Wechselrechtes vom 17. Jahrhundert bis zur deutschen Wechselordnung 103
§ 13. Die Litteratur des Wechselrechtes vom 17. Jahrhundert bis zur deutschen Wechselordnung 114
Darstellung: des Wechselrechtes vom 17. Jahrhundert bis zur deutschen Wechselordnung 118
§ 14. Der Wechselschlufs. Der Avis. Die Wechselfähigkeit. Die wesentlichen Erfordernisse der Tratte 118
Der Avis 122
Die Wechselfähigkeit 123
Die wesentlichen Erfordernisse des Wechsels 128
a. Der Kopf des Wechselbriefes 129
b. Der Wechselbrief selbst 129
c. Unterschrift 135
Mefs- oder Marktwechsel 136
Die Vertretung bei Skripturakten 137
§ 15. Die Indossierung des Wechsels 138
Eigentums- und Vollmachtsindossament 138
Vollständiges und Blancoindossament 140
Platz des Indossaments 141
Voraussetzungen des Indossaments 141
Die Haftung des Indossanten 142
Die selbständige Berechtigung des Indossatars 143
Cession des Wechsel 145
Recht und Pflicht zur Indossierung 146
Wer kann Indossatar sein? 146
Indossament nach Verfall 147
Das Teilindossament 148
Das Prokuraindossament 148
§ 16. Die Acceptation und die Folgen der Nichtannahme. Der Regress mangels Annahme und wegen Unsicherheit des Acceptanten 149
Die Pflicht zur Präsentation zum Accepte 149
Die Pflicht zur Präsentation zur Annahme bei Messwechseln 151
Anfangstermin für die Präsentation 153
Endtermin für die Präsentation 153
Der zur Präsentation Berechtigte 154
Die Form der Acceptation 155
Überlegungsfrist für den Bezogenen 158
Qualifizierte Acceptation 159
Das Partikular- oder Teilaccept 160
Widerruf des Accepts 161
Die Pflicht des Bezogenen zur Acceptation 161
Die Verpflichtung des Acceptanten 162
Kein Wechselrecht des Trassanten gegen den Acceptanten 164
Unbedingte Verpflichtung des Acceptanten 164
Protest mangels Annahme 164
Präsentation und Protesterhebung, wenn mehrere Personen den Namen des Bezogenen tragen und bei mehreren Bezogenen 167
Ungehöriger Protest. Surrogat des Protestes 167
Notifikation 167
Form des Protestes 168
Protestregister 170
Kautions- und Remboursregrefs, Ausstellung eines neuen Wechsels 170
Hinterherige Acceptation 172
Kautionsregress wegen Unsicherheit des Acceptanten 172
Pflicht zur Präsentation der domizilierten Tratte zur Annahme 173
§ 17. Die Zahlung und der Regress mangels Zahlung 174
Zahlung vor Verfall 174
Der Verfalltag 175
Zahlung der Messwechsel 178
Zahlungstag 178
Respekttage 179
Prolongation 183
Moratorium 185
Barzahlung 185
Scontrierung 185
Sogenannte Wechselzahlung 186
Geldsorte 186
Holschuld 187
Bringschuld 187
Deposition 188
Identitätsprüfung 188
Aushändigung und Quittierung des Wechsels 189
Teilzahlung 189
Zahlung nach Verfall 190
Revalierungsklage 190
Recht auf Provision 190
Pfand- und Retentionsrecht 190
Ersatzanspruch des Domiziliaten 190
Regrefs mangels Zahlung 191
Vis major 192
Notifikation 192
Variation 193
Ordnungsregrefs 194
Kontraprotest 194
Sprungregrefs 195
Regrefs bei Tratten für fremde Rechnung 195
Inhalt des Regressanspruchs 195
Rückwechsel 196
Verzugszinsen 197
Regressanspruch eines Vormannes 197
Keine Kumulation der Rückwechsel 198
Präjudizierung des Wechsels 199
Bereicherungsklage 199
Konkurs des Wechselschuldners 200
§ 18. Die Wechselintervention 201
Ehrenannahme 201
Notadresse 201
Annahme der Notadresse 203
Die eigentliche Ehrenannahme 204
Konkurrenz von Ehrenacceptanten 208
Haftung des Ehrenacceptanten 210
Ehrenzahlung 212
§ 19. Duplikate und Kopien 214
Duplikate 214
Das Recht auf Duplikate 215
Form der Duplikate 216
Gleichwertigkeit der Duplikate 216
Acceptation mehrerer Exemplare 217
Rechtsstellung des Bewahrers der Prima 217
Kopien 218
§ 20. Wechselbürgschaft 220
Wechselmitschuldner 221
§ 21. Verlust des Wechsels 222
Ausstellung eines neuen Wechsels 222
Haftung des Acceptanten 223
Regrefspflicht 224
Enthaftung der Kaution 224
§ 22. Falsche Wechsel 224
Accept einer falschen Tratte 224
Accept einer verfälschten Tratte 225
Echtes Indossament einer falschen Tratte 226
Falsches Indossament einer echten Tratte 226
§ 23. Verjährung 227
Verjährungsfristen 227
Beginn der Verjährung 229
Unterbrechung der Verjährung 230
Wiederbeginn der Verjährung 230
Wirkung der Verjährung 230
§ 24. Der eigene Wechsel 231
Wechselfähigkeit 232
Form der eigenen Wechsel 232
Duplikate 233
Indossament 233
Präsentation zur Annahme und Acceptation 234
Respekttage 234
Protest mangels Zahlung 234
Domizilierte eigene Wechsel 234
Intervention 234
Verjährung 235
§ 25. Kollision der Wechselgesetze 235
Zeitliche Kollision 235
Örtliche Kollision 236
§ 26. Die theoretische Begründung der Wechselverpflichtung vor der deutschen Wechselordnung 237
Die Konsensualvertragstheorie des „Wechselkontrakts 237
Die Litteralvertragstheorie 240
Der Wechselvorvertrag 241
Nutzen der Litteralvertragstheorie 242
Die Papiergeldtheorie Einerts 243
Kritik, Vorteile und Nachteile der Theorie Einerts 246
Die Formalakt- Theorie Liebes 250
Die Summenversprechens- und Vertragstheorie Thöls 252
§ 27. Die Entstehung der deutschen Wechselordnung 254
Die Nürnberger Novellen zur Wechselordnung 258
Die Wechselordnung als deutsches Reichsgesetz 260
Beurteilung der deutschen Wechselordnung 260
Nachbildung der deutschen Wechselordnung 262
Litteratur der deutschen Wechselordnung 264
Zweiter Teil. Das geltende Wechselrecht 266
§ 28. Die Theorie der deutschen Wechselordnung 266
1. Entstehung der Wechselverpflichtung 266
a. Die Vertragstheorie 266
b. Die Theorie des einseitigen Aktes 269
Gründe für die Theorie des einseitigen Akts 272
Bedingung der Wirksamkeit der Niederschrift 277
Wesentlich ist Redlichkeit des Erwerbs, nicht Begebung 279
2. Übergang des Rechts aus dem Wechsel 283
Originärer Rechtserwerb des Nachmannes 283
Der Indossatar ist stets originär berechtigt, zuweilen auch Rechtsnachfolger 285
Das Indossament begründet die Präsumtion des redlichen Erwerbs 287
Der Wechselgläubiger ist regelmässig Eigentümer des Papiers 288
Der Vormann hat aufgehört Gläubiger zu sein 291
Wiederaufleben der Gläubigerschaft des Vormanns 292
§ 29. Die Vorbereitung einer Wechselverpflichtung. Der Wechselschlufs 294
Interimsschein, Interimswechsel 297
Avisbrief 298
Die Klausel: laut Bericht 299
Die Avisierungspflicht 299
Die Deckungspflicht 300
Die Voraussetzungen einer Wechselverpflichtung 301
I. Die Wechselfähigkeit 301
§ 30. Die Wechselgeschäftsfähigkeit und die Wechselrechtsfähigkeit 301
Die aktive Wechselfähigkeit 301
Die passive Wechselfähigkeit 302
§ 31. Wirkung der Wechselunfähigkeit 309
Nichtigkeit des Skripturakts des Wechselunfähigen 309
Selbständigkeit eines jeden Skripturakts 309
Erfüllung der Regrefsbedingungen 310
Wechselunfähigkeit und Unechtheit des Skripturakts 310
Konversion des ungültigen Wechsels 311
Die dem ungültigen Skripturakt unterliegende Verpflichtung bleibt bestehen 311
Zwingendes Recht 311
Ratihabition des ungültigen Skripturakts 312
§ 32. Beweis der Wechselfähigkeit 313
II. Der Skripturakt 315
§ 33. Beschaffenheit des Skripturakts 315
Echtheit des Skripturakts 315
Form des Skripturakts. Unterschrift 318
Name. Leserlichkeit. Vollständigkeit 319
Schrift 320
§ 34. Die Vertretung bei Skripturakten 321
Pseudovertreter 323
Beweislast 325
§ 35. Willensmängel beim Skripturakte 325
§ 36. Selbständigkeit der Wechselskripturakte 328
Die wesentlichen Erfordernisse des Grundwechsels 330
§ 37. Die wesentlichen Erfordernisse im allgemeinen 330
Typische äufsere Form des Grundwechsels 330
Kein Formalismus 331
Stoff und Format der Urkunde. Schreibmaterial. Schrift und Schriftzeichen 332
Der Wechsel als Notariatsakt 333
Platz der wesentlichen Bestandteile. Überschrift, Kontext, Unterschrift 334
Die einzelnen wesentlichen Erfordernisse 336
§ 38. 1. Die Wechselklausel 336
Das Wort: Wechsel 336
Die Wechselklausel im weiteren Sinne 337
Fremdsprachige Wechsel 338
Bezeichnung im Kontexte 338
§ 39. 2. Die Angabe der zu zahlenden Geldsumme 339
Bestimmtheit der Geldsumme 339
Angabe in Ziffern oder Buchstaben, in oder ausser dem Kontexte 340
Abweichende Summenangaben 341
Alternative Angaben 342
Erkennbarkeit aus dem Papiere 343
Das Zinsversprechen 343
§ 40. 3. Der Name des Remittenten 345
Bürgerlicher oder Handelsname 345
Fingierte, unrichtige Namen; unrichtige Firma 346
Eine juristische oder künftige Person als Remittent 348
Umschreibung anstatt Namensangabe 348
Remittent für Rechnung eines Dritten 348
Der Machtgeber als Remittent 349
Mehrere Remittenten 349
Identität des Bezogenen und Remittenten 350
§ 41. Die Tratte an eigene Ordre 352
Anwendungsfälle 352
Die Tratte an eigene Ordre ein fertiger Wechsel 354
§ 42. 4. Die Verfallzeit 356
Gründe für die Notwendigkeit 356
Angabe im Wechsel selbst 357
Fünf Arten der Angabe 357
Keine Ungewifsheit für den Wechselgläubiger 359
§ 43. a. Der Tagwechsel 359
Der Verfalltag je nach dem Stile des Zahlungsorts 363
Angabe des Verfalltages in beiden Stilen 363
§ 44. b. Der Datowechsel 364
Der Verfalltag beim Datowechsel 365
Datowechsel nach altem Stil 368
§ 45. c. Der Mess- oder Marktwechsel 370
Der Verfalltag bei dem Mess- oder Marktwechsel 371
Verlegung der Messe 373
§ 46. d. Der (reine) Sichtwechsel 373
Wechsel „auf Kündigung 375
§ 47. Die Präsentationsfrist bei (reinen) Sichtwechseln 376
Gesetzlicher Endtermin der Präsentation 376
Gewillkürter Endtermin der Präsentation 377
§ 48. Die Acceptation des (reinen) Sichtwechsels 379
Fortdauer des Rechts gegen den Acceptanten der Sichttratte — gegen den Aussteller des eigenen Sichtwechsels 380
Beginn der Verjährung gegenüber dem Acceptanten einer Sichttratte — gegenüber dem Aussteller eines eigenen Sichtwechsels 383
§ 49. e. Der Zeitsichtwechsel (Nachsichtwechsel, befristete Sichtwechsel) 385
§ 50. Die Präsentation zur Annahme bei Zeitsichtwechseln 386
Gesetzliche und gewillkürte Präsentationsfrist 386
Die Präsentation bloss zur Sicht, anstatt zur Annahme, ist nicht genügend 387
§ 51. Besondere Regressbedingung bei Zeitsichtwechseln 391
Frist für die Protesterhebung wegen erfolgloser Präsentation nach Art. 19 393
Das Recht gegen den Acceptanten und gegen den Aussteller des eigenen Wechsels bei Zeitsichtwechseln 394
Das Recht gegen die Regresspflichtigen 396
§ 52. Ungültige Bezeichnungen der Verfallzeit 397
a. Ratenwechsel 397
Alternative oder kumulative Verfallzeit 398
Usowechsel 399
§ 53. 5. Zeit und Ort der Ausstellung 400
Zulässigkeit der Platztratte 402
Unwahre Datierung 402
Mehrfache Datierung 406
§ 54. 6. Unterschrift des Ausstellers 407
Mehrere Aussteller 409
§ 55. 7. Der Name des Bezogenen 409
§ 56. Der trassiert-eigene Wechsel 411
Ortsverschiedenheit 412
Namensgleichheit 413
Unwahre Angaben 413
Der trassiert-eigene Wechsel als Tratte 414
Domizilierung des trassiert-eigenen Wechsels 414
Der trassiert-eigene Wechsel an eigene Ordre 415
§ 57. 8. Der Zahlungsort 415
Kumulativer oder alternativer Zahlungsort 418
Domizilierter Wechsel 418
Zahlstelle 422
§ 58. 9. Zahlungsauftrag 422
§ 59. Die wesentlichen Erfordernisse des eigenen Wechsels 424
Der eigene Wechsel an eigene Ordre 427
§ 60. Unvollständiger Wechsel 431
§ 61. Vitiose Wechsel 433
Korrekturen 433
Zerrissener Wechsel 435
Sinnloser Wechsel 436
§ 62. Unwahre, simulierte Wechsel 436
§ 63. Verfälschte Wechsel 439
§ 64. Der Blancoskripturakt 443
Verhältnis zwischen Geber und Nehmer des Blanketts 445
Art der Ausfüllung 447
Verhältnis zu dritten Personen 448
Fakultative Bestandteile des Grundwechsels 450
§ 65. Die regelmäfsigen und zufälligen Bestandteile 450
I. Die fakultativen, regelmässigen Bestandteile 452
§ 66. 1. Die Valutaklausel 452
§ 67. 2. Die Deckungsklausel 456
Die Verpflichtung des Trassanten zur Deckung 457
Arten der Deckungsklausel 459
§ 68. Die Tratte für fremde Rechnung 459
Rechtsstellung des Trassanten für fremde Rechnung 461
Keine Deckungspflicht des Trassanten für fremde Rechnung 461
Intervention des Bezogenen 463
Wechselverpflichtung des Trassanten für fremde Rechnung 463
Rechte des Trassanten für fremde Rechnung 463
Wechselrechtliche Stellung des Dritten 464
§ 69. 3. Die Avisklausel 464
§ 70. 4. Die Ordreklausel 465
II. Die fakultativen, zufälligen Bestandteile 468
§ 71. Zulässigkeit beliebiger Klauseln 468
Klauseln, die den Wechselskripturakt vernichten 471
Die Klausel: „Ohne Obligo\" im Skripturakte des Ausstellers 474
Klauseln, die als nicht geschrieben gelten 477